Münchner Zeitensprünge
24. April 2006

Der Kirchenaustritt stellt den Tatbestand des Schismas dar

Würzburg * Die Deutsche Bischofskonferenz stellt in einer Erklärung fest, dass der Austritt aus der katholischen Kirche den Tatbestand des Schismas darstellt und die Strafe der Exkommunikation nach sich zieht.