Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
7. Juni 1805
Das Kurfürstentum Baiern führt die Wehrpflicht ein

München * Das Kurfürstentum Baiern führt die Wehrpflicht ein. Diese gilt jedoch nicht für alle Baiern, denn die Gesetze zur Ergänzung des stehenden Heeres aus den Jahren 1805 und 1812 gestatten dem städtischen Bürgertum „großzügige Befreiung vom Wehrdienst“.

28. September 1810
Der Lohnkutscher Franz Baumgartner schlägt ein Pferderennen vor

München * Der Münchner Lohnkutscher Franz Baumgartner, der in der Kavallerie-Division der Nationalgarde III. Klasse seine Wehrpflicht als Unteroffizier ableistet, schlägt - neben den vom Staat ausgerichteten und finanzierten Hochzeitsfeierlichkeiten - ein Pferderennen vor.

30. Januar 1868
Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft

München *  Das neue Wehrgesetz tritt in Kraft, das eine aktive Armee mit dreijähriger Dienstzeit, Reserve und Landwehr erschaffen hat und das Einstehersystem sowie die bisherige Landwehr älterer Ordnung beseitigt. Damit gibt es auch in Bayern eine wirkliche Wehrpflicht. 

Das Gesetz beinhaltet auch, dass Frei-Gewordene oder Untaugliche drei Jahre lang ein Wehrgeld in Höhe von drei bis 100 Gulden zu entrichten haben. Diese Regelung bleibt aber nur bis 1872 bestehen. 

30. Juli 1872
Grundlage für die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht

München * Für das Königreich Bayern wird die Militärersatzinstruktion erlassen und damit das Militär ausgebaut. Die wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr nach der Heimat des Pflichtigen konskribiert wird, sondern die Kontrolle und Aushebung aufgrund von Geburtslisten und des Aufenthaltsorts erfolgen. Damit ist gegenüber dem bisherigen Verfahren, welches die Heimatzugehörigkeit in den Vordergrund stellte, eine einfachere und zuverlässigere Grundlage für die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht geschaffen.

1893
Musterung erstmals in der Alten Isarkaserne

München-Isarvorstadt * Die Musterung der Wehrpflichtigen - also die Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst - wird in den zweiten Stock des Hauptgebäudes der Alten Isarkaserne durchgeführt. Bis dahin wurde die Musterung der Wehrpflichtigen im nördlichen Teil der Schrannenhalle durchgeführt. Die Musterungen finden zu dieser Zeit zum Kalenderquartal statt. 

Dazu müssen die dafür notwendigen Akten nun vom Rathaus in das Aushebungslokal auf die Kohleninsel gebracht werden. Nach Beendigung der Aufgabe werden die Unterlagen wieder ins Rathaus zur weiteren Verarbeitung und Aufbewahrung zurückgeführt. Das ist nicht nur umständlich, sondern auch nicht ganz ungefährlich: „Beigetragen zu dem Entschluss, das ganze Amt auf die Kohleninsel zu verlegen, mag haben, dass einmal bei einem solchen Transport ein Windstoß eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Stammrollen entführte und den grünen Fluten der Isar zutrug, die sie nicht mehr herausgab.“ 

1894
Das Städtische Wehramt zieht auf die Kohleninsel

München-Isarvorstadt - Museumsinsel * Das Städtische Wehramt, das zuvor im Rathaus untergebracht war, zieht auf die Kohleninsel. Die Musterung der Wehrpflichtigen findet anfangs noch in der Schrannenhalle statt, weshalb die notwendigen Akten jedes Mal vom Wehramt zum Musterungslokal und danach wieder zurückgebracht werden müssen.

Das war nicht ganz ungefährlich, wie nachstehender Bericht beweist: „[...] bei einem solchen Transport [hat] ein Windstoß eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Stammrollen entführt und den grünen Fluten der Isar zugetragen, die sie nicht mehr herausgab“.

30. Januar 1918
Den Streikenden wird mit Bestrafung gedroht

Berlin * Auch hier schlägt - wie zuvor schon in Wien - das Imperium zurück.

Am Nachmittag lässt der für Berlin zuständige Befehlshaber, Generaloberst Gustav von Kessel, alle Versammlungen und Streikkomitees verbieten und verlautbaren: Wer sich den Befehlen nicht fügt, setzt „sich schwerster Bestrafung nach den Vorschriften des Belagerungszustandes aus; die Wehrpflichtigen unter ihnen werden außerdem militärisch eingezogen werden.“

Der Arbeiterrat gibt nicht nach. Die Arbeitskampfmaßnahmen werden erfolgreich weitergeführt. 

22. Februar 1918
Das Kriegsministerium kategorisiert die Streikleitungen

München * Das bayerische Kriegsministerium unterscheidet in seiner Analyse die Streikleitungen in

  1. „Führer, die den unabhängigen Sozialdemokraten angehörend, in unmittelbarer Verbindung mit Norddeutschland, vielleicht auch mit dem Ausland stehen und revolutionäre Umtriebe ins Land hereinbringen.
  2. „Den einheimischen Führern der gemäßigten Sozialdemokratie. […] Sie haben die Bewegung bisher vielfach in besonnene Bahnen gelenkt, vertreten aber natürlich aus parteitaktischen Gründen den Demonstrationsstreik als ein zuverlässiges politisches Mittel.  
  3. „Der Masse der beteiligten Arbeiterschaft, die unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen jeder verhetzenden Einwirkung besonders zugänglich ist.“

Und weiter schlägt das Kriegsministerium vor: 
„Führer der unter 1) bezeichneten Art sind, wenn irgend möglich, aus ihrer Umgebung zu entfernen und zwar solche, die sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig oder dringend verdächtig gemacht haben durch polizeiliche vorläufige Festnahme und Erwirkung eines richterlichen Haftbefehls – Wehrpflichtige durch Einberufung, Versetzung, Abstellung ins Feld -, Nichtbayern durch Aufenthaltsverbot auf Grund Art. 42 des Kriegszustandsgesetzes.“