Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. März 321
Der Sonntag wird arbeitsfrei

Rom ? • Der Kaiser Konstantin der Große erklärt den Sonntag, den Heiligen Tag des Christentums und des Mithraskultes, für arbeitsfrei – für „alle Richter und Einwohner der Städte, auch die Arbeiter aller Künste“. Einzig landwirtschaftliche Arbeiten bleiben sonntags erlaubt. Das Edikt des Kaisers gilt als die Geburtsstunde des staatlich geschützten Ruhetags. 

um 350
Augustinus entwirft die Theorie des „gerechten“ Krieges

Rom * Als im 4. Jahrhundert - nach der Bekehrung Konstantins - das Römische Imperium ein christliches Reich wird, muss sich das Christentum der veränderten Situation anpassen.

Augustinus entwirft die Theorie des „gerechten“ Krieges: „Gerecht werden die Kriege genannt, die Unrecht rächen“. Und weiter: „Ich glaube nicht, dass der Soldat, der einen Feind tötet, wie auch der Richter und der Henker, die einen Verbrecher hinrichten, sündigen, denn mit ihrem Handeln gehorchen sie dem Gesetz“.

Nur ein Krieg mit dem Ziel Reichtümer und Ehre zu gewinnen, gilt als unstatthaft. Ein „gerechter Krieg“ sollte dagegen Unrecht strafen und wieder gutmachen.

6. April 1156
Kaiser Friedrich Barbarossa erklärt alle Zölle am Main für aufgehoben

Worms * In Worms erklärt Kaiser Friedrich Barbarossa in einer Urkunde alle Zölle am Main - bis auf wenige Ausnahmen - für aufgehoben. Fernhändler hatten sich bei ihm beschwert, dass sie zwischen Bamberg und Mainz allzu oft von regionalen Herrschern zur Kasse gebeten würden. Die Anmaßung königlicher Befugnisse durch die Fürsten widerspricht aber den politischen Zielen Kaiser Friedrich Barbarossas, weshalb er diesen Missbrauch eindämmen will.

Der Kaiser setzt den Grundherren daraufhin eine Frist, binnen der sie die Berechtigung dieser Zollerhebungen anhand königlicher Privilegien nachzuweisen haben. Nur die wenigsten Betroffenen können den geforderten Nachweis erbringen.  

Gut vorstellbar, dass sich vor diesem Hintergrund auch ein heftiger Streit über die bischöflichen Einnahmen aus dem Zoll, dem Markt, der Münze und der Isarbrücke in Föhring entzündet hat.  
Man muss davon ausgehen, dass Herzog Heinrich XII. „der Löwe“ die unsicheren Rechtsgrundlagen des Freisinger Bischofs Otto I. über seine selbstherrlich geschaffenen Einrichtungen bewusst sind.

Außer den Ansprüchen der beiden Kontrahenten spielt dabei natürlich auch das machtpolitische Interesse des Kaisers mit. Dieser tritt zwar vordergründig als unparteiischer Richter oder Schlichter auf, kann aber im Hintergrund agierend so seine Interessen und Ziele dennoch verwirklichen. Der Herzog und der Kaiser ziehen also am gleichen Ende des Seiles.

28. Mai 1239
Münchens ältestes Stadtsiegel

München * Das älteste erhaltene Stadtsiegel findet sich auf einer Urkunde, in der die Bürgerschaft erstmals neben dem stadtherrlichem Richter auftritt. Das Siegel zeigt einen Mönchskopf mit überzogener Kapuze in einem von zwei Türmen flankierten offenen Tor, über dem ein Adler erscheint. Den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation führen die Wittelsbacher Herzöge in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren seit 1179 in ihrem Wappen. -

Der Stadtherr ist zu diesem Zeitpunkt noch der Bischof von Freising, Konrad I. von Tölz, den die Wittelsbacher Herzöge aber aus „ihrer” Stadt verdrängen wollen und werden. 

1425
Beseitigung dieser Stätte der Unzucht gefordert und abgelehnt

München-Angerviertel * Der Dekan von Sankt Peter, in dessen Pfarrei sich das Haus des Scharfrichters und damit das Stadt-Bordell liegt, fordert die Beseitigung dieser „Stätte der Unzucht“.  

Doch der Münchner Rat lehnt dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf „das Herkommen und das Alter“ dieser Einrichtung kategorisch ab. 

um 28. Oktober 1437
Das neue städtische Bordell wird eröffnet

München-Angerviertel * Das neue Stadtbordell wird eröffnet. Es befindet sich in der Mühlgasse am Anger, Ecke Rossmarkt und Blumenstraße. Umgeben ist das Gebäude von einem kleinen Garten. 

Das Münchner Frauenhaus ist ein zweigeschossiges, äußerlich an ein oberbaierisches Bauernhaus erinnerndes Gebäude mit 32 großen und zwei kleinen Fenstern. In jedem Geschoss ist eine Stube untergebracht, in der die Kontakte zwischen dem Freier und den Prostituierten hergestellt werden. Hier kann aber auch gezecht und vermutlich gespielt werden. Sie sind also ein Ort der Geselligkeit.  

Um diese Stuben, die als einzige Räume beheizbar sind, gruppieren sich insgesamt zwölf abschließbare Kammern. Diese sind mit je einem Bett bestückt. Sehr wahrscheinlich sind das die einzigen Einrichtungsgegenstände dieser Räume. Das Münchner Frauenhaus“ähnelte demnach eher einem modernen Barbetrieb mit angeschlossenen chambres separées als einem heutigen Eroscenter.  

Das Frauenhaus ist nicht weit vom Haus des Scharfrichters entfernt. In dem direkt an das Haus angebauten Gebäude mit dem Aufzuggiebel ist lange Zeit der städtische Schinder, Wasenmeister oder Abdecker untergebracht, der ebenso wie der Henker bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als „ehrlos“ gilt und nicht im bürgerlichen Wohnbereich geduldet wird. 

1526
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen eine „Ordnung der Klaider“

München - Landshut * Von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. wird im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.

Diese mit den Landständen abgestimmte Bekleidungsvorschrift ist sehr umfangreich und ausführlich. Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.

  • So bilden die Frauen und Töchter des Adels, der Patrizier-Geschlechter, der Kaufleute und reichen Bürger sowie der Handwerksmeister jeweils eine eigene Gruppe.
  • Die dem „Hofgesindt“ zugerechneten oberen Beamten wie die fürstlichen Räte und die nicht-adeligen Sekretäre sind mit den Patrizier-Bürgergeschlechtern gleichgestellt.
  • Der ebenfalls zum „Hofgesindt“ gehörende höhere Beamtenstand, wozu die fürstlichen Pfleger, Richter, Kastner, Mautner, Zöllner, Ungelter, Forstmeister, oberste Jäger, Futterschreiber, Küchenschreiber und Mundköche gehören, sind kleidungstechnisch im selben Rang wie die Kaufleute und die reichen Bürger.
  • Der gemeine Bürger ist dem Handwerksgesellen und
  • der Tagelöhner dem Bauern gleichgestellt.

Das ergibt insgesamt acht Standesgruppen. 

10. Juni 1530
Begrüßung mit Prachtentfaltung und lebenden Bildern

München - Haidhausen * Nach der Schlacht bei Haidhausen setzt sich der Festzug wieder in Richtung München in Bewegung. Als die hochrangigen Persönlichkeiten von der Stadt aus sichtbar werden, beginnt ein aufwendig inszenierter Empfang:

  • In ganz München läuten die Glocken.
  • Von Türmen und Stadtmauern werden Salutschüsse abgefeuert.
  • Auf der Isarbrücke findet ein Fischerstechen statt.
  • Über dem Isartor schwebt ein Ballon in Gestalt eines fliegenden Drachens.
  • Noch darüber ziehen weiß-blaue Fahnen mit dem bayerischen Wappen vorbei – getragen von einem Schwarm Tauben.

Entlang des weiteren Weges erwarten die Gäste die damals beliebten „lebenden Bilder“ – aufwendig inszenierte Schauspiele mit drastischen Szenen. Je blutiger die Darstellung, desto größer offenbar das Interesse. An diesem Pfingstfreitag bekommen die Münchner reichlich Spektakel geboten.

  • Auf einer Bühne bei der Hochbrücke im Tal wird die Geschichte der biblischen Königin Esther gezeigt, die als Gemahlin des persischen Königs Xerxes I. ihrem jüdischen Volk zur blutigen Rache verhilft.
  • Das zweite Bild zeigt die Skythenkönigin Tomyris, wie sie das abgeschlagene Haupt des Perserkönigs Cyrus in einen Eimer voller Blut stößt. „Der Schauplatz bei den städtischen Fleischbänken war dafür nicht übel gewählt“, bemerkt der Historiker Siegmund Riezler trocken.
  • Auf einer dritten Bühne in der Burgstraße lässt der Perserkönig Cambyses II. einen ungerechten Richter hinrichten, dessen Haut abziehen und damit einen Sessel beziehen. Auf diesem muss der Sohn des Verurteilten Platz nehmen – als Mahnung, künftig gerecht zu urteilen.
  • Weitere Darstellungen zeigen das Herausreißen eines Herzens aus der geöffneten Brust eines Opfers und ähnliche Grausamkeiten, die vom Publikum offenbar mit Zustimmung aufgenommen werden. Lediglich der Kaiser zeigt sich laut einem Augenzeugen „ein wenig befremdet ob des vielen Blutes“.

Der päpstliche Legat Lorenzo Campeggi soll dazu angemerkt haben, die Szenen seien nicht ohne versteckte Anspielung inszeniert worden: Man könne sie als Warnung an die „Ketzer“ verstehen – für den Fall, dass diese den von Seiner Majestät angebotenen Gottesfrieden nicht annähmen, werde man zu härteren Mitteln greifen. 

31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

Juli 1589
Hexen-Verfolgung nach Hagelschäden und Ernteausfälle in Schongau

Schongau - München * Das Zentrum des ersten altbaierischen Hexenprozesses ist Schongau bei Weilheim, das vom Bruder Wilhelms V., Herzog Ferdinand, verwaltet wird. Herzog Ferdinand reagiert empfindlich, als ihm sein Landrichter von Schongau von Hagelschäden, Ernteausfällen und den damit verbundenen Einnahmeverlusten berichtet. Zum Glück kann Richter Hans Friedrich Herwarth von Hohenburg gleich die für die Katastrophe Verantwortlichen benennen: die Hexen. 

24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“

um August 1589
Der Schongauer Hexenprozess beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem

  • das Wettermachen, 
  • das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
  • das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
  • sexuellen Umgang mit dem Teufel und
  • nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt. 

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

Oktober 1590
Den Hexenmalen kommt keine Beweiskraft mehr zu

Ingolstadt * In einem Gutachten der Universität Ingolstadt“ gegenüber der Hochstiftlichen Regierung in Freising wird festgestellt, dass den von den Scharfrichtern ermittelten Hexenmalen keine Beweiskraft mehr zukommt, weil sich ein „so gewöhnlicher und verworfener Mensch“ wie ein Nachrichter bei der Erkennung der Hexenzeichen durchaus täuschen könne.

Damit ist die sogenannte „Nadelprobe“, die zum hoch geschätzten Gutachterwissen der Scharfrichter gehört, für das Verfahren wertlos geworden. 

26. April 1591
Marco Bragadino wird hingerichtet

München-Graggenau * Der Alchemist und Goldmacher Marco Bragadino wird vor einer großen Menschenmenge auf dem Münchner Schrannenmarkt enthauptet. Die Hinrichtung gerät zum Desaster, weil es dem Scharfrichter erst beim dritten Schlag gelingt, den Kopf vom Rumpf zu trennen. Die Menge tobt und will nun ihrerseits den Henker wegen seiner schlechten Vorstellung lynchen. Nur ganz knapp und mithilfe bewaffneter Soldaten entgeht er der wütenden Menge. 

5. November 1591
Die beiden letzten Werdenfelser Hexen werden hingerichtet

Werdenfelser Land * Mit Brigitta Krätzler und Barbara Feurer werden die beiden letzten Beschuldigten des Werdenfelser Hexenprozesses hingerichtet. Dann endet zunächst die Hexenverfolgung im Werdenfelser Land. Das liegt einerseits am verstärkt auftretenden Widerstand aus der Bevölkerung, andererseits an den hohen Kosten.

Alleine der Nachrichter erhält für jede Besichtigung zwei Gulden, dazu täglich ein Wartegeld von zwei Gulden und für jede Hinrichtung nochmal acht Gulden. Auch Verpflegung und Unterkunft trägt die Staatskasse. Insgesamt kostet der Werdenfelser Hexenprozess rund 4.000 Gulden.

Am Ende dieser Verfolgungs-Periode zählt man 49 auf dem Scheiterhaufen zum Teil lebendig verbrannter Angeschuldigter, zum Teil werden sie vorher erwürgt oder geköpft. Zwei Frauen sterben während ihres Gefängnisaufenthalts, eine davon verübt Selbstmord. 

29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

Mai 1608
Der „Beyerin von Winden“ wird der Hexen-Prozess gemacht

Markt Schwaben * Der „Beyerin von Winden“, einer Bäuerin aus der Gegend um Markt Schwaben, wird der Prozess gemacht. Ankläger ist erneut der Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh.

Es kommt wiederholt zur Auseinandersetzung mit dem Hofoberrichter Dr. Bernhard Barth von Hermatingen, sodass sich der Prozess monatelang hinzieht und die Frau im Mai 1608 einen Selbstmord verübt. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

Mai 1610
Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird geschaffen

Au - Haidhausen - Untergiesing * Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird wegen seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen. Die vergleichsweise große Einwohnerzahl der Ortschaften Haidhausen, Au und Niedergiesing, das sich in der Gegend um den heutigen Nockherberg befindet, und der daraus resultierende Verwaltungs- und Jurisdiktionsbedarf erfordert diese Sonderstellung.

Gerade auch deshalb, weil das Landgericht weit entfernt liegt und der Richter von Wolfratshausen sowie der Amtmann von Perlach den Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind.

In einem ersten Schritt werden diese Orte dem Hofoberrichter unterstellt. 

um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält. 

um 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
21. Juli 1612
Das Aberglaubens- und Hexenmandat zeigt keine große Wirkung

München * Zur Veröffentlichung des Hexenmandats muss dieses von der Kanzel verlesen werden. Doch der Landrichter von Friedberg berichtet, dass sich die Priesterschaft im Bezirk der Verlesung des Hexenmandats verweigern würde und führt dies auf den Einfluss der zuständigen Bischöfe zurück.

Außerdem untersagt der Geheime Rat dem Hofrat die Veröffentlichung des Mandats in den Hofmarken. Damit zeigt das Mandat keine allzu große Wirkung. 

1614
Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei

München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.

Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis. 

1617
Im Bistum Eichstätt beginnen die Hexen-Verfolgungen

Eichstätt * Im Bistum Eichstätt beginnen die Hexen-Verfolgungen. Dort ist es Johann Christoph von Westerstetten, der sich bereits im Bistum Ellwangen als fanatischer Hexenbischof hervortat und an seiner neuen Wirkungsstätte die Hexen-Verfolgungen forciert. In seiner Amtszeit zwischen 1617 und 1630 lassen sich mindestens 155 Hinrichtungen [133 Frauen und 22 Männer] nachweisen. Mit seinem Tod enden auch die Verfolgungen.

Auch in Eichstätt gehen die Verfolgungen durch alle sozialen Schichten, Opfer werden Bürgermeister, Ratsherren und deren Frauen ebenso wie der Klosterrichter und andere. 

1625
Zur Seidenherstellung Maulbeerbäume pflanzen

München * In einem Reskript befiehlt Kurfürst Maximilian I., „in dero Fürstenthumb und landen zu deroselben wie auch der underthanen prouit [Profit], nuzen und aufnehmen mehrere Comercia und gwerschafften, auch eine von Seidenwerkh zu introducieren“.

Dazu fordert er seine Verwaltungsleute auf, Rückmeldungen über bereits vorhandene Maulbeerbäume zu liefern. Seine Untertanen ermuntert er, „an allen tauglichen Orten Maulbeerbäume zu pflanzen“. Aus den Berichten geht hervor, dass der Maulbeerbaum an verschiedenen Orten in Baiern wohl bekannt ist.

Dennoch sind sich die Berichterstatter nahezu einstimmig einig, dass das Klima im allgemeinen in Baiern für die Kultur des Maulbeerbaumes zu rau sein dürfte. 

In den Folgejahren nimmt dann - kriegsbedingt - das Interesse an der Seidenzucht stark ab. Der Dreißigjährige Krieg lässt alle weiteren Versuche scheitern. 

13. Dezember 1705
Vorbereitung des Aufstands

Tölz * Tölzer und Benediktbeurer Bauern treffen sich in Stallau, drei Kilometer entfernt von Tölz, zur Vorbereitung des Aufstands. Anwesend sind auch der Tölzer Pflegskommissär Johann Ferdinand Dänkel und der Bendiktbeurer Klosterrichter Wendenschlegel.

12. März 1787
Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld überspannt den Bogen

Untergiesing * Der Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld werden alle Forderungen gebilligt. Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung von zwei Auflagen.

  • Zum einen muss die Gräfin die dem Landrichter und dem Amtsknecht entgangenen Einnahmen in Höhe von 175 Gulden im Jahr ersetzen,
  • zum anderen die Inleute der Falkenau gegen den herkömmlichen Lohn zur kurfürstlichen Jagdlust sowie zur Räumung der kurfürstlichen Fischweiher gebrauchen lassen.

Dagegen wehrt sich die Gräfin und verlangt nun ihrerseits die Überlassung des Paulanerstocks in der Au. Damit jedoch verärgert die Gräfin Maria Josepha von Toerring-Seefeld den Kurfürsten und die den Vorgang bearbeitende Administration massiv.

Sie kann nichts mehr erreichen und versucht nun, die Hofmark Falkenau an den Landesherren zu veräußern. Dafür verlangt sie 45.000 Gulden und begründet den Preis mit dem Argument, dass das Anwesen durch die Jurisdiktion so wertvoll geworden sei. Sie vergisst geflissentlich zu erwähnen, dass sie selbst genau diesen Preis bei ihrem Kauf bezahlen musste.

Am kurfürstlichen Hof empfindet man diese Preisvorstellungen als ungehörig hoch - und geht deshalb gar nicht darauf ein. Statt dessen wird ein Untersuchungsverfahrens eingeleitet, ob bei der Verleihung der Hofmarksrechte denn wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen war.

18. Juli 1789
Der Hofoberrichter erlässt Bestattungsvorgaben

München * Der Hofoberrichter erlässt für die künftigen Bestattungen einen Befehl, in dem es heißt: 

  • Das Grab muss mindestens 6 Schuh tief sein.
  • Zwischen zwei Bestattungen in einem Grab müssen zwölf Jahre vergangen sein.
  • Die Beerdigung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

17. Oktober 1810
Ein Siebenbürgener Apfelschimmel gewinn das 1. Oktoberfest-Pferderennen

München-Theresienwiese * Nachdem die hohen Herrschaften ein kleines Dejeuner eingenommen haben, kann das Pferderennen gestartet werden. Dreißig Pferde werden zur Startlinie geführt. Der dann folgende Startschuss gibt das Rennen über drei Runden frei. Diese drei Runden entsprechen ziemlich exakt einer Strecke von zehn Kilometern.

Die Pferde werden - ohne Sattel - von Rennbuben geritten. Diese sind in der Regel unter zwanzig Jahre. Der Jüngste bei diesem Wettkampf ist gerade einmal zehn Jahre alt. Allerdings werden die Rennknaben, die Jockeys, als derart nebensächlich betrachtet, dass sie teilweise nicht einmal in den Rennbüchern namentlich auftauchen.

Als Rennrichter fungieren Johann Schwangart, der Bierbrauer Cajetan Trappentreu und der Bäcker Anton Seidl. Gewonnen wird das erste Oktoberfest-Pferderennen von dem Münchner Lohnkutscher und Erfinder des Oktoberfest-Pferderennens, Franz Baumgartner, oder besser gesagt von seinem zwölfjährigen Rennbuben, der auf einem Siebenbürger Apfelschimmel nach 18 Minuten und 14 Sekunden als Erster durchs Ziel reitet. Franz Baumgartner erhält 20 von 98 Gulden. Mit der Preisverleihung endet das Fest. 

1826
Das Haberfeldtreiben als einfältigen und tollen Spuk bezeichnet

Miesbach * Der Miesbacher Landrichter schreibt, dass es sich bei einem Haberfeldtreiben zwar um einen „einfaltigen und tollen Spuk“ handle, den aber „die Geistlichkeit als Strafe der Gefallenen gerne sieht“.

Es gibt sogar Geistliche, die sich gegen die eigene kirchliche Obrigkeit wenden und „Schnaderhüpfel“ und so manchen Haberervers dichten. Diese sind in ihrer Ausdrucksweise schon nahe an der Pornographie. 

1826
Die Geistlichkeit unterstützt die Haberfeldtreiber

Aibling * In einem Protokoll vom Aiblinger Landrichter heißt es über die Unterstützung des Pfarrers für das Haberfeldtreiben:

„[…] wo schon mehrere denselben diesen Herrn als eine Sünde sollen gebeichtet haben, und aber der Pfarrer ihnen erklärt hätte, dass es keine Sünde sey, das Laster zu bestrafen; ja man behauptet sogar, dass die Geistlichen […] öffentlich in Wirtshäusern oder vielmehr in ihren eigenen pfarrlichen Zechstuben Lobreden auf dieses Haberfeldtreiben machen und, was leicht zu vermuten ist, jeden Meineid deswegen absolvieren“

20. Dezember 1827
Wieder keine Hinweise auf die Haberfeldtreiber

Großpienzenau * In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1827 wird dann noch der 18-jährigen Tochter vom Seltenschmied, Ursula Menhofer, das Haberfeld getrieben. Da auch nach diesem Treiben die Bevölkerung verschwiegen bleibt, bringen die eingeleiteten Ermittlungen wieder keinerlei Hinweise auf die Täter.

In seiner Ohnmacht schlägt der Landrichter der Regierung von Oberbayern vor, künftig jede Gemeinde, „in welcher sich solche Ruhestörung ereignet, in eine ergiebige Geldstrafe nebst Bezahlung der Untersuchungskosten [zu] verurteilen“

28. Januar 1831
König Ludwig I. erlässt eine Pressezensur

München * König LudwigI. schränkt die Pressefreiheit durch starke Zensurbestimmungen für die innenpolitische Berichterstattung in der Tages- und Wochenpresse ein.  

Zuvor hatte er drei aus dem Ausland stammende Publizisten des Landes verweisen lassen. Die Maßnahmen führen zu einer politischen Entrüstung der liberal eingestellten Bevölkerung, die in der Pressefreiheit ein extrem schützenswertes Gut sieht. 

22. November 1832
Der Landrichter fordert Kugelschüsse gegen die Haberfeldtreiber

Litzldorf * In der Nacht vom 22. zum 23. November 1832 wird ein weiteres Haberfeldtreiben in Litzldorf abgehalten. Aus Sicht des Landrichters ist das die Folge der „oberbehördlichen Güte“. Konsequenterweise forderte er einen härteren Kurs gegen die Haberfeld­treiber und ihre Unterstützer.

Aus seiner Sicht wäre es gleich anders, wenn „rücksichtslos gegen diese Ruhestörer auf Leben und Tod fürgeschritten werden dürfte, wo vielleicht mit ein paar Kugelschüssen, Verwundeten oder einer Tötung diesem Mißstand auf lange Zeit, wenn nicht für immer, begegnet würde“

29. August 1834
Das Bischöfliche Ordinariat kämpft gegen das Haberfeldtreiben

München * Auf Bitten der Regierung von Oberbayern um Mithilfe bei der Bekämpfung des Haberfeldtreibens erlässt das Bischöfliche Ordinariat eine oberhirtliche Verfügung an die Dekanatsämter Miesbach, Aibling und Söllhuben.

Darin können diese entnehmen, dass sie „durch alle in ihrem seelsorgerischen Wirkungskreise ihnen zu Geboth stehenden Mittel, durch zweckmäßig eindringliche Belehrung in Kanzelvorträgen und Christenlehren sowohl, als vorzüglich im Beichtstuhle zur Ausrottung dieses so tief gewurzelten Übels mit aller Kraft und Klugheit einzuwirken, […] und besonders der männlichen Jugend die schwere Verantwortung, die sie sich vor dem weltlichen wie vor dem göttlichen Richterstuhle zuziehen würde, vorzustellen, wenn sie an diesen strafbaren nächtlichen Exzessen und unbefugten Rotten auf die eine oder andere Weise theilnehmen, und dieselben begünstigen würden“

24. Dezember 1846
Freiherr von Pechmann wird nach Landshut versetzt

München * Als der König zu Weihnachten 1846 von dem Komplott gegen Lola Montez erfährt [Auspioniererei durch die Creszentia Ganser], nimmt er Lola in Schutz und wendet sich gegen die selbsternannten Sonderermittler. An Freiherr von Pechmann wird daraufhin ein Exempel statuiert und dieser umgehend als Landrichter nach Landshut versetzt.  

Mai 1854
Die letzte Hinrichtung mit dem Handschwert

München-Angerviertel * Der Scharfrichter Lorenz Schellerer vollzieht auf dem Heumarkt, dem heutigen Rindermarkt, die letzte Hinrichtung mit dem Handschwert. Die sich heftig wehrende Gattenmörderin kann den Schlägen des Henkers mehrmals ausweichen. Er braucht sieben Hiebe, „bis sich ihr Kopf vom Rumpfe trennt“.

Die Menschenmenge ist aufgebracht und muss mit Gewalt zurückgedrängt werden. Lorenz Schellerer bedient danach die ausschließlich zum Einsatz kommende Guillotine.

August 1880
Joseph Kißlinger wird neuer Scharfrichter

München * Der Scharfrichter Lorenz Schellerer stirbt nach 72 selbst vorgenommenen Enthauptungen in der Psychiatrie, in die er wegen Verfolgungswahns eingeliefert worden ist. In der Zwischenzeit ist Joseph Kißlinger, ebenfalls ein Verwandter der Reichharts, zum Henker ernannt worden.

17. Juli 1896
Die Ausführung des Friedensmonuments beschlossen

München-Haidhausen * Der Magistrat beschließt in geheimer Sitzung,  dass der prämierte Vorschlag der Bildhauer Heinrich Düll, Georg Petzold und Max Heilmaier für das Friedensmonument an der Prinzregent-Luitpold-Terrasse ausgeführt werden soll, nachdem am 13. Juli 1896 das gewünschte Modell im Maßstab 1:6 dem Preisrichterkollegium vorgestellt worden war. 

1910
Ein Schankkellner wird wegen schlechten Einschenkens verurteilt

München * Ein Münchner Richter spricht sechs „Schankkellner“ mit dem Hinweis frei, dass dem hiesigen Publikum das schlechte Einschenken ohnehin bekannt sei, und „Auswärtige werden es wohl bald erfahren“.

Auf Einspruch des Staatsanwalts gibt es später aber doch noch eine Strafe. Sonst hätte nämlich der Verteidiger recht behalten, der argumentiert hatte, Bier sei nichts anderes als eine Mischung von Flüssigkeit und Schaum. „Wenn also diese Mischung einschließlich des Schaumes den Eichstrich erreicht, so bleibt an der einwandfreien Füllung des Trinkgefässes kein Zweifel“.

1. August 1914
Das herbeigesehnte und gefürchtete reinigende Gewitter ist da

München * Für viele Münchner und Deutsche ist nun endlich das teils herbeigesehnte, teils gefürchtete „reinigende Gewitter“ hereingebrochen. Denn für viele Zeitgenossen war der Krieg auf längere Sicht absolut unvermeidbar.  

Durch die offizielle Berichterstattung über die außenpolitischen Krisen und die angebliche feindliche Einkreisung des Deutschen Reiches war diese Erkenntnis plausibel gemacht geworden. 

1918
Der Stummfilm-Western „Der schwarze Jack“

München * Der Wilde Westen ist auch ein erfolgversprechendes Objekt für den Kinofilm. Fred Stranz inszeniert den Stummfilm-Western „Der schwarze Jack“, bei dem August Arnold, der zusammen mit Robert Richter die Filmtechnikfirma Arri gründet, hinter der Kamera steht. Stranz dreht noch einige weitere Wildwestfilme, auch Arnold und Richter bleiben dem Genre treu. 

22. Februar 1918
Das Kriegsministerium kategorisiert die Streikleitungen

München * Das bayerische Kriegsministerium unterscheidet in seiner Analyse die Streikleitungen in

  1. „Führer, die den unabhängigen Sozialdemokraten angehörend, in unmittelbarer Verbindung mit Norddeutschland, vielleicht auch mit dem Ausland stehen und revolutionäre Umtriebe ins Land hereinbringen.
  2. „Den einheimischen Führern der gemäßigten Sozialdemokratie. […] Sie haben die Bewegung bisher vielfach in besonnene Bahnen gelenkt, vertreten aber natürlich aus parteitaktischen Gründen den Demonstrationsstreik als ein zuverlässiges politisches Mittel.  
  3. „Der Masse der beteiligten Arbeiterschaft, die unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen jeder verhetzenden Einwirkung besonders zugänglich ist.“

Und weiter schlägt das Kriegsministerium vor: 
„Führer der unter 1) bezeichneten Art sind, wenn irgend möglich, aus ihrer Umgebung zu entfernen und zwar solche, die sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig oder dringend verdächtig gemacht haben durch polizeiliche vorläufige Festnahme und Erwirkung eines richterlichen Haftbefehls – Wehrpflichtige durch Einberufung, Versetzung, Abstellung ins Feld -, Nichtbayern durch Aufenthaltsverbot auf Grund Art. 42 des Kriegszustandsgesetzes.“ 

28. Februar 1918
Sarah Sonja Lerchs Leidenszeit beginnt

München-Au * Sarah Sonja Lerch bekommt im Gerichtsgefängnis Neudeck Zahnschmerzen, weshalb sie dies dem Untersuchungsrichter mitteilt und um einen Zahnarztbesuch bittet. Es wird bis zum 19. März dauern, bis Frau Lerch einer Zahnbehandlung zugeführt wird. 

27. Juli 1918
Keine Haftentlassung wegen Fluchtgefahr

Leipzig - München * Die Entlassungsanträge für die Mandantinnen und Mandanten der Rechtsanwälte

  • Dr. Benedikt Bernheim [für Kurt Eisner, Albert Winter sen., Albert Winter jun. und Carl Kröpelin],  
  • Albert Nussbaum [für Ernst Toller, Fritz Schröder, Hans Unterleitner, Franz Xaver Müller, Karl Mettler und Theobald Michler] und  
  • Dr. Maximilian Bernstein [für Emilie und Betty Landauer]

werden von den Leipziger Richtern abgelehnt. Die Begründung lautet: „Fluchtgefahr“

15. November 1918
Thomas Mann empört sich über seinen Bruder Heinrich

München-Bogenhausen * Thomas Mann notiert in sein Tagebuch das Missfallen über seinen Bruder Heinrich, der kurz zuvor zum Vorsitzenden des Politischen Rates geistiger Arbeit gewählt worden war:

„Heut im Morgenblatt Kundgebungen zweier verschiedener ‚Räte der geistigen Arbeiter‘, die eine, sehr vorläufig und allgemein gehalten, von einer Gruppe um Brentano, die andere, empörend hochnäsig, fanatisch-politisch und ketzerrichterisch, von einer Gruppe um Heinrich und - [dem Münchner Journalisten] Friedenthal. Die Publikation regte mich sehr auf […]. Würdelosigkeit und selbstverräterisches Elend im ganzen Lande.“ 

22. November 1918
Nuntius Eugenio Pacelli flieht nach Rorschach in der Schweiz

München - Rorschach * Auf Anraten von Erzbischof Michael von Faulhaber siedelt Nuntius Eugenio Pacelli wegen der revolutionären Vorgänge in München in das Institut Stella Maris nach Rorschach in der Schweiz am Bodensee über. 

Pacelli will mit allen Mitteln der Kontaktaufnahme der bayerischen Regierungsvertreter entgehen, da sonst der Eindruck entstehen könnte, dass der Heilige Stuhl die Revolutionsregierung anerkannt habe. Als offiziellen Grund gibt er allerdings gesundheitliche Probleme an, die er auskurieren wolle. Es ist aber wohl eher die Flucht vor der Auseinandersetzung mit der neuen bayerischen Regierung um Ministerpräsident Kurt Eisner. Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Nuntiatur und der bayerischen Regierung sind damit auf Eis gelegt.

Die Berichterstattung über die revolutionären Vorgänge an Kardinalsstaatssekretär Pietro Gasparri werden von Eugenio Pacellis Uditore [= rechte Hand des Nuntius] Lorenzo Schioppa übernommen. Freilich in dem durch Pacelli vorgegebenen Rahmen. 

29. Januar 1919
Die Freisinger Erklärung der bayerischen Bischöfe

Freising * Für den Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber ist Kultusminister Johannes Hoffmann ein „ausgesprochener Kulturkämpfer und Kirchenhasser“. In ihrer Freisinger Erklärung fassen die Bischöfe ihren „flammenden Protest“ zusammen und prangern in einem Hirtenbrief die Maßnahme als „Fehdehandschuh gegen den Herrn selbst“ an. 

Der Hirtenbrief beginnt so: „Herodes der Kindermörder ließ die unschuldigen Kinder von Bethlehem hinschlachten. Unbekümmert um das Weinen und Wehklagen der Mütter, unbekümmert um das Todeswimmern der sterbenden Kinder, ließ er an wehrlosen Kindern seine Wut aus, um mit ihnen den neugebornen König der Juden, den vermeintlichen Anwärter seines Thrones aus dem Weg zu schaffen.“ 

In einer extrem polemischen und ehrverletzenden Art geht es weiter: „Geliebte Erzdiözesanen!
Am letzten Montag ist im Volksstaate Bayern eine Verordnung ergangen, die vor dem Richterstuhl Gottes schwerer wiegt als der Blutbefehl des Herodes. Durch eine Verordnung des Unterrichtsministers wurde der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert.“

13. Februar 1919
In München wird ein Rätekongress abgehalten

München-Ludwigsvorstadt * Vom 13. bis zum 20. Februar findet im Münchner Deutschen Theater ein Kongress der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte statt.  

Ministerpräsident Kurt Eisner berichtet über den in Bern stattgefundenen Internationalen Sozialistenkongress. Er beschimpft dabei die Pressevertreter als Pressegesindel, da sie Berichte gefälscht hätten. Daraufhin verlassen die Anwesenden Pressevertreter den Kongress und stellen die Berichterstattung ein. Sämtliche Münchner Blätter protestieren in einer Erklärung gegen diese Behandlung der Presse.  

Unabhängig davon wird der Kongress - allerdings ohne Erfolg - versuchen, die Existenz der Räte im künftigen parlamentarischen Bayern sicherzustellen. 

10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
um 10. April 1919
Hedwig Kämpfer wird als Richterin in das Revolutionstribunal aufgenommen

München * Hedwig Kämpfer wird als einzige Frau als Richterin in das 28 Personen umfassende Revolutionstribunal aufgenommen. Lida Gustava Heymann schreibt über sie:

„Niemals erlebte ich, dass ein Mann selbst bei bestem Willen und Bemühen zustande brachte, was einer Frau, Hedwig Kämpfer, beim Revolutionstribunal gelang. […]
Ihre Fragestellung war einfach, natürlich, führte von Tatsache zu Tatsache, bis das Eingeständnis unvermeidbar geworden war, ihr psychologisches Einfühlungsvermögen arbeitete untrüglich. Der Abzuurteilende war für sie, was für den Musiker sein Instrument ist, das er meisterhaft zu spielen versteht, ihm die feinsten Töne entlockt.“ 

11. April 1919
Viele Kunden wollen ihr Geld von der Bank abholen

München * Durch die Berichterstattung der Presse wird in der bayerischen Bevölkerung eine Panik ausgelöst. Es heißt: „Gesell will uns unser Geld wegnehmen!“. Deshalb finden sich bereits am frühen Morgen viele Kunden vor den Banken ein und wollen ihr Geld abholen. Große Teile der Bevölkerung sind jetzt erstmals gegen die Räteregierung eingestellt. 

28. April 1919
Vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik bewahren

München-Maxvorstadt * Bis zum Zusammenbruch der Räterepublik sitzen die Revolutionsgerichte über rund 300 Personen zu Gericht. In den drei Wochen Ihrer Tätigkeit gelingt es den Richtern weitgehend, die Angeklagten vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik zu bewahren. 

2. Mai 1919
52 ehemaligen russischen Kriegsgefangene werden erschossen

Gräfelfing * Die 52 russischen Kriegsgefangenen aus dem Lager Puchheim werden in der Volksschule Gräfelfing vor ein selbsternanntes Feldgericht gestellt - ohne Berufsrichter. Die Angeklagten haben zudem keine Möglichkeit sich zu verteidigen.

Bei Tagesanbruch werden sie in einer Kiesgrube in Gräfelfing erschossen. Man wirft ihnen vor, auf Seiten der Räterepublik und der Roten Armee gekämpft zu haben. 

3. Mai 1919
Oskar Maria Graf übernimmt die Chronistentätigkeit am Ostfriedhof

München-Ostfriedhof * Oskar Maria Graf übernimmt die Chronistenpflicht und beschreibt, welche Eindrücke er vom Ostfriedhof mitnimmt, wo die Freunde und Angehörigen der Toten sie noch einmal sehen dürfen oder sie identifizieren müssen:

„Im Leichenhaus lagen blumenüberdeckt, mit vielen Bändern geziert die gefallenen Regierungssoldaten. Alle gingen vorbei, fast keiner sah hin. […]  

Mit diesen Trauernden und Suchenden kam ich in einen langen, kellerdumpfen Schuppen mit Seitenfenstern. Auf dem schmutzigen Pflaster lagen die toten Arbeiter. Hingeschmissen, gerade, schief auf dem Rücken oder auf der Seite. Nur die Füße bildeten eine gerade Linie mit der Wand. Es roch gräßlich nach Blut und Leichen.

Man schlurfte auf den rotgefärbten Sägespänen dahin von Mann zu Mann. Um mich herum flüsterten, weinten, klagten und wimmerten die Leute und beugten sich ab und zu nieder auf die Toten, an die man Paketadressen oder kleine Pappendeckel geheftet hatte. Darauf stand der Name oder eine Nummer. […]

Die meisten Toten waren zerfetzt, der lag im blutigen Hemd da, dem hing aus einer trichterförmigen Halswunde ein Stück Schlagader, dem fehlte der Unterkiefer, diesem die Nase, zwei, drei und mehr Schüsse hatten den ausgelöscht, dort lag einer mit überdecktem Haupt, daneben einer mit halben Kopf mit ausgelaufenen Hirn, nur ein kleines Stück Wand vom Hinterschädel war noch zu sehen. Dem hatte man die Paketadresse an die Zehe gebunden, weil alles an ihm zerrissen war, alles nur Blut.

Das Weinen und Jammern verstärkte sich. Furchtbar sind die Blicke der Suchenden, der Gehetzten! Als ich herauskam, schien mir, als rieche die ganze Stadt nach Leichen“

2. Juni 1919
Der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné beginnt

München-Au * Vor dem Standgericht in der Au beginnt der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné. In seiner Verteidigungsrede sagt er: „Wir Kommunisten sind Tote auf Urlaub, dessen bin ich mir bewusst. Ich weiß nicht, ob Sie mir meinen Urlaubsschein noch verlängern werden, oder ob ich einrücken muss zu Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Ich sehe auf jeden Fall Ihrem Spruch mit Gefasstheit und mit einer inneren Heiterkeit entgegen. Die Ereignisse sind nicht aufzuhalten. 

Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Führer hätten die Massen aufgepeitscht. Wie die Führer die Fehler der Massen nicht hintertreiben konnten unter der Scheinräterepublik, so wird auch das Verschwinden des einen oder des anderen Führers unter keinen Umständen die Bewegung hindern. Und über kurz oder lang werden in diesem Raume andere Richter tagen, und dann wird der wegen Hochverrats bestraft werden, der sich gegen die Diktatur des Proletariats vergangen hat.“ 

16. Januar 1920
Graf Anton von Arco auf Valley zum Tode verurteilt

München * Da sich die Richter und der Verteidiger über die Wertung der Tat im Grunde einig sind, ergeht das Urteil gegen Graf Anton von Arco auf Valley bereits um 16.08 Uhr. Es wird vom Landgerichtsdirektor Georg Neithardt gesprochen und lautet:

  • „[...] wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode und in die Kosten verurteilt.“
  • Es lässt sich einfach nicht umgehen anzuführen: „Der Angeklagte führte die Tötung nach einem wohlbedachten Plan mit Überlegung aus.“ 

Die Justiz öffnet sich aber gleich selbst die Tür für ihr weiteres Vorgehen. Am Ende des Urteils stehen die bemerkenswerten Zeilen: „Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen, politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und seinem Vaterland entsprang und ein Ausfluss seines Draufgängertums und der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung gegen Eisner war, weil ferner der Angeklagte seine Tat in allen ihren Einzelheiten ohne jeden Versuch der Beschönigung oder Verschleierung mit offenem, edlem Mute in achtungsgebietender Weise als aufrechte Persönlichkeit eingestand.“

Graf Arco nimmt sein Todesurteil mit vollkommener Ruhe zur Kenntnis und ruft in seinem Schlusswort die Zuhörer zum Aufbau einer nationalen Zukunft auf. Stürmischer Beifall erhebt sich im Sitzungssaal. 

September 1926
Johann Reichhart muss seine Wirtschaft wieder aufgeben

München-Au * Nach wenigen Monaten muss Johann Reichhart seine Wirtschaft am Mariahilfplatz 1 wieder aufgeben.

  • Sobald seine Gäste von seiner Nebentätigkeit als Scharfrichter erfahren, verlassen sie entsetzt das Lokal. „Zu Dir kann man nicht mehr kommen. An jedem Bierglas, das Du in der Hand hältst, klebt Blut“.
  • Seine Ehefrau hat ihn verlassen. Seinen Kindern schreien die Mitschüler nach: „Dein Vater is a Kopfabschneider, Kopfabschneider!“
um 1933
Die Aufgaben des Reichsfinanzhofes ändern sich

München-Bogenhausen * Die Aufgabe des Reichsfinanzhofes bestand während der Jahre von 1933 bis 1945 im Wesentlichen in der Weiterentwicklung der Steuergesetze und der Entwicklung des Steuerrechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Den Boykott jüdischer Geschäfte, die Entziehung der Berufszulassungen von jüdischen ärzten und die Entfernung jüdischer Beamten aus dem öffentlichen Dienst bezeichneten die Finanzrichter lediglich als „in steuerlicher Hinsicht irrelevante Belästigungen“.

Mit ihren Urteilen nahmen die „furchtbaren Juristen von der Ismaninger Straße“ entscheidenden Einfluss an der Arisierung jüdischen Vermögens. So mussten Juden, deren Wohnung von der Gestapo“versiegelt wurden, nachdem sie ins Ausland geflohen waren, ein Viertel ihres Vermögens als Reichsfluchtsteuer zahlen.

28. Februar 1933
Die Reichstagsbrandverordnung wird erlassen

Berlin * Die Verordnung des Reichspräsidenten Hindenburg „Zum Schutz von Volk und Staat“, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung wird erlassen. Damit werden unter anderem Grundrechte außer Kraft gesetzt und willkürliche polizeiliche Schutzhaft ohne richterliche Kontrolle ermöglicht.

22. Juni 1933
Ein neuer Vertrag mit dem Scharfrichter Johann Reichhart

München * Der dem NS-Reichsstatthalter Ritter von Epp unterstellte Freistaat Bayern schließt mit dem Scharfrichter Johann Reichhart einen neuen Vertrag. Damit erhöht sich dessen Jahresgehalt auf stattliche 3.000.- RMark (monatlich 250 RM). Er verfügt nun über ein regelmäßiges Einkommen, das dem eines Regierungsrates entspricht.

4. Dezember 1934
In Karl Valentins Panoptikum wird eine Guillotine ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.

Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen. 

19. August 1941
Uraufführung des Films „Der Tobis-Trichter“

Berlin * Der Film „Der Tobis-Trichter - Volkstum aus deutschen Gauen“ wird im Berliner Tauentzien-Palast uraufgeführt. Der Film enthält neben Auftritten von Adolf Gondrell, Weiß-Ferdl und anderen den Valentin-Karlstadt-Sketch „In der Apotheke“. Hans Albin führt Regie für den 17-Minuten-Film. 

1943
Das Einkommen des Scharfrichters Johann Reichhart ist massiv gestiegen

München * Das Einkommen des Scharfrichters Johann Reichhart ist aufgrund der zahlreichen Todesurteile innerhalb weniger Jahre in die Höhe geschnellt. Im abgelaufenen Jahr erhält der Henker zu seinem jährlichen Grundgehalt von 3.720 RM noch Sondervergütungen in Höhe von 41.748 RM zu. Alleine die Sondervergütungen für die 764 Enthauptungen betragen 35.790 RM, der Rest sind Fahrkosten und Aufwandsenschädigungen.

27. Januar 1943
Wilhelm Heppert wird durch den Scharfrichter hingerichtet

München-Obergiesing * Wilhelm Heppert, der die Kassiererin der Museum-Lichtspiele überfallen und die Kasse um 150 Mark erleichtert hat, wird im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter hingerichtet. Sein Leichnam wird dem Anatomischen Institut zur Verfügung gestellt.

22. Februar 1943
Todesurteile gegen Sophie und Hans Scholl sowie Christoph Probst

München - München-Obergiesing * Nach dem dreitägigen Verhör bei der Gestapo folgt der Prozess gegen die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz des eigens aus Berlin angereisten Dr. Roland Freisler.

Hans und Sophie Scholl werden gemeinsam mit Christoph Probst zum Tod verurteilt. Das Urteil wird noch am selben Tag im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter Johann Reichhart vollstreckt.

um Juli 1944
Scharfrichter Johann Reichhart muss für Hinrichtungen nach Berlin

Berlin * Um die vielen Hinrichtungen im Zusammenhang mit dem „Attentat vom 20. Juli“ vollstrecken zu können, wird der Scharfrichter Johann Reichhart nach Berlin beordert. An einem Tag erfolgen so viele Hinrichtungen, dass Reichhart und seine Gehilfen bis zum Knöchel im Blut waten.

Im Gegensatz zu Reichhart, der seine Todeskandidaten mit der Guillotine hinrichtet, erhängt sein Kollege Ernst Reichel, der berüchtigte „Henker und Schlächter von Berlin“, die Widerständler in Berlin-Plötzensee - auf Befehl Hitlers - an Fleischerhaken auf.

um 9. Januar 1945
Die Hauptverhandlung gegen Alfred Delp in Berlin beginnt

Berlin * Die Hauptverhandlung gegen Alfred Delp vor dem Volksgerichtshof in Berlin beginnt. „Hitlers Blutrichter“, der Präsident des Volksgerichtshofs, Dr. Roland Freisler, führt die Verhandlung und beschimpft den Angeklagten mit den Worten:

„Sie Jämmerling, Sie pfäffisches Würstchen - und so etwas erdreistet sich, unserem geliebten Führer ans Leben zu wollen. [...] Eine Ratte - austreten, zertreten sollte man so was.“

Mai 1945
Müllentsorgung in in Bombentrichtern, Geländemulden und Kiesgruben

München-Untergiesing * Von den 1.350 Harritschwägen, die im Jahr 1939 im Dienst der Müllabfuhr standen, sind bei Kriegsende fünfzig Prozent vernichtet, der Pferdebestand ist sogar um siebzig Prozent gesunken. Um den Betrieb aufrecht erhalten zu können, behilft sich die Stadt mit Holzvergaser-Autos und alten Wehrmachtsfahrzeugen. Die Arbeitskräfte kommen aus anderen städtischen Stellen.

Da es sonst keine Entsorgungsmöglichkeiten gibt, lässt man den Müll einfach in Bombentrichtern, Geländemulden und Kiesgruben verschwinden, die bei späteren Bauvorhaben als teuere Altlasten wieder zum Vorschein kommen.

um Mai 1945
Scharfrichter Johann Reichhart muss für die US-Militärregierung arbeiten

Bayern - Amerikanische Besatzungszone * Nach dem Einmarsch der Amerikaner in München holt man den Scharfrichter Johann Reichhart aus seinem Haus im Gleißental. Er muss jetzt für die Besatzungsmacht arbeiten und auf Befehl der amerikanischen Militärregierung bis 1947 weitere 156 Hinrichtungen vollziehen.

Den Mastersergant Hazel Woods hat er in der Kunst des schnellen Tötens am Galgen einzuweisen. Woods erhängt die im Nürnberger Prozess verurteilten Hauptkriegsverbrecher.

um Juni 1945
Der Englische Garten wird intensiv landwirtschaftlich genutzt

München-Englischer Garten * Der Englische Garten wird noch lange Zeit nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs intensiv landwirtschaftlich genutzt.

  • Auf dem Hirschanger werden 93.000 Kubikmeter Schutt gelagert.
  • Die Schönfeldwiese ist von Splitterschutzgräben durchzogen.
  • 680 Bombentrichter hat der Bombenkrieg alleine im Englischen Garten hinterlassen.
Mai 1947
Johann Reichhart wird in das „Internierungslager Moosburg“ gebracht

Moosburg * Der „Scharfrichter“ Johann Reichhart wird in das „Internierungslager Moosburg“ gebracht, wo er im Kreis der Nazi-Prominenz auf sein Verfahren warten muss.

Diese sieht in ihm einen „amerikanischen Henkersknecht“, der als „Vaterlandsverräter und Volksschädling“ den Tod verdient. 

Reichhart schneidet sich die Pulsadern auf, wird gerettet und von den Nazi-Bonzen erneut verfolgt. Die Ärzte retten wieder sein Leben.

10. März 1948
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet

Nürnberg * Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet mit der Verkündigung des Urteils. In den Prozessen konnte die Anklage den Beweis nicht erhärten, dass im Lebensborn e.V. die „gelenkte Fortpflanzung“ betrieben worden sei.

Die Richter sprechen den Verein sogar von der Beteiligung an Verbrechen frei und bestätigten ihm seinen gemeinnützigen Zweck, wonach es Heinrich Himmler und der Lebensborn-Führung darum ging, die „ledige Mutter und ihr Kind“ vor der Diffamierung durch die Gesellschaft zu schützen.
„Angestrebt wurde vielmehr, die soziale Stellung der Mutter und ihres Kindes zu erleichtern“.

22. Juli 1961
Grundsteinlegung für eine Cowboy-Ranch

München-Thalkirchen * Mit Cowboyhut legt Münchens „Stadtoberhäuptling“ Dr. Hans-Jochen Vogel den Grundstein zur neuen Ranch des Cowboy Clubs München von 1913 an der Floßlände in Thalkirchen. Da waren Bombentrichter und Urwald, die mit Hilfe von Bulldozern der amerikanischen Armee bearbeitet werden müssen. 

22. Juli 1961
Stadtoberhäuptling Hans-Jochen Vogel im Reservat

München-Thalkirchen * Mit Cowboyhut auf dem Kopf legt Münchens Stadtoberhäuptling Dr. Hans-Jochen Vogel anno 1961 den Grundstein zur neuen Ranch des Cowboy Clubs München von 1913 auf einem 4.000 Quadratmeter großes Gelände an der Floßlände in Thalkirchen.  

Doch da sind Bombentrichter und Urwald, die mit Hilfe von Bulldozern der amerikanischen Armee bearbeitet werden müssen. 

6. Mai 1976
Das Erdbeben im Friaul

Italien-Friaul - Avilla di Buia * Im Friaul in Nordostitalien ereignet sich ein schweres Erdbeben. Es trifft besonders die Region um Gemona del Friuli und Udine und hat eine Stärke von 6,5 auf der Richterskala. Rund tausend Menschen kommen ums Leben, tausende werden verletzt, viele Orte schwer zerstört. Bis September 1976 gibt es weitere starke Nachbeben, die zusätzliche Schäden verursachen. 

Das Erdbeben zerstört auch die Kirche in Avilla di Buia, in der die im September 1875 aus Haidhauser Lehm geformte Marienfigur Aufstellung gefunden hat. Wie durch ein Wunder bleibt jedoch die „Madonna della Saluta“ nahezu unbeschädigt erhalten. 

16. Januar 1984
Die bundesweit erste Regionalgruppe der Aids-Hilfe gegründet

München-Angerviertel * Im Vollmar-Haus wird die bundesweit erste Regionalgruppe der Aids-Hilfe gegründet. Die Gründung des Vereins ist „eine politische Reaktion auf eine noch nicht sichtbare Bedrohung“. Die Berichterstattung in Deutschland über Aids stellt einen Angriff auf die Münchner Schwulenszene und deren Lebensstil dar.

29. Oktober 2022
Klima-Aktivisten kleben bei BMW

München-Milbertshofen * Gegen elf Uhr lösen Aktivisten in der BMW-Welt Alarm aus: 14 kleben mit einer Hand an einem Sportwagen, einer filmt die Aktion. Die Polizei nimmt alle fest und beantragt einen Gewahrsam, der nach richterlicher Prüfung auch angeordnet wird: Zwei Wissenschaftler bleiben bis 1. bzw. 2. November in Haft, die übrigen bis zum 4. November, also eine Woche.

7. November 2022
Klimaaktivisten blockieren den Stachus erneut

München-Kreuzviertel * Der Stachus wird erneut blockiert, diesmal von fünf Personen; drei haben sich festgeklebt. Auch hier ordnet ein Richter den beantragten Gewahrsam an, in drei Fällen bis zum 14. November.