Münchner Zeitensprünge
23. Juni 1966

Beat-Veranstaltungen sind vergnügungssteuerpflichtig

München * Das Münchner Verwaltungsgericht verfügt, dass Beat-Veranstaltungen auch künftig vergnügungssteuerpflichtig sind, selbst wenn „durch die elektrische Tonverstärkung das Dargebotene nur als Lärm erscheint“