Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
30. Januar 1868
Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft

München *  Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft, das eine aktive Armee mit dreijähriger Dienstzeit, Reserve und Landwehr erschaffen hat und das Einstehersystem sowie die bisherige Landwehr älterer Ordnung beseitigt. Damit gibt es auch in Bayern eine wirkliche Wehrpflicht. 

Das Gesetz beinhaltet auch, dass Frei-Gewordene oder Untaugliche drei Jahre lang ein Wehrgeld in Höhe von drei bis 100 Gulden zu entrichten haben. Diese Regelung bleibt aber nur bis 1872 bestehen. 

3. April 1919
Ratschläge für das weitere politische Vorgehen in Bayern

München - Berlin * Ministerpräsident Johannes Hoffman fährt mit dem Nachtzug nach Berlin, um Ratschläge für das weitere politische Vorgehen in Bayern einzuholen.

  • Reichskanzler Philipp Scheidemann weist Hoffmann an, in der Rätefrage keine Kompromisse zu dulden. Falls es die Zustände in München nicht erlauben, solle er den Landtag in eine ruhigere Stadt in Nordbayern verlegen.
  • Reichswehrminister Gustav Noske bietet Hoffmann die militärische Hilfe der Reichswehr an, verlangt aber im Gegenzug den Verzicht Bayerns auf seine militärischen Sonderrechte und die bedingungslose Anerkennung des neuen Reichswehrgesetzes. 
  • Johannes Hoffmann lehnt ab. Er will selbst für Ordnung sorgen durch die Gründung einer aus Freiwilligen bestehenden Volkswehr. 
  • Der Freistaat Bayern hat zu diesem Zeitpunkt noch die Souveränität und ist damit noch im Besitz der Reservatrechte über das Militär, die Post und die Bahn.