Münchner Zeitensprünge
1. Januar 1814

Das Volljährigkeitsalter im Königreich Baiern wird auf 21 Jahre festgesetzt

Königreich Bayern * Das Volljährigkeitsalter im Königreich Baiern wird - ohne Unterschied des Standes oder Geschlechts - einheitlich auf 21 Jahre festgesetzt. Bisher waren die Regelungen in den einzelnen Reichsteilen Baierns unterschiedlich. 

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