Münchner Zeitensprünge
31. Juli 1834

König Ludwig I. ändert seine positive Haltung zum Haberfeldtreiben

München * König Ludwig I. gibt seine wohlwollende Haltung gegenüber dem Brauch des Haberfeldtreibens auf und erteilt den Befehl: „Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß

  • die alte Sitte des Haberfeldtreibens in jenen Gemeinden, in welchen selbes zur Verübung von Exzessen irgendeiner Art, d.h. als Spottung vor die Häuser der Mütter unehelicher Kinder mißbraucht wurde, oder künftig mißbraucht wird, verboten, und daß
  • sodann die von einem solchen Verbote betroffenen Gemeinde für etwaige Zuwiderhandlungen in solidum [= ganzheitlich] verantwortlich erklärt und nach Lage der Sache durch die Kreisregierung selbst mit militärischer Exekution belegt werde.“