München * Auf Bitten der Regierung von Oberbayern um Mithilfe bei der Bekämpfung des Haberfeldtreibens erlässt das Bischöfliche Ordinariat eine oberhirtliche Verfügung an die Dekanatsämter Miesbach, Aibling und Söllhuben.
Darin können diese entnehmen, dass sie „durch alle in ihrem seelsorgerischen Wirkungskreise ihnen zu Geboth stehenden Mittel, durch zweckmäßig eindringliche Belehrung in Kanzelvorträgen und Christenlehren sowohl, als vorzüglich im Beichtstuhle zur Ausrottung dieses so tief gewurzelten Übels mit aller Kraft und Klugheit einzuwirken, […] und besonders der männlichen Jugend die schwere Verantwortung, die sie sich vor dem weltlichen wie vor dem göttlichen Richterstuhle zuziehen würde, vorzustellen, wenn sie an diesen strafbaren nächtlichen Exzessen und unbefugten Rotten auf die eine oder andere Weise theilnehmen, und dieselben begünstigen würden“.