Münchner Zeitensprünge
31. Mai 1364

Strafe für eine Amts-Verweigerung (Teil II)

München * Weigert sich ein Bürger das Amt des Kämmerers oder des Steuerers anzunehmen, wird er mit einer Strafe von 31 Pfund Pfennigen belegt. 

Schlagwörter: Kämmerer, Steuerer