Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1120
Hugo von Payns gründet in Jerusalem den ersten Geistlichen Ritterorden

Jerusalem * Hugo von Payns gründet - mit acht weiteren französischen Rittern - in Jerusalem den ersten Geistlichen Ritterorden.

  • Der hauptsächliche Zweck des Ordens besteht im Aufbau einer einheitlichen Organisation, die eine wirksame Polizeigewalt ausüben kann.
  • Die Ritter haben die Sicherheit der Straßen und Wege zu gewährleisten, die heiligen Stätten sowie das Kirchengut zu schützen und bei Übergriffen auf den kirchlichen Besitz als Rächer aufzutreten.
  • Ganz oben in der Aufgabenliste steht aber der militärische Schutz der christlichen Pilger, die von der Küste nach Bethlehem oder Jerusalem und von dort weiter nach Jericho und zur Taufstätte Jesu am Jordan wollen. 
  • Herumziehende Räuberbanden machen diesen Schutz notwendig.

Die Initiative zur Gründung des militärisch-mönchischen Ordens geht von den Rittern selbst aus.

Doch als sich Ritter Hugo von Payns mit seinen Gefährten zusammenschließt, haben sie weder eine feste Bleibe noch eine Kirche. König Balduin II. von Jerusalem gibt ihnen Räume dicht bei der Stätte des alttestamentarisch-herodianischen Tempels neben dem Palast des Königs. Dadurch ist der ehemalige Tempel Salomons das Hauptquartier des Ordens und soll der Rittergemeinschaft den Namen geben.

Zunächst nennen sie sich „Pauperes Commilitones Christi templique Salomonis“, also „Arme Ritter Christi vom Tempel Salomonis“ oder kürzer „Fratres militiae templi“. Das heißt übersetzt: „Ritter vom Tempel“. Die Mitglieder der mönchischen Rittergemeinschaften müssen bei ihrer Aufnahme dazu die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ablegen. Zwar wird von den wohlhabenderen Pilgern für den Schutz der Templer in Form von Schenkungen bezahlt. Dennoch sind die Anfänge der neu gegründeten Rittergemeinschaft noch von Armut gezeichnet.

1130
Der gerechte Krieg ist als das kleinere Übel akzeptiert

Clairvaux * Für Bernhard von Clairvaux ist der gerechte Krieg als das kleinere Übel akzeptiert. Unter Christen ist er nur gerecht, wenn die Einheit der Kirche auf dem Spiel steht. Gegen die Juden, die Ketzer und die Heiden soll Gewalt vermieden werden, weil sich die Wahrheit nicht mit Gewalt durchsetzen lässt.

Der Christ soll überzeugen, weshalb - aus der Sicht des später zum Heiligen erklärten Bernhard von Clairvaux - gegen diesen Personenkreis nur ein Verteidigungskrieg gerechtfertigt ist, bei dem er allerdings die Gewalt auf ein Mindestmaß reduziert wissen will.

Vom Gerechten Krieg zum Heiligen Krieg ist es damit nicht mehr weit, solange er gegen die Heiden und Ungläubigen gerichtet ist. Bernhard von Clairvaux hebt in seinen Kreuzzugpredigten die islamische Aggression und Bedrohung der gesamten christlichen Kirche hervor. Sein Fazit lautet: Nur durch einen Gerechten und Heiligen Krieg kann der Frieden wieder hergestellt werden. Unter Frieden versteht der Kirchenmann die Aufrechterhaltung der gottgewollten Ordnung.

Bernhard von Clairvaux will aus Raubrittern, Weiberhelden, Totschlägern, Meineidigen und Friedensbrechern zutiefst beherrschte, asketische und christliche Ritter machen. Dabei will er aber die natürlichen Triebe - wie Aggression - nicht unterdrücken, sondern sie durch höhere Ziele - sozusagen - veredeln. Im Zentrum seines Werkes steht deshalb der Begriff der „militia Christi“. „Gute Ritter“ kämpfen, um Glauben und Kirche zu verteidigen, „Schlechte Ritter“ wirken in prunkvollem Aufzug und folgen eigensüchtigen Motiven.

In einer Werbeschrift für die Tempel-Ordensritter sagt der heilige Bernhard: „An erster Stelle stehen Disziplin und uneingeschränkter Gehorsam. Jeder kommt und geht, wie es der Vorgesetzte befiehlt. Jeder trägt die ihm zugeteilte Kleidung, keiner besorgt sich Nahrung oder Kleidung nach seinem Gutdünken. Hinsichtlich Ernährung und Gewandung gibt man sich mit dem Notwendigsten zufrieden und meidet alles Überflüssige.

Die Templer leben maßvoll und fröhlich in einer Gemeinschaft, ohne Frauen und Kinder. Um der apostolischen Lebensweise möglichst nahe zu kommen, leben sie alle unter gleichen Bedingungen im gleichen Haus, auch nennen sie nichts ihr eigen, um einer einheitlichen Gesinnung und eines friedlichen Zusammenlebens willen. Ungebührliche Reden, nutzlose Beschäftigung, lautes Gelächter, heimliches Tuscheln und selbst unterdrücktes Kichern sind unbekannt. Sie verabscheuen Schach und Würfelspiel; sie hassen die Jagd, ja, sie erfreuen sich nicht einmal am Flug des Falken. Sie verachten Komödianten, Taschenspieler, Schwätzer und zweideutige Lieder sowie Vorstellungen von Possenreißern, denn sie erachten das alles als sinnlose, nichtige Torheiten.

Sie tragen das Haar kurz geschnitten, weil es ihrer Ansicht nach beschämend für einen Mann ist, langes Haar zu haben. Niemals übertrieben gekleidet, baden sie selten; sie sind schmutzig und behaart, und ihre Haut erscheint gebräunt vom Tragen des Kettenhemds und von der Sonne“.

Die Glaubenskrieger sollen in die Schlachten Gottes ziehen. Und sollte ein Templer dabei sein Leben verlieren, so stirbt er selig als Blutzeuge für den christlichen Glauben. In der Werbeschrift Bernhards liest sich das so: „Freue dich, starker Kämpfer, wenn du in dem Herrn lebst und siegst! Aber noch mehr frohlocke und rühme dich, wenn du stirbst und dich mit dem Herrn vereinst“.

Die Gegner der Glaubenskrieger sind ja „nur“ Heiden ohne Glauben.

um 5. November 1414
Auf dem Konzil von Konstanz soll das Schisma überwunden werden

Konstanz * Das Konzil von Konstanz beginnt. Es dauert bis zum 22. April 1418. Der wichtigste Tagesordnungspunkt des Konzils ist die Beendung des Abendländischen Schisma und damit die Wiederherstellung der Einheit der Kirche. Die Lösung besteht darin, alle drei Päpste abzusetzen und einen neuen, von allen anerkannten Papst zu wählen. 

Doch auf dem Konzil wird nach kurzer Zeit eine ungewöhnliche Reform des Stimmrechts unternommen: Fortan gilt nicht mehr das Prinzip ein Teilnehmer, eine Stimme, sondern es wird nach Nationen abgestimmt, wobei jede Nation nur eine Stimme haben soll. Damit haben die Italiener nur noch eine Stimme, die gegen die drei anderen Nationen England, Deutschland und Frankreich sowie die des Kardinalskollegiums steht.

Dem Kirchenkritiker Jan Hus, dem König Sigismund freies Geleit zugesichert hatte, wird auf dem Konzil von Konstanz der Prozess gemacht und am Scheiterhaufen verbrannt. 

7. November 1486
Die Stadt Landshut veröffentlicht eine Brauordung

Landshut * Die Stadt Landshut veröffentlicht eine Brauordung. Eine Abschrift erhält auch der Münchner Stadtrat, dem sie zur Orientierung dient. Sie beinhaltet ein Reinheitsgebot, das als Bestandteile des Bieres nur Gerste und Hopfen nennt.

um Dezember 1486
Eine erste Fassung des Münchner Reinheitsgebots entsteht

München * Eine erste Fassung des Münchner Reinheitsgebots entsteht. Es besagt: „Item sie [die Brauer] sollen auch Bier und Greußing sieden und brauen nur allein von Gersten, Hopfen und Wasser und sonst nichts darein oder darunter tun noch sieden, oder man strafe sie für falsch“.

30. November 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt das sogenannte Münchner Reinheitsgebot

München * Herzog Albrecht IV. erlässt auf Druck des Münchner Rats das sogenannte Münchner Reinheitsgebot. Der erste Paragraph dieses Gesetzes lautet:

„Zuerst so sollen nu füran die Bier hie nit höher dann ein maß ze einem oder zwaien Pfenningen ausgeschenkt, auch aus nicht anderm dann Hopfen, Gersten und Wasser gesotten und nit ausgeschenckt [werden], sy seyen dann vor[her] von den[en], die, als hernach folget, darzue geordent und gesetzt werden, beschaut und gesetzt.“

  • Der erste Teilsatz setzt den Preis pro Mass fest,
  • ​Teilsatz 2 bestimmt, woraus das Bier ausschließlich zu brauen ist und
  • Teilsatz 3 nennt die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Ausschank:
    Die vorherige Beschau oder Prüfung und die Preisfestsetzung durch die nachstehend bestimmten Prüfer.
um Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
19. Oktober 1563
In Rom wird die Marianische Kongregation gegründet

Rom * In Rom wird die Marianische Kongregation als Schwesterorganisation des Jesuitenordens gegründet. Ihren Ursprung hat die Marianische Männerkongregation im römischen Jesuitenkolleg, wo der flämische Jesuit Jean Leunis eine Studentengemeinschaft bildet, um den Erziehungsauftrag des Kollegs: „Die Einheit von Leben und Glauben in einer persönlichen Bindung an Jesus Christus unter dem Schutz der himmlischen Mutter zu finden“ weiter zu vertiefen. 

29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt.  
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
29. September 1616
Lockerer Umgang mit dem Reinheitsgebot

München * In der Landes- und Polizeiordnung heißt es: „Doch wann jemand ein wenig Salz, Krametbeer [= Wacholder] und ein wenig Kümmel in das Bier täte und damit kein Übermaß gebrauchte, soll er deshalben nicht gestraft werden“.

Es gab viele Gründe mit pflanzlichen Zusätzen zu arbeiten und zu experimentieren. Vor allem sollte die längere Haltbarkeit des Bieres erreicht und das Sauerwerden verhindert beziehungsweise rückgängig gemacht werden. Saueres Bier war wegen des schlechten Geschmacks nicht nur unverkäuflich, sondern bedeutete durch den Verlust der teueren Rohstoffe einen volkswirtschaftlichen Schaden.

um 12. Juli 1662
Der Kurfürst lässt ein Churbaierisches Freudenfest organisieren

München * Unverzüglich nach der Geburt des Kurprinzen Max Emanuel befiehlt Kurfürst Ferdinand Maria die Vorbereitung „underschidlich herrliche[r] freuden- und jubel festiviteten mit ainer herrlich magnificenz und schöne niemahln vorher gesechnen inventionen ins werkh zubringen“. Die Konzeption des Festes, das Oper, Turnier und Feuerwerk erstmals zur thematischen Einheit verschmilzt, macht den kurbaierischen Hof zum Vorreiter europäischer Hofkultur. 

18. Februar 1700
Mit der Kalenderumstellung ist die einheitliche Tageszählung erreicht

Deutschland * Auf den protestantischen Gebieten folgt auf den 18. Februar der 1. März 1700. Damit ist die einheitliche Tageszählung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation endgültig wieder erreicht. Bis zur Kalenderumstellung in den protestantischen Ländern werden alle Dokumente mit zwei Daten versehen.

1710
Einweihung der Wallfahrtskirche Maria Hilf

Freystadt * Aufgrund des Übergreifens des Spanischen Erbfolgekriegs auch auf die Oberpfalz - kann die von Giovanni Antonio Viscardi errichtete Wallfahrtskirche in Freystadt in der Oberpfalz erst im Jahr 1710 eingeweiht werden.

Die Wallfahrtskirche Maria Hilf bei Freystadt wird als der einheitlichste Zentralbau des bayrischen Hochbarocks bezeichnet. Das Bauwerk beeinflusste die Weiterentwicklung der Sakralbaukunst im 18. Jahrhundert nachhaltig. 

21. Februar 1789
In jeder Garnisonsstadt sind Militärgärten anzulegen

München * Kurfürst Carl Theodor erlässt eine Anweisung, wonach in der Nähe einer jeden Garnisonsstadt Militärgärten anzulegen sind. Jeder Einheit wird ein eigener Destrikt zugewiesen. Die Soldaten sollen Gelegenheit erhalten zu graben und zu hacken, zu säen und zu ernten, sich aber auch auszuruhen und zu erholen. 

Dennoch sollen die Gärten „nicht nur alleine zum Vorteil und Ergötzung des Militärs, sondern auch zum allgemeinen Gebrauch als ein öffentlicher Spaziergang dienen“ sowie „Nahe an der Stadt angelegt werden und in einer luftigen, gesunden Gegend und wo man von einem der Stadttore oder sonstigen Ausgängen der Stadt bis zum Garten eine Allee leicht anlegen kann“.

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

9. Februar 1801
Die von Franzosen besetzten Gebiete müssen geräumt werden

Lunéville * Der Friedensvertrag von Lunéville legt auch fest, dass die Franzosen die von ihnen besetzten rechtsrheinischen Gebiete räumen. Dennoch lassen sich die französischen Soldaten mit ihrem Abzug aus München ausreichend Zeit.

In ihrem Siegestaumel kommt es zu einer Vielzahl von Ausschreitungen. Mit ihren Räubereien, Erpressungen und sogar etlichen Mordtaten betrachten sie die Münchner bald als Plage.

Auch, als sie als Wachen an den Stadttoren auf die Idee kommen, von jedem Passanten 24 Kreuzer Zoll zu verlangen. Erst nach wiederholten Protesten der Betroffenen verbietet der Platzkommandant diese Eigenmächtigkeit. Die aus dem Osten abrückenden französischen Militäreinheiten belasten die Münchner mit zusätzlichen Quartierlasten. 

19. Juni 1801
Das Topographische Bureau wird gegründet

München * Das Topographische Bureau wird gegründet. Damit beginnt die allgemeine Landes- und Katastervermessung Baierns, das dadurch das erste exakt vermessene Land Europas werden wird.

Mit fünf jeweils fünf Meter langen Messstangen wird die 21.653,8 Meter lange Basislinie zwischen Oberföhring und Aufkirchen bei Erding gemessen. Die Verlängerung der Linie verläuft auf der einen Seite durch die Turmspitze der Aufkirchener Kirche und auf der anderen Seite durch die Spitze des nördlichen Turms der Frauenkirche, die zugleich den Nullpunkt des bayerischen Koordinatensystems bildet. Die Vermessung erfolgte in Metern, obwohl die Maßeinheit erst im Jahr 1872 im Deutschen Reich eingeführt wird. 

26. September 1805
Kaiser Franz zieht sich zurück

München - Wien * Nachdem die Franzosen am 25. September den Rhein überquert haben, zieht es der österreichische Kaiser Franz I. vor, vorsorglich die Rückreise nach Wien anzutreten. Mit ihm machen sich auch die ersten österreichischen Einheiten über München zum Rückzug bereit. 

20. Januar 1808
Ausarbeitung einer eigenen Verfassung für Baiern beschlossen

München * Der baierische Staatsrat beschließt die Ausarbeitung einer Konstitution für das Königreich Baiern.  

  • Man will die bereits vorgenommenen und noch geplanten Reformmaßnahmen absichern und den Zusammenhalt von Altbaiern und den neu hinzugekommenen Territorien Schwaben und Franken durch einen einheitlichen staatsrechtlichen Rahmen festigen.  
  • Außerdem soll verhindert werden, dass durch die geplante Verfassung des Rheinbundes die gerade erst errungene Souveränität des neuen Königreichs infrage gestellt wird.

Erleichtert wird dieser separatistische Schritt dadurch, dass die von Napoleon Bonaparte geforderten Reformen nicht im Widerspruch zu den Reformvorschlägen stehen, die Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas im Jahr 1796 im Ansbacher Mémoire formuliert hatte. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

10. April 1809
Die Nachricht vom Kriegsbeginn verbreitet sich in ganz Tirol

Tirol * Die Nachricht vom Kriegsbeginn und der Vormarsch der österreichischen Truppen verbreitet sich in ganz Tirol wie ein Lauffeuer. Auf Flugzetteln, die selbst in den hintersten Tälern kursieren, wird die Bevölkerung zu den Waffen gerufen.

  • Eine starke baierische Einheit greift das Dorf Axams zur Strafexpedition an. Die Baiern stoßen dabei auf bewaffneten Widerstand. Es fallen Schüsse, in denen der erste baierische Soldat stirbt.
  • Erzherzog Karl überschreitet in der Zwischenzeit mit der Hauptmacht der österreichischen Armee den Inn und marschiert in Richtung München.
4. November 1809
Andreas Hofer unterzeichnet das Unterwerfungsschreiben

Tirol - Pustertal - Innsbruck * Andreas Hofer unterzeichnet als „gewöster Oberkommandant“ ein „Unterwerfungsschreiben“ für das Pustertal an den in Innsbruck kommandierenden General Drouet.

Nahe der Trostburg in Südtirol wird eine 1.200 Mann starke französische Truppe angegriffen. Um ein Drittel dezimiert entkommt die Einheit nach Bozen.

14. Oktober 1810
Kronprinz Ludwig wird Generalgouverneur des Inn- und Salzachkreises

München - Salzburg * König Max I. Joseph ernennt Kronprinz Ludwig I. zum Generalgouverneur des Inn- und Salzachkreises mit Sitz in Innsbruck. Er wird mit seiner Frau Therese im Schloss Mirabell in Salzburg wohnen.

Die Ernennung soll nicht zuletzt dazu dienen, den Kronprinzen mit den Verwaltungsgeschäften vertraut zu machen. Außerdem will ihn sein Vater in Distanz zur Regierungszentrale in München halten, um Auseinandersetzungen zwischen dem Kronprinzen und dem Außen-, Innen- und Finanzminister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas, die sich beide nicht sonderlich mochten, zu vermeiden.

Der Super-Minister hat eine Menge Arbeit mit der Reorganisation des neuen Staates, um tiefgreifende Reformen und um die Schaffung eines einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaates. Gegen seine Aufgabe ist die Deutsche Wiedervereinigung ein Kinderspiel.

Eine wichtige Voraussetzung für die zentralistisch geführte Verwaltung war die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte. So gibt es alleine 93 verschiedene Flüssigkeitseinheiten, die anno 1809 durch die Einführung der baierischen Maaß ersetzt werden. Das Baierische Maaß fasst 1.069 Kubikzentimeter und wird Mass ausgesprochen.

3. November 1810
Eine Verordnung über die neuen Posttarife

München * Eine Verordnung über die neuen Posttarife bringt keine wesentlichen Fortschritte gegenüber dem alten System. Die Berechnung der Brieftaxe erfolgt nach dem Gewicht des Briefes und der Entfernung des Bestimmungsortes. Der billigste Brief kostet drei Kreuzer. Er darf nicht mehr wiegen als ein halbes baierisches Lot [8,75 Gramm] und der Bestimmungsort darf nicht weiter als sechs Meilen entfernt sein.

Für den Briefe schreibenden „Untertanen“ bedeutet die Übernahme der Posthoheit durch die souverän gewordenen Einzelstaaten einen Rückschritt gegenüber dem unter dem Schutz des Reiches entwickelten europäischen System der Thurn und Taxis, da es auf der Grundfläche des aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nun nicht weniger als 43 verschiedene Postanstalten gibt.

Da auch auf dem Wiener Kongress nichts für die Wiederherstellung der Posteinheit und die Verbesserung der Postbedingungen unternommen worden war, muss jedes Land seine Postangelegenheiten in eigener Zuständigkeit ordnen. Den Vorschlag Bayerns, zumindest das Portosystem für das Gebiet des Deutschen Bundes zu vereinheitlichen und das Porto - nach baierischem Muster - zu verbilligen, lehnen die anderen Länder aber kategorisch ab.

Im Königreich Baiern, in dem zahlreiche fränkische und schwäbische ehemalige reichsunmittelbare Gebiete aufgegangen sind, kommt der Post eine wichtige Rolle bei der Aufgabe zu, die neubayerische Bevölkerung zu integrieren. Ein funktionierendes Post- und Verkehrswesen ist dabei ein wichtiges Mittel der bayerischen Regierungspolitik. Es sollen damit die Vorteile des neuen und größeren Wirtschaftsraumes demonstriert werden und den vom neuen Staatsverband eher weniger begeisterten Neubürgern das Königreich attraktiver machen.

30. Mai 1814
Die Befreiungskriege sind beendet

Paris * Mit dem Ersten Frieden von Paris werden die napoleonischen Befreiungskriege beendet. Es ist ein Versöhnungsfrieden, der Frankreich als Großmacht in den Grenzen von 1792 bestehen lässt. Das Land erhält sogar besetzte Kolonien und Handelsniederlassungen zurück.

Der Erste Pariser Frieden legt in einer völkerrechtlich verbindlichen Formel fest: „Die Staaten Deutschlands werden unabhängig und durch ein föderatives Band vereinigt sein.“ Damit ist die Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse des alten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ebenso ausgeschlossen, wie die Gründung eines deutschen Einheitsstaates.

Durch die von Napoleon initiierte große Flurbereinigung der deutschen Landkarte ist die Zahl der deutschen Staaten auf ein überschaubares Maß reduziert worden. Das hat jedoch an den zum Teil enormen Größenunterschieden nichts geändert. Durch die erheblich vergrößerten süddeutschen Mittelstaaten Baiern, Württemberg, Baden und anderer war ein neuer Machtfaktor entstanden.

Die Neuordnung erfolgt freilich unter den Eindrücken der bürgerlichen Reformprojekte der Französischen Revolution, die bereits zuvor in den deutschen Einzelstaaten Resonanz gefunden und dort manche Impulse zur Modernisierung der Staats- und der Gesellschaftsordnung ausgelöst hat. 

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

24. August 1838
Das Kgl. General-Postamts-Bureau wird eröffnet

München-Graggenau * Nach vier Jahren Bauzeit kann das Kgl. General-Postamts-Bureau in der heutigen Residenzstraße 2 endlich für die Allgemeinheit geöffnet werden. Die Gesamtkosten sind in der Zwischenzeit auf 369.000 Gulden gestiegen. Kein Wunder also, dass in der Öffentlichkeit Beschwerden laut werden.

Da kann auch die damals hervorgehobene Funktion der Loggia, „welche den Abreisenden oder den Freunden der ankommenden Reisenden einen angenehmen Aufenthaltsort zum Abwarten darbietet“, die Kosten kaum rechtfertigen und die Mängel aufwiegen.

24. Juli 1840
Die Birkenau ist sehr einheitlich erbaut

Untergiesing * Nach einem Regierungsbeschluss dürfen die neuen Eigentümer in der Birkenau jeweils nur zwei einstöckige Häuser mit drei Fenstern an der Straßenlinie zusammenbauen. Dadurch ist die Birkenau  sehr einheitlich erbaut. Zwischen den Häusern ist ein Abstand von 30 Fuß einzuhalten.Zu jedem Haus gehört ein Gartenteil. Außerdem sind die Besitzer zum Unterhalt der Straße verpflichtet, was natürlich zu Problemen führt.

21. März 1848
König Friedrich Wilhelm IV. für die Einheit und Freiheit Deutschlands

Berlin * König Friedrich Wilhelm IV. reitet mit einer schwarz-rot-goldenen Schärpe durch die Stadt und verkündet seinen Willen für die Einheit und Freiheit Deutschlands. Insgeheim aber schreibt er seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm: „Die Reichsfarben musste ich gestern freiwillig aufstecken, um Alles zu retten. Ist der Wurf gelungen […], so lege ich sie wieder ab!“  

König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen ist von Anfang an entschlossen, bei veränderten Kräfteverhältnissen der Revolution mit einer Gegenrevolution zu begegnen. 

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg. 

3. April 1849
Friedrich Wilhelm IV. will nicht Kaiser von Volkes Gnaden sein

Berlin - Frankfurt am Main * Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die ihm von der Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone ab. Die von Volksvertretern angebotene Krone besteht für Friedrich Wilhelm IV., der in seinem monarchischen Selbstbild vom traditionellen Gedanken des Gottesgnadentums ausgeht und die Idee der Volkssouveränität ablehnt, nur aus „Dreck und Letten“. Ein „Kaiser von Volkes Gnaden“ will er keinesfalls sein. Damit sind auch die Deutsche Einheit und die Reichsverfassung gescheitert.

Die Zurückweisung der Kaiserkrone durch den preußischen König liegt an dessen innerlichen Ablehnung der Frankfurter Reichsverfassung, weil diese von Demokraten und Liberalen beschlossen worden ist. Denn während der Revolutionszeit hat der Preußenkönig immer wieder seine Bereitschaft signalisiert, an die Spitze eines deutschen Bundesstaates zu treten. Er wünscht sich allerdings eine konservativere Verfassung und scheut sich vor dem Titel eines Kaisers.

Viel wichtiger ist ihm, die Zustimmung seiner Standesgenossen, der anderen deutschen Fürsten, zu erhalten. Bereits am 3. April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone des Frankfurter Parlaments ablehnt, lässt er die übrigen deutschen Staaten wissen, dass er an die Spitze eines deutschen Bundesstaates treten wolle, an dem diejenigen Staaten teilnehmen sollen, die dies wünschen. 

1850
Ein Programm zur Hebung des bayerischen Nationalgefühls

München-Haidhausen * Als das Maximilianeum-Projekt konkrete Formen annimmt, will König Max II.,den von ihm erkannten Gefahren entgegenwirken, die die Eigenständigkeit Bayerns und seine Monarchie bedrohen. Da sind - nach der kaum überwundenen Revolution des Jahres 1848 - 

  • die immer stärker werdenden demokratischen Umtriebe, 
  • die unaufhaltsame industrielle Revolution von Eisenbahn, Telegraph und Dampfmaschine, die nach immer größeren Wirtschaftsräumen und damit größeren Staatseinheiten verlangt und der die Kleinstaaterei des Deutschen Bundes viel zu eng geworden ist, und 
  • da ist schließlich Preußen, das im Namen der deutschen Einheit auf Machterweiterung hinarbeitet und in diesem Zusammenhang auch ein Auge auf das Königreich Bayern wirft. 

König Max II. will diese Gefahren durch ein Programm zur Hebung des bayerischen Nationalgefühls bekämpfen. 

15. November 1850
Der Verein zur Ausbildung der Gewerke wird gegründet

München-Kreuzviertel * Der Verein zur Ausbildung der Gewerke wird gegründet. August von Voit übernimmt den Vorsitz und erklärt in seiner Rede, dass es zur Verpflichtung des Vereins gehört,

  • die „deutsche Kunst wieder vollständig frei zu machen von Nachahmung“,
  • worunter er die „schädliche Orientierung an der Kunstindustrie Frankreichs“ versteht.

Statt dessen wollen die Vereinsmitglieder

  • „auf die reichen, schönen, lebendigen, entwicklungsfähigen Formen des romanischen und germanischen Styles in Deutschland“ zurückgreifen,
  • um so „am größten und schwierigsten Bau der Gegenwart, an der Einheit des Vaterlandes“ mitzuwirken.
3. November 1858
Die Maximilianstraße, Münchens teuerster Boulevard

München-Graggenau - München-Lehel * Der neue Boulevard erhält die offizielle Bezeichnung Maximilianstraße. Es ist eine großartige Straßenachse entstanden, die in der deutschen Architektur des 19. Jahrhunderts keinen Vergleich zu scheuen braucht. Die Münchner sind allerdings weniger mit den neugotischen Fassadenvorstellungen Friedrich Bürkleins einverstanden und so hagelt es durchwegs vernichtende Kritik am neuen Baustil.

Leo von Klenze schreibt unter anderem: „Der Einfluß des Hofsekretärs Hofmann für seinen Freund Bürklein [...] bewirkte nun, daß der König sich der Illusion hingab, ein gewisses architektonisches Ragout, ein Mixtum compositum, welches ihm der Baurath Bürklein servierte, für einen wirklich neuen Baustyl anerkennen zu dürfen, dasselbe den maximilianischen Styl taufte und seine Anwendung bei allen nur aufzufindenden Gelegenheiten durch eigene Verordnung befahl.”

Noch erbarmungsloser fällt die Kritik des Ex-Königs aus: „Was man da gebaut hat”, sagt Ludwig I. zu Leo von Klenze, „ist das Abscheulichste, das ich kenne” und weigert sich strikt, die Konkurrenz seiner Prachtstraße zu besich­­­­tigen.

Doch in der Maximilianstraße, immerhin „Münchens teuerstem Boulevard“, pulsiert das großstädtische Leben - im Gegensatz zur menschenleeren, sterilen, verkehrsreichen und autobahnählichen Ludwigstraße. Dass es zu der teilweise vernichtenden Kritik am Maximilianischen Stil kommt, liegt zu einem erheblichen Teil an dem ewig zaudernden und unsicheren Bayernkönig Max II., indem er mitten im Bau der Maximilianstraße die Konzeption abändert. So lässt er das fast fertiggestellte Taubstummeninstitut wieder abreißen, um eine einheitliche Bebauung am Forum zu erhalten.

Und kurz vor seinem Tod ordnet er noch an, dass am Maximilianeum die gotisierenden Spitzbögen in Rundbögen abgeändert werden müssen, wodurch der Bau im Gegensatz zum ganzen Straßenzug einen Renaissance-Charakter erhält. Diese Stiländerung nimmt der Schweizer Kulturhistoriker Jacob Burckhardt in seiner Kritik auf. Er schreibt zum Maximilianeum: „[...] Ich habe nur deshalb Dankbarkeit für das Gebäude empfunden, weil es wenigstens äußerlich in die Formen der Renaissance hinüberleitet und den Geist von dem jämmerlichen Gotisch der Maximilianstraße befreit.”

1860
Durch die private Ostbahn muss der Centralbahnhof erweitert werden

München-Maxvorstadt * Der ständige Ausbau des Schienennetzes zieht für den Centralbahnhof“Erweiterungen und Umbaumaßnahmen nach sich. Durch die Aktivitäten der privaten Ostbahn-Aktiengesellschaft droht der Centralbahnhof zusätzlich aus allen Nähten zu platzen. Deshalb erbaut man nördlich des Bahnhofgebäudes eine eigene Einsteighalle für die Ostbahn. Sie überspannt vier Gleise, hat eine Länge von rund 145 und eine Breite von 24 Metern.

Um das einheitliche Bild des Centralbahnhofs zu erhalten, blendet Friedrich Bürklein der Ostbahnhalle einen dreigeschossigen Pavillon als Kopfbau vor. Zur Symmetrie erhält der Bahnhof am südlichen Ende einen von der Post genutzten Erweiterungsbau. 

1862
Das Sexualleben auf dem oberbayerischen Land

München * Carl Kern beschreibt in seinem Buch „Oberbayerisches Sittenbild: Die Haberfeldtreiber“ das Sexualleben auf dem Land als „durchaus nicht nach den Ansprüchen einer sittlichen Warte geartet“.

Anders gesagt: „Wer eine hohe Idee von Sitteneinfalt und Sittenreinheit nach dem Oberlande mitbrächte, würde sich getäuscht finden. Die Geschlechter genießen einer zügellosen Freiheit im gegenseitigen Umgang, und das Kammerfenstern hat sich zur bedauerlichen Berechtigung verholfen.

Dass ein Brautpaar eine Familie von vier und fünf Kindern mit an den Traualtar bringt, ist weder eine Seltenheit, noch eine Schande. Sind die Leute aber verheiratet, dann tritt Ordnung und Mäßigung an ihren Sinn auf das Erwerben“.

Und weiter: „Weit häufiger als in den Städten sieht man auf dem Lande die ungleichartigsten Paare zusammengekoppelt, den 60-jährigen Greis mit dem 20-jährigen Weibe, oder die 50-jährige Frau mit dem 25-jährigen Manne, ohne dass diese Ehen zu solchen schauderhaften Experimenten werden, wie in den Städten“

16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

10. Mai 1871
Die Provinzen Elsaß und Lothringen fallen an Deutschland

Berlin * Der Frankfurter Friedensschluss kostet Frankreich im Wesentlichen die Provinzen Elsass und Lothringen sowie eine Kriegsentschädigung von fünf Milliarden Gold-Franc.  

Der deutsch-französische Krieg von 1870/71 war ein Krieg der modernen Technik und der Massenheere, der zu den Schrecken des ungebändigten totalen Kriegs des 20. Jahrhunderts führen wird. Bismarcks wichtigstes Kriegsziel, die „dauerhafte Beseitigung der Kriegsgefahr an der deutschen Westgrenze“, ist schon beim Friedensschluss bedroht, weshalb zwei grausame Weltkriege mit Millionen Toten folgen werden.

Eine betont kriegerische und verherrlichende Geschichtsschreibung verstellt auf beiden Seiten den Blick auf das Kriegselend. „Das erste Preußengrab für Deutschlands Einheit - Der Schwur auf die Fahne führte sie alle zum Heldentod fürs Vaterland - Gott verleihe den Helden droben die Siegespalmen - für Deutschlands Ehre weiht jedes deutsche Frauenherz Gatten, Sohn und Bruder gern dem Heldentod“. Diese Worte werden in ein Denkmal auf dem Gaisberg, nahe Weißenburg, geschlagen. 

1874
Die Arbeiten an der Baron Schack‘schen Galerie sind abgeschlossen

München-Maxvorstadt * Die Arbeiten an der Baron Schack‘schen Galerie sind abgeschlossen. Die Münchner Stadtchronik schildert die nahe Vollendung des Gebäudes so: „Er verspricht eine der bemerkenswertesten Zierden Neu-Münchens zu werden. Die Facade dieses Baues ist im Spätrenaissance-Styl gehalten, die ursprünglich einen zwar überaus reichen und eigentümlichen, aber etwas unruhigen Eindruck machte, hat in letzter Zeit an Einheit und Harmonie wesentlich gewonnen.“

Und tatsächlich ist es Lorenz Gedon gelungen, mit dem Gebäudekomplex den ersten privaten Neo-Renaissance-Bau in München zu erstellen. Weil er damit einen Stil schafft, den es in München bisher so nicht gibt, kommen Besucher aus ganz Deutschland und aus Wien, um sich zu informieren, den Bau zu bewundern oder einen Auftrag in Gedons Stil zu vergeben.

Lorenz Gedons Werk wird - trotz der zum Teil erheblichen Kritik besonders aus den Reihen der Architekten - die Fassadengestaltung vieler nachfolgender Bauten nachhaltig beeinflussen.

1880
Der Bildhauer Anton Heß will in seinen Antiquitäten leben

München-Maxvorstadt * Der Bildhauer Anton Heß lässt sich durch den Architekten Leonhard Romeis neben seinem Atelierbau ein villenartiges Wohnhaus im Stil der deutschen Renaissance errichten. Der Bildhauer will ein Wohnhaus, in dem er seine über Jahrzehnte angesammelten Antiquitäten, vornehmlich aus der Renaissancezeit, als Wohngegenstände gebrauchen kann. Leonhard Romeis muss deshalb „von innen nach außen“ planen.

Fußböden, Holzdecken und Wandvertäfelungen bilden die Vorgaben, nach deren Abmessungen sich die Zimmergrößen der einzelnen Räume zu richten haben. Aus den Maßen der Zimmereinrichtung ergibt sich die Zimmergröße und -höhe, aus der Zimmergröße der Grundriss und erst daraus kann er die Gestaltung der Fassade entwickeln.

Architekt Romeis hat also zum einen die Aufgabe, fünf komplette Zimmer mit Wandvertäfelung und zum Teil auch Erker und Sitznische sowie verschiedene Decken in einen Bau zu integrieren, als auch gleichzeitig fehlende Teile im Stil der historischen Teile zu entwerfen, um eine einheitliche Wirkung des ganzen Hauses zu erzielen. Anton Heß verzichtet in einigen Bereichen auf Komfort und zieht unpraktische Möbel, wie kurze, gotische Betten, oder zum Teil niedrigere Türen einem Wohnen in zeitgenössischem Mobiliar vor.

Der Bildhauer sammelt die Gegenstände also zur wirklichen Benutzung und strebt keine Stilreinheit an. So kombiniert er in seinem Haus Südtiroler Stuben aus Kurtatsch und Montan aus dem Jahr 1576 mit Türen und einem Treppengeländer aus Münchner Bürgerhäusern, Portal- und Türverkleidungen aus Kloster Seeon, um 1620, und Plafonds aus Ulm.

29. Oktober 1892
Auch die steinerne Isarbrücke wird verbreitet

München * Die steinerne Innere Brücke erhält eine Breite von 18 Metern.

An den Brückenenden werden Pylone errichtet, die mit allegorischen Figuren geschmückt waren. 

  • Auf der Auer Seite ist dies die Kunst und die Industrie. 
  • Auf der westlichen, zur Stadt hin ausgerichteten Seite befinden sich die Verkörperung der Floßfahrt und der Fischerei. 
  • Durch den Brückenschmuck wird der Flussübergang zu einer Einheit zusammengefasst. 
  • Auch der Name für beide Brücken ist nun gleich und wird nur durch die Innere für den Überweg der Großen Isar und der Äußeren über die Kleine Isar unterschieden. 
  • In beide Brücken wurden auf Wunsch des Königlichen Kriegsministeriums Sprengkammern eingebaut.
1897
Franz Xaver Schmederer setzt die Aufhebung der Baulinie durch

München-Au * Franz Xaver Schmederer setzt durch, dass die im Südteil des Parks von der Stadt festgesetzte Baulinie aufgehoben wird. Denn mit einer dort projektierten 30 Meter breiten Straße wäre „die Schönheit und Einheit des wundervollen Gartens mit einem Schlage dahin gewesen und die einzig schöne, großzügige Anlage des Gartens total zerstört worden.“

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

1. November 1900
Der Ostfriedhof wird eingeweiht

München-Obergiesing * Der Ostfriedhof wird eingeweiht. Die Baukosten betragen 1.052.510 Mark und sind für damalige Verhältnisse sehr hoch. Die Gräberanlagen werden nach Bedarf angelegt und deren Ausführung erst im Jahr 1912 abgeschlossen. Der 28,43 Hektar große Friedhof wird dann Platz für 34.300 Gräber bieten.  

Zum ersten Mal in Deutschland werden die Grabdenkmäler und die Grabbepflanzung einem strengen Reglement unterworfen, das gleichzeitig mit der Eröffnung des Friedhofs in Kraft tritt. Der Architekt will dadurch die Gräber einer Sektion in einem Typus halten und die Gleichheit der Menschen vor dem Tod auf dem Friedhof nicht durch prunkvollen und teuren Grabschmuck durchbrechen. Seine Vorbilder sind die Friedhöfe von Glaubensgemeinschaften älterer Zeit und noch intakte Dorffriedhöfe in Oberbayern und Tirol.  

Ein Zugeständnis an die bürgerliche Oberschicht Münchens schafft der Architekt Hans Grässel allerdings mit den Gruftarkaden in den Umfassungsmauern als traditionelle Grabplätze für das reiche Bürgertum. Interessenten wird allerdings zur Verpflichtung gemacht, „den Grabplatz, sei es durch Aufführung einer Kapelle, sei es durch eine sonstige offene, den ästhetischen Anforderungen entsprechende Überdachung, abzudecken“, um eine einheitliche architektonische Wirkung zu erzielen. Die Pläne mussten zur Baugenehmigung vorgelegt werden. 

20. August 1901
Der Eröffnungs-Festakt des neuen Prinzregententheaters

München-Bogenhausen - München-Haidhausen * Die gesamte Münchner Prominenz erscheint in feierlicher Garderobe zum Eröffnungs-Festakt des neuen Prinzregententheaters. Die Besucher erhalten „eine mit vielen Illustrationen geschmückte prächtige Festschrift, den Damen spendet die aufmerksame und galante Intendanz reizende Bouquets mit Bandschleifen in den bayerischen Farben“. Danach werden sie mit den Klängen der Aufführung der „Meistersinger von Nürnberg“ verwöhnt.

Der einheitliche Eintrittspreis für den Theaterbesuch beträgt 20 Mark. Das entspricht dem durchschnittlichen Wochenlohn eines Arbeiters.

9. August 1914
Die Invasion Belgiens verläuft nicht nach Plan

Belgien * Die Invasion Belgiens verläuft keineswegs nach Plan. Nur unter großen Anstrengungen und dem Einsatz schwerster Geschütze gelingt es den deutschen Soldaten, die belgischen Verteidigungsanlagen zu durchbrechen. Der Vormarsch des deutschen Heeres gerät immer wieder ins Stocken. Die Ursache hierfür ist ein nicht erwarteter, zeitweise sogar erbitterter Widerstand der belgischen Armee und der einheimischen Miliz-Einheiten.  

Überrascht vom starken Verteidigungswillen der - laut dem deutschen Generalstab - angeblich so „wenig leistungsfähigen belgischen Truppen“, kommt es zu häufigen Übergriffen deutscher Soldaten auf belgische Zivilisten. Kaiser Wilhelm II. warnt vor einem drohenden Volksaufstand in Belgien. 

19. August 1914
Kronprinz Rupprecht erteilt den Befehl zum Angriff

Lothringen - Westfront * Da die Franzosen nur zögerlich voranschreiten, entscheidet sich Kronprinz Rupprecht zum aktiven Eingriff in das Geschehen und erteilt den Befehl zum Angriff für den nächsten Tag. Der Vorstoß ist allerdings in den Planungen des preußischen Generalstabschef Helmuth von Moltkes nicht vorgesehen.

Mag sein, dass Kronprinz Rupprecht so reagiert, weil er die negative Stimmung seiner Truppen erkannte, die sich bei den noch kriegsbegeisterten bayerischen Soldaten durch die auferlegte Defensive ausbreitete. Mehr werden jedoch Eifersüchteleien und Rivalitäten eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Denn Rupprecht, der Kronprinz von Bayern, und sein Generalstabschef Konrad Krafft von Dellmensingen wollen nicht diejenigen sein, die mit ihren Truppen immer weiter nach Deutschland zurückweichen, während der Kronprinz von Preußen mit seinen Einheiten nach Frankreich voran stürmt.

um 25. August 1914
Das deutsche Heer setzt ihren Vormarsch fort

Namur - Charleroi - Mons * Das deutsche Heer setzt ihren Vormarsch durch Belgien und Nordfrankreich fort. Die ersten großen Schlachten bei Namur, Charleroi und Mons werden mit Bravour geschlagen. Die französischen Einheiten und das aus etwa 50.000 Mann bestehende britische Expeditionskorps treten - angesichts der deutschen Übermacht - überstürzt den Rückzug an.

Die deutschen Armeeführer sind der Überzeugung, dass die Flüchtenden sich ungeordnet zurückziehen und verfolgen den Feind, um ihn endgültig zu schlagen und damit den Krieg zu beenden. Doch die Einheiten des Generaloberst Karl von Bülow sind derartig schnell unterwegs, dass das von Generaloberst Alexander von Kluck befehligte Heer nicht so schnell folgen kann und schon bald zwischen den beiden deutschen Armeen ein vierzig Kilometer breiter Spalt klafft. 

17. Juni 1916
Erich Mühsam: Das Volk steht auf! - Auftakt der Revolution

München * Über diesen Tag vermerkt der Schriftsteller Erich Mühsam in seinem Tagebuch:

„Das Volk steht auf! Gestern erlebten wir den Auftakt der Revolution.  
[...] In der Tat stand der Marienplatz voll von Leuten, die ich auf 10.000 Personen schätze.  
Johlen und Pfeifen war zunächst das einzige Merkmal der Erregung. Allmählich hörte man aus den Gruppen heraus lautes Fluchen, Aufklärungen, Anklagen wegen der Not der Nahrungsmittelverteilung, der Massenmörderei.  
[...] Da entdeckte ich plötzlich, dass die Dienerstraße entlang Militär anrücket mit aufgepflanztem Bajonett und sich an der Ostseite des Rathauses aufstellte. Eine maßlose Wut brach durch. alles schrie: ‚Pfui! Gemeinheit! - Sauhunde! Blaue Bohnen statt Brot‘.“
  

Benebelt von der Propaganda des Staates und der nationalen Presse hatten die Leute anfangs geglaubt, der Krieg werde bald zu Ende und die Soldaten bis Weihnachten siegreich heimgekehrt sein. 

23. August 1916
Karl Liebknecht zu über vier Jahren Zuchthaus verurteilt

Berlin * Das Urteil gegen Karl Liebknecht lautet in der zweiten Instanz: „Der Angeklagte wird wegen versuchten Kriegsverrat in Tateinheit mit erschwertem Ungehorsam im Felde sowie wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt mit vier Jahren und einem Monat Zuchthaus bestraft. Zugleich wird auf Entfernung aus dem Heere, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von sechs Jahren […] erkannt.“ 

Hugo Haase, der bis März 1916 immerhin SPD-Vorsitzender ist, setzt sich vergeblich für Liebknechts Freilassung ein. 

4. März 1918
Erstmals taucht der Begriff Reinheitsgebot auf

München-Kreuzviertel * Erstmals taucht der Begriff Reinheitsgebot während einer Debatte im Bayerischen Landtag auf. Es ist der niederbayerische Abgeordnete Hans Rauch, Akademielehrer und Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, der sagt: „Wir halten fest am Reinheitsgebote, weil wir der Tradition treu bleiben.“

27. Juli 1918
Das Reichssteuerbiergesetz und das Reinheitsgebot

Berlin * Das Reichssteuerbiergesetz nimmt das Bayerische Reinheitsgebot auf. Dort heißt es:

  • „Zur Bereitung von untergärigem Bier darf [...] nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.“ 

Der Begriff Reinheitsgebot war erstmals während einer Debatte im Bayerischen Landtag am 4. März 1918 aufgetaucht. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Problemen man sich nach vier Jahren Krieg beschäftigt. 

2. August 1918
Durchhalteparolen von Kriegsminister Philipp von Hellingrath

München-Kreuzviertel * In einer Rede vor der Kammer der Reichsräte erklärt Kriegsminister Philipp von  Hellingrath: „Die schweren Kämpfe zwischen Aisne und Marne beweisen, daß der Kampf- und Siegeswille der Entente noch nicht gebrochen ist, dass wir ihm die Überlegenheit des härteren und stärkeren Willens entgegensetzen müssen, wenn wir die Friedensbereitschaft unserer Feinde erzwingen wollen.

Diesen einheitlichen unbeirrbaren Willen im ganzen deutschen Volk zu wecken und zu festigen, das ist die vornehmste Aufgabe, vor die das fünfte Kriegsjahr die Heimat stellt“

um 7. Oktober 1918
Die Briefaffäre des Reichskanzlers Max von Baden

Berlin * Durch eine gezielte Indiskretion wird ein Privatbrief des Prinzen Max von Baden von Anfang Oktober 1918 bekannt, in dem er die Friedensresolution des Reichstags vom 14. Juli 1917 als eine „Dummheit“ und „Gemeinheit“ bezeichnet und das Konzept einer Parlamentarisierung und Demokratisierung des politischen Systems verunglimpft.

Der Inhalt des Briefes entlarvt seine Reichstagsrede vom 5. Oktober als Heuchelei. Durch die Briefaffäre ist der Reichskanzler angezählt. 

22. Oktober 1918
Vermehrte Befehlsverweigerungen - Die Soldaten wollen heim

Österreich-Ungarn * Es kommt verstärkt zu Befehlsverweigerungen ungarischer und kroatischer Einheiten, zu denen sich bald Tschechen und Bosniaken gesellen. Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn befindet sich in Auflösung. Weder die Regierung in Wien noch die in Budapest verfügt noch über Autorität in den Landesteilen, deren Bevölkerung einen eigenen Staat gründen will.

Das führt dazu, dass viele Soldaten dieser Nationalitäten keinen Sinn im weiteren Kampf sehen und so rasch wie möglich nach Hause zurückkehren wollen. 

29. Oktober 1918
Es kommt zu Meutereien, die in einem Aufstand gipfeln

Berlin - Kiel - Wilhelmshaven * Die deutsche Admiralität befiehlt in einem „Himmelfahrtskommando“ das Auslaufen der Flotte gegen die Royal Navy. Obwohl es in Marinekreisen heißt, dass man die Landtruppen in Flandern entlasten will, ist der Befehl nicht mit der Obersten Heeresleitung - OHL abgestimmt.  

Unter den Mannschaften der betroffenen Geschwader in Kiel und Wilhelmshaven verbreitet sich das Gerücht, wonach die Marineleitung einen heroischen Untergang plant. Der Kommandant der „Thüringen“ wird mit folgender Aussage zitiert: „Wir verfeuern unsere letzten 2.000 Schuss und wollen mit wehenden Fahnen untergehen.“ Daraufhin verweigern Einheiten der deutschen Hochseeflotte in Wilhelms­haven den Befehl. Es kommt zu Meutereien, die schließlich in einem Aufstand gipfeln. 

8. November 1918
In Nürnberg werden Arbeiter- und Soldatenräte gegründet

Nürnberg * Am Mittag trifft ein Zug mit Soldaten aus München in Nürnberg ein. Sie verbünden sich mit den in Nürnberg stationierten Einheiten und besetzen alle Kasernen und öffentlichen Gebäude.

Der Nürnberger SPD-Landtagsabgeordnete Ernst Schneppenhorst verständigt sich mit der Nürnberger USPD auf ein gemeinsames Vorgehen. Sie können die Soldaten beruhigen und lassen einen Arbeiter- und Soldatenrat wählen. 

8. November 1918
Die Proklamtion des Freistaats Bayern in den MNN

München - Freistaat Bayern * Nur die Münchener Neuesten Nachrichten - MNN können ihre normale Morgenausgabe der Tageszeitung drucken. Auf der ersten Seite ist die Proklamation des Freistaates Bayern abgedruckt:

An die Bevölkerung Münchens!

  • Das furchtbare Schicksal, das über das deutsche Volk hereingebrochen, hat zu einer elementaren Bewegung der Arbeiter und Soldaten geführt. Ein provisorischer Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat hat sich in der Nacht zum 8. November im Landtag konstituiert.
  • Bayern ist fortan ein Freistaat.
  • Eine Volksregierung, die von dem Vertrauen der Massen getragen wird, soll unverzüglich eingesetzt werden.
  • Eine konstituierende Nationalversammlung, zu der alle mündigen Männer und Frauen das Wahlrecht haben, wird so schnell wie möglich einberufen werden.
  • Eine neue Zeit hebt an!  Bayern will Deutschland für den Völkerbund rüsten.
  • Die demokratische und soziale Republik Bayern hat die moralische Kraft, für Deutschland einen Frieden zu erwirken, der es vor dem Schlimmsten bewahrt. Die jetzige Umwälzung war notwendig, um im letzten Augenblick durch die Selbstregierung des Volkes die Entwicklung der Zustände ohne allzu schwere Erschütterung zu ermöglichen, bevor die feindlichen Heere die Grenzen überfluten oder nach dem Waffenstillstand die demobilisierten Truppen das Chaos herbei führen.
  • Der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat wird strengste Ordnung sichern. Ausschreitungen werden rücksichtslos unterdrückt. Die Sicherheit der Person und des Eigentums wird verbürgt.
  • Die  Soldaten in den Kasernen werden durch Soldatenräte sich selbst regieren und Disziplin aufrecht erhalten. Offiziere, die sich den Forderungen der veränderten Zeit nicht widersetzen, sollen unangetastet ihren Dienst versehen.
  • Wir rechnen auf die schaffende Mithilfe der gesamten Bevölkerung. Jeder Arbeiter an der neuen Freiheit ist willkommen! Alle Beamte bleiben in ihren Stellungen. Grundlegende soziale und politische Reformen werden unverzüglich ins Werk gesetzt.
  • Die Bauern verbürgen sich für die Versorgung der Städte mit Lebensmitteln. Der alte Gegensatz zwischen Land und Stadt wird verschwinden. Der Austausch der Lebensmittel wird rationell organisiert werden.
  • Arbeiter, Bürger Münchens! Vertraut dem Großen und Gewaltigen, das in diesen schicksalschweren Tagen sich vorbereitet!
  • Helft alle mit, dass sich die unvermeidliche Umwandlung rasch, leicht und friedlich vollzieht.
  • In dieser Zeit des sinnlos wilden Mordens verabscheuen wir alles Blutvergießen. Jedes Menschenleben soll heilig sein.
  • Bewahrt die Ruhe und wirkt mit an dem Aufbau der neuen Welt!
  • Der Bruderkrieg der Sozialisten ist für Bayern beendet. Auf der revolutionären Grundlage, die jetzt gegeben ist, werden die Arbeitermassen zur Einheit zurückgeführt.
  • Es lebe die bayerische Republik!
  • Es lebe der Frieden!
  • Es lebe die schaffende Arbeit aller Werktätigen!

München, Landtag, in der Nacht zum 8. November 1918.
Der Rat der Arbeiter, Soldaten und Bauern:
Der erste Vorsitzende: Kurt Eisner. 

25. November 1918
Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz

Berlin * Die Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin, auch Reichskonferenz der deutschen Bundesstaaten genannt, stimmt letztlich nur

  • der Einberufung der konstituierenden Nationalversammlung,
  • der Aufrechterhaltung der Einheit Deutschlands und
  • der schnellen Herbeiführung eines Präliminarfriedens [= Vorfrieden oder vorläufiger Frieden] mit großer Mehrheit zu.  
  • Bis die konstituierende Nationalversammlung zusammen tritt, werden die Arbeiter- und Soldatenräte als Repräsentanten des Volkswillens angesehen. 
9. Dezember 1918
Ein Eid auf die Republik und die provisorische Regierung

Berlin * Bei Verhandlungen zwischen dem Rat der Volksbeauftragten und dem Vollzugsrat wird ein Kompromiss gefunden, der den am nächsten Tag einziehenden Frontsoldaten erlaubt, Munition mitzuführen, aber keine Maschinengewehre, keine schweren Waffen und keine Panzerfahrzeuge.

Die Truppen müssen sich verpflichten, „ihre ganze Kraft in den Dienst der jetzigen provisorischen Regierung zu stellen“. Reichskanzler Ebert vereidigt einige dieser Einheiten - symbolisch für das gesamte Offizierskorps - auf die Republik und die provisorische Regierung. 

27. Dezember 1918
Neuanfang auf föderaler Grundlage

Stuttgart * In Stuttgart beginnt eine gemeinsame Sitzung der süddeutschen Staaten. An dem Stuttgarter Ländertreffen nehmen teil:

  • Kurt Eisner, der Ministerpräsident von Bayern,
  • Anton Geiß, der Ministerpräsident von Baden,
  • Wilhelm Blos, der Ministerpräsident von Württemberg und
  • Carl Ulrich, der Ministerpräsident von Hessen.

Die Initiative zu diesem Treffen ging vom badischen Ministerpräsidenten Anton Geiß aus, der als Ziel der Konferenz die Abstimmung über das weitere Vorgehen auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung sieht. Kurt Eisner lässt die aktuellen Verfassungsfragen und den künftigen Friedensschluss in die Tagesordnung aufnehmen, um auch hier eine gemeinsame Strategie und gemeinsame süddeutsche Interessen zu entwickeln. 

Der bayerische Ministerpräsident legt dazu ein Papier zur Beschlussfassung vor: „Die […] Vertreter der revolutionären Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen erklären es für ihre Überzeugung, dass die künftige Gestaltung der Einheit des Deutschen Reichs durch Vertrag der Einzelstaaten zustande kommen muss. 
Um diese Neubildung zu erleichtern und zu fördern, beschließen die Vertreter der genannten süddeutschen Staaten, zunächst sich zur Wahrung ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu verbinden.“ 

Eisner schwebt ein Süddeutscher Bund unter Aufnahme von Deutsch-Österreich vor, der das Übergewicht Norddeutschlands aufheben würde, möglicherweise sogar die Führung bei der Neubildung des Deutschen Reiches beanspruchen könnte. Aus seiner Sicht ist das Deutsche Reich durch die Revolution untergegangen und muss daher völlig neu gegründet werden. Dazu muss ein neuer Staatsvertrag geschlossen werden.

  • Bayerns Ministerpräsident will den preußischen Zentralismus vom Süden her - gegen Preußen und Berlin - reformieren.
  • Er will einen Separatfrieden schließen zwischen dem Süddeutschen Bund - unter Einschluss Deutsch-Österreichs - und den Entente-Mächten, dem dann alle deutschen Einzelstaaten beitreten könnten.

Der Vorschlag Eisner, insbesondere die Infragestellung des Reichs, wird allgemein abgelehnt. Zu unterschiedlich sind die Interessen und Standpunkte. Das bayerische Positionspapier kommt nicht einmal zur Abstimmung.

Kurt Eisner, der den kompromisslosen Neuanfang wollte, ist damit gescheitert. Nicht einmal seine Begleiter, Innenminister Erhard Auer und Ministerialrat Josef von Graßmann, haben ihn unterstützt. 

13. Januar 1919
Freikorps-Truppen rücken in Berlin ein

Berlin * Die um Berlin stationierten Freikorps rücken in die Stadt ein, insgesamt etwa 3.000 Mann. Die größte Einheit ist die Garde-Kavallerie-Schützen-Division. Die Berliner Zeitungen begrüßen den Einzug als Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung. Der militärischen Besetzung folgen erhebliche Gewaltexzesse der rechtsgerichteten Truppen. 

22. Februar 1919
Gespräche zur Überwindung der Spaltung der Linken

München * Ernst Niekisch strebt die Wiederannäherung von USPD und SPD an, weshalb drei Mitglieder des Zentralrats - Niekisch, Sauber und Gandorfer - versuchen, durch Gespräche mit Delegierten der Münchner Ortsgruppen von SPD, USPD und Freien Gewerkschaften die Spaltung der Linken zu überwinden und eine sozialistische Einheitsfront zu begründen.

Die sechs Verhandlungsführer bezeichnen sich als „Kommission zur Wiederherstellung der Einheit der sozialdemokratischen Parteien“. Sie erarbeiteten eine Vereinbarung als Grundlage für Verhandlungen unter den von ihnen vertretenen Interessengruppen.

  • In der Präambel wird jeder politische Mord verurteilt, „gleich, von welcher Seite er verübt wird“,
  • und ein Programm sozialistischer Einheit aufgestellt, das die Sicherung der Erfolge der Revolution gewährleisten und einen Bruder- und Bürgerkrieg vermeiden soll.
  • Artikel 1 sieht vor, dass die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte in der Bayerischen Verfassung anerkannt und verankert werden. Rätemitglieder sollen in Ausübung ihres Amtes Immunität genießen. Außerdem sollen sie den Ministerien beratend zur Seite stehen.
  • Nach Artikel 2 sollen die im Amt verbliebenen Minister ihre Stellung behalten und mit anderen Parteigenossen ein sozialistisches Ministerium bilden, dem ein Mitglied es Bayerischen Bauernbundes als Landwirtschaftsminister beitreten soll.
  • Artikel 3 lautet: „Der am 12. Januar rechtmäßig gewählte Landtag wird, sowie es die Verhältnisse gestatten, wieder einberufen werden.“
  • Gemäß Artikel 4 soll das stehende Heer sofort aufgelöst und durch eine republikanische Schutzwehr, die aus Mitgliedern der Freien Gewerkschaften, des Bauernbundes und der organisierten Landarbeiterschaft besteht, ersetzt werden.
  • Nach Artikel 5 wird die Freiheit der Presse grundsätzlich wiederhergestellt, doch werden gleichzeitig - „bis zur Rückkehr geordneter Verhältnisse“ - erhebliche Einschränkungen der Pressefreiheit gefordert.

Wie vorauszusehen war, geben die SPD-Führung und die Freien Gewerkschaften der Vereinbarung unverzüglich ihre Zustimmung.

Anders die Münchner Räte. Sie zeigten sich über die hinter ihrem Rücken stattfindenden Gespräche empört. Eine zur Beratung des Programms einberufene Versammlung löste sich wegen des dritten Artikels in einem Tumult auf. Die Münchner Räte drohen unverhohlen, dass sie einem Zentralrat, der bereit ist, den Landtag anzuerkennen, die Bestätigung verweigern will.

Damit besteht die geforderte und so hoch gelobte Einheitsfront nur noch auf dem Papier. Ernst Niekisch ist jetzt zwar quasi Regierungschef in Bayern. Doch den im Umbruch befindlichen Staat zu lenken, ist alles andere als einfach. Als zentrale Frage bleibt: Welches Regierungssystem - Parlamentarismus oder Räterepublik - soll künftig in Bayern herrschen? 

7. April 1919
In Würzburg wird die Räteherrschaft sofort bekämpft

Würzburg * In Würzburg beginnt der Versuch der Räteherrschaft mit Belagerungszustand, Pressezensur und Generalstreik, die ein Abgesandter aus München am Nachmittag offiziell ausruft.

Die SPD reagiert sofort: Sie wendet sich dagegen und fordert ihre Mitglieder auf, „die volle Verantwortung denen [zu] überlassen, die der bisherigen Regierung eine geordnete Fortführung ihrer Geschäfte unmöglich machten“.

Die Revolutionäre nehmen daraufhin Geiseln, eine rätefeindliche Einheitsfront, der auch die SPD angehört, ruft zum Bürgerstreik auf. Es kommt zu Kämpfen um Residenz und Hauptbahnhof mit mehr als 20 Toten. 

11. April 1919
Gustav Landauer führt Sozialreformen im Bildungsbereich durch

München * Gustav Landauer, der Volksbeauftragte für Volksaufklärung, führt in der kurzen Zeit der (sozialistischen) Räterepublik Baiern einige Sozialreformen im Bildungsbereich ein. Nachdem das Erziehungswesen durch die Regierung Eisner auf eine staatliche Grundlage gestellt worden war, führt Landauer folgende Neuerungen ein:

  • Die Einheitsschule für alle Schüler vom 7. bis zum 13. Lebensjahr,
  • die Handwerksschulen für die praktische Ausbildung,
  • die Mittelschulen für die weiterführende geistige Ausbildung.
  • Die Abschaffung der Prügelstrafe,
  • die Aufhebung des Zölibats für Lehrerinnen und
  • die Wahl von Schulräten, in die Lehrer, Eltern und Schüler gewählt werden.
  • Die Kirche spielt in diesem Erziehungskonzept keine Rolle mehr.
  • Ein neues Hochschulprogramm für die zweitgrößte deutsche Universität in München wird entwickelt.
  • Der Lehrkörper und die Studenten sollen auf rechtsextremistische Aktivitäten überprüft werden. 
23. April 1919
Reichswehrminister Gustav Noske ordnet den Angriff auf München an

Weimar * Reichswehrminister Gustav Noske [SPD] ordnet den Angriff Münchens durch zwei große militärische Einheiten an und übernimmt für die Aktion selbst die Oberleitung.

  • Die an der bayerischen Nordgrenze stehenden  Preußischen Hilfstruppen unter Generalleutnant Ernst von Oven und
  • die Württembergischen Einheiten sowie die noch zu sammelnden bayerischen Verbände und das Bayerische Schützenkorps bei Augsburg-Ulm.

Noske gibt dazu militärisch präzise Anweisungen: „Das Operationsziel ist München. In München ist die Gewalt der gesetzmäßigen bayerischen Regierung wiederherzustellen. […] Sobald München besetzt und der Widerstand in München erloschen ist, übernimmt der bayerische Generalmajor [Arnold Ritter] von Möhl den Befehl in München“.

Die Gesamtstärke der gegen die Räteregierung eingesetzten, voll ausgerüsteten Streitkräfte beträgt annähernd 35.000 Mann. Der Oberbefehl wird dem preußischen Generalleutnant Ernst von Oven übertragen. 

28. April 1919
Die Diktatur der Roten Armee beginnt

München-Graggenau * Noch vor der Wahl wird das Hofbräuhaus von Einheiten der Roten Armee umstellt. Diese fordern

  • die sofortige Beseitigung der Polizei und
  • die Ausstattung des Oberkommandos der Roten Armee mit allen Vollmachten, „um den erfolgreichen Kampf gegen die Weiße Garde und besonders gegen die innere Reaktion führen zu können“.

Aus der Diktatur der Betriebsräte ist eine Diktatur der Roten Armee geworden. Unter ihrem Oberkommandierenden Rudolf Egelhofer ist die Wahl des neuen Aktionsausschusses mehr oder weniger gegenstandslos geworden. 

1. Mai 1919
Die Weißen Truppen müssen sich wieder aus der Innenstadt zurückziehen

München * Nach Bekanntwerden der voreiligen und unabgestimmten Kampfmaßnahmen ergeht vom leitenden Offizierskorps ein sofortiger Rückzugsbefehl. Einige Befehlshaber ignorieren diesen Befehl jedoch. Dass es einigen relativ kleinen Einheiten gelingt, ohne größere Verluste bis in den Stadtkern vorzudringen, ist nur der Beweis für das Nichtvorhandensein einer schlagkräftigen Gegenwehr.

Bis zum Abend müssen sich die regierungstreuen Weißen Truppen dennoch wieder aus der Innenstadt zurückziehen oder sie verschanzen sich in der Residenz. Auch den Hauptbahnhof müssen sie wieder an die Rote Armee und die Arbeiterwehr übergeben.

Bei den Angehörigen der Roten Armee und der Arbeiterwehr entsteht andererseits der Eindruck, dass die Weißen durchaus besiegbar sind. Sie wissen freilich nicht, dass sie nur gegen einige befehlswidrig vorgerückte Einzelgruppen gekämpft haben und ihnen nicht die eigentliche Streitmacht gegenübersteht. 

2. Mai 1919
München wird von den Regierungstruppen eingenommen

München * München wird nach harten Kämpfen gegen die sich erbittert verteidigenden Roten von den Regierungstruppen genommen. Bis zum Abend ist die Rote Armee geschlagen und die Stadtviertel von den Regierungstruppen militärisch besetzt.  Die Militärs bereiten sich nun auf die bevorstehende „Säuberung und Befriedung“ vor.

Für Giesing liest sich das dann so: „Da brechen sie in Häuser, durchsuchen die Wohnungen, die Keller, die Böden. Reihenweise schleift man die roten Schützen auf die Straße - stellt sie an die Wand. Und dumpf bricht sich das Krachen der Erschießungssalven an den Mauern“.

Die Wirklichkeit ist oft noch viel grausamer. Nach dem Sieg über die Rote Armee durchkämmen die Weißen fast alle Häuser Haidhausens, der Au und Giesings. Über 5.000 Münchner, die irgendwie verdächtig erscheinen, werden verhaftet. Über eintausend, darunter viele unschuldige, oftmals denunzierte Menschen, müssen sterben.

Die letzten Einheiten der Roten Armee werden am 4. Mai in der  Umgebung von München zerschlagen. Vereinzelte Feuergefechte in der Stadt dauern noch bis zum 22. Mai an. 

26. September 1923
Generalstaatskommissar von Kahr verhängt den Ausnahmezustand

München * Der gerade zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten ernannte Gustav Ritter von Kahr verhängt den Ausnahmezustand in Bayern.

  • Damit unterstellt er die in Bayern stationierten Einheiten der Reichswehr seinem Kommando.
  • Gleichzeitig verbietet er das Erscheinen der sozialdemokratischen Zeitung Münchener Post. 
23. September 1933
Antrag auf Umbenennung der Schüleinstraße in Berg am Laim

München-Berg am Laim • Der NSDAP-Stadtrat W. Holzwarth stellt den Antrag auf Umbenennung der Schüleinstraße und des Schüleinplatzes in Berg am Laim. In seiner Begründung gibt er an, dass der „Kommerzienrat Joseph Schülein keine besonderen Verdienste, weder in sozialer Hinsicht, noch um die Stadtgemeinde München im Besonderen, nachgewiesen werden können“ und aus diesem Grund „keine Veranlassung besteht, dass in einem nationalsozialistischen Staate eine Strasse und ein Platz nach einem Juden benannt werden. 

Schülein war Hauptaktionär und Aufsichtsrat-Vorsitzender der Löwenbrauerei und bei seinem nicht unbeträchtlichen Einkommen und grossem Vermögen, dürfte es wohl nicht als besonderes Verdienst anzurechnen sein, wenn er von diesen Geldern wieder einen kleinen Bruchteil der Allgemeinheit für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellte. [...]

Ausserdem hat meines Wissens gerade Schülein dafür gesorgt, dass der grösste Teil der Landbrauereien Bayerns [mehrere 1.000 Betriebe] durch die Löwenbrauerei aufgekauft wurden. Sämtliche aufgekauften Betriebe wurden sofort geschlossen, wodurch die in Bayern blühende Land-Bier-Industrie vollständig vernichtet wurde. Die daraus sowohl für die einschlägige Industrie und das Handwerk, als auch für den Arbeitslosenmarkt entstandenen und zugefügten Schäden sind gar nicht zu übersehen.“

3. Dezember 1933
Michael von Faulhabers Adventspredigt in der Michaelskirche

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber hält seine Adventspredigt in der Michaelskirche. Darin weist er darauf hin, dass sich in der deutschen Kultur seit dem frühen Mittelalter zahlreiche Einflüsse aus dem Alten Testament, also aus der jüdischen Kultur, finden:

„Im Besonderen verdanken die menschliche Kultur und christliche Religion dem Alten Testament einen reinen und erhabenen Gottesgedanken.“ Und weiter: „Wir müßten unsere deutschen Klassiker Lügen strafen, wollten wir das Alte Testament mißachten und aus den Schulen und Volksbüchereien verbannen. Wir müßten die Geistesgeschichte unseres Volkes verleugnen.“

Über die Juden sagt er: „Bei keinem anderen Volk findet sich eine solche Schriftenreihe, worin so klar, so bestimmt, so einheitlich die Grundwahrheiten des religiösen Lebens dargeboten werden.“  

Diese und noch andere Worte des Respekts machte er zunichte mit den dann kommenden Sätzen: „Nach dem Tode Christi wurde Israel aus der Offenbarung entlassen. Sie hatten die Stunde der Heimsuchung nicht erkannt. Sie hatten den Gesalbten des Herrn verleugnet und verworfen, zur Stadt hinausgeführt und ans Kreuz geschlagen. Damals zerriß der Vorhang im Tempel auf Sion und damit der Bund zwischen dem Herrn und seinem Volk. Die Tochter Sion erhielt den Scheidebrief, und seitdem wandert der ewige Ahasver ruhelos über die Erde.“ 

Mit solchen Schuldzuweisungen und Verleumdungen geht es weiter. Faulhaber spricht immer wieder von den Israeliten, auf denen der Zorn Gottes ruhe. Solche Worte sind in normalen Zeiten schon bedenklich. In Zeiten, in denen staatlich verordnete „Judenschelte“ und Boykottmaßnahmen an der Tagesordnung, in denen Verhaftungen, Beschimpfungen, ja sogar Morde nichts Außergewöhnliches sind, verschlimmern solche Worte die Situation nur noch. 

20. September 1934
Studenten sollen im Kameradschaftshaus wohnen

Berlin - München-Haidhausen * Der Reichsführer der Deutschen Studentenschaft ordnet an, dass zur weltanschaulich einheitlichen Erziehung des akademischen Nachwuchses, den er „als revolutionären Stoßtrupp des Nationalsozialismus an den Hochschulen“ sieht, jeder Studienanfänger des kommenden Wintersemesters  die beiden ersten Semester an derselben Hochschule hören und dabei in einem von der Deutschen Studentenschaft anerkannten Kameradschaftshaus wohnen soll.

27. März 1947
Der Gründungskongress des Bayerischen Gewerkschaftsbundes - BGB

München-Ramersdorf * Unter dem Motto „In der vereinten Kraft muss unsere Stärke liegen“ findet vom 27. bis 29. März 1947 in einer Großküche in der Rosenheimer Straße in München der Gründungskongress des Bayerischen Gewerkschaftsbundes - BGB statt. Der BGB bildet den Dachverband für insgesamt 13 Gewerkschaften.

Als Lehre aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik ist das Prinzip der Einheitsgewerkschaft zentral: Überkonfessionell, parteipolitisch ungebunden, „ein Betrieb, eine Gewerkschaft“

12. Oktober 1949
Der Gründungskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes

München-Isarvorstadt - Museumsinsel * Mit einem Gründungskongress im Deutschen Museum wird der Deutsche Gewerkschaftsbund - DGB von 16 Branchengewerkschaften ins Leben gerufen. Der Bayerische Gewerkschaftsbund - BGB löst sich zuvor als Landesorganisation auf und geht in den DGB-Bezirk Bayern über. Das „Parlament der Arbeit“ wählt den 74-jährigen Hans Böckler zu seinen Vorsitzenden.

Mit der Gründung des DGB wird auch die politische Spaltung der Arbeiterbewegung aus der Weimarer Republik überwunden. Nun gilt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft, also einer parteipolitisch neutralen Organisation, die sich ausschließlich um Fragen der Arbeitnehmer*innen widmet. 

7. Februar 1983
Eine Pershing II-Rakete statt dem Friedensengel

München-Haidhausen * Während der Friedensengel renoviert wird und sein Platz auf der Säule leer ist, setzt die „Initiative für die totale Nachrüstung“ eine vier Meter lange Attrappe einer Pershing II-Rakete auf den leeren Sockel der Säule in 23 Metern Höhe. Sie steht dort genau zwei Stunden und fünfzehn Minuten, bevor sie behördlich entfernt wird. Die Polizei nimmt Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Allgemeinheit auf und bittet die Münchner Bevölkerung um Mithilfe. 

Rechtzeitig vor der geplanten Aufstellung der Pershing II-Raketen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt die Polizei ein für alle mal klar, was juristisch von den hierfür Verantwortlichen zu halten ist: „Sie sind Kriminelle.“

12. März 1987
Der Europäische Gerichtshof entscheidet für die Importfreiheit

Luxemburg * Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet für die Importfreiheit. Damit darf Bier aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft auch in die BRD gebracht und vertrieben werden. Auch dann, wenn es dem Bayerischen Reinheitsgebot nicht entspricht.

1996
Das Internationale Generalsekretariat des Templer-Ritterordens in Köln

Köln * Der Templer-Ritterorden nennt sich jetzt „Ordo Militiae Templi Hierosolymitani“ - „Christlicher Ritterorden vom Tempel zu Jerusalem“. Der Sitz des Internationalen Generalsekretariats ist Köln.

  • Der Orden hat circa fünftausend Mitglieder und ist in dreißig Priorate gegliedert.
  • An der Spitze der Ordensleitung steht ein Großmeister. 
  • Männer und - inzwischen auch - Frauen können ab dem 18. Lebensjahr Ordensritter und Ordensdamen werden.
  • Ziele des Ordens, der auch karitativ tätig ist und Einrichtungen in Palästina und Israel unterstützt, sind die „Förderung der Einheit aller Christen“ und der „Erhalt der christlichen Kultur des Abendlandes“.
März 2004
Der Untergiesinger Hochbunker wird umgebaut

München-Untergiesing * Mit dem Umbau des Luftschutzbunkers an der Claude-Lorrain-Straße wird begonnen. Zunächst müssen die dicken Bunkerwände bis auf ein Betonskelett abgetragen, die Wandstärke mit einer Betonfräse von 2,40 auf 1,20 Meter halbiert, neue Decken eingezogen und die Haustechnik installiert werden.

Dank raumhoher Fensterfronten ist es dort jetzt hell und freundlich, wo bis vor Kurzem nur durch schmale Schlitze schwaches Tageslicht eindrang. Alleine die Umbaukosten erfordern einen Finanzaufwand von 1,6 Millionen Euro. 

Jede Wohneinheit des inzwischen sechsstöckigen Gebäudes besteht aus 120 bis 130 Quadratmetern.
Die beiden oberen Stockwerke, die das Architekten-Team - auch um den Kostendruck zu mindern - auf den ursprünglich vierstöckigen Bunker gesetzt hat, bestehen sogar komplett aus einer Glas- und Stahlkonstruktion. Nichts behindert in diesen Luxus-Lofts den Panoramablick auf die Isarauen und die Silhouette der Innenstadt.

19. September 2009
Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt

München-Theresienwiese * Im § 53 der Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt Abt. Veranstaltungen heißt es Thema Bierausschank:

  • „Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier.
  • Diese Tradition gilt es weiter zu wahren.
  • An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das den Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden.
  • Das Festbier darf nur in Maßkrügen (1,0 l Gefäßen) und das Weißbier in 0,5 l Gefäßen (Weißbierglas) ausgeschenkt werden“.