Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
27. September 1651
Kurfürst Maximilian I. stirbt in Ingolstadt

Ingolstadt - München-Kreuzviertel * Kurfürst Maximilian I. stirbt in Ingolstadt. Er wird in der Münchner Michaelskirche beigesetzt. 

Sein Nachfolger wird Kurprinz Ferdinand Maria, dessen Regentschaft bis zu seiner Volljährigkeit seine Mutter, die Kaisertochter Maria Anna, übernimmt.

26. Mai 1679
Kurfürst Ferdinand Maria stirbt in Schleißheim

Schleißheim • Kurfürst Ferdinand Maria stirbt in Schloss Schleißheim im Alter von 42 Jahren. Er wird in der Fürstengruft der Theatinerkirche - neben seiner Ehefrau Henriette Adelaide - beigesetzt.

Sein Nachfolger auf dem Thron wird sein erstgeborener Sohn Max Emanuel, der aber aufgrund seiner noch nicht erreichten Volljährigkeit noch bis zu seinem 18. Geburtstag [11. Juli 1680] von seinem Onkel Maximilian Philipp Hieronymus bevormundet wird. 

30. Januar 1833
König Otto von Griechenland trifft in Nauplia ein

Nauplia * König Otto von Griechenland trifft im Geleit von 33 Segelschiffen mit der britischen Fregatte Madagaskar in der damaligen griechischen Hauptstadt Nauplia ein. Mit Otto reisen 3.500 bayerische Soldaten, eine größere Zahl Wissenschaftler und Verwaltungsbeamte sowie ein dreiköpfiger Regentschaftsrat, bestehend aus dem ehemaligen bayerischen Finanzminister Joseph Ludwig Graf von Armansperg, dem Kgl. Staatsrat Georg Ludwig von Maurer und dem Generalmajor Karl Wilhelm von Heideck. 

Der Regentschaftsrat soll bis zur Volljährigkeit Ottos - in zweieinhalb Jahren - die Regierungsgeschäfte führen. 

27. April 1866
Prinz Otto erreicht seine Volljährigkeit

München * Prinz Otto erreicht seine Volljährigkeit mit Vollendung seines 18. Lebensjahres. Damit steht ihm ein eigener Hofstaat, eine Apanagenvon 80.000 Gulden und eine Beförderung zum Hauptmann im Infanterie-Leib-Regiment zu. 

5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl

München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.

  • Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
  • Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
  • Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.  

Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen.