Berlin * Das Reichssteuerbiergesetz nimmt das Bayerische Reinheitsgebot auf. Dort heißt es:
Der Begriff Reinheitsgebot war erstmals während einer Debatte im Bayerischen Landtag am 4. März 1918 aufgetaucht. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Problemen man sich nach vier Jahren Krieg beschäftigt.