München-Theresienwiese * Personen jüdischer Abstammung werden „im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zur Verabreichung von Speisen und Getränken und zur „Veranstaltung von Lustbarkeiten“ nicht mehr auf dem „Oktoberfest“ zugelassen. Dies gilt auch für Angestellte, Mitarbeiter, Gehilfen oder Mitspieler.