Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1312
Neben Wein, Met und Bier wird immer auch Greußing erwähnt

München * Neben Wein, Met und Bier wird immer auch Greußing erwähnt. Greußling ist ein Bier, das aus Gerste oder Weizen, mit einem geringen Anteil an Hopfen, aber einem Zusatz an Kräutern eingesotten wird. Es ist um 25 Prozent teuerer als Bier. Damals heißt es: „Greußing soll man schenken pro Eimer (circa 64 Liter) um 40 Pfennig und das Bier den Eimer um 30 Pfennig“.

7. November 1486
Die Stadt Landshut veröffentlicht eine Brauordung

Landshut * Die Stadt Landshut veröffentlicht eine Brauordung. Eine Abschrift erhält auch der Münchner Stadtrat, dem sie zur Orientierung dient. Sie beinhaltet ein Reinheitsgebot, das als Bestandteile des Bieres nur Gerste und Hopfen nennt.

um Dezember 1486
Eine erste Fassung des Münchner Reinheitsgebots entsteht

München * Eine erste Fassung des Münchner Reinheitsgebots entsteht. Es besagt: „Item sie [die Brauer] sollen auch Bier und Greußing sieden und brauen nur allein von Gersten, Hopfen und Wasser und sonst nichts darein oder darunter tun noch sieden, oder man strafe sie für falsch“.

30. November 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt das sogenannte Münchner Reinheitsgebot

München * Herzog Albrecht IV. erlässt auf Druck des Münchner Rats das sogenannte Münchner Reinheitsgebot. Der erste Paragraph dieses Gesetzes lautet:

„Zuerst so sollen nu füran die Bier hie nit höher dann ein maß ze einem oder zwaien Pfenningen ausgeschenkt, auch aus nicht anderm dann Hopfen, Gersten und Wasser gesotten und nit ausgeschenckt [werden], sy seyen dann vor[her] von den[en], die, als hernach folget, darzue geordent und gesetzt werden, beschaut und gesetzt.“

  • Der erste Teilsatz setzt den Preis pro Mass fest,
  • ​Teilsatz 2 bestimmt, woraus das Bier ausschließlich zu brauen ist und
  • Teilsatz 3 nennt die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Ausschank:
    Die vorherige Beschau oder Prüfung und die Preisfestsetzung durch die nachstehend bestimmten Prüfer.
um Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
um 1. Mai 1614
Elias Pichler kredenzt erstmals das von ihm gebraute Bockbier

München-Graggenau * Braumeister Elias Pichler kredenzt in München erstmals das von ihm gebraute Bier nach original Einbecker Art, das später über ainpöckisch Bier den Namen Bockbier erhalten wird.

Aufgrund der merkantilistischen wirtschaftspolitischen Grundprinzipien ist Herzog Maximilian I. - auch beim Bier - der Meinung, dass es wirtschaftlich besser ist, Fertigwaren auszuführen und allerhöchstens die Rohstoffe einzuführen, um dann am erzielten Mehrwert zu verdienen. Deshalb werden ab dem Jahr 1612, mit der Anwerbung des aus Einbeck stammenden Braumeisters Elias Pichler, auch die Lieferungen von Einbecker Bier für den Münchner Hof eingestellt.

Schon zuvor ist am Münchener Herzogshof der Bedarf an dem Gerstensaft aus dem hohen deutschen (protestantischen) Norden durch den Aufschwung, den das Weiße Bier hier genommen hat, stark zurückgegangen.

Das Luxusgetränk mit seinen mehr als 16 Prozent Stammwürze und über sieben Prozent Alkoholgehalt bleibt auch weiterhin ein Privileg des Landesfürsten. Herzog Maximilian I. lässt - auf nachhaltiges Drängen - zwar den „Bock“ auch an seine Landeskinder ausschenken, erklärt aber die Herstellung des Bockbieres - wie schon zuvor des Weißbieres - zum fürstlichen Regal, also zum Monopol der Landesherrschaft.

Aus dem ainpöckischen Bier wird im Volksmund bald der Bock. Im Kanzleideutsch aber ist noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein vom Ainbock die Rede. 

1715
Die Wirte beklagen das Gästesetzen der Paulaner

München - Au * Die Wirte beschweren sich über das Bewirten von Gästen durch die Paulanerpatres. Diese haben im Kloster Neudeck eine eigens eingerichtete Zechstube, lassen die Leute bis tief nach Mitternacht dort sitzen und erlauben das Rauchen von Tabak wie in einer öffentlichen Schenke.

Da sie die Gerste auf dem Land sammeln, können sie die Mass Bier um einen Pfennig günstiger anbieten, weshalb sie einen solchen Andrang verzeichnen können, dass man zeitweise sogar anstehen muss. 

11. Juli 1798
Kein Minutoverschleiß von Bier am Gasteig und am Lilienberg

München - Haidhausen - Au * Die Oberlandesregierung fordert den Magistrat eindringlich dazu auf, keinerlei „Minutoverschleiß“ von Bier, gemeint ist die mass- und halbmassweise Abgabe des Gerstensafts, am Gasteig und am Lilienberg zuzulassen. Auch darf das Bier nicht in den kleineren Halbeimer-Fässern [= 30 Mass]  abgegeben werden. 

1802
Die Rumford-Suppenanstalt wird gegründet

Au * Die Rumford-Suppenanstalt wird gegründet.

  • Das Grundrezept der Rumford-Suppe besteht aus Wasser, Kartoffeln, Graupen, Erbsen, Salz, Weinessig oder saueres Bier.
  • Auf tausend Portionen Suppe kommen drei Pfund gerstenkorngroß geschnittenes Fleisch.
  • Nach stundenlangem Kochen wird die Suppe gallertartig dick.
  • Dazu gibt es noch einige Stückchen hartes Brot, um das zur Verdauung notwendige Kauen zu fördern. 
1871
Die Wittelsbacherbrücke wird erbaut

München-Isarvorstadt - München-Untergiesing * Die Wittelsbacherbrücke wird in Verlängerung der Kapuzinerstraße als hölzener Fußgängersteg erbaut, um die Reichenbachbrücke zu entlasten und dem aufstrebenden Untergiesing entgegen zu kommen. Bei der neuen Brücke handelt es sich aber nur um den nicht mehr benötigten Werksteg, der nach Beendigung der Arbeiten an der Braunauer Eisenbahnbrücke dort demontiert und hier neu aufgebaut werden wird. Der ehemalige Werksteg darf aus Statikgründen nur von Fußgängern benutzt werden.

27. Juli 1918
Das Reichssteuerbiergesetz und das Reinheitsgebot

Berlin * Das Reichssteuerbiergesetz nimmt das Bayerische Reinheitsgebot auf. Dort heißt es:

  • „Zur Bereitung von untergärigem Bier darf [...] nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.“ 

Der Begriff Reinheitsgebot war erstmals während einer Debatte im Bayerischen Landtag am 4. März 1918 aufgetaucht. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Problemen man sich nach vier Jahren Krieg beschäftigt. 

17. Juli 1939
Karl Valentin eröffnet die Ritterspelunke am Färbergraben

München-Hackenviertel * Karl Valentin eröffnet mit Martin Wegmann „im einzigartigen Luftschutzkeller mit Restauration und Vorstellung“ im Färbergraben 33 seine „Ritterspelunke“. Das Lokal ist eine Mischung aus Theater, Kneipe und Kuriositätenkabinett. „Es ist nicht mehr das alte Panoptikum, sondern eine Neufassung dieser Schmunzel- und Gruselschau, die nicht ihresgleichen hat.“ 

Das Konzept bleibt das alte, da im Wesentlichen die Objekte des Panoptikums aus dem Hotel Wagner in der Sonnenstraße hier wieder zur Aufstellung kommen. Die Verbindung von Kellerraum, Dämmerlicht, schaurige Szenen und akustischer Überhöhung löst beim Publikum eine Art Panik aus, die sich in Schreckensschreie entladen. Zusätzlich verändert Valentin fast täglich die Beschriftung und den Standort der Exponate.

So zweifelhaft der Bildungsanspruch des Panoptikums ist, so groß ist sein Unterhaltungswert. Einige Exponate, darunter beispielsweise „Mr. Roll - Erfinder der Rollgerstensuppe“ befinden sich noch heute in dem von Hannes König im Isartor ins Leben gerufenen Valentin-Karlstadt-Musäum. 

„Zum Verlassen des Panoptikums kann der Ausgang kostenlos genützt werden, dagegen ist der Eintritt von 60 Rpf. am Eingang zu bezahlen.“ 

10. November 1966
Kurt Georg Kiesinger wird Kanzlerkandidat der CDU

Bonn * Kurt Georg Kiesinger [CDU] setzt sich im dritten Wahlgang gegen seine Konkurrenten - Bundesaußenminister Gerhard Schröder [CDU] und den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Rainer Barzel - als Kanzlerkandidat der CDU durch. Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier hat zuvor zugunsten Kiesingers verzichtet.

8. November 1976
Die Gedenktafel für Kurt Eisner wird am Promenadeplatz enthüllt

München-Kreuzviertel * Die Gedenktafel für Kurt Eisner wird am Promenadeplatz, einige Meter vom Tatort entfernt, auf einer vorwiegend von Hundehaltern beachteten Fläche zwischen den Trambahngleisen und dem Bürgersteig, in den Rasen einzulassen und an diesem Tag enthüllt. Die Stelle wird von vielen als skandalös empfunden, da die Gedenkplatte an dieser Stelle ganz stark an ein „Marterl“ für ein Unfallopfer der Straßenbahnlinie 19 erinnert.

Die Inschrift der Gedenkplatte lautet: „Zur Erinnerung an den Bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, der am 21. Februar 1919 vor dem Montgelas-Palais ermordet wurde.“  Sie liegt bis zum 25. April 2005 an dieser Stelle. 

18. September 2010
Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung beginnt

München-Theresienwiese * Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung im Winzerer-Fähndl-Festzelt beginnt. Gleichzeitig mit den Fundamenten für das neue Zelt wurde auch die unterirdische Bierleitung gelegt. Die Anlage ist 300 Meter lang und verläuft in einem großen Quadrat gut einen Meter unter dem Zeltboden. Wenn die Leitung gefüllt ist, befinden sich insgesamt 2.400 Liter Bier darin. Die Fließgeschwindigkeit ist minimal, damit kein Schaum entsteht.

Es gibt nur eine einzige Einfüllstelle an der nordöstlichen Ecke des Rohrquadrats. Die neuen Behälter für die Zentralversorgung lassen sich in einer Stunde auffüllen. Der Weg des Bieres ist eine Wissenschaft für sich. Er beginnt in der Paulaner Brauerei, wo es bei minus ein Grad in Tankwagen gefüllt wird. Mit etwa null Grad kommt es am Winzerer-Fähndl-Festzelt an, wo es in die drei Riesentanks mit je 28.000 Liter gefüllt wird. Dort kann der Gerstensaft noch zwei oder drei Grad wärmer werden, bevor er in die unterirdische Leitung fließt.

Die Rohre haben einen Durchmesser von 10 Zentimeter für den Bier-Durchfluss, umschlossen von einer 20 Zentimeter dicken Dämmung. Die letzten vier bis sechs Meter zur Schenke kommt noch ein zusätzlicher Durchlaufkühler hinzu, damit der Gast seine Mass Bier mit einer anständigen Temperatur von sechs bis sieben Grad bekommt.