Münchner Zeitensprünge
20. Februar 1998

Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft

München * Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung: „Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung  der Staatsregierung.“  Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt.