Münchner Zeitensprünge
2000
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1130
Der gerechte Krieg ist als das kleinere Übel akzeptiert

Clairvaux * Für Bernhard von Clairvaux ist der gerechte Krieg als das kleinere Übel akzeptiert. Unter Christen ist er nur gerecht, wenn die Einheit der Kirche auf dem Spiel steht. Gegen die Juden, die Ketzer und die Heiden soll Gewalt vermieden werden, weil sich die Wahrheit nicht mit Gewalt durchsetzen lässt.

Der Christ soll überzeugen, weshalb - aus der Sicht des später zum Heiligen erklärten Bernhard von Clairvaux - gegen diesen Personenkreis nur ein Verteidigungskrieg gerechtfertigt ist, bei dem er allerdings die Gewalt auf ein Mindestmaß reduziert wissen will.

Vom Gerechten Krieg zum Heiligen Krieg ist es damit nicht mehr weit, solange er gegen die Heiden und Ungläubigen gerichtet ist. Bernhard von Clairvaux hebt in seinen Kreuzzugpredigten die islamische Aggression und Bedrohung der gesamten christlichen Kirche hervor. Sein Fazit lautet: Nur durch einen Gerechten und Heiligen Krieg kann der Frieden wieder hergestellt werden. Unter Frieden versteht der Kirchenmann die Aufrechterhaltung der gottgewollten Ordnung.

Bernhard von Clairvaux will aus Raubrittern, Weiberhelden, Totschlägern, Meineidigen und Friedensbrechern zutiefst beherrschte, asketische und christliche Ritter machen. Dabei will er aber die natürlichen Triebe - wie Aggression - nicht unterdrücken, sondern sie durch höhere Ziele - sozusagen - veredeln. Im Zentrum seines Werkes steht deshalb der Begriff der „militia Christi“. „Gute Ritter“ kämpfen, um Glauben und Kirche zu verteidigen, „Schlechte Ritter“ wirken in prunkvollem Aufzug und folgen eigensüchtigen Motiven.

In einer Werbeschrift für die Tempel-Ordensritter sagt der heilige Bernhard: „An erster Stelle stehen Disziplin und uneingeschränkter Gehorsam. Jeder kommt und geht, wie es der Vorgesetzte befiehlt. Jeder trägt die ihm zugeteilte Kleidung, keiner besorgt sich Nahrung oder Kleidung nach seinem Gutdünken. Hinsichtlich Ernährung und Gewandung gibt man sich mit dem Notwendigsten zufrieden und meidet alles Überflüssige.

Die Templer leben maßvoll und fröhlich in einer Gemeinschaft, ohne Frauen und Kinder. Um der apostolischen Lebensweise möglichst nahe zu kommen, leben sie alle unter gleichen Bedingungen im gleichen Haus, auch nennen sie nichts ihr eigen, um einer einheitlichen Gesinnung und eines friedlichen Zusammenlebens willen. Ungebührliche Reden, nutzlose Beschäftigung, lautes Gelächter, heimliches Tuscheln und selbst unterdrücktes Kichern sind unbekannt. Sie verabscheuen Schach und Würfelspiel; sie hassen die Jagd, ja, sie erfreuen sich nicht einmal am Flug des Falken. Sie verachten Komödianten, Taschenspieler, Schwätzer und zweideutige Lieder sowie Vorstellungen von Possenreißern, denn sie erachten das alles als sinnlose, nichtige Torheiten.

Sie tragen das Haar kurz geschnitten, weil es ihrer Ansicht nach beschämend für einen Mann ist, langes Haar zu haben. Niemals übertrieben gekleidet, baden sie selten; sie sind schmutzig und behaart, und ihre Haut erscheint gebräunt vom Tragen des Kettenhemds und von der Sonne“.

Die Glaubenskrieger sollen in die Schlachten Gottes ziehen. Und sollte ein Templer dabei sein Leben verlieren, so stirbt er selig als Blutzeuge für den christlichen Glauben. In der Werbeschrift Bernhards liest sich das so: „Freue dich, starker Kämpfer, wenn du in dem Herrn lebst und siegst! Aber noch mehr frohlocke und rühme dich, wenn du stirbst und dich mit dem Herrn vereinst“.

Die Gegner der Glaubenskrieger sind ja „nur“ Heiden ohne Glauben.

um 1. Februar 1176
Der Bruch zwischen Friedrich Barbarossa und Heinrich dem Löwen

Chiavenna * Es kommt zum Bruch zwischen Friedrich Barbarossa und Heinrich dem Löwen, nachdem der Herzog in Chiavenna am Comer See dem Kaiser die militärische Unterstützung für dessen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Lombardei versagt. Denn als Gegenleistung verlangt Herzog Heinrich der Löwe die Kaiserpfalz Goslar und deren reichen Silberminen. Eine Forderung, die der Kaiser strikt ablehnt.  

Es kommt angeblich zum Kniefall des Kaisers vor dem mächtigen und uneinsichtigen Herzog - und damit kommt es unausweichlich zum Konflikt. Nun beginnt der Stern des Löwen zu sinken, denn ein kaiserlicher Kniefall gehört zum Zeremoniell der staatlichen Ordnung und gilt zugleich als ein Verfassungselement. Da sich aber der Welfenherzog auch durch diese kaiserliche Geste nicht erweichen lässt, verletzt er die Regeln, was ihm als Überheblichkeit, Hochmut und Verachtung gegenüber dem Reich und dem Kaiser ausgelegt wird. 

Juli 1179
Das volksrechtliche Verfahren wird mit einem lehnsrechtlichen überlagert

Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.

Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.  

Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.

17. August 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird drei Mal vorgeladen

Kayna * Nach der strengen „lehnrechtlichen Prozessordnung“ wird Herzog Heinrich der Löwe im Abstand von jeweils sechs Wochen dreimal geladen. Erstmals am 17. August 1179 auf den Hoftag in Kayna, letztmals zum 13. Januar 1180 auf den Hoftag in Würzburg. Herzog Heinrich der Löwe erscheint auf keinem Hoftag. 

1207
Der Franziskanerorden wird als erster Bettelmönchsorden gegründet

San Damiano * Der Franziskanerorden - als erster Bettelmönchsorden - wird gegründet. Franz von Assisi wandelt das benediktinische Gelübde der Armut in ein Gelübde des Bettelns um und schließt damit eine Lücke im System der katholischen Kirche. Er verkündet völlige Armut und politische Machtlosigkeit und lehnt jede hierarchische Unterordnung innerhalb des Ordens ab.

Die Franziskaner gehen barfuß, verfügen weder über Grundbesitz noch Vermögen, ihre Kleidung besteht aus einem groben grauen Umhang mit einer Kapuze, der mit einem Strick zusammengehalten wird. So gekleidet unterscheiden sie sich kaum von den damals populären Wanderpredigern. Nur für den täglichen Bedarf dürfen die Mönche betteln, doch außer für kranke Mitbrüder kein Geld annehmen.

Besonders die Schichten der städtischen Bewohner, die sich früher wahrscheinlich den Ketzern zugewandt hätten, geraten nun in den Bannkreis der Minoriten, die für sie das Ideal einer am Urchristentum orientierten Kirche verkörpern.

Obwohl die Franziskaner von einer Woge des im Volk populären Armutsideal emporgetragen worden sind, nimmt sie die Kirche dennoch nur schrittweise auf.

22. März 1312
Papst Clemens V. hebt den Templerorden auf

Avignon * Ungeachtet der Konzilsmeinung hebt Papst Clemens V. den Templerorden durch die Bulle „Vox in excelso“ auf.

  • In der Begründung heißt es, dass allein schon durch den nunmehr schlechten Ruf des Ordens eine derartige Maßnahme notwendig sei, um weiteren Schaden von der Gesamtkirche abzuwenden.
  • Anschließend übereignet der Papst durch die Bulle „Ad providam“ die Güter des Ordens den Johannitern.
  • In Deutschland übernimmt der Deutschherrenorden den Templer-Reichtum für sich.

Doch der Vollzug dieser Anordnung geht nur langsam vonstatten, und in Frankreich eignet sich König Philipp den größten Teil des verfügbaren Besitzes an, da er für die Abwicklung des Prozesses entsprechende Rechnungen stellt.

1. Mai 1316
Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung

Haidhausen * König Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung. Die Ordnung enthält unter anderem eine Vorschrift, wonach „aus der ganzen Versammlung der siechen Menschen” ein Hausmeister und eine Hausmeisterin benennen sind, die auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten haben. Die Spital-Insassen müssen ihnen Gehorsam leisten.

Übertretungen einzelner Bestimmungen haben zum Teil sehr empfindliche Strafen für die Kranken zur Folge. Disziplinierungsmittel sind vorgesehen. Sie reichen von Geldstrafen bis zu Fasten bei Wasser und Brot, dem Essen auf dem Stubenboden, der Verrichtung von vorgeschriebenen Gebeten - kniend auf dem Stubenboden - in Anwesenheit der anderen Spitalinsassen. Selbst Strafen in der Kheichen, dem Kerker, bei Wasser und Brot, sind unter bestimmten Umständen möglich.

  • Mit vier Stunden nehmen die religiösen Übungen und Gebete den größten Teil des Tages ein.
  • Die Arbeitszeiten zugunsten des Leprosenheims werden auf dreieinhalb Stunden pro Tag begrenzt.
  • Commissionäre überwachen die Arbeit im Siechen-Spital.  

Mittelalterliche Spendentätigkeit hat sehr viel mit dem Seelenheil des Geldgebers zu tun. Je größer deren Spendierfreudigkeit ausfällt, desto länger sind die Gebete der Almosenempfänger und desto schneller kommen die Reichen dem „Paradies“ ein Stückchen näher.

Das Leprosenhaus ist vornehmlich für Münchner Bürger und die in der Stadt Dienenden bestimmt.  
Nur sie erhalten hier unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung. Für die „Auswärtigen Siechen” müssen die zuständigen Landgerichte die anfallenden Kosten übernehmen.

1. Dezember 1327
Der Franziskaner-General Michael von Cesena trifft in Avignon ein

Avignon * Der Ordensgeneral der Franziskaner, Michael von Cesena, trifft, von Papst Johannes XXII. nach Avignon zitiert, in der Stadt ein. Er wohnt dort im Franziskanerkonvent, wo auch Wilhelm von Ockham untergebracht ist.

Ockham, der sich bisher auf theologische und philosophische Fragen konzentriert hatte und kirchenpolitisch kaum hervorgetreten war, sieht sich zur Auseinandersetzung mit dem Armutsstreit veranlasst. 

Michael von Cesena überzeugt Wilhelm von der Richtigkeit der Armutsforderung und dass die gegenteiligen Verordnungen des Papstes häretisch sind. Daraus ziehen die beiden Franziskaner die Konsequenz, dass der Papst vom wahren Glauben abgefallen sei.

1361
Die ältesten Kleiderordnungen in Altbaiern kommen aus Landshut

Landshut * Die sowohl ältesten als auch einzigen Kleiderordnungen in Altbaiern, die nicht vom Fürsten, sondern vom Rat der Stadt erlassen wurden, enthält das Landshuter Stadtbuch. Obwohl Landshut in dieser Zeit in besonderer wirtschaftlicher Blüte steht, will der Rat der Stadt, dass sich die Bürgerin bescheidener kleidet.

Den Landshuter Frauen ist verboten, Perlen, Samt, Gold, Goldstoffe und Hermelin zu tragen. Nur den Reichen ist eine Goldborte von der Breite eines kleinen Fingers um den Busen und am Mantel erlaubt. Bis auf wenige Knöpfe ist den Frauen jeglicher Silberschmuck an den Kleidern verboten.  

Es war eine reine Luxusbeschränkung, die noch kaum eine standesgemäße Trennung vorsieht. Es entsteht eher der Eindruck, dass diese Verordnung nur deshalb erlassen wurde, um den Ehemännern und Vätern den Kostenaufwand für die Einkleidung ihrer Frauen, Töchter und Söhne zu begrenzen. 

Neben Kleidervorschriften befasst sich die Verordnung auch Fragen der Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten sowie der Anwesenheit von Frauen am Wochenbett und Geschenke für das Taufkind und die Mutter.  

 

um 5. November 1414
Auf dem Konzil von Konstanz soll das Schisma überwunden werden

Konstanz * Das Konzil von Konstanz beginnt. Es dauert bis zum 22. April 1418. Der wichtigste Tagesordnungspunkt des Konzils ist die Beendung des Abendländischen Schisma und damit die Wiederherstellung der Einheit der Kirche. Die Lösung besteht darin, alle drei Päpste abzusetzen und einen neuen, von allen anerkannten Papst zu wählen. 

Doch auf dem Konzil wird nach kurzer Zeit eine ungewöhnliche Reform des Stimmrechts unternommen: Fortan gilt nicht mehr das Prinzip ein Teilnehmer, eine Stimme, sondern es wird nach Nationen abgestimmt, wobei jede Nation nur eine Stimme haben soll. Damit haben die Italiener nur noch eine Stimme, die gegen die drei anderen Nationen England, Deutschland und Frankreich sowie die des Kardinalskollegiums steht.

Dem Kirchenkritiker Jan Hus, dem König Sigismund freies Geleit zugesichert hatte, wird auf dem Konzil von Konstanz der Prozess gemacht und am Scheiterhaufen verbrannt. 

um 6. Dezember 1414
Jan Hus wird in Konstanz in einem Verlies inhaftiert

Konstanz * Jan Hus wird auf der Dominikanerinsel in Konstanz in einem Verlies inhaftiert. Weil Jan Hus seine Thesen nicht widerrufen will, wird der Geleitbrief des Königs für den Kritiker für ungültig erklärt, weil jetzt nicht mehr die weltliche Ordnung für ihn zuständig sei, sondern die kirchliche.

Außerdem war die Zusage - nach damaliger Rechtsauffassung - sowieso ungültig, weil es gegenüber einem Häretiker keine verpflichtende Zusage geben kann.

um 1420
Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie

Paris * Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie kristallisiert sich zwischen 1400 und 1430 heraus und ist eine Folge der politisch motivierten Magie- und Schadenszauberprozesse am französischen Königshof.

Eine neue Tätergruppe wird gefunden in den gotteslästerlichen, die göttliche wie obrigkeitliche Ordnung verleugnende Ketzersekte der schadenstiftenden Hexen, die sich zu ihren nächtlichen Verschwörungsorgien an heimlichen Orten auf allerlei Fluggeräten auf den Weg machen. Daraus leitet sich ab: der Pakt, die Buhlschaft, der Flug, der Sabbat und der Schadenszauber. 

Das ist der Beginn einer breiten Hexenverfolgung in den Tälern der Westalpen. 

29. Mai 1433
Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses

München-Angerviertel * Die Herzogbrüder Ernst und Wilhelm III. erlassen - auf Bitte des Rats der Stadt - eine ausführliche Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses (Stadtbordell), „daz dadurch vil ybels an frawen und jugkfrawen understannden [verhindert] werde“. Die Stadt erwirbt dafür vom Heiliggeist-Spital ein Anwesen an der Mühlgasse am Anger.

3. Oktober 1433
Der Rat der Stadt erlässt eine neue Bußordnung

München * Die neue, vom Rat der Stadt erlassene Bußordnung enthält neugefasste Sätze über die Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten und Taufen. Nach der Bußordnung ist die Sperrstunde im Sommer um 9 Uhr, im Winter um 8 Uhr. Die Beschränkungen beim Kleiderluxus werden aufgeweicht.

1447
Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen

München * Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen, auch wenn sie dabei ihre Kompetenzen weit überschreitet. Der Brausatz von 1447 besagt, dass das gesottene Bier mindestens 8 Tage in gepichten Fässern lagern muss. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung werden empfindliche Strafen in Aussicht gestellt.

25. Juni 1448
Die Rennordnung für das Scharlachrennen wird erlassen

München * Der Rat der Stadt erlässt eine Rennordnung für das sogenannte Scharlachrennen. Die selbe Rennordnung gilt auch für das Fräuleinlaufen, bei dem sich „die freylein“ einen Wettlauf „umb das parchanttuech“ liefern. Das Hurenlaufen ist ein großes jährliches Spektakel. 

1459
Der Rat der Stadt erlässt mehrere Artikel mit Kleidervorschriften

München * Der Rat der Stadt erlässt in einem Nachtrag zur Bußordnung vom 3. Oktober 1433 acht neue Sätze und Artikel mit Kleidervorschriften. 

  • Die hauptsächlich die Frauenmode betreffenden Vorschriften befassen sich mit Regelungen über Pelzbesätze, die Art der Ärmel, die Länge der Röcke und Mäntel.
  • Sie verbieten Männern wie Frauen Röcke aus Samt und Seide, Perlenbesatz und Brusttücher für die Frauen.
um 1484
Ein früher Entwurf einer Münchner Brauordnung

München * Aus diesen Jahren stammt ein Entwurf einer Münchner Brauordnung. Als Begründung für das Entstehen dieses Entwurfs nennen die Verfasser Missstände im Bräuamt und zahlreiche Beschwerden darüber.

  • Die städtischen Gesetze umfassen die Organisation des Handwerks, die Herstellung des Produkts vom Einkauf der Rohstoffe bis zur Fertigung des Produkts und dessen Vertrieb.
  • Zudem finden sich in diesem ratsherrlichen Entwurf Anweisungen zum Bierpreis und zur Biersorte.

Die städtische Obrigkeit tritt eindeutig für die Interessen der Verbraucher ein.

14. Oktober 1485
Herzog Albrecht IV. erlässt eine neue Brauordnung

München * Herzog Albrecht IV. erlässt eine neue Brauordnung. Er übernimmt darin größtenteils die städtischen Gesetze, die um das Jahr 1484 durch den Rat der Stadt München erlassen worden sind. Die herzogliche Brauordnung regelt vornehmlich die Organisation des Münchner Braugewerbes.

um Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

8. Mai 1497
30 Vorschriften für die Messerschmiedegesellen

München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.

Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“

1500
Es gibt keine Verordnung zur Hygiene der Prostituierten

München * Es gibt keine Verordnung in Bezug auf die Hygiene der Prostituierten. Das hindert jedoch niemanden am Besuch eines Bordells. Zwar gibt es schon Verbote, den Freiern kranke Frauen zuzuführen, doch ansonsten begreift man zu dieser Zeit eine Krankheit als „Strafe für ein ausschweifendes und wollüstiges Leben“

22. November 1500
Herzog Albrecht IV. festigt das Hefe-Monopol der Brauer

München * Herzog Albrecht IV. nimmt in einer Verordnung Stellung zum Bäcker-Brauer-Streit um die Hefezubereitung. Der Landesherr spricht sich darin gegen die Herstellung der Gerben durch die Bäcker aus.

Sollte man den Bäckern den Handel mit Malz gestatten, würde dem herzoglichen Brauwesen - und damit natürlich über die daraus fließenden Abgaben auch an den Herzog - „nit wenig Abbruch zugefügt“.

Der Herzog festigt mit seinem Spruch das Monopol der Brauer. Um aber den Klagen der Bäcker gerecht zu werden, müssen die Brauer auf ihre Kosten einen eigenen Keller einrichten, in denen sie ihre Hefe künftig unter der Aufsicht von Beschauern lagern sollen.

um 5. Januar 1501
Die baierischen Herzöge erlassen entsprechende Kleiderordnungen

München - Landshut * Die Regenten der beiden Teilherzogtümer Baiern-München, Herzog Albrecht IV., und Baiern-Landshut, Herzog Georg, nehmen eine große Reichspolizeiordnung, die am 10. September 1500 auf dem Augsburger Reichstag erlassen worden war, zum Anlass, für ihren jeweiligen Bereich entsprechende Kleiderordnungen zu erlassen. 

Inhaltlich beruhen sie auf einer Pfälzer Ordnung aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die entsprechend modifiziert und den ober- und niederbaierischen Verhältnissen angepasst werden. Im Gegensatz zu Landshut ist das Landgebot „Ueberfluß und Unmaas der Bekleidung und anders hiernachfolgendes berührend“ die erste Kleiderordnung für München.

1516
Jedermann darf für den Eigenbedarf brauen

München * Nach der Landes- und Polizeiordnung ist jedermann, und damit natürlich auch jedem Kloster, die Möglichkeit gegeben, für den privaten Bedarf zu brauen.

Diese Braukonzession ist allerdings auf die eigene „Hausnotdurft“, also auf den Eigenbedarf der Klosterbrüder und des Gesindes, beschränkt. Ein öffentlicher Bierausschank ist ausdrücklich verboten. 

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
1526
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen eine „Ordnung der Klaider“

München - Landshut * Von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. wird im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.

Diese mit den Landständen abgestimmte Bekleidungsvorschrift ist sehr umfangreich und ausführlich. Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.

  • So bilden die Frauen und Töchter des Adels, der Patrizier-Geschlechter, der Kaufleute und reichen Bürger sowie der Handwerksmeister jeweils eine eigene Gruppe.
  • Die dem „Hofgesindt“ zugerechneten oberen Beamten wie die fürstlichen Räte und die nicht-adeligen Sekretäre sind mit den Patrizier-Bürgergeschlechtern gleichgestellt.
  • Der ebenfalls zum „Hofgesindt“ gehörende höhere Beamtenstand, wozu die fürstlichen Pfleger, Richter, Kastner, Mautner, Zöllner, Ungelter, Forstmeister, oberste Jäger, Futterschreiber, Küchenschreiber und Mundköche gehören, sind kleidungstechnisch im selben Rang wie die Kaufleute und die reichen Bürger.
  • Der gemeine Bürger ist dem Handwerksgesellen und
  • der Tagelöhner dem Bauern gleichgestellt.

Das ergibt insgesamt acht Standesgruppen. 

1530
Der Rat der Stadt ändert die bestehende Bettelordnung

München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.

Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

  • Dazu gehört neben der Darlegung des Personenstandes, der Kinderzahl und der Vermögensverhältnisse,
  • die Bestätigung des Beichtvaters, dass der Antragsteller im vergangenen Jahr mindestens einmal gebeichtet und die Absolution erhalten hat.

Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.

  • Missgestaltete, behinderte Bettler müssen ihre „Gebersten“ bedecken, damit schwangere Frauen durch den Anblick nicht Schaden nehmen.
  • Es dürfen auch keine gemalten Bilder, wunderliche Tiere und sonstige Schaustücke gezeigt werden.
  • Lediglich Singen ist ihnen gestattet.
  • Den Schülern ist das Betteln nur dann zu genehmigen, wenn sie in der Schule fleißig und gehorsam waren und für bettelnde Wöchnerinnen werden gesonderte Zeichen bereitgehalten.

Es werden vier Bettelmeister bestellt.

  • Deren Hauptaufgabe ist die gerechte Auswahl der berufsmäßigen Bettler. 
  • Halbjährlich müssen sie die Inhaber der Bettelzeichen - gemeinsam mit ihren Kindern - an einem Ort zusammenkommen lassen und prüfen, ob ihre Bedürftigkeit auch weiterhin besteht.
  • Für die Einhaltung der Bettelordnung sind die Bettelknechte verantwortlich.

Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.

1530
Der Rat der Stadt erlässt eine Ordnung wider die Laster

München * Der Rat der Stadt erlässt eine „Ordnung wider die Laster“, die sich vor allem gegen die Winkelhurerey außerhalb des Frauenhauses wendet. In dem Dekret heißt es: „Glaubhaften Berichten zufolge trieben etliche unverschämte Weibspersonen öffentlich innerhalb und außerhalb der Stadt, unter den Kramen am Marktplatz, in Ställen, in der Au etc., bei Tag und bei Nacht Unzucht“

1562
Die Münchner Bettelordnung regelt die Armenversorgung neu

München * In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ändert sich die Einstellung zu den Armen grundlegend. Martin Luther und später auch die katholischen Reformer lehnen jede Form von Bettel ab und fordern eine Versorgung aller Arbeitsunfähigen auf Kosten der Gemeinde. Dies findet in der letzten rein städtischen Münchner Bettelordnung ihren Niederschlag. Die Armenversorgung wird auf die Basis eines Unterstützungsfonds, dem Stock-Almosen, gestellt.

Freiwillige Spenden, Gelder aus Opferstöcken, Sondersammlungen in Kirchen und Klöstern und die Erträge aus den Haussammlungen sollen eine gezielte Versorgung der Armen gewährleisten. Dazu ziehen jeden Freitag vier Biedermänner mit Sammelbüchsen von Haus zu Haus und ersetzen damit die bisher üblichen Bettelgänge der Armen. Die Sammlungen erhalten den Namen Freitagsbrot. 

1567
Die Württembergische Landesordnung und das neue Hexerei-Delikt

Stuttgart * In der Württembergischen Landesordnung wird das neue Hexerei-Delikt ausformuliert: „Wo aber jemandt sich mit dem Teuffel, zu Nachtheil und Beschädigung der Menschen in Bündnuß eingelassen und damit noch niemandts Schaden gethon hette, der soll gestrafft werden nach Gelegenheit der Sach“

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

1576
In Mailand bricht die Pest aus

Mailand * In Mailand bricht die Pest aus und fordert tausende Tote. Behörden und Adel fliehen teilweise aus der Stadt, um sich zu schützen. Die soziale Ordnung droht zusammenzubrechen: Versorgung, Pflege und religiöses Leben kommen weitgehend zum Erliegen. 

Erzbischof Carlo Borromeo bleibt bewusst vor Ort, organisiert persönliche Krankenbesuche, spendet Sakramente an Sterbende, geht selbst in besonders betroffene Viertel und versteht das als Pflicht eines Bischofs gegenüber seiner Diözese. Das wird später als Zeichen pastoraler Verantwortung interpretiert und trägt entscheidend zu seinem Ruf als Heiliger bei.

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

1. Januar 1595
Herzog Maximilian I. regiert mit seinem Vater

München * Herzog Wilhelm V. überträgt seinem Sohn Maximilian I. die Mitregierung in Form der Stellvertretung. Die Landstände hatten den Herzog aufgrund seiner Verschuldung und der Unordnung in der Hof- und Staatsverwaltung zu diesem Schritt gedrängt. Doch die „Verwirrung im Finanzwesen“ wird durch die Doppelregierung noch schlimmer. Es wird eine Abdankung auf Raten. 

29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt.  
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
29. September 1616
Die Gejaidsordnung verbietet er das Schießen der Reiher

München * Herzog Maximilian I. ist seit seiner Ingolstädter Studienzeit ein leidenschaftlicher Jäger auf den Hirschen und mit dem Falken. In seiner „Gejaidsordnung“ verbietet er das Schießen der Reiher, außer wo sie in Fischwassern großen Schaden verursachen, „weil Wir die uns zu unserm und anderer frembden ankommenden Fürstenperson lust und ergetzung vorbehalten haben“.

29. September 1616
Lockerer Umgang mit dem Reinheitsgebot

München * In der Landes- und Polizeiordnung heißt es: „Doch wann jemand ein wenig Salz, Krametbeer [= Wacholder] und ein wenig Kümmel in das Bier täte und damit kein Übermaß gebrauchte, soll er deshalben nicht gestraft werden“.

Es gab viele Gründe mit pflanzlichen Zusätzen zu arbeiten und zu experimentieren. Vor allem sollte die längere Haltbarkeit des Bieres erreicht und das Sauerwerden verhindert beziehungsweise rückgängig gemacht werden. Saueres Bier war wegen des schlechten Geschmacks nicht nur unverkäuflich, sondern bedeutete durch den Verlust der teueren Rohstoffe einen volkswirtschaftlichen Schaden.

1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

1631
Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse im Herzogtum Westfalen

Westfalen * Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse kostet während der Zeit von 1626 bis 1631 nachweislich etwa 574 Angeklagten im Herzogtum Westfalen das Leben. Durch die von Kurfürst Ferdinand von Köln erlassene Hexenprozessordnung enden nahezu alle Anklagen mit einem Todesurteil. 

16. Mai 1705
Die Kaiserlichen besetzen auch das Rentamt München

München * Nachdem Kurfürstin Therese Kunigunde am 16. Februar 1705 zu ihrer Mutter nach Venedig reiste, besetzen die Kaiserlichen auch das Rentamt München und verweigerten der Kurfürstin die Einreise nach Baiern. 8.000 Soldaten marschieren um 7 Uhr vor den Stadttoren auf und drohen mit Bombardierung. Die Münchner kapitulieren.

Zur Besetzung des Rentamtes München kommt es auch deshalb, weil man in München keinen großen Eifer zeigt, die vereinbarten Abrüstungsmaßnahmen aus dem Ilbesheimer Vertrag umzusetzen. Eine Kaiserliche Administration unter Reichsgraf Maximilian Carl von Löwenheim-Wertheim-Rochefort bemüht sich nun um eine ordnungsgemäße Verwaltung des Kurfürstentums Baiern. 

28. November 1705
Die Kaiserliche Administration will die Zwangsrekrutierungen einstellen

München * Auf Bitten der Landschaftsverordnung sagt die Kaiserliche Administration die Einstellung der Zwangsrekrutierungen zu. 

Obwohl sich die Landschaftsverordnung deutlich von den „yblen aufstandt under dem paurs volkh“ distanziert, zeigt sie dennoch Verständnis für die bäuerlichen Belange, weshalb sie sich beim Kaiser vehement über „das unnß schon so lang truckhente Ellent“ beklagt. Sie tritt auch für eine Verständigungslösung zwischen den Aufständischen und der kaiserlichen Obrigkeit ein.

25. Dezember 1705
Gegen 11 Uhr ist alles vorbei

München * Gegen 11 Uhr ist alles vorbei. Es werden noch 36 Gefangene gemacht sowie sechs Kanonen, drei Munitionswagen, fünf Fahnen, zwei Dragoner-Standarten und ein paar Pauken sowie 150 Pferde eingesammelt.

Auf kaiserlicher Seite zählt man 40 Gefallene und Verletzte. Die Aufständischen aus dem Oberland müssen demgegenüber eine Vielzahl von Toten beklagen.

  • Alleine in München werden 1.066 Oberländer beerdigt.
  • Insgesamt sind es etwa 1.100 Tote aus Oberbaiern.
  • 609 Aufständische werden verwundet,
  • nur 107 werden unverletzt in Gefangenschaft gekommen. 

Die Münchner Einwohnerschaft hat während der gesamten Kämpfe brav den Anordnungen der Kaiserlichen Administration Folge geleistet und sich ruhig verhalten. 

Der Stadtmagistrat übermittelt noch in der Nacht die „allerunderthenigste treue devotion“ der Bürgerschaft an die kaiserliche Obrigkeit. Die ermordeten Aufständischen vor den Stadttoren bezeichnet er verächtlich als „paurs rott“.

8. Januar 1710
Der Kaiser unterstützt den Bau der Dreifaltigkeitskirche

München - Wien * Die Kaiserliche Administration informiert Kaiser Joseph I. in Wien von dem Wunsch der Münchner, um Erlaubnis für den Bau der Dreifaltigkeitskirche. Der Kaiser 

  • zeigt starkes Interesse an diesem Bau,
  • will mit einer Abordnung sogar an der Konferenz zum Bau der Dreifaltigkeitskirche teilnehmen und
  • kündigt die finanzielle und materielle Unterstützung der Besatzungsmacht an.

In der Folge und während der gesamten Bauzeit tritt die in der Münchner Herzog-Max-Burg stationierte Kaiserliche Administration als Korrespodenzpartner auf, denn es waren Verhandlungen mit der Landschaft, dem Rat der Stadt, der Baudeputation, dem Geistlichen Rat und dem Kaiserhaus in Wien zu führen. 

um 11. April 1715
Kurfürst Max Emanuel lässt alle Juden aus dem Land weisen

München * Nachdem Kurfürst Max Emanuel aus seinem Exil wieder nach Baiern zurückgekehrt ist, lässt er alle Juden aus dem Land weisen.

  • Dabei hat die Kurbaierische Landschaftsverordnung, die Vertretung der Landstände, in den letzten Monaten der kaiserlichen Besatzungsherrschaft auf jüdische Finanzmittel zurückgegriffen.
  • Um den Abzug der kaiserlichen Besatzungstruppen zu beschleunigen, hat sie die ausstehenden kaiserlichen Forderungen und alle Landesausgaben übernommen.
  • Diese Aufwendungen hat sich die Landschaftsverordnung von jüdischen Geldgebern finanzieren lassen. 
  • Als Gegenleistung gesteht man den Kreditgebern den freien Aufenthalt im Kurfürstentum bis zur Zurückzahlung der Schulden zu.
1748
Die Bettelordnung beinhaltet Strafen für Bettler und Vaganten

München * Nach der unter Kurfürst Max III. Joseph erlassenen Bettelordnung werden aufgegriffene Bettler zuerst mit 15 bis 20 Stockhieben bestraft und dann für ein halbes Jahr in das Zuchthaus gebracht.

Ausländische Bettler und Vaganten, darunter versteht man alle nichtbaierischen, werden nach ihrer Festnahme mit einem „B“ gebrandmarkt. Verlassen sie nicht innerhalb von vier Tagen das Land, droht ihnen die Todesstrafe.

21. April 1769
Thersina Kurz schließt einen Vertrag für Aufführungen im Opernhaus

München * Hoftheaterintendant Graf Seeau schließt auf Anordnung des Kurfürsten Max III. Joseph einen Vertrag mit Theresina Kurz, der es ihr und ihrer Truppe erlaubt, viermal wöchentlich auf der Bühne des Opernhauses am Salvatorplatz aufzutreten. Der Hof lässt sich für die Vorstellungen sogar fünf Logen reservieren. 

um 1770
Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas studiert in Straßburg

Straßburg * Bis 1776 studiert Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas in Straßburg Jurisprudenz und hört Öffentliches Recht bei Christoph Wilhelm von Koch. 

Dieser lehrt, dass „die Ordnung mit modernen Methoden erhalten, aber im Geist des Rationalismus gestaltet werden muss. Dies sollt durch einen ‚aufgeklärten Absolutismus‘ geschehen, der von oben für alle den Fortschritt und für jeden das Glück zu verordnen habe“.   

Die Ansicht, dass dem Staat die Hoheit über die Kirche zusteht, gefällt dem jungen Montgelas ganz besonders. 

16. Mai 1772
Die Menschen sollen arbeiten, nicht feiern!

München - Rom-Vatikan * Papst Clemens XIV. hebt auf Bitten der baierischen Regierung zwanzig kirchliche Feiertage auf. Bisher gibt es 124 Sonn- und Feiertage, die sich aufteilen in 52 Sonntage, 53 übliche und 19 gebotene Feiertage, was im Schnitt einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Abgeschafft werden

  • acht Apostelfeste,
  • dazu die Festtage der Heiligen Anna (26. Juli),
  • Laurentius (10. August),
  • Michael (29. September),
  • Johann Evangelist (27. Dezember),
  • Georg (23. April),
  • Magdalena (22. Juli),
  • Martin (11. November),
  • Katharina (25. November),
  • Nikolaus (6. Dezember),
  • Unschuldige Kindlein (28. Dezember). 
  • Dann noch der Osterdienstag und
  • der Pfingstdienstag.

Mit der Aufhebung der Feiertage entfällt die Verpflichtung zum Besuch der heiligen Messe am Vormittag und das Fastengebot am Vorabend. Andererseits müssen an den aufgehobenen Feiertagen die Werkstätten und Läden geöffnet werden. Weil die Einhaltung der Verordnung nicht überprüft wird, wird sie auch nicht eingehalten. 

17. April 1776
Johann Jakob Hemmer entwickelt den Hemmerschen Fünfspitz

Trippstadt * Im süddeutschen Raum entwickelte Johann Jakob Hemmer, Leiter des Physikalischen Kabinetts am Hof des Kurfürsten Carl Theodor in Mannheim, den Hemmerschen Fünfspitz. Der erste Blitzableiter hemmerscher Art wird auf dem Schloss des Freiherrn von Hacke in Trippstadt/Pfalz installiert. 

Die weitere Entwicklung des Blitzableiters wird durch eine Verordnung des Kurfürsten Carl Theodor beschleunigt. Er bestimmt, dass alle Schlösser und Pulvertürme des Landes mit Blitzableitern auszurüsten sind. 

14. Juni 1784
Zwischen Streit und Unzufriedenheit

Au - Amberg * Der Geistliche Rat kommt zur Überzeugung, dass im Auer und Amberger Paulaner-Kloster „anstatt der brüderlichen Liebe Hass, anstatt der Klosterdisziplin Unordnung und anstatt der Zufriedenheit überall Missvergnügen in einem hohen Grade herrsche. […] Das Missvergnügen ist in beiden Klöstern so groß, dass sie die Aufhebung ihres Ordens in Baiern ernstlich wünschen“. 

12. Januar 1789
Flächendeckende Pflanzung von Maulbeerbäumen im Englischen Garten

München * Kurfürst Carl Theodor erlässt eine Landesverordnung zur Seidenraupenzucht und Seidenraupenmanufaktur, da man sich von diesem Landwirtschaftszweig eine wirksame Maßnahme zur Beschaffung von Arbeit erhofft. Der neue Militärgarten an der Schönfeldstraße, im damals neu entstehenden Theodors-Park, dem Englischen Garten, soll zum Aufzuchtgebiet für flächendeckende Pflanzungen mit Maulbeerbäumen werden.

Im Zuge der ersten Maßnahmen zur Entfestigung der Stadt werden Maulbeerbäume außerdem „um die ganze Stadt herum“ angepflanzt. 

16. Januar 1789
Aufhebung der Friedhöfe innerhalb der Stadtmauern

München - München-Isarvorstadt * Mit einer kurfürstlichen Verordnung beginnt die Aufhebung der Friedhöfe innerhalb der Stadtmauern. Einziger Friedhof ist bereits seit neun Monaten der heutige Alte südliche Friedhof vor dem Sendlinger Tor. 

um September 1789
Ein Apollo-Tempel als Staffage-Bau im Englischen Garten

München-Englischer Garten - Lehel * Nach Planungen des Ingenieur-Lieutenants beim Hofkriegsrat, Johann Baptist Lechner, entsteht ein Apollo-Tempel als Staffage-Bau im Englischen Garten .

  • Das von spiegelnden Wassern umgebene Hein-Heiligtum befindet sich im alten Hirschangerwald auf einer Halbinsel.
  • Der Rundtempel mit Dorischer Ordnung ist im wesentlichen eine Holzkonstruktion.
  • Die Gebälkzone und das Kuppelinnere sind zum Teil gemauert, zum Teil aus stuckiertem Holz.
  • Die Kuppelabdeckung besteht aus Blech.
  • Seinen Standort nimmt heute die Steinerne Bank ein.
3. Mai 1791
Kurfürst Carl Theodor regelt die Ratswahlordnung neu

München * Kurfürst Carl Theodor regelt die Ratswahlordnung neu. Ein von den Zünften gewähltes Gremium von 36 „Ausschüssern“ sollen als Repräsentanten der gesamten Stadtgemeinde den Äußeren Rat und mit diesem gemeinsam den Inneren Rat jährlich komplett neu wählen.

1. Januar 1792
Der Kurfürst droht seinem Volk

München * In einem Erlass verbietet Kurfürst Carl Theodor die „höchst beleidigenden Zweifel gegen den Bestand des neu angenommenen Kriegssystems und alle spitzfindigen Bemerkungen über die erlassenen Verordnungen schärfstens und bey unvermeidlich hoher Strafe“.

1793
Die Churpfalzbaierische Lazarett-Einrichtungsverordnung

München * Die Churpfalzbaierische Lazarett-Einrichtungsverordnung führt einmännige Bettgestelle ein.

  • Die Kranken werden nun nach Art der Krankheit und nicht regimentweise untergebracht.
  • Außerdem befasst man sich mit Maßnahmen zum Schutz vor Ungeziefer und mit der Beheizung, Lüftung und Reinigung der Krankenzimmer.
1. August 1796
München erstmals mit Kriegsereignissen konfrontiert

München * Die Bewohner der Residenzstadt München werden erstmals mit den Kriegsereignissen konfrontiert. Truppendurchmärsche sind jetzt an der Tagesordnung. Der Hass auf die verbündeten Österreicher übersteigt bei vielen Münchnern die Angst vor den herannahenden Revolutionssoldaten.

Die größte Abneigung hegt die Bevölkerung gegen die Condéischen Soldaten, die „in elenden Aufzügen“ durch München ziehen. Es handelt sich dabei um Hilfstruppen französischer Emigranten, zumeist aus dem Adelsstand, die unter dem Kommando des Prinzen Louis-Joseph de Condé stehen und sich nach den Niederlagen der letzten Tage in Auflösung befinden. Sie zeichnen sich durch außerordentliche Disziplinlosigkeit und besonders rücksichtsloses Betragen gegenüber der Zivilbevölkerung aus, das bis hin zu Misshandlungen und Plünderungen reicht.

16. Juni 1799
Leere Staatskassen und unüberschaubare Schulden

München - Leimen * Kurfürst Max IV. Joseph erklärt öffentlich, dass er „die bayrischen Finanzen in großer Unordnung, alle Staatskassen ausgeleert und selbe überdies noch mit unerschwinglichen Rückständen belastet angetroffen habe“. In den baierischen Regierungskreisen erinnert man sich an den umtriebigen jüdischen Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann. 

10. November 1800
Die Amberger Verordnung beendet Baierns ausschließliche Katholizität

Amberg * In der Amberger Verordnung schreibt Kurfürst Max IV. Joseph, dass die Meinung,

  • wonach die katholische Religionszugehörigkeit eine wesentliche Bedingung der Ansässigmachung in Baiern sei, sich als nachteilig für die Industrie und Kultur im Land erwiesen habe und
  • sich diese weder aus der Reichs- noch in der Landesverfassung begründen lasse.

Allerdings veröffentlicht er die Verordnung nicht in der üblichen Art, sodass der Magistrat der Haupt- und Residenzstadt dem Pfälzer Weinwirt Johann Balthasar Michel aus Mannheim das Münchner Bürgerrecht verweigert und so die Übernahme der Weingastwirtsgerechtsame der Eheleute Rasp verhindert.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
10. Juni 1802
Das Militär nimmt Handwerksgesellen fest

München * Das Militär durchstreift die Stadt und nimmt Handwerksgesellen fest. Um 11 Uhr wird mit Trommelschlag ausgerufen, dass man gegen jene Handwerksburschen militärische Gewalt anwenden wird, wenn sie sich nicht den Anordnungen fügen würden. 

1. Oktober 1802
Mühldorfer Bürger freuen sich auf die Einverleibung nach Baiern

München-Schloss Nymphenburg - Mühldorf * Eine Abordnung Mühldorfer Bürger überreicht dem Kurfürsten Max IV. Joseph im Schloss Nymphenburg eine Bittschrift, in der sie zum Ausdruck bringen, wie sehr sich die Bevölkerung freut „dem durchläuchtigsten Churhause Baiern einverleibt“ zu werden. Damit gehe „ein Wunsch, der schon Jahr Zehnte in unseren Herzen glühte in Erfüllung“

25. Februar 1803
Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags

Regensburg * Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags befasst sich mit der Annahme des Reichsdeputationshauptschlusses. Es ist das letzte bedeutende Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und behandelt die Neuordnung des Reiches.

Im Reichsdeputationshauptschluss erfolgt die Kompensation für die Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich. Grundlage für den Text ist ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan, der wiederum auf den am 9. Februar 1801 geschlossenen Friedensvertrag von Lunéville zurückgeht.

Die Wittelsbacher haben aber nicht nur die Herzogtümer Zweibrücken und Jülich sowie die linksrheinische Kurpfalz verloren, sondern müssen jetzt auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben. Doch durch den § 2 des Reichsdeputationshauptschlusses erhält das kurfürstliche Baiern

  • das Fürstbistum Freising mit der dazugehörigen Grafschaft Werdenfels und die Herrschaft Isen-Burgrain offiziell überschrieben;
  • dazu die Fürstbistümer Augsburg, Bamberg und Würzburg sowie Teile von Eichstätt, Passau und Salzburg. 
  • Zu den genannten Territorien kommen noch 15 Reichsstädte und 13 Reichsabteien dazu. Freilich noch nicht die Großen: Augsburg und Nürnberg. 
  • Doch damit werden wesentliche Teile Schwabens und Frankens bairisch.

Insgesamt stehen dem Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern ein Gewinn von 288 Quadratmeilen und 834.000 Einwohnern aus den aufgelösten geistlichen Staaten und wirtschaftliche Werte von über 43 Millionen Gulden von den Klöstern gegenüber. 

1. März 1808
Die Thurn und Taxis lesen heimlich die ihnen anvertrauten Briefe

München - Regensburg * Minister Montgelas hat ausreichend belastendes Material gegen die Thurn und Taxis gesammelt und kann nun König Max I. Joseph handfeste Beweise auf den Tisch legen. Demnach öffnen und lesen die Thurn und Taxis in ihren „Schwarzen Kabinetten“ heimlich die ihnen anvertrauten Briefe. Das Material ist so erdrückend, dass man sich in Regensburg keine Mühe zur Entgegnung macht. Der Taxische Beamte Alexander von Vrints gibt alles zu und räumt ein, dass dies seit hundert Jahren bei den Taxis übliche Praxis sei.

Mit der Verordnung über die Einrichtung einer General-Direktion der Königlichen Posten wird in Baiern die Thurn und Taxischen Reichsposten beseitigt. Man unterstellt die Post dem Ministerium des Königlichen Hauses und des Äußeren.

Mathilde Therese, die Ehefrau des Fürsten Carl Alexander von Thurn und Taxis und Nichte von Max I. Joseph, erreicht noch, dass sie als Ablösesumme Teile des ehemaligen Regensburger Hochstifts erhält, nämlich Wörth, Donaustauf und Wiesent. Außerdem bekommt das Haus Thurn und Taxis 60.000 Gulden und die Würde eines baierischen Reichsoberpostmeisters mit der Funktion „der Oberaufsicht bei feierlichen Zügen und Auffahrten“ und die Befugnis, bei hochoffiziellen Anlässen den Reichsapfel zu tragen.

12. Juli 1808
Staatliche Vorschriften zur Verehelichung

München - Königreich Baiern * In einer erlassenen Verordnung zur Beförderung der Heiraten auf dem Lande wird die Verehelichung von der Bewilligung der ordentlichen Polizeiobrigkeit des Ortes abhängig gemacht, wo die Heiratenden mit hinreichender Aussicht auf ihre Nahrung den Wohnsitz nehmen.  Damit wird den Gemeinden auch in Fragen der Verehelichung die Mitwirkung entzogen. 

Zusätzliche Haftungsbestimmungen gegenüber den entscheidenden Beamten schränken die Wirksamkeit der Verordnung stark ein. Sollte sich die Familie doch nicht selbst ernähren können, fällt der Unterhalt der genehmigenden Behörde zur Last.

Wenn Geistliche eine Eheschließung ohne die vorherige staatliche Heiratsbewilligung vornehmen, haften sie für Schäden und Kosten, welche hieraus irgendeiner Gemeinde zuwachsen.

Eheschließungen außerhalb Baierns werden für ungültig erachtet und sind strafbar. 

6. November 1809
Eine Abordnung der Tiroler Aufständischen wird empfangen

Tirol * Jakob Sieberer und Josef Daney, dIe Abordnung der Tiroler Aufständischen, werden vom italienischen Vizekönig empfangen. Eugéne Beauharnais bestätigt in einem Schreiben die wichtigsten Punkte der Friedensproklamation vom 25. Oktober. Darunter auch die Straffreiheit der Rebellen , obwohl die Tiroler die Waffen nicht niedergelegt haben.

3. November 1810
Eine Verordnung über die neuen Posttarife

München * Eine Verordnung über die neuen Posttarife bringt keine wesentlichen Fortschritte gegenüber dem alten System. Die Berechnung der Brieftaxe erfolgt nach dem Gewicht des Briefes und der Entfernung des Bestimmungsortes. Der billigste Brief kostet drei Kreuzer. Er darf nicht mehr wiegen als ein halbes baierisches Lot [8,75 Gramm] und der Bestimmungsort darf nicht weiter als sechs Meilen entfernt sein.

Für den Briefe schreibenden „Untertanen“ bedeutet die Übernahme der Posthoheit durch die souverän gewordenen Einzelstaaten einen Rückschritt gegenüber dem unter dem Schutz des Reiches entwickelten europäischen System der Thurn und Taxis, da es auf der Grundfläche des aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nun nicht weniger als 43 verschiedene Postanstalten gibt.

Da auch auf dem Wiener Kongress nichts für die Wiederherstellung der Posteinheit und die Verbesserung der Postbedingungen unternommen worden war, muss jedes Land seine Postangelegenheiten in eigener Zuständigkeit ordnen. Den Vorschlag Bayerns, zumindest das Portosystem für das Gebiet des Deutschen Bundes zu vereinheitlichen und das Porto - nach baierischem Muster - zu verbilligen, lehnen die anderen Länder aber kategorisch ab.

Im Königreich Baiern, in dem zahlreiche fränkische und schwäbische ehemalige reichsunmittelbare Gebiete aufgegangen sind, kommt der Post eine wichtige Rolle bei der Aufgabe zu, die neubayerische Bevölkerung zu integrieren. Ein funktionierendes Post- und Verkehrswesen ist dabei ein wichtiges Mittel der bayerischen Regierungspolitik. Es sollen damit die Vorteile des neuen und größeren Wirtschaftsraumes demonstriert werden und den vom neuen Staatsverband eher weniger begeisterten Neubürgern das Königreich attraktiver machen.

1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

4. Januar 1812
Die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens

München * König Max I. Joseph genehmigt, „daß den hiesigen Bierbrauern gestattet sein soll,

  • auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September ihr selbstgebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen und
  • ihre Gäste daselbst mit Bier und Brot zu bedienen.
  • Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“ 

Die Verordnung wird als die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens bezeichnet.

30. Mai 1814
Die Befreiungskriege sind beendet

Paris * Mit dem Ersten Frieden von Paris werden die napoleonischen Befreiungskriege beendet. Es ist ein Versöhnungsfrieden, der Frankreich als Großmacht in den Grenzen von 1792 bestehen lässt. Das Land erhält sogar besetzte Kolonien und Handelsniederlassungen zurück.

Der Erste Pariser Frieden legt in einer völkerrechtlich verbindlichen Formel fest: „Die Staaten Deutschlands werden unabhängig und durch ein föderatives Band vereinigt sein.“ Damit ist die Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse des alten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ebenso ausgeschlossen, wie die Gründung eines deutschen Einheitsstaates.

Durch die von Napoleon initiierte große Flurbereinigung der deutschen Landkarte ist die Zahl der deutschen Staaten auf ein überschaubares Maß reduziert worden. Das hat jedoch an den zum Teil enormen Größenunterschieden nichts geändert. Durch die erheblich vergrößerten süddeutschen Mittelstaaten Baiern, Württemberg, Baden und anderer war ein neuer Machtfaktor entstanden.

Die Neuordnung erfolgt freilich unter den Eindrücken der bürgerlichen Reformprojekte der Französischen Revolution, die bereits zuvor in den deutschen Einzelstaaten Resonanz gefunden und dort manche Impulse zur Modernisierung der Staats- und der Gesellschaftsordnung ausgelöst hat. 

18. September 1814
Der Wiener Kongress regelt die Neuordnung Europas

Wien * Der Wiener Kongress beginnt. Er tagt bis zum 9. Juni 1815. Im Mittelpunkt der vom österreichischen Staatskanzler Fürst Clemens Menzel von Metternich geleiteten und unter starkem Einfluss des Zaren Alexander I. und England stehenden Verhandlungen steht die Neuordnung Europas nach den Befreiungskriegen und dem Zusammenbruch des napoleonischen Herrschaftssystems.

Ein wesentlicher Punkt auf der Tagesordnung der europäischen Politik ist die Schaffung einer neuen Friedensordnung, die der Wiener Kongress vornehmlich dadurch umzusetzen versucht, indem er die Macht zwischen den Großmächten ins Gleichgewicht bringen will. Für die Königreiche, darunter Baiern, sowie die Großherzogtümer, Herzogtümer und Grafschaften des Rheinbundes ist vordringlich, dass nach ihrem Wechsel zur antinapoleonischen Allianz die Eigenstaatlichkeit und Souveränität ihrer bestehenden Staaten vertraglich festgeschrieben wird. 

17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest. 

28. November 1816
Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser

München - Königreich Baiern * Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser regelt, dass in diese Einrichtungen nicht nur lästige Bettler und Landstreicher, sondern auch

  • „Menschen von fortgesetztem schlechten Lebenswandel, die sich dem Müßiggange, der Unsittlichkeit und öffentlichen Ausschweifungen ergeben und dadurch,
  • sowie durch Widerspenstigkeit und Ungehorsam gegen Eltern und Vorgesetzte Unordnung, Gefahr und Verderben in die Familie und Gemeinde bringen“ untergebracht werden können. 
7. Dezember 1816
Der päpstliche Konkordatsentwurf wird für unannehmbar erklärt

München * Der päpstliche Konkordatsentwurf wird für „unannehmbar“ erklärt.  

Noch während der Regierungszeit des Grafen von Montgelas wurden Verhandlungen mit der päpstlichen Administration über die Neuordnung der Kirchenverhältnisse in die Wege geleitet. Anno 1807 stellte man die Gespräche ein, bis im Jahr 1816 der Bayerische Gesandte beim Heiligen Stuhl, Bischof Kasimir Freiherr von Häfflein, in neue Konkordats-Verhandlungen eintrat.  

Da aber die Positionen der bayerischen Regierung und dem wieder erstarkten, selbstbewussten Papsttum nur schwer zu vereinbaren sind, schlägt Bayern als einzigen Gegenstand der Verhandlungen

  • die Neufestsetzung der Diözesangrenzen und 
  • die Regelung zur Besetzung der Bischofsstühle vor.  

Die Grenzen der Diözese stimmen nicht mit den Landesgrenzen überein, weshalb Bayern eine geschlossene territoriale Kirchenorganisation will und auf einen maximalen Einfluss bei der Besetzung der Bischofsstühle und damit indirekt auch auf die Pfarreien drängt. Eine Preisgabe der bisher ausgeübten staatlichen Kirchenhoheit kommt für die Regierung Montgelas nicht in Frage. 

13. September 1817
Eine Verordnung über den Getreidehandel und Notmagazine

München-Kreuzviertel * Die Regierung erlässt eine Verordnung über den Getreidehandel, in der alle Vorschriften zusammengefasst werden. Außerdem wird die Anlegung von Notmagazinen mit einem Sechstel des Jahresbedarfs für die Städte angeordnet. 

Oktober 1829
Ein früherer Wiesnbeginn wird vorgeschlagen - und abgelehnt

München-Theresienwiese * Wegen der oft ungünstigen Witterung im Oktober wird für den Wiesnbeginn den 3. Sonntag im September vorgeschlagen.

Der Magistrat lehnt dieses Ansinnen mit der Begründung ab: „Weil bey dem Oktober-Feste die umliegenden änger vieler Privater begangen und befahren werden, was den bestehenden Kulturverordnungen gemäß vor Michaeli um so weniger geschehen darf, da in hiesiger Gegend das Grumet vor Ende September nicht eingebracht wird“.

1830
Friedrich Bürklein macht das Abitur nebenher

München-Maxvorstadt * Da eine neue Verordnung, den Eintritt in den höheren Staatsdienst betreffend, die Absolvierung des Gymnasiums fordert, bereitet sich Friedrich Bürklein nebenher auch noch auf das Abitur vor, das er im Jahr 1830 mit Auszeichnung besteht.

Auf der Akademie gehört er bald zu den besten Schülern Gärtners, vertritt den Professor häufig im Unterricht und wird von ihm auch zu Bauführungen herangezogen.

14. Februar 1830
König Ludwig I. gründet die Oberste Baubehörde

München * König Ludwig I. erlässt eine „Verordnung die Zusammenlegung des Gesamten Bauwesens betreffend“. Er gründet damit die Oberste Baubehörde und macht seinen Hofbauintendanten Leo von Klenze zum Chef der Behörde. Dieser nimmt als erstes Großprojekt die „Alte Pinakothek“ in Angriff. 

22. Mai 1831
Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt gezwungen

München-Kreuzviertel * Die schwäbischen und fränkischen Oppositionellen zwingen in der Frage der Pressefreiheit - sehr zum Ärger von König Ludwig I. - den Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt. Dadurch muss König Ludwig I. die Zensurverordnung wieder zurücknehmen, was allerdings nichts an der Praxis der Zensur ändert. 

8. Mai 1832
Die Rheinbayerische Kreisregierung verbietet das Hambacher Fest

Hambach * Die Rheinbayerische Kreisregierung unter der Leitung von Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg verbietet das Hambacher Fest. Begründet wird das Verbot mit

  • der Ungesetzlichkeit des Versammlungszwecks,  
  • der politischen Diskussion und
  • dem Bestreben der Auflösung der bestehenden Ordnung. 
27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

21. März 1833
König Ludwig I. steht dem Haberfeldtreiben positiv gegenüber

München * König Ludwig I. steht dem Haberfeldtreiben positiv gegenüber. Für ihn ist es kein Politikum, denn: „Bey dem alten Brauch des Haberfeldtreibens soll es gelassen, die dagegen gegebenen Verordnungen aufgehoben werden […]. Ohne meine Genehmigung soll keine Verordnung gegen einen alten Brauch gemacht werden“

um März 1836
Die Cholera grassiert erstmals in Süddeutschland

Süddeutschland * Die Cholera grassiert erstmals in Süddeutschland. Das Bürgertum fühlt sich zunehmend von den armen Bevölkerungsschichten bedroht, weshalb das Bayerische Staatsministerium des Innern“eine Verordnung erlässt.

In dieser wird die Notwendigkeit der Unterstützung der Armen angesichts der herrschenden Epidemie eingefordert, da sie „zum Schutze der Gesamtheit nicht minder als zum Schirme der Dürftigen selbst“ notwendig sei, „da die in den Hütten sich steigernde Krankheit auch auf alle übrigen Klassen und den Gesundheits-Zustand ganzer Orte nicht ohne Rückwirkung bleibt“.

1837
Erbärmliche Lebensumstände in den Herbersvierteln

Vorstadt Au - Haidhausen - Giesing * Der Auer Armenarzt Anselm Martin schreibt: „In den Herbergen sind nicht nur Menschen, sondern auch noch alle Gattungen Hausthiere Katzen, Kaninchen, Vögel, Mäuse und dergleichen, so wie alle nur erdenklichen Handwerksgeräthe, Hausutensilien, alte, bereits halb verfaulte, zusammengesammelte Leinwand, zerbrochenes Glas, neugewaschene zum Trocknen aufgehängte Wäsche und dergleichen in den kleinsten, mit zurückstoßender Luft angefüllten Gemächern anzutreffen.  Die Öfen sind gewöhnlich von Ziegel, selten von Eisen. Die Feuerung geschieht mit Holz und zwar mit den schlechtesten und wohlfeilsten Holzgattungen, oft mit halbverfaulten, in der Isar aufgefangenen Gerten und Prügeln.“

  • Die Höhe der Wohnräume liegt bei 180 bis 192 Zentimetern; die Dachdeckungen aus Ziegel oder Blech lösen erst im 19. Jahrhundert die Schindel- oder Strohdeckung ab; ihre Galerien und Träger verzieren die Bewohner mit Schnitzereien.
  • Gemeinsamer Besitz aller Hausbewohner sind das Grundstück, die Umfassungsmauern und das Dach.
  • Diese komplizierten Eigentumsverhältnisse führen häufig zu ausgiebigen Streitereien. Wird das Dach undicht, so sind in erster Linie nur die Parteien des obersten Stockwerks vom Schaden betroffen, die Bewohner des Parterres dagegen haben nur sehr wenig Interesse an einer kostspieligen Reparatur. Deshalb soll es vorgekommen sein, dass die Oberen kübelweise Wasser auf den Fußboden schütteten, um die Unteren drastisch an die gemeinsamen Verpflichtungen zu erinnern.
  • Nicht umsonst heißt es in den Akten des Landgerichts: „So viele Herbergsbesitzer sich in einem Hause befinden, ebensoviele Hauseigentümer gibt es im selben; keiner lässt sich vom andern etwas einsprechen, jeder tut in seiner Herberge, was er will.“
  • Auch die hygienischen Zustände sind katastrophal. Das Trinkwasser muss von weit entfernten Pumpbrunnen geholt werden.
  • Da eigene Abtritte fehlen, benutzt man Häfen und Leibstühle.
  • Wegen der fehlenden Kanalisation werden Abfälle und Abwässer jeglicher Herkunft in den Auer Mühlbach geschüttet. Eine städtische Verordnung bestimmt deshalb, dass dies nur während der Nacht geschehen darf, da tagsüber die Frauen ihre Wäsche im Auer Mühlbach waschen.
  • Das Fehlen der Abfalltonnen bedingt viele unreinliche Wohnungen.
  • Dadurch sind die Herbergsviertel in Seuchenzeiten Brutstätten von Krankheiten. Es ist also kein Wunder, dass viele Bewohner an den Typhus- und Choleraepidemien sterben und die Einwohner oft hohen Blutzoll zu entrichten haben.
6. März 1837
Die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au

Haidhausen - Ramersdorf * In der Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au wird folgendes festgelegt:

„Zur Beseitigung der Nachteile, welche die gegenwärtig bestehende teilweise Unterordnung der Landgemeinde Ramersdorf unter die Landgerichte Au und München zur Folge hat, haben S.M. der König [...] zu beschließen geruht, daß der dem Steuerdistrikt Haidhausen und infolgedessen bisher dem Landgericht Au angehörige Teil der Landgemeinde Ramersdorf dem Landgericht München, welchem bereits der größere Teil dieser Gemeinde angehört, sowohl in Bezug auf Justizpflege als auch auf Administration zugewiesen und demnach der Landgemeinde Ramersdorf in ihrem ganzen Umfang und in jeder Beziehung des landgerichtlichen Geschäftskreises einem und demselben Landgericht untergeordnet werde.“

Das ist zwar sehr positiv formuliert, doch werden damit lediglich die Ramersdorfer Lüften in den Bezirk des Landgerichts München überstellt, nichts aber am Bestand der Gemeinde Ramersdorf und an der Zugehörigkeit zum Steuerdistrikt Haidhausen verändert.
Außerdem werden die „Lüftler“ - aufgrund der weiten Wege - nach Haidhausen eingepfarrt.

14. August 1838
König Ludwig I. erlässt die die Kniebeugeverordnung

München * Als ein Beispiel der rückwärtsgewandten antikatholischen Maßnahmen kann die Kniebeugeverordnung für die Bayerische Armee gelten.  

Die Vorschrift über die Kniebeuge war vom damaligen Kurfürsten Max IV. Joseph im Jahr 1803 abgeschafft worden, nachdem Baiern kein ausgesprochen katholisches Land mehr war und Katholiken und Protestanten in der gleichen Armee dienten. Wenn also der Priester den Segen gab, knieten sich die Katholiken hin, während die Protestanten gemäß ihrer Glaubensauffassung stehen blieben. Nun befiehlt aber König Ludwig I., dass Alle niederzuknien haben. 

15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

 

24. Januar 1843
Ludwig von Schwanthaler erhält 4 Moriskentänzer zum Geschenk

München * „In Anerkennung der Mühe und Anordnungen, welche er für die würdige Ausschmückung des Rathaussaales“ aufgewendet hat, erhält Ludwig von Schwanthaler vier Moriskentänzer zum Geschenk, von denen zuvor allerdings Kopien angefertigt worden sind. Ludwig von Schwanthaler verkauft sie bald an einen italienischen Adeligen, den Conte Pallavicini-Barrocco, der sie auf seinen Stammsitz in Villa Rocca in Cremona bringt. 

10. Februar 1848
Bürgerprotest bei König Ludwig I.

München * Doch jetzt werden die Münchner richtig sauer. Die Bürgerschaft sieht sich in ihrem „friedlichen Handel und Wandel“ bedroht und übernimmt die Forderungen der Studenten. Steine fliegen, Militär sichert das Palais der Montez. Tausend Bürger eilen zum Rathaus und von dort zur Residenz und fordern die Wiedereröffnung der Universität.  

Bürgermeister Kaspar von Steinsdorf nimmt die Protestadresse der Münchner Bürger entgegen und setzt - begleitet von 2.000 angesehenen Münchner Bürgern - eine Audienz beim König durch. Eine Deputation, bestehend aus sieben Vertretern, will mit dem König sprechen, der jedoch einen Empfang der Abordnung kategorisch ablehnt und nur unter großem Einsatz seiner Familienmitglieder dazu überredet werden kann.  

Bei den Verhandlungen lehnt König Ludwig I. jegliches Zugeständnis kategorisch ab und droht der Stadt im Umkehrschluss mit der Verlegung der Residenz an einen anderen Ort. Cholerisch verabschiedet er die Mitglieder der Deputation: „Es bleibt dabei, ich lasse mich nicht schrecken; man kann mir mein Leben nehmen, aber meinen Willen nicht. Meinen gefassten Entschluss werden Sie alsbald durch das Ministerium und schriftlich erhalten.“ 

um 1. März 1848
Das Ziel heißt: Überwindung der Restaurationspolitik

Deutschland * Innerhalb weniger Wochen greifen die revolutionären Vorgänge auch auf die übrigen Staaten des Deutschen Bundes über. Ein wesentliches Ziel der Märzrevolution ist die Überwindung der Restaurationspolitik, die die Zeit seit dem Wiener Kongress geprägt hat. Einer der bedeutendsten Verfechter der politischen Restauration ist  der österreichische Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich.  

Die Politik der Restauration wurde auf dem Wiener Kongress am 9. Juni 1815 von den meisten europäischen Staaten beschlossen. Sie sollte innenpolitisch und zwischenstaatlich die politischen Machtverhältnisse des Ancien Régime in Europa wiederherstellen, wie sie vor der Französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten. Dies bedeutet die Vorherrschaft des Adels und die Wiederherstellung seiner Privilegien.  

Weiterhin sollte die napoléonische Neuordnung Europas, die mit dem Code civil auch bürgerliche Rechte etabliert hatte, rückgängig gemacht werden. Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Vor allem die studentischen Burschenschaften sind zu dieser Zeit die Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.  

In manchen Ländern des Deutschen Bundes lenken die Fürsten rasch ein. Dort kommt es bald zur Errichtung von liberalen „Märzministerien“, die den Forderungen der Revolutionäre nachkommen, durch Einrichtung von Schwurgerichten, der Abschaffung der Pressezensur, und der Bauernbefreiung. Oft bleibt es jedoch bei bloßen Versprechungen.  

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

4. Juni 1848
Die Ministerverantwortlichkeit wird Gesetz

München-Kreuzviertel * Ein weiteres Reformgesetz von König Max II. ist das Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Kernpunkt dieses Verfassungsgesetzes ist, dass Regierungsanordnungen des Königs nur durch die Gegenzeichnung des verantwortlichen Ressortministers Geltung erhalten. Damit ist der Spätabsolutismus eines König Ludwigs I. mit einem Gesetz beseitigt.  

Freilich verliert damit der König letztlich seine Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, aber das Parlament hat immer jemanden, den es zur Verantwortung ziehen kann. 

11. Juli 1848
Erzherzog Johann zieht unter großem Jubel in Frankfurt ein

Frankfurt am Main * Erzherzog Johann zieht unter großem Jubel in Frankfurt ein. Als Reichsverweser ist er das provisorische Oberhaupt des Deutschen Reiches, eines Staates, der noch in der Entstehung ist. Aufgabe des Reichsverwesersmist es, die Reichsminister zu ernennen und zu entlassen. Außerdem unterschreibt er die Reichsgesetze.

Doch die Macht der Zentralregierung und der Nationalversammlung ist gering. Die Armeen der Großmächte Österreich und Preußen weigern sich, dem Reichsverweser zu huldigen und die Staaten England sowie Frankreich versagten ihm die völkerrechtliche Anerkennung.  Und weil sie über keine eigenen Streitkräfte verfügt, muss die Zentralgewalt auf die ehemaligen Bundestruppen zurückgreifen, die aber letztlich ihre Befehle von den einzelstaatlichen Regierungen empfangen.

Diese intervenieren immer dann, wenn Ruhe und Ordnung durch linke Volksaufstände gefährdet sind. Wenn aber die Errungenschaften des März verteidigt werden sollen, ist mit den Bundestruppen nicht zu rechnen. 

7. Dezember 1848
„Diese schwere Last übernahm ich mit leidender Gesundheit“

München * Der eher zögerliche, häufig unentschlossene und kränkliche Bayernkönig Max II. schreibt an seinen Vater, Ludwig I., folgende Zeilen:  

„Sie wissen, lieber Vater, unter welchen Umständen ich den Thron bestieg, welchen Zustand der Dinge ich gefunden; der Boden schwankte unter meinen Füßen, alle Bande der Ordnung waren gelockert. Diese schwere Last übernahm ich mit leidender Gesundheit. [...] Durch diese täglichen Körper- und Seelenleiden erscheint sie mir oft eine unerträgliche Bürde.“ 

9. Mai 1849
Richard Wagner wird in Deutschland steckbrieflich gesucht

Dresden * Richard Wagner wird wegen seiner Beteiligung am Dresdner Mai-Aufstand in Deutschland steckbrieflich gesucht. Er ist beim Aufstand in Dresden als Schriftführer der Revolutionsregierung und als Beschaffer von [Semper'scher] Barrikadenarchitektur aufgefallen. Der Aufstand wird jedoch niedergeschlagen.

Zuvor sprach Richard Wagner in einem anonymen Artikel von der „Zerstörung der bestehenden Ordnung der Dinge“ durch die „erhabene Göttin Revolution“Unterstützt von Franz Liszt flieht er über Weimar nach Zürich, wo er als Komponist und Musikschriftsteller arbeitet.

24. Juli 1853
Ein Sicherheitsbericht für München

München * Oberst Franz Freiherr von Hörmann zu Hörbach legt einen Sicherheitsbericht für München vor. Er trägt den Titel: „Erläuterungen zum Entwurfe der militärischen Dispositionen für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der Haupt- und Residenzstadt München behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung.“  Es ist die Angst vor einer neuen Revolution, die König Max II. seine Armee auf einen Bürgerkrieg vorbereiten lässt. Um verbindliche Vorschläge auszuarbeiten, gründet er eine Special-Commissorium.

Inhaltlich geht Oberst Hörmann von einem Bedrohungsszenario aus, wonach „der inländische Pöbel - durch auswärtiges Proletariat verstärkt - bei Tag und Nacht ohne Hindernis in die Stadt eindringen kann, theils um die größten Schätze des Staates und des Landes zu plündern, theils um die heillosen Umtriebe der machtlosen Umsturzpartei in Vollzug zu setzen“. Freiherr von Hörmann fügt noch eine interessante Einteilung der Tumulte in vier Klassen bei.

  • Als Erste und harmloseste Klasse bezeichnete er darin „Tumulte ohne insurreaktionäre politische Tendenz“, etwa die Studenten- und Handwerkertumulte oder die Münchner Bierkrawalle.
  • Als nächste Kategorie folgen „Politische Tumulte durch demokratische Umtriebe der republikanisch gesinnten Umsturzpartei veranlaßt“. Als Beispiel führt er die Märzrevolution von 1848 an.
  • Als dritte Klasse bezeichnet er „Tumulte mit kommunistischer Tendenz“. Der erzkonservative Oberst verschließt dabei aber keineswegs die Augen vor der bitteren Armut vieler Zeitgenossen und fordert zur Vorbeugung eine effektive staatliche Sozialpolitik.
  • Die Letzte und zugleich gefährlichste Form der Unruhe klassifiziert der Militarist die „Tumulte durch Theuerung, Mißwachs und Hungersnoth veranlaßt“.

Sein konkreter Vorschlag beinhaltet die Erhöhung der Zahl der Kasernen in der Innenstadt und weitere flankierende Maßnahmen, um die Hauptverteidigungspunkte zu schützen. Dazu zählen unter anderem - neben der Residenz - das Nationaltheater, das Postgebäude, die Münze und der Alte Hof.

16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

20. Juli 1855
Regierung erlaubt einer privaten Bahngesellschaft den Streckenausbau

München * Die jahrelang hohen Belastungen des Staatshaushaltes durch die Bayerische Staatsbahn führen zu einer ständig wachsenden kritischen Stimmung. Deshalb legt der Bayerische Staat nur noch den Gesetzesentwurf zum Bau und Betrieb der Bahnstrecke Lichtenfels - Coburg vor und betrachtet im Anschluss daran seine aktive Beteiligung am Eisenbahnwesen als abgeschlossen. Allerdings verbindet das Staatsbahnnetz zu diesem Zeitpunkt lediglich Oberbayern mit Schwaben sowie Franken und schließt damit die altbaierischen Gebiete Oberpfalz und Niederbayern vollkommen aus.

Die Königliche Eisenbahn-Commission hat aber für die vier wichtigsten Strecken nach Ostbayern bereits Vorbereitungen getroffen, weshalb die Bayerische Staatsregierung den Bau und den Betrieb der Eisenbahnstrecken nach Ostbayern einer privaten Bahngesellschaft erlauben will. Die notwendigen Voraussetzungen werden an diesem Tag mit Allerhöchster Verordnung geschaffen. 

1858
Die Dr. Steinbach Naturheilanstalt im Bogenhausener Brunnthal

Bogenhausen * Die „Leipziger Illustrierten“ loben die damalige „Dr. Steinbachs Naturheilanstalt“ im Brunnthal, die sich einen international bekannten Namen gemacht hat: „Auf mit weichen Teppichen belegtem Boden schreitet man in ein großes Viereck, an dessen Wänden, mit dunklem Farbgrund bedeckt, feenhafte Figuren schweben, von Künstlerhand gemalt; vom reichen Plafond herab beleuchtet ein magischer Lichtstrahl die Räume, wo Ruhebänke, Stühle und Tische mit kostbaren Stoffen umkleidet sind, und in sinnvoller Ordnung von schimmerndem Metall stehen reichlichst die verschiedenartigsten Apparate zum Heilbehelfe“. 

Die Heilbehandlung ist, „insbesondere wirksam bei Verstopfungen, wodurch die wurmartige Bewegung der Därme erreicht wird. Ferner in allen Fällen von Unterleibsschwäche und Impotenz, Muskellähmungen, Stimmlosigkeit, Schwerhörigkeit“. 

3. November 1858
Die Maximilianstraße, Münchens teuerster Boulevard

München-Graggenau - München-Lehel * Der neue Boulevard erhält die offizielle Bezeichnung Maximilianstraße. Es ist eine großartige Straßenachse entstanden, die in der deutschen Architektur des 19. Jahrhunderts keinen Vergleich zu scheuen braucht. Die Münchner sind allerdings weniger mit den neugotischen Fassadenvorstellungen Friedrich Bürkleins einverstanden und so hagelt es durchwegs vernichtende Kritik am neuen Baustil.

Leo von Klenze schreibt unter anderem: „Der Einfluß des Hofsekretärs Hofmann für seinen Freund Bürklein [...] bewirkte nun, daß der König sich der Illusion hingab, ein gewisses architektonisches Ragout, ein Mixtum compositum, welches ihm der Baurath Bürklein servierte, für einen wirklich neuen Baustyl anerkennen zu dürfen, dasselbe den maximilianischen Styl taufte und seine Anwendung bei allen nur aufzufindenden Gelegenheiten durch eigene Verordnung befahl.”

Noch erbarmungsloser fällt die Kritik des Ex-Königs aus: „Was man da gebaut hat”, sagt Ludwig I. zu Leo von Klenze, „ist das Abscheulichste, das ich kenne” und weigert sich strikt, die Konkurrenz seiner Prachtstraße zu besich­­­­tigen.

Doch in der Maximilianstraße, immerhin „Münchens teuerstem Boulevard“, pulsiert das großstädtische Leben - im Gegensatz zur menschenleeren, sterilen, verkehrsreichen und autobahnählichen Ludwigstraße. Dass es zu der teilweise vernichtenden Kritik am Maximilianischen Stil kommt, liegt zu einem erheblichen Teil an dem ewig zaudernden und unsicheren Bayernkönig Max II., indem er mitten im Bau der Maximilianstraße die Konzeption abändert. So lässt er das fast fertiggestellte Taubstummeninstitut wieder abreißen, um eine einheitliche Bebauung am Forum zu erhalten.

Und kurz vor seinem Tod ordnet er noch an, dass am Maximilianeum die gotisierenden Spitzbögen in Rundbögen abgeändert werden müssen, wodurch der Bau im Gegensatz zum ganzen Straßenzug einen Renaissance-Charakter erhält. Diese Stiländerung nimmt der Schweizer Kulturhistoriker Jacob Burckhardt in seiner Kritik auf. Er schreibt zum Maximilianeum: „[...] Ich habe nur deshalb Dankbarkeit für das Gebäude empfunden, weil es wenigstens äußerlich in die Formen der Renaissance hinüberleitet und den Geist von dem jämmerlichen Gotisch der Maximilianstraße befreit.”

1859
Bis zu 17.000 Arbeiterinnen und Arbeiter bauen an der Ostbahn

Geiselhöring - Passau - Regensburg * Ab dem Verkehrsknotenpunkt Geiselhöring wird auf zwei Strecken die Ostbahn weitergebaut. Die eine Strecke führte nach Passau, die andere nach Regensburg, Amberg und Nürnberg. Mit einem Aufgebot von bis zu 17.000 Arbeiterinnen und Arbeitern wird das 453 Kilometer umfassende Grundnetz der Bayerischen Ostbahnen fertiggestellt werden. Paul Camille von Denis schafft das in einer fünfeinhalbjährigen Bauzeit.

Der Direktor der Ostbahngesellschaft unterschreitet damit nicht nur die zeitliche Vorgabe der staatlichen Eisenbahn-Commission, die dafür eine Bauzeit von sieben Jahren vorgesehen hatte,  sondern auch die Baukosten gegenüber dem Voranschlag von 46,5 Millionen Gulden um 12,8 Millionen Gulden. Das sind nahezu dreißig Prozent.

Damit ist Paul Camille von Denis, dem „Altmeister des Eisenbahnbaus“, die allgemeine Anerkennung sicher. In Zeitungsartikeln halten sich die Zeitgenossen mit ihrer Bewunderung für diese Leistung nicht zurück: „Der Erfahrungssatz, der leider bei uns in Deutschland viel zu wenig bekannt oder anerkannt scheint - ‚Zeit ist Geld‘ -, spricht sich in allen Anordnungen der Ostbahn-Direction aus.“ 

21. November 1859
Die Kreisirrenanstalt in der Hochau wird eröffnet.

München-Au * Die Kreisirrenanstalt für Oberbayern wird eröffnet. Das neue Nervenkrankenhauses liegt bei ihrer Errichtung in einem völlig unbebauten Gebiet zwischen der Rosenheimer- und der Auerfeldstraße. Unter der Leitung des Obermedizinalrats Dr. Bernhard von Gudden gilt die Einrichtung als Musteranstalt.

  • Der quadratische Gebäudekomplex hat vier Höfe.  
  • Die Länge der Flügelbauten betragen hundert Meter.  
  • Im Südflügel sind die Verwaltungsräume, in der Mittelachse die Küche,  
  • die Anstaltskapelle mit Werkstätten ist im Erdgeschoss,  
  • ebenso eine Turnhalle mit dem zentralen Bad und den Beschäftigungsräumen.  

In den beiden südlichen, nur auf drei Seiten geschlossenen Höfen sind die „ruhigen Irren“, in den beiden nördlichen geschlossenen Höfen die „unruhigen Kranken“ untergebracht. Die Zimmer der „ruhigen“ Patienten liegen außen. Die Räume der „unruhigen“ Kranken sind genau umgekehrt angeordnet.  

Nur die Fenster und Türen im Erdgeschoss haben Gitter und da sie die Form der rundbogigen Fenster aufnehmen, bleiben sie relativ unauffällig. Die Anlage um die vier Höfe entspricht den zeitgemäßen Forderungen nach Trennung der Patienten nach Geschlechtern und der Schwere ihrer Erkrankung. Eine Trennung nach Klassen ist nicht vorgesehen.  

Die Beschäftigten der Kreisirrenanstalt finden allerdings keine mustergültigen Arbeitsbedingungen vor. Das Pflegepersonal untersteht der Gesindeordnung. Es gibt weder eine Pflegequote, noch Urlaubsregelungen oder eine Altersversorgung für die Pflegekräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt einhundert Stunden und mehr. Der Dienst beginnt um 5:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr. Selbst verheiratete Pfleger müssen in der Anstalt schlafen und dürfen nur einen Nachmittag pro Woche bei ihren Familien verbringen.  

Durch das rapide Bevölkerungswachstum der Stadt - München wächst vom Jahr 1854 von 100.000 Einwohnern auf fast 500.000 im Jahr 1900 - kommt es in der Kreis-Irrenanstalt zu einer über fünfzigprozentigen Überbelegung und wird unter diesen Umständen den Bedürfnissen nicht mehr gerecht. 

1862
Das Sexualleben auf dem oberbayerischen Land

München * Carl Kern beschreibt in seinem Buch „Oberbayerisches Sittenbild: Die Haberfeldtreiber“ das Sexualleben auf dem Land als „durchaus nicht nach den Ansprüchen einer sittlichen Warte geartet“.

Anders gesagt: „Wer eine hohe Idee von Sitteneinfalt und Sittenreinheit nach dem Oberlande mitbrächte, würde sich getäuscht finden. Die Geschlechter genießen einer zügellosen Freiheit im gegenseitigen Umgang, und das Kammerfenstern hat sich zur bedauerlichen Berechtigung verholfen.

Dass ein Brautpaar eine Familie von vier und fünf Kindern mit an den Traualtar bringt, ist weder eine Seltenheit, noch eine Schande. Sind die Leute aber verheiratet, dann tritt Ordnung und Mäßigung an ihren Sinn auf das Erwerben“.

Und weiter: „Weit häufiger als in den Städten sieht man auf dem Lande die ungleichartigsten Paare zusammengekoppelt, den 60-jährigen Greis mit dem 20-jährigen Weibe, oder die 50-jährige Frau mit dem 25-jährigen Manne, ohne dass diese Ehen zu solchen schauderhaften Experimenten werden, wie in den Städten“

10. November 1863
Ein Hirtenbrief fordert die Haberer zum Aufgeben auf

München * Mit einem Hirtenbrief forderte Erzbischof Gregorius von Scherr die immer radikaler agierenden Haberer auf, „von einem Thun und Treiben abzulassen, das gegen die Grundsätze der Religion, der bürgerlichen Ordnung und aller Sittlichkeit verstößt“

23. Juni 1866
Mit dem Einmarsch der Preußen in Böhmen beginnt der Deutsche Krieg

Berlin - Prag * Mit dem Einmarsch der Preußen in das habsburgische Königreich Böhmen beginnt der Deutsche Krieg. Preußen hat bereits vor Kriegsbeginn den Bundesvertrag des Deutschen Bundes für nichtig erklärt und schert aus der anno 1815 in Wien beschlossenen Friedensordnung aus.  

Preußen führt also keinen Krieg gegen Österreich, sondern gegen ganz Deutschland. Die auf österreichischer Seite stehenden süddeutschen Bundestruppen tragen deshalb auch schwarz-rot-goldene Armbinden, als sie gegen die in Schwarz-Weiß antretenden Preußen kämpfen. 

September 1866
Die Vermessungsarbeiten für die Eisenbahn nach Braunau beginnen

München * Die Vermessungsarbeiten, um den genauen Verlauf der Bahnstrecke nach Braunau am Inn festzulegen, beginnen. Die angedachte Trasse soll südlich von Untergiesing durch die Isarauen verlaufen, dann die Hangkante auf der Höhe des späteren Stadions an der Grünwalder Straße durchschneiden und östlich von Obergiesing durch die Hochau nach Haidhausen führen. Damit wären die drei Stadtviertel des Münchner Ostens direkt an die Eisenbahn angebunden.

Als nächste Entscheidung steht die Standortwahl für den nach dem Zentralbahnhof zweiten großen Staatsbahnhof auf der Tagesordnung. Für das betroffene Stadtviertel hätte das weitreichende Folgen auf die wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Entwicklungen, denn es geht bei dieser Entscheidung immerhin um die Drehscheibe für den künftigen Güter- und Personenverkehr im Münchner Osten. 

5. Januar 1867
Malvina Schnorr von Carolsfeld soll umgehend ausreisen

München * Malvina Schnorr von Carolsfeld erhält von König Ludwig II. eine Aufforderung zur umgehenden Ausreise aus Bayern. Falls sie dieser Anordnung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommt, soll ihr der „verliehene Jahresbezug von 2.000 fl. sofort sistirt“ werden.

30. Januar 1868
Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft

München *  Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft, das eine aktive Armee mit dreijähriger Dienstzeit, Reserve und Landwehr erschaffen hat und das Einstehersystem sowie die bisherige Landwehr älterer Ordnung beseitigt. Damit gibt es auch in Bayern eine wirkliche Wehrpflicht. 

Das Gesetz beinhaltet auch, dass Frei-Gewordene oder Untaugliche drei Jahre lang ein Wehrgeld in Höhe von drei bis 100 Gulden zu entrichten haben. Diese Regelung bleibt aber nur bis 1872 bestehen. 

1869
Einführung einer neuen Gemeindeordnung

München * Mit der Einführung der neuen Gemeindeordnung wird auch Bayerns Hauptstadt aus der Vormundschaft des Staates entlassen und die Stadt mit allen erforderlichen organisatorischen und finanziellen Kompetenzen ausgestattet.

1. März 1869
Der Münchner Ableger des ADV wird in der Nordendhalle gegründet

München * Der Münchner Ableger des seit 1863 bestehenden Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins - ADV wird in der Nordendhalle gegründet. Angekündigt ist eine Veranstaltung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: „Besprechung der Arbeiterfrage“.

Tatsächlich ist es eine Gründungsversammlung. Siebzig Personen treten dem Vorgängerverein der SPD an diesem Tag bei. Der Verein wird aber ziemlich schnell wieder verboten, weil der Obrigkeit die politischen Debatten in Vereinen einfach suspekt sind. 

23. November 1870
Das Bündnis mit dem Norddeutschen Bund verbessert die Regelungen für Kinderarbeit

Berlin - München * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun 

  • ein Mindestalter von zwölf Jahren, 
  • für unter 14-jährige Beschäftigte eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag. 
  • die Arbeit an Sonn- und Feiertagen war verboten.
  • Der Schulunterricht, der den Kindern zu erteilen war, die in Fabriken arbeiteten, sollte mindestens drei Stunden am Tag betragen. 

Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung. 

16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

25. Februar 1872
Prinz Otto wird nach Schloss Nymphenburg gebracht

München-Graggenau - Schloss Nymphenburg * Prinz Otto wird - gegen seinen Willen - auf Anordnung seines Bruders König Ludwig II. aus der Residenz entfernt und nach Schloss Nymphenburg gebracht, wo er im südlichen Pavillon isoliert wird. 

12. Juni 1872
Die Gewerbeordnung gilt über ein Reichsgesetz auch für Bayern

München * Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund wird mit einem Reichsgesetz auch auf Bayern übertragen.

Diese allgemeine Gewerbefreiheit ermöglicht es Unterhaltungskünstlern, ihre Darbietungen im ganzen Kaiserreich anzubieten, Singspielgesellschaften zu gründen und Bühnen oder Schauspielbetriebe zu eröffnen. Damit blühen viele Theaterbetriebe, besonders aber deren Mischformen wie Varieté, Revue, Tingeltangel und Singspielhalle auf.

Da das Reichsgesetz die Restaurationsbetriebe mit Unterhaltungsdarbietungen zwar wie Theater unter die Gewerbeordnung stellt, schränkt sie deren Tätigkeit jedoch umgehend wieder ein, denn die Betreiber sind weiterhin in erster Linie Gastronomen und keine Theaterdirektoren.

um 1875
Der Vieh- und Schlachthof entsteht im Münchner Süden

München-Isarvorstadt * In den Jahren von 1875 bis 1878 entsteht der Vieh- und Schlachthof für eine Summe von fünf Millionen Mark auf einem 101.000 Quadratmeter großen Gelände im Münchner Süden. Die Stadt zählt damals zwar erst 215.000 Einwohner, dennoch ist die Planung von Arnold Zenettis schon auf eine Großstadt mit erheblich mehr Einwohnern ausgerichtet.

Zahlreich - in enger Zusammenarbeit mit Max von Pettenkofer und Bürgermeister Alois von Erhardt - sind Arnold Zenettis Anstrengungen, durch Verordnungen, die in die Praxis umgesetzt werden, die Gesundheit und Reinlichkeit im Sinne der allgemeinen Hygiene zu heben.

1878
Von den Arbeitsbedingungen der Ziegeleiarbeiter

Berg am Laim - München-Haidhausen - Bogenhausen * Da die Padroni jenseits der Alpen bei den Akkordanten komplette Arbeitstrupps anheuern, stellen sie anfangs auch keine Geräte zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Italiener Schaufeln und Hacken schleppen und selbst Schubkarren und anderes Gerät über die Alpen schieben müssen.

An ihrem Arbeitsplatz in München angelangt, liegt ihnen ausschließlich daran, durch möglichst viel Arbeit möglichst viel Geld zu verdienen. Durch das Bezahlen von Akkordlöhnen entziehen sich die Italiener den Kontrollen, die man zur überwachung der gesetzlichen Vorgaben eingeführt hat.

Frauen und Kinder übernehmen die körperlich weniger schweren Tätigkeiten. Manchmal bilden Familien ein Team, mit dem Stampadore“an der Spitze. Frau und Kinder haben ihm zuzuarbeiten und je besser die einzelnen Arbeitsschritte koordiniert sind, desto besser ist auch das Gesamtergebnis. Schon zehnjährige Buben verdingen sich als Handlanger. Die Mulis stehen an der untersten Stelle der Hierarchie, haben den Mund zu halten und müssen einfach funktionieren.

Zwar sieht die Reichsgewerbsordnung aus dem Jahr 1878 Bestimmungen zum Arbeitsschutz für Kinder und Frauen vor, so eine Beschränkung der Arbeitszeit sowie das Verbot von körperlich schwerer Arbeit. Doch die Verordnung wird in der Praxis unterlaufen und die Strafen sind so lächerlich niedrig, dass sie wirkungslos bleiben. Wenn kontrolliert wird, dann, so ein resignierter Fabrikinspektor, „[...] braucht sich der Jugendliche nur neben der [Arbeits-]Bank auf den Boden zu setzen, um Jedermann ad oculos zu demonstrieren, daß er seine Ruhepause in echt italienischer Weise feiert“.

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
13. Juni 1878
Der Berliner Kongress soll die Balkankrise beenden

Berlin * In Berlin beginnt unter der Führung des Reichskanzlers Otto von Bismarck ein Kongress, der die Balkankrise beenden und eine neue Friedensordnung für Südosteuropa aushandeln soll. Der Berliner Kongress endet am 13. Juli mit dem Berliner Vertrag. 

1. Juli 1883
Jeder muss sich um eine Konzession bemühen

München * Mit dem Ergänzungsparagraphen 33a der Gewerbeordnung müssen Personen, die „gewerbsmäßig Singspiele, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen“ öffentlich veranstalteten, „ohne Rücksicht auf die etwa bereits erwirkte Erlaubnis zum Betriebe des Gewerbes“, um eine gesonderte Erlaubnis dafür nachzusuchen.

Das bedeutete, dass nicht nur der Besitzer und damit Betreiber der Singspielhalle, sondern auch der Direktor der Singspielhalle und der Direktor der Volkssänger-Gesellschaft eine Konzession benötigt. Außerdem muss jeder Unterhaltungskünstler für jede Stadt, in der er auftritt, eine ortspolizeiliche Erlaubnis vorweisen.

1884
Beschreibung der Villa Grützner

Leipzig - München-Haidhausen * Ein Artikel der in Leipzig erscheinenden Illustrierten Zeitung beschreibt die Villa des Kunstmalers Eduard Theodor Grützner: „Da haben nun die vereinigten Antiquitäten mehr oder weniger sich selbst die Räume geschaffen.

Das Haus ward lediglich nach denselben gebaut; nach dem dadurch bedingten Inneren gestaltete sich naturgemäß mit Hilfe der geschmackvollen Anordnung beider Künstler [gemeint waren Grützner und Romeis] auch das Äußere dieses anmuthigen Gebäudes, mit all seinen Winkeln und Vorsprüngen, mit seinen Erkern, Altanen und Thürmchen, die demselben solch ein charaktervolles, deutsch anheimelndes Aussehen verliehen.“

September 1887
Der Steyrer Hans zieht mit festlich geschmückten Wagen zur Wiesn

München-Theresienwiese * Der Steyrer Hans zieht mit festlich geschmückten Wagen zur Theresienwiese. Er selbst fährt mit seiner Familie im Vierspänner, es folgen sieben Zweispänner, beladen mit Musikanten sowie Schank- und Bedienungspersonal. Der Aufzug beginnt am Restaurant Steyrer Hans in der Tegernseer Landstraße in Obergiesing.

Nach einem Umtrunk im Schneider Weißen im Tal wird Steyrers Wiesneinzug von der Polizei gestoppt. Ein Gerichtsverfahren endet mit einer Geldbuße wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, was jedoch die Sympathie für den bayerischen Kraft-Athleten bei der Bevölkerung vermehrt. Das wiederum wirkt sich positiv aufs Geschäft aus.

Damit ist der Steyrer Hans der Erfinder des Einzugs der Wiesnwirte.

1. Juni 1891
Die Sonntagsruhe wird gesetzlich festgelegt

Deutsches Reich * Die Novelle der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich tritt in Kraft. In ihr wird die Sonntagsruhe gesetzlich festgelegt bzw. deutlich ausgeweitet: 

  • Einführung der verpflichtenden Sonntagsruhe für Arbeiter,
  • Klare Regeln zur Einschränkung von Sonntagsarbeit,
  • Festlegung von Ausnahmen und Ersatzruhetagen. 

Damit wird Zeit für Freizeitvergnügungen geschaffen, wodurch sich ein umfangreiches Vergnügungsleben entwickelt. Varietés, Volkssängerbühnen, Panoptiken, Panoramen, Velodrome, Hippodrome, Vergnügungsparks, Zirkusse, Dioramen oder Wachsfigurenkabinette sowie viele andere Einrichtungen zur Unterhaltung etablierten sich dadurch. 

1. Juli 1891
Georg von Vollmar (SPD) hält seine sogenannten Eldorado-Reden

München * Der bayerische Sozialdemokrat Georg Heinrich von Vollmar hält am 1. und am 6. Juli seine sogenannten „Eldorado-Reden“ [so genannt nach dem Lokal]. Nach dem Auslaufen der „Sozialistengesetze“ - so Vollmar - könne man „den Weg der Verhandlungen betreten und versuchen, auf der Grundlage der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung Verbesserungen wirtschaftlich und politischer Art herbeizuführen“. Die Idee, eine gewaltsame soziale Revolution sei unvermeidlich, ist damit ebenso aufgegeben wie die Theorie von Karl Marx. Außerhalb Bayerns werden Vollmars Ansichten nur wenig akzeptiert. 

9. Januar 1897
Im Deutschen Theater findet der erste Maskenball statt

München-Ludwigsvorstadt * Im Deutschen Theater findet der erste Maskenball statt. „Das mit Glühlichtern festlich beleuchtete Haus strahlte nur so von herrlichen Masken und Dominos“, heißt es in der Chronik. Es gibt eine strenge Kleiderordnung. Die Herren müssen im Frack erscheinen, die Damen im Domino, einem schwarz-weißen Abendkleid. 

1898
Hohe Geldstrafen für Verstöße gegen die Betriebsordnung

Berg am Laim * Bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger beträgt das Wochenleistungsmaß 57 Stunden.

  • Die Beschäftigten müssen nach der geltenden Betriebsordnung um 7 Uhr morgens im Betrieb sein und dürfen ihn vor abends 19 Uhr nicht mehr verlassen. 
  • Es gibt zwar eine allgemeingültige Gewerbeordnung für alle Unternehmen, doch wird diese durch innerbetriebliche spezielle Arbeitsordnungen, in der die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer noch eindeutiger festgelegt sind, ergänzt. 
  • Verstöße gegen diese Hausordnung werden durch von der Firmenleitung einseitig festgelegte Geldstrafen geahndet. 
  • Es gibt eine Paragraphen-Liste für die sogenannten „50-Pfennig-Strafen“. Diese können fällig werden, wenn ein Beschäftigter während der Arbeitszeit schlafend angetroffen wird. Das ist zwar ein nicht akzeptierbares Verhalten, doch bei einer 57-Stunden-Arbeitswoche, oftmals verbunden mit schweren körperlichen Arbeit kann das schon vorkommen. 
  • Selbst das Führen von Unterhaltungen am Arbeitsplatz, die von der Geschäftsleitung als „arbeitsstörend“ eingestuft werden, führen zu dieser Strafe. Das gilt gleichfalls für das „Müßiggehen“ in den Geschäftsräumen. 
  • Daneben regelt die Arbeitsordnung das Verhalten der Arbeitnehmer. So darf niemand die Arbeit niederlegen, bevor nicht das Glockenzeichen oder die Dampfpfeifen ertönt sind. 
  • Die Geldstrafen für Verspätungen sind bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger GmbH noch differenzierter geregelt. Da müssen jene Beschäftigte, die zu spät an ihren Arbeitsplatz kommen, außer beim ersten Mal, eine Mindeststrafe von 20 Pfennigen entrichten. Sind die Verspätungen größer als zwanzig Minuten, dann ist pro Minute ein Pfennig fällig.
1898
Das sogenannte Fünf-Prozent-Grün wird eingeführt

München - München-Haidhausen * Mit einer Ministerialentschließung wird das sogenannte „Fünf-Prozent-Grün“ eingeführt. Diese legt fest, dass in allen zu erstellenden Baulinienplänen fünf Prozent der Gesamtfläche als Grünanlagen und Spielplätze auszuweisen sind. Haidhausen und das Franzosenviertel ist mit Grünanlagen nicht gerade gesegnet. Eine Begründung lässt sich auch darin finden, dass eine Sicherung von Grünanlagen ohne staatliche Verordnung seinerzeit nicht denkbar ist. Daran hat sich übrigens bis heute nichts geändert.  

Bei der Bebauung eines Gebiets durch Terraingesellschaften sind die Flächen unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Diese städtebaulich und sanitär bedeutende Entscheidung betrifft anfänglich nur die großen Grundbesitze, da die entsprechenden fünf Prozent hier auch tatsächlich eine größere zusammenhängende Fläche ergeben. Später werden die Fünf-Prozent-Flächen durch Grundabtausch erstellt.  

Zwar sind im Franzosenviertel mit dem Orleans-, Weißenburger-, Pariser- und Bordeauxplatz die ersten stadtteilbezogenen Grünanlagen geschaffen worden. Diese dienen jedoch mit ihren regelmäßigen Formen und überschaubaren Größen rein als Schmuckplätze und Mittelpunkt eines Wohngebiets. Zum Spielen und als Aufenthalt für Kinder sind sie jedoch nicht geeignet, da zudem noch der Straßenverkehr über diese Plätze führt. Zu diesem Zeitpunkt hat sich im dicht besiedelten Franzosenviertel lediglich noch zwischen Orleans-, Lothringer- und Pariser Straße ein unbebautes Areal erhalten: die Postwiese.  

Walter Heerde weist in seinem Haidhausen-Buch darauf hin, dass die Postwiese ihren Namen völlig zu unrecht trägt, „denn es handelte sich nicht um eine Wiese, sondern um eine große, häßliche Grube, die zwar von der Haidhauser Jugend von je her als Spielplatz und winterliche Rodelstätte benützt wurde, aber sonst einen Schandfleck und ein Sorgenkind Haidhausens bildete“

1901
Für die italienischen Arbeiter genügen die Zustände ohnehin

Oberföhring * Der Oberföhringer Bürgermeister und Ziegeleibesitzer Fritz Meyer antwortet dem Bezirksamt auf detaillierte Beanstandungen folgendermaßen:

„Für unsere italienischen Arbeiter [...], die sich vom frühen Morgen bis zum Eintritt der Dämmerung im Freien aufhalten und bei Eintritt der rauheren Jahreszeit wieder in ihre Heimat reisen, genügen die Dachschlafräume in den Trockenstädeln vollkommen. 

Sie sind leicht ventilierbar und gegen Zugluft abgesperrt und wenn in denselben noch für genügend Abstand der Bettstellen, für mehr Licht, Ordnung und Reinlichkeit gesorgt wird, dann sind sie sogar gesund zu nennen. Auf alle Fälle sind sie viel gesünder als die Schlafstätten der meisten Arbeiter in München“

Die Auflage nach stabil gebauten Toiletten nannte er „sehr wohl gemeint, praktisch aber wirkungslos“, denn, so der Ziegeleibesitzer weiter, „der Italiener kennt am Haus keinen Sitzabort und geht auch bei uns nur ungern in einen solchen und wenn er nicht in nächster Nähe ist, gar nicht, und die für unsere Landwirtschaft so wertvollen Fäkalien gehen verloren“.

1905
Zucht und Ordnung auch in der Badeanstalt

München *Der „Magistrat der königlichen Haupt- und Residenzstadt“ erlässt eine „Badeordnung“, die nur wenig mit den heutigen Vorstellungen von Freizeitvergnügen vereinbar ist. Es herrscht „Zucht und Ordnung“.

Es gibt zum Beispiel eine eigens ausgewiesene „Einsprungstelle“ ins Becken. „Das Herumliegen auf dem Boden ist nicht gestattet“. Außerdem bestimmt die „Badeordnung“, dass „Zuschauer (...) keinen Zutritt in das Bad“ haben.

Im Liegeraum darf man nicht lesen, „weil dies die Gehirntätigkeit beeinflußt“.

Sogar einen Tipp gegen „Sonnenstich“ kann man der Anweisung entnehmen. Darin heißt es: „Den Gästen wird empfohlen, den Kopf mit einem Tuche zu beschatten und sich bei großer Hitze öfter abzubrausen“

Und sogar für schlechtes Wetter gibt die „Badeordnung“ den Freibadbenutzern eindeutige Verhaltensmaßregeln mit auf den Weg: „Wenn Regen eintritt“, heißt es hier, „so kann man sich noch ca. ¼ Stunde lang dem Regen aussetzen, dann aber ist der Körper zu bekleiden“.
Natürlich gibt es auch Vorschriften über die angemessene Bekleidung in der Badeanstalt. Die „Badeordnung“ schreibt hierbei Folgendes vor: „Jeder Badende muß mit einer geordneten Badehose versehen sein, der Gebrauch von Schürzen und ähnlichen Bekleidungsstücken ist untersagt“.

um 1905
Die Zensur in allen Bereichen des Theaterwesens

München * Eine nicht datierte Aktennotiz vermerkt: Die Zensur betrifft auch „das kleine Theaterwesen, die Varietées, Tingeltangel, Singspielhallen, Cabarets; ferner die Volkssänger, Komiker, Rezitatoren sind vermittels der Präventivzensur nach Möglichkeit in ordnungsgemäßen Bahnen zu halten, zumal da erfahrungsgemäß gerade auf diesem Weg die Kenntnis von Unsittlichkeiten und Unanständigkeiten aller Art in die breitesten Schichten der Bevölkerung getragen wird“.

1908
Die Mörtelweiber verschwinden von den Baustellen

München * Mit dem Änderungsgesetz der Gewerbeordnung verschwinden die Mörtelweiber von den Baustellen, da darin die Verwendung von Arbeiterinnen beim Transport von Materialien aller Art untersagt wird. Bis dahin betrug der Frauenanteil im Baugewerbe knapp 10 Prozent.

2. Februar 1912
„Lichtmess“ ist letztmals ein offizieller Feiertag

München * Zum letzten Mal wird „Lichtmess“ als offizieller Feiertag begangen. Wenige Monate später wird eine Neuordnung der Feiertage den Wegfall mehrerer katholischer Traditionstage mit sich bringen. Neben Lichtmess fallen auch Mariä Verkündigung [25. März] und Mariä Geburt [8. September] der Reform zum Opfer. 

29. September 1913
Rosa Luxemburg ruft zum Widerstand gegen den Militärdienst auf

Frankfurt am Main-Bockenheim * Rosa Luxemburg ruft in Anbetracht der Kolonialpolitik und des Militarismus des Deutschen Kaiserreichs zum Widerstand gegen den Militärdienst auf. Sie wird vors Gericht gezerrt und am 14. April 1914 wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 

14. April 1914
Rosa Luxemburg wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart. 

31. Juli 1914
König Ludwig III. verhängt den Kriegszustand

München-Maxvorstadt * Am Nachmittag wendet sich der 69-jährige König Ludwig III. am Nachmittag an die Kundgebungsteilnehmer vor dem Wittelsbacher Palais. Er bedankt sich zunächst für die Huldigungen, die er als „Ausdruck der Treue und der Vaterlandsliebe“ betrachtet.  

Im Wissen, auf welche Katastrophe das Deutsche Reich zusteuert, weist der Bayernherrscher auf die ernste und schwere Zukunft hin und erklärt: „Es sind [...] sehr schwere und ernste Zeiten, denen wir entgegen gehen. Aber ich vertraue darauf, dass das bayerische Volk wie seit vielen Jahrhunderten auch jetzt in Treue zu seinem Herrscherhaus stehen wird.“  Dann verhängt auch König Ludwig III. den Kriegszustand, verbunden mit der Anordnung des Standrechtes und den Übergang der vollziehenden Gewalt auf die Militärbehörden. 

Der Text seiner Verordnung lautete kurz und bündig: „Wir finden uns bewogen, auf Grund des Artikels I des Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 zu verordnen: Über das Gesamtgebiet des Königreichs wird der Kriegszustand verhängt.
Gegeben zu München, den 31. Juli 1914. Ludwig.“ 

1. August 1914
Der Bundesrat stimmt für die Kriegserklärung an Russland

München-Kreuzviertel - Berlin * Der Bayerische Ministerrat führt einen einstimmigen Beschluss zur Frage herbei, wie sich Bayern im Bundesrat zur Kriegserklärung an Russland verhalten soll. Entsprechend ermächtigt stimmt der Bundesratsbevollmächtigte - wie alle anderen deutschen Länder - der Kriegserklärung an Russland ohne jede Diskussion zu.

Die dazu notwendigen Gesetze und Verordnungen nimmt der Ministerrat sogar ohne nähere Kenntnis der Inhalte an. 

1. August 1914
König Ludwig III. gibt die Mobilmachung bekannt

München-Maxvorstadt * Gegen 19:30 Uhr tritt der greise König Ludwig III. auf den Balkon des Wittelsbacher Palais und gibt die Mobilmachung bekannt. Jubelnd und hüteschwenkend versammeln sich begeisterte Bürger, die den Kriegsausbruch feiern.  

Der versammelten Menschenmenge ruft er zu, er sei zuversichtlich, dass sich seine Soldaten „im Verein mit ihren deutschen Bundesgenossen ebenso wie vor 44 Jahren tapfer schlagen werden und [er] hoffe zu Gott, er möge sie ehrenvoll mit Sieg gekrönt wieder in die Heimat zurückkehren lassen“.  

Als erster Mobilmachungstag wird der 2. August bestimmt. Die vollziehende Gewalt geht damit von den Zivilbehörden auf die kommandierenden Generale der drei bayerischen Armeekorps in München, Nürnberg und Würzburg über. In der Pfalz übernimmt der Kommandeur der 3. Division diese Aufgabe. Auch die öffentliche Sicherheit wird den Militärbefehlshabern anvertraut.  

Für die bayerische Regierung sind weitreichende Anordnungen der Militärs auch dann „statthaft, wenn sie im Widerspruch mit bestehenden Gesetzen stehen und sich nicht auf einen gesetzlichen Vorbehalt gründen“. Damit ist das öffentliche Leben weitgehend unter militärischer Kontrolle.

2. August 1914
Die Fremden müssen die Stadt verlassen

München * Laut einer Anordnung haben „Alle Fremden, die sich über den Zweck ihres Aufenthalts nicht gehörig ausweisen können oder sich lästig machen, [...] auf Aufforderung der Distriktspolizeibehörden das Gebiet des Deutschen Reiches und zwar bis auf weiteres über Lindau binnen 24 Stunden zu verlassen“.  

Alle Angehörigen feindlicher Nationen - darunter die Künstler Wassily Kandinsky, Marianne Werefkin und Alexej von Jawlensky fliehen deshalb zunächst in die Schweiz. Doch auch Angehörige befreundeter Nationen verlassen die Stadt. So beispielsweise die Ziegeleiarbeiter in Berg am Laim und Oberföhring. 

1. November 1916
Die Anordnung der Judenzählung im deutschen Heer

Berlin * Anordnung der Judenzählung im deutschen Heer. Obwohl das Kriegsministerium alle antisemitischen Absichten abstreitet, sind die dahinterstehenden Beweggründe dennoch deutlich erkennbar. Viele Redewendungen sind den Pamphleten des antijüdischen Reichshammerbundes entnommen. 

3. Februar 1917
Städtische Badeanstalten wegen Kohlenmangel geschlossen

München * Wegen Kohlenmangel müssen drei städtische Badeanstalten vorübergehend ganz, vier weitere, darunter das Brause- und Wannenbad an der Schloss-/Kirchenstraße und das Volksbad zeitweilig geschlossen werden. Die Anordnung wird erst rund sechs Wochen später wieder aufgehoben. 

12. März 1917
Das Parlament übernimmt die Regierungsgeschäfte und die Staatsmacht

Petersburg * Der Ältestenrat der Duma konstituiert ein Provisorisches Komitee zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und eröffnet das Parlament wieder. Dieses übernimmt die Regierungsgeschäfte und die Staatsmacht. Das ist - staatsrechtlich betrachtet - der entscheidende revolutionäre Akt. 

19. Januar 1918
Weitreichende Zusagen an den Wiener Arbeiterrat

Wien * Angesehene österreichische Sozialdemokraten wie Viktor Adler rufen die Streikenden zur Mäßigung auf und verhandeln mit der Regierung in Wien Verbesserungen aus. Der k.u.k.-Ministers des Äußern, Graf Ottokar Czernin von und zu Chudenitz, überreicht einer Abordnung des Arbeiterrates eine Erklärung, in der er sich verpflichtet, die Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk keinesfalls an territorialen Forderungen scheitern zu lassen. 

Ministerpräsident Ernst von Feuchtenegg sagt Reformen

  • des Kriegsleistungsgesetzes und
  • des Ernährungsdienstes sowie
  • eine Demokratisierung des Gemeindewahlrechtes zu. 
28. Januar 1918
Kurt Eisner kann vor den Krupp-Arbeitern sprechen

München-Schwabing * In der Schwabinger Brauerei findet am Abend eine von der MSPD und der Gewerkschaften einberufene Veranstaltung zum Thema „Die Übergangswirtschaft vom Krieg zum Frieden“ statt. Sie wird von etwa 800 Personen besucht. Hauptredner ist der stellvertretende Landesvorsitzende Franz Schmitt. Der Vortrag endet mit der Warnung, sich - in Hinblick auf die Berliner Streikmaßnahmen - zu keinen unüberlegten Handlungen hinreißen zu lassen, nachdem die Friedensverhandlungen von Brest-Litowsk ins Stocken geraten sind.

Die Veranstalter wollen Kurt Eisner nicht zu Wort kommen lassen. Doch nach einer „heftigen Geschäftsordnungsdebatte“ und gegen den erbitterten Willen des Veranstaltungsleiters und Gewerkschaftsfunktionärs Joseph Kurt kann Kurt Eisner das Rederecht erringen und das neue Thema „Die gegenwärtige Krisis und ihre Lösung durch den Massenstreik“ auf die Tagesordnung setzen. Immer wenn Eisner den Streik nur erwähnt, „jubelt alles“.

Noch bevor über die Teilnahme der Krupparbeiter am Streik abgestimmt werden kann, gelingt es den Vertretern der MSPD und der Gewerkschaften, die Versammlung wegen Überschreiten der Polizeistunde aufzulösen.

In seinem Gefängnistagebuch urteilt Kurt Eisner später über die den Streik ablehnenden Mehrheitssozialdemokraten, indem er sie als eine „Camorra“ bezeichnet, „die vor keinem Mittel zurückschreckt, um sich selbst in ihrer verworfenen Stellung zu behaupten“ und stellt sie als eine „lächerliche Karikatur des preußischen Kasernenstaates“ dar. Konkret wirft er der bayerischen SPD-Parteiführung eine „riesige unpolitische, ohnmächtige, öde, geistlose und verlogene Vereinsmeierei“ vor. 

22. März 1918
Streikleitungen als Schädlinge

München * Kriegsminister Philipp von Hellingrath äußert sich zu den Führern der Januarstreiks:

  • „Das arbeitsscheue und verbrecherische Gesindel, das besonders die Großstädte als Schlupfwinkel für sein lichtscheues Treiben wählt, bildet in Zeiten politischer Hochspannung oder wirtschaftlichen Kämpfe eine gesteigerte Gefahr für die Sicherheit des Reiches, denn diese Elemente beteiligen sich erfahrungsgemäß in erster Linie an Unruhen und aufrührerischen Umtrieben.
  • Die Säuberung der Großstädte und Industriebezirke von derartigen ordnungsfeindlichen Elementen gewinnt daher für die Bekämpfung künftiger Unruhen besondere Bedeutung“.

Von hier aus ist es nicht mehr weit zur unseligen Rhetorik der „Schädlingsbekämpfung“

25. März 1918
Der Kriegsminister und der Umgang mit den Sozis

München * Kriegsminister Philipp von Hellingrath formuliert in einem internen Schreiben seine Meinung, welche Taktik gegenüber den beiden sozialdemokratischen Parteien einzuschlagen ist:

„Nach den seitherigen Erfahrungen bildet die unabhängige Sozialdemokratie eine schwere Gefahr für den Fortbestand des Reiches. Ihren Bestrebungen muß auf jedem möglichen Wege entgegengetreten werden.

Da sie ihren Zuwachs vornehmlich aus den Reihen der rechtsstehenden Sozialdemokratie erhält, liegt die wirksamste Abwehr gegen ihre weitere Ausbreitung in Maßnahmen, durch welche die sozialdemokratische Mehrheitspartei die Flucht ihrer bisherigen Anhänger in das Lager der Unabhängigen zu verhindern sucht.

In dieser Beziehung erblicke ich ein wirksames Mittel in der Versammlungstätigkeit der alten sozialdemokratischen Partei. Durch mündliche Aufklärung vermag sie am ehesten ihre Mitglieder sich zu erhalten und gegen die unterirdische Wühlarbeit der Radikalsozialisten widerstandsfähig zu machen.

Das Bestreben der militärischen Zensurstellen wird daher dahin gehen müssen, den Veranstaltungen der Mehrheitssozialisten so wenig wie möglich Schwierigkeiten zu bereiten.

Gelegentliche Entgleisungen in den Versammlungen werden in der Regel weit weniger nachteilige Folgen haben als verbitternd wirkende Verbote und Anordnungen“

18. Juni 1918
Soldaten lassen sich nicht mehr alles gefallen

München * Die Zentralpolizeistelle meldet einen militärischen Vorfall. Ein ungeordneter Haufen zieht von der Kaserne zum Hauptbahnhof. Als ein Major einen Soldaten zur Ordnung ruft, schreit dieser ihn an: „Was wollt Ihr Himmel-Herrgottsakramenter, ist‘s nicht genug, dass wir für Euch ins Feld gehen, schikanieren wollt ihr einen auch noch, anpacken tu ich dich, bei der Fotze nehm ich dich, du Blindgänger.“ Die übrigen Soldaten zollen ihm daraufhin Beifall. 

2. August 1918
Generalquartiermeister Ludendorffs streng geheime Anordnung

Spa - Nordfrankreich * In einer streng geheimen Anordnung an alle Stabschefs der deutschen Armeen in Frankreich schreibt Generalquartiermeister Erich Ludendorff, dass man sich künftig mit kleinen Angriffen „an schmalen Fronten“ begnügen wird. „Alle Angriffe sind nur als Abwehrmaßnahmen vorzubereiten. Von Angriffen ist nicht zu sprechen“

29. Oktober 1918
Die Aussprache über die politische Lage wird abgesetzt

München-Kreuzviertel * Im letzten Augenblick wird in der Bayerischen Abgeordnetenkammer die Aussprache über die politische Lage und die Rede des Ministerpräsidenten Otto von Dandl von der Tagesordnung abgesetzt und auf die folgende Woche verschoben. 

Man erwartet, dass König Ludwig III. das bisherige Ministerium auflösen wird, um so die Volksvertretung unmittelbar an der Regierung beteiligen zu können.

1. November 1918
Die Freilassung der Meuterer von Wilhelmshaven gefordert

Kiel * Die Matrosen des Dritten Geschwaders schicken eine Abordnung zum Ortskommandanten und verlangen die Freilassung der aufgrund der Meuterei von Wilhelmshaven eingesperrten Matrosen.

Ihnen ist klar geworden, dass nur die Besatzungen der „Thüringen“ und der „Helgoland“ gemeutert hatten, aber fast alle anderen knapp davor waren. Ihre Kollegen haben ihnen mit dieser Aktion das Leben gerettet und sollen jetzt dafür hingerichtet werden. Das Ansinnen wird vom Ortskommandanten abgelehnt. 

3. November 1918
Die Freilassung der Januarstreik-Gefangenen gefordert

München-Stadelheim - Leipzig * Um 13 Uhr verlangt eine Abordnung vor dem Gefängnis Stadelheim die Freilassung der wegen der Januarstreiks noch immer Inhaftierten. 

Am Abend trifft ein Telegramm des Oberreichsanwalts aus Leipzig in, in dem die Haftbefehle aufgehoben werden.

5. November 1918
Noske will die Revolution im Keime ersticken

Kiel - Berlin * Den Mann, den die aufständischen Matrosen am Tag zuvor noch als ihren Richtigen erkannt und sogar zu ihrem Gouverneur ernannt haben, der MSPD-Abgeordnete Gustav Noske, telefoniert an diesem Abend nach Berlin und erklärt, dass er „nur eine Hoffnung hat: Die freiwillige Rückkehr zur Ordnung unter sozialdemokratischer Führung; dann wird die Rebellion in sich zusammen sinken“.

Reichskanzler Max von Baden setzt noch am selben Tag den Beschluss durch: „Freie Hand für Noske bei dem Versuch, den lokalen Ausbruch zu ersticken.“ 

6. November 1918
Einen gefährlichen Brand in seinem Beginne löschen

München - Königreich Bayern * Der Bayerische Kurier, eine führende Zeitung des Zentrums, ruft nach der Kieler Matrosenrevolte unter der Überschrift „Bedenkliche Vorkommen in Kiel“ alle „staatstreuen Kräfte des Volkes“ auf, Hand anzulegen, „um einen gefährlichen Brand in seinem Beginne zu löschen“

Verwundert stellt die Zeitung fest, dass die Anhänger einer staatlichen Ordnung wie von Winde verweht scheinen und fragt, „ob denn die Männer, welche ihre Stimme zu erheben berufen sind, in die Ecken verkrochen sind“

6. November 1918
Matthias Erzberger reist zu Waffenstillstandsverhandlungen

Washington - Berlin - Spa * Am Vormittag trifft in Berlin die Nachricht des US-Präsidenten Woodrow Wilson ein, dass der Oberkommandierende der Alliierten Streitkräfte, Marschall Ferdinand Foch, bereit sei, eine deutsche Waffenstillstandsdelegation in Compiégne zu empfangen.

Nachdem die Reichsregierung das Ansinnen der Obersten Heeresleitung - OHL, einen militärischen Vertreter zum Verhandlungsleiter zu ernennen, ablehnt, wird noch am selben Tag der Staatssekretär Matthias Erzberger - gegen seinen Willen - mit der Aufgabe betraut und an der Spitze der Abordnung auf den Weg geschickt. Weitere Mitglieder der deutschen Verhandlungs-Abordnung sind der Leiter für Heeresangelegenheiten General Detlof von Winterfeldt, der Kapitän zur See Ernst Vanselow und als Vertreter des Auswärtigen Amtes Alfred von Oberndorff. 

Er muss jedoch sich zuvor im Großen Hauptquartier der Obersten Heeresleitung -OHL noch Instruktionen abholen. Der Reichsregierung ist es wichtig gegenüber den Alliierten das politisch erneuerte Deutschland zu demonstrieren. Dazu eignet sich ein ziviler Politiker an der Spitze der Waffenstillstands-Kommission ganz besonders. Die Deutschen hoffen auf einen „milden Frieden“ auf der Grundlage des 14-Punkte-Programms, das der US-Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 verkündet hatte. 

7. November 1918
Das Teilnahmeverbot der Soldaten wird zurückgenommen

München-Theresienwiese * Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei - USPD hat zu einer Kundgebung auf die Theresienwiese eingeladen. Um die Kontrolle über die Münchner Arbeiterschaft nicht ganz zu verlieren, haben sich die Gewerkschaften und die MSPD dieser Einladung angeschlossen. 

Soldaten ist zunächst die Teilnahme an der Versammlung von der Stadtkommandatur verboten worden. Zwei MSPD-Abgeordnete, darunter Erhard Auer, veranlassen, dass die Anordnung durch Kriegsminister Philipp von Hellingrath aufgehoben wird. Soldaten, die keinen Dienst haben, wird erlaubt, die Kaserne zu verlassen. Ein Teil der Soldaten wird als Bereitschaft zurück behalten. 

7. November 1918
Die Räte sollen den Ablauf des Umsturzes organisieren

München-Ludwigsvorstadt * Der Mathäserbräu wird aufgrund seiner zentralen Lage zwischen Hauptbahnhof, Wittelsbacher Palais, Landtagsgebäude, Außenministerium, Residenz und Polizeipräsidium als Hauptquartier der Revolutionsbewegung ausgewählt. Die Funktion der spontan entstandenen revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte besteht zunächst darin, den Ablauf des Umsturzes zu organisieren und seinen Erfolg sicherzustellen.

Die Räte fungieren als Organe der Revolution. Sie leiten umgehend Maßnahmen ein:

  • Bewaffnete Soldaten patrouillieren auf Lastkraftwagen die Nacht hindurch und sollen - wenn nötig - die Ordnung aufrecht erhalten.
  • Vor den wichtigen öffentlichen Gebäuden werden Wachen aufgestellt.
  • Die Verkehrs- und Nachrichtenzentren werden übernommen.
  • Die wichtigen Zeitungsredaktionen und Verlagshäuser werden besetzt, um Bekanntmachungen zu drucken und die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen. 
7. November 1918
Noch ist in der Residenz alles ruhig

München-Graggenau * In der Residenz läuft noch alles seinen gewohnten Gang. Die Töchter des Hauses besuchen am Vormittag die heilige Messe, während König Ludwig III. Audienz hält.

Gegen Mittag verlassen die Bayern-Prinzessinnen Helmtrud und Wiltrud gemeinsam mit der Hofdame Bertha von Wulffen die Residenz, um im Englischen Garten spazieren zu gehen. Als sie sich bereits auf dem Rückweg befinden, treffen sie den König in Begleitung des Barons Bodmann. Ein aufgeregter Radfahrer kommt ihnen entgegen, der die Damen auffordert, wegen der vermehrt aufziehenden Demonstranten möglichst schnell zur Residenz zurückzukehren.

Der als Radfahrer verkleidete Polizist will zudem wissen, wo sich der König in etwa aufhält. Es ist wohl dieser Polizist, der den König zur Rückkehr in die Residenz auffordert und nicht wie oft dargestellt, dass Arbeiter den König zum heimgehen aufgefordern, „weil Revolution is“. So, als ob in Bayern so etwas wie eine Revolution an der Tagesordnung und der Beginn genau so vorgegeben ist wie der Einzug der Wiesnwirte aufs Oktoberfest. 

7. November 1918
Gemeinsame Forderungen von SPD und USPD formuliert

München * Am Vormittag treffen sich die Veranstalter der Kundgebung, USPD und SPD, im Gewerkschaftshaus zur Abstimmung des Ablaufs der Massendemonstration. Sie einigen sich auf einen gemeinsamen, acht Punkte umfassenden Forderungskatalog. Er beinhaltet:

  • Den sofortigen Abgang des Kaisers und den Verzicht seines Thronfolgers.
  • Die Vereidigung des deutschen Heeres auf die Verfassung.
  • Die Beseitigung aller Verfassungsbestimmungen, die der Freiheit des gesamten deutschen Volkes entgegenstehen und den Ausbau Deutschlands zu einem demokratischen Staatswesen hemmen.
  • Ausschaltung aller reaktionären Elemente aus der politischen Verwaltung und völlige Demokratisierung der Verwaltungsorganisation.
  • Annahme der Waffenstillstandsbedingungen; grundsätzliche Ablehnung des von den Alldeutschen propagierten Gedankens der nationalen Verteidigung.
  • Sofortige Ergreifung aller Maßregeln, welche die Ordnung, Sicherheit und Ruhe bei Abrüstung und Heimbeförderung der Truppen verbürgen.
  • Schaffung wirksamster Garantien für das Beschwerderecht der Soldaten.
  • Umfassende soziale Fürsorgemaßnahmen für die Notleidenden; Arbeitslosenversicherung; achtstündiger Arbeitstag. 

Bei der Besprechung hat Kurt Eisner „darauf aufmerksam gemacht, dass die Massen doch vielleicht etwas anderes wollen als eine Art feierlichen Spaziergangs“

7. November 1918
Die Waffenstillstandsverhandlungen haben begonnen

München * Bayerns Innenminister Dr. Friedrich von Brettreich gibt in einem Aufruf bekannt: „Die Waffenstillstandsverhandlungen sind im Gang, sie werden baldigst zum Abschluss kommen.“ Und dann: „Jetzt gilt es erst recht, Ruhe und Ordnung zu wahren. Innere Unruhen anstiften, hieße den Krieg noch mal beginnen.“ Eine Variation des alten und sattsam bekannten Spruchs: „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!“

Dahinter verbirgt sich sicherlich auch die Angst vor eventuellen Ausschreitungen und Unruhen, denn für den Nachmittag des selben Tages haben die Mehrheitssozialdemokraten und die Unabhängigen zu einer gemeinsamen Versammlung auf der Theresienwiese eingeladen. 

7. November 1918
Sämtliche Kasernen sind in der Hand der Revolutionäre

München * Um 21 Uhr sind alle Kasernen in der Hand der Revolutionäre. Der Umsturz ist damit im Wesentlichen vollzogen. Der erste Schritt der Revolution besteht damit aus einer Soldatenmeuterei.

Oskar Maria Graf schreibt: „Die meisten Kasernen übergaben sich kampflos. Es kam auch schon ein wenig System in dieses Erobern: Eine Abordnung stürmte hinein, die Masse wartete. In wenigen Minuten hing bei irgend einem Fenster eine rote Fahne heraus, und ein mächtiger Jubel erscholl, wenn die Abordnung zurück kam.“

Im Gegensatz zum Januarstreik wird der Umsturz von Soldaten dominiert. Die im Januar so aktiven Krupp-Arbeiter werden in keinem Bericht erwähnt. 

8. November 1918
Ein Kasernenrat ist zu bilden

München * Der Soldatenrat erlässt die Weisung, dass in jedem militärischen Standort in München ein aus zehn Soldaten bestehender Kasernenrat zu wählen ist: „Dieser übernimmt die Leitung der Kaserne. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.“ 

8. November 1918
85 Verordnungen in 105 Tagen

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner wird in der ersten Phase nach dem Umsturz, das ist der Zeitraum vom 8. November 1918 bis zur Ermordung Kurt Eisners am 21. Februar 1919, insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918. 

8. November 1918
Die Polizei ist unzureichend und das Militär hat versagt

München * Zwischen Mitternacht und ein Uhr bittet Innenminister Dr. Friedrich von Brettreich den Führer der Mehrheitssozialdemokraten, Erhard Auer, zu sich. Auer macht deutlich, dass er und seine Partei die „gewaltsame Niederschlagung der Revolution“ und die „Festnahme der Revolutionäre“ noch in der Umsturznacht dulden werden. Danach können sie nur mehr versuchen - auf der Grundlage der neu geschaffenen Verhältnisse - an der Stabilisierung der inneren Ordnung mitzuwirken.

Auf Auers Frage nach einer aus 500 Mann bestehenden zuverlässigen Truppe, erwidert von Brettreich, dass ihm keine ausreichenden Machtmittel zur Verfügung stehen, um den Umsturz niederzuwerfen. Die Polizei ist unzureichend und das Militär hat gänzlich versagt. 

8. November 1918
Thomas Mann und die Revolutionäre

München-Bogenhausen * Thomas Mann hatte sich während des Krieges als kaisertreuer Anhänger einer elitären, nicht auf demokratischen, sondern oligarchischen Prinzipien [= Herrschaft von Wenigen] beruhenden Gesellschaftsordnung bekannt und zudem die deutsche Kriegspolitik verteidigt. Er schreibt in sein Tagebuch:

„München, wie Bayern, regiert von jüdischen Literaten. Wie lange wird es sich das gefallen lassen? […] Bei uns ist Mitregent ein schmieriger Literaturschieber wie Herzog, der sich durch Jahre von einer Kino-Diva aushalten ließ, ein Geldmacher und Geschäftsmann im Geist, von der großstädtischen Scheißeleganz des Judenbengels, der nur in der Odeonbar zu Mittag aß, aber Ceoni‘s [Zahnarzt auch der Familie Mann] Rechnungen für die teilweise Ausbesserung seines Kloakengebisses nicht bezahlte. Das ist die Revolution! Es handelt sich so gut wie ausschließlich um Juden.“ 

8. November 1918
Thronverzicht des Herzogs Ernst-August von Braunschweig

Braunschweig * Am Nachmittag fordert eine Abordnung Herzog Ernst-August zur Abdankung auf. Nach kurzer Bedenkzeit und nach Beratung mit seinen Ministern unterzeichnet dieser die Urkunde. Anschließend veranlasst Ex-Herzog Ernst-August seine Minister zum Rücktritt und zur Übergabe der Amtsgeschäfte an den Arbeiter- und Soldatenrat. 

8. November 1918
Die Proklamtion des Freistaats Bayern in den MNN

München - Freistaat Bayern * Nur die Münchener Neuesten Nachrichten - MNN können ihre normale Morgenausgabe der Tageszeitung drucken. Auf der ersten Seite ist die Proklamation des Freistaates Bayern abgedruckt:

An die Bevölkerung Münchens!

  • Das furchtbare Schicksal, das über das deutsche Volk hereingebrochen, hat zu einer elementaren Bewegung der Arbeiter und Soldaten geführt. Ein provisorischer Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat hat sich in der Nacht zum 8. November im Landtag konstituiert.
  • Bayern ist fortan ein Freistaat.
  • Eine Volksregierung, die von dem Vertrauen der Massen getragen wird, soll unverzüglich eingesetzt werden.
  • Eine konstituierende Nationalversammlung, zu der alle mündigen Männer und Frauen das Wahlrecht haben, wird so schnell wie möglich einberufen werden.
  • Eine neue Zeit hebt an!  Bayern will Deutschland für den Völkerbund rüsten.
  • Die demokratische und soziale Republik Bayern hat die moralische Kraft, für Deutschland einen Frieden zu erwirken, der es vor dem Schlimmsten bewahrt. Die jetzige Umwälzung war notwendig, um im letzten Augenblick durch die Selbstregierung des Volkes die Entwicklung der Zustände ohne allzu schwere Erschütterung zu ermöglichen, bevor die feindlichen Heere die Grenzen überfluten oder nach dem Waffenstillstand die demobilisierten Truppen das Chaos herbei führen.
  • Der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat wird strengste Ordnung sichern. Ausschreitungen werden rücksichtslos unterdrückt. Die Sicherheit der Person und des Eigentums wird verbürgt.
  • Die  Soldaten in den Kasernen werden durch Soldatenräte sich selbst regieren und Disziplin aufrecht erhalten. Offiziere, die sich den Forderungen der veränderten Zeit nicht widersetzen, sollen unangetastet ihren Dienst versehen.
  • Wir rechnen auf die schaffende Mithilfe der gesamten Bevölkerung. Jeder Arbeiter an der neuen Freiheit ist willkommen! Alle Beamte bleiben in ihren Stellungen. Grundlegende soziale und politische Reformen werden unverzüglich ins Werk gesetzt.
  • Die Bauern verbürgen sich für die Versorgung der Städte mit Lebensmitteln. Der alte Gegensatz zwischen Land und Stadt wird verschwinden. Der Austausch der Lebensmittel wird rationell organisiert werden.
  • Arbeiter, Bürger Münchens! Vertraut dem Großen und Gewaltigen, das in diesen schicksalschweren Tagen sich vorbereitet!
  • Helft alle mit, dass sich die unvermeidliche Umwandlung rasch, leicht und friedlich vollzieht.
  • In dieser Zeit des sinnlos wilden Mordens verabscheuen wir alles Blutvergießen. Jedes Menschenleben soll heilig sein.
  • Bewahrt die Ruhe und wirkt mit an dem Aufbau der neuen Welt!
  • Der Bruderkrieg der Sozialisten ist für Bayern beendet. Auf der revolutionären Grundlage, die jetzt gegeben ist, werden die Arbeitermassen zur Einheit zurückgeführt.
  • Es lebe die bayerische Republik!
  • Es lebe der Frieden!
  • Es lebe die schaffende Arbeit aller Werktätigen!

München, Landtag, in der Nacht zum 8. November 1918.
Der Rat der Arbeiter, Soldaten und Bauern:
Der erste Vorsitzende: Kurt Eisner. 

8. November 1918
Die Waffenstillstandsverhandlungen im Wald von Compiègne

Compiègne * Die Deutsche Abordnung zum Abschluss des Waffenstillstandes und zur Aufnahme der Friedensverhandlungen mit dem Staatssekretär Matthias Erzberger an seiner Spitze, reist zu Verhandlungen mit Marschall Ferdinand Foch. Als Verhandlungsort hat die französische Seite einen Eisenbahnwaggon in einem Waldstück der Gemeinde Rethondes bei Compiègne ausgewählt, wo sich bis März 1918 der Sitz des Alliierten Oberkommandos befunden hatte.

Die Delegation wird von Marschall Foch mit den Worten „Was führt die Herren hierher? Was wünschen Sie von mir?“ begrüßt. Auf die Erwiderung, man wünsche Vorschläge über einen Waffenstillstand entgegen zu nehmen, antwortete Foch: „Ich habe keine Vorschläge zu machen.“

Er legt dafür eine fertige Liste mit Waffenstillstands-Bedingungen, verbunden mit einem 72-stündigen Ultimatum zur Annahme oder Ablehnung vor. Vor allem die Franzosen, auf deren Boden der Krieg vier Jahre gewütet und gewaltige Zerstörungen hinterlassen hatte, fordern eine drakonische Bestrafung des Deutschen Reiches. 

9. November 1918
Innenminister Auer gegen Einmischungsversuche der Räte

München * In einer Bekanntmachung des Innenministers Erhard Auer wird erläutert, dass „bis auf weiteres die sämtlichen Stellen, die bisher mit der Versorgung der Bevölkerung sowie mit der Überwachung und Regelung des Verkehrs mit Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs betraut waren, weiter arbeiten“.

Nur diese offiziellen Stellen dürfen entsprechende Anordnungen erlassen und durchführen. „Unberechtigte Einmischung Dritter wird nicht geduldet werden.“ Das richtet sich eindeutig gegen Einwirkungsversuche der Räte. 

10. November 1918
Stadtkommandant Arnold wird abgesetzt

München * Der Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, informiert die Bevölkerung von der Absetzung des bisherigen Stadtkommandanten Arnold und lässt dessen Anordnungen für ungültig erklären.

10. November 1918
Mehr Katzenjammer als Rausch

München-Kreuzviertel * Erzbischof Michael von Faulhaber notiert in sein Tagebuch: „Schon am dritten Tag ist die Stimmung mehr Katzenjammer als Rausch. In den Trambahnen schimpfen sie bereits, wie mir von Ohrenzeugen versichert wird, ebenso über die neue Regierung wie vor acht Tagen über die alte. […]

Man hört, in der ersten Nacht in Geheimsitzung habe Eisner gefordert, sofort mit aller Schärfe gegen die Pfaffen, Auer aber habe sehr energisch gesprochen, jetzt alles beim Alten zu lassen (und besonders von den Feldgeistlichen gesprochen. […]

Ich sage es heute wiederholt […]: Es sei ja gar nicht damit zu rechnen, dass eine Gegenrevolution komme, die nicht mehr das Königshaus zurück brächte, sondern nur eine größere Verwirrung stifte, und namentlich noch viel Blut koste. Jetzt muss alles zusammen helfen, um Ruhe und Ordnung zu halten.“ 

11. November 1918
Die Oberste Heeresleitung soll die Disziplin aufrecht erhalten

Berlin * Der Rat der Volksbeauftragten ermächtigt die Oberste Heeresleitung - OHL, Anordnungen zu treffen, mit denen die notwendige Disziplin aufrecht erhalten werden soll.

Dagegen gibt es heftige Proteste der Soldatenräte, was die Regierung zur Präzisierung seiner Anordnung zwingt. Die Ermächtigung soll nur für die Durchführung der Waffenstillstandsbedingungen gelten. 

12. November 1918
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wird eingeführt

Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. 

  • Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
  • Der Belagerungszustand wird aufgehoben.
  • Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter.
  • Eine Zensur findet nicht statt, die Theaterzensur wird aufgehoben.
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.
  • Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
  • Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen.
  • Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen.
  • Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Ausnahmegesetze gegen die Landarbeiter.
  • Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeitsschutzbestimmungen werden wieder in Kraft gesetzt. 
12. November 1918
Ein Erzbischöflicher Hirtenbrief an die Landbevölkerung

München * In einem Hirtenbrief an die Landgemeinden vertritt der Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber folgende Auffassung:   

„Ohne unsere Grundsätze zu verleugnen, ohne ein politisches Neubekenntnis abzulegen, fühlen wir uns doch im Gewissen verpflichtet, auf dem Boden der gegebenen Tatsachen an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und an der Sicherstellung der Volksernährung mitzuarbeiten, um noch größere Übel von unserem Volke fernzuhalten.“ 

um 12. November 1918
Umfangreiche Forderungen des Bayerischen Volksschullehrervereins

München * Eine Abordnung des Bayerischen Volksschullehrervereins fordert bei Ministerpräsident Kurt Eisner und Kultusminister Johannes Hoffmann

  • ein freiheitliches Lehrergesetz,
  • die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht,
  • die Errichtung eines Lehrerrates und
  • die Durchführung eines demokratischen Schulprogramms. 
13. November 1918
Eine organisatorische Anordung für die Soldatenräte

München - Freistaat Bayern * Eine Anordnung, unterzeichnet von Ministerpräsident Kurt Eisner, dem Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, und dem Vorsitzenden des Vollzugsausschusses, Fritz Sauber, für die Soldatenräte in ganz Bayern bestimmt,

  • dass neben den Kasernenräten auch Lazaretträte als Vertretungen der Verwundeten zu wählen sind,
  • dass Vertrauensmänner auf Divisionsebene gewählt werden sollen. (Sie werden später Garnisionsräte genannt.),
  • dass die Gesamtheit der Soldatenräte ihre Zusammenfassung in einem Vollzugsausschuss findet,
  • dass der Vollzugsausschuss seinerseits zwei Bevollmächtigte abordnen soll, die mit dem Minister für militärische Angelegenheiten „in innigster Fühlung zusammenarbeiten“ werden. 
13. November 1918
Forderungen zu freiwilliger Zucht und Unterordnung

München * Ministerpräsident Kurt Eisner, der Minister für militärische Angelegenheiten Albert Roßhaupter und der Arbeiter- und Soldatenrat Sauber fordern die Soldaten zu freiwilliger Zucht und Unterordnung auf. 

Im ganzen Land werden Übergriffe und Eingriffe der Arbeiter- und Soldatenräte in das öffentliche Rechtsleben und die Verwaltung beklagt.

14. November 1918
Die Revolutionäre werden zur Minderheit

München * Der am ersten Revolutionstag (7. November) in München entstandene Zentralarbeiterrat hat sich aus dem im Mathäserbräu gewählten Arbeiterrat entwickelt. Er ist gleichbedeutend mit dem Revolutionären Arbeiterrat, der umgehend die Organisation von Betriebsräten in München ergreift.

Die Münchner Betriebsräte gaben sich eine Geschäftsordnung und wählten ihren eigenen Münchner Arbeiterrat. Dieser wird von Gewerkschaftsführern geleitet. Er beansprucht für sich die legitime Vertretung des Münchner Proletariats zu sein.

An diesem 14. November zwingt der Münchner Arbeiterrat den Revolutionären Arbeiterrat zur Annahme der nachstehenden Forderungen:

  • Die Mitgliederzahl des Revolutionären Arbeiterrats ist auf fünfzig zu beschränken.
  • Der Revolutionäre Arbeiterrat wird sich mit den 550 Vertretern des Münchner Arbeiterrats zusammenschließen.
  • Diese vereinigte Körperschaft wird dann einen neuen Zentralarbeiterrat wählen; von dessen fünfzig Mitgliedern darf der Revolutionäre Arbeiterrat zehn bestimmen.

Innerhalb der Arbeiterräte in München bilden die Revolutionäre nunmehr eine Minderheit. 

15. November 1918
Die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte

München - Freistaat Bayern * Die provisorische Regierung schafft die Rechtsgrundlage für die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte. Sie erlässt eine Verordnung, nach der die „bisher durch Verfassung, Gesetze und Verordnungen dem König persönlich vorbehaltenen Entscheidungen und Verfügungen […] von den Ministern innerhalb ihrer Geschäftsbereiche erlassen“ werden. 

15. November 1918
Kurt Eisner und die Sozialisierung

München * In seinem Programm der Bayerischen Republik bringt Ministerpräsident Kurt Eisner seine Position zur Sozialisierung zum Ausdruck: „Man kann nicht sozialisieren, wenn kaum etwas da ist, was zu sozialisieren ist“. Seine Hauptsorge ist die Wiederherstellung der Ordnung und die Gewinnung des Vertrauens seiner Regierung. 

16. November 1918
Eine Kommission für eine Soldatenräte-Verordnung

München * Eine Versammlung der Münchner Kasernenräte ernennt eine sechsköpfige Kommission, die gemeinsam mit dem Ministerium für militärische Angelegenheiten einen Entwurf für eine Vorläufige Verordnung für die Soldatenräte erarbeiten soll. 

18. November 1918
Richtlinien für die Räte werden erarbeitet

München * Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte werden erarbeitet. Dabei treten die gegensätzlichen Vorstellungen des Ministerpräsidenten Kurt Eisner und des Innenministers Erhard Auer deutlich zu Tage.

Im Entwurf des MSPD-Politikers Erhard Auer vom 18. November 1918 ist

  • die Bildung von Soldaten-, Arbeiter- und Bauernräte nur im Bedarfsfalle vorgesehen.
  • Die Räte sollen dann für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sorgen.
  • Eine Vollzugsgewalt steht ihnen nicht zu.
  • Der Vollzug der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften soll den seitherigen Stellen und Behörden vorbehalten bleiben.

Für Erhard Auer sind die Arbeiter- und Bauernräte hauptsächlich Hilfseinrichtungen und sind damit der Verwaltung eindeutig untergeordnet. 

19. November 1918
Vorauseilende Vorschriften für die Räte

München * Obwohl über die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte erst am 26. November 1918 abschließend beraten werden wird, macht Innenminister Erhard Auer in einem Schreiben deutlich:

„Den Arbeiterräten steht keinerlei Vollzugsgewalt zu. Die bisherigen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben in Kraft und werden von den gesetzlich berufenen Behörden, Stellen und Körperschaften vollzogen.

Die Arbeiterräte haben lediglich im Benehmen mit den zuständigen staatlichen und gemeindlichen Stellen und im Rahmen einer hierüber getroffenen Vereinbarung für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen und allenfalls die Durchführung weiterer Aufgaben dieser Stellen zu unterstützen.“ 

20. November 1918
Kurt Eisners Vorschlag für die Räte-Richtlinie

München * Zwei Tage nach Innenminister Erhard Auer legt auch Ministerpräsident Kurt Eisner seinen Entwurf für die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte vor. Im Entwurf des USPD-Politikers Eisner nehmen die Arbeiterräte - zumindest für eine Übergangszeit - eine zentrale Position im neugegründeten Staat ein. Gemeinsam mit den Soldaten- und Bauernräten sollen sie bis zur endgültige Regelung durch die zu wählende Nationalversammlung die „revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems“.

Eisner und die USPD wollen die Räte und das Parlament als gleichberechtigte Partner in einem demokratischen System. Sie dienen der politischen Willens- und Bewusstseinsbildung und schaffen die Voraussetzungen für die Tätigkeit des Parlaments:

„Die Räte sollen die Schulen der Demokratie werden; daraus dann sollen die Persönlichkeiten emporsteigen zu politischer und wirtschaftlicher Arbeit. […] Die Räte sind die Grundmauer der Demokratie, die Nationalversammlung, der Landtag ist die Krönung des Gebäudes. Aber diese Krone würde genauso zusammen stürzen wie die monarchistischen Kronen, wenn sie sich nicht stützen auf die Kraft und den Willen jener Arbeiterräte.“ 

Die Arbeiterräte sollen „die Massen des Proletariats unmittelbar zur politischen Mitarbeit heranziehen“ und so dazu beitragen, dass „der neue demokratische und sozialistische Geist in Staat und Gesellschaft so tief Wurzeln fasst, dass die kommenden Wahlen die provisorische Ordnung der Dinge bestätigen und befestigen werden“.

Im Falle, die Zentralregierung würde den Revolutionszustand ausrufen, sollten die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte umgehend alle notwendigen Maßnahmen einleiten, die zur Erhaltung und Sicherung der revolutionären Regierung erforderlich wären.

Der Entwurf Kurt Eisners sieht für die Räte großzügige Kompetenzzuweisungen vor. Von Kontroll-, Vorschlags-, Beratungs- und Auskunftsrechten bis hin zur Fragen der Entlassung und Einstellung von Beamten. 

22. November 1918
Die Vorläufige Verordnung für die Soldatenräte unterzeichnet

München * Der Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, und Fritz Sauber vom provisorischen Landessoldatenrat unterzeichnen die Vorläufige Verordnung für die Soldatenräte. Sie beinhaltet

  • die Gehorsamspflicht der Soldatenräte und
  • die ausschließliche Befehlsgewalt der militärischen Führer während des militärischen Dienstes.
  • Die Soldatenräte sind zu „Eingriffen in nichtmilitärische Gebiete, z.B. in die Zivilverwaltung […] nicht befugt“
28. November 1918
Kaiser Wilhelm II. dankt ab

Amirong * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet seine Abdankungsurkunde.

„Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preußens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preußens, sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften  der Marine, des preußischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueeides, den sie mir als ihrem Kaiser, König und obersten Befehlshaber geleistet haben.

Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reiches den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen.
Urkundlich unter unser höchst eigenhändigen Unterschrift und beigedrücktem kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Amirong, den 28. November 1918. gez. Wilhelm“
 

1. Dezember 1918
Das Verkehrspersonal will die Nationalratswahl

München * Der Verband des bayerischen Verkehrspersonals gibt eine offizielle Erklärung heraus, in der er die weitere Zusammenarbeit mit der Regierung von der baldmöglichen Wahl zur Nationalversammlung abhängig macht. „Verzögerung […] bedeutet Unordnung und Zerfall, Anarchie und Bürgerkrieg.“ 

6. Dezember 1918
Matrosen und Soldaten für die Wahl zur Nationalversammlung

Berlin * Am späten Nachmittag versammeln sich vor der Reichskanzlei Matrosen und Soldaten. Ein Feldwebel Spiro, der Vorsitzende des Soldatenrats des Ersatz-Bataillons des Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2, hält eine Ansprache, in der er darstellt, dass „Deutschland in dem unermesslichen Unglück einer vollen Katastrophe“ steht, „die nur durch bewusste Zusammenfassung aller Kräfte und durch freiwillige Unterordnung jedes Einzelnen unter das gemeinsame Wohl überwunden werden kann“.

Er fordert abschließend, dass die Nationalversammlung für den 20. Dezember einberufen wird. Danach ernennt er - „gestützt auf die bewaffnete Macht und im Bewusstsein für die ganze Nation zu sprechen“ - Friedrich Ebert zum Präsidenten Deutschlands. 

Ebert antwortet mit „ruhiger, fester, durchdringender Stimme: Kameraden und Genossen! Der Ruf, der an mich ergangen ist, kann und will ich nicht annehmen, ohne vorher mit meinen Freunden in der Regierung gesprochen zu haben. Das ist eine hoch wichtige Angelegenheit, deren Entscheidung allein in den Händen des Rates der Volksbeauftragten liegt“.

Feldwebel Spiro zieht daraufhin mit seinen Truppen geschlossen ab. Das Ziel der Soldaten ist, die Revolution faktisch zu beenden und die Kräfte links des Reichspräsidenten Friedrich Ebert zu entmachten. 

6. Dezember 1918
Erich Mühsam gegen Wahlen für eine bayerische Nationalversammlung

München * Erich Mühsam spricht sich im Kolosseum vor Soldaten und Zivilisten gegen Wahlen für eine Bayerische Nationalversammlung aus.  

  • Er setzt sich andererseits für die baldige „Verwirklichung eines weitgehenden Sozialismus im kommunistischen Sinn“ ein, 
  • warnt aber zugleich vor „Unordnung und Plünderung“
7. Dezember 1918
Ein sozialistischer Aufruf im Bayerischen Kurier

München * Die Leser der stark konservativen Zeitung Bayerischer Kurier, die zugleich das Organ der Bayerischen Volkspartei - BVP darstellt, müssen lesen:

„Brüder! 
Die Soldaten und Arbeiter Münchens haben heute nacht die Zeitungen besetzt. Sie haben der schändlichen Hetzpresse, die das Volk durch 51 Monate belogen und betrogen hat und eine ungeheuere Blutschuld an diesem Völkermord trägt, ihr Gift genommen. 

Die Übernahme der Zeitungen geschah in größter Ruhe und Ordnung, und sie erscheinen von nun ab unter unserer Leitung. […] Es lebe die internationale sozialistische Weltrepublik! 

Die revolutionären Internationalisten Bayerns“

7. Dezember 1918
Ministerpräsident Eisner erklärt Auers Rücktritt für nichtig

München * Der MSPD-Innenminister Erhard Auer wird kurz nach Mitternacht von ungefähr 300 Demonstranten in seiner Wohnung „überfallen“. Sie holen ihn aus dem Bett und erzwingen von ihm mit vorgehaltenem Gewehr seinen Rücktritt. Erhard Auer äußert sich daraufhin: „Der Gewalt weichend erkläre ich [..], dass ich das Amt des Ministers des Inneren niederlege.“

In der Zwischenzeit ist Ministerpräsident Kurt Eisner in Auers Wohnung geeilt. In seinem ehrlichen Bemühen, Gesetz und Ordnung des Freistaats aufrecht zu erhalten, weist er die Demonstranten auf das Falschsein ihrer Gewalthandlungen hin und wird dafür begeistert gefeiert. Er entgegnet den Angreifern: Ihr Handeln sei „sicherlich gut gemeint und […] sicherlich aus Liebe zu mir geschehen, aber es war nicht gut“.

Eisner und Auer sind sich einig, dass das Rücktrittsgesuch öffentlich widerrufen werden soll. Ministerpräsident Kurt Eisner nimmt Auers Rücktritt nicht an und erklärt die „erpresste Erklärung“ für nichtig. Gegen vier Uhr früh ist die Angelegenheit erledigt und die Ruhe in der Stadt wieder eingekehrt. 

8. Dezember 1918
Ebert verweigert sich dem Putschvorhaben der OHL

Berlin * Reichskanzler Friedrich Ebert verweigert sich dem Putschvorhaben der Obersten Heeresleitung - OHL. Mit dem preußischen Kriegsminister Schëuch und dem Vollzugsrat handelt Ebert die Modalitäten des Truppeneinzugs aus.

Der erzielte Kompromiss läuft den Putschplänen der Heeresleitung entgegen. Denn es sollen nur Berliner Truppenteile mit begrenzter Menge an Taschenmunition in der Hauptstadt einziehen. Außerdem sollen sie von Arbeiterabordnungen eskortiert werden. 

13. Dezember 1918
Die Arbeiter- und Soldatenräte als Störfaktor bezeichnet

Berlin * Dem Reichskanzler Friedrich Ebert geht der Einfluss der Arbeiter- und Soldatenräte zu weit: „So kann es nicht weitergehen, wir blamieren uns vor der Geschichte und der ganzen Welt. […] Das Herum- und Hineinregieren der Arbeiter- und Soldatenräte muss aufhören.“

Schon zuvor wurde von der Regierung heftige Kritik an den als Störfaktor angesehenen Arbeiter- und Soldatenräten geübt, bei denen sich um „die Organisationen der Unordnung“ handle. 

16. Dezember 1918
Die geistliche Schulaufsicht wird abgeschafft

München-Kreuzviertel * Der Ministerrat billigt die von Kultusminister Johannes Hoffmann vorgelegte „Verordnung, betreffend Beaufsichtigung der Volksschule“. Darin wird ab 1. Januar 1919 die geistliche Schulaufsicht abgeschafft und Übergangsregelungen für die Zeit bis dahin festgeschrieben.

  • Die Ortsschulaufsicht geht vom Ortspfarrer auf den Bürgermeister über.
  • Darüber hinaus wird ein freireligiöser Sittenunterricht eingeführt und
  • der Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht abgeschafft.

Damit sind zentrale kulturpolitische Forderungen der Sozialdemokratie der letzten Jahrzehnte erfüllt. 

17. Dezember 1918
Neue Bestimmungen für die Arbeiterräte

München * Die Regierung erlässt Bestimmungen über Organisation und Befugnisse der Arbeiterräte. Sie lösen die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte ab. Eine inhaltliche Verbesserung über die Befugnisse der Räte bringen die Bestimmungen nicht. Es bleibt bei der Vorrangstellung der Behörden.

Die Bestimmungen für die Arbeiterräte bleibt die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Arbeiterräte, bis der Landtag am 21. Mai 1920 das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte beschließt. 

Die Anordnung enthält drei wichtige Sonderbestimmungen, deren Auswirkungen sich auf den ersten Blick nicht gleich offenbaren. 

  • Soldatenräte sind von den Arbeiterräten völlig zu trennen. Ihre Bezahlung erfolgt ausschließlich durch den Militärhaushalt.
  • Die Bauernräte sind mit den Arbeiterräten zusammenzuschließen.
  • Nur Arbeiterräte haben das Recht auf staatliche Bezüge. 
18. Dezember 1918
Die Protesterklärung der Bayerischen Bischofskonferenz

München * Der Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber reagiert auf die „Verordnung, betreffend Beaufsichtigung der Volksschule“ vom 16. Dezember 1918 überraschend pragmatisch und ist sogar bereit, die Schulaufsicht kampflos aufzugeben. 

Auf der Bayerischen Bischofskonferenz erstellen die Bischöfe allerdings eine gemeinsame Protesterklärung gegen die schulpolitischen Maßnahmen der Revolutionsregierung. Die Bischöfe beklagen darin die einseitige Verletzung des im Konkordat anerkannten Rechts und betonen die langjährige und treue Mitarbeit der Kirche im Erziehungswesen. 

19. Dezember 1918
Den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt bestätigt

München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt der provisorischen Regierung den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt. In der Begründung zu einem Urteil über die Rechtsgültigkeit einer Verordnung heißt es:

„Die gesetzgebende Gewalt ist ein Ausfluss der Staatsgewalt. Sie steht dem zu, der die Staatsgewalt tatsächlich innehat, also zurzeit der Regierung des Volksstaates Bayern. Die Anordnungen der Regierung haben deshalb verbindliche Kraft.“ 

23. Dezember 1918
Die Matrosen wollen die Regierungsauflagen erfüllen

Berlin * Eine Abordnung der Volksmarinedivision kommt zum Rat der Volksbeauftragten und beklagt die Vorenthaltung ihres Lohnes. Nach einer Diskussion verpflichten sich die Matrosen, die Auflagen der Regierung umgehend zu erfüllen. Sie erhalten die Zusage, dass die zu kündigenden Matrosen möglichst in die Republikanische Schutztruppe eingegliedert werden sollen. 

24. Dezember 1918
Die Reichskanzlei ist verlassen

Berlin * Der USPD-Vorsitzende Georg Ledebour kann gegen 3 Uhr die sofortige Freilassung des Stadtkommandanten Otto Wels und seiner Mitgefangenen erreichen. Mit einer Abordnung der Matrosen begibt er sich zur Reichskanzlei. Diese ist aber inzwischen geschlossen und verwaist. 

27. Dezember 1918
Gustav Noske wird zur Krisensitzung geladen

Berlin * Reichskanzler Friedrich Ebert bittet den in Kiel - im Sinne der Reichsregierung - so erfolgreichen Gustav Noske zu einer Krisensitzung nach Berlin, um an den Beratungen über die künftige Entwicklung mitzuwirken.

Der MSPD-Mann Noske vertritt die Ansicht, dass geschossen werden muss, wenn „sich dies zur Wiederherstellung der Ordnung als notwendig erweisen sollte, und zwar auf jeden, der der Truppe vor die Flinte läuft“.

Das Ziel ist, die radikale Linke auszuschalten, was jedoch mit den Volksbeauftragten der USPD nicht machbar sein wird, weshalb diese schnellstens ihre Funktionen niederlegen sollten. Möglichst von sich aus. 

27. Dezember 1918
Erhard Auer und Johannes Timm wollen eine Bürgerwehr gründen

München * In einem Aufruf fordern Innenminister Erhard Auer [MSPD] und Justizminister Johannes Timm [MSPD] zusammen mit dem Landtags-Bibliothekar Rudolf Buttmann und dem Verleger Julius Lehmann sowie weiteren 21 namhaften, rechtsstehenden Bürgerlichen die Schaffung einer „freiwilligen Bürgerwehr“ als Organ der „ordnungsliebenden Kreise“

27. Dezember 1918
Neuanfang auf föderaler Grundlage

Stuttgart * In Stuttgart beginnt eine gemeinsame Sitzung der süddeutschen Staaten. An dem Stuttgarter Ländertreffen nehmen teil:

  • Kurt Eisner, der Ministerpräsident von Bayern,
  • Anton Geiß, der Ministerpräsident von Baden,
  • Wilhelm Blos, der Ministerpräsident von Württemberg und
  • Carl Ulrich, der Ministerpräsident von Hessen.

Die Initiative zu diesem Treffen ging vom badischen Ministerpräsidenten Anton Geiß aus, der als Ziel der Konferenz die Abstimmung über das weitere Vorgehen auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung sieht. Kurt Eisner lässt die aktuellen Verfassungsfragen und den künftigen Friedensschluss in die Tagesordnung aufnehmen, um auch hier eine gemeinsame Strategie und gemeinsame süddeutsche Interessen zu entwickeln. 

Der bayerische Ministerpräsident legt dazu ein Papier zur Beschlussfassung vor: „Die […] Vertreter der revolutionären Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen erklären es für ihre Überzeugung, dass die künftige Gestaltung der Einheit des Deutschen Reichs durch Vertrag der Einzelstaaten zustande kommen muss. 
Um diese Neubildung zu erleichtern und zu fördern, beschließen die Vertreter der genannten süddeutschen Staaten, zunächst sich zur Wahrung ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu verbinden.“ 

Eisner schwebt ein Süddeutscher Bund unter Aufnahme von Deutsch-Österreich vor, der das Übergewicht Norddeutschlands aufheben würde, möglicherweise sogar die Führung bei der Neubildung des Deutschen Reiches beanspruchen könnte. Aus seiner Sicht ist das Deutsche Reich durch die Revolution untergegangen und muss daher völlig neu gegründet werden. Dazu muss ein neuer Staatsvertrag geschlossen werden.

  • Bayerns Ministerpräsident will den preußischen Zentralismus vom Süden her - gegen Preußen und Berlin - reformieren.
  • Er will einen Separatfrieden schließen zwischen dem Süddeutschen Bund - unter Einschluss Deutsch-Österreichs - und den Entente-Mächten, dem dann alle deutschen Einzelstaaten beitreten könnten.

Der Vorschlag Eisner, insbesondere die Infragestellung des Reichs, wird allgemein abgelehnt. Zu unterschiedlich sind die Interessen und Standpunkte. Das bayerische Positionspapier kommt nicht einmal zur Abstimmung.

Kurt Eisner, der den kompromisslosen Neuanfang wollte, ist damit gescheitert. Nicht einmal seine Begleiter, Innenminister Erhard Auer und Ministerialrat Josef von Graßmann, haben ihn unterstützt. 

30. Dezember 1918
Ministerpräsident Kurt Eisner lehnt die Bürgerwehr ab

München-Kreuzviertel * Ministerpräsident Kurt Eisner lehnt im Provisorischen Nationalrat die Bildung einer Bürgerwehr ab. Er drückt sein Bedauern darüber aus, dass Innenminister Erhard Auer [MSPD] und Justizminister Johannes Timm [MSPD] als Regierungsmitglieder „unter irrigen Voraussetzungen“ einen Aufruf zur Gründung einer solchen Einrichtung unterzeichnet haben.  

Nachdem Innenminister Erhard Auer von Ernst Toller mit Vorwürfen zur Gründung einer Bürgerwehr konfrontiert wird, erklärt dieser, dass er weder über die Ziele noch über die Truppenstärke informiert war und nur die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherstellen wollte. Unter den gegebenen Umständen ziehen er und Minister Johannes Timm ihre Unterschriften unter dem Aufruf zurück.  

Auer bietet seinen Rücktritt vom Ministeramt an. Das lehnt Ministerpräsident Kurt Eisner ab. Einen Erhard Auer außerhalb der Regierung erscheint ihm noch gefährlicher als einen Minister Auer. 

10. Januar 1919
Gefangenenbefreiung durch Demonstrationen

München-Kreuzviertel * Gegen 15 Uhr beginnen die entsetzten Versammelten einen Demonstrationszug zum Montgelas-Palais, in dem Ministerpräsident Kurt Eisner residiert, und fordert die Freilassung der Verhafteten. Eisner erklärt sich zum Empfang einer Abordnung am nächsten Tag bereit, wenn sie ruhig und ohne Massendemonstration käme. Die Demonstranten werden immer erregter. 

Oskar Maria Graf berichtet: „Hin und her drängte sich alles. Hinter dem verschlossenen Tor, hieß es, stünden schussbereite Maschinengewehrschützen. Man ratschlagte einige Minuten. Auf einmal kletterte ein Matrose auf dem Kandelaber zum Balkon empor, schwang sich drüber und verschwand unter lautem Jubel in der Tür.  
Kurz darauf erschien er mit Eisner, der fürchterregt auf uns herunter schrie: ‚So holt sie euch, in Gottes Namen! Sie sind enthaftet!‘“
  Daraufhin ziehen sich die Demonstranten zurück. 

13. Januar 1919
Freikorps-Truppen rücken in Berlin ein

Berlin * Die um Berlin stationierten Freikorps rücken in die Stadt ein, insgesamt etwa 3.000 Mann. Die größte Einheit ist die Garde-Kavallerie-Schützen-Division. Die Berliner Zeitungen begrüßen den Einzug als Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung. Der militärischen Besetzung folgen erhebliche Gewaltexzesse der rechtsgerichteten Truppen. 

25. Januar 1919
Das Militär soll die Ordnung in Bremen herstellen

Weimar- Bremen * Reichswehrminister Gustav Noske beauftragt - vier Tage nachdem man sich in Bremen zur Ausschreibung von Wahlen verständigt hat - den Chef des Generalkommandos, Walter von Lüttwitz, mit der Herstellung der Ordnung in Bremen. 

29. Januar 1919
Die Freisinger Erklärung der bayerischen Bischöfe

Freising * Für den Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber ist Kultusminister Johannes Hoffmann ein „ausgesprochener Kulturkämpfer und Kirchenhasser“. In ihrer Freisinger Erklärung fassen die Bischöfe ihren „flammenden Protest“ zusammen und prangern in einem Hirtenbrief die Maßnahme als „Fehdehandschuh gegen den Herrn selbst“ an. 

Der Hirtenbrief beginnt so: „Herodes der Kindermörder ließ die unschuldigen Kinder von Bethlehem hinschlachten. Unbekümmert um das Weinen und Wehklagen der Mütter, unbekümmert um das Todeswimmern der sterbenden Kinder, ließ er an wehrlosen Kindern seine Wut aus, um mit ihnen den neugebornen König der Juden, den vermeintlichen Anwärter seines Thrones aus dem Weg zu schaffen.“ 

In einer extrem polemischen und ehrverletzenden Art geht es weiter: „Geliebte Erzdiözesanen!
Am letzten Montag ist im Volksstaate Bayern eine Verordnung ergangen, die vor dem Richterstuhl Gottes schwerer wiegt als der Blutbefehl des Herodes. Durch eine Verordnung des Unterrichtsministers wurde der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert.“

2. Februar 1919
Ein Hirtenbrief wird von Bayerns Kanzeln verlesen

München - Freistaat Bayern * Der am 29. Januar versandte Hirtenbrief wird von allen bayerischen - und damit auch pfälzischen - Kanzeln verlesen. Darin wird die Verordnung des Kultusministers Johannes Hoffmann, wonach „der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert“ in einer sehr propagandistisch-verletzenden Art angeprangert. 

20. Februar 1919
Eine arbeitsreiche Regierungszeit

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner hat vom 8. November 1918 bis zum Tag der Ermordung Kurt Eisners insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

27. Februar 1919
Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten

München * Zum Schutze der Räterepublik wird verfügt, dass Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten sind. Ab 19 Uhr müssen alle Nichtdiensttuenden und Zivilisten die Straßen verlassen haben. Die vom Stadtkommandanten Oskar Dürr und vom Polizeipräsidenten Josef Staimer unterzeichnete Anordnung wird in der Bayerischen Staatszeitung veröffentlicht. 

28. Februar 1919
Demonstrationszüge zur Befreiung der Inhaftierten

München * Im Wagnersaal und im Mathäserbräu tagen die Unabhängigen Sozialdemokraten beziehungsweise die Kommunisten, als die Nachrichten über die Verhaftungen im Landtagsgebäude eintreffen.  

Spontan bilden sich Demonstrationszüge zur Befreiung der Inhaftierten. Von der Türkenkaserne schließt sich ihnen eine Abordnung des Leibregiments an. Der inzwischen vereinigte Demonstrationszug bewegt sich zum Landtagsgebäude in der Prannerstraße, wo die inzwischen befreiten Gefangenen zur Menge sprechen und sich die Demonstration daraufhin unter Hochrufen auf die Räte auflöst. 

3. März 1919
Eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers

München * Der Zentralrat beschließt eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers. Durch diese wird die Bodenspekulation in Bayern verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot soll mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. 

4. März 1919
Groß-Berlin wird mit 30.000 Soldaten besetzt

Weimar - Berlin * Reichswehrminister Gustav Noske erteilt General Walther von Lüttwitz den Befehl, Berlin zu besetzen und „rücksichtslos“ die Ordnung wiederherzustellen. Die Truppe besteht aus über 30.000 Mann, zu denen auch die Garde-Kavallerie-Schützen-Division gehört. 

11. März 1919
Abkehr von bürgerlicher Demokratie und Parlamentarismus

München * Die Münchner USPD beschließt auf ihrer Generalversammlung eine politische Kundgebung. In dieser erklärt sie die Abkehr von der bürgerlichen Demokratie und dem bürgerlichen Parlamentarismus.

Sie sieht nur in den „aus der Revolution elementar erwachsenen Räten die Organisationsform, die notwendig ist, die Interessen aller produktiv Schaffenden in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu vertreten und die kapitalistische Ordnung in eine sozialistische umzugestalten“. Erforderlich dazu ist „die Eroberung der politischen Macht durch die Räte“

22. März 1919
Die Frauen werden aus dem Beruf gedrängt

München * In den Münchner Neuesten Nachrichten erscheint unter der Rubrik „Von Frauen für Frauen“ ein Artikel, der mit „Platz für den Mann!“ überschrieben ist.

Unter diesem Schlagwort werden die Frauen nun wieder aus den Berufen verdrängt, die sie während des Krieges ausgeübt haben, stellt die Verfasserin Thea Schneidhuber fest: „Die unzähligen Frauen aus all den verschiedenen Industrien haben den heimgekehrten Kriegern mehr oder minder bereitwillig ihren mit so viel Stolz und Selbstgefühl behaupteten Posten abtreten müssen“, schreibt sie.

Ihnen sei zwar von vornherein klar gewesen, dass sie diese Rolle nur provisorisch eingenommen hätten, gleichwohl sind vier Jahre genug gewesen, um auf den Geschmack zu kommen: „Jeder, der es erfahren hat - er sei Mann oder Weib - weiß die Freude am eigenen Erwerb zu verstehen, die umso größer ist, je notwendiger die Herbeischaffung der Mittel ist. Es kann die Tatsache nicht verkannt werden, dass zwei Drittel der Bevölkerung während der Kriegsjahre von der Frau ernährt worden sind, dass sie die Verdienerin war, die ihre Familie erhielt, während der Mann seinen Kriegslohn in den meisten Fällen für sich aufbrauchte“.

Und nun sollen die Frauen still abtreten und wieder den Männern die Bühne überlassen? Die Verfasserin räumt zwar ein, „die Pflichten der Hausfrau und Mutter“ seien der Frau „naturgemäß die liebsten und sie wird ihnen gern das Selbstgefühl opfern, das der eigenen Hände Arbeit ihr bescherte“. Aber das Selbstbewusstsein und den Anspruch auf Mitsprache will sie dennoch nicht aufgeben.

Mit einem „erstaunlichen Maß an Gleichgültigkeit“ stünden gerade die radikalen Vertreter der neuen Ordnung den Frauen gegenüber, klagt sie. Gerade weil die Frauen darauf verzichtet hätten, sich zu einer alle Lager übergreifenden Frauenpartei zusammenzuschließen, stünden die Männer aller Parteien in der Pflicht, ihre Sache nicht nur „ohne Feindseligkeit zu betrachten, sondern nach Kräften zu unterstützen“

3. April 1919
Ratschläge für das weitere politische Vorgehen in Bayern

München - Berlin * Ministerpräsident Johannes Hoffman fährt mit dem Nachtzug nach Berlin, um Ratschläge für das weitere politische Vorgehen in Bayern einzuholen.

  • Reichskanzler Philipp Scheidemann weist Hoffmann an, in der Rätefrage keine Kompromisse zu dulden. Falls es die Zustände in München nicht erlauben, solle er den Landtag in eine ruhigere Stadt in Nordbayern verlegen.
  • Reichswehrminister Gustav Noske bietet Hoffmann die militärische Hilfe der Reichswehr an, verlangt aber im Gegenzug den Verzicht Bayerns auf seine militärischen Sonderrechte und die bedingungslose Anerkennung des neuen Reichswehrgesetzes. 
  • Johannes Hoffmann lehnt ab. Er will selbst für Ordnung sorgen durch die Gründung einer aus Freiwilligen bestehenden Volkswehr. 
  • Der Freistaat Bayern hat zu diesem Zeitpunkt noch die Souveränität und ist damit noch im Besitz der Reservatrechte über das Militär, die Post und die Bahn. 
4. April 1919
Eine weitere geheime Beratung zur Räterepublik

München-Maxvorstadt * Um 22 Uhr findet eine erneute Besprechung im Militärministerium in der Ludwigstraße statt. Diesmal ist der Personenkreis auf 100 bis 150 angewachsen.

  • Der Bauernführer Karl Gandorfer erklärt unter welchen Bedingungen die Bauern der Einführung eine Räterepublik zustimmen können. 
  • Die verspätet eintreffende Delegation der KPD will diese Form der Räterepublik nicht anerkennen, da die Massen selbst über die Räterepublik entscheiden müssten. Die Haltung der Kommunisten ruft Erstaunen hervor, weil sie bislang die Räterepublik am lautesten forderten. 
  • Auch jetzt werden noch keine Beschlüsse gefasst. 

Die geheime Zusammenkunft wird durch den Zentralratsvorsitzenden Ernst Niekisch geleitet. Er befindet sich in einem Dilemma, denn einerseits befürwortet er den Rätegedanken, andererseits will er im Interesse von Ruhe und Ordnung die Räterepublik verhindern.

Zur Überraschung aller erklärt ausgerechnet Johannes Hoffmanns Stellvertreter Ernst Schneppenhorst, dass er eine Räterepublik zum jetzigen Zeitpunkt für die beste aller Lösungen hält. Der bayerische Militärminister will zwei Tage Bedenkzeit, um die Frage der Räterepublik mit der SPD-Parteibasis zu besprechen.

Welche Motivation liegt hinter Schneppenhorsts Vorschlag? Sein Hauptziel ist die Machterhaltung der SPD. Zudem will er die Kommunisten unter seine Kontrolle bringen. Er möchte den Räten ihre eigene Regierungsunfähigkeit vor Augen führen, um sie dann, mit einem Militärputsch der Münchner Garnison, die er wenigstens teilweise in der Hand hat, schnell und möglichst schmerzlos zu beseitigen. Er und die Regierung Hoffmann wollen die Räte nicht nur schnell, sondern vor allem in eigener Regie, ohne die von Noske und Epp angebotenen außerbayerischen Freikorps und Regierungstruppen, loswerden. 

7. April 1919
Die Regierung des Freistaates Bayern ist nicht zurückgetreten

Nürnberg - München * Mit einer neu gegründeten Propagandaabteilung beginnt der publizistische Kampf gegen die Räteregierung in München. Ein Flugzeug wird angeschafft, das noch am Abend über München und dem Umland der Stadt Flugblätter mit folgendem Inhalt abwirft:

  • „Die Regierung des Freistaates Bayern ist nicht zurückgetreten. 
  • Sie hat ihren Sitz von München verlegt. 
  • Die Regierung ist und bleibt die einzige Inhaberin der Gewalt in Bayern und ist allein berechtigt, rechtswirksame Anordnungen zu erlassen und Befehle zu erteilen.“ 
8. April 1919
Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

München * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.

  • Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.
  • Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.
  • Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.
  • Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.
  • Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.
  • Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden. 
9. April 1919
Betriebsobleute und Soldaten fordern die Abdankung des Zentralrats

München * Die KPD ruft eine Versammlung der Revolutionären Obleute in den Münchner-Kindl-Keller ein, den Rat Revolutionärer Betriebsobleute und Revolutionärer Soldatenvertreter.

  • Eugen Leviné erklärt die Versammlung zum Träger der politischen Gewalt und
  • den Revolutionären Zentralrat für abgesetzt.
  • Ein neuer, aus zwanzig Personen bestehender provisorischer Zentralrat wird gewählt.
  • Um 23 Uhr wird ein Generalstreik ausgerufen und
  • zur Entwaffnung der Polizei aufgerufen.

Eine Abordnung wird mit der Aufforderung zum Rücktritt zum Revolutionären Zentralrat gesandt.

Ernst Toller und Gustav Klingelhöfer, die an der Versammlung teilnehmen, werden in Gewahrsam genommen.  

9. April 1919
Die Kapitalflucht soll unterbunden werden

München * Ernst Tollers erste Verordnung betrifft den Bankensektor. Ein Anschlag des Revolurionären Zentralrats gibt bekannt, dass „Der revolutionäre Bankrat für Baiern“ in München Vertrauensleute bestimmt hat, die „die Auszahlung von Geldern bei den Banken zu überwachen haben, um zu verhindern, dass landesverräterische Kapitalisten ihr Geld ins Ausland verbringen“. Damit soll die Kapitalflucht verhindert werden.

Es dürfen nur noch Beträge bis zu 100 Mark täglich oder 700 Mark wöchentlich abgehoben werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausstehende Rechnungen, Kreditrückzahlungen und Zinstilgungen sowie Lohnzahlungen und Zahlungen im Geschäftsverkehr von Firmen. Die zuletzt genannten müssen vom Betriebsrat gegengezeichnet werden. 

9. April 1919
Linke Kritik an der Räteregierung

München * In der Münchner Roten Fahne erscheint ein Artikel von Eugen Leviné, in dem er die Politik der Räteregierung scharf angreift:

„Alles wie sonst. In den Betrieben schuften und fronen die Proletarier nach wie vor zugunsten des Kapitals. In den Ämtern sitzen nach wie vor die [...] kgl. Wittelsbacher Beamten. An den Straßen die alten Hüter der kapitalistischen Wirtschaftsordnung mit dem Schutzmannssäbel.

Kein bewaffneter Arbeiter zu erblicken. Keine roten Fahnen. Keine proletarische Besetzung in den Machtpositionen der Bourgeoisie. Noch liegen die Kapitale in den Safes der Banken. Noch klappern die Kuponscheren der Kriegsgewinnler und Dividendenjäger. Noch üben in den Gerichten die königlichen Landgerichtsräte Klassenjustiz. Alles wie sonst. Noch rattern die Rotationsmaschinen der kapitalistischen Presse und speien ihr Gift und ihre Galle, ihre Lügen und ihre Verdrehungen in die nach revolutionären Kampfworten begierige Menge. Alles wie sonst.

Nur an den Straßen von Wind und Regen zerfetzte Plakate: ‚Nationalfeiertag!‘ steht darauf! Nationalfeiertag! Nicht proletarischer Feiertag. Nicht internationaler Feiertag. Von der Nation sprechen sie, der einigen Nation der Arbeiter und Kapitalisten. [...] Sie sitzen zusammen im Wittelsbacher Palais und dichten Dekrete. [...]

Räterepublik ohne Räte. Proletarische Diktatur ohne Proletariat. Volksbeauftragte ohne Auftrag des arbeitenden Volkes. Ein Projekt der Roten Armee ohne Beihilfe des Proletariats, Sozialisierungsprojekte ohne wirkliches Eingreifen der Macht. Angebliche Siege ohne Kämpfe. Revolutionäre Phrasen ohne revolutionären Inhalt, revolutionäre Worte ohne revolutionäre Taten.“ 

10. April 1919
Der Provisorische Zentralrat tritt zurück

München * Der in der Nacht zuvor gewählte 20-köpfige provisorische Zentralrat tritt wieder zurück. Dafür wählt jetzt der Rat Revolutionärer Betriebsobleute und Revolutionärer Soldatenvertreter eine zehnköpfige Abordnung, darunter Eugen Leviné und Max Levien, die mit beratender Stimme an den Sitzungen des Revolutionären Zentralrats teilnehmen sollen. 

11. April 1919
Der Revolutionäre Zentralrat wird erweitert

München * Der Revolutionäre Zentralrat hat jetzt zehn neue Mitglieder: die am Tag zuvor gewählte Abordnung des Rats Revolutionärer Betriebsobleute und Revolutionärer Soldatenvertreter. Die Neuen lehnen ein Stimmrecht und die Verantwortung für die Maßnahmen des Zentralrats ab. 

12. April 1919
Der Zentralrat bestimmt den Inhalt der Bayerischen Kurier

München * Der konservative Bayerische Kurier gibt seinen Lesern bekannt:

„Nach neuerlicher Anordnung des Revolutionären Zentralrats wird der gesamte Inhalt des ‚Bayer. Kurier‘ von der Pressabteilung des Revolutionären Zentralrats bestimmt. Das Blatt hat auch den gesamten Raum dem Revolutionären Zentralrat zur Verfügung zu stellen.“ 

13. April 1919
Bewaffnete Arbeitermilizien rücken zum Hauptbahnhof vor

München-Maxvorstadt * Mit Maschinengewehre bewaffnete Arbeitermilizien unter der Führung des kommunistischen Matrosen Rudolf Egelhofer und des anarchistischen Schriftstellers Josef Sontheimer rücken am Nachmittag zum Hauptbahnhof vor.

Eine aus drei Personen bestehende Abordnung wird gebildet, die mit dem Chef der Republikanischen Schutztruppe, Alfred Seyfferitz, verhandeln sollen.

Der Bahnhofskommandant Emil Aschenbrenner lässt die Abgesandten festnehmen und umgehend erschießen. Spätestens in diesem Moment ist eine friedliche Lösung ausgeschlossen. 

16. April 1919
Die Wirtschaftskommission des Vollzugsrats droht Unternehmen

München * In einem Anschlag der Wirtschaftskommission des Vollzugsrats heißt es: „Wer sein Geschäft böswillig schließt, wird sofort dem Revolutionstribunal übergeben und sein Geschäft wird nationalisiert.“ Diese Anordnung gilt für Lebensmittelgeschäfte, Speditionen, Apotheken, Drogerien, Konditoreien und Cafés. 

16. April 1919
Der Goldvorrat der Reichsbank wird beschlagnahmt

München * Auf Anordnung des Revolutionären Bankrats werden die Safes der Münchner Banken geöffnet. Der Gold- und Papiergeldvorrat der Reichsbank wird beschlagnahmt. Der Volksbeauftragte für das Finanzwesen, Emil K. Maenner, empfindet die Beschlagnahme der Stahlkammern in den Banken als „politischen Diebstahl“

17. April 1919
Ein Aufruf „An die Bauernschaft des baierischen Landes“

München * In einem Aufruf „An die Bauernschaft des baierischen Landes“ heißt es:

  • „Es besteht überall Ruhe und Ordnung und jedermann weiß,
  • dass die geschichtliche Entwicklung mit Notwendigkeit zum Rätesystem führt,
  • dass diese Entwicklung nicht aufzuhalten ist,
  • dass jeder Vernünftige sich ihr anpasst“
17. April 1919
Offizieller Haftbefehl erlassen und nachgeschoben

München * Gegen die am 13. April im Wittelsbacher Palais festgenommenen Personen, darunter Erich Mühsam, wird erst jetzt ein offizieller Haftbefehl erlassen. 

Eine schriftliche Haftanordnung des Staatsanwalts lag bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor. 

25. April 1919
Macht Euch selbst einen Eindruck über die Lage in München

München * Die Kasernenräte fordern in Flugblättern die Weißen Truppen auf, sich selbst einen Eindruck über die wirkliche Lage in München zu verschaffen: „Das Proletariat Münchens garantiert Eurer Abordnung absolute Sicherheit, Ihr könnt jederzeit kommen, Euch alles ansehen und jederzeit ungehindert zurückkehren“

15. September 1919
Die demokratische Bayerische Verfassung tritt in Kraft

Freistaat Bayern * Die Verfassung des Freistaats Bayern tritt mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Bayern in Kraft. Sie bildet die Grundlage des bayerischen Staatslebens bis zum Jahr 1933.

In Artikel 2 heißt es:

  • Die Staatsgewalt geht von der Gesamtheit des Volkes aus.

In Artikel 15 heißt es:

  • Alle Bayern sind gleich.
  • Der bayerische Adel ist aufgehoben.

Die Idee der Räterepublik findet trotz der revolutionären Entstehungsgeschichte nur wenig Berücksichtigung. Lediglich die plebiszitären Elemente Volksbegehren und Volksentscheid werden aufgenommen. Der Landtag besitzt die uneingeschränkte Gesetzeshoheit einschließlich der Verfassungsgesetzgebung. 

13. März 1920
Der Kapp-Putsch führt zum Rücktritt der bayerischen Regierung

Berlin * In Berlin findet der rechtsradikale Kapp-Putsch statt. Parallel dazu fordern in München der Regierungspräsident von Oberbayern Gustav von Kahr, Polizeipräsident Ernst Pöhner und Wehrkreiskommandant Arnold von Möhl den von der SPD gestellten bayerischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann zum Rücktritt auf. 

Was in Berlin scheitert, gelingt in München. Gustav Ritter von Kahr bildet - unter Beteiligung der Bayerischen Volkspartei - BVP - eine rechtskonservative Regierung, die alle rechtsextremen Gruppierungen sowie militanten Verbände fördert und schützt. 

Ministerpräsident wird Gustav von Kahr, der zu dieser Zeit auch Adolf Hitler kennenlernt und den er als „Trommler“ für die nationale Sache einspannen will, um mit seiner Hilfe den Kommunismus und den Marxismus abzuwehren und um die „gestörte Ordnung“ in Deutschland wieder ins rechte Lot zu bringen. 

Die rechtsradikalen Verbände können umgekehrt von Bayern aus ihren ideellen Boden vorbereiten.
Gustav von Kahr ist die Integrationsfigur all jener Kräfte in Bayern, die durch einen Staatsstreich die parlamentarische Demokratie abschaffen und die staatliche Unabhängigkeit Bayerns von Berlin vorbereiten wollen.

16. März 1920
Gustav Ritter von Kahr wird bayerischer Ministerpräsident

München * Nach dem Kapp-Lüttwitz-Putsch wird der evangelische Monarchist Gustav Ritter von Kahr zum Nachfolger von Johannes Hoffmann zum bayerischen Ministerpräsidenten gewählt.

Kahr steht einer bürgerlichen Rechtsregierung vor und betreibt eine eigenständige Stellung Bayerns innerhalb des Deutschen Reiches. Gestützt auf seine Einwohnerwehr lässt er die Arbeiter- und Soldatenräte auflösen und begründet den Ruf Bayerns als „Ordnungszelle des Reiches“

31. Mai 1920
Die Münchner Neuesten Nachrichten werden aufgekauft

München * Ein „Konsertium von Münchner und auswärtigen Vaterlandsfreunden“ kauft Bayerns einzige weltweit beachtete Tageszeitung auf: die Münchner Neuesten Nachrichten. Die Mehrheit hält die Gutehoffnunghütte. Sie will die Zeitung für die Propagierung ihrer Ziele benutzen und macht sie zu einem „Bollwerk für nationale Erneuerung gegen Sozialismus und republikanische Politik“.

Das besondere Interesse der Redaktion gilt der Dolchstoß-Theorie, nach der das siegreiche deutsche Heer im Ersten Weltkrieg von den Umstürzlern in der Heimat zur Kapitulation gezwungen worden sein soll. Diese „Schmach“ soll durch die Wiederaufrüstung getilgt und Deutschland zu einer Weltmacht gemacht werden. Finanziert durch die deutsche Schwerindustrie und einflussreiche politische Kreise spielen die Münchner Neuesten Nachrichten eine wichtige Rolle bei der Entstehung der rechtsradikalen „Ordnungszelle Bayern“. Professor Paul Nicolaus Cossmann wird politischer Leiter der Zeitung.

1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind. 

29. August 1921
Eine Republikschutz-Verordnung wird erlassen

Berlin * Nach der Ermordung des bayerischen USPD-Vorsitzenden Karl Gareis am 9. Juni und dem tödlichen Anschlag auf den Reichsminister der Finanzen, Matthias Erzberger, am 26. August erlässt Reichspräsident Friedrich Ebert eine Republikschutz-Verordnung zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

12. September 1921
Ministerpräsident Gustav von Kahr tritt aus Protest zurück

München * Gustav Ritter von Kahr tritt aus Protest als Ministerpräsident zurück und übernimmt seinen früheren Posten als Regierungspräsident von Oberbayern wieder. Der Grund für seinen Protest ist die am 29. August erlassene Republikschutz-Verordnung, die im Anschluss an die Ermordung von Matthias Erzberger erlassen worden war. Dadurch kann Kahr die Auflösung der Einwohnerwehr nicht verhindern. 

27. August 1922
Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet

München - München-Maxvorstadt * Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet. Für die anreisenden Zehntausenden von Gläubigen wird ein großer Festgottesdienst auf dem Königsplatz abgehalten, bei dem sich die katholische Kirche mit eindrucksvollem Gepränge darstellt. Die Straßen der Stadt sind mit Fahnen geschmückt, nur das Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik ist demonstrativ vergessen worden.

Kardinal Michael von Faulhaber enthält sich bei dieser zur politischen Kundgebung umgestalteten Veranstaltung weder politischer noch demokratiefeindlicher Äußerungen und ruft in seiner Ansprache zum Kampf der Kirche gegen den Staat auf:

„Wehe dem Staat,

  • der seine Rechtsordnung und Gesetzgebung nicht auf den Boden der Gebote Gottes stellt,
  • der eine Verfassung schafft ohne den Namen Gottes,
  • der die Rechte der Eltern in seinem Schulgesetz nicht kennt,
  • der die Theaterseuche und die Kinoseuche nicht fernhält von seinem Volk,
  • der Gesetze gibt, die die Ehescheidung erleichtern,
  • die die uneheliche Mutterschaft in Schutz nehmen“.

Diesem Satz folgt ein - von den dicht gedrängten Besuchern stürmisch bejubelter - rhetorischer Tiefschlag gegen die Republik und ihrer Gründer: „Die Revolution war Meineid und Hochverrat und bleibt in der Geschichte erblich belastet und mit dem Kainsmal gezeichnet“. Diese Worte wirken, wie Faulhaber später einmal recht zufrieden feststellt, wie eine Bombe. Der Kardinal versagt sich damit wieder einmal - mit seiner ganzen Autorität und in der Öffentlichkeit - der Weimarer Republik und bereitet damit - ohne das möglicherweise direkt zu beabsichtigen - Adolf Hitler den Weg.

Schon damals stellt die sozialdemokratische Münchener Post unter der Überschrift „Wohin des Wegs, Herr Kardinal?“ fest: „Seine Ansichten sind ein Beweis für den Machthunger der römischen Kirche und ihres Klerus, die nicht mit dem Staat in Frieden und Verträglichkeit zusammenleben, sondern ihn um jeden Preis beherrschen wollen.“  

Die in Anwesenheit der Spitzen von Kirche, Staat und Gesellschaft gemachten Aussagen des Kardinals führen allerdings auch zu einem „weltweit hallenden Eklat“ und veranlasst die - konservative - Reichsregierung, sich bei Papst Pius XI. zu beschweren. Damit, dass sich ein Widerstand derjenigen Katholiken formiert, die im neuen Staat ehrlich mitarbeiten wollen, hat Faulhaber nicht gerechnet. 

1923
Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat wieder eingeführt

Berlin * Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat für Beamtinnen wieder eingeführt. Dort heißt es: „Das Dienstverhältnis verheirateter weiblicher Beamter und Lehrer [...] kann jederzeit gekündigt werden. [...] Dies gilt auch bei lebenslänglicher Anstellung“.  

Gleichzeitig wird eine Heiratsprämie, eine Abfindungssumme im Falle der Eheschließung, eingeführt. Die Beamtinnen verlieren nicht nur ihre Arbeit, sondern auch jeglichen Anspruch auf Pension. 

1. April 1924
Adolf Hitler tritt seine Strafe an

Landsberg am Lech • Adolf Hitler und die anderen Verurteilten [Pöhner, Weber und Kriebel] treten am Tag der Urteilsverkündung ihre Strafe in der Strafvollzugsanstalt Landsberg am Lech an. Dort ist ein Gebäude zur „Festungshaftanstalt Landsberg“ deklariert worden. 

Während seiner Haft kann Hitler zahlreiche Besucher empfangen. Dies steht ihm als Festungshäftling zwar grundsätzlich zu, doch wird ihm wesentlich mehr als nach der Hausordnung für den Vollzug der Festungshaft zulässig ist von der ihm wohlgesonnenen Anstaltsleitung genehmigt. Hitler schreibt in Landsberg den ersten Teil seines Buchs „Mein Kampf“

um August 1929
Ein „Florida für die Armen“ mitten in Haidhausen

München-Haidhausen * In der Münchner Chronik der Süddeutschen Sonntagspost findet sich eine Reportage über die Vorkommnisse während der besonders heißen „Hundstage“. Ein Journalist beschreibt darin, mit welcher jubelnder Begeisterung die Haidhauser, besonders die Kinder, den neuen Brunnen angenommen haben.  

„Der Magistrat“, so der Zeitungsschreiber, hat den Kindern „ein kleines Paradies“ spendiert, ein „Florida für die Armen“, mit frischem, kaltem Wasser und einer Fontäneninsel in der Mitte, bei dem eigentlich nur die einladende Tafel „Familienbad für Kinder“ fehlt. Die Kleinen waten „lustig hinein in den Märchenbrunnen zu den dreißig anderen, die da planschen und spritzen, pfeifend und singend, umgeben von einem Kranz wohlwollender erwachsener Zuschauer”. Ein wahres Geschenk, denn die Badeanstalt kostet „ein Zehnerl Eintritt, das man erst haben muß, wenn man es ausgeben will”.  

Der gelobte Münchner Stadtrat reagiert auf die Hymnen unbeholfen und verlegen. Denn, so die Verlautbarung, er „hat gar nicht gewußt, was die Haidhauser Wirbelköpfe aus seinem Brunnen gemacht haben!“  Und weiter, die „Stadtverwaltung“ hat „es erst erfahren durch Zuschriften einiger galliger Umbewohner, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen, die nicht verstehen, daß diese kleinen blassen Körperchen, die trotz der Ferien ans Großstadtpflaster gebannt sind, sich ein wenig austollen wollen.  
Ruhestörung! Es war ein Irrtum.  
Der Brunnen ist mißverstanden worden von den Kindern, von den Zuschauern, sogar von dem wackeren Polizeimann, der schmunzelnd vorbeiging und ebenfalls dachte, es sei ganz in Ordnung so“
.

Im Gegenteil. „Die Haidhauser hatten das Waten einfach auf eigene Faust eingeführt“ und angesichts der „Hundstage“ die „amtliche Billigung“ vorausgesetzt, muss sich der Journalist von der Stadtverwaltung belehren lassen. Natürlich muss ein Schild her, eine „leuchtende Verbotstafel“ mit der Aufschrift „Waten und Baden verboten“.  

Die sarkastische, weder die Stadtverwaltung noch die Miesmacher schonende Reportage stammt aus der Feder des nachmaligen SZ-Chefredakteurs und Herausgebers der Münchner Abendzeitung, Werner Friedmann. 

28. Februar 1933
Die Reichstagsbrandverordnung wird erlassen

Berlin * Die Verordnung des Reichspräsidenten Hindenburg „Zum Schutz von Volk und Staat“, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung wird erlassen. Damit werden unter anderem Grundrechte außer Kraft gesetzt und willkürliche polizeiliche Schutzhaft ohne richterliche Kontrolle ermöglicht.

September 1933
Juden werden für das Oktoberfest nicht mehr zugelassen

München-Theresienwiese * Personen jüdischer Abstammung werden „im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zur Verabreichung von Speisen und Getränken und zur „Veranstaltung von Lustbarkeiten“ nicht mehr auf dem „Oktoberfest“ zugelassen. Dies gilt auch für Angestellte, Mitarbeiter, Gehilfen oder Mitspieler.

3. Dezember 1933
Michael von Faulhabers Adventspredigt in der Michaelskirche

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber hält seine Adventspredigt in der Michaelskirche. Darin weist er darauf hin, dass sich in der deutschen Kultur seit dem frühen Mittelalter zahlreiche Einflüsse aus dem Alten Testament, also aus der jüdischen Kultur, finden:

„Im Besonderen verdanken die menschliche Kultur und christliche Religion dem Alten Testament einen reinen und erhabenen Gottesgedanken.“ Und weiter: „Wir müßten unsere deutschen Klassiker Lügen strafen, wollten wir das Alte Testament mißachten und aus den Schulen und Volksbüchereien verbannen. Wir müßten die Geistesgeschichte unseres Volkes verleugnen.“

Über die Juden sagt er: „Bei keinem anderen Volk findet sich eine solche Schriftenreihe, worin so klar, so bestimmt, so einheitlich die Grundwahrheiten des religiösen Lebens dargeboten werden.“  

Diese und noch andere Worte des Respekts machte er zunichte mit den dann kommenden Sätzen: „Nach dem Tode Christi wurde Israel aus der Offenbarung entlassen. Sie hatten die Stunde der Heimsuchung nicht erkannt. Sie hatten den Gesalbten des Herrn verleugnet und verworfen, zur Stadt hinausgeführt und ans Kreuz geschlagen. Damals zerriß der Vorhang im Tempel auf Sion und damit der Bund zwischen dem Herrn und seinem Volk. Die Tochter Sion erhielt den Scheidebrief, und seitdem wandert der ewige Ahasver ruhelos über die Erde.“ 

Mit solchen Schuldzuweisungen und Verleumdungen geht es weiter. Faulhaber spricht immer wieder von den Israeliten, auf denen der Zorn Gottes ruhe. Solche Worte sind in normalen Zeiten schon bedenklich. In Zeiten, in denen staatlich verordnete „Judenschelte“ und Boykottmaßnahmen an der Tagesordnung, in denen Verhaftungen, Beschimpfungen, ja sogar Morde nichts Außergewöhnliches sind, verschlimmern solche Worte die Situation nur noch. 

21. März 1934
Ein durchinszenierter Auftritt an der Autobahn-Baustelle

Unterhaching * Der Tag soll nach dem Willen der Nationalsozialisten als „Großkampftag der Arbeitsschlacht“ in die Annalen eingehen. Es wird das Bild einer zupackenden NS-Herrschaft vermittelt, die Menschen mit dem Bau der „Straßen des Führers“ schnell in Arbeit bringt.

Der durchinszenierte Auftritt, bei dem Adolf Hitler auf der Reichsautobahn-Baustelle den Beginn der „Arbeitsschlacht“ gegen die Arbeitslosigkeit verkündet, erzielt die gewollte Wirkung. Das Ereignis bei Unterhaching begründet den Mythos vom Wirtschaftswunder und von den Autobahnen, die dem NS-Regime zu verdanken seien.

Die Propaganda-Schau soll über den Ort hinauswirken. Man hat Tausende Arbeiter herangekarrt und lässt diese mit geschulterten Spaten antreten. Im gesamten Land ruht die Arbeit. In Behörden, Betrieben und Schulen sind auf Anordnung Radiogeräte anzuschalten. 180 Journalisten ausländischer Zeitungen sind anwesend. 

15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen. 

5. Juni 1937
Rupert Mayer wird wegen Nichtbeachtung des Redeverbots inhaftiert

München * Pater Rupert Mayer wird wegen „Nichtbeachtung des Redeverbots“ in der Gestapo-Zentrale im Wittelsbacher Palais, dann im Corneliusgefängnis und schließlich im Gefängnis Stadelheim inhaftiert.

Die Anklage vom 7. Juli wird ihm vorgeworfen: „[...] fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben“.

September 1937
Mehrere Pferderennen finden auf der Theresienwiese statt

München-Theresienwiese * Mehrere Pferderennen finden auf der Theresienwiese statt:

  • ein Xaver-Krenkl-Rennen,
  • ein August-Schichtl-Trabfahren und
  • ein Winzerer-Fähndl-Hürdenrennen.

Als Attraktion fahren die Wiesnbesucher in Hugo Haases See-Scouter in Motorbooten „zu den gefährlichsten Karambolagen, während hilfsbereite Matrosen in hohen Wasserstiefeln mit langen Stangen für die nötige Ordnung“ sorgen.

28. April 1938
Die geplanten Bauten auf der Theresienwiese werden weggelassen

Berlin - München-Theresienwiese * In einer Anordnung Adolf Hitlers sollen bei der Bekanntgabe der Bauvorhaben für München „die nur für eine gewisse Zeit, nämlich für Ausstellungszwecke zu erstellenden Baulichkeiten auf der Wiese im Planbild weggelassen werden“, denn die „Wiese (gemeint ist natürlich das Oktoberfest) ist für den Münchener etwas Heiliges, mit ihr verbindet sich eine alte Tradition und an sie darf nicht getastet werden“

17. August 1938
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Berlin * Die „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ tritt in Kraft. Die Verordnung beinhaltet eine „Richtlinie über die Führung von Vornamen“. Darin dürfen neugeborene Juden nur solche jüdische Vornamen führen, die in einer Liste aufgeführt werden. Juden, die keinen typisch jüdischen Vornamen tragen, müssen einen zusätzlichen Vornamen annehmen - „Sara“ oder „Israel“

10. November 1938
Propagandaminister Joseph Goebbels erlässt einen „Aufruf an Alle!“

Berlin * Propagandaminister Joseph Goebbels erlässt einen „Aufruf an Alle!“. Er lautet:

  • „Die berechtigte und verständliche Empörung des deutschen Volkes über den feigen jüdischen Meuchelmord an einem deutschen Diplomaten in Paris hat sich in der vergangenen Nacht in umfangreichem Maße Luft verschafft.
  • In zahlreichen Städten und Orten wurden Vergeltungsaktionen gegen jüdische Gebäude und Geschäfte vorgenommen.
  • Es ergeht nunmehr an die gesamte Bevölkerung die strenge Aufforderung, von allen weiteren Demonstrationen und Aktionen gegen das Judentum, gleichgültig welcher Art, sofort abzusehen.
  • Die endgültige Antwort auf das jüdische Attentat in Paris wird auf dem Wege der Gesetzgebung beziehungsweise der Verordnung dem Judentum erteilt werden.“
12. November 1938
Hermann Göring erlässt eine Sühneverordnung für Juden

Berlin * Hermann Göring, der Beauftragte für den Vierjahresplan zur Kriegsvorbereitung, erlässt eine Sühneverordnung, die zur Finanzierung der Aufrüstung gedacht ist.

  • Die Juden deutscher Staatsangehörigkeit müssen zusammen eine Milliarde Reichsmark wegen „ihrer feindlichen Haltung gegenüber dem deutschen Volk und Reich“ zahlen.
  • Weiterhin werden alle Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ausgeschaltet.
  • Und schließlich gibt es die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes.
  • Sie besagt: „Alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalsozialistische Deutschland an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstanden sind, sind von dem jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbetreibenden sofort zu beseitigen.
  • Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Inhaber der betroffenen jüdischen Gewerbebetriebe und Wohnungen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit werden zugunsten des Reiches beschlagnahmt.“

In München wird eine eigene Arisierungsstelle in der Widenmayerstraße 27 eingerichtet, die die Enteignung und Gettoisierung der jüdischen Bevölkerung durchführen soll.

9. März 1939
Probleme bei der Finanzierung des Hauses der Deutschen Architektur

München-Lehel * In einer Vormerkung an Oberbürgermeister Fiehler wird neben den Problemen der Finanzierung des Hauses der Deutschen Architektur auch die Räumung der Wohnungen und Unterbringung der Mieter angesprochen. „Durch Zusammenlegung der Juden [Münchens] in insgesamt 800 Wohnungen würden 1000 Wohnungen frei“, lautet die Empfehlung für die Entmietung, die nach Anordnung Hitlers ohne Härte [!] vor sich gehen sollte. 

5. September 1939
Eine Verordnung gegen Volksschädlinge wird erlassen

Berlin * Wenige Tage nach dem Kriegsbeginn wird eine Verordnung gegen Volksschädlinge erlassen. Sie bildet eine weitere rechtliche Grundlage für Todesurteile. Die Verordnung räumt ausdrücklich auch die Todesstrafe durch Erhängen ein.

7. August 1940
Pater Rupert Mayer wird ins Kloster Ettal verbannt

Ettal * Pater Rupert Mayer wird wegen seines bedrohlichen Gesundheitszustandes und auf Anordnung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, für den Rest des Krieges ins Kloster Ettal verbannt. Er muss im Kloster leben, darf das Klostergelände nicht verlassen und keine Messen in der Öffentlichkeit zelebrieren.

1954
Eine Gedenktafel am Geburtshaus des großen Komikers

München-Au * Am Karl-Valentin-Geburtshaus in der Zeppelinstraße 41 wird eine Gedenktafel für den großen Komiker angebracht und von seiner langjährigen Partnerin Liesl Karlstadt eingeweiht. Anwesend ist auch Schorsch Blädel und viele Fahnenabordnungen.

Die Tafel ist eine Stiftung der Freunde des Nationaltheaters unter Federführung der Süddeutschen Zeitung. Anlass ist die 100-jährige Eingemeindung der Au, Haidhausens und Giesings nach München. 

13. Juni 1956
Forderung nach Wiedererrichtung des Ludwig II.-Denkmals

München-Nymphenburg * Am 70. Todestag von König Ludwig II. bildet sich in Schloss Nymphenburg ein Komitee, das den Freistaat und die Stadt auf den leeren Platz an der Corneliusbrücke hinweisen soll, wo sich bis Mai 1942 das Ludwig-II.-Monument befand und das auf Anordnung des Reichsministeriums des Inneren - als einziges Königsdenkmal Münchens - abgebaut und in Hamburg zur Gewinnung von kriegswichtiger Munition eingeschmolzen worden war.

4. August 1956
Halbstarken-Proteste auf der Auer Dult

München-Au * Während der Jakobi-Dult des Jahres 1956 gibt es erhebliche Schwierigkeiten, nachdem rund 150 Jugendliche nach der Schlussstunde das Dultgelände nicht verlassen wollen. Sie johlen, pfeiffen und leisten Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizei. Erst das herbeigerufene Überfallkommando kann die Ordnung wieder herstellen. 

20. Juni 1962
Der Polizeieinsatz am Wedekind-Brunnen

München-Schwabing * Der nächste Polizeieinsatz, der letztlich zu den Schwabinger Krawallen führen wird, erfolgt am Wedekindplatz. Am späten Abend schreiten die Ordnungshüter gegen eine Gruppe Gitarristen und deren rund 150 Zuhörer ein, weil sie „ruhestörenden Lärm verursachten, indem sie musizierten, sangen, in die Hände klatschten, zum Teil auch tanzten und grundlos grölten“.

Weil die Beamten mit Pfeifen und Buhrufen empfangen werden, rufen sie umgehend das Kleine Überfallkommando herbei. Nach einer dreimaligen über Lautsprecher verbreiteten Aufforderung den Platz zu verlassen, räumen die Zuschauer - ohne nennenswerten Widerstand - den Wedekindplatz.

21. Juni 1962
Die Schwabinger Krawalle beginnen

München-Schwabing * An Fronleichnam, einem katholischen Feiertag in Bayern, beginnen die sogenannten „Schwabinger Krawalle“. Das erste Aufeinandertreffen zwischen Polizei und etwa 50 Zuhörern von drei Gitarrenspielern erfolgt gegen 21:45 Uhr - weit weg von jedem Wohnblock - im Englischen Garten am Monopteros. Doch es läuft glimpflich ab, denn die Jugendlichen folgen der Aufforderung der Polizei und gehen auseinander.

Eine knappe halbe Stunde später löst am Wedekindplatz eine andere Streifenwagenbesatzung - ebenfalls ohne größere Probleme - eine aus etwa 150 Personen bestehende Ansammlung auf, die sich um drei Gitarristen gruppiert hat.

Um 22:35 Uhr kommt es an der Leopold-/Ecke Martiusstraße zum dritten Polizeieinsatz und daraus resultierend zur tätlichen Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einer aus etwa 200 Personen bestehenden Gruppe, die sich um fünf Gitarristen gebildet hat. Die Band besteht aus den Gymnasiasten Michael Erber und Klaus Olbrich, den Lehrlingen Wolfram Kunkel und Hans (Sitka) Wunderlich und dem jungen Schreiner Rüdiger Herzfeldt. Sie singen und spielen russische Volkslieder.

Nachdem sich einige Anwohner über die Störung der Nachtruhe bei der Polizei beschwert haben, treffen zwei Beamte am „Tatort“ ein und fordern die jungen Gitarrespieler zum Einsteigen in den Funkstreifenwagen auf. Das Einschreiten der Polizei gegen die Musiker wird von den Zuhörern - „spontan und ohne vorherige Planung“ - als Festnahme gedeutet.

Diese artikulieren daraufhin ihren Unmut ziemlich laut und unmissverständlich. Es kommt zu Rangeleien mit den Ordnungshütern, die nun ihrerseits Verstärkung anfordern, nachdem die Randalierer die Luft aus den Reifen des Polizeiautos lassen. Mit einem ersten Gummiknüppeleinsatz kann die Polizei die auf mehrere hundert Menschen angewachsenen Protestierer vom Schauplatz abdrängen. Kaum dass die Polizisten abgerückt sind, läuft eine noch größere Menschenmenge als zuvor (Schätzungen sprechen von 5.000 Personen) auf die Leopoldstraße und blockiert den Auto- und Straßenbahn-Verkehr mit Stühlen und indem sie sich selbst auf der Straße niederlassen.

Erst nach der zweimaligen Räumung der Straße und der Festnahme von 41 Personen erklärt die Polizei um 1:40 Uhr den Einsatz für beendet. Laut Polizeibericht kommen 90 Beamte zum Einsatz. Zwei Protestierer werden nachträglich zur Anzeige gebracht.

25. Juni 1962
Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße

München-Schwabing * Montag. Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße. Mehrere hundert Jugendliche blockieren erneut den Verkehrauf dem Boulevard. Gegen 1 Uhr räumt die Polizei die Straße. Rund 200 Protestierer werden „eingekesselt“ und anschließend festgenommen, darunter auch der spätere RAF-Terrorist Andreas Baader. Damit enden die Schwabinger Krawalle. Laut Polizeibericht kommen an diesem Tag rund 360 Polizisten zum Einsatz. 35 Protestierer werden festgenommen, sieben nachträglich zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus werden über 200 Anwesende zur Personalienfeststellung kurzfristig in Gewahrsam genommen.

Dass die Stadtpolizei an allen Tagen keine Wasserwerfer einsetzt, liegt an der in der Leopoldstraße verkehrenden Straßenbahn. Man hätte nämlich aus Sicherheitsgründen die Strom führenden Oberleitungen außer Betrieb nehmen müssen. Außerdem befürchtet man angesichts der sommerlichen Temperaturen, dass ein Wasserwerfer zur weiteren „Erheiterung“ der Protestierenden beigetragen hätte.

Fazit: Gegen 248 Personen werden Ermittlungen wegen der Beteiligung an den Schwabinger Krawallen aufgenommen. Darunter finden sich lediglich 13 Frauen. Fast drei Viertel der Verfahren werden eingestellt. 54 Angeklagte werden verurteilt; es gibt 13 Freisprüche. Das Durchschnittsalter der Verurteilten liegt bei 22 Jahren.

Von den jungen Berufstätigen werden auffällig viele verurteilt. Während aus dem akademischen Nachwuchs nur jeder Zehnte eine Strafe erhält, ist es bei den Nichtakademikern nahezu jeder Zweite. Es werden sechs Gefängnisstrafen zwischen drei und dreizehn Monaten ausgesprochen, wovon fünf auf Nichtakademikern fallen. Die Geldstrafen liegen zwischen 40 und 1.000 DMark. Die Jungakademiker kommen mit Geldbußen und Strafen auf Bewährung davon.

Gegen Angehörige der Stadtpolizei werden 143 Verfahren eröffnet. Lediglich 14 Polizisten werden aber mit Anklagen konfrontiert. Vier Ordnungshüter werden rechtskräftig verurteilt. Darunter ist nur ein Stadtpolizist, der an den Einsätzen vor Ort beteiligt war. Die drei Anderen sind als Aufseher in der Polizeihaftanstalt tätig.

Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann protestiert in einer Resolution gegen die Ausschreitungen, die das „Machwerk verantwortungsloser, ortsfremder Elemente“ gewesen sei und bedankt sich ausdrücklich bei der Münchner Polizei für das mutige und tatkräftige Einschreiten.

21. Mai 1965
Die Queen in München

München * Die englische Königin und ihr Ehemann Prinz Philip treffen im Rahmen ihrer Deutschlandreise bei eher kühlem Frühlingswetter in München ein. Ihr Aufenthalt dauert 14 Stunden. Lange genug, um in den Straßen der Landeshauptstadt eine wahre Volksfeststimmung herrschen zu lassen. Hunderttausende säumten die Straßen und bereiteten der freundlich lächelnden und jugendlich wirkenden Queen bei ihrer Fahrt im offenen Wagen frenetische Ovationen. Ministerpräsident Alfons Goppel drückte diese Stimmung mit den Worten aus: „Die Herzen des bayerischen Volkes schlagen Eurer Majestät entgegen!“

Die Bayern widersetzten sich allen von oben erlassenen Anordnungen zum Aufenthalt der Queen und gestalteten den Besuch weitgehend nach ihrem eigenen Willen. Die Staatsregierung reizte mal wieder alle Möglichkeiten aus, um vor der Weltöffentlichkeit ihr ausgeprägtes weiß-blaues Staatsbewusstsein zu zelebrieren und mithilfe von Zeremoniell und Symbolik souveräne Staatlichkeit zu beweisen. 

Auf Veranlassung des bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel spielt die Blaskapelle beim Ankommen des Sonderzuges der britischen Königin Elisabeth die Bayerische Nationalhymne, obwohl der Bundespräsident Heinrich Lübke dies der Staatsregierung zuvor ausdrücklich untersagt hatte.  

Die königlichen Gäste von der Insel mussten sich alle Strophen der „Bayern-Hymne“ anhören, was Prinz Philip zur Bemerkung hinreißen lässt: „Oh, ein ganzes Konzert.“ 

Wegen der „Bayern-Hymne“ schlitterte die Bundesrepublik Deutschland beinahe in eine Staatskrise. Der bayerische Ministerpräsident riskierte wegen seines Trotzes ein Verfahren wegen „separatistischer Machenschaften“. Letztlich stärkte der Queen-Besuch nicht nur den Freistaat Bayern, sondern auch die Popularität des Ministerpräsidenten Alfons Goppel.

23. Juni 1966
Die Beatles kommen nach München

London - München * Um 11:20 Uhr heben die Beatles mit dem Flug BE502 mit der BEA-Linienmaschine Comet IV vom Londoner Flughafen ab, um um 12:56 Uhr in München-Riem zu landen. Endlich sind sie da. George Harrison, Paul McCartney, John Lennon und Ringo Starr treffen erstmals und höchstpersönlich in München ein.

Und als „die vier Sängerknaben mit der Mädchenfrisur“ das Flugzeug verlassen, werden sie „von lustigen Teenagern zumeist“ begeistert empfangen. Man hat sie bis zur Landung des Flugzeugs mit Beatmusik bei Laune gehalten. Die Mädchen tragen Pony, die Haare hochtoupiert, sowie bonbonfarbene, schenkelkurze Op-Art-Kleidchen und Pumps. Die Burschen bekleiden sich mit hautengen Jeans und schwarzen T-Shirts oder geblümten Hemden. Ihre Haare bedecken zwar die Ohren, reichen aber noch nicht bis zur Schulter. Dazwischen sind auch „einige wüstere Typen mit verfilztem, schulterlangem Haar, im obligatorischen Snow Coat mit aufgemalten Atomwaffengegner-Abzeichen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Die Mädchen halten bemalte Schilder hoch und alles sieht friedlich aus. Doch es muss schon ein sehr trügerischer Friede sein, denn auf je fünf Fans kommt ein Polizist. 200 Staatliche Ordnungskräfte sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Außerdem ist die Straße rechts vom Hauptgebäude auf einer Länge von fast einhundert Metern abgesperrt worden.  

Noch auf der Rolltreppe werden die Fab Four mit extrem saublöden Fragen interviewt. Ringo Starr antwortet auf dem Flughafen auf die Frage eines Reporters: „Warum stehen Sie immer so spät auf?“ mit der Gegenfrage: „Wollen Sie schon in aller Frühe unseren Lärm hören?“ Total unverständlich findet der Münchner Merkur die Popularität der Beatles, da die Vier doch nur Nachteile vorzuweisen hätten: „Der kurzsichtige John Lennon, der Linkshänder Paul McCartney, George Harrison mit den abstehenden Ohren und Ringo Starr mit der übergroßen Nase.“ 

Außerdem überreicht man ihnen Lederhosen mit Hirschknöpfen und weiße leinene Trachtenhemden. Schon während des Flugs hat man ihnen einen Tirolerhut übergeben, den der „großnasige“ Ringo beim Verlassen des Flugzeugs zu seiner braunen Lederjacke trägt.  

„Machen Sie Platz für die Beatles!“. Die Ampeln sind für die vier Musiker auf Grün gestellt. So fahren sie über die Prinzregentenstraße, vorbei an den Vieltausenden, Fähnchen schwenkenden, „Yeah-yeah-yeah!“ kreischenden Münchner Beatles-Fans. Es herrscht einfach eine freundliche Stimmung an diesem 23. Juni 1966. 

In dem Auto mit dem Kennzeichen M-TX 107 sitzen die Beatles. Um den wartenden Fans zu entkommen, fährt der Mercedes die Tiefgarage von hinten an, sodass die Gruppe um 13:45 Uhr das Hotel durch den Lieferanteneingang betreten kann. Während die Musiker durch den Hintereingang verschwinden, warten auf dem Promenadeplatz etwa 3.000 Fans und Neugierige mit Transparenten. Neun Hausdiener und eine Handvoll Polizisten sollen den Bayerischen Hof gegen den Ansturm der Beatles-Fans verteidigen. „Die Scheiben sind vorsorglich beim Glaser bestellt“, diktiert Hotelchef Falk Volkhardt einem Reporter in den Block. 

Nichts passiert. Nur junge Frauen und Männer warten auf dem Promenadeplatz sehnsüchtig auf den Augenblick, dass sich ihre Idole an einem der Fenster zeigen. Oben im fünften Stock tun diese den Fans ein einziges Mal den Gefallen und treten ans Fenster, um ein paar Autogramme auf die Straße zu werfen.  

Für 16:00 Uhr ist im Nachtclub des Hotels Bayerischer Hof eine Pressekonferenz anberaumt. Diese beginnt 20 Minuten später, weil der Fahrstuhl stecken bleibt. Statt der erlaubten 10 haben sich 15 Personen in den Aufzug gequetscht. Zuerst werden Fotos der Fab Four geschossen, danach dürfen die Journalisten die Beatles 13 Minuten befragen. Dazwischen bekommen sie noch den „Goldenen BRAVO Otto“ in der Kategorie Beste Beatband überreicht.  

Zur gleichen Zeit tagt im Polizeipräsidium an der Ettstraße ein Krisenstab, denn den deutschen Behörden und der Polizei waren Popstars samt den kreischenden Fans ausgesprochen befremdlich. Aus Anlass des Beatles-Gastspiels richtet man in München einen Krisenstab ein, dem der Polizeipräsident, zwei Einsatzleiter und ein erst kurz zuvor installierter psychologischer Fachmann angehören. Deeskalation fordert der Psychologe, was natürlich umfangreiche polizeiliche Vorbereitungen notwendig macht, um Massenaufläufe möglichst zu verhindern oder zumindest unter Kontrolle zu halten. 

So bekommen die Beatles die Kehrseite ihres Ruhmes zu spüren. Ihnen wird ein abendlicher Schwabing-Bummel aus Sicherheitsgründen verboten, weshalb sie die ganze Zeit ihres München-Aufenthaltes im Bayerischen Hof verbringen müssen. Die Abendzeitung schreibt beschwichtigend: „Die Herren tragen zwar unorthodoxe Haartracht und veranstalten einen für musikalische Ohren beschwerlichen Lärm, aber im Grunde sind sie harmlos und übermütig, und in ihren Liedern kommt nichts Unanständiges vor.“ Die Polizei hat eine Fälscherbande hochgenommen, die 125 gefälschte Eintrittskarten für die Beatles-Konzerte zu Horror-Preisen verkauft hat.  

Am frühen Abend machen die Beatles eine Generalprobe auf ihrem Zimmer, da sie bis zum 21. Juni 1966 jeden Tag mit den Aufnahmen zur LP „Revolver“ beschäftigt waren. Gegen 21:30 Uhr betreten die vier Beatmusiker das 16 Meter lange Schwimmbad auf dem Dach des Hotels Bayerischer Hof, das extra für die Beatles reserviert und eigens für diesen Zweck mit neuem Wasser gefüllt worden war. Der einzige Schwimmer ist Paul, der sich mit einer geliehenen Badehose in die Fluten stürzt, während die drei anderen „kühles Nass aus Whiskeyflaschen“ vorziehen. 

Fortsetzung folgt !

24. September 1970
Das Haus des Deutschen Ostens am Lilienberg wird eröffnet

München-Au * Das Haus des Deutschen Ostens am Lilienberg wird als „Geschenk des bayerischen Staates an die vertriebenen Mitbürger“ den Heimatvertriebenen und ihren Verbänden übergeben und damit eröffnet. Die nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt wird als Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung geführt.

1976
Die Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot vor

München * Die für München geltende Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot „außerhalb der Badeanstalten in fließenden oberirdischen Gewässern“ vor. Ausgenommen sind mehrere Abschnitte am Ostufer der Isar - vor allem im Süden der Stadt. 

16. November 1993
„... Bayern einen Winter lang vor dem totalen Chaos bewahrt“

München * Klaus Warnecke, Landtagsabgeordneter der SPD schreibt in der Süddeutschen Zeitung einen Leserbrief und bringt darin folgende Meinung zum Ausdruck:

„[...] Die Hindenburgs, Ludendorffs und ihre monarchistischen Attrappen hatten das Volk im Reichsdurchschnitt im Herbst 1918 auf 500 bis 600 Kalorien pro Tag und Nase heruntergehungert. [...] 200.000 bayerische Soldaten waren gefallen. [...]  

Während sich die Monarchie von dannen stahl und die Generäle an der Dolchstoß-Legende zu stricken begannen, gab es in München eine einzige Kraft, die halbwegs Ordnung in das Chaos zu bringen versuchte und den Umständen entsprechend auch brachte: die von den Konservativen und Reaktionären aller Richtungen bisher aus jeder politischen Verantwortung ferngehaltenen Sozialdemokraten und deren linkspazifistische Absplitterung die USPD mit Eisner an der Spitze. [...]  

Der totale politisch/militärisch/soziale Scherbenhaufen des Winters 1918/19 war das Erbe des Großmachtwahns der Feldmarschälle und Monarchen.

Das Kabinett unter Ministerpräsident Kurt Eisner mit dem Innenminister Erhard Auer und Albert Roßhaupter, die sich auf den eigentlichen Ordnungsfaktor in München, die Arbeiterräte, stützen konnte, hat Bayern einen Winter lang vor dem totalen Chaos bewahrt.

Das wahre Chaos begann erst, als der rechtsradikale Offizier Graf Arco den Pazifisten Kurt Eisner am 21. Februar 1919 auf offener Straße ermordete. [...].“

September 1995
Sepp Krätz übernimmt das Hippodrom auf dem Oktoberfest

München-Theresienwiese * Sepp Krätz, der Wirt der Waldwirtschaft in Großhesselohe, übernimmt das Hippodrom auf dem Oktoberfest. Krätz‘ Wiesn-Festzelt hatte keinen Ruf mehr zu verlieren - höchstens einen schlechten. Selbst der damalige Kreisverwaltungsreferent Hans-Peter Uhl stellte fest, dass dort „1000 Jahre Zuchthaus vereint und Zuhälter ein- und ausgegangen“ sind.

Sepp Krätz muss - auch im Sinne der Stadtverwaltung - für Ordnung sorgen. Er macht das, indem er seine Wachleute mit Dobermännern und Feuerlöschern auf eine randalierende Meute losgehen lässt, die betrunken Einlass ins Zelt begehrt. Das aber führt erstmals zu einer Auseinandersetzung mit Oberbürgermeister Christian Ude.

Der frisch gekürte Wiesnwirt führt in seinem Wirtezelt ein neues Reservierungs-System ein:

  • Gäste, die mit einer Reservierung ins Zelt kommen, erhalten ein grünes Bändchen um den Arm, mit dem der Wiedereinlass garantiert ist, wenn sie mal das Zelt verlassen.
  • Und dann gibt es noch die goldenen Armbändchen, die zu jeder Zeit den Gang ins Hippodrom sicherstellen.
  • Es entzündet sich eine große Aufregung um diese „Drei-Klassen-Wiesn“.
  • Sepp Krätz ist auch der erste Wiesnwirt, der in seinem Zelt eine Band statt einer Blaskapelle auftreten lässt.
  • Und er ist einer der ersten, der dem ewigen Hendl-Schweinswürstl-Leberkäs eine hochwertige Küche entgegensetzt. 
8. April 2014
Das Nacktbaden in der Stadt wird in 5 Bereichen zugelassen

München * Nachdem das Bayerische Innenministerium im Herbst 2013 die Badeverordnung hat auslaufen lassen, endet in Bayern auch der darin enthaltene „Zwang zur Badekleidung“. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat will das Nacktbaden in der Stadt auf insgesamt fünf Bereiche festschreiben. Das sind jene Orte, an denen der hüllenlose Bade- und Sonnengenuss auch bisher schon erlaubt war und deren Adressen sich seit Jahren in diversen Reiseführern wiederfinden.  

Gerade die Nackerten im Englischen Garten sind - vor allem bei Besuchern aus Ländern, in denen solche textilfreien Zonen als „unsittlich“ gelten - eine bekannte Touristenattraktion. Und das sind die künftigen Nackerten-Paradiese:

  • Im Englischen Garten auf der Schönfeldwiese hinterm Haus der Kunst, innerhalb des Ovals der Reitbahn. Die sogenannte „Poebene“
  • In der Schwabinger Bucht, zwischen Sulzbrücke und Alte-Heide-Steg im nördlichen Teil des Englischen Gartens.
  • Am Ostufer der Isarinsel Oberföhring.
  • Bei Maria Einsiedel im westlichen Hochwasserbett der Isar.
  • An der Brudermühlbrücke im östlichen Hochwasserbett der Isar bis hinauf zur Braunauer Eisenbahnbrücke. 
  • Am Südufer des Feldmochinger Sees dürfen die Münchner auch künftig auf ihre Badekleidung verzichten. 
  • Und selbst am Flaucher, dem Nacktbadestrand Nummer Eins, an dem bisher - sehr zur Verwunderung der Stadtpolitiker - Textilzwang bestand, dürfen jetzt offiziell die letzten Hüllen fallen. 
25. April 2017
Hat die Bayerische Staatsregierung Frieden mit Kurt Eisner geschlossen?

München * Scheinbar hat nun auch die Bayerische Staatsregierung ihren Frieden mit Kurt Eisner gemacht. In einem Schreiben des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst heißt es: 

„Die Rolle Kurt Eisners bei

  • der Beendigung des Ersten Weltkrieges,
  • beim Ende der Monarchie und
  • der Einführung einer demokratischen Verfasstheit in Bayern,
  • beim Bemühen, den künftigen deutschen republikanischen Bundesstaat föderal auszugestalten und
  • bei der Bereitschaft, auch die (Mit)Verantwortlichkeit des Deutschen Reiches beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges als Grundlage für eine neue Friedens­ordnung in Europa anzuerkennen,

werden von der Bayerischen Staatsregierung außerordentlich positiv bewertet. 

Hinzu kommt die Tatsache,

  • dass Eisner als Intellektueller (vor allem orientiert an Immanuel Kant),
  • mit seinem jüdischen (familiären) Hintergrund und
  • als Pazifist (zumal als Zeitgenosse der Blutbäder des Ersten Weltkrieges) wie
  • durch seine Ermordung als amtierender Bayerischer Ministerpräsident am 21. Februar 1919
  • zu einer Symbolgestalt für aufgeklärt-demokratische Kräfte gegenüber den chauvinistisch-antisemitischen wurde, in deren späterer Konsequenz auch die Barbarei des NS-Regimes in Bayern und Deutschland steht“.

Das Ministerium stellt darin in Aussicht, Kurt Eisner bei den zentralen bayerischen Jubiläumsfeierlichkeiten des Jahres 2018 („100 Jahre Freistaat Bayern“) entsprechend zu würdigen.

Vielleicht bekommt er dann auch ein Bild in der Bayerischen Staatskanzlei. 

23. Juni 2019
Barbusige Frauen an das Nacktbadeverbot erinnert

München * Mehrere Männer eines Sicherheitsdienstes haben barbusige Frauen am Isarufer zwischen Wittelsbacherbrücke und Reichenbachbrücke angesprochen und sie an das Nacktbadeverbot erinnert, das mit einigen Ausnahmen überall in der Landeshauptstadt gilt, obwohl der Wachdienst angewiesen worden war, das textilfreie Baden an der Isar auch außerhalb der FKK-Zonen nicht von sich aus zu verfolgen.

Die Badeverordnung verlangt etwas unpräzise: „Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München Badekleidung tragen“. Der Stadtrat muss sich nun in seiner Sitzung am 26. Juni damit beschäftigen, wie viel Nacktheit München verträgt und was unter „nackt“ überhaupt zu verstehen sei. 

15. März 2020
Kommunalwahl trotz Corona

Freistaat Bayern • Im Freistaat Bayern finden die Kommunalratswahlen trotz der heraufziehenden Corona-Pandemie statt. Da Wahlhelfer reihenweise absagen, werden Lehrer (Beamte) per Anordnung für diese Tätigkeit zwangsverpflichtet. 

21. Oktober 2021
Münchens erste Bestattung allein im Tuch

München-Moosach * Am Westfriedhof wird in München erstmals ein Verstorbener allein im Tuch zur ewigen Ruhe gebettet. Damit das nach den Regeln des Ritus und der hygienischen Verordnungen klappt, übt das Münchner Friedhofspersonal seit Monaten den selbst konzipierten Ablauf mit einer 1,75 Meter großen und 80 Kilo schweren Puppe.