Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
24. Oktober 1307
230 Tempelherren gestehen unter der Folter Unglaubliches

Paris * Der Großmeister des Templerordens, Jakob von Molay, bestätigt die Erklärungen des Präzeptors der Normandie, Gottfried von Charneys, und des Generalvisitors der Templer, Hugo von Pairauds. Darin haben sie und rund 230 Tempelherren - unter der Folter - zugegeben,

  • dass sie Jesus Christus leugnen und ihn für einen falschen Propheten halten, der für seine Verfehlungen und nicht für die Erlösung der Menschen gestorben ist,
  • dass sie bei ihren Zeremonien auf das Kreuz spucken, es mit Füßen treten und drauf urinieren,
  • dass sie nicht an sie Sakramente glauben und die Priester des Ordens bei der Messe die Weiheformel vergessen,
  • dass die Meister und Würdenträger, obgleich Laien, den Brüdern die Absolution für ihre Sünden erteilen,
  • dass sie obszöne Praktiken und Homosexualität leben,
  • dass die Brüder durch jede nur mögliche Praxis zur Bereicherung des Ordens beitragen müssen,
  • dass sie sich des Nachts im Geheimen versammeln und
  • dass jede Enthüllung im Kapitel bestraft wird, bis hin zur Todesstrafe. 
18. April 1328
Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. wegen Häresie ab

Rom - Avignon * Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. unter dem Vorwurf der Häresie ab und lässt den Beschluss durch eine Volksversammlung bestätigen.

Papst Johannes XXII. schickt daraufhin im Gegenzug eine Bannbulle nach Rom, worauf Ludwig der Baier für ihn die Todesstrafe wegen Ketzerei verkündet.

1748
Die Bettelordnung beinhaltet Strafen für Bettler und Vaganten

München * Nach der unter Kurfürst Max III. Joseph erlassenen Bettelordnung werden aufgegriffene Bettler zuerst mit 15 bis 20 Stockhieben bestraft und dann für ein halbes Jahr in das Zuchthaus gebracht.

Ausländische Bettler und Vaganten, darunter versteht man alle nichtbaierischen, werden nach ihrer Festnahme mit einem „B“ gebrandmarkt. Verlassen sie nicht innerhalb von vier Tagen das Land, droht ihnen die Todesstrafe.

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

25. Februar 1848
Frankreichs Zweite Republik ausgerufen

Paris * In Paris wird eine provisorische französische Regierung eingesetzt und die Zweite Republik ausgerufen. Diese Revolutionsregierung besteht aus einem elfköpfigen Ministerrat, in dem Vertreter der Linken, der Liberalen und Demokraten sowie der konservativen Rechten vertreten sind. Die gemäßigt reformorientierte Regierung beschließt einige wichtige Entscheidungen, darunter

  • die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien,
  • die Abschaffung der Todesstrafe für politische Delikte,
  • die Einführung der Pressefreiheit und
  • des allgemeinen Wahlrechts sowie
  • die Anerkennung des Rechts auf Arbeit. 
5. August 1854
Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts

München * König Max II. verfügt die Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts. Die Todesstrafe wird künftig ausschließlich mit der Guillotine vollstreckt.

Die bayerische Guillotine ist im Gegensatz zu dem aus Holz hergestellten französischen Original aus Eisen. Das Fallbeil  braucht deshalb nur eine Fallhöhe von 1,50 Metern, statt den 5 Metern der Original-Guillotine.

5. März 1901
Mathias Kneißl wird niedergeschossen und gefangen genommen

Geisenhofen bei Aufkirchen * Der „Räuber“ Mathias Kneißl wird im Aumacher­anwesen in Geisenhofen bei Aufkirchen von einem aus sechzig Mann bestehenden Polizeiaufgebot aufgespürt, niedergeschossen und gefangen genommen.

Weil die Todesstrafe nur an gesunden Personen vollzogen werden darf, lästern die Bayern: „An Kneißl Hias hams zerst zuagricht, dann hamsn hergricht und erst dann hamsn higricht.“ 

21. Februar 1919
Der Zentralrat nimmt seine Arbeit auf

München-Kreuzviertel * Gleich nach seiner Ernennung nimmt der Zentralrat seine Arbeit auf. 

  • Der von der USPD spontan ausgerufene Generalstreik wird bestätigt,
  • alle Geschäfte und Vergnügungsstätten werden für drei Tage geschlossen,
  • der Zug- und Straßenbahnverkehr wird eingestellt,
  • eine nächtliche Ausgangssperre wird erlassen und  der Belagerungszustand über München verhängt,
  • und damit Raub, Plünderung und Diebstahl unter Todesstrafe gestellt. 
5. September 1939
Eine Verordnung gegen Volksschädlinge wird erlassen

Berlin * Wenige Tage nach dem Kriegsbeginn wird eine Verordnung gegen Volksschädlinge erlassen. Sie bildet eine weitere rechtliche Grundlage für Todesurteile. Die Verordnung räumt ausdrücklich auch die Todesstrafe durch Erhängen ein.

24. Mai 1949
Das Grundgesetz schafft in der BRD die Todesstrafe ab

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Die Todesstrafe wird durch das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 102 abgeschafft. Zwischen 1946 bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes werden 125 Todesurteile gefällt und davon 24 vollstreckt.

1987
In der DDR wird die Todesstrafe abgeschafft

Deutsche Demokratische Republik - DDR * In der Deutschen Demokratischen Republik - DDR wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin wurden etwa 200 Todesurteile ausgesprochen und davon circa 130 vollstreckt.

20. Februar 1998
Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft

München * Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung: „Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung  der Staatsregierung.“  Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt.