München * Für das Königreich Bayern wird die Militärersatzinstruktion erlassen und damit das Militär ausgebaut. Die wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr nach der Heimat des Pflichtigen konskribiert wird, sondern die Kontrolle und Aushebung aufgrund von Geburtslisten und des Aufenthaltsorts erfolgen. Damit ist gegenüber dem bisherigen Verfahren, welches die Heimatzugehörigkeit in den Vordergrund stellte, eine einfachere und zuverlässigere Grundlage für die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht geschaffen.