Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1276
Das Augsburger Stadtrecht und die Prostitution

Augsburg * Das Augsburger Stadtrecht unterstellt die „varnden freulin“ der Rechtsaufsicht des Henkers.  

  • Dieser Schritt bedeutet einerseits, dass sich die Reichsstadt Augsburg mit der ständigen Anwesenheit der Prostituierten abgefunden hat und  
  • andererseits sind die Augsburger Dirnen - welch ein Fortschritt - nicht mehr rechtlos, sondern einem Sonderrecht unterworfen und  
  • können sich bei Willkürentscheidungen des Henkers an den Vogt als Schiedsinstanz wenden. 
1550
Verbot des Gebrauchs von Kutschen für Kurtisanen

Rom * Das Verbot des Gebrauchs von Kutschen für Kurtisanen ist ein harter Schlag für das Kurtisanenwesen, weil sich Kutschen als besonderer Luxus und somit als Statussymbol ersten Ranges darstellen. Das Verbot ist das am häufigsten überschrittene Gesetz und eine reich sprudelnde Einnahmequelle des Kirchenstaates. 

Andere Maßnahmen erschweren zwar das Leben der Kurtisanen, können die gehobene Prostitution aber nie ernsthaft eindämmen. Das liegt freilich auch an der wenig konsequenten Durchführung der Maßnahmen. 

1751
Landesverweisung und schärfere Strafen gegen die Prostitution

München * Der Codex Juris Bavarici Criminalis droht: „Gemeine und offenbare Hurerey, welche mit jedermann ohne Scheu um Gewinns willen getrieben wird, oder auch in Gestalt der Ehe gepflogener Beyschlaf, ist mit der Landesverweisung, oder da das Handwerck schon lange dauert, noch schärfer zu bestraffen“.

1765
Friedrich der Große schafft in Preußen alle Hurenstrafen ab

Berlin - München * Während König Friedrich der Große im aufgeklärten Preußen alle Hurenstrafen abgeschafft hat, wird die Prostitution in München erst wieder zu Beginn des 19.Jahrhunderts offiziell etabliert. Doch bis in München wieder ein Bordell eröffnet werden kann, werden noch Jahre vergehen.

Man bekämpft hier nicht nur die Huren, die „durch ihr geiles Hingeben und Toben [auf dem Tanzboden] die Achtung und Ehrfurcht der Männer längst verloren hatten“, sondern sogar den Wiener Walzer.  

31. Oktober 1814
Prostitution rund um die Isarinseln

München * Der Münchner Polizeidirektor von Stetten vermerkt in seinem Rapport:

„[...] Man mag ein Wirtshaus betretten, welches man wolle, so werden in demselben Husaren getroffen und in der Regel nicht alleine, sondern in der Gesellschaft ihrer Schönen, welche nicht neben, sondern auf ihnen sitzen. Gewöhnlich sind diese Damen aus der Vorstadt Au oder aus Haidhausen oder Dienstmägde.“

1876
Ein Bericht über die Münchner Prostituierten

München * Über die Münchner Prostituierten liest man: „München zählt [...] nahezu 1.000 konskribierte öffentliche Phrynen [Dirnen], deren Kleiderkunst und übertünchte Gesichter sich in den schönen Teilen der Stadt zeigen“. Weiter beklagt der Bericht die überhand nehmende Straßenprostitution und plädierte für die Errichtung eigener Freudenhäuser.

Oktober 1891
Der Mordprozess gegen das Berliner Ehepaar Heinze beginnt

Berlin * Der Mordprozess gegen das Berliner Ehepaar Heinze beginnt. In der Verhandlung wird der Zusammenhang mit Kuppelei und Prostitution hergestellt. Daraus schließt man, dass Obszönität eine der Hauptursache für kriminelles und von der Norm abweichendes Verhalten sei.

1899
Das Kaufhaus Hermann Tietz wird als erstes Kaufhaus eröffnet

München * Das Kaufhaus Hermann Tietz, der spätere Hertie, wird als erstes Kaufhaus in München eröffnet. Der Kaufhausbesitzer muss sich mehrmals vor Gericht den Anschuldigungen der Antisemiten erwehren, dass er durch ihre niedrigen Löhne die Verkäuferinnen zur Prostitution treiben würde. Das bringt zwar den Anschuldigern hohe Geldstrafen ein, hat aber auch Auswirkungen auf das Geschäft des Warenhauses Tietz.