München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet.
- Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner.
- Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt.
- Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen.
- Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt.
- Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt.
- Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab.
- Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen.
- Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.