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1. Juni 1891
Weitere Verbesserungen für Kinderarbeiter in Fabriken
Berlin
* Nach einer weiteren Änderung der Reichsgewerbeordnung wird
das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf 13 Jahre erhöht und
die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken grundsätzlich verboten.
Schlagwörter:
Kinderarbeit