München * Es gibt keine Verordnung in Bezug auf die Hygiene der Prostituierten. Das hindert jedoch niemanden am Besuch eines Bordells. Zwar gibt es schon Verbote, den Freiern kranke Frauen zuzuführen, doch ansonsten begreift man zu dieser Zeit eine Krankheit als „Strafe für ein ausschweifendes und wollüstiges Leben“.