München * Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft, das eine aktive Armee mit dreijähriger Dienstzeit, Reserve und Landwehr erschaffen hat und das Einstehersystem sowie die bisherige Landwehr älterer Ordnung beseitigt. Damit gibt es auch in Bayern eine wirkliche Wehrpflicht.
Das Gesetz beinhaltet auch, dass Frei-Gewordene oder Untaugliche drei Jahre lang ein Wehrgeld in Höhe von drei bis 100 Gulden zu entrichten haben. Diese Regelung bleibt aber nur bis 1872 bestehen.