Münchner Zeitensprünge
2000
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5. Juni 1311
Die Ottonische Handfeste gibt den Ständen neue Privilegien

Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit. 

28. Januar 1342
Ludwig der Brandenburger erlässt den Großen Tiroler Freiheitsbrief

Tirol * Herzog Ludwig der Brandenburger, der älteste Sohn Kaiser Ludwigs des Baiern und künftiger Ehegatte der Gräfin Margarete von Tirol, erlässt den Großen Tiroler Freiheitsbrief. Darin

  • bestätigt er den Tirolern die Rechte des Landes und
  • verspricht ihnen, keine Steuern ohne Zustimmung der Landstände zu erheben, sowie
  • die Regierung nur nach Rücksprache mit den Landständen zu führen.
  • Außerdem darf er keine Ausländer - auch keine Baiern - in Dienst nehmen und
  • ​Margarete nicht außer Land bringen.
18. April 1371
Der Münchner Rat erhöht die Bürgerrechtsgebühr

München * Der Münchner Rat setzt die Bürgerrechtsgebühr auf fünf Pfund fest und damit in eine - für Arbeiter, Taglöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten und Knechte, Mägde und Handelsdiener - unerreichbare Höhe. 

Um das Gemeinwesen und damit das Stadtsäckel durch den Zuzug unvermögender Personen nicht übermäßig zu belasten, werden besitz- und gewerbslose Zuwanderer in der jungen, aufstrebenden Stadt schon ziemlich früh zu „unwillkommenen Gästen“ erklärt. Der Rat der Stadt will nicht Armut, sondern leistungsfähige und finanzkräftige Menschen einbürgern. Umgekehrt müssen die Aufgenommen mindestens zehn Jahre in der Stadt bleiben, sonst haben sie mit einer Strafsteuer von 31 Pfund zu rechnen. 

7. August 1372
Das Ende des sogenannten Patrizierbrauens

München * Da die alten Bräuämter den Bedarf an Greußling nicht herstellen können, gibt es Zwietracht in der Münchner Bevölkerung. Da aber daraufhin heimlich und widerrechtlich Greußling gebraut wird, entgehen dem Herzog Steuereinnahmen. Deshalb soll künftig jeder brauen können, der vom Herzog mit dem Braurecht belehnt wird.

Die Reform leitet das Ende des sogenannten Patrizierbrauens ein.

1385
Städtische Amtsleute überwachen den Weinmarkt

München-Graggenau * Städtische Amtsleute überwachen den Weinmarkt. Schon sehr früh entdeckt man den Wein als sprudelnde Einnahmequelle. Eine Verbrauchssteuer, das Ungelt, in Höhe von 4 Mass vom Eimer (circa 60 Mass) wird vom Herzog erhoben.

Das Bier bleibt zunächst vom Ungelt befreit.

um 17. März 1392
Das erste Gnadenjahr außerhalb Roms ist in München

Rom-Vatikan - München * Papst Bonifaz IX. gewährt für die Zeit vom 17. März bis zum 1. August 1392 einen auf München und seinen Burgfriedensbezirk beschränkten Ablass. Er gilt für alle Sünden, außer für vorsätzliche Tötungen. Es war das erste Gnadenjahr außerhalb Roms. Die Ablasserbitter müssen in dieser Zeit  

  • nach München pilgern,  
  • dort sieben Tage verweilen,  
  • je dreimal die Frauenkirche,  
  • die Peterskirche,  
  • die Jakobskirche am Anger und  
  • die Spitalskapelle besuchen und  
  • mindestens einmal die ausgestellten Reliquien verehren,  
  • beichten und  
  • ein vom Beichtvater festgelegtes Almosen spenden.  

Die ganze Aktion ist nur darauf angelegt, dieses Almosen, eine versteckte Steuer, den Gläubigen aus der Tasche zu ziehen. Der Zugang zum Himmel muss mit barem Geld erkauft werden. Der Kirche ist es höchst effektvoll gelungen, den um ihre arme Seele fürchtenden Gläubigen einzureden, sie könnten sich durch Beichte und milde Gabe von der Strafe des Fegefeuers loszukaufen: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“  

Nonnen wollen trotz Klausur nach München. Ihre Kirchenoberen können es ihnen nur unter Androhung der Exkommunikation und des Kerkers verbieten. Damit die Pilger ihr Geld nur an die vorbestimmte Stelle bringen, wird eine eigene Straßenpolizei gegründet.  

Die Masse der kleinen Leute ist es, die das Geld nach München bringt. Die Geschäftsleute Münchens machen einen enormen Schnitt. Auch die Jakobidult erlebt ab dem Gnadenjahr einen ungeheueren Aufschwung.  

Ursprünglich hat man geplant, die Einnahmen je zur Hälfte den genannten Kirchen und dem Papst zuzugestehen. Später wird auch Herzog Stephan ein Viertel zugesprochen. Da die Münchner einen Teil der Einnahmen abzweigen und der Papst dadurch leer ausgeht, werden über die „ruchlose Stadt“ die höchsten Kirchenstrafen verhängt: Bann und Interdikt. Das gesamte kirchliche Leben der Stadt muss solange ruhen, bis die Gelder zurückerstattet werden. 

11. Juni 1530
Ein 70.000 Gulden teuerer Prunk und Glanz für den Kaiser

München-Graggenau * Danach gibt es im Lusthaus im Hofgarten ein Menü. „Um ein Uhr nachts“, nach dem 32. Gang, gibt der Kaiser das Zeichen zum Aufbrechen. Man verlässt den Hofgarten, um anschließend am Tanz im Rathaus teilzunehmen, wo „die schönsten Frauen des Landes bis gegen vier Uhr früh morgens im Reigen sich schwangen“.

Der 70.000 Gulden teuere Prunk und Glanz soll beim Habsburger Kaiser den Eindruck entstehen lassen, dass bei den Wittelsbachern kein Mangel besteht. Das dazu notwendige Geld hat der Baiernherzog Wilhelm IV. ein Jahr zuvor dem Volk als Türkenkriegssteuer abgepresst. 

1538
Ein Connz Holzhauser wird als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt

Haidhausen * In einem Steuerverzeichnis des Landgerichts Wolfratshausen wird ein Connz Holzhauser als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt. Ob dieser aber mit der später auftauchenden Familie Holzhauser in einem Zusammenhang steht, lässt sich wegen Fehlens weiterer Angaben nicht mit Sicherheit feststellen. 

1596
Erstmalige Gedanken der Eingemeindung der Au

München-Kreuzviertel - Au * Als Ersatz für die 34 Bürgerhäuser, die dem Bau der Michaelskirche geopfert werden müssen, befasst sich der Magistrat der Stadt München erstmals mit dem Gedanken der Eingemeindung der Au. Man nimmt aber wieder Abstand davon, nachdem Herzog Wilhelm V. auf eine jährliche Steuer von 600 Gulden verzichtet. 

10. Oktober 1625
Eine Religionsedikt für Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * Nach einer kaiserlichen Instruktion wird in dem von Baiern besetzten Oberösterreich durch ein Religionsedikt die totale Gegenreformation eingeführt.

Alle protestantischen Einwohner Oberösterreichs müssen bis Ostern 1626 katholisch werden - oder auswandern. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, muss zehn Prozent seines Vermögens als Nachsteuer bezahlen. 

19. Mai 1632
Schwedenkönig Gustav II. Adolf fordert von der Stadt 300.000 Reichstaler

München * König Gustav II. Adolf besucht die Michaelskirche und lässt sich das Gottesdienstritual genauestens erklären. Der schwedische König fordert von der Stadt 300.000 Reichstaler, um München vor der Zerstörung zu verschonen. Die in der Stadt verbliebene Bürgerschaft versucht daraufhin, soviel wie möglich von der geforderten Summe zusammenzutragen.

Selbst die Ärmsten der Stadt müssen sich daran beteiligen. Und auch die schon so stark gebeutelten Einwohner der Au, Haidhausens und Giesings haben für die Zahlungen ihr Schärflein beizutragen. Exakt 940 Gulden und 43 Kreuzer steuern sie aus ihren sowieso schon begrenzten Mitteln bei. Und dennoch reicht es nicht. 

Gerade mal 144.273 Gulden bringt die Geldeintreibung ein. Das ist nicht mal ein Drittel der geforderten Summe, worauf der Schwedenkönig je 22 weltliche und geistliche Geiseln verlangt.

um 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

23. November 1683
Das Haidhauser Schloss kommt zu ersten Würden

Haidhausen * Zu ersten Würden kommt das von Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing errichtete Haidhauser Schloss, nachdem Kurfürst Max Emanuel als Türkenbefreier aus Wien zurückkehrt. Adelige, Hofbedienstete und einflussreiche Münchner Bürger haben sich auf dem Anger vor dem Landgut - auf dem heutigen Johannisplatz - versammelt, um ihrem Helden einen feierlichen Empfang zu bereiten. Leiblfing darf den Kurfürsten in seinem prächtig geschmücktem Schlösschen noch bewirteten, bevor sich der Triumphzug - zur weiteren Huldigung - in Richtung München in Bewegung setzt.  

Der Freiherr versteht es natürlich, aus diesem Umstand seinen Nutzen zu ziehen. Da „sein armes Haus und Garten“ so glücklich gewesen sei, den Kurfürsten bei seiner Rückkehr „so freundlich und frohlockend zu empfangen“, wendet sich Franz Pongraz von Leiblfing an den Landesherrn, damit der dieses zum adeligen Sitz erheben und ihm die dem Hofkastenamt zinsbaren 44 Untertanen in der Schwaig mitsamt der Jurisdiktion abtreten soll. Die dort zinspflichtigen Haus- und Herbergenbesitzer haben jährlich 11 Gulden und 32 Kreuzer zu versteuern. 

Mit der Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing ist jedoch die Abtrennung der Schwaige von Haidhausen und damit vom Bezirk des Gerichts ob der Au verbunden. Dies führt zwangsläufig zu verwaltungstechnischen Problemen, da der Gerichtsbezirk erst im Mai 1610 aufgrund seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen worden ist. 

3. März 1692
Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“

1702
Die Rekrutierungsverfahren werden verschärft

München * Die Rekrutierungsverfahren zur Gewinnung von Soldatennachwuchs werden verschärft. Sogar der Hofkriegsrat stellt in einem Gutachten fest, dass das Verfahren negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Steuerkraft des Landes haben wird.

Die kurbaierischen „Zwangsaushebungen“ unterscheiden sich kaum von den „Zwangsrekrutierungen“ der österreichischen Kaiserlichen Administration im Jahr 1705. 

15. Dezember 1704
Gewaltige Kontributionszahlungen für baierische Rentämter

Straubing - Landshut - Burghausen * Den Rentämtern Straubing, Landshut und Burghausen wird die gewaltige Kontribution [= Zahlungen für den Unterhalt der Besatzungstruppen] von 3,15 Millionen Gulden auferlegt. 

  • Das ist mehr als das Doppelte des gewöhnlichen Steueraufkommens ganz Baierns. 
  • Zudem wird eine außerordentliche Landsteuer ausgeschrieben, um damit die Auflösung des baierischen Heeres zu finanzieren.
  • Darüber hinaus erhalten die kaiserlichen Truppen ihr Winterquartier in den besetzten Rentämtern.
5. Mai 1705
Die Landbevölkerung ist am stärksten betroffen

Wien * Kaiser Leopold I. stirbt in Wien. Sein 27-jähriger Sohn Joseph I. wird zum Kaiser gewählt. Der neue Herrscher des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation will, dass „auf Bainern Keine andere reflexion zu machen sein, als selbiges in soweith genießen zu Können, das es hinkünftig dem Churfürsten Unnutz seyn solle“.  

Von dieser Politik ist die Landbevölkerung am stärksten betroffen. 

  • Sie hat - neben den drastischen Steuererhöhungen - besonders unter den drückenden Quartierlasten und den Schikanen der hier stationierten oder durchmarschierenden kaiserlichen Regimenter zu leiden.  
  • Hinzu kommt die Disziplinlosigkeiten und Exzesse der Soldaten, die der Landbevölkerung oft zusätzliche Leistungen abpressten.  
  • Die Bauern müssen für die Militaristen Dirnen besorgen und bezahlen.  
  • Häufig zwingt man sie bei Vergewaltigungen der eigenen Frau, der Töchter und Anverwandten zuzusehen.  
  • Selbst von jungen Mädchen und Schwangeren nehmen die Soldaten keinen Abstand.  
  • Plünderungen gefährden die Lebensmittelversorgung der ländlichen Bevölkerung und der Bewohner der Städte. 
16. Dezember 1705
Treffen der Münchner Aufständischen mit den Oberländern

Königsdorf * Die drei Münchner Wirte Johann Jäger, Johann Georg Küttler und Georg Hallmayr nehmen Verbindung mit den Oberländern auf. In Königsdorf treffen sie sich mit Adam Schöttl, dem „Jägeradam“, und drei Tölzer Bürger, dem Weinwirt Franz Jäger, der Bruder des Münchner Jägerwirts, und den beiden Bierbrauern Michael Schaindl und Anton Fiechtner. Man beschließt ein Manifest, das den Aufstand begründen soll: 

  • Es sind dies die hohen Steuern und Kriegsumlagen sowie die Quartierlasten und Ausschreitungen der Soldaten;
  • die vertragswidrige Besetzung des Rentamtes München sowie
  • die Verweigerung der Rückkehr der Kurfürstin;
  • die Beschlagnahme kurfürstlichen Eigentums und
  • die befürchtete Deportation der Prinzen.

Weil die Landschaftsvertretung die Interessen des Landes nicht ausreichend unterstützt, ist die Vertreibung der „eingedrungenen frembden Regierungs Göst“ das einzige Mittel.

1724
Im Kurfürstentum wird eine Tanzsteuer eingeführt

München * Im Kurfürstentum wird eine Tanzsteuer eingeführt. Die Weinwirte in München, Landshut, Straubing, Burghausen und Ingolstadt müssen 4 Gulden im Jahr bezahlen, in den übrigen Städten und Märkten 2 Gulden. Die Bierbrauer zahlen nur einen Gulden Tanzsteuer.

1732
Der Viehmarkt Auf den Lüften ist eine starke Konkurrenz

Haidhausen - Au * Der Viehmarkt Auf den Lüften ist derart ausgebildet, dass die kurfürstliche Hofkammer in einem Schreiben an den Münchner Rat feststellt, dass die Münchner Metzger ihr Schlachtvieh „nicht mehr am gewöhnlichen Ort auf dem Anger, wo dieser Markt seit jeher stattgefunden hat, sondern bei dem sogenannten Lüftenhaus auf dem Isarberg” kaufen. 

Anschließend treiben sie die gekauften Tiere in Richtung Schwabing auf die Weide an der Stadtbleiche und mischen es unter das dortige Weidevieh, um es am Abend mit den anderen Tieren in die Stadt hineintreiben zu lassen. Damit können die Münchner Metzger den sogenannten Viehaufschlag, eine Steuer, umgehen.

Dass der Ausfall der Steuereinnahmen dem Münchner Rat nicht gefällt, sei hier nur der Form halber erwähnt. Für die Stadtherren grenzt diese Verfahrensweise an Betrug, weshalb diese nicht länger geduldet werden darf. Dennoch bleibt der Viehmarkt bestehen.

Die Münchner müssen sich vom Pfleggericht Wolfratshausen sogar den Vorwurf gefallen lassen, dass es ihnen lediglich um die Einnahmen aus dem Pflaster- und Brückenzoll geht und sie den Viehmarkt auf den Lüften nur als Vorwand nutzen, um den Burgfrieden wieder erweitern zu können. 

1786
Peter Paul Maffei wird als Bürger in München aufgenommen

München * Der aus Trient stammende Glockengießersohn Peter Paul Maffei wird als Bürger und Handelsmann in München aufgenommen. Der Neubürger heiratet Walburga Mayer, die 5.400 Gulden als Aussteuer in die Ehe mitbringt. Er selbst hat 2.000 Gulden und den ausgeprägten Willen, dieses Vermögen zu vermehren.

Als Tabakfabrikant in der Bruderstraße im Lehel, mit der er jährlich 25.000 Gulden Gewinn erwirtschaftet, und mit seinen Einkünften als Großhändler bringt es Maffei zu einem ansehnlichen Vermögen.

1792
Montgelas: „Ausweitung der grundlegenden Rechte auf alle Klassen“

München * Unter dem Eindruck der „Französischen Revolution“ schreibt Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas an seinen Münchner Freund, Maximilian Joseph Clemens Graf von Seinsheim:

Er wünscht sich „eine gerechtere Vertretung, eine Ausweitung der grundlegenden Rechte auf alle Klassen der Gesellschaft, gleiche Besteuerung ohne jede Unterscheidung“

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

10. August 1797
Franz Xaver Zacherl heiratet Maria Elisabeth Schmederer

München * Franz Xaver Zacherl heiratet Maria Elisabeth Schmederer. Durch diese „vorteilhafte Eheschließung” erhält er die Voraussetzung für eine Münchner Braugerechtsame - und mit der Aussteuer der Braut von 7.000 und seiner eigenen in Höhe von 3.000 Gulden steht der geplanten Übernahme der Hallerbrauerei in der Neuhauser Gasse - gleich gegenüber der Michaelskirche - noch im Jahr der Hochzeit nichts mehr im Wege. 

5. Oktober 1799
Die Hundesteuer wird eingeführt

München * Kurfürst Max IV. Joseph genehmigt die Einführung einer Hundesteuer und der Hundemarke für „in hiesiger Haupt- und Residenzstadt München ohne Noth und blos zur Üppigkeit gehaltene Hunde“. Sie beträgt jährlich 2 Gulden. Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe in Höhe von 5 Gulden fällig. 

22. Februar 1808
Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe

Königreich Baiern * Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe, zur „Staatsanstalt der Wohltätigkeit“. Man unterscheidet in „volle Armut“ und „partielle Armut“, womit zugleich der Umfang der Unterstützung festgelegt wird.

Verwaltet wird das Armenwesen von der unteren Polizeibehörde. Finanziert wird das Armenwesen im Bedarfsfall durch eine Armensteuer, die im Kommunalbezirk erhoben wird. Die Gemeindeangehörigen müssen die notwendigen Mittel aufbringen, haben aber bei der Verwendung der Gelder kein Mitspracherecht und damit keine Mitwirkungsrechte. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

24. September 1808
Eigentum und Gewerbe zur Ansässigkeit

München - Königreich Baiern * Ein Gemeindeedikt erklärt alle Einwohner einer Gemeinde zu vollberechtigten Gemeindemitglieder, die in der Gemarkung

  • besteuerte Wohnhäuser oder Gründe besitzen oder
  • steuerpflichtige Gewerbe ausüben. 
um Januar 1809
Erzherzog Johann lädt die führenden Köpfe des Tiroler Widerstands ein

Wien - Tirol * Erzherzog Johann lädt drei der zu den führenden Köpfen des Widerstands zählenden Tiroler nach Wien. Darunter ist Andreas Hofer, der Sandwirt aus dem Passeier. In vertraulichen Gesprächen werden Informationen und Meinungen ausgetauscht und konkrete Vereinbarungen getroffen.

Um mögliche rechtlich-moralische Bedenken der Tiroler Bevölkerung im Aufstand gegen die baierische Landesherrschaft auszuräumen, will der Erzherzog gleich bei Kriegsbeginn ein Besitzergreifungspatent unterzeichnen und damit Tirol wieder mit Österreich vereinen. Damit wären die Tiroler keine baierischen Untertanen mehr, sondern Österreicher. Und wer dann gegen die Baiern kämpft, wäre kein Aufständischer sondern ein Freiheitskämpfer. In der Folge wird die Erhebung Tirols ins Rollen gebracht.

Es sind viele Gründe zusammengekommen, die den Aufstand der Tiroler gegen die baierische Herrschaft letztlich auslösen. Keiner allein hätte ausgereicht:

  • weder die Aufhebung der alten Verfassung noch die Überheblichkeit baierischer Beamter,
  • weder die drückende Steuerlast noch die religionspolitischen Maßnahmen;
  • ja nicht einmal die verhasste Rekrutierung zum baierischen Militär hätte unter anderen Umständen solche verheerende Folgen gezeigt.

Ausschlaggebend war, dass die Tiroler unter Baiern keine Tiroler bleiben durften, sondern zu Südbaiern gemacht wurden.

30. August 1811
Genehmigung zum Bau des Volkstheaters am Isartor

München * König Max I. Joseph genehmigt das Projekt eines Volkstheaters am Isartor und stellt dafür eine Summe vom 30.000 Gulden zur Verfügung. Dadurch kann er einerseits gerade den Zuschauern aus den unteren Einkommensschichten ihr privates Vergnügen erhalten und gleichzeitig in die Programmgestaltung steuernd und kontrollierend eingreifen. 

1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

1818
Ein nicht immer spannungsfreies Zusammenleben

Ramersdorf - Haidhausen * Das Verhältnis zwischen den Bewohnern der Ramersdorfer Lüften und der eher bäuerlich strukturierten Bevölkerung in Ramersdorf gestaltet sich nicht immer spannungsfrei. Jedenfalls begehren die Haidhauser und später die Münchner dieses Gebiet, auch deshalb, weil die Grenzziehung zwischen den Gemeinden immer etwas verworren ist.

Diese Ungereimtheiten gehen auf die Bildung der bürgerlichen Gemeinde Ramersdorf zurück. Damals nimmt man keine Rücksicht auf die Grenzen der bereits bestehenden Steuerdistrikte. Deshalb kommen die Ramersdorfer Lüften zum Steuerdistrikt Haidhausen.  

1827
Eine Ausflugswirtschaft im Schloss Neuberghausen

Bogenhausen * Im aus dem Edelsitz Neuberghausen hervorgegangene „Hompeschschlössl“ oder „Villa Hompesch“ wird eine Gastwirtschaft eingerichtet, die die „Wirtin vom Tivoli“ Maria Buchmayer kauft, betreibt und zu einem bekannten Vergnügungsort macht. 

Zusammen mit der Menterschwaige und der Waldwirtschaft Großhesselohe ist Neuberghausen das beliebteste Ausflugsziel der Münchner. Auch deshalb, weil es früher wesentlich billiger ist, seinen Bierdurst in den Ausflugslokalen zu stillen. Das kommt daher, weil außerhalb Münchens für den Bierausschank viel weniger Steuern bezahlt werden müssen. 

7. August 1831
Das Landgericht Au wird nach Steuerdistrikten gebildet

München - Ramersdorf * Das Landgericht Au wird nicht nach bürgerlichen Gemeinden, sondern nach Steuerdistrikten gebildet. Nun überträgt man auch die Zuständigkeit des Gerichtsbezirks auf dieses Gebiet. Dadurch entstehen für Ramersdorf problematische Abläufe im Gemeindeleben, weshalb sich der Gemeindevorstand mehrfach beklagt - und Erfolg hat. 

1. Juli 1834
Eine städtische Klassengesellschaft

München * Durch die Novellierung des Gemeindeedikts von 1818 unterteilt man die Angehörigen eines Gemeindebezirks in Gemeindebürger und Nichtbürger ein.

  • Gemeindebürger sind Personen, die im Gemeindegebiet ein Anwesen besitzen und eine Grundsteuer bezahlen oder
  • ein besteuertes Gewerbe ausüben.

Zu diesen gesellen sich die „einem Gemeindebezirk angehörigen, aber mit Gemeindebürgerrecht nicht begabten Personen“, die in verschiedenen Klassen eingeteilt sind: 

  • Die erste Klasse der Nichtbürger bilden die Schutzverwandten oder Passivbürger, in den Städten auch Insassen genannt. Das sind Personen, die sich auf Lohnerwerb oder wegen definitiver Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde ansässig machen konnten. Dieser Personenkreis ist nicht wahlberechtigt.
  • Die zweite Klasse der Nichtbürger besteht aus den ohne Ansässigmachung Heimatberechtigten.
  • Die dritte Klasse der Nichtbürger aus den Heimatberechtigten anderer Gemeinden. Das ist der größte Teil der unverheirateten zugezogenen Arbeiter und Tagelöhner. 
18. Juni 1835
Ritter von Maffei steuert als Vorstandsmitglied die Geschicke der Hypo-Bank

München * Auf Betreiben des Hofbankiers Simon von Eichthal beteiligt sich Joseph Anton von Maffei - unterstützt von den Bankhäusern Rothschild in Frankfurt sowie Hirsch in Würzburg - mit 250.000 Gulden an der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank. In den kommenden fünf Jahren steuert Ritter von Maffei als Vorstandsmitglied die Geschicke der Bank aktiv mit.

6. März 1837
Die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au

Haidhausen - Ramersdorf * In der Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au wird folgendes festgelegt:

„Zur Beseitigung der Nachteile, welche die gegenwärtig bestehende teilweise Unterordnung der Landgemeinde Ramersdorf unter die Landgerichte Au und München zur Folge hat, haben S.M. der König [...] zu beschließen geruht, daß der dem Steuerdistrikt Haidhausen und infolgedessen bisher dem Landgericht Au angehörige Teil der Landgemeinde Ramersdorf dem Landgericht München, welchem bereits der größere Teil dieser Gemeinde angehört, sowohl in Bezug auf Justizpflege als auch auf Administration zugewiesen und demnach der Landgemeinde Ramersdorf in ihrem ganzen Umfang und in jeder Beziehung des landgerichtlichen Geschäftskreises einem und demselben Landgericht untergeordnet werde.“

Das ist zwar sehr positiv formuliert, doch werden damit lediglich die Ramersdorfer Lüften in den Bezirk des Landgerichts München überstellt, nichts aber am Bestand der Gemeinde Ramersdorf und an der Zugehörigkeit zum Steuerdistrikt Haidhausen verändert.
Außerdem werden die „Lüftler“ - aufgrund der weiten Wege - nach Haidhausen eingepfarrt.

18. September 1837
König Ludwig I. legt sich mit der Stände-Versammlung an

München-Kreuzviertel * König Ludwig I. argumentiert vor der Stände-Versammlung so:

„Die Verfassungsurkunde räumt den Ständen keineswegs das Recht ein, die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben unabänderlich mit verbindender Kraft für die Regierung festzustellen, nur zum Zwecke der Steuerbewilligung wird denselben das Budget vorgelegt; ein Finanzgesetz ist in der Verfassung nicht vorgeschrieben, sondern nur durch eine gezwungene Interpretation ist die bisherige Übung eingeführt worden. Zwingen lasse ich mich nicht, dafür meyne ich, sollte ich zu gut bekannt seyn. [...].“ 

Die Kammer der Abgeordneten wollte einen derartigen Angriff des Königs freilich nicht akzeptieren und selbst die Kammer der Reichsräte ist von den Argumenten des Innenministers Oettingen-Wallerstein überzeugt. Es kommt, was kommen musste: wer dem König nicht nach dem Mund spricht, hat mit Sanktionen zu rechnen, weshalb Ludwig I. seinen liberal geltenden Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein am 4. November 1837 entlässt. 

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

9. November 1849
Das bayerische Nationalgefühl des Volkes heben und kräftigen

München * König Max II. beauftragt seinen Innenminister Theodor von Zwehl ein „Gutachten patriotisch gesinnter Männer aus sämtlichen Kreisen des Königreichs und aus den verschiedenen Ständen“ einzuholen und „nichts zu unterlassen, was das Nationalgefühl des Bayern - für Bayern - zu heben und zu festigen vermag“. 

Mit diesem Programm will er die Monarchie in Bayern sichern. Ihm ist klar, dass fast die Hälfte seines Staatsgebiets und seiner Bevölkerung nicht das Geringste mit Bayern zu tun hatte. Die revolutionären Ereignisse haben gezeigt, dass besonders von Franken, das keinerlei geschichtlichen Bezug zu Bayern hatte, der stärkste Widerstand gegen die Monarchie ausging. 

Durch die Förderung von Tracht, Brauchtum und Geschichte, durch Geschichtszyklen und dynastische Feste, durch Denkmäler, Nationalhymne und den Ausgleich der Religionen sowie durch gezielte Unterstützung aller konservativen, monarchiefreundlichen Institutionen und Vereinigungen, soll die gesamtbayerische Identitätsstiftung gesteuert werden.

All diese Maßnahmen schlagen sich nicht zuletzt auch in Fragen der Architektur nieder. Denn zum Ziel zur Förderung einer bayerisch-monarchischen Gesinnung zählen auch die Bemühungen des Bayernregenten um einen neuen Baustil, bei dem programmatisch gotische und bäuerliche Architekturformen, also letztlich deutsche und bayerische Elemente verschmolzen werden sollen.

Darüber hinaus verfolgt Max II. mit einem neuen, in Bayern erfundenen Baustil außenpolitische Ziele.

  • Er will damit für Bayern eine Vorrangstellung unter den deutschen Mittelstaaten erreichen und so das Land als dritte Kraft zwischen Preußen und Österreich etablieren und zumindest in der Architektur und im Städtebau eine führende Rolle einnehmen.
  • Daneben hätte er mit der Erfindung eines neuen Baustils auch seinen Vater, den dominierenden Kunstkönig, in dessen ureigenstem Gebiet übertroffen.
25. Dezember 1852
Bayernkönig Max II. will eine neue Prachtstraße bauen lassen

München-Graggenau - München-Lehel * Der Bayernkönig Max II. teilt dem Ersten Bürgermeister der Stadt München, Dr. Jakob von Bauer, mit, er hat vor, „die Stadt mit der Sankt-Anna-Vorstadt mittels einer schönen Straße zu verbinden und hierdurch einem vielseitig gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen.

Die Vorbereitungen sind so weit gediehen, daß Ich Ihnen, Herr Bürgermeister, den Plan anbei mitteilen kann, damit Sie Mir berichten, ob sich die Überbrückung und Auffüllung der Kanäle und die Herstellung des Straßenkörpers aus städtischen Mitteln ins Werk setzen läßt, indem Ich in diesem Falle durch schenkungsweise Überlassung des auf Meine Kosten erworbenen Straßengrundes das Vorhaben zu verwirklichen gedenke.“

Bürgermeister Dr. Bauer setzt sich in der Folge vor dem Magistrat für den Bau der Straße ein, da mit ihr die kurz vor der Eingemeindung stehenden Orte des Ostends (Haidhausen, Au, Giesing) wesentlich besser erschlossen werden können.

Er räumt aber auch ein, dass der auf die Stadt zukommende Aufwand in Höhe von 260.000 Gulden nur dann zu finanzieren sei, wenn der König der Erhöhung des Pflasterzolls, der Weinsteuer oder des Malzzuschlags, einer Art Biersteuer, die der Stadt bis zum Jahr 1899 zu garantieren sei, zustimmen würde.

1853
Die Singlspielerbrauerei geht als Aussteuer an den Brauer Mathias Wild

München-Angerviertel - Vorstadt-Au * Über Brathmanns Tochter Katharina gingt die Singlspielerbrauerei als Aussteuer in die Ehe mit dem Grünwalder Wirtssohn und Brauer Mathias Wild ein. Der neue „Bräu“ vervierfacht die Leistung des Betriebs innerhalb kürzester Zeit. Im Jahr 1853 erreicht er mit 3.481 versottenen Schäffel Malz seine Höchstleistung.

18. Juli 1853
Beginn der Bauarbeiten an der Maximilianstraße

München-Graggenau - München-Lehel * Nachdem das königliche Einverständnis zur Erhöhung des Pflasterzolls, der Weinsteuer und des Malzzuschlags vorliegt, beginnt die Stadt, unter Leitung des noch jungen Bauingenieurs beim Stadtbauamt, Arnold Zenetti, mit den Straßenbauarbeiten zur Maximilianstraße. 

Die gewünschte Auffüllung der Bäche wird abgelehnt, da dies den wirtschaftlichen Ruin für den Münchner Osten bedeuten würde. Deshalb werden später viele Kellergeschosse aus den massiv gemauerten Bacheinfassungen hergestellt.

29. Oktober 1864
Johann Valentin Fey erwirbt das Münchner Bürgerrecht

München-Au - München * Johann Valentin Fey, der Vater von Karl Valentin, erwirbt das kostenpflichtige und mit einem direkten Steuersatz verbundene Münchner Bürgerrecht, das nur etwa 5 Prozent der Münchner Einwohnerschaft besitzen. Damit verbunden ist beispielsweise das kommunale Wahlrecht. (siehe auch 5. Dezember 1893)

23. November 1870
Das Königreich Bayern kann sich mehrere Reservatrechte sichern

München - Berlin * In den sogenannten Novemberverträgen kann sich das Königreich Bayern mehrere Reservatrechte sichern. Sie betreffen vor allem

  • das Militär,
  • die Eisenbahn,
  • das Post- und Telegrafenwesen,
  • die Branntwein- und Biersteuer sowie
  • die allgemeine Staatsverwaltung.  

Die Reservatrechte sind von der Aufsicht und Gesetzgebung des Deutschen Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellen wichtige Einnahmequellen dar.  

Das Bayerische Heer bildet - in Friedenszeiten - einen geschlossenen Bestandteil innerhalb der Streitkräfte des Deutschen Reichs. Es steht mit eigener Verwaltung unter der Hoheit des bayerischen Königs. Doch mit dem Beginn der Mobilmachung - und damit dem Eintritt des Kriegsfalles - untersteht das bayerische Militär direkt dem Kaiser. 

1879
Eine Beschreibung Untergiesings

München-Untergiesing * Im Münchner Fremdenblatt sind - 25 Jahre nach der Eingemeindung - über Giesing folgende Zeilen zu lesen: 

„[...] Viel berechtigter wäre der Ausspruch: Die neue Wittelsbacherbrücke sei über die Isar gebaut, um bei ihrem prächtigen Anblick zu vergessen, welche Enttäuschung folgt, wenn man sie überschritten hat und sich einer Vorstadt nähert.

Da wir einmal auf dem Wege sind, wollen wir uns auf dem Schyrenplatz, so genannt zum Andenken der Wittelsbacher Ahnen, weiter wagen; denn es ist Schönwetter und die Police der Unfallversicherung in unserer Tasche.

Die Stadt hat aufgehört und liegt hinter uns - das Dorf beginnt, und zwar ein schmutziges Dorf.
Lassen wir den Tummelplatz des Rieser und niederbayerischen Federviehs (den Weideplatz der Martinsvögel, die jedoch hier zu jeder Zeit vertilgt werden, wenn sie nur 'gansln'), links liegen und haben wir die blauweiße Tafel passiert, auf der geschrieben steht Gänsemarkt, so kommen wir rechts vor dem Eingang in das eigentliche Giesing, an eine eigentümliche Fallgrube.

Auf unser Befragen hin wurde uns mitgeteilt, das sie die Universalabtrittsgrube der Adjazenten [= Anwohner] weit herum bilde, die in ihren Häusern des allernötigsten Rückzugsortes entbehren, der für alle zivilisierten Völker der notwendigste ist.
Gleich neben der Kommunegrube arbeitet die Wasserversorgungsanstalt, welche die Vorstadt mit filtriertem Isarwasser beglückt.

Und wieder nur einen Schritt weiter kommen wir an eine Pfütze, an ein Stinkwasser, das von Zeit zu Zeit ein ärgeres Parfüm ausströmt, als alle Böcke von Bar el Maserim - und wahrhaftig diese stinken arg.
Giesing hat eine Gemeinschaft mit allen orientalischen Städten, nämlich: man soll sie von weitem anschauen, aber nicht hineingehen. [...]

Links ein eingeplankter Garten, rechts Holzhütten, in deren Vergleich die Troglodyten [= Höhlenbewohner] noch besser logiert haben, schließen eine Straße ein, zu deren Herstellung respektive Erweiterung schon längst hätte energisch vorgegangen werden müssen - wenn eben Giesing kein Stiefkind der Stadt wäre.

Einstimmig muß man von den Giesingern hören: „Wir sind nur gut genug, Steuern und Abgaben zu bezahlen, im übrigen schert sich kein Mensch um uns“. [...]

In dem ganzen zur Stadt gehörigen Giesing ist mit Ausnahme der Tegernseer Landstraße kein Trottoir; bei jedem Regen stehen die Tümpel in den Straßen, die nach längerer Zeit die Luft verpesten und die Gesundheit schädigen.

Während in den übrigen Vorstädten die Nacht hindurch die bestimmten Gaslaternen noch Licht haben, ist diese Wohltat für die Giesinger nicht gegeben; um 1 Uhr nachts sind alle Lichter gelöscht - um diese Zeit hat eben der Giesinger nichts mehr auf der Straße zu suchen!“

31. Juli 1888
Die Elefanten-Katastrophe

München * Zum Höhepunkt der Centenarfeier, dem drei Kilometer langen Festzug, formieren sich tausende Menschen und Tiere. Der „Künstler- und Handwerkerzug“ beginnt am Karlsplatz-Stachus, führt zum Marienplatz und von da durch die Dienerstraße zum Max-Joseph-Platz. Von hier aus bewegte er sich über den Odeonsplatz zum Siegestor, wo der Zug wendet, um auf der westlichen Straßenseite wieder zurück zur Briennerstraße zu gelangen, von wo aus der Weg weiter zum Königsplatz führen soll. 

Die Festzugsgruppe der „Kauf- und Handelsleute“ präsentiert sich dabei mit einem Wagen, zu dem acht indische Elefanten gehören. Diese entstammen einer Leihgabe des Zirkusdirektors Carl Hagenbeck. Beim Umzug durch die Ludwigstraße trotteen die exotischen Tiere gelassen und brav einher. Als der Festzug jedoch am Siegestor eine Schleife macht, treffen die von Berbern berittenen Elefanten auf die als feuerspeienden Drachen dekorierte Straßenlokomotive in der Gruppe der Eisenindustrie. Die Elefanten erschrecken durch ein unachtsames Dampfablassen und von dem Rattern und Gezische des grotesken Vehikels derart, dass sie scheuten und wild trompetend davonrasen. Die aufgescheuchten Elefanten lösen wiederum eine Massenpanik unter den Besuchern aus. 

Den Anfang macht ein Elefantenbulle, der wild zu trompeten beginnt, durch die Ludwigstraße nach Norden trampelt und vor der Staatsbibliothek randaliert. Drei Tiere folgen ihm, Panik bricht aus, im Gedränge sterben Menschen. Die Zirkuswärter brauchen die Hilfe der schweren Reiterei, um die Elefanten zu bändigen. 

Vier weitere Elefanten nehmen in die entgegengesetzte Richtung Reißaus und verbreiten Angst und Schrecken. Im ungezügelten Galopp rennen sie über die Ludwig- in die Maximilianstraße, steuern den Hofgraben zu, wo sie an der Königlichen Münze das Hauptportal einrennen. Über den Alten Hof laufen sie weiter zum Viktualienmarkt und richten unter den Verkaufsständen verheerende Verwüstungen an. Ein Elefant soll sogar ins Hofbräuhaus gerannt sein, bei denen Münchner Wirtshausbrüder und Elefanten einander Rüssel an Nase begegnen. 

Ihr weiterer Weg führt zum Gärtnerplatztheater und von dort zur Auenstraße 46, wo sie sich im Hof einfangen und beruhigen lassen. Später bringt man einen an die Vorgänge erinnernden Gedenkstein an. Immerhin verlieren durch die „Elefanten-Katastrophe“ und der damit verbundenen Massenpanik zwei, nach anderer Quelle vier Menschen ihr Leben. Zudem verursacht sie 42 Verletzte. 

16. September 1888
Probefahrten mit Carl Benz‘ benzinbetriebenem Automobil

München-Lehel * Die Neues­ten Nachrichten berichten: „In der Kraft- und Arbeitsmaschi­nen-Ausstellung finden seit gestern mehrere kurze Probe­fahrten mit dem patentierten Motorwagen der Firma Benz & Co. in Mannheim statt. Der Wagen ist eine viersitzige komfortable Kalesche mit umlegbarem Regendach und ruht auf drei Rädern, deren vorderes durch eine äußerst einfache Vorrichtung, ähnlich wie bei den Tricycles, gesteuert werden kann. 

Hinter dem Rücksitz im Wagenkasten ist ein kleiner zierlich gearbeiteter Benzinmotor angebracht, der mit den Hinterrädern in Verbindung steht. Durch einen Druck auf einen unter der Steu­ervorrichtung angebrachten Hebel setzt sich der Wagen in Bewegung. Derselbe kann auf verhältnismäßig kleiner Fläche umkehren und sofort zum Stehen gebracht werden. Seine größte Fahrschnelligkeit ist die eines in scharfen Trabe fahrenden Fuhrwerkes.“

5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl

München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.

  • Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
  • Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
  • Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.  

Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen. 

1905
Wegen Überlastung schmoren die Sicherungen durch

Berlin - Karlsruhe * Ein Firmenkonsortium unter der Leitung der Firma L. Loewe & Co erhält den Auftrag über eine Ortsvermittlungsstelle für Wählbetrieb. Der Fabrikationsauftrag für die Herstellung der Strowger-Wähler und damit die Lizenz wird den zum Loewe-Konzern gehörenden Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken Berlin - Karlsruhe übertragen. Diese verfügen über entsprechend ausgebildetes Personal und über moderne feinmechanische Werkstätten. Die Erfahrung im Umgang mit elektrischen Schaltungen steuern Mitarbeiter der Firma Siemens & Halske bei.

Da alle angeschlossenen Teilnehmer sofort nach Inbetriebnahme der neuen Vermittlungsstelle ihren eigenen Fernsprech-Selbstwählanschluss ausprobieren wollen, schmoren in der Folge von Überlastung und Blockade der Wähler in den ersten Betriebsstunden ständig die Sicherungen durch.

Empörte Teilnehmer stürmen daraufhin das Dienstgebäude. Erst als diese wieder besänftigt waren, gelingt es dem Wartungspersonal die Schwachstellen des Systems abzustellen. Seither arbeitet die Anlage störungsfrei. 

31. Juli 1914
König Ludwig III. verhängt den Kriegszustand

München-Maxvorstadt * Am Nachmittag wendet sich der 69-jährige König Ludwig III. am Nachmittag an die Kundgebungsteilnehmer vor dem Wittelsbacher Palais. Er bedankt sich zunächst für die Huldigungen, die er als „Ausdruck der Treue und der Vaterlandsliebe“ betrachtet.  

Im Wissen, auf welche Katastrophe das Deutsche Reich zusteuert, weist der Bayernherrscher auf die ernste und schwere Zukunft hin und erklärt: „Es sind [...] sehr schwere und ernste Zeiten, denen wir entgegen gehen. Aber ich vertraue darauf, dass das bayerische Volk wie seit vielen Jahrhunderten auch jetzt in Treue zu seinem Herrscherhaus stehen wird.“  Dann verhängt auch König Ludwig III. den Kriegszustand, verbunden mit der Anordnung des Standrechtes und den Übergang der vollziehenden Gewalt auf die Militärbehörden. 

Der Text seiner Verordnung lautete kurz und bündig: „Wir finden uns bewogen, auf Grund des Artikels I des Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 zu verordnen: Über das Gesamtgebiet des Königreichs wird der Kriegszustand verhängt.
Gegeben zu München, den 31. Juli 1914. Ludwig.“ 

31. März 1917
Bayerische SPD gegen die drohende Parteispaltung

Nürnberg * Auf ihrer Landeskonferenz in Nürnberg votiert die bayerische SPD gegen die Gründung von Sonderorganisationen, um den drohenden Bruch der Partei zu verhindern.

„Wird der Kampf in der bisherigen Weise weitergeführt, so werden sich die Kräfte der Arbeiterschaft aufreiben, die Feinde der Arbeiterklassen werden freie Bahn bekommen und Steuern und Industrieorganisationen, Arbeitergesetzgebungen und politische Einrichtungen ihren Wünschen vollkommen anpassen.“ 

18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
27. Juli 1918
Das Reichssteuerbiergesetz und das Reinheitsgebot

Berlin * Das Reichssteuerbiergesetz nimmt das Bayerische Reinheitsgebot auf. Dort heißt es:

  • „Zur Bereitung von untergärigem Bier darf [...] nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.“ 

Der Begriff Reinheitsgebot war erstmals während einer Debatte im Bayerischen Landtag am 4. März 1918 aufgetaucht. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Problemen man sich nach vier Jahren Krieg beschäftigt. 

15. November 1918
Kurt Eisners Regierungsprogramm

München * Die von der Regierung des Volksstaates Bayern veröffentlichte Kundgebung trägt unverkennbar die schwärmerisch-idealistische Handschrift von Kurt Eisner.

Der Aufruf „An das bayerische Volk“ mit seinen konkreten Hinweisen wird von den Zeitgenossen „wegen der realistischen Zustandsbeschreibung und der Ausgewogenheit der darin angekündigten Maßnahmen“ als offizielles Regierungsprogramm verstanden und findet selbst bei der bürgerlichen Presse positive Aufnahme.

Darin wird einerseits

  • die volle Freiheit der Religionsgesellschaften und die Ausübung ihres Kultus gewährleistet.
  • Andererseits fordert Eisner die gleiche Freiheit für die Schule wie für die Kirche.
  • Ein neues Volksschulgesetz mit fachmännischer Schulaufsicht wird darin angekündigt.
  • Das bedeutet die Beseitigung der geistlichen Schulaufsicht und damit die Ausschaltung des bisherigen starken kirchlichen Einflusses auf das Schulwesen.

Neu stellen sich auch die Fragen

  • der staatlichen Alimentierung,
  • der steuerlichen Behandlung und
  • dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Kirche sowie
  • der Besetzung der Bischofsstühle und der Pfarreien. 
20. Januar 1919
Entwurf der Weimarer Verfassung wird der Öffentlichkeit vorgestellt

Weimar * Hugo Preuß stellt seinen Entwurf der Weimarer Verfassung der Öffentlichkeit vor.

  • Darin sollen die Rechte der Einzelstaaten stark beschnitten werden.
  • Bayern würde die Militärhoheit, 
  • sein eigenes Post- und Telegraphenwesen sowie 
  • das Recht, direkte Steuern zu erlassen, verlieren. 
  • Das würde auch das Ende der bayerischen Außenpolitik bedeuten.  
  • Aus einem souveränen Einzelstaat soll ein Teilstaat des Deutschen Reichs werden. 
6. Februar 1919
Die überhandnehmende Tanzwut kritisiert

München * Die Bayerische Staatszeitung bezieht gegen die „überhandnehmende Tanzwut“ Stellung. Vom 1. Dezember 1918 bis zum 18. Januar 1919 waren insgesamt 934 Tanzvergnügungen zur Lustbarkeitssteuer angemeldet worden. 

9. März 1923
Der Landtag beschließt den Wittelsbacher Ausgleichsfond

München-Kreuzviertel * Der Landtag ruft per Gesetz den Wittelsbacher Ausgleichsfond - WAF ins Leben. In den Fonds gehen viele Kunstschätze, diverse Schlösser, Wälder und Geld über, aber nicht in Familienbesitz, sondern in eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Deren Erträge kassieren die Wittelsbacher, der Staat gibt für sie kein Steuergeld aus. Auf alle weiteren Ansprüche verzichtet die Familie.

29. März 1924
Das Bayerische Konkordat - ein Staatsvertrag

München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.

Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat

  • sichert der Kirche nach Außen den Schutz durch den Staat zu und
  • gibt ihr gleichzeitig die völlige Unabhängigkeit nach Innen.
  • Die Ernennung und Abberufung von Professoren an den theologischen Fakultäten der Universitäten und der Religionslehrer an den höheren Schulen obliegen nun allein den Bischöfen, die wiederum nur vom Papst ernannt werden.
  • Der Religionsunterricht wird zum Hauptfach an den Schulen erklärt und die Bekenntnisschule zur Regelschule gemacht.  
  • Schulgebet und Schulgottesdienste werden staatsrechtlich abgesichert.
  • Weiter wird festgelegt, dass der Freistaat Bayern feste Beträge an die Kirche abzutreten und bei finanziellen Notlagen die Kirche zu unterstützen hat.
  • Der Steuerzahler finanziert die Gehälter und Wohnungen der Geistlichen, ihre Ruhestandsgelder, Gebäude usw.  
  • Die katholische Kirche in Bayern lässt sich ihre Ausgaben zu einem großen Teil vom Staat zahlen, ohne gleichzeitig dessen Kontrolle dulden zu müssen. Dazu wird die Kirchensteuer festgeschrieben.  

Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche. 

August 1928
„Eine Stätte solider Trinkfestigkeit scheint der Ratskeller zu sein“

München-Graggenau * In der Stadtchronik ist zu lesen:  „Eine Stätte solider Trinkfestigkeit scheint der Ratskeller zu sein; dort und in der Regieweinkellerei wurden im letzten Jahre 195.000 Flaschen Rot- und Weißweine und 5.000 Flaschen Schaumweine umgesetzt und hierfür 560.000 Mark eingenommen; 285.000 Mark wurden wieder für Weinankauf ausgegeben, einschließlich Fracht, Umsatzsteuer, Weinproben und Reisekosten; von dem Gesamtumsatze von 567.000 Mark werden 20.000 Mark an den Gemeindehaushalt abgeliefert“.

um 1933
Die Aufgaben des Reichsfinanzhofes ändern sich

München-Bogenhausen * Die Aufgabe des Reichsfinanzhofes bestand während der Jahre von 1933 bis 1945 im Wesentlichen in der Weiterentwicklung der Steuergesetze und der Entwicklung des Steuerrechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Den Boykott jüdischer Geschäfte, die Entziehung der Berufszulassungen von jüdischen ärzten und die Entfernung jüdischer Beamten aus dem öffentlichen Dienst bezeichneten die Finanzrichter lediglich als „in steuerlicher Hinsicht irrelevante Belästigungen“.

Mit ihren Urteilen nahmen die „furchtbaren Juristen von der Ismaninger Straße“ entscheidenden Einfluss an der Arisierung jüdischen Vermögens. So mussten Juden, deren Wohnung von der Gestapo“versiegelt wurden, nachdem sie ins Ausland geflohen waren, ein Viertel ihres Vermögens als Reichsfluchtsteuer zahlen.

24. März 1933
Der Reichstag beschließt das sogenannte Ermächtigungsgesetz

Berlin * Der Reichstag beschließt - nach der Aberkennung der Reichstagsmandate der KPD und mit den Gegenstimmen der SPD das Gesetz zur Behebung der Not im Volk und Staat, das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Für das Gesetz stimmen die Reichstagsfraktionen der NSDAP, DNVP, des Zentrums, der Bayerischen Volkspartei - BVP, DVP und DStP.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird kein Steuergesetz mehr parlamentarisch beraten und beschlossen.

um 15. Mai 1933
Den Nationalsozialisten sind die Kaufhäuser ein Dorn im Auge

Berlin * Den Nationalsozialisten sind die Kaufhäuser als „Prototypen wurzellosen kapitalistischen Gewinnstrebens“ ein Dorn im Auge. Adolf Hitler erlässt eine „Errichtungs- und Erweiterungssperre für Warenhäuser“. Die Gewerbekapitalsteuer für solche Unternehmen verdoppelt sich in dieser Zeit.

Vor den Kaufhäusern verteilen Nazis Flugblätter mit Boykottaufrufen. Sprechchöre verkünden: „Wer im Warenhaus kauft, ist ein Lump!“ Selbst die Kaufhaus-Verkäuferinnen sind von den brauen Machthabern nicht gerne gesehen, weil die materielle Abhängigkeit von männlichen Vorgesetzten und der stete Kontakt mit einem anonymen Publikum ihre Tugend überfordern könnte. Außerdem verlockt die Atmosphäre der Kaufhäuser zu „Vergnügungs- und Putzsucht“.  

Vor allem aber fürchtet die NSDAP, dass sich durch diesen neuen Frauenberuf die „selbstbewusste, unabhängige, arbeitende Frau“ emanzipieren und „Mutterschaft und Haushalt“ nicht mehr als das erstrebenswerte Ziel ansehen könnte. 

20. Juli 1933
Das Konkordat wird ratifiziert

Rom-Vatikan - Berlin * Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich wird vom - katholischen - Vizekanzler Franz von Papen und vom Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli im Vatikan unterzeichnet.

  • Das Vertragswerk bestätigt die bestehenden Länderkonkordate mit Bayern, Preußen und Baden und
  • den Fortbestand der katholischen theologischen Fakultäten an den Universitäten,
  • sichert den katholischen Religionsunterricht an allen Schularten und
  • die Beibehaltung und Neueinrichtung von Bekenntnisschulen,
  • die Freiheit des Bekenntnisses und
  • der öffentlichen Ausübung der Religion,
  • den staatlichen Schutz für Geistliche, 
  • den Schutz des Beichtgeheimnisses und
  • den Schutz der katholischen Organisationen. 
  • Außerdem wird die Militärseelsorge und
  • das eigene kirchliche Steuerrecht garantiert.


Die Kirche gesteht hingegen den neuen Machthabern nur wenig zu:

  • Entpolitisierung des Klerus,
  • Treueeid der Bischöfe gegenüber dem Deutschen Reich und seinen verfassungsmäßig gebildeten Regierungen.

Die Reichsregierung macht der Kirche sehr große Zugeständnisse mit dem Ziel, internationale Anerkennung zu erhalten und die deutschen Katholiken für die Bewegung zu gewinnen, solange deren Macht noch nicht gefestigt ist.   

Keine der anderen neunzehn Weimarer Regierungen, auch nicht die Koalitionen mit Zentrumsbeteiligung, war der katholischen Kirche so weit entgegengekommen. 

18. Mai 1934
Die Reichsfluchtsteuer wird drastisch verschärft

Berlin - München-Bogenhausen * Die Reichsfluchtsteuer wird drastisch verschärft. Jüdische Emigranten wird eine Befreiung verwehrt. Die Steuer wandelt sich von einer Krisenmaßnahme gegen Kapitalflucht zu einem Instrument der Enteignung.

14. Oktober 1934
Auslegung der Steuergesetze nach nationalsozialistischer Weltanschauung

Berlin - München-Bogenhausen * Staatssekretär Fritz Reinhardt initiiert das Steueranpassungsgesetz, das vorschreibt, Gesetze „nach nationalsozialistischer Weltanschauung“ auszulegen. Damit ist es möglich, auch gegen den Wortlaut älterer Steuergesetze zu entscheiden. Grundsätze wie Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen und Leistungsbezogenheit der Steuerbemessung werden aufgehoben. 

Unter Berufung auf die angebliche Nichtzugehörigkeit der Juden zur deutschen Volksgemeinschaft verweigert man ihnen gesetzlich zustehende Steuervergünstigungen. 

 

1938
Existenzvernichtung durch Sondersteuern

Berlin - München-Bogenhausen * Die wirtschaftliche Entrechtung der Juden beginnt mit dem Entzug von Vergünstigungen und führt über diskriminierende Sondersteuern - wie die „Judenvermögensabgabe“ von 1938 - zur völligen Existenzvernichtung. 

Die Finanzverwaltung spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Mit bürokratischer Präzision vollzieht sie den als „Finanztod“ bezeichneten Prozess. Allein in Bayern werden schätzungsweise 474,4 Millionen Reichsmark eingezogen. 

Oktober 1938
Die „Reichsfluchtsteuer“ für die Familie Haas wird auf 125.000 RM festgesetzt

München * Nachdem die Familie Haas ihren „Antrag auf Ausreise“ gestellt hat, wird die „Reichsfluchtsteuer“ auf 125.000 RM festgesetzt.

Das entspricht dem Wert des Immobilienbesitzes.

Als es dann im Oktober 1938 zum Verkauf an die „Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands, Landesstelle München“ kommt, wird der Wert der Häuser von den staatlichen Prüfern auf nur mehr 45.000 RM festgesetzt.
Damit geht der Kauf für ein Butterbrot über die Bühne.

Die finanziellen Belastungen der „Reichsfluchtsteuer“ bleiben dennoch bestehen.
Daneben werden der Familie Hass noch alle wertvollen Gegenstände abgenommen.

8. Mai 1970
Die letzte Langspielplatte der Beatles

Großbritannien * Die 13. und letzte Langspielplatte "Let It Be" der Beatles wird veröffentlicht.

  • Neun Lieder stammen aus der Feder des Komponistenteams John Lennon und Paul McCartney.
  • Zwei Songs hat George Harrison beigesteuert. 
1994
Das Wiesnwirte-Ehepaar Weinfurtner verkauft das Hippodrom

München-Theresienwiese * Das Hippodrom-Wiesnwirte-Ehepaar Marianne und Anton Weinfurtner wird wegen Steuerhinterziehung inhaftiert. Aus der Zelle heraus verkaufen sie ihr Wirtezelt an die Vinzenzmurr-Erbin Evi Brandl.

Fünf Tage später, kaum dass die Tinte unter dem Vertrag trocken ist, steht auch die „Wurstkönigin" Evi Brandl unter dem Verdacht des Steuerbetrugs. Sie muss die Geschäftsführung Anton Fichtel überlassen und 500.000 Mark Bußgeld bezahlen.

2003
Die ehemaligen Wiesnwirte Weinfurtner stehen erneut vor Gericht

München-Theresienwiese * Die ehemaligen Wiesnwirte Marianne und Anton Weinfurtner stehen erneut wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht München I geht von einem Schaden von 1,5 Millionen Euro für den Fiskus aus.

Marianne Weinfurtner, die das Gericht für die treibende Kraft hält, wird wegen vier und ihr Mann Anton wegen drei Fällen der „Umsatzsteuerverkürzung“ schuldig gesprochen. Ins Strafmaß einbezogen wird eine Verurteilung der Eheleute zu je zwei Jahren mit Bewährung aus dem Jahr 2001. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Anton Weinfurtner und seine am Unternehmen beteiligte Ehefrau und Buchhalterin haben laut dem früheren Urteil den „Fiskus getäuscht, wo immer sich Gelegenheit bot“. Frau Weinfurtner wird zu viereinhalb Jahren, Herr Weinfurtner zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. 

15. Juli 2003
Umwidmung der Klugstraße gefordert

München-Neuhausen *  Die Geschichtswerkstatt Neuhausen stellt beim Bezirksausschuss den Antrag auf Umwidmung der Klugstraße. Als würdiger Namensgeber der Straße wird der Physiker Joseph Klug (1862 - 1925) vorgeschlagen, der vor allem durch seine Publikationen über Galilei bekannt geworden ist, nachdem er zuvor namhafte Arbeiten zur physikalischen Chemie beigesteuert hat. Der Bezirksausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. 

Das in München für Straßenbenennungen zuständige Vermessungsamt lehnt - aufgrund eines Prüfberichts des Stadtarchivs - die Umwidmung ab, da „die gegen Klug erhobenen Vorwürfe rückblickend und im damaligen politischen Kontext betrachtet, nicht so gewichtig erscheinen, dass man die nach ihm benannte Straße zwingend umwidmen müsste“. 

Oktober 2011
Unzufrieden mit der Leistung der Architekten und Projektsteuerer

München-Ludwigsvorstand * Nach einer Sitzung des Aufsichtsrates des Deutschen Theaters lässt dessen Chef Hep Monatzeder wissen, dass man sehr unzufrieden ist mit der Leistung der Architekten und Projektsteuerer. Doch eine Auswechslung der Verantwortlichen für die Baustelle will bei dem Stand des Verfahrens keiner mehr.

  • Deutlich wird, dass die 86 Millionen Euro nicht reichen werden.
  • Außerdem ist die geplante Wiedereröffnung im Frühjahr 2013 sehr ungewiss.
  • Womöglich wird der Umzugstermin erst im Oktober 2013 stattfinden. 
8. Mai 2012
Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012

München-Graggenau * Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats entscheidet über die Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012. Wiesnwirt Sepp Krätz kann vorerst das Hippodrom weiterbetreiben. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft braucht noch Zeit, um die Ermittlungen in Sachen Steuerhinterziehung abzuschließen. Diese haben im Herbst 2011 begonnen.    

Krätz soll in seinem Andechser am Dom Personalabgaben nicht korrekt abgeführt haben. Insgesamt werden drei Durchsuchungen von der Steuerfahndung durchgeführt.

Die Stadt hat ihn 2011 bereits abgemahnt, weil er im Hippodrom Angestellte geschlagen hat. Wegen dieses Vorfalls ist er mit einem Strafbefehl über 18.000 € belegt worden, den er letztlich akzeptiert hat.

September 2012
Das Löwenbräu-Festzelt wird mit einem Energiesparsystem ausgestattet

München-Theresienwiese * Das Löwenbräu-Festzelt wird mit dem Energiesparsystem KNX ausgestattet.

  • Das System sammelt Informationen der Beleuchtungs-, Lüftungs- und Fenstersteuerung sowie von den Gasstrahlern und dem Wasserverbrauch.
  • Die Informationen werden zentral in einem Server verarbeitet, der entssprechende Befehle zurück gibt.
  • 16.500 LED-Leuchten erhellen das Löwenbräu-Festzelt.
15. November 2013
Klageerhebung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz

München * Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage beim Landgericht München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Oktoberfestzelt „Hippodrom“ und im „Andechser am Dom“ mit illegalen Tricks Steuern „gespart“ zu haben. Mit der Anklage wird die Zulassung des Wirts auf der Wiesn gefährdet. 

31. Dezember 2013
Die Pfandhausbetreiber können ihr Schmuddel-Image ablegen

Bundesrepublik Deutschland * Die Pfandhausbetreiber können ihr Schmuddel-Image ablegen und sich erfolgreich zum modernen Dienstleister weiterentwickeln. Die deutsche Pfandkreditbranche gibt in dem umsatzschwachen Jahr 2013 rund 630 Millionen Euro an Krediten aus.

Inzwischen nehmen immer mehr Menschen die Dienste der Leihhäuser in Anspruch, da, anders als bei den immer weniger an Privatkunden interessierten Banken, den Pfandhäusern auch Menschen willkommen sind, die nur kleine Darlehen brauchen. Bei kurzen Laufzeiten ist ein Pfandkredit meist günstiger als ein Bankdarlehen. Zudem wird im Leihhaus kein Lohnnachweis verlangt und die Verhandlungen dauern oft keine zwei Minuten. 

Pro Monat werden bei Pfandkrediten ein Prozent Zinsen fällig, zuzüglich einer Gebühr, die sich nach der Höhe des Kredits richtet. Mit einem Pfandkredit werden oft unvorhersehbare Ausgaben - wie eine Steuernachzahlung - finanziert oder die Darlehen müssen in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten einfach für die laufenden Ausgaben herhalten.

Wird der Kredit nach Ende der Laufzeit nicht verlängert und das Pfand nicht ausgelöst, kommt es zur Versteigerung. Findet sich dort auch kein Interessent, versuchen die Pfandhausbesitzer diese über ihre Läden zu verkaufen. Ist der Erlös höher als der Darlehensbetrag plus Zinsen, entsteht ein Überschuss, der aber ausschließlich dem Kunden zusteht. Wenn dieser ihn nicht einfordert, wird das Geld nach zwei Jahren an den Staat abgeführt. Allerdings werden nur 6,5 Prozent der Pfänder nicht mehr ausgelöst. 

10. März 2014
Der Steuerhinterziehungs-Prozess gegen Uli Hoeneß beginnt

München * Prozessbeginn gegen den Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden des FC Bayern München, Uli Hoeneß. Die Anklage lautet auf Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Zu Prozessbeginn gesteht Uli Hoeneß, dass nicht nur 3,5 Millionen, sondern 18,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen habe. Er begründet dieses Geständnis damit, dass er einen reinen Tisch machen möchte, „ohne Wenn und Aber“.

11. März 2014
Die Steuerhinterziehungs-Summen überschlagen sich

München * Im „Fall Uli Hoeneß“ überschlagen sich die Steuerhinterziehungs-Summen. Eine Steuerfahnderin ermittelt aus den Zahlen von Uli Hoeneß, dass er nicht nur 18,5 Millionen, sondern insgesamt 27,3 Millionen Euro an Steuerzahlungen betrogen haben soll. Und das sei der best case. 

13. März 2014
Das Landgericht verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist. 

Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

14. März 2014
Hoeneß verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht

München * Uli Hoeneß weist nach seiner Verurteilung im Prozess wegen 28,46 Millionen Euro hinterzogenen Steuern seine Anwälte an, auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Gleichzeitig legt er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern nieder.

Er muss damit seine dreieinhalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten.

28. März 2014
Sepp Krätz erhält eine Bewährungs- und eine Geldstrafe von 570.000 €

München * Sepp Krätz wird von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt.

Das Kreisverwaltungsreferat hat dem Wiesnwirt vom Hippodrom bereits mitgeteilt, dass er nicht mehr auf‘s Frühlingsfest darf und seine Schanklizenz für seine Wirtschaft Andechser am Dom verlieren wird. Weil er dadurch kein Wirt mehr ist, kann er sich auch nicht für‘s Oktoberfest bewerben. 

1. April 2014
Schanklizenz-Entzug für die Waldwirtschaft wird geprüft

München-Au * Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung prüft das Landratsamt München, ob dem Wiesnwirt Sepp Krätz auch die Schanklizenz für die Waldwirtschaft in Großhesselohe entzogen werden soll. Damit wäre Krätz‘ kleines Gastronomie-Imperium endgültig zerschlagen. 

Nach seiner Verurteilung im Steuerhinterziehungsprozess muss er bereits damit rechnen, dass ihm die Schanklizenz für den Andechser am Dom entzogen wird. Und damit braucht er sich gar nicht mehr um eine Wiesn-Lizenz fürs Hippodrom bewerben. 

28. April 2014
Siegfried Able übernimmt das ehemalige Hippodrom als Marstall

München-Theresienwiese * Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft befasst sich mit der Frage, wer die Nachfolge für Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz im Hippodrom antreten soll. Sepp Krätz war am 28. März von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt. Seine Schanklizenz für den Andechser am Dom hat er bereits verloren, das selbe Verfahren für die Waldwirtschaft in Großhesselohe wird im Mai angeschlossen.

Das Wirtezelt wird Siegfried Able, der bisherige Wirt der Kalbskuchl auf der Wiesn, übernehmen. Er ist Betreiber des See-Biergartens Lerchenau mit 1.200 Plätzen, des Eiszaubers am Stachus und seit 2008 auch der Kalbskuchl. Zudem gehören ihm Pizza-Stände im Stachus-Untergeschoss und im Hauptbahnhof, in Letzterem auch der Süßigkeitenstand Münchner Zuckerl. Im Tierpark Hellabrunn hat er einen Biergarten, ein Café und einen Fish-and-Chips-Stand.

Siegfried Able wird das Hippdrom in Marstall umbenennen. Auch das Festzelt wird vollkommen neu gestaltet. Seine Kalbskuchl mit 300 Plätzen übernimmt Erich Hochreiter, der Wirt des Biergartens am Viktualienmarkt.

Der Besetzung des Wirtezeltes auf der Wiesn gehen hinter den Kulissen heftige Auseinandersetzungen. Deutlich und laut fällt die Kritik an dem seit 1980 praktizierten Vergabesystem der Stadt aus, das zwar korrekt abgewendet worden sei, aber aus einer Zeit stammt, als Volksfeste noch ein reines Reisegewerbe waren.  

Unangenehm heftig fällt die Kritik des Sprechers der Wiesnwirte, Toni Roiderer, aus. Für ihn ist der „Emporkömmling“ Siegfried Able nur ein „Kioskbetreiber“, der nie „Wunschkandidat“ war. Die etablierten Wiesnwirte wollen sogar ernstlich prüfen, ob sie ihn überhaupt in ihrem Kreis aufnehmen wollen.  

31. Juli 2014
Auf der Theresienwiese sollte ein Kamelrennen stattfinden

München-Theresienwiese * Auf der Theresienwiese sollte im Juni 2015 ein Kamelrennen stattfinden. Auf einem 1,8 Kilometer langen Sand-Rundkurs sollen die bis zu 70 Stundenkilometer schnellen Renn-Dromedare erstmals außerhalb der Arabischen Halbinsel gegeneinander antreten. Die bis zu zehn Millionen Dollar teueren Kamele werden mit Spezialflugzeugen nach München gebracht.  

Als Jockeys wurden bis vor kurzem - wegen dem geringen Gewicht - Kinder eingesetzt, die ihren Familien in Asien abgekauft wurden. Diese viel kritisierte Praxis haben die Golfstaaten inzwischen aufgrund der Interventionen der Unicef eingestellt. Die Kinder wurden von teueren Computern ersetzt, die ihre Peitschen ferngesteuert schwingen. Gelenkt werden diese von den Kamelbesitzern, die neben der Dromedar-Rennbahn mit ihren Off-Road-Pick-Ups fahren. Auch hier sollen sich spektakuläre Duelle abspielen. 

Von dem Kamelrennen werden die Münchner nichts mehr hören. 

8. September 2014
Uli Hoeneß gibt den Bayerischen Verdienstorden zurück

München * Die Frau und die Kinder von dem in der Strafvollzugsanstalt Landsberg wegen Steuerhinterziehung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe einsitzenden Ex-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß geben seinen Bayerischen Verdienstorden persönlich bei Ministerpräsident Horst Seehofer zurück.  

Die Bayerische Staatskanzlei soll Hoeneß zu diesem Schritt bedrängt haben. Es sei ein ungeschriebenes Gesetz, dass zu einer Strafe ohne Bewährung Verurteilte den Orden zurückgeben müssen. Der Bayerische Verdienstorden wurde Uli Hoeneß im Jahr 2002 verliehen. 

8. Dezember 2015
Ein neuer Konzertsaal im Werksviertel

München-Berg am Laim * Die Standort-Entscheidung für einen neuen Konzertsaal ist zugunsten des Werksviertels gefallen. Die Bayerische Staatsregierung beendet damit eine fünfzehn Jahre andauernde Diskussion. Eröffnet werden kann der Konzertsaal voraussichtlich im Jahr 2021 - wenn alles reibungslos läuft! Die Baukosten sollen zwischen 200 und 300 Millionen Euro liegen.  

Die Erbpacht für das gut 8.000 Quadratmeter große Areal, auf dem 15.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche entstehen werden, soll jährlich bei 600.000 Euro betragen. Über 50 Jahre gerechnet, bedeutet das 30 Millionen Euro für den Besitzer des Geländes, den Pfanni-Erben Werner Eckart. Der Bauherr wird der Freistaat Bayern sein. Bezahlt wird das Projekt hauptsächlich vom Steuerzahler.  

Die Alternativstandorte Paketposthalle und Finanzgarten sind damit ausgeschieden. Bei dem einen Objekt wären die Kosten zu hoch geworden, beim anderen befürchtet man eine Klagewelle. Damit hätte sich der Fertigstellungstermin jeweils weit nach hinten geschoben und das Projekt unkalkulierbar gemacht.