Die eigene bayerische Militärdienst-Gesetzgebung hört auf
Königreich Bayern * Mit dem Eintritt Bayerns in das Deutsche Reich hörte die eigene bayerische Militärdienst-Gesetzgebung auf. Das neue Wehrgesetz tritt in Bayern am 1. Januar 1872 in Kraft. Es bringt keine grundlegenden Änderungen.