Münchner Zeitensprünge
2000
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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

1223
Papst Innozenz III. bestätigt die Ordensregel der Franziskaner schriftlich

Rom-Lateran * Nachdem der Franziskanerorden bereits in vielen Teilen Europas - möglicherweise auch schon in München - Anhänger gefunden hat, bestätigt Papst Innozenz III. die Ordensregel schriftlich. Nicht aber ohne zuvor noch Änderungen vorzunehmen. So werden beispielsweise die Wanderpredigten verboten und es muss eine Organisation, verbunden mit dem Entstehen einer Ordenshierarchie, aufgebaut werden.

23. März 1324
Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch über Ludwig den Baiern

Avignon * Der in Avignon residierende Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch wegen Häresie über König Ludwig den Baiern aus. Er schließt ihn damit aus der Gemeinschaft der Kirche aus, in die Ludwig bis zu seinem Tod nicht wieder aufgenommen werden wird. In der katholischen Kirche gilt er bis heute als exkommuniziert.  

Gleichzeitig enthebt ihn der Papst seiner königlichen Rechte und belegt das Reich mit Interdikt, also dem Verbot der Spendung der Sakramente. Der Bannfluch wird Ludwig bis zu seinem Tod verfolgen.

8. Mai 1342
Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer

München * Kaiser Ludwig IV. der Baier erteilt der Stadt in einem 2. Gunstbrief die volle Zuständigkeit und Entscheidungsgewalt in allen Bauangelegenheiten. Bisher besaß die Kommune dieses Recht nur für den Marktplatz [siehe 4. Mai 1315].

Kaiser Ludwig vereinbart mit der Stadt - zur Verhütung von Bränden - das Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer. Neu erbaute Häuser und Stadel sollen künftig mit Ziegeln gedeckt und - wenn der Bauherr das erforderliche Vermögen besitzt - auch die Wände aus Stein gemauert werden. Schmieden, die nicht aus Mauerwerk bestehen, werden abgerissen.

Durch strenge Strafbestimmungen soll der Ausbruch von Bränden verhütet werden. Feuergefährliche Betriebe müssen vor die Stadtmauern. 

1361
Die ältesten Kleiderordnungen in Altbaiern kommen aus Landshut

Landshut * Die sowohl ältesten als auch einzigen Kleiderordnungen in Altbaiern, die nicht vom Fürsten, sondern vom Rat der Stadt erlassen wurden, enthält das Landshuter Stadtbuch. Obwohl Landshut in dieser Zeit in besonderer wirtschaftlicher Blüte steht, will der Rat der Stadt, dass sich die Bürgerin bescheidener kleidet.

Den Landshuter Frauen ist verboten, Perlen, Samt, Gold, Goldstoffe und Hermelin zu tragen. Nur den Reichen ist eine Goldborte von der Breite eines kleinen Fingers um den Busen und am Mantel erlaubt. Bis auf wenige Knöpfe ist den Frauen jeglicher Silberschmuck an den Kleidern verboten.  

Es war eine reine Luxusbeschränkung, die noch kaum eine standesgemäße Trennung vorsieht. Es entsteht eher der Eindruck, dass diese Verordnung nur deshalb erlassen wurde, um den Ehemännern und Vätern den Kostenaufwand für die Einkleidung ihrer Frauen, Töchter und Söhne zu begrenzen. 

Neben Kleidervorschriften befasst sich die Verordnung auch Fragen der Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten sowie der Anwesenheit von Frauen am Wochenbett und Geschenke für das Taufkind und die Mutter.  

 

21. August 1403
Die künftige Machtverteilung wird neu festgelegt

München * Nach heftigen Bürgerunruhen in München werden im sogenannten Wahlbrief die Grundlagen für die künftige Machtverteilung und des bürgerlichen Mitspracherechts neu festgelegt. 

Einungen bezeihungsweise Zünfte werden verboten, Bestehende aufgelöst. Die Münchner Handwerkerverbände nehmen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keine politischen Funktionen mehr wahr. Durch eine straffe Gewerbeorganisation und -kontrolle stabilisiert der Rat seine Position.

1490
Das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen wird verboten

Rom-Vatikan * Der päpstliche Vikar Giacomo Botta erlässt ein Dekret, das allen Klerikern und Laien bei Androhung der Exkommunikation und des Verlustes der Ämter und Pfründe das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen verbietet.  

Papst Innozenz VIII., das ist übrigens auch der mit dem Hexenhammer, lässt den Erlass umgehend zurücknehmen und erklärt, dass das Konkubinat nicht verboten sei. In der Folge gibt es in der heiligen Stadt Rom kaum noch einen Priester oder Kurialen, der ohne Konkubine lebt. 

8. Mai 1497
30 Vorschriften für die Messerschmiedegesellen

München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.

Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“

1500
Es gibt keine Verordnung zur Hygiene der Prostituierten

München * Es gibt keine Verordnung in Bezug auf die Hygiene der Prostituierten. Das hindert jedoch niemanden am Besuch eines Bordells. Zwar gibt es schon Verbote, den Freiern kranke Frauen zuzuführen, doch ansonsten begreift man zu dieser Zeit eine Krankheit als „Strafe für ein ausschweifendes und wollüstiges Leben“

1516
Jedermann darf für den Eigenbedarf brauen

München * Nach der Landes- und Polizeiordnung ist jedermann, und damit natürlich auch jedem Kloster, die Möglichkeit gegeben, für den privaten Bedarf zu brauen.

Diese Braukonzession ist allerdings auf die eigene „Hausnotdurft“, also auf den Eigenbedarf der Klosterbrüder und des Gesindes, beschränkt. Ein öffentlicher Bierausschank ist ausdrücklich verboten. 

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
8. Mai 1521
Über Martin Luther wird die Reichsacht verhängt

Worms * Als Folge der päpstlichen Bannbulle vom 3. Januar 1521 wird in Worms von Kaiser Carl V. das Edikt gegen Martin Luther erlassen.

  • Über Luther wird die Reichsacht verhängt und außerdem
  • das Lesen und die Verbreitung seiner Schriften verboten. 
  • Luther kann von jedermann, der seiner habhaft wird, an Rom ausgeliefert werden. 
  • Seine Beherbergung ist bei Strafe verboten. 
1530
Der Rat der Stadt ändert die bestehende Bettelordnung

München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.

Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

  • Dazu gehört neben der Darlegung des Personenstandes, der Kinderzahl und der Vermögensverhältnisse,
  • die Bestätigung des Beichtvaters, dass der Antragsteller im vergangenen Jahr mindestens einmal gebeichtet und die Absolution erhalten hat.

Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.

  • Missgestaltete, behinderte Bettler müssen ihre „Gebersten“ bedecken, damit schwangere Frauen durch den Anblick nicht Schaden nehmen.
  • Es dürfen auch keine gemalten Bilder, wunderliche Tiere und sonstige Schaustücke gezeigt werden.
  • Lediglich Singen ist ihnen gestattet.
  • Den Schülern ist das Betteln nur dann zu genehmigen, wenn sie in der Schule fleißig und gehorsam waren und für bettelnde Wöchnerinnen werden gesonderte Zeichen bereitgehalten.

Es werden vier Bettelmeister bestellt.

  • Deren Hauptaufgabe ist die gerechte Auswahl der berufsmäßigen Bettler. 
  • Halbjährlich müssen sie die Inhaber der Bettelzeichen - gemeinsam mit ihren Kindern - an einem Ort zusammenkommen lassen und prüfen, ob ihre Bedürftigkeit auch weiterhin besteht.
  • Für die Einhaltung der Bettelordnung sind die Bettelknechte verantwortlich.

Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.

1550
Verbot des Gebrauchs von Kutschen für Kurtisanen

Rom * Das Verbot des Gebrauchs von Kutschen für Kurtisanen ist ein harter Schlag für das Kurtisanenwesen, weil sich Kutschen als besonderer Luxus und somit als Statussymbol ersten Ranges darstellen. Das Verbot ist das am häufigsten überschrittene Gesetz und eine reich sprudelnde Einnahmequelle des Kirchenstaates. 

Andere Maßnahmen erschweren zwar das Leben der Kurtisanen, können die gehobene Prostitution aber nie ernsthaft eindämmen. Das liegt freilich auch an der wenig konsequenten Durchführung der Maßnahmen. 

16. November 1566
Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat  

  • zur Einhaltung des sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes,  
  • die Aufforderung zu einem gottesfürchtigen Leben und  
  • zur täglichen Verrichtung des Türkengebets.  

Außerdem wird den Wirten verboten, an gebotenen Fasttagen, auch Freitagen und Samstagen, Fremden und Inländern öffentlich Fleisch zu essen zu geben. 

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

1573
120 Fässer Einbecker Bier an den Herzogshof nach München geliefert

Einbeck - München * Werden anfangs jährlich vierzig bis fünfzig Fässer Einbecker Bier nach München geliefert, so steigert sich der Bedarf des Herzoghofes und erreicht in den Jahren 1573 und 1574 - mit jeweils einhundertzwanzig Fässern - die Höchstgrenze. Danach sinken die Lieferungen wieder auf dreißig bis fünfzig Fässer pro Jahr ab.

Doch die ständig offensichtlicher werdende Finanzmisere schreckt die Hofkammer angesichts des sich anbahnenden Staatsbankrotts auf. Die herzogliche Finanzbehörde stellt daraufhin die Frage, weshalb das Bier für den baierischen Hof - unter den gegebenen Umständen - noch immer für teures Geld aus Einbeck im hohen deutschen Norden bezogen wird. Immerhin handelt es sich dabei doch um ein „Ketzerbier“ aus dem lutherischen Ausland. 

Jeder der 600 Hofbediensteten - je nach Rang und Funktion - hat das Recht auf ein bestimmtes Quantum Bier. Die Herrschaften an den besseren Tischen können sogar trinken, soviel sie wollen. Und sie genießen das Freibier derart in vollen Zügen, dass der Herzog immer wieder mit Verboten gegen die „unzimbliche“ und übermäßige Trunkenheit einschreiten muss.

um Februar 1583
„... weil sein Fetl nicht hinab zu bringen sei“

Freising - Köln * Als bei der Auseinandersetzung um Köln die Anwesenheit des Fürstbischofs Ernst dringendst notwendig ist, kann er sich nicht von seiner Freisinger Liebschaft losreißen. Sein Bruder, der inzwischen regierende Herzog Wilhelm V., schreibt damals: „Das sei gewislich die einzige und vornehmliche Ursach, daß der Bruder darum nicht hinab nach Köln wolle, weil sein Fetl nicht hinab zu bringen sei.“

Da „die unschätzbare Freundschaft Baierns nur durch außergewöhnliche Opfer erkauft werden kann“, übersieht die Römische Kurie den  

  • ungebührlichen Lebenswandel des wittelsbachischen Erzbischofs und den  
  • Verstoß gegen das Pfründenhäufungsverbot des Trienter Konzils.  
  • Außerdem unterläuft der Wittelsbacher in vier von fünf Fällen das für die Übernahme eines Bistums vorgeschriebene Mindestalter und  
  • selbst die Residenzpflicht wird für ihn aufgehoben. 
6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

1691
Verbot des Brauens von weißem und obergärigem Bier

München - Au * Kurfürst Max Emanuel erlässt gegenüber den Klöstern und Landständen ein Verbot des Brauens von weißem und obergärigem Bier - zum Schutz der kurfürstlichen Brauhäuser. Die Paulaner-Ordensmänner stellen unbeeindruckt des Verbots die genannten Biere her. 

1696
Veräußerungsverbot der Jurisdiktion und des Scharwerks

München - Haidhausen * Einen kurfürstlicher Erlass verfügt, dass in einer Entfernung von vier bis fünf Meilen um die Hauptstadt keine weitere Jurisdiktion und kein Scharwerk veräußert werden darf und die bereits veräußerten wieder einzuziehen sind. Dies trifft freilich auch auf die Hofmark Haidhausen zu. 

10. April 1715
Max Emanuel zieht n aller Stille durch das Neuhauser Tor

München * Kurfürst Max Emanuel zieht nachts um 23 Uhr mit seiner Familie in aller Stille durch das Neuhauser Tor. Freudenbezeugungen sind zuvor verboten worden.  

Der erneut in seine Herrschaftsrechte eingesetzte Kurfürst Max Emanuel trifft damit wieder mit seiner Familie zusammen. Er hat Großes mit seinen Söhnen vor und in seinem Exil beschlossen, dass drei seiner fünf Söhne in der Reichskirche untergebracht werden sollen: Philipp Moritz, Clemens August und Johann Theodor. 

1740
Kurfürst Clemens August gründet den Mopsorden

Köln * Der Kölner Kurfürst und Fürsterzbischof Clemens August gründet - nach dem päpstlichen Verbot der Freimaurer - als Ersatz den Mopsorden. Es handelt sich dabei um einen für Männer und Frauen gleichsam zugänglichen Orden, der vermutlich auch am Münchner Hof Verbreitung findet.

Um den Papst nicht erneut zu erzürnen, ersetzt man den Eid der Freimaurer durch das Ehrenwort der Geheimhaltung und nimmt - am Anfang - nur Katholiken in den Logen auf. Um die ganze Angelegenheit als harmlos und ungefährlich hinzustellen, befürwortet man den Zutritt der Damen. Dabei ist gerade dies eine fast revolutionäre Tat, da den Möpsinnen alle Grade der Loge offen stehen und die Ämter paritätisch besetzt werden.

Der Name Mopsorden geht auf die im 18. Jahrhundert vorhandene Begeisterung für die gleichnamigen Hunde zurück. Zugleich steht die französische Bezeichnung für die Ehefrau eines Freimaurers Pate: Mopse. Das Brauchtum ist von „einer gewissen galanten Laszivität, wie sie dem Geschmacke des Rokoko entsprach“.

Der Zirkel in der Mopsloge soll Folgendes lehren: „Gleich, wie alle Durchschnitte des Kreises durch seinen Mittelpunkt gehen, müssen alle Handlungen eines Mopses aus einer Quelle gehen, nämlich der Liebe.“ 

17. Januar 1746
Der Freisinger Fürstbischof Johann Theodor wird zum Kardinal befördert

Rom-Vatikan - Freising - Lüttich * Die bereits am 9. September 1743 durch Papst Benedikt XIV. erfolgte Ernennung des Freisinger, Regensburger und Lütticher Fürstbischofs Johann Theodor zum Kardinal wird erst jetzt offiziell publiziert. 

Was zunächst wie eine Rangerhöhung aussieht ist aber in Wirklichkeit das Karriere-Ende des an Macht und Einfluss Gefallen findenden Wittelsbachers. Denn kein noch so „handgesalbtes“ Domkapitel würde einen Kardinal zum Bischof küren. Das verbot schon der Standesdünkel.

Johann Theodor geht deshalb als „Kardinal von Baiern“ in die Geschichte ein. Seine Zeit verbringt der Kardinalswürden- und Purpurträger bis zu seinem Lebensende in Lüttich.

31. März 1751
Eine weitere Ausnahme vom Schankverbot

Au * In einem Mandat erteilt Kurfürst Max III. Joseph den „PP. Paulanern zu Closter Neudeckh ob der Au” eine weitere Ausnahme vom Schankverbot. Sie dürfen am Festtag des Ordensgründers, am 2. April, und der anschließenden Oktav, insgesamt acht Tage, „denen zu ihrem Closter kommenden Leuthen in Flaschen und kleinen gschürln einen Drunckh braunes Bier abgeben“. Da Frauen der Zutritt ins Kloster verwehrt ist, beauftragen diese Buben, die ihnen das Getränk in Krügen holen. 

Das Ordensfest hatte eine große Anziehungskraft, seit Kurfürst Max III. Joseph und sein Hof mit großem Gefolge in die Au fährt. 

3. August 1773
Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers

München * Ein kurfürstliches Mandat befasst sich mit der Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers. Das in den genannten Märzenkellern gelagerte Bier darf nur an Gäuwirte und nur in grosso oder Fassweise verkauft werden. Der Minutoverschleiß, das Abgeben des Bieres massweise ist verboten. Das Bier muss vom Bräu in die entsprechende Stadt oder den Markt gebracht werden. 

1781
Die Gemäldegalerien werden für das Volk frei zugänglich

München-Graggenau - München-Maxvorstadt * Die Gemäldegalerien in den nördlichen Hofgartenarkaden werden für das Volk frei zugänglich. 

  • Sie werden zu einem Anziehungspunkt und Ausflugsort für die mondäne Münchner Bevölkerung und der städtischen Eleganz.
  • In den Arkaden hat Kurfürst Carl Theodor Anschläge anbringen lassen, wonach es verboten ist, im Hofgarten zum Grüßen den Hut zu ziehen. 
1781
Kurfürst Carl Theodor lässt vaterländische Stücke verbieten

München * Der pfalz-baierische Kurfürst Carl Theodor lässt einige vaterländische Stücke aus politischen Gründen verbieten. Ein Verbot folgt dem anderen. Dabei spielen die Vorstadttheater gerade diese Volksstücke mit Vorliebe. Die Gründe für diese restriktiven Maßnahmen der Regierung liegen zum einen in der Unsittlichkeit der Stücke, zum anderen im Bestreben der Obrigkeit, angebliche öffentliche Unruheherde zu unterbinden.

1781
Der Beginn von gesellschaftspolitischen und sozialen Umwälzungen

Königsberg * Immanuel Kant veröffentlicht seine „Kritik der reinen Vernunft“. Doch auch wenn Immanuel Kant in seinen Aufsätzen schreibt: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!“, so bleiben solche Gedankengänge in Europa noch lange Zeit pure Theorie. Doch auch hier ändert die Aufklärung sowie der Fortschritt der Naturwissenschaften und der Technik - langsam - das Weltbild.

Die Welt wird plötzlich erklärbar. Für viele Phänomene, die man zuvor dem direkten Eingreifen Gottes zugeschrieben hat, findet man jetzt logische Erklärungen. So macht beispielsweise die Erfindung des Blitzableiters den bislang üblichen Wettersegen überflüssig. Damit waren die Zeiten, in denen der Blitz als Zeichen oder gar als Strafe Gottes galten, endgültig vorbei.

Schriftsteller der Aufklärung, darunter Lorenz Westenrieder, versuchen die neuen Denkanstöße in zahlreichen Artikeln zu verbreitern. Sie benutzen dazu die in dieser Zeit neu entstandenen Zeitschriften und Journale, aber auch Flugschriften. Westenrieders Schriften widersprechen oft der Lehrmeinung der katholischen Kirche und werden deshalb verboten. 

Und selbst wenn die verbreiteten Denkansätze zum Teil die Unterstützung des Kurfürsten finden, so sollen die Inhalte - schon aus reinen Machterhaltungsbestrebungen heraus - kanalisiert werden. Die Gedanken der Aufklärung zu Ende gedacht ,bedeuten diese aber auch, dass sich die Menschen früher oder später nicht mehr in ihre Untertanenrolle fügen, sondern die Teilnahme am politischen System einfordern werden. 

Das ist der Beginn von gesellschaftspolitischen und sozialen Umwälzungen. 

10. April 1782
Ein Hundemarkt auf dem Schrannenplatz

München-Graggenau * In München lässt sich ein Hundemarkt auf dem heutigen Marienplatz nachweisen. Er findet Sonn- und Feiertags zwischen zehn und zwölf Uhr statt. Der private Hundehandel wird verboten. 

22. Juni 1784
Kurfürst Carl Theodor verbietet die Illuminaten

München * Kurfürst Carl Theodor verbietet alle Communitäten, Gesellschaften und Verbindungen, die ohne seine landesherrliche Bestätigung gegründet worden sind. Damit wird auch der Geheimbund der Illuminaten verboten und seine Mitglieder mit der Verfolgung und Amtsenthebung bedroht. 

So kommt auch Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas auf die Schwarze Liste. Auch wenn er nie persönlich verfolgt wird, so ist das Vertrauen Carl Theodors in Montgelas zerstört und damit seine Karriere am Hof des Kurfürsten am Ende. Seine Aussichten auf eine fest besoldete Stelle ist dadurch in weite Ferne gerückt.

um 1785
Den Auern, Lechlern und Haidhausern wird das Fischen verboten

Au - Haidhausen - Lehel * Ein kurfürstliches Mandat verbietet den Auern, „Lechlern“ und Haidhausern das Fischen in der Isar. Erstmals werden auch die Bewohner des Lehels mit diesem Namen bezeichnet. Nun ist das Lehel ein echter Ort geworden, genauso wie die Au und Haidhausen.

23. Oktober 1790
Einfuhr von Büchern und Schriften aus Nürnberg verboten

München - Nürnberg * Kurfürst Carl Theodor untersagt die Einfuhr von Büchern und Schriften aus Nürnberg. Die Reichsstadt hatte sich nicht zu Zensurmaßnahmen bewegen lassen und wurde dadurch immer mehr zu einem Einfallstor für revolutionäres Gedankengut nach Baiern.

5. August 1799
Auer Wirte beschweren sich über Münchner Brauer

Au - München * 16 Bierwirte aus der Au beschweren sich bei der Generallandesdirektion darüber, dass die Münchner Brauer auf dem Gasteig und dem Lilienberg - trotz Verbotes - in ihren Märzenkellern ihr Bier in kleinen Portionen abgeben. Gemeint ist damit der sogenannte Minuto-Verschleiß. 

Die Generallandesdirektion droht bei nochmaligem Vorkommen mit Strafen von 60 Reichstalern. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
27. Mai 1811
Grundsteinlegung für die Neue Isarkaserne

München-Isarvorstadt * Grundsteinlegung für die Neue Isarkaserne an der Zweibrückenstraße. Auf dem Baugelände befinden sich noch die Obst- und Gemüsegärten des Stifts der Englischen Fräulein. In der Nachbarschaft liegen der Holzlagerplatz der Münchner Kistlerzunft und eine Werkstatt der Stadt, in der die hölzernen Wasserleitungsrohre gebohrt werden.

Der Flurname An den Schweineställen, in früherer Zeit auch Plärrer, kommt vom Verbot der Schweinehaltung in der inneren Stadt.

4. Januar 1812
Die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens

München * König Max I. Joseph genehmigt, „daß den hiesigen Bierbrauern gestattet sein soll,

  • auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September ihr selbstgebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen und
  • ihre Gäste daselbst mit Bier und Brot zu bedienen.
  • Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“ 

Die Verordnung wird als die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens bezeichnet.

17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest. 

2. Februar 1817
Graf Maximilian Joseph von Montgelas erhält seine Entlassungsurkunde

München-Kreuzviertel * Mit den Worten: „Sonntag um elf Uhr werde ich mich bei Ihnen einfinden; adieu mon cher Montgelas. Ich hoffe, Sie in besserer Gesundheit anzutreffen, als ich Sie verlassen habe“, hat der baierische Herrscher sein Kommen für den 2. Februar 1817 angekündigt. Doch statt dem König fährt ein Bote mit der Entlassungsurkunde in der Tasche in das Palais am Promenadeplatz. 

Der abgesetzte Minister erhält nicht einmal die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Kündigungsschreiben ist so formuliert, als hätte der Graf selbst aus gesundheitlichen Gründen gebeten, „ihn der ganzen Last der ihm bisher anvertrauten Staatsämter zu entheben“. Graf Maximilan Joseph von Montgelas schweigt nach der Überreichung des Schreibens erst einmal eine Viertelstunde und äußert sich dann nur über die - aus seiner Sicht - viel zu niedrige Höhe der Pension. 30.000 Gulden erhält der Neurentner, statt der 36.000 Gulden, die er als aktiver Minister erhalten hat.

Das ist also der Dank des Hauses Wittelsbach für den Mann, der ihnen in jahrzehntelanger Arbeit das Land vergrößerte, einen modernen Staat geschaffen und die Königskrone errungen hatte. Doch für Kronprinz Ludwig ist der Minister, der Baiern geformt, reformiert und modernisiert hat, einfach zu „unteutsch“.

In dieser Zeit kursieren zudem Schmähschriften, in denen Montgelas unterstellt wird, er sei nur ein „halber Baier“ und gehöre der alles unterjochenden französischen Nation an. Als Ernestine von Montgelas nach der Entlassung ihres Mannes als Minister die Gruppierung der Verschwörer an der Hoftafel beschimpft, erhält sie lebenslanges Hofverbot.

Kein Wunder, dass der ansonsten denkmalgeile König Ludwig I. dem Architekten des modernen Baiern kein Bronzestandbild setzen lässt, wohl aber seinem Mitverschwörer Fürst Carl Philipp von Wrede. Danach bewirkt eine deutsch-national gestimmte bayerische Geschichtsschreibung, dass Montgelas bei den Bayern in keinem guten Andenken bleibt.

Nach der Entlassung des Grafen Maximilian Joseph von Montgelas werden die Ministerien neu aufgeteilt. Das Portefeuille des Äußeren erhält Alois Graf von Rechberg, das des Inneren Friedrich Graf von Thürheim und das der Finanzen Maximilian Freiherr von Lerchenfeld.

um März 1817
Flechten, Moos und Baumrinde statt Brot

Königreich Baiern * Die Hungersnot erreicht ihren Höhepunkt. „Statt des mangelnden Brotes aß man Flechten, Moose und Baumrinden, man stach die ersten Graswurzeln im Frühjahr 1817 aus der Erde, um sich Gemüse daraus zu machen oder sammelte Brennesseln zum gleichen Zweck, man kaufte sich Kleie, […] um sie zu kochen und Kuchen aus ihr zu backen.“

„Achtzehnhundertunderfroren“ nennen die Menschen die Zeit dieses unerklärbaren Klimaschocks. Woher sollen sie auch wissen, dass ein Vulkanausbruch auf einer fernen unbekannten Insel ihr Elend ausgelöst hat. Sie vermuten vielmehr eine Strafe Gottes für die Säkularisation und das Verbot kirchlicher Traditionen. Klöster konnten geschleift werden - der Glaube nicht.

1818
Von höchster Stelle wird eine strenge Reinlichkeit verordnet

München * Wegen der immer wieder auftretenden Hautkrankheiten in den Kasernen wird von höchster Stelle eine strenge Reinlichkeit verordnet.

  • Die Soldaten sollen künftig in den warmen Sommermonaten an „ausgewählten, schicklichen und gefahrlosen Stellen“ in fließendem Wasser öfter baden.
  • Die Leibwäsche ist wöchentlich,
  • die Bettwäsche monatlich zu wechseln.
  • Die Füllungen der Strohsäcke müssen fortan alle vier Monate ausgetauscht,
  • die Bettdecken halbjährlich gereinigt werden.
  • An der zweimännigen Bettenbelegung wird aber weiterhin festgehalten.
  • Lediglich das „rollierende Schlafen“, bei dem sich die vom Wach- oder Arbeitsdienst kommenden Soldaten in die Betten der Ablösung legt, ein Bett also von vier Soldaten benutzt wird und deshalb tagsüber gar nicht mehr auslüften kann, wird streng verboten.
1822
Ein aussichtsloser Kampf gegen die Mayer'sche Lederfabrik

Untergiesing * Die bürgerliche Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au entschließt sich, nachdem sie jahrelang dem Geschehen in der Mayer'schen Lederfabrik tatenlos und voller Neid zugesehen hat, zu einem Protest bei „allerhöchster Stelle“ - vermutlich dem Königlichen Ministerium des Inneren - gegen die „gewissenlosen Gewerbebeeinträchtigungen, welche wir von den hiesig- und umliegenden Lederfabrikanten und Israeliten durch die widerrechtliche Anmaßung der Selbstfabrikation ihrer in Accord übernommenen Militärlieferungen viele Jahre hindurch sehr empfindlich zu erdulden hatten“.

In der Folge fordert die Behörde den Lederfabrikanten auf, künftige Militäraufträge bei den ansässigen Schuhmachermeistern fertigen zu lassen. Doch die Freude der Schuster über ihren Sieg gegenüber dem Lederfabrikanten dauert nur kurz. 

Dem geschäftstüchtigen Fabrikbesitzer Ignaz Mayer gelingt es nämlich, den Schwabinger Schumacher Hanrieder davon zu überzeugen, dass er seine Werkstatt mit „Sack und Pack“ sowie mit der Genehmigung der zuständigen Behörden in die Untergiesinger Lederfabrik verlegt.

Der Schuhmacher erhält dafür „eine wöchentliche Entschädigung [...], und [kann] sonach genüßlich sein Leben in Wohltätigkeit durchbringen“. Ignaz Mayer aber kann über den Trick der ausgeliehenen Hanriederischen Konzession - sehr zur Empörung der bürgerlichen Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au - seine Militärlieferungen auch künftig weiter in eigener Regie herstellen lassen.

Der Schuhmacherzunft bleibt nur mehr das Beschreiten des Protestwegs. Ihr Protest gegen die „unerlaubte Transferierung einer Gewerbekonzession von einer Vorstadt in die andere“ findet beim Königlichen Landgericht zunächst positives Gehör. Doch die Regierung des Isarkreises hebt das Verbot umgehend wieder auf.

Eine königliche Anweisung zieht schließlich einen Schlussstrich unter die Affäre - und zwar zugunsten der industriellen Produktion in der Lederfabrik. Es war das Königliche Handelsministerium, das sich in den Vorgang um die umstrittene Konzession einmischte und die Entscheidung zugunsten des Hoflieferanten beeinflusste.

Wenn schon nicht das Einzelmitglied, so hätte doch die Schuhmacherzunft den Einfluss ihres Kontrahenten und damit die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens erkennen müssen. Immerhin ist Ignaz Mayer nicht nur der Schwiegersohn des dem bayerischen Königs als millionenschweren Kreditgebers unentbehrlich gewordenen Leonhard von Eichthal, sondern seit dem Jahr 1809 auch der Schwiegervater von Simon Freiherr von Eichthal, der bei der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank eine zentrale Rolle spielte.

Der Hofbankier organisiert nicht nur die neue Kreditbank, sondern stellte auch dem späteren König Ludwig I. Mittel für seine Kunsteinkäufe zur Verfügung.

1825
Gründe für den Mangel an Bevölkerung

Königreich Baiern * Als Gründe für den Mangel an Bevölkerung sieht man in

  • den Kriegsverlusten,
  • der mangelnden Freizügigkeit,
  • in dem zur Ehelosigkeit zwingenden Militärstand,
  • in der großen Anzahl der Geistlichen,
  • in den Eheverboten für untergeordnete öffentliche Bedienstete, 
  • in dem Luxusbedürfnis, das einer Eheschließung entgegen steht,
  • in der Unteilbarkeit der Bauerngüter und
  • in der Erschwerung der Ansässigmachung und Verehelichung. 
8. Mai 1832
Die Rheinbayerische Kreisregierung verbietet das Hambacher Fest

Hambach * Die Rheinbayerische Kreisregierung unter der Leitung von Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg verbietet das Hambacher Fest. Begründet wird das Verbot mit

  • der Ungesetzlichkeit des Versammlungszwecks,  
  • der politischen Diskussion und
  • dem Bestreben der Auflösung der bestehenden Ordnung. 
17. Mai 1832
Das Verbot des Hambacher Festes wird zurückgenommen

Pfalz * Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg und die Rheinbayerische Kreisregierung müssen das Verbot des Hambacher Festes wieder zurücknehmen. Der Landrat, verschiedene Städte und einflussreiche, angesehene Bürger haben gegen das Verbot interveniert. 

31. Juli 1834
König Ludwig I. ändert seine positive Haltung zum Haberfeldtreiben

München * König Ludwig I. gibt seine wohlwollende Haltung gegenüber dem Brauch des Haberfeldtreibens auf und erteilt den Befehl: „Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß

  • die alte Sitte des Haberfeldtreibens in jenen Gemeinden, in welchen selbes zur Verübung von Exzessen irgendeiner Art, d.h. als Spottung vor die Häuser der Mütter unehelicher Kinder mißbraucht wurde, oder künftig mißbraucht wird, verboten, und daß
  • sodann die von einem solchen Verbote betroffenen Gemeinde für etwaige Zuwiderhandlungen in solidum [= ganzheitlich] verantwortlich erklärt und nach Lage der Sache durch die Kreisregierung selbst mit militärischer Exekution belegt werde.“ 
1836
Gegen das Ausschankverbot des Salvators

München * Graf von Seinsheim schreibt in seiner Funktion als Präsident des Isarkreises zur Preisgestaltung des Salvator-Bieres: „Seit ich denke, und das ist schon eine geraume Zeit von Jahren, findet dieser Ausschank um das Fest des Hl. Franz von Paula statt. Das Publikum ist nicht nur daran gewöhnt, sondern es hängt demselben wie dem Einbocke [= Bockbier]mit einer Art von Leidenschaftlichkeit an, ja manche Menschen erblicken in dem Genusse des Einbockbieres den Beginn einer Art Frühjahrskur. […] 

Sollte auf dem Verbote des Ausschanks des Salvators bestanden werden, so bin ich überzeugt, daß, um Selbes zu verwirklichen, die ernstesten Maßregeln, ja sogar militärische Assistenz erforderlich werden.“

9. September 1839
Vorschriften für Kinderarbeit in Fabriken in Preußen

Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ tritt in Kraft. 

  • Danach dürfen Kinder unter 17 Jahren erst dann arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass sie eine dreijährige Schulbildung genossen haben. Unternehmer können diesen Punkt jedoch leicht umgehen, wenn sie eine Fabrikschule führen. Diese sind dann aber mehr Alibischulen. 
  • Kinder unter 17 dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten. Die Ortspolizei kann jedoch die Arbeitszeit für maximal einen Monat erhöhen. 
  • Zwei Pausen von mindestens 15 Minuten und eine einstündige Mittagspause müssen eingeräumt werden. 
  • Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie die Nachtschicht ist für Kinder völlig verboten. 
  • Fabrikbesitzer müssen Buch über die Kinder in ihren Unternehmen zu führen. Nichteinhaltung der Vorschriften wurden mit Geldstrafen geahndet. 

Die Vorgaben gelten nicht für Arbeiterkinder in der Landwirtschaft. 

13. März 1847
Lola Montez wohnt jetzt in der Theresienstraße 8

München-Maxvorstadt * Lola Montez wohnt jetzt in der Theresienstraße 8, beim Maurerpolier Lüglein, zur Miete. Die Solotänzerin hatte bei einem Hausball dem Geschäftsführer des Gasthofs Zum Goldenen Hirschen in aller Öffentlichkeit eine Watschen verpasst. Deshalb erhält sie - nach fünf Monaten - ein Hausverbot.

Das Zimmer dient ursprünglich nur als Zwischenlösung, bis das am 1. Dezember 1846 vom König angekaufte, neu gestaltete und standesgemäße Palais an der Barer Straße 7 bezugsfertig ist. Doch kann sie dieses Haus erst am 28. April 1847 beziehen. 

20. Juni 1847
Das Rauchverbot in den Straßen und auf den Plätzen wird aufgehoben

München * Das Verbot des Tabakrauchens in den Straßen und auf den Plätzen wird aufgehoben. Danach bleibt es nur in der Nähe der königlichen Residenzen und in den Arcaden des Hofgartens verboten. Die rauchende Lola Montez passt natürlich in das Bild der verruchten und selbstbewussten Frau. Denn das Rauchen ist eine männliche Domäne. 

14. Juli 1849
Die Landtagswahlen sollen andere Mehrheiten ermöglichen

Königreich Bayern * Die für diesen Tag angesetzten Landtagswahlen werden von der Staatsregierung sorgfältig vorbereitet. Sie setzt dabei vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der(höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert; nach den Wahlen jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.  

Die Wahlkreise werden erstmals von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet. Eine Praxis, die die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten wird. Mit den so gewonnenen neuen Mehrheitsverhältnissen kann König Max II. eine Politik der Reaktion verfolgen und versuchen, die Änderungen der Bayerischen Verfassung wieder rückgängig zu machen. 

16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

1856
Die Schweiger-Theater als lästige Konkurrenz des Hoftheaters

München-Au - München-Isarvorstadt * Wegen des großen Erfolgs der Schweiger-Theater bei allen Bevölkerungsgruppen bittet Hoftheaterintendant Franz Dinglstedt das Innenministerium, das Interesse seines Hoftheaters gegen die lästige Konkurrenz aus der Vorstadt zu schützen. So kommt es zum Aufführungsverbot klassischer Dramen.

1860
Das Sommersud-Verbot wird aufgehoben

München * Das Sommersud-Verbot wird aufgehoben und damit das ganzjährige Brauen erlaubt. Es dauert aber noch weitere zwanzig Jahre, bis die Münchner Brauer die Möglichkeit auch nutzen.

1. März 1869
Der Münchner Ableger des ADV wird in der Nordendhalle gegründet

München * Der Münchner Ableger des seit 1863 bestehenden Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins - ADV wird in der Nordendhalle gegründet. Angekündigt ist eine Veranstaltung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: „Besprechung der Arbeiterfrage“.

Tatsächlich ist es eine Gründungsversammlung. Siebzig Personen treten dem Vorgängerverein der SPD an diesem Tag bei. Der Verein wird aber ziemlich schnell wieder verboten, weil der Obrigkeit die politischen Debatten in Vereinen einfach suspekt sind. 

23. November 1870
Das Bündnis mit dem Norddeutschen Bund verbessert die Regelungen für Kinderarbeit

Berlin - München * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun 

  • ein Mindestalter von zwölf Jahren, 
  • für unter 14-jährige Beschäftigte eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag. 
  • die Arbeit an Sonn- und Feiertagen war verboten.
  • Der Schulunterricht, der den Kindern zu erteilen war, die in Fabriken arbeiteten, sollte mindestens drei Stunden am Tag betragen. 

Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung. 

14. Oktober 1872
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt zieht in die Ludwigstraße

München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.

Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“

  • Die Lehrerinnen werden von ihrem männlichen Kollegen verteufelt, obwohl ihr Lohn sowieso schon geringer als der ihrer männlichen Kollegen ist.
  • Außerdem haben die meisten weiblichen Lehrkräfte keine feste Anstellung und kommen über die untersten Stufen der Hierarchie nicht hinaus.
  • Hinzu kommt noch ein strenges Zölibat, ein Heiratsverbot. 
  • Das verordnete Eheverbot für die Lehrerinnen ist ein wirksames Mittel, die Quote der weiblichen Lehrkräfte niedrig zu halten.  

Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme. 

1874
Die Wittelsbacherbrücke muss dringend neu gebaut werden

München-Untergiesing - München-Isarvorstadt * Obwohl der ehemalige Werksteg an der Stelle der heutigen Wittelsbacherbrücke aus Statikgründen nur von Fußgängern benutzt werden darf, wird auf der Brücke - verbotenerweise, aber verständlich - geritten, gefahren und das Vieh getrieben.

Doch nicht nur deshalb muss ein Überweg gebaut werden, der den Anforderungen angepasst ist. Für Giesing ist eine Verkehrsanbindung dringendst erforderlich, weshalb mit dem Bau einer eisernen Fachwerkskonstruktion begonnen wird.

um 1874
Der Sozialdemokratische Verein wird aufgelöst

München * Auf Betreiben des Münchner Polizeidirektors Max Freiherr von Feilitzsch wird der Sozialdemokratische Verein aufgelöst. Von 1875 bis 1878 werden 568 Verfahren wegen „geheimer Verbindung und verbotener Affiliation“ eingeleitet. 

1875
Der Rechtsverkehr wird eingeführt

München * Wichtige Verkehrsregeln treten in Kraft. 

  • Das Rechtsfahren von Pferdefuhrwerken wird eingeführt;
  • das Zerkleinern von Brennholz in weniger als vier Meter breiten Straßen wird verboten.
1878
Sozis verbieten - Sozialgesetzgebung ankündigen

Deutsches Reich * Alle sozialistischen oder sozialdemokratischen Organisationen werden verboten. 

Zugleich wird eine Sozialgesetzgebung angekündigt, welche die Arbeiter gegen Unfälle, Krankheiten und Altersarmut absichern soll.

1878
Von den Arbeitsbedingungen der Ziegeleiarbeiter

Berg am Laim - München-Haidhausen - Bogenhausen * Da die Padroni jenseits der Alpen bei den Akkordanten komplette Arbeitstrupps anheuern, stellen sie anfangs auch keine Geräte zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Italiener Schaufeln und Hacken schleppen und selbst Schubkarren und anderes Gerät über die Alpen schieben müssen.

An ihrem Arbeitsplatz in München angelangt, liegt ihnen ausschließlich daran, durch möglichst viel Arbeit möglichst viel Geld zu verdienen. Durch das Bezahlen von Akkordlöhnen entziehen sich die Italiener den Kontrollen, die man zur überwachung der gesetzlichen Vorgaben eingeführt hat.

Frauen und Kinder übernehmen die körperlich weniger schweren Tätigkeiten. Manchmal bilden Familien ein Team, mit dem Stampadore“an der Spitze. Frau und Kinder haben ihm zuzuarbeiten und je besser die einzelnen Arbeitsschritte koordiniert sind, desto besser ist auch das Gesamtergebnis. Schon zehnjährige Buben verdingen sich als Handlanger. Die Mulis stehen an der untersten Stelle der Hierarchie, haben den Mund zu halten und müssen einfach funktionieren.

Zwar sieht die Reichsgewerbsordnung aus dem Jahr 1878 Bestimmungen zum Arbeitsschutz für Kinder und Frauen vor, so eine Beschränkung der Arbeitszeit sowie das Verbot von körperlich schwerer Arbeit. Doch die Verordnung wird in der Praxis unterlaufen und die Strafen sind so lächerlich niedrig, dass sie wirkungslos bleiben. Wenn kontrolliert wird, dann, so ein resignierter Fabrikinspektor, „[...] braucht sich der Jugendliche nur neben der [Arbeits-]Bank auf den Boden zu setzen, um Jedermann ad oculos zu demonstrieren, daß er seine Ruhepause in echt italienischer Weise feiert“.

1878
Der Velociped-Klub führt immer wieder Rennen in den Isarauen durch

München * Der Münchner Velociped-Klub führt in den kommenden Jahren immer wieder Rennen in den Isarauen durch, hat allerdings das Problem, dass sie tagsüber verboten sind und die Obrigkeit nichts davon erfahren darf. So auch anno 1878, als die Fahrer in der vorletzten Runde „von der bewaffneten Macht, die von der Veranstaltung Wind bekommen hatte, mit donnerndem Halt zum Absitzen gezwungen wurden“.

Der Attraktivität des neuen Sports schadeten diese Maßnahmen in keinster Weise. Auch wenn die Rennen wegen der Verbote in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden mussten, war das Publikumsinteresse am „Reiten auf den Velocipeden“ riesengroß.

Schon deshalb erlebt die Stadt seither ständig neue radsportliche Höhepunkte. Die ehrgeizigen Münchner Velo-Clubs verfügen immer über die besten und schnellsten Rennbahnen.

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
5. Oktober 1878
Das Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen

München-Isarvorstadt * Die Singspielhalle Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen und Café chantants. Sie wird in Bezug zum Bayerischen Polizei-Strafgesetzbuch vom 16. Dezember 1871 gestellt, in dem festgelegt ist: „das sogenannte Chansonetten-Kostüm selbst in der abgeschwächten Form des kurzen ausgeschnittenen Kleides mit kurzen Ärmeln und mit Trikot ist verboten.

Die Chansonetten und Coupletsängerinnen dürfen nur in langem Gesellschaftskleide auftreten. Nur das National-Costüm von echten National-Sängern ist von den Bestimmungen [...] ausgenommen“.

8. Mai 1886
Coca Cola in der Apotheke erhältlich

Atlanta - USA * Der Apotheker John Stith Pemberton entwickelt 1886 in Atlanta ein neues Getränk namens Coca-Cola. Ursprünglich ist es als medizinisches Tonikum gedacht. Wegen Alkoholverboten ersetzt Pemberton Wein durch eine Mischung aus Coca-Blättern, Kolanüssen und Zucker. Sein Buchhalter Frank Mason Robinson erfindet den Namen und das berühmte Logo. Anfangs wird Coca-Cola in Apotheken verkauft, später entwickelt sich daraus eine weltbekannte Marke. 

Am 8. Mai 1886 wird Coca-Cola erstmals in der Apotheke Jacob’s Pharmacy in Atlanta verkauft. Ein Glas kostet damals fünf Cent. Anfangs wird das Getränk verkauft als Mittel gegen:

  • Müdigkeit
  • Kopfschmerzen
  • Nervosität
  • Verdauungsprobleme
1887
Kommentierte Berichte der Fabrikinspektoren

München * Dr. Bruno Schoenlank, Vordenker in der SPD, kommentiert die Berichte der Fabrikinspektoren in seinem Buch „Zur Lage der arbeitenden Klasse in Bayern“, das während der Zeit der Sozialistengesetze verboten ist, wie folgt:

„[...] Das harte Werk, der lange Arbeitstag, der in den oberbayerischen Ziegeleien, diesen Musteranstalten rücksichtslosester Ausbeutung der Arbeitskraft herrscht, ist vom Fabrikinspektor oft genug denunziert worden.

Aber was nützt es? Die Herren Ziegeleibrenner lassen sich, um den einheimischen Arbeitern die Lebenshaltung noch tiefer als sie bereits steht, herabzudrücken, beständig neue Waggonladungen italienischer Kulis von ihren Lieferanten aus dem Lande kommen, wo die Citronen und die Schmutzconkurrenz blüh‘n.

So nimmt es Keinen, der die Verhältnisse selbst zu beobachten Gelegenheit gehabt, Wunder, wenn es über die Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen betreffs der Kinderarbeit von den Ziegeleien heißt:
‚In einer namhaften Zahl derartiger Anlagen, die ich im Berichtsjahr theils zum erstenmale, theils nach mehrjähriger Zwischenpause besucht habe, fanden sich nicht einmal die Arbeitsbücher und man war anscheinend entweder noch in völliger Unkenntniß der die jugendlichen Arbeiter betreffenden Vorschriften, oder man hat sie mangels genügender Controle einfach außer Acht gelassen. Das behufs dieser Mißstände weiter Erforderliche ist eingeleitet‘.

Mangel an Controle, weil Mangel an Aufsichtspersonal, und darum eine Gesetzesverletzung nach der anderen, begangen durch die sittenstrengen Stützen der bürgerlichen Gesellschaft, die Moral, Ehrbarkeit, Gesetzlichkeit und Schutz nationaler Arbeit in Erbpacht haben, ferner Unkenntnis der Gesetze, d.h. derjenigen, die den Profit der Kapitalisten ein wenig zu beschneiden bestimmt sind.

O diese unschuldvollen, ahnungslosen Engel von Kapitalisten!“

5. Februar 1887
Bittschrift an Prinzregent Luitpold um Aufhebung des Kostümverbots

München * Johann Kögel ersucht in einer Bittschrift an Prinzregent Luitpold um die Aufhebung des Kostümverbots. Er begründet sein Schreiben damit, dass nicht jeder Volkssänger in konzessionierten Singspielhallen auftreten kann und deshalb die weniger etablierten Künstler weiter ins berufliche Abseits gedrängt werden würden.

15. September 1887
Ludwig Peter Ritter von Klug befürwortet die Aufhebung des Bauverbots

München * Ludwig Peter Ritter von Klug befürwortet als Vorstand der königlichen Hof- und Kabinettskasse - Kraft seines Amtes - die Freigabe des bis dahin der Bautätigkeit verschlossenen Grundstückkomplexes und gibt als Vorstand der Privat-Fidei-Kommiß-Verwaltung und Angehöriger des Stiftungsrats der königlichen Relikten-Anstalt Neuberghausen selbst seine Zustimmung zur Aufhebung des Bauverbots. 

24. September 1887
Ahnungslosen Bauern den Grund abgeluxt

München-Bogenhausen * Der Königlich geheime Hofrat Ludwig Ritter von Klug und der Bogenhauser Pfarrer Konrad Ettmayr erwerben um 5.800 Mark Acker und Wiesen mit einem Teil einer aufgelassenen Kiesgrube bei den Maximilians-Anlagen.

Da dort ein Bauverbot herrscht, kann es um diesen geringen Betrag von den eingesessenen, aber ahnungslosen Bauersleuten Reischl, die sich zudem in einer finanziellen Notlage befinden, erwerben. 

Die Verhandlungen führt der Pfarrer, der nichts zugunsten der unerfahrenen Bäuerin unternimmt, ihr kein Angebot macht, sondern auf ihren Vorschlag wartet. Die total überforderte Frau, die hauptsächlich mit der Pflege ihres todkranken Mannes beschäftigt ist und in dem Pfarrer den Garanten eines gerechten Preises sieht, wird von dem cleveren Verhandlungsführer gnadenlos über den Tisch gezogen. Hofrat Klug agiert inzwischen unbemerkt im Hintergrund.

Auf dem Grundstück wird die Doppelvilla des Hofrats und des Hofintendanten Ernst von Possart entstehen. Die Adresse lautet: Maria-Theresia-Straße 24/25. 

1889
Das Fahren mit dem Rad ist im Englischen Garten verboten

München-Englischer Garten - München-Graggenau - München-Haidhausen - Bogenhausen * Das Rad fahren im Englischen Garten, in den Maximiliansanlagen und im Hofgarten ist untersagt. Auch viele Straßen der Innenstadt sind für Velocipedisten tagsüber nur zu Fuß zu benutzen, das Rad muss geschoben werden.

Dezember 1891
Die erste antisemitische Gesellschaft in München gegründet

München * Mit dem Deutsch-Sozialen-Verein wird in München erstmals eine antisemitische Gesellschaft gegründet. Er fordert unter anderem die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes von 1869,  das die jüdische Bevölkerung erstmals offiziell vor dem Gesetz gleichstellt.

Darüber hinaus die Beschränkung der Gewerbefreiheit, die Einführung von Befähigungsnachweisen sowie ein Verbot der neuen, die Existenz der ortsansässigen Detailhändler und des heimischen Handwerks bedrohende Verkaufsformen, worunter in erster Linie die gerade aufkommenden Warenhäuser gemeint sind.

15. Januar 1893
Presseberichte zum Grundstückskauf von 1887

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten berichten über den am 24. September 1887 erfolgten Grundstückskauf von Ludwig Peter von Klug in Bogenhausen - zu einem extrem günstigen Preis. Die Zeitung informiert zudem darüber, dass Klug nur neun Tage vor dem Kauf der Immobilie das dort bestehende Bauverbot aufheben hat lassen. Den Verkäufern ist dieser Vorgang allerdings nicht bekannt gewesen. 

10. März 1894
Das Internationale Handels-Panoptikum wird eröffnet

München-Hackenviertel * Der Schausteller Carl Gabriel eröffnet gemeinsam mit dem Wachsplastiker Emil Eduard Hammer im ehemaligen Vogl'schen Kaufhaus in der Neuhauser Straße 1/Ecke Färbergraben das „I. Internationale Handels-Panoptikum“. Es ist das größte und bedeutendste Panoptikum Münchens und wird als „ein Bedürfnis der werdenden Großstadt“ bezeichnet. 

Es gibt rund 2.000 Exponate zu betrachten, davon etwa 500 Wachsfiguren und Wachspräparate. Der Eintrittspreis beträgt 50 Pfennig, Kinder und Soldaten zahlen die Hälfte. Das Panoptikum ist täglich von 8 bis 21 Uhr geöffnet.

Als besondere Attraktion befindet sich in der dritten Etage das Anatomische Museum und ein Extrakabinett mit über 600 Exponaten. Das Extrakabinett dürfen nur Personen über 18 Jahren betreten. Personen beiderlei Geschlechts ist die gemeinsame Besichtigung polizeilich verboten. Am Dienstag und Freitag ist die Anatomische Abteilung ab 14 Uhr nur für Damen geöffnet.

Im Keller befindet sich die Inquisitionsabteilung mit einer Sammlung von Folterwerkzeugen, deren Anwendung an lebensgroßen Wachsfiguren dargestellt werden. In der angeschlossenen Verbrecher-Galerie werden hauptsächlich zeitgenössische Massenmörder als Wachsimitate gezeigt.

27. September 1895
Ein Militärverbot für die Bierbude Nr. 3

München-Theresienwiese * Von der Polizei-Kommandantur wird über die Bierbude Nr. 3 ein Militärverbot verhängt. Der Grund ist die Erklärung des Budeninhabers, er werde dem sozialistischen Gewerkschaftsverein für jeden auf der Festwiese gezapften Hektoliter eine Mark spenden.

15. April 1900
Kaiserwitwe Cixi und die „Boxer“ als Verbündete gegen die Ausländer

Shandong - China * Die „Boxer“ werden offiziell verboten. Da sich jedoch reguläre kaiserliche Truppen mit ihnen verbünden, lässt sich das Verbot nicht durchsetzen. Nun ändert die Kaiserinwitwe Cixi und ein Teil der hohen Beamtenschaft erneut ihre Meinung und beginnen, in den „Boxern“ Verbündete gegen die Ausländer zu sehen. 

September 1902
Carl Gabriel stellt ein Hippodrom auf dem Oktoberfestes auf

München-Theresienwiese * Der Magistrat erlaubt dem Schausteller-Unternehmer Carl Gabriel ein Hippodrom auf dem Festplatz des Oktoberfestes aufzustellen. Es ist seinem griechischen Namen entsprechend eine Reitarena. Im Inneren des Etablissements befindet sich eine 60 Meter lange Pferdereitbahn, in der Besucher des Restaurationsbetriebs gegen Bezahlung reiten können. Der Umritt dauert 5 Minuten und kostet 50 Pfennige.

Der Bierausschank ist dem Inhaber anfangs verboten. Doch die Gäste können die Reitkünste der nicht immer nüchternen oder sich sonst nicht sonderlich geschickt anstellenden Damen und Herren bewundern.

So manches Kleid rutscht hoch und gibt den Blick auf ein Damenbein frei. Kein Wunder, dass für das Hippodrom bald der Name „Stilaugenzelt“ auftaucht. „Der unerschöpfliche Unterhaltungsstoff, den die erstmaligen Reitversuche von Herren und Damen den Zuschauern bieten, macht das Hippodrom zur ersten Volksbelustigung der Festwiese“.

1910
Den Verein bayerischer Kinematographeninteressenten gegründet

München * Auf Anregung von Carl Gabriel wird der Verein bayerischer Kinematographeninteressenten“als Interessensverband der Kinobesitzer gegründet. Der Grund der Vereinsgründung ist der Versuch der Münchner Lokalschulkommission, ein Kinderverbot im Kinematographentheater durchzusetzen. Damit wäre ein treuer Kundenstamm des Kinos ausgeschlossen worden.

1912
Ein Mischehenverbot für Samoa wird erlassen

Samoa * Angesichts des freien Sexuallebens und der unkomplizierten ehelichen Verbindungen wird ein Mischehenverbot für Samoa erlassen. Die Nachkommen aus bis dahin als legal angesehenen Mischehen werden zu Weißen erklärt und können sogar auf Antrag den Europäern gleichgestellt werden. Man nennt sie dann „Kulturdeutsche“

25. Juli 1914
Flammender Protest gegen das verbrecherische Treiben der Kriegshetzer

Berlin * Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei - SPD veröffentlicht einen Massenprotest gegen den drohenden Krieg, in dem es heißt:

  • „Parteigenossen, wir fordern euch auf, sofort in Massenversammlungen den unerschütterlichen Friedenswillen des klassenbewussten Proletariats zum Ausdruck zu bringen. Eine ernste Stunde ist gekommen, ernster als irgendeine der letzten Jahrzehnte. Gefahr ist im Verzuge! Der Weltkrieg droht! 
  • Die herrschenden Klassen, die euch im Frieden knebeln, verachten, ausnutzen, wollen euch als Kanonenfutter missbrauchen. Überall muss den Gewalthabern in die Ohren klingen: Wir wollen keinen Krieg! Nieder mit dem Kriege! Hoch die internationale Völkerverbrüderung.“

In 160 Städten finden bis Ende Juli 288 Versammlungen und Aufmärsche statt, an denen sich nach Angaben des Veranstalters mehr als eine Dreiviertel Million Menschen beteiligen. Alleine die große Antikriegsdemonstration der SPD in Berlin am 28. Juli umfasst über 100.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Und das, obwohl die Kundgebung vom Berliner Magistrat ausdrücklich verboten worden ist. 

28. Juli 1914
Der Kaffeehaus-Besitzer Franz Fahrig verteidigt sich im Staatsanzeiger

München-Kreuzviertel * Im Bayerischen Staatsanzeiger erklärt der Kaffeehaus-Besitzer Franz Fahrig,  

  • dass er kein Ausländer sei,  
  • dass es im Café Fahrig keinen Serbenstammtisch gibt und  
  • dass er kein Verbot ausgesprochen hat, patriotische Lieder zu spielen.  

Der Café-Betreiber wird dennoch auch weiterhin von den Patrioten angefeindet. 

31. Juli 1914
Ausfuhrverbot von Futtermitteln, Tieren und anderer Waren

Berlin * Gleichzeitig mit der Kriegserklärung erlässt der deutsche Kaiser das „Verbot der Ausfuhr von Nahrungsmitteln aller Art ins gegnerische Ausland“. Damit dürfen nur noch neutrale und die verbündeten Länder Österreich, Ungarn und Türkei sowie die deutschen Truppen im Ausland mit Bier beliefert werden.  

Das Versandbuch der Paulanerbrauerei macht diese Krise des Exportes deutlich sichtbar. Erst nach beiden Weltkriegen können die Münchner Brauereien in den 1970er Jahren wieder Exportzahlen wie um 1900 erzielen. 

1. August 1914
Ein Ausfuhrverbot weiterer Lebensmittel wird erlassen

Berlin * Ein Ausfuhrverbot weiterer Lebensmittel wie Kaffee, Salz, Zucker und Bier wird erlassen. Damit dürfen nur noch neutrale und die verbündeten Länder Österreich, Ungarn und Türkei sowie die deutschen Truppen im Ausland mit Bier beliefert werden. 

2. August 1914
SPD-Abgeordneten stimmen gegen die Haushaltsgesetze

München * Anfang August schließt die Münchner Börse kurzfristig, um Panikverkäufe zu verhindern. Und selbst das bayerische Finanzministerium zeigte sich alarmiert: Es warnt davor, dass die Bürger die Banknoten zum Teil nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptieren würden.  

Bei der Sitzung des Bayerischen Landtags stimmen die 21 anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Haushaltsgesetze. Das ist aber auch schon die einzige Reaktion gegen den Krieg.

Die beiden Kammern des Landtags befassen sich ebenfalls nicht mit dem Krieg sondern mit ungleich wichtigeren Fragen, wie beispielsweise dem Verbot des freireligiösen Unterrichts oder der Beschneidung des Streikrechts der Staatseisenbahner.

2. Februar 1915
Faschingstreiben und Starkbierausschank passen nicht zum Krieg

München * Das Stellvertretende Generalkommando gibt folgende Bekanntmachung heraus: „Faschingstreiben und Starkbierausschank in der im Frieden üblichen Weise passen nicht in unsere Zeit. Ich bestimme deshalb auf Grund des Kriegszustandsgesetzes:

  • Faschingstreiben: Während des diesjährigen Faschings ist Faschingstreiben jeder Art, sowie der Verkauf von Karnevalsartikeln auf öffentlichen Plätzen und Straßen und in Wirthschaften, Kaffeehäusern usw. untersagt.
  • Starkbierausschank: Der bisher übliche Sonderausschank von Starkbier darf nur im gewöhnlichen Schankbetrieb und in den diesem Betrieb dienenden Räumen ausgeschenkt werden. Konzerte, Volksgesänge und sonstige Belustigungen sowie der Verkauf von Scherzartikeln sind hiebei verboten“
4. Februar 1916
Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier

München * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier noch das beliebte Märzenbier gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.

Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.

  • Statt für „Freibier“ sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für den Kauf von „Liebesgaben für die Front“.
  • Das Generalkommando behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber vor.
18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
18. Dezember 1917
Der US-Senat schlägt die Einführung der Prohibition vor

Washington * In den USA schlägt der Senat unter dem erheblichen Druck der Enthaltsamkeitsbewegung die Einführung der Prohibition vor. Herstellung, Verkauf und Transport alkoholischer Getränke sollen dadurch verboten werden. Die Bestimmung wird am 16. Januar 1919 ratifiziert und tritt am 19. Januar 1920 in Kraft. 

31. Januar 1918
Den verschärften Belagerungszustand über Berlin verhängt

Berlin * Das Militär verhängt den verschärften Belagerungszustand über Berlin.

  • Die Behörden lösen den Arbeiterrat auf und untersagen die Bildung einer neuen Streikleitung.
  • Die SPD-Parteizeitung Vorwärts wird verboten, weil er über die Sympathiestreiks in Budapest und Wien berichtet hat. 
22. Februar 1918
Das Kriegsministerium kategorisiert die Streikleitungen

München * Das bayerische Kriegsministerium unterscheidet in seiner Analyse die Streikleitungen in

  1. „Führer, die den unabhängigen Sozialdemokraten angehörend, in unmittelbarer Verbindung mit Norddeutschland, vielleicht auch mit dem Ausland stehen und revolutionäre Umtriebe ins Land hereinbringen.
  2. „Den einheimischen Führern der gemäßigten Sozialdemokratie. […] Sie haben die Bewegung bisher vielfach in besonnene Bahnen gelenkt, vertreten aber natürlich aus parteitaktischen Gründen den Demonstrationsstreik als ein zuverlässiges politisches Mittel.  
  3. „Der Masse der beteiligten Arbeiterschaft, die unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen jeder verhetzenden Einwirkung besonders zugänglich ist.“

Und weiter schlägt das Kriegsministerium vor: 
„Führer der unter 1) bezeichneten Art sind, wenn irgend möglich, aus ihrer Umgebung zu entfernen und zwar solche, die sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig oder dringend verdächtig gemacht haben durch polizeiliche vorläufige Festnahme und Erwirkung eines richterlichen Haftbefehls – Wehrpflichtige durch Einberufung, Versetzung, Abstellung ins Feld -, Nichtbayern durch Aufenthaltsverbot auf Grund Art. 42 des Kriegszustandsgesetzes.“ 

25. März 1918
Der Kriegsminister und der Umgang mit den Sozis

München * Kriegsminister Philipp von Hellingrath formuliert in einem internen Schreiben seine Meinung, welche Taktik gegenüber den beiden sozialdemokratischen Parteien einzuschlagen ist:

„Nach den seitherigen Erfahrungen bildet die unabhängige Sozialdemokratie eine schwere Gefahr für den Fortbestand des Reiches. Ihren Bestrebungen muß auf jedem möglichen Wege entgegengetreten werden.

Da sie ihren Zuwachs vornehmlich aus den Reihen der rechtsstehenden Sozialdemokratie erhält, liegt die wirksamste Abwehr gegen ihre weitere Ausbreitung in Maßnahmen, durch welche die sozialdemokratische Mehrheitspartei die Flucht ihrer bisherigen Anhänger in das Lager der Unabhängigen zu verhindern sucht.

In dieser Beziehung erblicke ich ein wirksames Mittel in der Versammlungstätigkeit der alten sozialdemokratischen Partei. Durch mündliche Aufklärung vermag sie am ehesten ihre Mitglieder sich zu erhalten und gegen die unterirdische Wühlarbeit der Radikalsozialisten widerstandsfähig zu machen.

Das Bestreben der militärischen Zensurstellen wird daher dahin gehen müssen, den Veranstaltungen der Mehrheitssozialisten so wenig wie möglich Schwierigkeiten zu bereiten.

Gelegentliche Entgleisungen in den Versammlungen werden in der Regel weit weniger nachteilige Folgen haben als verbitternd wirkende Verbote und Anordnungen“

1. April 1918
Sarah Sonja Lerch wird beerdigt

München * Dr. phil. Sarah Sonja Lerch, geborene Rabinowitz, eine der Anführerinnen der Januarstreiks, wird am Ostermontag auf dem Neuen Israelitischen Friedhof an der Garchinger Straße beerdigt. Ein Vertreter der USPD legt einen Kranz am Grab ab und erklärt, dass die Polizei einen Nachruf verboten hat. Josef Sontheimer ergreift daraufhin das Wort, wird aber sofort verhaftet und mit Handschellen gefesselt abgeführt.

Frau Lerch war gemeinsam mit Kurt Eisner, Albert Winkler, Hans Unterleitner, Emilie und Babette Landauer und anderen wegen Landesverrats verhaftet worden. Die 35-jährige Sarah Sonja Lerch hat sich am 29. März 1918 im Gefängnis Stadelheim erhängt. Sie wird nicht die letzte Sozialdemokratin sein, die im Freitod die Erlösung aus offenbar nicht zu verändernden Verhältnissen sucht. 

19. September 1918
Die Gründe, warum Kurt Eisner als Kandidat aufgestellt wurde

München * Die Zentralpolizeistelle Bayern berichtet dem Kriegsministerium: 

„Die Gründe, warum Eisner als Kandidat aufgestellt werden soll, sind folgende:

1.) Man will erreichen, dass Eisner für die Zeit des Wahlkampfes, nachdem er noch nicht verurteilt ist, freigesprochen werde. Die Wahlversammlungen könnten nach Ansicht der Vereinsmitglieder [der USPD] vom Generalkommando nicht verboten werden.
Man werde Veranlassung nehmen, den Massen die Ziele der Unabhängigen klarzulegen; zu dem Zweck kämen als Redner von Berlin Leute, gegen welche die Polizei sich nicht vorzugehen traue, wie Haase,
[Adolph] Hoffmann, Ledebour, von Nürnberg der Gauvorsitzende Baier.

2.) Man will gegen die Mehrheitssozialisten opponieren. Diesbezüglich sei eine Weisung aus Berlin da.“ 

12. Oktober 1918
Die erste öffentliche Rücktrittsforderung an den Kaiser

Berlin * Die rechtsorientierte Deutsche Zeitung aus Berlin distanziert sich als erste Zeitung von Kaiser Wilhelm II.: „Wer sich das Zepter aus der Hand winden lässt, der kann es nicht führen. Für uns gibt es nur die Frage, was wird aus unserem Reich?“ 

Die übrigen Zeitungen halten sich noch bis Ende Oktober an das Verbot, nichts über Rücktrittsforderungen an den Kaiser zu berichten. 

28. Oktober 1918
Neue politische Verhältnisse und der alte Kaiser

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten betonen in einem mit „Der Kaiser und die neue Zeit“ überschriebenen Leitartikel, dass die neuen politischen Verhältnisse „alle Grundlagen seiner Auffassung vom Herrscherberuf über den Haufen“ geworfen hätten. Daraus sollte jetzt die Folgerung gezogen werden. Sonst entsteht ein innerlich unwahrer Zustand, der über kurz oder lang zu Konflikten führen müsse.

Das ist zwar noch eine sehr verklausulierte und versteckte politische Kritik an Wilhelm II., aber damit wird das sich selbst auferlegte Verbot, den Kaiser nicht anzugreifen oder zu demontieren, immer öfter durchbrochen. 

3. November 1918
Erste Friedensdemonstration der USPD seit den Januarstreiks

München-Theresienwiese * Um 10 Uhr Vormittag findet auf der Theresienwiese, an der Freitreppe unterhalb der Bavaria, die erste Friedensdemonstration der USPD seit den Januarstreiks statt. Lediglich 800 bis 1.000 Personen nehmen daran teil. Das liegt daran, dass das Generalkommando den Anschlag von Plakaten verboten hatte. Da die finanziellen Mittel zum Druck von Flugblättern fehlten, konnte die Einladungen zu dieser Kundgebung mit hektographierten Handzetteln erfolgen.

Hans Unterleitner erklärt am Versammlungsbeginn, dass die Veranstaltung nur unter folgenden Bedingungen des Polizeipräsidiums genehmigt worden ist:

  • Keine Entschließung zu fassen, dass die heutige Regierung durch eine Volksregierung ersetzt werden müsse,
  • keine Aufforderung an die Soldaten ergehen zu lassen, die Waffen niederzulegen,
  • keine Demonstrationszüge zu veranstalten beziehungsweise hiezu aufzufordern.

Kurt Eisner betont in seiner Rede den Friedenswillen des deutschen Volkes und sagt: „Von der eingerosteten deutschen Regierung in Berlin sind Taten zur Herbeiführung des Friedens nicht zu erwarten, deshalb muss eine Volksregierung in Bayern sofort Frieden schließen“ und fordert auf zum „Sturz der Monarchie“ und zur „politischen Revolution“. Das Abkommen über parlamentarische Reformen vom Vortag bezeichnet er als „unaufrichtig und unzureichend“.

In Hinblick auf die am 30. Oktober in Wien gebildete Staatsregierung der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich sagt Eisner: „Wir grüßen über die Grenze die neue österreichische Republik und fordern, dass eine vom Volk einzusetzende bayerische Regierung mit den deutschen Republikanern Österreichs gemeinsam den Frieden im Namen Deutschlands verkündet, sofern in Berlin nicht der Wille oder die Macht vorhanden ist, den Frieden sofort zu erreichen“

Aufgrund des Demonstrationsverbots wird im Anschluss an die Versammlung ein Spaziergang nach Stadelheim angetreten. 

5. November 1918
Die USPD will im Hackerkeller eine Wahlversammlung abhalten

München-Theresienwiese * Die USPD will im Hackerkeller eine Wahlversammlung abhalten. Der Andrang ist aber so groß, dass der Saal viel zu klein ist und die Versammlung - im Dunkeln - auf der Theresienwiese durchgeführt werden muss. Das geschieht, ohne dass eine Erlaubnis dafür eingeholt worden war. Kundgebungen unter freiem Himmel sind während des Kriegszustands generell verboten. Die Polizei lässt zwar Ausnahmen zu, doch diesmal werden die Vorschriften einfach ignoriert - und die Behörden schreiten nicht ein. 

Als der Redner Kurt Eisner in den Versammlungssaal kommt, findet er nur noch leere Gläser vor. Er muss seine Wählerversammlung suchen und findet eine große dunkle Masse bei der Bavaria. Es sollen 20.000 Menschen gekommen sein. Kurt Eisner mahnt zur Geduld und warnt vor einem sofortigen Aufbruch, da Münchens Erhebung am lichten Tage erfolgen wird. „Nur noch kurze Zeit. Aber ich setze meinen Kopf zum Pfande, ehe 48 Stunden verstreichen, steht München auf!“ 

7. November 1918
Das Teilnahmeverbot der Soldaten wird zurückgenommen

München-Theresienwiese * Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei - USPD hat zu einer Kundgebung auf die Theresienwiese eingeladen. Um die Kontrolle über die Münchner Arbeiterschaft nicht ganz zu verlieren, haben sich die Gewerkschaften und die MSPD dieser Einladung angeschlossen. 

Soldaten ist zunächst die Teilnahme an der Versammlung von der Stadtkommandatur verboten worden. Zwei MSPD-Abgeordnete, darunter Erhard Auer, veranlassen, dass die Anordnung durch Kriegsminister Philipp von Hellingrath aufgehoben wird. Soldaten, die keinen Dienst haben, wird erlaubt, die Kaserne zu verlassen. Ein Teil der Soldaten wird als Bereitschaft zurück behalten. 

7. November 1918
Wenn Versammlungsverbot - dann Revolution

Berlin * Die Unabhängige Sozialdemoktatische Partei - USPD hat für den Abend 26 Versammlungen angesetzt. Die Regierung will diese verbieten.

Friedrich Ebert und die SPD sind davon überzeugt, dass ein Versammlungsverbot umgehend die Revolution auslösen würde. Deshalb fordert Ebert vom Reichskanzler Prinz Max von Baden: „Heute abend müssen wir das Ultimatum von jeder Tribüne verkünden, sonst läuft uns die ganze Gesellschaft zu den Unabhängigen. Der Kaiser muss sofort abdanken, sonst haben wir die Revolution.“ 

8. Dezember 1918
Die politisch-satirische Zeitung Rote Hand wird verboten

München * Die politisch-satirische Zeitung „Rote Hand“, Untertitel: „Führendes Organ für national-anarchistische Gschaftlhuberei“, erscheint erstmalig im Straßenhandel. Polizeipräsident Josef Staimer lässt den Druck einstellen und das weitere Erscheinen verbieten. Er begründet die Maßnahme mit der „Übertretung der Sonntagsruhe“

27. Januar 1919
Anton Graf Arco will gegen Kurt Eisner plakatieren

München * Anton Graf Arco auf Valley, der spätere Eisner-Mörder, will mit einem Aufruf die Bevölkerung aufrütteln: „Wer ist Bayerns Vertreter im Reich? Wer greift dem Willen des Bayernvolkes, der durch den Landtag vertreten wird, durch Staatsgrundgesetz? [sic!] Wer macht unser so geachtetes Volk durch kinderhafte politische Manöver im Deutschen Reich und im Ausland lächerlich? Kurt Eisner Ministerpräsident.“

Die Plakatierung des etwas verworrenen Pamphlets wird vom Polizeipräsidenten Josef Staimer verboten. 

16. Februar 1919
Das Faschingstreiben wird verboten

München * In Hinblick auf den anstehenden Fasching [2. bis 4. März] verbietet die Polizeidirektion sowohl das Faschingstreiben als auch den öffentlichen Verkauf von Faschingsartikeln. 

27. Februar 1919
Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten

München * Zum Schutze der Räterepublik wird verfügt, dass Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten sind. Ab 19 Uhr müssen alle Nichtdiensttuenden und Zivilisten die Straßen verlassen haben. Die vom Stadtkommandanten Oskar Dürr und vom Polizeipräsidenten Josef Staimer unterzeichnete Anordnung wird in der Bayerischen Staatszeitung veröffentlicht. 

3. März 1919
Eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers

München * Der Zentralrat beschließt eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers. Durch diese wird die Bodenspekulation in Bayern verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot soll mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. 

5. April 1919
Das Führen bayerischer Adelstitel wird ausdrücklich verboten

München-Kreuzviertel * Bezugnehmend auf das „Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels“ wird in einer Bekanntmachung der Staatsregierung das Führen bayerischer Adelstitel ausdrücklich verboten. Das Gesetz wird durch die Weimarer Verfassung vom 11. August wieder aufgehoben. 

8. April 1919
Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

München * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.

  • Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.
  • Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.
  • Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.
  • Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.
  • Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.
  • Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden. 
13. April 1919
Das Regierungsprogramm der Kommunistischen Räterepublik

München - Freistaat Bayern * Die Proklamation der Zweiten Räterepublik ist ein aussichtsloses Unterfangen, denn Münchens Isolation in Gesamtbayern ist noch weiter gestiegen und von außen ist keine Unterstützung zu erwarten, da die Reichsregierung Herr der militärischen Lage ist. Eine vage Hoffnung verbindet sich allenfalls mit Aufständen in Österreich.

  • Eugen Leviné will ein revolutionäres Exempel statuieren, den „Massen Anschauungsunterricht geben, ihnen zeigen, wie eine Räterepublik aufgebaut wird“, und hofft, auch eine niedergeschlagene Räterepublik würde weitere Emanzipationsversuche herausfordern.
  • Gegenüber ihrer Vorgängerin bemüht sich die kommunistische Räteregierung mit Hochdruck um die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats.
  • Ihr geht es nicht um die bloße Übernahme der Gewalt, sondern um die Zerschlagung des bestehenden Staatsapparates. Vorrang besitzt die Bildung eines eigenen Behördenapparates mit verschiedenen Kommissionen und die Schaffung einer Roten Armee.
  • Zur Abwehr gegenrevolutionärer Putschvorhaben tritt bis zum 23. April ein Generalstreik in Kraft.
  • Das gesamte Bankwesen wird unter der Leitung von Emil Maenner und Towia Axelrod nationalisiert,
  • die Gewerbe- und Industriebetriebe vorerst nicht sozialisiert, aber der Kontrolle der Betriebsräte unterstellt.
  • Mit drakonischen Strafandrohungen wird versucht, gegen Plünderer und „Revolutionsschmarotzer“ vorzugehen.
  • Die bürgerliche Presse wird verboten. Während des Generalstreiks erschienen allein die kostenlos verteilten „Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte“.

Trotz großer Anstrengungen bleiben auch die Herrschaftsorgane der Zweiten Räteregierung weitgehend ineffizient - es fehlt an zuverlässigen Kräften und der Zeitdruck ist groß. 

25. April 1919
Milde ist Schlappheit, Gutmütigkeit ist Unzuverlässigkeit

Freistaat Bayern * An die Kommandeure der Regierungstruppen und Freikorps wird folgende Anweisung gegeben:

„Die Gruppen haben ihre Aufträge mit Gewalt durchzuführen, jedes Verhandeln mit dem Feinde oder mit der Bevölkerung ist verboten. Milde wird als Schlappheit, Gutmütigkeit als Unzuverlässigkeit der Truppen gedeutet“.

Außerdem erhalten die Regierungssoldaten Belehrungen über die Verkommenheit ihrer Gegner, mit denen sie es in München zu tun haben werden. Eigens ausgebildete Agitatoren bläuen den Soldaten ein, dass die Spartakisten jeden auf der Stelle umbringen, der einen „Noske-Ausweis“ bei sich trägt. Als „Noske-Ausweis“ bezeichnet man umgangssprachlich die Kärtchen, mit denen sich die Regierungssoldaten ausweisen. 

25. April 1919
Das Kuchenverbot bleibt auch weiterhin bestehen

München * Die Betriebsräte beschließen, dass Kleinkunstbühnen, Cafés und Weinlokale wieder bis zur Polizeistunde geöffnet haben dürfen. Bars und Animierkneipen müssen dagegen geschlossen bleiben. Auch das Kuchenverbot besteht weiterhin.

14. September 1920
Verbot von Schnapsschenken auf dem Oktoberfest beantragt

München-Theresienwiese * Der Rechtsrat Max Heiglmayer stellt im Stadtrat den Antrag, „dass die auf der Wiesn zugelassenen Schnapsschenken wegen der zahlreichen Fälle sinnloser Betrunkenheit, wodurch die Anwohner der Wiesn belästigt wurden, geschlossen werden“.

1925
Faulhabers Buch: „Deutsches Ehrgefühl und katholisches Gewissen“

München * Erzbischof Michael von Faulhaber veröffentlicht ein Buch mit dem Titel: „Deutsches Ehrgefühl und katholisches Gewissen“.  Zunächst stellt er fest, dass „darüber zu urteilen, was katholisch ist oder was an das Wesen des Katholizismus greift, [...] Sache des kirchlichen Lehramtes“ ist. Im nächsten Satz gibt er sich als Träger dieses Lehramtes aus. Und dann beginnt er zu politisieren. 

Benito Mussolini, der im Oktober 1922 mit seinem „Marsch auf Rom“ die Macht in Italien an sich gerissen hatte und die Verfassung nach seinen Vorstellungen abänderte, wurde vom Kardinal hoch gelobt, da „das Oberhaupt des italienischen Faschismus [...] die Geister des Kulturkampfes [...] bis heute mit fester Hand [...] im Zaun gehalten“ habe. 

Gleich darauf lässt Faulhaber seine Bewunderung für den deutschen Faschistenführer folgen, wenn er schreibt: „Adolf Hitler wußte besser als die Diadochen seiner Bewegung, daß die deutsche Geschichte nicht erst 1870 und nicht erst 1517 begann, daß für die Wiederaufrichtung des deutschen Volkes die Kraftquellen der christlichen Kultur unentbehrlich sind, daß mit Wotanskult und Romhaß das Werk der Wiederaufrichtung nicht geleistet werden kann. 
Als Mann des Volkes kannte er auch die Seele des süddeutschen Volkes besser als andere und wußte, daß mit seiner Bewegung, die in ihrer Kehrseite Kampf gegen Rom ist, die Seele des Volkes nicht erobert wird“
.

Das Buch erscheint wohlgemerkt in dem Jahr,

  • in dem die NSDAP neu gegründet worden ist,
  • in dem Adolf Hitler für mehrere Jahre ein Auftrittsverbot erhalten hat,
  • in dem der erste Band von Hitlers „Mein Kampf“ erscheint und
  • in dem die berüchtigte Schutzstaffel - SS gegründet wird. 
16. Februar 1925
Das Verbot der NSDAP wird in Bayern aufgehoben

München * Der Ausnahmezustand und das Verbot der NSDAP werden in Bayern aufgehoben. Damit ist der Weg für eine Parteineugründung frei. Das auch, nachdem Hitler dem bayerischen Ministerpräsidenten Heinrich Held [BVP] die Erklärung gegeben hatte, nur mehr im Rahmen der Verfassung agieren zu wollen. 

27. Februar 1925
Adolf Hitler gründet im Bürgerbräukeller die NSDAP neu

München-Haidhausen * Adolf Hitler gründet nach seiner Haftentlassung im Bürgerbräukeller die NSDAP neu. In seiner Rede über „Deutschlands Zukunft und unsere Bewegung“, in der er den Bürgerkrieg ankündigt und bemerkt, es gehe dabei entweder der Feind über seine Leiche oder er über die Leiche des Feindes. Das führt zu Hitlers Redeverbot in öffentlichen Versammlungen. Bis zum 5. März 1927 kann die NSDAP nur mehr geschlossene Veranstaltungen durchführen.

Februar 1928
Parlamentarischer Disput über Josephine Bakers Auftritt

Wien * Als Josephine Baker für Februar 1928 einen Auftritt im Wiener Ronacher ankündigt, gehen die Wogen hoch. Eine fast nackte, dunkelhäutige Frau ist für das Wien der 1920er-Jahre zu viel. Die  konservativen und katholischen Kreise protestieren, organisieren Aufmärsche und warnen, dass „der schwarze Teufel kommt“.

Tageszeitungen sprechen vom „Negerskandal“, Vertreter der katholischen Kirche organisieren Sondergottesdienste zur Buße gegen Bakers „schwere Verstöße gegen die Moral“, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - NSDAP - Wiens protestiert gegen ihre „obszönen“ Auftritte und fordert ein Auftrittsverbot.

Es wird öffentlich und sogar im Parlament diskutiert, ob man ihren Auftritt nicht verbieten sollte. Ein christsozialer Abgeordneter meint, dass Josephine Baker eine Gefährdung der öffentlichen Moral sei. „Wir können keine pornografischen Tanzaufführungen zulassen.“ Worauf ein liberaler Abgeordneter kontert: „Gott hat die Menschen nackt erschaffen. Wenn wir Nacktheit verbieten, kommt das Blasphemie gleich.“

5. März 1928
Nacktarbeit im Bakergewerbe verboten

Wien * Im „Morgen“ ist zu lesen, dass in Erfahrung gebracht wurde, dass „Dr. Jerzabek und Genossen ein Gesetz einzubringen gedenken, wodurch die Nacktarbeit im Bakergewerbe verboten wird.“

14. Februar 1929
Auftrittsverbot für Josephine Baker

München * Wegen einer zu erwartenden „Verletzung des öffentlichen Anstands“ erteilt die Stadt München der Tänzerin Josephine Baker zwei Tage vor ihrem Engagement im Deutschen Theater ein Auftrittsverbot. Der Grund: Ihr „Bananentanz“ verstößt gegen die „guten Sitten“

um August 1929
Ein „Florida für die Armen“ mitten in Haidhausen

München-Haidhausen * In der Münchner Chronik der Süddeutschen Sonntagspost findet sich eine Reportage über die Vorkommnisse während der besonders heißen „Hundstage“. Ein Journalist beschreibt darin, mit welcher jubelnder Begeisterung die Haidhauser, besonders die Kinder, den neuen Brunnen angenommen haben.  

„Der Magistrat“, so der Zeitungsschreiber, hat den Kindern „ein kleines Paradies“ spendiert, ein „Florida für die Armen“, mit frischem, kaltem Wasser und einer Fontäneninsel in der Mitte, bei dem eigentlich nur die einladende Tafel „Familienbad für Kinder“ fehlt. Die Kleinen waten „lustig hinein in den Märchenbrunnen zu den dreißig anderen, die da planschen und spritzen, pfeifend und singend, umgeben von einem Kranz wohlwollender erwachsener Zuschauer”. Ein wahres Geschenk, denn die Badeanstalt kostet „ein Zehnerl Eintritt, das man erst haben muß, wenn man es ausgeben will”.  

Der gelobte Münchner Stadtrat reagiert auf die Hymnen unbeholfen und verlegen. Denn, so die Verlautbarung, er „hat gar nicht gewußt, was die Haidhauser Wirbelköpfe aus seinem Brunnen gemacht haben!“  Und weiter, die „Stadtverwaltung“ hat „es erst erfahren durch Zuschriften einiger galliger Umbewohner, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen, die nicht verstehen, daß diese kleinen blassen Körperchen, die trotz der Ferien ans Großstadtpflaster gebannt sind, sich ein wenig austollen wollen.  
Ruhestörung! Es war ein Irrtum.  
Der Brunnen ist mißverstanden worden von den Kindern, von den Zuschauern, sogar von dem wackeren Polizeimann, der schmunzelnd vorbeiging und ebenfalls dachte, es sei ganz in Ordnung so“
.

Im Gegenteil. „Die Haidhauser hatten das Waten einfach auf eigene Faust eingeführt“ und angesichts der „Hundstage“ die „amtliche Billigung“ vorausgesetzt, muss sich der Journalist von der Stadtverwaltung belehren lassen. Natürlich muss ein Schild her, eine „leuchtende Verbotstafel“ mit der Aufschrift „Waten und Baden verboten“.  

Die sarkastische, weder die Stadtverwaltung noch die Miesmacher schonende Reportage stammt aus der Feder des nachmaligen SZ-Chefredakteurs und Herausgebers der Münchner Abendzeitung, Werner Friedmann. 

28. Dezember 1929
Uraufführung des Stummfilms „Der Sonderling“

München * Uraufführung des Stummfilms „Der Sonderling“ mit Karl Valentin und Liesl Karlstadt in den Hauptrollen in drei Münchner Kinos.  Der Film wird 1942 von der NS-Zensur wegen „Verletzung des künstlerischen Empfindens“ verboten.

2. Februar 1931
Karl Valentins Antrag eines Bühnenspielbetriebs im Goethesaal

München-Schwabing * Karl Valentin stellt den „Antrag zur Erteilung eines Bühnenspielbetriebs im Goethesaal“ in der Leopoldstraße 46a und begründet diesen mit seiner Asthmaerkrankung. Doch selbst ein Künstler wie Karl Valentin muss sich den polizeilichen Vorgaben unterwerfen. Er erhält zwar die Konzession, doch kleinliche behördliche Auflagen zwingen ihn schon bald wieder zur Aufgabe des Lokals.

Die Feuerpolizei will ihm sogar eine wichtige Pointe aus dem Bühnenstück „Im Photoatelier“ zunichte machen. Sie verbietet Karl Valentin, dass das in der Szene vom Gehilfen abgeschnittene glühende Ende der Zigarette, die Valentin verbotenerweise im Atelier raucht, auf den Boden fällt und sich durch seine Rauchentwicklung verrät, was zu Valentins Ausrede führt, es handle sich dabei wohl um ein „Glühwürmchen“.

28. September 1932
Der Zwickelerlass regelt das öffentliche Baden

Berlin * Ein Erlass des preußischen Innenministeriums regelt das öffentliche Baden. Er wird auch Zwickelerlass genannt, weil das Wort Zwickel [Stoffeinsatz im Schritt] häufig vorkommt. Der Grund liegt in der immer knapper werdenden Badebekleidung der Frauen in den 1920er Jahren.  

  • Paragraph 1 regelt demzufolge auch, dass das Baden in anstößiger Badekleidung verboten ist.  
  • Das Öffentliche Nacktbaden wird generell untersagt.  
  • „Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen.“
  • „Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. In sogenannten Familienbädern haben Männer einen Badeanzug zu tragen.“

Der Zwickelerlass sorgt für große Heiterkeit in der Presse. 

um 1933
Der Cowboy Club München in der NS-Zeit

München * Eigenartigerweise lässt das nationalsozialistische Regime den Cowboy Club München nahezu unbehelligt. Es liegt an den Hobby-Indianern, die dem Cowboy-Verein das Verbot ersparen. Denn um die Karl-May-Begeisterung der Jugend propagandistisch zu nutzen und umzulenken, ersinnen die Nazis den Mythos vom „Uradel des reinrassigen Ureinwohners“. 

um 30. Januar 1933
Mit dem Nationalsozialismus kommt das Eheverbot für Lehrerinnen zurück

Deutsches Reich * Mit dem Nationalsozialismus kommen die alten, stockkonservativen Töne wieder zurück. Die NS-Machthaber entlassen alle verheirateten Lehrerinnen und kürzen den verbliebenen das Gehalt um zehn Prozent. 

Die Meinung, „die deutsche Mutter gehört zu den Kindern nach Hause“, ändert sich programmatisch erst wieder, nachdem die Lehrer zum Kriegsdienst eingezogen worden sind. Nun darf die Frau wieder einmal ihren Mann stehen.

5. März 1933
Die gemeinsamen Feinde der katholischen Kirche und der NSDAP

München-Kreuzviertel - München-Maxvorstadt * In ihrer unbedingten Gegnerschaft zum Bolschewismus und zur Freidenker- und Gottlosenbewegung sind sich katholische Kirche und NSDAP einig. In einem Schreiben teilt Kardinal Michael von Faulhaber dem päpstlichen Nuntius Alberto Vassallo di Torregrossa mit: 

„Verbot auf die gesamte kommunistische Propaganda und auf die sozialdemokratischen Freidenkerverbände ausgedehnt, die ebenso radikal wie die eigentlichen Proletarier gegen christlichen Glauben und christliche Sitte wüteten. [...] Sicher müssen neben den staatlichen Gewaltmitteln heute die kirchlichen Kräfte neu erweckt werden, um den Vormarsch des russischen Bolschewismus zum Weltbolschewismus in Deutschland aufzuhalten.“

25. Juli 1933
Die Machtergreifung der Nazis in München ist abgeschlossen

München * Durch das Verbot der KPD und SPD sowie der Auflösung der BVP wird das Stadtratsgremium auf 40 Sitze reduziert. Aus dem Kreis der NSDAP rücken 17 Stadträte in den nun rein nationalsozialistischen Stadtrat nach. Damit ist die Machtergreifung der Nazis in München abgeschlossen. 

22. September 1933
Kinobetreiber müssen Mitglied in der Reichsfilmkammer werden

Deutsches Reich * Mit der Errichtung der „Reichsfilmkammer“ muss jeder in der Filmbranche Tätige Mitglied dieser obersten Kontrollbehörde sein. Das kann er aber nur bei „politischer Zuverlässlichkeit“ und „arischer Abstammung“ werden. 

Das bedeutet in der Praxis ein Berufsverbot für die jüdischen Kinobetreiber. Dazu zählt auch Wilhelm van Laak, der die Museum-Lichtspiele zwischen 1928 und 1930 geführt hat. 

16. Februar 1935
Keine Probleme mit der „Fallschwertmaschine“ in Valentins Panoptikum

München * Das Bayerische Innenministerium hat mit der Ausstellung der Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim genutzten „Fallschwertmaschine“ in Karl Valentins Panoptikum keinerlei Probleme. Denn:

„Der unbefangene Besucher kommt bei der Besichtigung dieser Hinrichtungsszene wohl nicht auf den Gedanken, dass die Darstellung genau der Wirklichkeit entspricht, vielmehr hält er sie, wie auch die sonstigen Gegenstände des Juxmuseums für ein Erzeugnis der verschrobenen Fantasie des Ausstellers Valentin. 

Durch ein Verbot dieser Hinrichtungsszene würden zweifellos mehr abträgliche Wirkungen ausgelöst werden, als durch deren Weiterduldung.“ 

September 1935
Die „Valentin-Zeitung“ wird von den Nationalsozialisten verboten

München * Die „Valentin-Zeitung“, in der Originaltexte, Witze und Erinnerungen von Karl Valentin publiziert werden, erscheint einmalig. Weil das Erscheinungsdatum mit „nur Hie und Da“ angegeben ist, wird die „Valentin-Zeitung“ von den Nationalsozialisten - mit der offiziellen Begründung des presserechtlich unzulässigen Impressums - verboten.

18. Oktober 1935
Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes

Berlin * Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes, auch Ehegesundheitsgesetz genannt, wird verkündet. Es soll alle - nach Ansicht der Nationalsozialisten unerwünschten und nach ihrer Auffassung minderwertigen Nachkommen verhindern.

Das Gesetz verbietet in einer Reihe von Fällen die Eheschließung. Deshalb müssen die Verlobten vor der Eheschließung „durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes [Ehetauglichkeitszeugnis] nachweisen, daß ein Ehehindernis nach § 1 nicht vorliegt“.

  • Als Ehehindernis gilt, wenn einer der Partner an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leidet, die nach nationalsozialistischer Ansicht eine erhebliche gesundheitliche Schädigung des Partners oder der Nachkommen befürchten ließ.
  • Darüber hinaus wurde mit dem Ehetauglichkeitszeugnis bescheinigt, dass die Eheschließung nicht gegen das Blutschutzgesetz verstößt.
  • Das Ehegesundheitsgesetz schreibt ja vor: „Eine Ehe soll ferner nicht geschlossen werden, wenn aus ihr eine die Reinhaltung des deutschen Blutes gefährdende Nachkommenschaft zu erwarten ist.“
  • Damit ist nicht nur das Verbot der Ehe zwischen Juden und Nicht-Juden gemeint, sondern nach dem Gesetzeskommentar auch die Verheiratungen mit „Negern und Zigeunern“.

Später wird die Vorschrift noch auf die Eheschließung zwischen Deutschen und Angehörigen osteuropäischer Volker ausgedehnt.

Februar 1937
Karl Valentin schmückt einen Festwagen für den Faschingszug

München * Karl Valentin schmückt einen Festwagen für den Münchner Faschingszug. Darauf türmt sich ein Verkehrsschilderchaos. Darunter steht geschrieben: „I kenn mi nimmer aus“.

Mitten zwischen den Verbots- und Gebotsschildern steht ein einsamer Wegweiser: „Nach Dachau“.

5. Juni 1937
Rupert Mayer wird wegen Nichtbeachtung des Redeverbots inhaftiert

München * Pater Rupert Mayer wird wegen „Nichtbeachtung des Redeverbots“ in der Gestapo-Zentrale im Wittelsbacher Palais, dann im Corneliusgefängnis und schließlich im Gefängnis Stadelheim inhaftiert.

Die Anklage vom 7. Juli wird ihm vorgeworfen: „[...] fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben“.

Dezember 1938
Das Anwesen Cuvilliésstraße 22 wird arisiert

München-Bogenhausen * Das Anwesen Cuvilliésstraße 22 gehört der jüdischen Mitbürgerin Rosa Wassermann und ihrem Sohn Rudolf. Weil den Juden der eigenständige Handel mit Immobilien verboten ist, müssen sie das Grundstück für 36.900 RM an die Vermögensverwertung München GmbH übertragen.

9. Juni 1939
Pater Rupert Mayer gibt bei der Gestapo eine Erklärung ab

München-Maxvorstadt * Pater Rupert Mayer gibt anlässlich einer Vorladung bei der Gestapo folgende schriftliche Erklärung ab:

  • „Ich erkläre, daß ich im Falle meiner Freilassung trotz des gegen mich verhängten Redeverbotes nach wie voraus grundsätzlichen Erwägungen heraus predigen werde. 
  • Ich werde auch weiterhin in der von mir bisher geübten Art und Weise predigen, selbst dann, wenn die staatlichen Behörden, die Polizei und die Gerichte meine Kanzelreden als strafbare Handlungen und als Kanzelmißbrauch bewerten sollten.“
um Mai 1945
Der Hundemarkt im Obergiesinger Gasthaus Schweizer Wirt

München-Obergiesing * Nach dem Zweiten Weltkrieg etabliert sich im Obergiesinger Gasthaus Schweizer Wirt“der Hundemarkt, auf dem nicht nur die Hunde ihren Besitzer wechseln, sondern auch illegal arbeitende Hundemetzger ihre Opfer erstehen. 

  • Im geräumigen, viereckigen Hof der Wirtschaft gibt es Hunde aller Größen und Rassen.  
  • Am Boden liegen Lattenroste, damit die Hunde trocken sitzen können.  
  • Je nach Temperament - schwanzwedelnd oder phlegmatisch - erwarteten sie ihr Schicksal.  
  • Kleinere Hunde sind in Körben untergebracht.
  • Trotz des warnenden Schildes „Annähern und Füttern der Hunde verboten, die Vereinsleitung übernimmt keine Haftung“, wird jedes lebende Ausstellungsstück gestreichelt.  
  • Und die Ware informiert sich schnuppernd über die Kundschaft.  

Jeden Samstag, zwischen 13 und 16 Uhr, herrscht hier ein ohrenzerreißendes Gekläffe und Gewinsel.  
Hier kann hier jeder seinen Zamperl verkaufen. Man muss nur die Platzgebühr - 30 Pfennig für einen jungen, 50 Pfennig für einen Hund über sechs Monaten - bezahlen können. Veranstalter ist der „Verein Hundebörse“, der das Geschäft bereits seit dem Jahr 1898 betreibt. 

1. März 1952
Das Unterkunftsheim für Männer

München-Untergiesing * Pfarrer Adolf Mathes, der seinerzeit auch als „Bunkerpfarrer" bekannt war, eröffnet das Heim für obdachlose Männer an der Pilgersheimerstraße 11, als Ersatz für die zwei Bunker, die er bis dahin anzubieten hatte. 

Das „Pilgersheim" hat bei seiner Eröffnung - als damals Deutschlands modernstes Obdachlosenasyl - 400 Betten, in denen vor allem das Heer von Kriegsheimkehrern, Evakuierten, Heimatvertriebenen und Menschen, die alles verloren haben, kurzzeitig unterkommen. Das Haus verfügt im Erdgeschoss über einen Aufenthaltsraum und elf Schlafsäle, mit jeweils acht oder sechzehn Betten. 

  • Die erste Nacht ist kostenlos.
  • Für jede weitere Übernachtung müssen die Männer ein Fufzgerl bezahlen.
  • Für ein weiteres Fünferl gibt es einen Morgenkaffee.
  • Die Quartiersuchenden können das Haus nur durch das Zimmer des Arztes betreten.
  • Nach einer kurzen Untersuchung müssen die Männer baden und werden - wenn notwendig und notfalls auch zwangsweise - desinfiziert.
  • Eigene Kleidung ist den Asylsuchenden verboten.
  • Sie müssen gestreifte Blaumann-Schlafanzüge und Filzpantoffeln anziehen.
15. September 1957
Ergebnis der Bundestagswahl 1957

Bundesrepublik Deutschland -Bonn * Bei der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag erhält

  • die CDU/CSU mit ihrem amtierenden Bundeskanzler Konrad Adenauer 50,2 Prozent [+ 5,0] und 277 Sitze.
  • Die CSU kommt in Bayern auf 57,2 Prozent.
  • Die SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten Erich Ollenhauer erringt 31,8 Prozent der Stimmen [+ 3,0] und 181 Sitze.
  • Die FDP bekommt 7,7 Prozent [- 1,8] und 43 Sitze.  

Die DKP tritt nicht zur Wahl an. Sie wurde im Vorjahr verboten.

Konrad Adenauer [CDU] wird Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Er kann mit der CDU/CSU mit absoluter Mehrheit regieren.  

9. August 1960
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet die Kinderarbeit

Bonn *  Kinderarbeit wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ generell verboten, indem es 

  • das Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher auf 14 Jahre festlegt. 
  • Akkord- und Fließbandarbeit werden strikt untersagt. 

 

26. Juni 1962
250 Demonstranten treffen sich am Monopteros

München-Lehel - Englischer Garten * Am Monopteros im Englischen Garten treffen sich rund 250 Protestierer zu einer vom Ortnungsamt verbotenen Kundgebung. Doch statt der Protestkundgebung wird über die Ereignisse der Schwabinger Krawalle diskutiert und in einer Resolution eine genaue Überprüfung der Vorfälle und die Kennzeichnung der Polizisten mit Dienstnummern gefordert. Die Versammlung wird aufmerksam von der Polizei beobachtet.

Der Allgemeine Studenten-Ausschuss der Ludwig-Maximilians-Universität distanziert sich per Flugblatt von den Protesten.

23. Juni 1966
Die Beatles kommen nach München

London - München * Um 11:20 Uhr heben die Beatles mit dem Flug BE502 mit der BEA-Linienmaschine Comet IV vom Londoner Flughafen ab, um um 12:56 Uhr in München-Riem zu landen. Endlich sind sie da. George Harrison, Paul McCartney, John Lennon und Ringo Starr treffen erstmals und höchstpersönlich in München ein.

Und als „die vier Sängerknaben mit der Mädchenfrisur“ das Flugzeug verlassen, werden sie „von lustigen Teenagern zumeist“ begeistert empfangen. Man hat sie bis zur Landung des Flugzeugs mit Beatmusik bei Laune gehalten. Die Mädchen tragen Pony, die Haare hochtoupiert, sowie bonbonfarbene, schenkelkurze Op-Art-Kleidchen und Pumps. Die Burschen bekleiden sich mit hautengen Jeans und schwarzen T-Shirts oder geblümten Hemden. Ihre Haare bedecken zwar die Ohren, reichen aber noch nicht bis zur Schulter. Dazwischen sind auch „einige wüstere Typen mit verfilztem, schulterlangem Haar, im obligatorischen Snow Coat mit aufgemalten Atomwaffengegner-Abzeichen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Die Mädchen halten bemalte Schilder hoch und alles sieht friedlich aus. Doch es muss schon ein sehr trügerischer Friede sein, denn auf je fünf Fans kommt ein Polizist. 200 Staatliche Ordnungskräfte sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Außerdem ist die Straße rechts vom Hauptgebäude auf einer Länge von fast einhundert Metern abgesperrt worden.  

Noch auf der Rolltreppe werden die Fab Four mit extrem saublöden Fragen interviewt. Ringo Starr antwortet auf dem Flughafen auf die Frage eines Reporters: „Warum stehen Sie immer so spät auf?“ mit der Gegenfrage: „Wollen Sie schon in aller Frühe unseren Lärm hören?“ Total unverständlich findet der Münchner Merkur die Popularität der Beatles, da die Vier doch nur Nachteile vorzuweisen hätten: „Der kurzsichtige John Lennon, der Linkshänder Paul McCartney, George Harrison mit den abstehenden Ohren und Ringo Starr mit der übergroßen Nase.“ 

Außerdem überreicht man ihnen Lederhosen mit Hirschknöpfen und weiße leinene Trachtenhemden. Schon während des Flugs hat man ihnen einen Tirolerhut übergeben, den der „großnasige“ Ringo beim Verlassen des Flugzeugs zu seiner braunen Lederjacke trägt.  

„Machen Sie Platz für die Beatles!“. Die Ampeln sind für die vier Musiker auf Grün gestellt. So fahren sie über die Prinzregentenstraße, vorbei an den Vieltausenden, Fähnchen schwenkenden, „Yeah-yeah-yeah!“ kreischenden Münchner Beatles-Fans. Es herrscht einfach eine freundliche Stimmung an diesem 23. Juni 1966. 

In dem Auto mit dem Kennzeichen M-TX 107 sitzen die Beatles. Um den wartenden Fans zu entkommen, fährt der Mercedes die Tiefgarage von hinten an, sodass die Gruppe um 13:45 Uhr das Hotel durch den Lieferanteneingang betreten kann. Während die Musiker durch den Hintereingang verschwinden, warten auf dem Promenadeplatz etwa 3.000 Fans und Neugierige mit Transparenten. Neun Hausdiener und eine Handvoll Polizisten sollen den Bayerischen Hof gegen den Ansturm der Beatles-Fans verteidigen. „Die Scheiben sind vorsorglich beim Glaser bestellt“, diktiert Hotelchef Falk Volkhardt einem Reporter in den Block. 

Nichts passiert. Nur junge Frauen und Männer warten auf dem Promenadeplatz sehnsüchtig auf den Augenblick, dass sich ihre Idole an einem der Fenster zeigen. Oben im fünften Stock tun diese den Fans ein einziges Mal den Gefallen und treten ans Fenster, um ein paar Autogramme auf die Straße zu werfen.  

Für 16:00 Uhr ist im Nachtclub des Hotels Bayerischer Hof eine Pressekonferenz anberaumt. Diese beginnt 20 Minuten später, weil der Fahrstuhl stecken bleibt. Statt der erlaubten 10 haben sich 15 Personen in den Aufzug gequetscht. Zuerst werden Fotos der Fab Four geschossen, danach dürfen die Journalisten die Beatles 13 Minuten befragen. Dazwischen bekommen sie noch den „Goldenen BRAVO Otto“ in der Kategorie Beste Beatband überreicht.  

Zur gleichen Zeit tagt im Polizeipräsidium an der Ettstraße ein Krisenstab, denn den deutschen Behörden und der Polizei waren Popstars samt den kreischenden Fans ausgesprochen befremdlich. Aus Anlass des Beatles-Gastspiels richtet man in München einen Krisenstab ein, dem der Polizeipräsident, zwei Einsatzleiter und ein erst kurz zuvor installierter psychologischer Fachmann angehören. Deeskalation fordert der Psychologe, was natürlich umfangreiche polizeiliche Vorbereitungen notwendig macht, um Massenaufläufe möglichst zu verhindern oder zumindest unter Kontrolle zu halten. 

So bekommen die Beatles die Kehrseite ihres Ruhmes zu spüren. Ihnen wird ein abendlicher Schwabing-Bummel aus Sicherheitsgründen verboten, weshalb sie die ganze Zeit ihres München-Aufenthaltes im Bayerischen Hof verbringen müssen. Die Abendzeitung schreibt beschwichtigend: „Die Herren tragen zwar unorthodoxe Haartracht und veranstalten einen für musikalische Ohren beschwerlichen Lärm, aber im Grunde sind sie harmlos und übermütig, und in ihren Liedern kommt nichts Unanständiges vor.“ Die Polizei hat eine Fälscherbande hochgenommen, die 125 gefälschte Eintrittskarten für die Beatles-Konzerte zu Horror-Preisen verkauft hat.  

Am frühen Abend machen die Beatles eine Generalprobe auf ihrem Zimmer, da sie bis zum 21. Juni 1966 jeden Tag mit den Aufnahmen zur LP „Revolver“ beschäftigt waren. Gegen 21:30 Uhr betreten die vier Beatmusiker das 16 Meter lange Schwimmbad auf dem Dach des Hotels Bayerischer Hof, das extra für die Beatles reserviert und eigens für diesen Zweck mit neuem Wasser gefüllt worden war. Der einzige Schwimmer ist Paul, der sich mit einer geliehenen Badehose in die Fluten stürzt, während die drei anderen „kühles Nass aus Whiskeyflaschen“ vorziehen. 

Fortsetzung folgt !

31. Oktober 1970
Frauenfußball wird erlaubt.

Frankfurt am Main • Der Deutsche Fußballbund - DFB hebt das seit 1955 bestehende Verbot des Frauenfußballs auf. Stollenschuhe sind verboten. Ein Spiel dauert 60 Minuten

1976
Die Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot vor

München * Die für München geltende Badeverordnung sieht ein generelles Badeverbot „außerhalb der Badeanstalten in fließenden oberirdischen Gewässern“ vor. Ausgenommen sind mehrere Abschnitte am Ostufer der Isar - vor allem im Süden der Stadt. 

16. Mai 1976
Uraufführung mit 40 Jahren Verspätung

München-Angerviertel * 40 Jahre nach Entstehen des von der Nazi-Zensur verbotenen Valentin-Karlstadt-Kurzfilms „Die Erbschaft“ wird dieser im Münchner Stadtmuseum uraufgeführt.

um 20. März 1980
Verniedlichung der Wehrsportgruppe Hoffmann

München * Franz Josef Strauß echauffiert sich noch zwei Monate nach dem Verbot der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ folgendermaßen: „Mein Gott, wenn sich ein Mann vergnügen will, indem er am Sonntag auf dem Land mit einem Rucksack und einem mit Koppel geschlossenen Battledress spazieren geht, dann sollte man ihn in Ruhe lassen.“ 

um 28. September 1980
Die verbotene paramilitärische Wehrsportgruppe Hoffmann im Verdacht

München * Die Ermittlungen der ersten Tage nach dem Oktoberfest-Attentat konzentrieren sich auf die verbotene paramilitärische Wehrsportgruppe Hoffmann. Selbst Generalbundesanwalt Kurt Rebmann verkündet, dass Gundolf Köhler keinesfalls allein für das Attentat verantwortlich sein kann. 

13. Mai 1981
SoKo Theresienwiese: Gundolf Köhler dürfte als Alleintäter gehandelt haben

München * Nach acht Monaten stellt die Sonderkommission Theresienwiese ihre Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat ein und präsentiert den 187-seitigen vorläufigen Abschlussbericht. 

  • 860 Spuren wurden verfolgt und in die puzzleartige Rekonstruktion der Tat eingepasst.
  • Die Beamten haben 1.800 Zeugen vernommen und 1.500 Asservate begutachtet.

Die Quintessenz lautet: 
„Gundolf Köhler dürfte als Alleintäter gehandelt haben. Für eine Mittäterschaft oder auch nur Mitwisserschaft anderer an dem Sprengstoffanschlag auf das Münchner Oktoberfest ließen sich keine konkreten Anhaltspunkte erkennen“.

Seine rechtsextremistische Einstellung wird durch Nachforschungen bestätigt. Ebenso, dass er in den Jahren 1975/76 an Übungen der am 30. Januar 1980 verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann teilgenommen hat. Die These vom verwirrten Einzeltäter ist seitdem die offizielle Version.  

1999
Die Totengräber vom Ostfriedhof erlangen Kultstatus

München-Obergiesing * Die Totengräber vom Ostfriedhof erlangen Kultstatus. Als „Boandlkramer-Connection“ singen sie täglich in der „Shitparade“ von Radio Gong das Lied „Drei weiße Tauben und ein Gewehr, drei weiße Tauben, die scheißen nicht mehr. Guru, guru“.  

Als einem Hörer dieser Erfolg zu viel wird, verspricht er für jede Gegenstimme ein Weißbier. Gleich darauf meldet sich der Fußball-Spieler Markus Babbel und bietet - im Namen des FC Bayern - für jede Ja-Stimme zwei Träger Weißbier.  

Als die Totengräber im September 1999 ein falsches Grab ausheben, kommt es zum Karriereknick, da der Leiter der Friedhofsverwaltung den „Boandlkramern“ ein Singverbot erteilt.  

Doch nun gehen die Radio Gong-Hörer auf die Barrikaden. Binnen vier Tagen fordern 12.000 Hörer auf Unterschriftslisten die Rückkehr der singenden Totengräber. Und nach kaum einer Woche sind sie wieder Live On The Air zu hören.  

Bald werden die Bestatter und Aufbahrer durch die ganze Bundesrepublik gereicht. Sie sangen auf der Wiesn im Bierzelt, bei Stefan Raab im Fernsehen und bei der SpVVg Unterhaching in der Halbzeitpause. 

um Oktober 2002
Der Giftschrank in der Bayerischen Staatsbibliothek wird geöffnet

München-Maxvorstadt * Der sogenannte „Giftschrank“ in der Bayerischen Staatsbibliothek wird geöffnet. Er beinhaltet in der Hauptsache erotische Literatur, aber auch unliebsame politische oder kirchenkritische Schriften, die seit dem frühen 19. Jahrhundert zensiert, verboten, von der Polizei und Gerichten abgegeben und gesammelt wurden.

2010
Das Eisbach-Surfen ist offiziell erlaubt - Das Baden verboten!

München-Englischer Garten - Lehel * Das Eisbach-Surfen auf der stehenden Welle beim Eintritt des Eisbachs an der Prinzregentenstraße in den Englischen Garten ist offiziell erlaubt. Das Baden ist dagegen verboten!

Die Surfer reisen aus der ganzen Welt an. Und die Passanten können das ganze Jahr von der Brücke aus dem nassen Vergnügen zusehen.

9. März 2014
Verbot des Bierausschanks im traditionellen Steinkrug verhindert ?

München * Das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, dass das „Verbot des Bierausschanks im traditionellen Steinkrug“ durch die EU durch Bayern erfolgreich verhindert worden ist. Zwei Monate vor der Europa-Wahl ist das für Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner ein weiterer Beweis für die Regulierungswut der Brüsseler Bürokraten. 

Tatsache aber jedoch: Die Europäische Kommission hatte nie das Ziel, Bierkrüge aus Steingut zu verbieten. Es ging lediglich um eine 10 Jahre alte Regelung, wonach Eichstriche auf Gläsern angebracht werden müssen, um die richtige Inhaltsmenge feststellen zu können. Das ist aber beim Keferloher schon aufgrund des Materials nicht anwendbar.

Biertrinker müssen in Gaststätten lediglich darauf hingewiesen werden, dass sie die Füllmenge im Krug durch ein sogenanntes Umfüllmaß, das kann ein Glaskrug sein, überprüfen lassen können.

16. Juli 2018
Die Aufbauarbeiten für das 185. Oktoberfest beginnen

München-Theresienwiese * Die Aufbauarbeiten für das 185. Oktoberfest beginnen. Da das Betreten der Baustelle in dieser Zeit aus Sicherheitsgründen verboten ist, müssen lange Umwege in Kauf genommen werden. 

Nur das Schützenzelt ist von dieser Regel ausgenommen, da es an dem geplanten Fahrradweg steht, auf dem die Radler während des Aufbaus der anderen Festzelte und der Fahrgeschäfte die Wiesn queren können. 

23. Juni 2019
Barbusige Frauen an das Nacktbadeverbot erinnert

München * Mehrere Männer eines Sicherheitsdienstes haben barbusige Frauen am Isarufer zwischen Wittelsbacherbrücke und Reichenbachbrücke angesprochen und sie an das Nacktbadeverbot erinnert, das mit einigen Ausnahmen überall in der Landeshauptstadt gilt, obwohl der Wachdienst angewiesen worden war, das textilfreie Baden an der Isar auch außerhalb der FKK-Zonen nicht von sich aus zu verfolgen.

Die Badeverordnung verlangt etwas unpräzise: „Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München Badekleidung tragen“. Der Stadtrat muss sich nun in seiner Sitzung am 26. Juni damit beschäftigen, wie viel Nacktheit München verträgt und was unter „nackt“ überhaupt zu verstehen sei. 

16. April 2024
Bayern erschwert den Cannabis-Konsum

München - Bayern * Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis durch den Bund beschließt die Bayerische Staatsregierung, den Konsum im Freistaat zu verbieten 

  • auf Volksfesten, 
  • in Biergärten und 
  • auf Außengeländen von Gaststätten und Schani-Gärten

Zudem wird ein Konsumverbot festgelegt 

  • im Englischen Garten, 
  • im Hofgarten, 
  • im Finanzgarten in München sowie 
  • dem Hofgarten in Bayreuth

Bei weiteren staatlichen Gartenanlagen soll ein Verbot über das Hausrecht verhängt werden.

Saufen ja - kiffen nein !