Münchner Zeitensprünge
7. Februar 1789

„Die Aufhebung der sämmtlichen Freythöfe in der Stadt betreffend“

München * Eine neue Friedhofsverordnung „Die Aufhebung der sämmtlichen Freythöfe in der Stadt betreffend“ wird erlassen. Auch die Friedhöfe der Heiliggeistkirche, der Dreifaltigkeitskirche und der Rochuskirche müssen aufgelassen werden. 

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