München * Der Hofoberrichter erlässt für die künftigen Bestattungen einen Befehl, in dem es heißt:
- Das Grab muss mindestens 6 Schuh tief sein.
- Zwischen zwei Bestattungen in einem Grab müssen zwölf Jahre vergangen sein.
- Die Beerdigung darf erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.