Münchner Zeitensprünge
1696

Veräußerungsverbot der Jurisdiktion und des Scharwerks

München - Haidhausen * Einen kurfürstlicher Erlass verfügt, dass in einer Entfernung von vier bis fünf Meilen um die Hauptstadt keine weitere Jurisdiktion und kein Scharwerk veräußert werden darf und die bereits veräußerten wieder einzuziehen sind. Dies trifft freilich auch auf die Hofmark Haidhausen zu. 

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