Münchner Zeitensprünge
1871

Die Todesstrafe nur mehr bei Mord und schweren Militärstraftaten im Krieg

Deutsches Reich * Die für das gesamte Deutsche Reich geltende Verfassung sieht die Todesstrafe nur mehr bei Mord und schweren Militärstraftaten im Krieg vor. Nur für Letztere wird die Vollstreckung durch Erschießen eingeführt.