Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft
Berlin * Das neue Wehrgesetz für den Norddeutschen Bund tritt in Kraft. Es wird nach der Reichswerdung auch auf Bayern übertragen.
Berlin * Das neue Wehrgesetz für den Norddeutschen Bund tritt in Kraft. Es wird nach der Reichswerdung auch auf Bayern übertragen.
München * Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft, das eine aktive Armee mit dreijähriger Dienstzeit, Reserve und Landwehr erschaffen hat und das Einstehersystem sowie die bisherige Landwehr älterer Ordnung beseitigt. Damit gibt es auch in Bayern eine wirkliche Wehrpflicht.
Das Gesetz beinhaltet auch, dass Frei-Gewordene oder Untaugliche drei Jahre lang ein Wehrgeld in Höhe von drei bis 100 Gulden zu entrichten haben. Diese Regelung bleibt aber nur bis 1872 bestehen.
Königreich Bayern * Mit dem Eintritt Bayerns in das Deutsche Reich hörte die eigene bayerische Militärdienst-Gesetzgebung auf. Das neue Wehrgesetz tritt in Bayern am 1. Januar 1872 in Kraft. Es bringt keine grundlegenden Änderungen.
München - Berlin * Ministerpräsident Johannes Hoffman fährt mit dem Nachtzug nach Berlin, um Ratschläge für das weitere politische Vorgehen in Bayern einzuholen.