München * Der Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, und Fritz Sauber vom provisorischen Landessoldatenrat unterzeichnen die Vorläufige Verordnung für die Soldatenräte. Sie beinhaltet
- die Gehorsamspflicht der Soldatenräte und
- die ausschließliche Befehlsgewalt der militärischen Führer während des militärischen Dienstes.
- Die Soldatenräte sind zu „Eingriffen in nichtmilitärische Gebiete, z.B. in die Zivilverwaltung […] nicht befugt“.