Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 350
Augustinus entwirft die Theorie des „gerechten“ Krieges

Rom * Als im 4. Jahrhundert - nach der Bekehrung Konstantins - das Römische Imperium ein christliches Reich wird, muss sich das Christentum der veränderten Situation anpassen.

Augustinus entwirft die Theorie des „gerechten“ Krieges: „Gerecht werden die Kriege genannt, die Unrecht rächen“. Und weiter: „Ich glaube nicht, dass der Soldat, der einen Feind tötet, wie auch der Richter und der Henker, die einen Verbrecher hinrichten, sündigen, denn mit ihrem Handeln gehorchen sie dem Gesetz“.

Nur ein Krieg mit dem Ziel Reichtümer und Ehre zu gewinnen, gilt als unstatthaft. Ein „gerechter Krieg“ sollte dagegen Unrecht strafen und wieder gutmachen.

März 1096
Die ersten Kreuzfahrer-Kontingente machen sich auf den Weg

Frankreich * Von einer Woge populärer Begeisterung getragen, machen sich - gegen dem Wunsch des Papstes - die ersten Kreuzfahrer-Kontingente auf den Weg. Die meisten dieser Kreuzzugs-Pilger entstammen dem einfachen Sozialmilieu des Bauernstandes und der Städte. Viele von ihnen verkaufen ihre geringe Habe, um die Reise nicht völlig ohne Barschaft antreten zu müssen. Wegen des dadurch entstandenen Überangebots fallen die Preise dramatisch, sodass sich der Verkauf oft kaum mehr lohnt. Andere lassen einfach alles liegen und stehen und schließen sich einem Pilgerzug in den Nahen Osten an.

In den nächsten sechs Jahren folgen etwa 130.000 Frauen und Männer ihrem Beispiel. Aus dem Stand des Adels und der Ritter kommen kaum zehn Prozent der Kreuzfahrer. Allerdings übernimmt diese Gruppierung die Führerschaft und - neben den sie begleitenden Priestern - die Verantwortung für die nachfolgend beschriebenen Judenpogrome. Nach den Beweggründen für die Teilnahme an den Kreuzzügen zu suchen ist müßig. Sie sind nicht rational sondern ideologisch begründet. Die meisten, die den Aufrufen der Päpste folgen, bereuen später ihr - in einer durch Predigt und Propaganda bewusst ausgelösten Atmosphäre religiöser Hysterie - abgelegtes Gelübde.

Die meisten dieser am sogenannten „Vor-Kreuzzug“ beteiligten Pilger kommen nicht weiter als bis zum Balkan. Besteht für die Kirche die Rechtfertigung für den „ersten Kreuzzug“ in der Besetzung Jerusalems durch die Muslime, so entfesselt die Kreuzzugsbewegung aber auch gewalttätige Emotionen in eine andere Richtung.

Viele der christlichen Kreuzfahrer nehmen, bevor sie sich überhaupt ins „Heilige Land“ aufmachen, erst einmal Rache an den Juden, die - nach ihrer Auffassung - für die „Kreuzigung des Heilands“ verantwortlich sind. Die aus einfachsten Verhältnissen stammenden Kriegsteilnehmer haben bis dahin ein sehr bescheidenes Dasein gefristet und setzen nun als „Wagemutige“ ihre Existenz aufs Spiel. Und dass etliche Juden durch ihre Geschäfte reich geworden sind, steht im krassen Gegensatz zur kirchlichen Doktrin, wonach die Juden als Strafe und Zeugnis für den ihnen zur Last gelegten „Gottesmord“ sichtbar in „Knechtschaft unter den Christen“ leben sollen - und nicht umgekehrt.

Da die Kreuzfahrer ihr gegen die Muslime gerichtetes Feindbild und die damit verbundenen Aggressionen problemlos auch gegen die Juden anwenden können, entsteht eines der dunkelsten Kapitel in der eh schon so grausamen Kreuzzugs-Geschichte.

1139
Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

24. Oktober 1307
230 Tempelherren gestehen unter der Folter Unglaubliches

Paris * Der Großmeister des Templerordens, Jakob von Molay, bestätigt die Erklärungen des Präzeptors der Normandie, Gottfried von Charneys, und des Generalvisitors der Templer, Hugo von Pairauds. Darin haben sie und rund 230 Tempelherren - unter der Folter - zugegeben,

  • dass sie Jesus Christus leugnen und ihn für einen falschen Propheten halten, der für seine Verfehlungen und nicht für die Erlösung der Menschen gestorben ist,
  • dass sie bei ihren Zeremonien auf das Kreuz spucken, es mit Füßen treten und drauf urinieren,
  • dass sie nicht an sie Sakramente glauben und die Priester des Ordens bei der Messe die Weiheformel vergessen,
  • dass die Meister und Würdenträger, obgleich Laien, den Brüdern die Absolution für ihre Sünden erteilen,
  • dass sie obszöne Praktiken und Homosexualität leben,
  • dass die Brüder durch jede nur mögliche Praxis zur Bereicherung des Ordens beitragen müssen,
  • dass sie sich des Nachts im Geheimen versammeln und
  • dass jede Enthüllung im Kapitel bestraft wird, bis hin zur Todesstrafe. 
1. Mai 1316
Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung

Haidhausen * König Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung. Die Ordnung enthält unter anderem eine Vorschrift, wonach „aus der ganzen Versammlung der siechen Menschen” ein Hausmeister und eine Hausmeisterin benennen sind, die auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten haben. Die Spital-Insassen müssen ihnen Gehorsam leisten.

Übertretungen einzelner Bestimmungen haben zum Teil sehr empfindliche Strafen für die Kranken zur Folge. Disziplinierungsmittel sind vorgesehen. Sie reichen von Geldstrafen bis zu Fasten bei Wasser und Brot, dem Essen auf dem Stubenboden, der Verrichtung von vorgeschriebenen Gebeten - kniend auf dem Stubenboden - in Anwesenheit der anderen Spitalinsassen. Selbst Strafen in der Kheichen, dem Kerker, bei Wasser und Brot, sind unter bestimmten Umständen möglich.

  • Mit vier Stunden nehmen die religiösen Übungen und Gebete den größten Teil des Tages ein.
  • Die Arbeitszeiten zugunsten des Leprosenheims werden auf dreieinhalb Stunden pro Tag begrenzt.
  • Commissionäre überwachen die Arbeit im Siechen-Spital.  

Mittelalterliche Spendentätigkeit hat sehr viel mit dem Seelenheil des Geldgebers zu tun. Je größer deren Spendierfreudigkeit ausfällt, desto länger sind die Gebete der Almosenempfänger und desto schneller kommen die Reichen dem „Paradies“ ein Stückchen näher.

Das Leprosenhaus ist vornehmlich für Münchner Bürger und die in der Stadt Dienenden bestimmt.  
Nur sie erhalten hier unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung. Für die „Auswärtigen Siechen” müssen die zuständigen Landgerichte die anfallenden Kosten übernehmen.

18. April 1328
Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. wegen Häresie ab

Rom - Avignon * Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. unter dem Vorwurf der Häresie ab und lässt den Beschluss durch eine Volksversammlung bestätigen.

Papst Johannes XXII. schickt daraufhin im Gegenzug eine Bannbulle nach Rom, worauf Ludwig der Baier für ihn die Todesstrafe wegen Ketzerei verkündet.

um 17. März 1392
Das erste Gnadenjahr außerhalb Roms ist in München

Rom-Vatikan - München * Papst Bonifaz IX. gewährt für die Zeit vom 17. März bis zum 1. August 1392 einen auf München und seinen Burgfriedensbezirk beschränkten Ablass. Er gilt für alle Sünden, außer für vorsätzliche Tötungen. Es war das erste Gnadenjahr außerhalb Roms. Die Ablasserbitter müssen in dieser Zeit  

  • nach München pilgern,  
  • dort sieben Tage verweilen,  
  • je dreimal die Frauenkirche,  
  • die Peterskirche,  
  • die Jakobskirche am Anger und  
  • die Spitalskapelle besuchen und  
  • mindestens einmal die ausgestellten Reliquien verehren,  
  • beichten und  
  • ein vom Beichtvater festgelegtes Almosen spenden.  

Die ganze Aktion ist nur darauf angelegt, dieses Almosen, eine versteckte Steuer, den Gläubigen aus der Tasche zu ziehen. Der Zugang zum Himmel muss mit barem Geld erkauft werden. Der Kirche ist es höchst effektvoll gelungen, den um ihre arme Seele fürchtenden Gläubigen einzureden, sie könnten sich durch Beichte und milde Gabe von der Strafe des Fegefeuers loszukaufen: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“  

Nonnen wollen trotz Klausur nach München. Ihre Kirchenoberen können es ihnen nur unter Androhung der Exkommunikation und des Kerkers verbieten. Damit die Pilger ihr Geld nur an die vorbestimmte Stelle bringen, wird eine eigene Straßenpolizei gegründet.  

Die Masse der kleinen Leute ist es, die das Geld nach München bringt. Die Geschäftsleute Münchens machen einen enormen Schnitt. Auch die Jakobidult erlebt ab dem Gnadenjahr einen ungeheueren Aufschwung.  

Ursprünglich hat man geplant, die Einnahmen je zur Hälfte den genannten Kirchen und dem Papst zuzugestehen. Später wird auch Herzog Stephan ein Viertel zugesprochen. Da die Münchner einen Teil der Einnahmen abzweigen und der Papst dadurch leer ausgeht, werden über die „ruchlose Stadt“ die höchsten Kirchenstrafen verhängt: Bann und Interdikt. Das gesamte kirchliche Leben der Stadt muss solange ruhen, bis die Gelder zurückerstattet werden. 

1418
Das Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Baiern-Ingolstadt

Ingolstadt * Im Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen finden sich Hinweise auf die Falknerei in Baiern. Der Herzog von Baiern-Ingolstadt ist der Bruder der französischen Königin Isabeau de Baviére. Spätestens bei seinen langen Aufenthalten am Hof des französischen Königs lernt er die Beizjagd kennen.

Und da schon im Mittelalter an den Höfen des französischen Königs eine unglaubliche Prachtentfaltung herrscht, wird hier auch die Falknerei mit größtem Glanz und Aufwand betrieben. Es gibt dort sogar einen Falkenmeister des Königs, der später den Titel Großfalkonier von Frankreich trägt.

Herzog Ludwig VII. von Baiern-Ingolstadt, der sich anno 1402 mit Anna von Bourbon vermählt hatte, regiert und verwaltet sein Teilherzogtum nach französischem Muster. Der Adel kleidet sich französisch und sogar die Ingolstädter Häuser sind nach Pariser Geschmack erbaut und eingerichtet worden. Hier dürfte demzufolge auch die Beizjagd entsprechend aufwändig ausgeübt worden sein.

In dem bereits genannten Jägerbuch ist festgelegt worden, dass die Falkner zu dem Personenkreis gehören, die das Recht der Nachtselden in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, die vom Herzog den Klöstern und Kirchen auferlegte Verpflichtung, „unsere jägermaister, jäger und valcknär“ zu beherbergen und zu verpflegen oder ersatzweise jährlich einen Geldbetrag abzuliefern.

Die Prälaten von sechs Klöstern verklagen daraufhin Herzog Ludwig VII. vor dem Baseler Konzil, das ihn anno 1433 mit dem Kirchenbann belegt. Der Regent des Ingolstädter Herzogtums stirbt mit dieser Strafe.

um 1425
Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen

Norditalien - Mittelitalien * Bernardino von Siena, ein franziskanischer Bußprediger, der später heiliggesprochen wird, predigt auf seinen Missionsreisen durch Nord- und Mittelitalien vehement gegen Juden, Häretiker, Sodomiten und Ehebrecher. Auch glaubt er, überall auf magische Praktiken, Wahrsagerei, Zauberei und das Wirken von Dämonen zu treffen.

Er bezeichnet die Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, für dessen Duldung Gott die Menschheit hart bestrafe. Seine Zuhörer fordert der heilige Mann auf, die Hexen, Wahrsager und Zauberer aufzuspüren und zu vernichten.

Seine Predigten enden regelmäßig in regelrechten Verfolgungen und Hinrichtungen. Das Verfolgunsgebiet ist so erweitert worden. 

1447
Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen

München * Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen, auch wenn sie dabei ihre Kompetenzen weit überschreitet. Der Brausatz von 1447 besagt, dass das gesottene Bier mindestens 8 Tage in gepichten Fässern lagern muss. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung werden empfindliche Strafen in Aussicht gestellt.

um Dezember 1486
Eine erste Fassung des Münchner Reinheitsgebots entsteht

München * Eine erste Fassung des Münchner Reinheitsgebots entsteht. Es besagt: „Item sie [die Brauer] sollen auch Bier und Greußing sieden und brauen nur allein von Gersten, Hopfen und Wasser und sonst nichts darein oder darunter tun noch sieden, oder man strafe sie für falsch“.

1496
Die Syphilis tritt epidemieartig auf

München * Die Syphilis tritt epidemieartig auf. Diese Geschlechtskrankheit betrachtet man als Strafe Gottes für einen ausgelassenen Lebenswandel. Sie bringt aber nicht die Schließung der städtischen Frauenhäuser. 

1500
Es gibt keine Verordnung zur Hygiene der Prostituierten

München * Es gibt keine Verordnung in Bezug auf die Hygiene der Prostituierten. Das hindert jedoch niemanden am Besuch eines Bordells. Zwar gibt es schon Verbote, den Freiern kranke Frauen zuzuführen, doch ansonsten begreift man zu dieser Zeit eine Krankheit als „Strafe für ein ausschweifendes und wollüstiges Leben“

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
8. Mai 1521
Über Martin Luther wird die Reichsacht verhängt

Worms * Als Folge der päpstlichen Bannbulle vom 3. Januar 1521 wird in Worms von Kaiser Carl V. das Edikt gegen Martin Luther erlassen.

  • Über Luther wird die Reichsacht verhängt und außerdem
  • das Lesen und die Verbreitung seiner Schriften verboten. 
  • Luther kann von jedermann, der seiner habhaft wird, an Rom ausgeliefert werden. 
  • Seine Beherbergung ist bei Strafe verboten. 
22. November 1567
Herzog Albrecht V. schränkt den Weißbierausschank stark ein

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein Mandat, das den Ausschank von Weißbier stark einschränkt.  

  • Es darf fortan nur mit eigenem oder im Ausland gekauften Weizen gebraut werden.
  • Der Ausschank von Weißbier ist nur in den Städten und Märkten jenseits der Donau in Richtung Bairischer Wald erlaubt.
  • Neue Weißbierbrauereien dürfen bei Strafe nicht mehr errichtet werden,
  • auch deshalb, weil beim Brauen große Mengen Weizen verschwendet werden.

Denn, so der Herzog weiter, das Weißbier ist „gar ein unnuez getranck, [...] das weder fueert noch nert, weder sterck, krafft noch macht gibt, und dahin gericht ist, das es die Zechleut, oder diejenigen dies trincken, nur zu mehrerm trincken raitzt und ursacht“Allerdings, mehr kann man sich doch von einem Getränk nicht erwarten.

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

1578
Der Rat der Stadt soll die Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt treiben

München * Der Rat der Stadt erhält von Herzog Wilhelm V. den Auftrag, die „Schlafweiber“ genannten Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt zu vertreiben. Dabei sieht der Stadtrat nicht nur die menschliche Seite des Problems, sondern sorgt sich auch um die unversorgten Kinder, sodass er drei Jahre später wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt wird. 

21. Januar 1589
Ein herzogliches Mandat erwähnt erstmal die Bäckerschelle

München * In einem von Herzog Wilhelm V. herausgegebenen Mandat wird erstmal die Bäckerschelle erwähnt. Sie ist zunächst als Strafe für Gotteslästerer und Flucher gedacht, wird aber ab 1596 auch für betrügerische Bäcker angewendet, die zu kleine Brote backen. 

24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“

2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

1598
Eine „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft

München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder  

  • Zauberbücher und glückbringende Alraunenwurzeln besaßen, 
  • sich unter dem Galgen oder
  • in der oberen Stube des Alexander Freisinger in der Au trafen und  dort Beschwörungen zur Wiedergewinnung gestohlener oder verlorener Sachen und „Ansegnungen gegen den bösen Feind“ betrieben.

Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.

Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.

  • Die meisten werden auf die „Schragen“ gestellt, zum Teil mit umgehängten Zauberbüchern. Diese Strafe ist - im Gegensatz zum Pranger - nicht „ehrlos“.
  • Einige werden zusätzlich zu den Jesuiten zur Beichte und Kommunion geschickt,
  • zwei erhalten eine Geldstrafe und
  • einer wurde zu vier Jahren „gegen den Erbfeind der Christenheit“, die Türken, verurteilt. 
13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt.  
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
21. November 1618
Peter Ernst II. Graf von Mansfelds Truppen erobern Pilsen

Pilsen * Peter Ernst II. Graf von Mansfeld gelingt nach einem 15-stündigen Kampf die Einnahme der habsburgtreuen Stadt Pilsen. Es ist der erste Belagerungskampf des Dreißigjährigen Krieges. Pilsen gilt als bedeutendster Stützpunkt der katholischen Kaisertreuen und hatte sich dem Böhmischen Aufstand nicht angeschlossen.

Der Söldnerführer Graf von Mansfeld lässt nach der gewonnenen Schlacht einen Galgen errichten, an dem als Erster der Pilsener Henker sein Leben lässt. Ihm wird nachgesagt, dass er sich bei der Verteidigung der Stadt als Scharfschütze mit einer stets treffenden Teufelskugel hervorgetan hätte. Die meisten Verteidigererhalten aber einen freien Abzug, heuern aber hinterher bei der Mansfeldschen Armee an.

Nach dem Fall von Pilsen bekommt die protestantische Sache in Böhmen großen Auftrieb. Der Kaiser verhängt zur Strafe die Reichsacht über Mansfeld. 

1629
Barbara Perhofer aus Aubing muss sich auf den Pranger stellen

München-Kreuzviertel * Eine Barbara Perhofer aus Aubing muss sich - mit eingeflochtenen Strohzöpfen und einen Strohkranz auf dem Kopf - zur Strafe eine Stunde an der Soldatenwache auf dem Marktplatz auf den Pranger stellen.

Erstmals taucht in diesem Bericht die Alte Hauptwache am Thomaßeck auf.

1651
Ein Bräuhaus für die Paulaner in der Au

Au * Kurfürst Ferdinand Maria gestattet den Paulanern den Bau eines Bräuhauses, damit diese in der Au ihr Bier für den Hausgebrauch brauen dürfen, „weil ein gleiches und gesundes Getränk ein wesentliches Erfordernis für Mönche ist, deren Hauptnahrung Bier ausmacht, indem sie in Baiern den Wein vermissen und ihnen schlechte Fische und Mehlspeisen, wozu keine Eier, keine Milch und Butter genommen werden dürfen, zu wenig Kräfte geben“. 

Mit der Braustätte eröffnen die Paulaner-Ordensmänner still und leise einen Ausschank im Kloster und ziehen ihren Gewinn daraus. Außerdem bezahlen sie Handwerker und Arbeiter nicht mit Geld, sondern in Form des Kloster-Haustrunks. 

Noch im selben Jahr klagten die Auer Wirte darüber, dass jedermann mit dem Krug ins Kloster kommen und dort sein Bier kaufen kann. Ein kurfürstlicher Erlass bedroht die vegetarischen Patres zwar mit einer Strafe von einhundert Dukaten sowie im Wiederholungsfall mit dem Herausreißen der Braupfanne und dem Verlust der dem Kloster erteilten Konzession. Doch diese Androhungen bekümmern die Mönche wenig. 

um 1668
Die Privilegien der Churbaierischen Seidencompagnie

München * Dr. Johann Joachim Becher ist zwischenzeitlich zum kurbaierischen Leibmedicus und kurfürstlichen Rat erhoben worden, hat sich aber nach einem zweijährigen Aufenthalt in Baiern - wegen der erfahrenen Schmähungen - verärgert nach Wien zurückgezogen, wo er sich der dortigen Seidenmanufaktur widmet. Das Wiener Unternehmen entwickelt sich bald zur großen baierischen Konkurrenz. 

Zu Bechers Nachfolger als Direktor der Churbaierischen Seidencomapgnie wird der kurfürstliche Revisionsrath Dr. Jobst ernannt.  Die Churbaierische Seidencompagnie ist  - wie alle merkantilistischen Unternehmen - mit besonderen Freiheiten und Privilegien ausgestattet worden. Alleine die Gesellschaft ist befugt, die roh eingeführte oder im Land erzeugte Seide verarbeiten zu lassen. Nur sie darf die Seide in grosso verkaufen.

Das heißt, dass alle baierischen Kaufleute ihren Bedarf an Seide bei der Churfürstlichen Seidencompagnie decken müssen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt und fremde Seidenwaren einführt, muss die Confiscation der Ware hinnehmen und dem Staat eine Strafe von 1.000 Reichstalern bezahlen. 

12. Februar 1704
Der Prinzentod als göttliche Strafe

München * Als Wilhelm, einer der kurfürstlichen Prinzen im Alter von zweieinhalb Jahren stirbt, sieht die „fromme Jungfer Marianndl“ [= Maria Anna Lindmayr] darin die göttliche Strafe für das höfische Faschingstreiben. 

22. Dezember 1705
Verurteilung wegen Verkostung der Aufständischen

Schäftlarn * Die Prämonstratenserabtei Schäftlarn verköstigt die Aufständischen bei deren Marsch in Richtung München. Sie wird dafür später von der Kaiserlichen Administration zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Gulden verdonnert. 

23. Dezember 1705
Der Freisinger Bischof warnt vor einem Aufstand

Freising * Der Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher ordnet in einem Rundschreiben an, dass alle Pfarrer ihre Pfarrkinder vor einem höchst schädlichen Aufruhr warnen sollen, da dieser dem schuldigen Gehorsam gegen die Obrigkeit widerspricht. Der Aufruhr wird „unausbleiblich“ die Strafe Gottes nach sich ziehen.

Der Fürstbischof hat als eigenständiger Reichsfürst keinen Anlass, mit den Ambitionen des Kurfürsten zu sympathisieren. 

10. Mai 1706
Die Reichsacht über Max Emanuel wird ausgerufen

München-Graggenau * Der Reichsherold verkündet auf dem Münchner Schrannenmarkt unter Trommelwirbel das „Achtpatent“ für den baierischen Kurfürsten Max Emanuel. In diesem heißt es: „Max Emanuels unglücklicher Leib wird jedermänniglich frei gelassen und jeder darf sich an ihm ohne Strafe verfreveln.“

1729
Die Kreuzigungsgruppe am Gasteig als 100-Dukaten-Strafe

München - Haidhausen * Der Münchner Weinwirt Hillebrand erhält eine 100-Dukaten-Strafe, weil er in seinem Haus den Kaiserlichen und Königlichen jüdischen Hoffaktor Wertheimer das Laubhüttenfest fast öffentlich hat feiern lassen. Davon werden die zwei Marmorfiguren der Muttergottes und des Apostels Johannes für die Kreuzigungsgruppe am Gasteig angefertigt.

28. April 1738
Papst Clemens XII. verbietet die Freimaurer

Vatikan * Papst Clemens XII. ist ein hochbegabter Jurist und Finanzexperte, der - blind und Krank - die katholische Welt mit einem eisernen Willen vom Bett aus regiert. Er erlässt die Verdammungsbulle „In eminenti apostolatus specula“, die den Freimaurern aus ihrer Geheimniskrämerei einen Strick dreht. „Wenn sie nichts Böses täten, würden sie nicht so sehr das Licht hassen“, argumentiert der greise Papst. Die Zugehörigkeit zur Freimaurerei wird bei Strafe der Exkommunikation verfolgt.  

Während man in Spanien, Portugal und Polen Logenbrüder foltert und hinrichtet, bekleiden in Frankreich viele Priester hohe freimaurerische Ämter. In Deutschland gehören Domherren, Äbte und Kardinäle den Logen an, darunter der Kölner Kurfürst und Fürsterzbischof Clemens August. 

1748
Die Bettelordnung beinhaltet Strafen für Bettler und Vaganten

München * Nach der unter Kurfürst Max III. Joseph erlassenen Bettelordnung werden aufgegriffene Bettler zuerst mit 15 bis 20 Stockhieben bestraft und dann für ein halbes Jahr in das Zuchthaus gebracht.

Ausländische Bettler und Vaganten, darunter versteht man alle nichtbaierischen, werden nach ihrer Festnahme mit einem „B“ gebrandmarkt. Verlassen sie nicht innerhalb von vier Tagen das Land, droht ihnen die Todesstrafe.

1751
Landesverweisung und schärfere Strafen gegen die Prostitution

München * Der Codex Juris Bavarici Criminalis droht: „Gemeine und offenbare Hurerey, welche mit jedermann ohne Scheu um Gewinns willen getrieben wird, oder auch in Gestalt der Ehe gepflogener Beyschlaf, ist mit der Landesverweisung, oder da das Handwerck schon lange dauert, noch schärfer zu bestraffen“.

1765
Friedrich der Große schafft in Preußen alle Hurenstrafen ab

Berlin - München * Während König Friedrich der Große im aufgeklärten Preußen alle Hurenstrafen abgeschafft hat, wird die Prostitution in München erst wieder zu Beginn des 19.Jahrhunderts offiziell etabliert. Doch bis in München wieder ein Bordell eröffnet werden kann, werden noch Jahre vergehen.

Man bekämpft hier nicht nur die Huren, die „durch ihr geiles Hingeben und Toben [auf dem Tanzboden] die Achtung und Ehrfurcht der Männer längst verloren hatten“, sondern sogar den Wiener Walzer.  

1781
Der Beginn von gesellschaftspolitischen und sozialen Umwälzungen

Königsberg * Immanuel Kant veröffentlicht seine „Kritik der reinen Vernunft“. Doch auch wenn Immanuel Kant in seinen Aufsätzen schreibt: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!“, so bleiben solche Gedankengänge in Europa noch lange Zeit pure Theorie. Doch auch hier ändert die Aufklärung sowie der Fortschritt der Naturwissenschaften und der Technik - langsam - das Weltbild.

Die Welt wird plötzlich erklärbar. Für viele Phänomene, die man zuvor dem direkten Eingreifen Gottes zugeschrieben hat, findet man jetzt logische Erklärungen. So macht beispielsweise die Erfindung des Blitzableiters den bislang üblichen Wettersegen überflüssig. Damit waren die Zeiten, in denen der Blitz als Zeichen oder gar als Strafe Gottes galten, endgültig vorbei.

Schriftsteller der Aufklärung, darunter Lorenz Westenrieder, versuchen die neuen Denkanstöße in zahlreichen Artikeln zu verbreitern. Sie benutzen dazu die in dieser Zeit neu entstandenen Zeitschriften und Journale, aber auch Flugschriften. Westenrieders Schriften widersprechen oft der Lehrmeinung der katholischen Kirche und werden deshalb verboten. 

Und selbst wenn die verbreiteten Denkansätze zum Teil die Unterstützung des Kurfürsten finden, so sollen die Inhalte - schon aus reinen Machterhaltungsbestrebungen heraus - kanalisiert werden. Die Gedanken der Aufklärung zu Ende gedacht ,bedeuten diese aber auch, dass sich die Menschen früher oder später nicht mehr in ihre Untertanenrolle fügen, sondern die Teilnahme am politischen System einfordern werden. 

Das ist der Beginn von gesellschaftspolitischen und sozialen Umwälzungen. 

16. Januar 1784
Die Münchner Brauer beschweren sich über das Augustinerkloster

München - München-Kreuzviertel * Die Münchner Bierbrauer beschweren sich über die Brauerei des Augustinerklosters. Die Mönche haben wiederholt Bier innerhalb und außerhalb des Klosters ausgeschenkt und verkauft und dazu sogar eine Gaststube eingerichtet. Dem Kloster wird im Wiederholungsfalle eine Strafe von 100 Dukaten oder das Herausreißen der Braukessel angedroht. 

31. März 1784
Der Stadtrat ermahnt die Bierbrauer und droht ihnen mit Strafen

München * Der Stadtrat ermahnt die Bierbrauer und droht ihnen mit Geldstrafen und mit „unliebsameren Strafen“. Der Grund sind die Beschwerden der Auer Wirte. Die Brauer dürfen künftig nur noch in der Zeit, in der sie den „ordentlichen Kranz“ besitzen, in ihren Märzenkellern Gäste mit Bier bewirten, Kugelplätze und Spieltische betreiben sowie durch Musikanten zum Tanzen aufspielen lassen. 

1. Januar 1792
Der Kurfürst droht seinem Volk

München * In einem Erlass verbietet Kurfürst Carl Theodor die „höchst beleidigenden Zweifel gegen den Bestand des neu angenommenen Kriegssystems und alle spitzfindigen Bemerkungen über die erlassenen Verordnungen schärfstens und bey unvermeidlich hoher Strafe“.

5. August 1799
Auer Wirte beschweren sich über Münchner Brauer

Au - München * 16 Bierwirte aus der Au beschweren sich bei der Generallandesdirektion darüber, dass die Münchner Brauer auf dem Gasteig und dem Lilienberg - trotz Verbotes - in ihren Märzenkellern ihr Bier in kleinen Portionen abgeben. Gemeint ist damit der sogenannte Minuto-Verschleiß. 

Die Generallandesdirektion droht bei nochmaligem Vorkommen mit Strafen von 60 Reichstalern. 

5. Oktober 1799
Die Hundesteuer wird eingeführt

München * Kurfürst Max IV. Joseph genehmigt die Einführung einer Hundesteuer und der Hundemarke für „in hiesiger Haupt- und Residenzstadt München ohne Noth und blos zur Üppigkeit gehaltene Hunde“. Sie beträgt jährlich 2 Gulden. Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe in Höhe von 5 Gulden fällig. 

um 21. März 1800
Die Stimme der öffentlichen Meinung über Max Joseph

München * Die Schrift „Die Stimme der öffentlichen Meinung über Max Joseph“ beschuldigt die Regierung: „Sie entfernte zwar die Schurken, die unter Carl Theodor den Hass und den Fluch des Volkes auf sich geladen hatten, aber dabei blieb sie auch stehen und hatte nicht den Mut, dieselben zu strafen.

Zugleich offenbarte sich der Mangel an Grundsätzen immer deutlicher. Der Nepotismus, der Personalhass, die Intrigensucht lebten in voller Stärke wieder auf und schoben ihre untauglichen Kreaturen in die Reihe der schätzbaren Räte, deren Anstellung den Kollegien ihr ursprüngliches Ansehen wiedergegeben hatte“.

Zum Thema Englische Subsidien kommt die Schrift zum Ergebnis: „Geringschätzung gegen den Kurfürsten, Hass gegen die herrschenden Minister“. Es herrscht eine eisige Stimmung. 

10. April 1809
Die Nachricht vom Kriegsbeginn verbreitet sich in ganz Tirol

Tirol * Die Nachricht vom Kriegsbeginn und der Vormarsch der österreichischen Truppen verbreitet sich in ganz Tirol wie ein Lauffeuer. Auf Flugzetteln, die selbst in den hintersten Tälern kursieren, wird die Bevölkerung zu den Waffen gerufen.

  • Eine starke baierische Einheit greift das Dorf Axams zur Strafexpedition an. Die Baiern stoßen dabei auf bewaffneten Widerstand. Es fallen Schüsse, in denen der erste baierische Soldat stirbt.
  • Erzherzog Karl überschreitet in der Zwischenzeit mit der Hauptmacht der österreichischen Armee den Inn und marschiert in Richtung München.
27. Oktober 1809
Andreas Hofer erhält 18.000 Papiergulden für den Kampf gegen Frankreich

Tirol * Ein Bote aus Wien überbringt Andreas Hofer 18.000 Papiergulden zur Unterstützung des Kampfes gegen Frankreich und Baiern. Fast gleichzeitig trifft die gedruckte Friedensproklamation des italienischen Vizekönigs Eugéne Beauharnais ein. Das Schreiben enthält auch die Zusage, dass kein Tiroler „Rebell“ ein Strafe zu erwarten habe. Die Tiroler Aufständischen sehen in der Friedensproklamation aber nur eine Kriegslist des baierisch-französischen Feindes.

um März 1817
Flechten, Moos und Baumrinde statt Brot

Königreich Baiern * Die Hungersnot erreicht ihren Höhepunkt. „Statt des mangelnden Brotes aß man Flechten, Moose und Baumrinden, man stach die ersten Graswurzeln im Frühjahr 1817 aus der Erde, um sich Gemüse daraus zu machen oder sammelte Brennesseln zum gleichen Zweck, man kaufte sich Kleie, […] um sie zu kochen und Kuchen aus ihr zu backen.“

„Achtzehnhundertunderfroren“ nennen die Menschen die Zeit dieses unerklärbaren Klimaschocks. Woher sollen sie auch wissen, dass ein Vulkanausbruch auf einer fernen unbekannten Insel ihr Elend ausgelöst hat. Sie vermuten vielmehr eine Strafe Gottes für die Säkularisation und das Verbot kirchlicher Traditionen. Klöster konnten geschleift werden - der Glaube nicht.

1826
Das Haberfeldtreiben als einfältigen und tollen Spuk bezeichnet

Miesbach * Der Miesbacher Landrichter schreibt, dass es sich bei einem Haberfeldtreiben zwar um einen „einfaltigen und tollen Spuk“ handle, den aber „die Geistlichkeit als Strafe der Gefallenen gerne sieht“.

Es gibt sogar Geistliche, die sich gegen die eigene kirchliche Obrigkeit wenden und „Schnaderhüpfel“ und so manchen Haberervers dichten. Diese sind in ihrer Ausdrucksweise schon nahe an der Pornographie. 

1826
Die Geistlichkeit unterstützt die Haberfeldtreiber

Aibling * In einem Protokoll vom Aiblinger Landrichter heißt es über die Unterstützung des Pfarrers für das Haberfeldtreiben:

„[…] wo schon mehrere denselben diesen Herrn als eine Sünde sollen gebeichtet haben, und aber der Pfarrer ihnen erklärt hätte, dass es keine Sünde sey, das Laster zu bestrafen; ja man behauptet sogar, dass die Geistlichen […] öffentlich in Wirtshäusern oder vielmehr in ihren eigenen pfarrlichen Zechstuben Lobreden auf dieses Haberfeldtreiben machen und, was leicht zu vermuten ist, jeden Meineid deswegen absolvieren“

20. Dezember 1827
Wieder keine Hinweise auf die Haberfeldtreiber

Großpienzenau * In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1827 wird dann noch der 18-jährigen Tochter vom Seltenschmied, Ursula Menhofer, das Haberfeld getrieben. Da auch nach diesem Treiben die Bevölkerung verschwiegen bleibt, bringen die eingeleiteten Ermittlungen wieder keinerlei Hinweise auf die Täter.

In seiner Ohnmacht schlägt der Landrichter der Regierung von Oberbayern vor, künftig jede Gemeinde, „in welcher sich solche Ruhestörung ereignet, in eine ergiebige Geldstrafe nebst Bezahlung der Untersuchungskosten [zu] verurteilen“

22. Juni 1832
Diktatorische Vollmachten um die Unruhen im Rheinkreis zu „befrieden“

München - Hambach - Gaibach - Speyer * Auf ausdrücklichen Befehl des Königs Ludwig I. wird jetzt gegen die Aktivisten von Hambach und Gaibach mit harten Strafen vorgegangen. Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede wird vom Bayernkönig mit nahezu diktatorischen Vollmachten ausgestattet, um die Unruhen im Rheinkreis zu „befrieden“ und um gleichzeitig die Verwaltungsmissstände zu untersuchen. 

Der Regierungspräsident des Rheinkreises, Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg, wird abberufen und durch den früheren Generalkommissär von Carl Albert Leopold Freiherr von Stengel ersetzt. Die bayerischen Truppenkontingente treffen in der Pfalz ein. 

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

September 1832
Die Dettendorfer Strafe wird von der Staatskasse übernommen

Dettendorf - Miesbach - München * Die Gemeinde Dettendorf kämpft - unterstützt von den Pfarrherren von Elbach, Au und Irschenberg - mit den Miesbacher Behörden und die Regierung von Oberbayern gegen die 50-Gulden-Strafe und die Untersuchungskosten in Höhe von 244 Gulden und 42 Kreuzer.

Letztlich bringen aber nur verschiedene Gesuche an König Ludwig I. den Erlass der Strafe. Auch die Untersuchungskosten werden Ende September 1832 der Staatskasse auferlegt. 

29. Juli 1833
Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes endet mit Freispruch

Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten. 

König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt. 

1834
Wiedereinführung der Fornikationsstrafe gefordert

München * Die Wiedereinführung der Fornikationsstrafe [= Bestrafung der einfachen Unzucht] wird in der Ständeversammlung von katholischen und evangelischen Abgeordneten in einer gemeinsamen Eingabe gefordert. Es kommt zu keiner Verschärfung des Strafrechts, weil man eine Erhöhung der Abtreibungs- und Kindermorddelikte befürchtet. 

9. September 1839
Vorschriften für Kinderarbeit in Fabriken in Preußen

Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ tritt in Kraft. 

  • Danach dürfen Kinder unter 17 Jahren erst dann arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass sie eine dreijährige Schulbildung genossen haben. Unternehmer können diesen Punkt jedoch leicht umgehen, wenn sie eine Fabrikschule führen. Diese sind dann aber mehr Alibischulen. 
  • Kinder unter 17 dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten. Die Ortspolizei kann jedoch die Arbeitszeit für maximal einen Monat erhöhen. 
  • Zwei Pausen von mindestens 15 Minuten und eine einstündige Mittagspause müssen eingeräumt werden. 
  • Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie die Nachtschicht ist für Kinder völlig verboten. 
  • Fabrikbesitzer müssen Buch über die Kinder in ihren Unternehmen zu führen. Nichteinhaltung der Vorschriften wurden mit Geldstrafen geahndet. 

Die Vorgaben gelten nicht für Arbeiterkinder in der Landwirtschaft. 

25. Februar 1848
Frankreichs Zweite Republik ausgerufen

Paris * In Paris wird eine provisorische französische Regierung eingesetzt und die Zweite Republik ausgerufen. Diese Revolutionsregierung besteht aus einem elfköpfigen Ministerrat, in dem Vertreter der Linken, der Liberalen und Demokraten sowie der konservativen Rechten vertreten sind. Die gemäßigt reformorientierte Regierung beschließt einige wichtige Entscheidungen, darunter

  • die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien,
  • die Abschaffung der Todesstrafe für politische Delikte,
  • die Einführung der Pressefreiheit und
  • des allgemeinen Wahlrechts sowie
  • die Anerkennung des Rechts auf Arbeit. 
10. November 1850
Erneut ein Haberfeldtreiben gegen den Pfarrer

Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg * Dem Nachfolger von Ignaz Kalm, Pfarrer Zänger, wird in der Nacht vom 10. auf den 11. November 1850, gemeinsam mit dem Kooperator Bartl, dem Schulmeister Strahler und noch ein paar anderen Dorfbewohnern das Haberfeld getrieben.

Der neue Pfarrer hatte zur Hebung des angekratzten Images von Kirche und Dorf einen katholischen Jungfernbund gegründet. Doch noch im gleichen Jahr hatten zwei junge Frauen „das theure Guth der Jungfrauenschaft“ verloren, ohne verheiratet zu sein. Die Haberer behaupten zudem, dass eine weitere Jungfer ein „Pfaffenkind“ ausgetragen hat.

Während beim ersten Treiben vom 20./21. Januar 1849 die Beteiligten ungeschoren davon kamen, werden im zweiten Verfahren alle dreißig Haberer verurteilt. Sie erhalten Zuchthausstrafen, die obligatorischen Rutenstreiche und müssen zudem fünf Gulden Strafe zahlen. 

5. August 1854
Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts

München * König Max II. verfügt die Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts. Die Todesstrafe wird künftig ausschließlich mit der Guillotine vollstreckt.

Die bayerische Guillotine ist im Gegensatz zu dem aus Holz hergestellten französischen Original aus Eisen. Das Fallbeil  braucht deshalb nur eine Fallhöhe von 1,50 Metern, statt den 5 Metern der Original-Guillotine.

1878
Von den Arbeitsbedingungen der Ziegeleiarbeiter

Berg am Laim - München-Haidhausen - Bogenhausen * Da die Padroni jenseits der Alpen bei den Akkordanten komplette Arbeitstrupps anheuern, stellen sie anfangs auch keine Geräte zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Italiener Schaufeln und Hacken schleppen und selbst Schubkarren und anderes Gerät über die Alpen schieben müssen.

An ihrem Arbeitsplatz in München angelangt, liegt ihnen ausschließlich daran, durch möglichst viel Arbeit möglichst viel Geld zu verdienen. Durch das Bezahlen von Akkordlöhnen entziehen sich die Italiener den Kontrollen, die man zur überwachung der gesetzlichen Vorgaben eingeführt hat.

Frauen und Kinder übernehmen die körperlich weniger schweren Tätigkeiten. Manchmal bilden Familien ein Team, mit dem Stampadore“an der Spitze. Frau und Kinder haben ihm zuzuarbeiten und je besser die einzelnen Arbeitsschritte koordiniert sind, desto besser ist auch das Gesamtergebnis. Schon zehnjährige Buben verdingen sich als Handlanger. Die Mulis stehen an der untersten Stelle der Hierarchie, haben den Mund zu halten und müssen einfach funktionieren.

Zwar sieht die Reichsgewerbsordnung aus dem Jahr 1878 Bestimmungen zum Arbeitsschutz für Kinder und Frauen vor, so eine Beschränkung der Arbeitszeit sowie das Verbot von körperlich schwerer Arbeit. Doch die Verordnung wird in der Praxis unterlaufen und die Strafen sind so lächerlich niedrig, dass sie wirkungslos bleiben. Wenn kontrolliert wird, dann, so ein resignierter Fabrikinspektor, „[...] braucht sich der Jugendliche nur neben der [Arbeits-]Bank auf den Boden zu setzen, um Jedermann ad oculos zu demonstrieren, daß er seine Ruhepause in echt italienischer Weise feiert“.

Februar 1891
Eine Strafexpedition in Deutsch-Ostafrika kostet 200 Menschen das Leben

Deutsch-Ostafrika [= Tansania] * Hermann Wißmann leitet eine Strafexpedition gegen den Häuptling Sina von Kobisho, nachdem dieser es gewagt hatte, die deutsche Flagge vom Mast zu reißen. Die Strafexpedition kostet 200 Menschen das Leben.

Das Offizierskorps ist eine „Brutstätte von Kolonialchauvins und nationalistischen, antidemokratischen Frondeuren. Mit Mord und Terror versuchen sie, die deutsche Herrschaft bis in die entferntesten Gebiete auszudehnen“

um Februar 1893
Zeitungsbericht löst aufsehenerregenden Prozess um Ritter von Klug aus

München * Sofort, nachdem der Bericht in den Münchner Neuesten Nachrichten über die geschäftlichen Machenschaften von Ludwig Peter Ritter von Klug erschienen ist, verklagt dieser den verantwortlichen Journalisten, Wilhelm Bogler, wegen verleumderischer Beleidigung.

Der Prozess erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit - auch weil einige für Klug äußerst unangenehme Dinge zur Sprache kommen. Und obwohl Wilhelm Bogler vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark verurteilt wird, hat Ritter von Klug mit dieser Anzeige einen entscheidenden Fehler begangen. Denn der Journalist geht in die Berufung, weshalb das Landgericht München I den Sachverhalt nun neu verhandeln muss. 

um September 1893
Berufungsprozess enthüllt Machtmissbrauch

München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen. 

Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften. 

Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft. 

Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.

1897
Das Ende des Rügebrauchs vor Gericht

Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt. 

1898
Hohe Geldstrafen für Verstöße gegen die Betriebsordnung

Berg am Laim * Bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger beträgt das Wochenleistungsmaß 57 Stunden.

  • Die Beschäftigten müssen nach der geltenden Betriebsordnung um 7 Uhr morgens im Betrieb sein und dürfen ihn vor abends 19 Uhr nicht mehr verlassen. 
  • Es gibt zwar eine allgemeingültige Gewerbeordnung für alle Unternehmen, doch wird diese durch innerbetriebliche spezielle Arbeitsordnungen, in der die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer noch eindeutiger festgelegt sind, ergänzt. 
  • Verstöße gegen diese Hausordnung werden durch von der Firmenleitung einseitig festgelegte Geldstrafen geahndet. 
  • Es gibt eine Paragraphen-Liste für die sogenannten „50-Pfennig-Strafen“. Diese können fällig werden, wenn ein Beschäftigter während der Arbeitszeit schlafend angetroffen wird. Das ist zwar ein nicht akzeptierbares Verhalten, doch bei einer 57-Stunden-Arbeitswoche, oftmals verbunden mit schweren körperlichen Arbeit kann das schon vorkommen. 
  • Selbst das Führen von Unterhaltungen am Arbeitsplatz, die von der Geschäftsleitung als „arbeitsstörend“ eingestuft werden, führen zu dieser Strafe. Das gilt gleichfalls für das „Müßiggehen“ in den Geschäftsräumen. 
  • Daneben regelt die Arbeitsordnung das Verhalten der Arbeitnehmer. So darf niemand die Arbeit niederlegen, bevor nicht das Glockenzeichen oder die Dampfpfeifen ertönt sind. 
  • Die Geldstrafen für Verspätungen sind bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger GmbH noch differenzierter geregelt. Da müssen jene Beschäftigte, die zu spät an ihren Arbeitsplatz kommen, außer beim ersten Mal, eine Mindeststrafe von 20 Pfennigen entrichten. Sind die Verspätungen größer als zwanzig Minuten, dann ist pro Minute ein Pfennig fällig.
1899
Das Kaufhaus Hermann Tietz wird als erstes Kaufhaus eröffnet

München * Das Kaufhaus Hermann Tietz, der spätere Hertie, wird als erstes Kaufhaus in München eröffnet. Der Kaufhausbesitzer muss sich mehrmals vor Gericht den Anschuldigungen der Antisemiten erwehren, dass er durch ihre niedrigen Löhne die Verkäuferinnen zur Prostitution treiben würde. Das bringt zwar den Anschuldigern hohe Geldstrafen ein, hat aber auch Auswirkungen auf das Geschäft des Warenhauses Tietz. 

Juli 1900
Gegen die Abschaffung der Prügelstrafe

Windhuk * Die Bürger von Windhuk wehren sich gegen die Abschaffung der Prügelstrafe mit folgender Begründung: „Für Milde und Nachsicht hat der Eingeborene auf die Dauer kein Verständnis: er sieht nur Schwäche darin und wird infolgedessen anmaßend und frech gegen den Weißen, dem er doch nun einmal gehorchen lernen muss, denn er steht geistig und moralisch doch so tief unter ihm“.

Oftmals mit Lattenstöcken und Rhinozerospeitschen wurden die häufig nackt über ein Bierfass gebundenen Opfer so lange misshandelt, bis sie schwerste Verletzungen davontrugen. Der Kolonialbeamte Wilhelm Vallentin fasste seinen Eindruck in die Worte: „Ein rohes, gehacktes Beefsteak ist nichts dagegen!“

5. März 1901
Mathias Kneißl wird niedergeschossen und gefangen genommen

Geisenhofen bei Aufkirchen * Der „Räuber“ Mathias Kneißl wird im Aumacher­anwesen in Geisenhofen bei Aufkirchen von einem aus sechzig Mann bestehenden Polizeiaufgebot aufgespürt, niedergeschossen und gefangen genommen.

Weil die Todesstrafe nur an gesunden Personen vollzogen werden darf, lästern die Bayern: „An Kneißl Hias hams zerst zuagricht, dann hamsn hergricht und erst dann hamsn higricht.“ 

16. Oktober 1906
Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe an

München-Obergiesing * Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe in der Strafvollzugsanstalt Stadelheim an. Er ist für schuldig befunden worden, mit seinem Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger“ die Kirche beleidigt zu haben.

1910
Ein Schankkellner wird wegen schlechten Einschenkens verurteilt

München * Ein Münchner Richter spricht sechs „Schankkellner“ mit dem Hinweis frei, dass dem hiesigen Publikum das schlechte Einschenken ohnehin bekannt sei, und „Auswärtige werden es wohl bald erfahren“.

Auf Einspruch des Staatsanwalts gibt es später aber doch noch eine Strafe. Sonst hätte nämlich der Verteidiger recht behalten, der argumentiert hatte, Bier sei nichts anderes als eine Mischung von Flüssigkeit und Schaum. „Wenn also diese Mischung einschließlich des Schaumes den Eichstrich erreicht, so bleibt an der einwandfreien Füllung des Trinkgefässes kein Zweifel“.

September 1913
Die Bräurosl-Festhalle fasst 12.000 Menschen

München-Theresienwiese * Die Bräurosl-Festhalle ist das bisher größte Wiesnzelt. Mit seinen 5.500 qm bietet es Platz für 12.000 Menschen. Das Mammutzelt hat eine Firsthöhe von 15 Metern, fast 28 Meter Breite werden stützenfrei überspannt. 

Da die Aufbau- und Abbauzeit fünf Monate dauert und damit die vorgegebene Zeit der Stadt weit überschreitet, wird eine Konventionalstrafe fällig.

4. Februar 1916
Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier

München * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier noch das beliebte Märzenbier gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.

Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.

  • Statt für „Freibier“ sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für den Kauf von „Liebesgaben für die Front“.
  • Das Generalkommando behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber vor.
25. August 1917
Fünf Anführer des Matrosenaufstandes werden zum Tode verurteilt

Wilhelmshaven * Fünf Anführer des Matrosenaufstandes vom 5. August 1917 werden zum Tode verurteilt. Drei Todesurteile werden in Haftstrafen umgewandelt. Der Oberbefehlshaber der deutschen Flotte, Admiral Reinhard Scheer, besteht jedoch auf der Erschießung der beiden Heizer Max Reichpietsch und Albin Köbis, die als Hauptredner bei den Protestversammlungen aufgetreten waren. 

2. April 1918
Der Vorwärts berichtet über den Freitod der Sarah Sonja Lerch

München * Die SPD-Parteizeitung Vorwärts berichtet in ihrer Ausgabe über das Ableben der Sarah Sonja Lerch: „Im Untersuchungsgefängnis Stadelheim erhängte sich nachmittags die beim letzten Streik bekanntgewordene Frau Sara Sonja Lerch, gegen die zusammen mit dem Schriftsteller Kurt Eisner ein Landesverratsverfahren eingeleitet war. -

Die Umstände, unter denen die bedauernswerte Frau zu ihrer Verzweiflungstat getrieben wurde, bedürfen der Aufklärung. Soviel wir wissen, handelt es sich im Falle der Frau Lerch, einer geborenen Russin, um eine reine Idealistin, die mit ihrer Streikpropaganda der Sache der Menschheit einen Dienst zu erweisen glaubte.

Die Strafe, mit der sie zu rechnen hatte, war nicht so erschreckend, dass sie den freiwilligen Tod ihr vorziehen konnte. Es bleibt also unklar, was diese Frau zu ihrem Selbstmord getrieben hat. […].“ 

21. Februar 1919
Der Zentralrat nimmt seine Arbeit auf

München-Kreuzviertel * Gleich nach seiner Ernennung nimmt der Zentralrat seine Arbeit auf. 

  • Der von der USPD spontan ausgerufene Generalstreik wird bestätigt,
  • alle Geschäfte und Vergnügungsstätten werden für drei Tage geschlossen,
  • der Zug- und Straßenbahnverkehr wird eingestellt,
  • eine nächtliche Ausgangssperre wird erlassen und  der Belagerungszustand über München verhängt,
  • und damit Raub, Plünderung und Diebstahl unter Todesstrafe gestellt. 
3. März 1919
Eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers

München * Der Zentralrat beschließt eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers. Durch diese wird die Bodenspekulation in Bayern verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot soll mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. 

8. April 1919
Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

München * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.

  • Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.
  • Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.
  • Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.
  • Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.
  • Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.
  • Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden. 
10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
11. April 1919
Gustav Landauer führt Sozialreformen im Bildungsbereich durch

München * Gustav Landauer, der Volksbeauftragte für Volksaufklärung, führt in der kurzen Zeit der (sozialistischen) Räterepublik Baiern einige Sozialreformen im Bildungsbereich ein. Nachdem das Erziehungswesen durch die Regierung Eisner auf eine staatliche Grundlage gestellt worden war, führt Landauer folgende Neuerungen ein:

  • Die Einheitsschule für alle Schüler vom 7. bis zum 13. Lebensjahr,
  • die Handwerksschulen für die praktische Ausbildung,
  • die Mittelschulen für die weiterführende geistige Ausbildung.
  • Die Abschaffung der Prügelstrafe,
  • die Aufhebung des Zölibats für Lehrerinnen und
  • die Wahl von Schulräten, in die Lehrer, Eltern und Schüler gewählt werden.
  • Die Kirche spielt in diesem Erziehungskonzept keine Rolle mehr.
  • Ein neues Hochschulprogramm für die zweitgrößte deutsche Universität in München wird entwickelt.
  • Der Lehrkörper und die Studenten sollen auf rechtsextremistische Aktivitäten überprüft werden. 
15. April 1919
Hans Köberl wird Polizeipräsident

München * Der mit 21 Vorstrafen behaftete Hans Köberl, bisher stellvertretender Polizeipräsident, übernimmt von Johann Dosch das Amt des Polizeipräsidenten. Dosch wird nun sein Stellvertreter. 

2. Mai 1919
Eine Denunziationswelle setzt ein

München * Eine Denunziationswelle setzt ein. Das für politische Straftaten zuständige Stand- und Volksgericht am Mariahilfplatz hat Hochkonjunktur. Da wird so manche offene Rechnung beglichen.

Beispiel: Der Straßenbahnschaffner Alois Bosch gerät mit seinem Nachbarn in Streit. Daraufhin geht dieser zur Polizei und behauptet, Bosch hätte am 2. Mai auf heranrückende Truppen geschossen. Obwohl er seine Aussage später widerruft, wird der Straßenbahner wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee zu zwei Wochen Haft verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe wird Bosch von seinem Arbeitgeber, der Stadt München, entlassen. 

16. Juli 1919
Ernst Toller wird zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt

München * Erich Mühsam wird zu fünfzehn Jahre Festungshaft verurteilt.

Im Urteil heißt es: „Mühsam hat sich durch seine Tätigkeit bei Aufmachung der ersten Räterepublik als das treibende Element erwiesen. […] Bei Mühsam ist nicht festgestellt worden, dass seine Handlungsweise aus ehrloser Gesinnung entsprungen ist; so werden ihm auch mildernde Umstände zugebilligt; denn er hat zeitlebens in ehrlicher Überzeugung, wenn auch mit einem an psychopathischen Zustand grenzenden Fanatismus, die Durchführung seiner Ideen verfochten hat.

Die Beweiserhebung aber hat ergeben, dass Mühsam während der ganzen Revolutionszeit einen höchst verderblichen Einfluss auf die an sich erregten Massen in skrupelloser Weise ausgeübt hat. Die Verhängung der Höchststrafe ist daher geboten“

Man unterstellt Toller jedoch eine ehrenhafte Gesinnung, was ihm - anders als Eugen Leviné - letztlich das Leben rettet. Er wird zunächst nach Eichstätt überführt. 

25. Oktober 1919
Zuchthausstrafen für die Mörder der Kolpinggesellen

München * Die beiden Haupttäter, der Schütze Jakob Müller und der Vizefeldwebel Konstantin Makowski, die maßgeblich an den Ermordungen der 21 Kolpinggesellen am 6. Mai mitgewirkt haben, werden zu jeweils 14 Jahren Zuchthaus verurteilt, Otto Grabatsch erhält ein Jahr Gefängnis. Sie werden wegen Totschlag - nicht jedoch wegen Mord - verurteilt.

15. Dezember 1919
Alois Lindner zu 14 Jahre Zuchthaus verurteilt

München * Das Volksgericht München verurteilt Alois Lindner zu einer Zuchthausstrafe von 14 Jahren. Er hat am 21. Februar 1919 bei einem Attentat im Bayerischen Landtag

  • den Innenminister Erhard Auer [SPD] durch Pistolenschüsse schwer verletzt. 
  • In den Auseinandersetzungen wird der BVP-Abgeordnete Heinrich Osel und Major Paul Ritter von Jahreiß getötet.  

Für die Dauer von fünf Jahren erkennt man ihm wegen niederer Gesinnung die bürgerlichen Ehrenrechte ab. 

17. Januar 1920
Der Eisner-Mörder wird zu lebenslanger Festungshaft begnadigt

München * Der mehrheitlich konservative Ministerrat tritt zu einer Sitzung zusammen, um die Begnadigung des Mörders Graf Anton von Arco auf Valley zu beschließen. Der Beschluss erfolgt in Abwesenheit des Ministerpräsidenten und Eisner-Nachfolgers Johannes Hoffmann, eines königlich-bayerischen Sozialdemokraten, der nicht ohne Unverständnis für die Tat ist. In der Sitzung äußert Justizminister Ernst Müller-Meiningen den aufschlussreichen Satz: „Ich würde mich vor meinen Kindern schämen, einen Mann wie Arco ins Zuchthaus zu schicken.“

Da eine Zuchthausstrafe als die schärfste Haftart angesehen wird, begnadigt man den Grafen Arco zu einer lebenslangen Festungshaft, der komfortabelsten Art des Freiheitsentzugs, die gleichzeitig als ehrenvoll gilt. Bei dieser Begnadigung bezieht man sich ausdrücklich auf die erst am Vortag selbst formulierte Achtungsbezeugung vor dem Mörder eines amtierenden Ministerpräsidenten. Anton Graf von Arco auf Valley tritt als erster Festungshäftling seine Luxushaft in Landsberg am Lech an. 

um Februar 1920
5.233 Strafprozesse gegen Räterepublikaner

München * 5.233 Strafprozesse gegen Räterepublikaner werden eröffnet. 

  • Zehn Todesurteile werden ausgesprochen und vollzogen.
  • Viele werden zu langen Haftstrafen verurteilt.
  • Auf Milde dürfen sie nicht hoffen. 
1. April 1924
Adolf Hitler tritt seine Strafe an

Landsberg am Lech • Adolf Hitler und die anderen Verurteilten [Pöhner, Weber und Kriebel] treten am Tag der Urteilsverkündung ihre Strafe in der Strafvollzugsanstalt Landsberg am Lech an. Dort ist ein Gebäude zur „Festungshaftanstalt Landsberg“ deklariert worden. 

Während seiner Haft kann Hitler zahlreiche Besucher empfangen. Dies steht ihm als Festungshäftling zwar grundsätzlich zu, doch wird ihm wesentlich mehr als nach der Hausordnung für den Vollzug der Festungshaft zulässig ist von der ihm wohlgesonnenen Anstaltsleitung genehmigt. Hitler schreibt in Landsberg den ersten Teil seines Buchs „Mein Kampf“

1. April 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet. 

  • Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner. 
  • Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt. 
  • Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen. 
  • Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt. 
  • Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt. 

  • Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab. 
  • Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen. 
  • Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.
2. Oktober 1927
Anton Graf Arco auf Valley wird endgültig amnestiert

Berlin - München * Aus Anlass des 80. Geburtstags des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wird der Kurt-Eisner-Mörder Anton Graf Arco auf Valley endgültig amnestiert. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Sie ist in diesem Fall ein vollständig erfolgter Straferlass. 

3. Dezember 1933
Michael von Faulhabers Adventspredigt in der Michaelskirche

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber hält seine Adventspredigt in der Michaelskirche. Darin weist er darauf hin, dass sich in der deutschen Kultur seit dem frühen Mittelalter zahlreiche Einflüsse aus dem Alten Testament, also aus der jüdischen Kultur, finden:

„Im Besonderen verdanken die menschliche Kultur und christliche Religion dem Alten Testament einen reinen und erhabenen Gottesgedanken.“ Und weiter: „Wir müßten unsere deutschen Klassiker Lügen strafen, wollten wir das Alte Testament mißachten und aus den Schulen und Volksbüchereien verbannen. Wir müßten die Geistesgeschichte unseres Volkes verleugnen.“

Über die Juden sagt er: „Bei keinem anderen Volk findet sich eine solche Schriftenreihe, worin so klar, so bestimmt, so einheitlich die Grundwahrheiten des religiösen Lebens dargeboten werden.“  

Diese und noch andere Worte des Respekts machte er zunichte mit den dann kommenden Sätzen: „Nach dem Tode Christi wurde Israel aus der Offenbarung entlassen. Sie hatten die Stunde der Heimsuchung nicht erkannt. Sie hatten den Gesalbten des Herrn verleugnet und verworfen, zur Stadt hinausgeführt und ans Kreuz geschlagen. Damals zerriß der Vorhang im Tempel auf Sion und damit der Bund zwischen dem Herrn und seinem Volk. Die Tochter Sion erhielt den Scheidebrief, und seitdem wandert der ewige Ahasver ruhelos über die Erde.“ 

Mit solchen Schuldzuweisungen und Verleumdungen geht es weiter. Faulhaber spricht immer wieder von den Israeliten, auf denen der Zorn Gottes ruhe. Solche Worte sind in normalen Zeiten schon bedenklich. In Zeiten, in denen staatlich verordnete „Judenschelte“ und Boykottmaßnahmen an der Tagesordnung, in denen Verhaftungen, Beschimpfungen, ja sogar Morde nichts Außergewöhnliches sind, verschlimmern solche Worte die Situation nur noch. 

15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen. 

12. Juni 1937
Jüdische Rasseschänder müssen ins Konzentrationslager

Berlin * Durch einen Geheimerlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, werden „jüdische Rasseschänder“ und Partnerinnen in „rassenschänderischen Beziehungen“ nach Verbüßung der Haftstrafe in ein Konzentrationslager eingewiesen.

22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

5. September 1939
Eine Verordnung gegen Volksschädlinge wird erlassen

Berlin * Wenige Tage nach dem Kriegsbeginn wird eine Verordnung gegen Volksschädlinge erlassen. Sie bildet eine weitere rechtliche Grundlage für Todesurteile. Die Verordnung räumt ausdrücklich auch die Todesstrafe durch Erhängen ein.

24. Mai 1949
Das Grundgesetz schafft in der BRD die Todesstrafe ab

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Die Todesstrafe wird durch das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 102 abgeschafft. Zwischen 1946 bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes werden 125 Todesurteile gefällt und davon 24 vollstreckt.

25. Juni 1962
Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße

München-Schwabing * Montag. Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße. Mehrere hundert Jugendliche blockieren erneut den Verkehrauf dem Boulevard. Gegen 1 Uhr räumt die Polizei die Straße. Rund 200 Protestierer werden „eingekesselt“ und anschließend festgenommen, darunter auch der spätere RAF-Terrorist Andreas Baader. Damit enden die Schwabinger Krawalle. Laut Polizeibericht kommen an diesem Tag rund 360 Polizisten zum Einsatz. 35 Protestierer werden festgenommen, sieben nachträglich zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus werden über 200 Anwesende zur Personalienfeststellung kurzfristig in Gewahrsam genommen.

Dass die Stadtpolizei an allen Tagen keine Wasserwerfer einsetzt, liegt an der in der Leopoldstraße verkehrenden Straßenbahn. Man hätte nämlich aus Sicherheitsgründen die Strom führenden Oberleitungen außer Betrieb nehmen müssen. Außerdem befürchtet man angesichts der sommerlichen Temperaturen, dass ein Wasserwerfer zur weiteren „Erheiterung“ der Protestierenden beigetragen hätte.

Fazit: Gegen 248 Personen werden Ermittlungen wegen der Beteiligung an den Schwabinger Krawallen aufgenommen. Darunter finden sich lediglich 13 Frauen. Fast drei Viertel der Verfahren werden eingestellt. 54 Angeklagte werden verurteilt; es gibt 13 Freisprüche. Das Durchschnittsalter der Verurteilten liegt bei 22 Jahren.

Von den jungen Berufstätigen werden auffällig viele verurteilt. Während aus dem akademischen Nachwuchs nur jeder Zehnte eine Strafe erhält, ist es bei den Nichtakademikern nahezu jeder Zweite. Es werden sechs Gefängnisstrafen zwischen drei und dreizehn Monaten ausgesprochen, wovon fünf auf Nichtakademikern fallen. Die Geldstrafen liegen zwischen 40 und 1.000 DMark. Die Jungakademiker kommen mit Geldbußen und Strafen auf Bewährung davon.

Gegen Angehörige der Stadtpolizei werden 143 Verfahren eröffnet. Lediglich 14 Polizisten werden aber mit Anklagen konfrontiert. Vier Ordnungshüter werden rechtskräftig verurteilt. Darunter ist nur ein Stadtpolizist, der an den Einsätzen vor Ort beteiligt war. Die drei Anderen sind als Aufseher in der Polizeihaftanstalt tätig.

Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann protestiert in einer Resolution gegen die Ausschreitungen, die das „Machwerk verantwortungsloser, ortsfremder Elemente“ gewesen sei und bedankt sich ausdrücklich bei der Münchner Polizei für das mutige und tatkräftige Einschreiten.

7. November 1968
Beate Klarsfeld ohrfeigt Bundeskanzler Kiesinger

Berlin * Beate Klarsfeld verschafft sich mit einer Pressekarte Zugang zum CDU-Parteitag in der Berliner Kongresshalle und ohrfeigt den deutschen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, der der NSDAP seit 1933 angehört hatte, wegen seiner Nazi-Vergangenheit.  

Beate Klarsfeld wird noch an demselben Tag zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. „Es war eine symbolische Aktion der jungen Generation, der Nazi-Kinder gegen die Nazi-Väter“, sagt Beate Klarsfeld.

2. April 1974
Das Betteln wird deutschlandweit erlaubt

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Der Paragraf 361 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches wird gestrichen und damit das Betteln deutschlandweit erlaubt. Bis dahin wird, „wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt“ mit 500 Mark oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verurteilt. 

1987
In der DDR wird die Todesstrafe abgeschafft

Deutsche Demokratische Republik - DDR * In der Deutschen Demokratischen Republik - DDR wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin wurden etwa 200 Todesurteile ausgesprochen und davon circa 130 vollstreckt.

20. Februar 1998
Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft

München * Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung: „Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung  der Staatsregierung.“  Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt. 

13. März 2014
Das Landgericht verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist. 

Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

14. März 2014
Hoeneß verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht

München * Uli Hoeneß weist nach seiner Verurteilung im Prozess wegen 28,46 Millionen Euro hinterzogenen Steuern seine Anwälte an, auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Gleichzeitig legt er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern nieder.

Er muss damit seine dreieinhalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten.

28. März 2014
Sepp Krätz erhält eine Bewährungs- und eine Geldstrafe von 570.000 €

München * Sepp Krätz wird von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt.

Das Kreisverwaltungsreferat hat dem Wiesnwirt vom Hippodrom bereits mitgeteilt, dass er nicht mehr auf‘s Frühlingsfest darf und seine Schanklizenz für seine Wirtschaft Andechser am Dom verlieren wird. Weil er dadurch kein Wirt mehr ist, kann er sich auch nicht für‘s Oktoberfest bewerben. 

28. April 2014
Siegfried Able übernimmt das ehemalige Hippodrom als Marstall

München-Theresienwiese * Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft befasst sich mit der Frage, wer die Nachfolge für Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz im Hippodrom antreten soll. Sepp Krätz war am 28. März von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt. Seine Schanklizenz für den Andechser am Dom hat er bereits verloren, das selbe Verfahren für die Waldwirtschaft in Großhesselohe wird im Mai angeschlossen.

Das Wirtezelt wird Siegfried Able, der bisherige Wirt der Kalbskuchl auf der Wiesn, übernehmen. Er ist Betreiber des See-Biergartens Lerchenau mit 1.200 Plätzen, des Eiszaubers am Stachus und seit 2008 auch der Kalbskuchl. Zudem gehören ihm Pizza-Stände im Stachus-Untergeschoss und im Hauptbahnhof, in Letzterem auch der Süßigkeitenstand Münchner Zuckerl. Im Tierpark Hellabrunn hat er einen Biergarten, ein Café und einen Fish-and-Chips-Stand.

Siegfried Able wird das Hippdrom in Marstall umbenennen. Auch das Festzelt wird vollkommen neu gestaltet. Seine Kalbskuchl mit 300 Plätzen übernimmt Erich Hochreiter, der Wirt des Biergartens am Viktualienmarkt.

Der Besetzung des Wirtezeltes auf der Wiesn gehen hinter den Kulissen heftige Auseinandersetzungen. Deutlich und laut fällt die Kritik an dem seit 1980 praktizierten Vergabesystem der Stadt aus, das zwar korrekt abgewendet worden sei, aber aus einer Zeit stammt, als Volksfeste noch ein reines Reisegewerbe waren.  

Unangenehm heftig fällt die Kritik des Sprechers der Wiesnwirte, Toni Roiderer, aus. Für ihn ist der „Emporkömmling“ Siegfried Able nur ein „Kioskbetreiber“, der nie „Wunschkandidat“ war. Die etablierten Wiesnwirte wollen sogar ernstlich prüfen, ob sie ihn überhaupt in ihrem Kreis aufnehmen wollen.  

8. September 2014
Uli Hoeneß gibt den Bayerischen Verdienstorden zurück

München * Die Frau und die Kinder von dem in der Strafvollzugsanstalt Landsberg wegen Steuerhinterziehung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe einsitzenden Ex-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß geben seinen Bayerischen Verdienstorden persönlich bei Ministerpräsident Horst Seehofer zurück.  

Die Bayerische Staatskanzlei soll Hoeneß zu diesem Schritt bedrängt haben. Es sei ein ungeschriebenes Gesetz, dass zu einer Strafe ohne Bewährung Verurteilte den Orden zurückgeben müssen. Der Bayerische Verdienstorden wurde Uli Hoeneß im Jahr 2002 verliehen. 

27. September 2017
Frauen sollen in Saudi Arabien Autofahren dürfen

Saudi Arabien * Ein Dekret von König Salman von Saudi Arabien schafft die notwendigen praktischen Voraussetzungen, um ab Juni 2018 als letztes Land der Welt den Frauen das Autofahren zu erlauben.

Aktivistinnen kämpften seit 1990 für diese Errungenschaft und mussten oft einen hohen Preis dafür zahlen: Beispielsweise eine Gefängnisstrafe von 73 Tagen.