Münchner Zeitensprünge
10. Mai 1919

Die Polizeistunde wird auf 22 Uhr festgesetzt

München * Die Polizeistunde wird auf 22 Uhr festgesetzt. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist der Aufenthalt auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. 

Schlagwörter: Polizeistunde