Münchner Zeitensprünge
2000
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um 1. Februar 1176
Der Bruch zwischen Friedrich Barbarossa und Heinrich dem Löwen

Chiavenna * Es kommt zum Bruch zwischen Friedrich Barbarossa und Heinrich dem Löwen, nachdem der Herzog in Chiavenna am Comer See dem Kaiser die militärische Unterstützung für dessen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Lombardei versagt. Denn als Gegenleistung verlangt Herzog Heinrich der Löwe die Kaiserpfalz Goslar und deren reichen Silberminen. Eine Forderung, die der Kaiser strikt ablehnt.  

Es kommt angeblich zum Kniefall des Kaisers vor dem mächtigen und uneinsichtigen Herzog - und damit kommt es unausweichlich zum Konflikt. Nun beginnt der Stern des Löwen zu sinken, denn ein kaiserlicher Kniefall gehört zum Zeremoniell der staatlichen Ordnung und gilt zugleich als ein Verfassungselement. Da sich aber der Welfenherzog auch durch diese kaiserliche Geste nicht erweichen lässt, verletzt er die Regeln, was ihm als Überheblichkeit, Hochmut und Verachtung gegenüber dem Reich und dem Kaiser ausgelegt wird. 

31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

22. Januar 1621
Herzog Maximilian I. heimlich als Kurfürst vorgesehen

Wien * Der als „Winterkönig“ verunglimpfte wittelsbachisch-pfälzische Kurfürst Friedrich V. wird vom Kaiser geächtet und verliert seine Kurfürstenwürde sowie die Oberpfalz. 

Erst mit der Reichsacht gegen Friedrich V. entsteht die juristische Voraussetzung, um die Kurwürde neu zu übertragen und die Lehen neu zu vergeben. Baierns Herzog Maximilian I. erhält zwar die politische Zusage, doch der Kaiser kann die Kurwürde nicht einfach privat vergeben, weil sie 

  • Teil der Reichsverfassung ist [= Goldene Bulle],
  • das Gleichgewicht der Kurfürsten verändern und dadurch
  • protestantischen Widerstand provozieren würde.

In der Folge soll auch die Bevölkerung wieder in den Schoß der katholischen Kirche zurückgeführt werden. Die Oberpfalz war 

  • zwischen 1556 und 1563 lutherisch, 
  • zwischen 1563 und 1576 calvinistisch reformiert, 
  • zwischen 1576 bis 1583 wieder lutherisch und 
  • zwischen 1583 und 1628 erneut calvinistisch. 
14. Mai 1632
Geldzahlungen statt Plünderung und Mord

München - Freising * Der kurfürstliche Kriegsrat Johann Küttner und die Münchner Bürgermeister Friedrich Ligsalz und Ferdinand Barth sowie der Stadtrat Paulus Parsdorfer reisen nach Freising. Dort treffen sie den Schwedenkönig Gustav Adolf und bitten ihn

  • um Schonung der Stadt vor Brand und Plünderung,
  • die Sicherung der Personen und Eigentum und
  • die Bewahrung von Religion und politischer Verfassung.

Sie bieten dafür die Bezahlung einer Kontribution [Geldzahlung] an.

14. Juli 1790
Dank- und Huldigungsadresse der Bürgerschaft an den Kurfürsten

München * Um den immer lauter werdenden Klagen über den „Missbrauch der Fürstenmacht“ und die „Missachtung der Bürgersorgen“ die Wirkung zu nehmen, tritt Benjamin Thompson die Flucht nach vorne an. Er organisiert für den ersten Jahrestag des Sturmes auf die Bastille eine öffentliche Dank- und Huldigungsadresse an den Kurfürsten.  

Zu diesem Zwecke lässt er eine Druckschrift vorbereiten, die im Namen anonymer Bürger - in einer äußerst unterwürfigen Formulierung - die Reformmaßnahmen des vergangenen Jahres preisen und Kurfürst Carl Theodor als „Quelle aller wahrhaft bürgerlichen Glückseligkeit“ hervorhebt. Damit verletzt der Amerikaner die „magistratische Alleinvertretungskompetenz in Angelegenheiten der Bürgerschaft“.  

Der Magistrat, den man bei der Formulierung der Adresse übergangen hat, sieht sich in seiner verfassungsrechtlichen Position als Sprecher der Bürger verletzt und distanziert sich von dem ganzen Vorgang. 

28. Juli 1790
Der Magistrat greift die verfehlte Regierungspolitik des Landesherrn an

München * Der Magistrat, den man bei der Formulierung der „allgemeinen Dank- und Huldigungsadresse der Münchner Bürgerschaft an den Kurfürsten“ übergangen hat, sieht sich in seiner verfassungsrechtlichen Position als Sprecher der Bürger verletzt und distanziert sich von dem ganzen Vorgang.

Der Magistrat verbreitet eine Rechtfertigungsschrift, in welcher er die Intrige Sir Benjamin Thompsons aufdeckt und eine „Verbindung zwischen einer verfehlten Regierungspolitik und den revolutionären Vorgängen in Frankreich“ herstellt. 

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

um 10. August 1800
Weitere Flugschriften werden baiernweit verteilt

München * Eine Flugschrift mit dem Titel „Wahrer Überblick der Geschichte der baierischen Nation, oder das Erwachen der Nationen nach einem Jahrtausend“ wirft Kurfürst Max IV. Joseph vor, „durch seinen Menschenverkauf, durch seine Verschwendung, durch die immerwährende Aushebung und gänzliche Entvölkerung des Landes, durch die volle Verwirrung, die er stiftete, alle Achtung, alles Zutrauen verloren“ zu haben.

Gleichzeitig formuliert die Schrift ein in die Zukunft gerichtetes politisches Programm einer Republik in Süddeutschland:  

  • „Baiern, vereint mit Schwaben, wird das österreichische Joch abschütteln [...] und [...] vereinigt mit einem Teile Frankens [...] sich eine auf Unabhängigkeit, Freiheit und Gleichheit gegründete Verfassung geben“.  
  • Zur Umsetzung dieses Zieles erhofft sich die „Flugschrift“ die Unterstützung der „Republik Frankreich“.  

Diese Flugschriften finden nicht nur in der Stadt ihre Leser. Da sie auf der Schranne meist heimlich in die Säcke gesteckt wird, verbreitet sich der revolutionäre Inhalt auch auf dem Land. Durch die bloße Anwesenheit der Franzosen wagen sich die Zensurbehörden nicht, entschlossen gegen die Flugschriften vorzugehen. 

10. November 1800
Die Amberger Verordnung beendet Baierns ausschließliche Katholizität

Amberg * In der Amberger Verordnung schreibt Kurfürst Max IV. Joseph, dass die Meinung,

  • wonach die katholische Religionszugehörigkeit eine wesentliche Bedingung der Ansässigmachung in Baiern sei, sich als nachteilig für die Industrie und Kultur im Land erwiesen habe und
  • sich diese weder aus der Reichs- noch in der Landesverfassung begründen lasse.

Allerdings veröffentlicht er die Verordnung nicht in der üblichen Art, sodass der Magistrat der Haupt- und Residenzstadt dem Pfälzer Weinwirt Johann Balthasar Michel aus Mannheim das Münchner Bürgerrecht verweigert und so die Übernahme der Weingastwirtsgerechtsame der Eheleute Rasp verhindert.

um 25. August 1803
Österreich zieht einen Gewinn aus der baierischen Säkularisation

München-Angerviertel - Wien * In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger, dessen Äbtissin Mitglied der Landschaft ist. Es ist eines der siebzig Landsässigen Klöster in Altbaiern, das durch den verfassungsrechtlichen Schutz erst im Jahr 1803 aufgehoben werden kann.

Auch Österreich zieht - damals noch als baierischer Verbündeter - einen erheblichen Gewinn aus der Aufhebung der baierischen Klöster. Diese haben ihre Aktiva - aufgrund der in Baiern nicht vorhandenen Bankhäuser - bei der Wiener Bank angelegt. Nach der Klosteraufhebung kassiert Österreich diese Guthaben ein und beschlagnahmt deren Grundherrschaften, vor allem Weingüter in Südtirol und in anderen habsburgischen Gebieten. Baiern muss dagegen die Schulden der Klöster übernehmen.

18. Mai 1804
Napoleon Bonaparte wird als erblicher Kaiser von Frankreich proklamiert

Paris * Eine Änderung der Verfassung mit 74 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung bringt Frankreich das Kaisertum. Auf Betreiben Napoleons einigt man sich auf den Titel eines Kaisers [= französisch: Empereur], da ein monarchischer Titel nötig ist, jedoch der des Königs unliebsame Erinnerungen wecken würde. 

11. August 1804
Kaiser Franz erhebt sich zum Doppel-Kaiser

Wien * Der deutsch-römische Kaiser Franz II. nimmt - ohne Rücksprache mit den Reichsfürsten und unter Bruch der Reichsverfassung - als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. Damit ändert er auch seinen Namen in Franz I. Joseph Karl.

Gleichzeitig gliedert er seinem Kaiserreich sämtlichen Reichsbesitz ein, über den er ohne Zustimmung des Reichstags eigentlich gar nicht hätte verfügen dürfen.

Seine Absicht ist, seine kaiserliche Hausmacht zu erhalten und auch im Fall des Untergangs des alten Reichs die Ranggleichheit mit Napoleon Bonaparte zu wahren. Den Titel des Erwählten Römischen Kaisers trägt er unabhängig davon bis zum 6. August 1806. 

21. September 1805
Kaiser Franz II. bietet den Baiern den Königstitel an

München • Auch Kaiser Franz II. trifft in München ein und bietet als Oberhaupt des das Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dem Kurfürstentum Baiern den Königstitel an, wenn es sich der Dritten Koalition anschließen würde.

Doch das hätte nicht gleichzeitig die Erringung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet, wie sie Napoleon angeboten hat. Diese war aber für Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas die rechtliche Voraussetzung für die inneren Reformen der kommenden zwölf Jahre, insbesondere für die Ausschaltung der Stände und die Schaffung einer Konstitution. Denn noch ist die Ständeverfassung gültig, die durch das Reichsrecht und die Reichsgerichte geschützt ist. 

14. Januar 1806
Max I. Joseph sichert Tirol die Beibehaltung der Landesverfassung zu

München - Tirol * Ein Schreiben Königs Max I. Joseph an die Tiroler Landstände sichert ihnen die Beibehaltung der Landesverfassung zu. Diese Zusicherung ist den Tiroler Deputierten bereits bei ihren Audienzen in München schriftlich gegeben worden. Im Besitzergreifungspatent vom 22. Januar wird sich allerdings kein Hinweis auf die Tiroler Landesverfassung und andere Sonderrechte finden lassen. 

22. Januar 1806
Baiern übernimmt die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol

Tirol * Das Königreich Baiern übernimmt die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol. 

  • Im Besitzergreifungspatent findet sich kein Hinweis mehr auf die gegebenen Zusagen zur Beibehaltung der Tiroler Landesverfassung und andere Sonderrechte.
  • Dagegen wird die Gleichbehandlung aller Untertanen im Königreich hervorgehoben.
10. April 1806
Johann Peter von Langer wird Direktor der Kunstakademie

München * Johann Peter von Langer, der bis dahin die Akademie in Düsseldorf geleitet und gerade die Sicherstellung der Kunstschätze in Düsseldorf und in Schloss Bensberg überwacht hat, wird zum Direktor der neu zu gründenden Akademie der Bildenden Künste berufen und erhält zugleich den Auftrag, deren Verfassung auszuarbeiten.

20. Januar 1808
Ausarbeitung einer eigenen Verfassung für Baiern beschlossen

München * Der baierische Staatsrat beschließt die Ausarbeitung einer Konstitution für das Königreich Baiern.  

  • Man will die bereits vorgenommenen und noch geplanten Reformmaßnahmen absichern und den Zusammenhalt von Altbaiern und den neu hinzugekommenen Territorien Schwaben und Franken durch einen einheitlichen staatsrechtlichen Rahmen festigen.  
  • Außerdem soll verhindert werden, dass durch die geplante Verfassung des Rheinbundes die gerade erst errungene Souveränität des neuen Königreichs infrage gestellt wird.

Erleichtert wird dieser separatistische Schritt dadurch, dass die von Napoleon Bonaparte geforderten Reformen nicht im Widerspruch zu den Reformvorschlägen stehen, die Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas im Jahr 1796 im Ansbacher Mémoire formuliert hatte. 

13. Februar 1808
Montgelas legt den Entwurf einer Verfassung vor

München * Minister Maximilian Joseph von Montgelas legt dem Staatsrat den zum Teil skizzenhaften Entwurf einer Verfassung vor. Noch ist man sich in München nicht sicher, wie schnell Napoleon Bonaparte eine eigene zentralistische „Verfassung für den Rheinbund“ durchsetzen wird.   
Eile war demzufolge angebracht.  

Und so kann die „Konstitution des Königreichs Baiern“ bereits am 1. Mai 1808 verkündet werden. 

8. März 1808
München erhält ein neues Stadtwappen

München * München erhält ein neues Stadtwappen. Die neue Verfassung hat die Aufhebung der kommunalen Selbstständigkeit gebracht. Damit wird auch der Mönch aus dem Stadtwappen entfernt. Nun trägt ein Löwe ein Schild mit einem großen „M“, sozusagen als Vorläufer des Münchner Autokennzeichens. Allerdings steht das „M“ im Schild nicht für München, sondern für den Namen des  Königs: Max I. Joseph. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

um Januar 1809
Erzherzog Johann lädt die führenden Köpfe des Tiroler Widerstands ein

Wien - Tirol * Erzherzog Johann lädt drei der zu den führenden Köpfen des Widerstands zählenden Tiroler nach Wien. Darunter ist Andreas Hofer, der Sandwirt aus dem Passeier. In vertraulichen Gesprächen werden Informationen und Meinungen ausgetauscht und konkrete Vereinbarungen getroffen.

Um mögliche rechtlich-moralische Bedenken der Tiroler Bevölkerung im Aufstand gegen die baierische Landesherrschaft auszuräumen, will der Erzherzog gleich bei Kriegsbeginn ein Besitzergreifungspatent unterzeichnen und damit Tirol wieder mit Österreich vereinen. Damit wären die Tiroler keine baierischen Untertanen mehr, sondern Österreicher. Und wer dann gegen die Baiern kämpft, wäre kein Aufständischer sondern ein Freiheitskämpfer. In der Folge wird die Erhebung Tirols ins Rollen gebracht.

Es sind viele Gründe zusammengekommen, die den Aufstand der Tiroler gegen die baierische Herrschaft letztlich auslösen. Keiner allein hätte ausgereicht:

  • weder die Aufhebung der alten Verfassung noch die Überheblichkeit baierischer Beamter,
  • weder die drückende Steuerlast noch die religionspolitischen Maßnahmen;
  • ja nicht einmal die verhasste Rekrutierung zum baierischen Militär hätte unter anderen Umständen solche verheerende Folgen gezeigt.

Ausschlaggebend war, dass die Tiroler unter Baiern keine Tiroler bleiben durften, sondern zu Südbaiern gemacht wurden.

10. April 1809
Lohe, Falkenau und Birkenleiten kommen zur Vorstadt Au

Vorstadt Au - Untergiesing * Die Lohe, die Falkenau, die Birkenleiten und das alte Untergiesing - oder besser Nieder-Giesing - auf dem heutigen Nockherberg und an der Ruhestraße kommen zur Vorstadt Au. Die Bewohner der Lohe und der Oberen Falkenau wollen aber die Lasten der städtischen Verfassung nicht auf sich nehmen und protestieren lautstark gegen die Zwangseingemeindung.

26. Juni 1814
Österreich ergreift offiziell Besitz von Tirol

Innsbruck - Wien * Österreich ergreift offiziell Besitz von Tirol. Damit endet dort die baierische Herrschaft endgültig. Österreich übernimmt die meisten Errungenschaften der baierischen Verwaltung und hütet sich davor, zu den alten Strukturen zurückzukehren. Selbst die alte Ständeverfassung, deren Abschaffung eine der Hauptursachen des Aufstands von 1809 war, wird nur in sehr mild abgeänderter Form wiederbelebt.

9. März 1815
Kronprinz Ludwigs liberale Verfassungsvorstellungen

München * Kronprinz Ludwig I. gibt in einer von seinem Vater Max I. Joseph angeforderten Stellungnahme zum Verfassungsentwurf eine sehr detaillierte und bemerkenswerte Denkschrift ab, in der der liberal auftretende Ludwig

  • für eine Beschneidung der Kronrechte und
  • für eine Volksrepräsentation mit weitreichenden Kompetenzen plädiert.  
  • In der Konzeption der Gewissens- und Pressefreiheit geht der Kronprinz sogar weit über den Entwurf der Kommission hinaus. 
8. Juni 1815
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet

Wien * Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet. Der Zusammenschluss aller souveränen deutschen Fürsten und Freien Städte tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.  

In der Bundesakte wird der Deutsche Bund als Staatenbund organisiert. Ohne Zentralgewalt, unter der Präsidialmacht Österreichs, ohne Gerichtshof und ohne gewähltes Parlament. Die Bundesversammlung, inoffiziell auch Bundestag genannt, ist eine Gesandtenversammlung. Darin ist sie dem alten Reichstag ähnlich, wie auch das alte Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein Staatenbund war.  

Der Artikel 13 der Deutschen Bundesakte bestimmt für alle Mitgliedsstaaten eine landständische Verfassung. Doch diesem Auftrag kommt das Königreich Baiern nur unvollständig nach, da die Verwirklichung eindeutig ein Rückschritt gegenüber der Konstitution gewesen wäre. Denn in einer landständischen Verfassung hätte sich die Landschaft wieder aus

  • dem landständischen Adel,
  • den landsässigen Prälaten und
  • den Vertretern der Städte und Märkte

zusammengesetzt. Wieder hätte lediglich die Geburt, der Besitz und das Amt die Grundlage zur Beteiligung an der politischen Willensbildung gebildet. 

Weder eine Wahl, noch eine Legislaturperiode ist vorgesehen. Dieses ist schlicht systemfremd. 

24. Oktober 1817
König Max I. Joseph unterzeichnet das Konkordat mit dem Vatikan

München * Die Regierung legt den Konkordatsentwurf König Max I. Joseph zur Unterschrift vor. Neben dem Verzicht auf Kontrollrechte über die Kirche wird der Staat zum Unterhalt der Bischöfe sowie der Domkapitel und zur Wiederherstellung einiger Klöster für Unterricht, Seelsorge und Krankenpflege verpflichtet.  

Weil die religiöse Toleranz und Parität gefährdet scheint, das Konkordat die baierischen Protestanten eindeutig zurückgesetzt hat und gleichzeitig die herausgehobene Stellung der katholischen Kirche im Staat auf ein göttliches Gesetz beruft, ergeht für die neue Verfassung ein neues Religionsedikt, welches den Vertrag mit dem Heiligen Stuhl stark relativiert. Durch einen politisch-juristischen Kunstgriff erhält das Religionsedikt Verfassungsrang, während das Konkordat nur ein Staatsgesetz ist und sich somit unterordnen muss.

17. Mai 1818
Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden wieder hergestellt

München * Das Gemeindeedikt stellt die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden wieder her. In seinem Konzept eines zentralisierten Staates hatte Maximilian Joseph von Montgelas die Selbstverwaltung der Städte, Märkte und Gemeinden abgeschafft. Nach Montgelas‘ Entlassung macht König Max I. Joseph - neun Tage vor dem Erlass einer neuen Verfassung - diese Maßnahme rückgängig.

26. Mai 1818
Die Ständeversammlung hat über die Post mitzubestimmen

München * Seit der Verfassung vom 26. Mai 1818 sind im Königreich Baiern Fragen der Post nicht mehr alleine Angelegenheit des Landesherrn und seiner Regierung. Die Ständeversammlung hat das Recht über die Staatsausgaben und damit auch über die Post mitzubestimmen.

Zu den bevorzugt diskutierten Themen in der Ständeversammlung gehört unter anderem die Frage, ob die Post, als Öffentliche Anstalt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen hat oder ob sie vorwiegend Geld in die immer leeren Staatskassen bringen soll. Immer wieder prangern die Abgeordneten

  • die katastrophalen Dienstleistungen der Post,
  • die Grobheit der Postillione und
  • den miserablen Zustand der baierischen Straßen an.
26. Mai 1818
Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

17. Juni 1818
König Max I. Joseph verkündet ein Religionsedikt

München * König Max I. Joseph verkündet ein Religionsedikt, durch das das Konkordat vom 24. Oktober 1817 stark relativiert wird. Während das Religionsedikt Verfassungsrang erhält, wird das Konkordat diesem als einfaches Staatsgesetz untergeordnet.  Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, weil das Konkordat für die katholische Kirche eine von Gott gegebene hervorgehobene Stellung proklamiert und damit die religiöse Toleranz und Gleichwertigkeit gefährdet hatte. 

31. August 1819
Der österreichische Staatskanzler gegen die bayerische Verfassung

Karlsbad * Der österreichische Staatskanzler Clemens Menzel Fürst von Metternich will in den Karlsbader Verhandlungen vom 6. bis 31. August 1819 nicht nur

  • die Souveränität des Königreichs Baiern, sondern auch
  • die liberalen Errungenschaften der Baierischen Verfassung ernsthaft bedrohen.  

Es ist hauptsächlich Kronprinz Ludwig, der mit vehementem Einsatz die Errungenschaften verteidigen und bewahren kann - auch gegenüber seinem Vater. 

25. September 1819
Der Magistrat übernimmt die organisatorische Verantwortung für die Wiesn

München-Theresienwiese * Nachdem die Stadt München ein Jahr zuvor durch das Gemeinde-Edikt und die Verfassung des Königreichs Baiern erste kommunale Selbstverwaltungsrechte zurückerhalten und sich neu konstituiert hat, übernimmt der Magistrat der Stadt die alleinige organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Unterhaltungsteil des Oktoberfestes, worunter das Pferderennen und das Vogelschießen gemeint ist. Für diesen Teil wird künftig der Name Oktoberfest gebraucht.

Die Ausrichtung des landwirtschaftlichen Teils (Vieh-Prämierung, Ausstellung und Viehmarkt) bleibt in der Verantwortung des Landwirtschaftlichen Vereins. Dieser Teil wird künftig als Landwirtschaftliches Centralfest bezeichnet werden.

Bis heute ist die Landeshauptstadt München der alleinige Veranstalter der Wiesn.

26. März 1820
König Max I. Joseph soll ein Denkmal bekommen

München-Graggenau * Der Magistrat der Haupt- und Residenzstadt München beschließt, König Max I. Joseph ein Denkmal zu setzen. Anlass ist der bevorstehende zweite Jahrestag der Bayerischen Verfassung. Der König soll als „Vater des Vaterlandes“ und als „Friedensfürst“ dargestellt werden.

Zur Aufbringung der Kosten richtet man eine Subskription ein, eine für die damalige Zeit durchaus übliche Vorgehensweise.  An vielen Orten in Deutschland und ganz Europa konstituieren sich im 19. Jahrhundert solche Kommissionen, deren Bestreben es ist, für eine zu ehrende Person - häufig sind es allerdings bürgerliche Größen der Geistes- und Kulturgeschichte - ein Denkmal zu errichten. Sie fungieren als unermüdliche Geldbeschaffer, Ausarbeiter eines Programms und Auftraggeber für einen Künstler.

8. Juni 1820
Die Wiener Schlussakte sichert die Baierische Verfassung

München - Wien * Die Wiener Schlussakte tritt in Kraft. Damit ist die bereits erlassene Baierische Verfassung gesichert. Mit dieser Verfassung steht Baiern an der Spitze des deutschen Konstitutionalismus.  

Immerhin können sich Österreich und Preußen erst unter dem Eindruck der Revolution von 1848/49 zu Verfassungen durchringen. Bis dahin werden die Konstitutionellen Monarchien argwöhnisch als revolutionäre Gebilde betrachtet. 

1825
Bevölkerungsvermehrung und Gewerbeverfassung angestrebt

Königreich Baiern * Eine seit Jahren anhaltende Diskussion über die zu ergreifenden Maßnahmen

  • zur Verbesserung der öffentlichen Finanzen und damit
  • einer Abwehr eines Staatsbankrotts sowie
  • die Anhebung des allgemeinen Wohlstands

führen zum Wunsch nach einer

  • Vermehrung der Bevölkerungszahl und
  • der Liberalisierung der Gewerbeverfassung. 
11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

17. November 1828
König Ludwig I. vergeht die Lust am Liberalismus

München-Kreuzviertel * Die erste Stände-Versammlungen unter der Leitung von König Ludwig I. findet in der Zeit vom 17. November 1827 bis 18. August 1828 statt. Der bayerische Monarch ist gemeinsam mit seinem Leitenden Minister Georg Friedrich Freiherr von Zentner mit großen Erwartungen an dieses Zusammentreffen herangetreten. Die königlich angeordnete prunkvolle Eröffnung der Stände-Versammlung soll eine neue Ära einleiten.  

Der Hinweis in Ludwigs Thronrede erweckt liberale Hoffnungen, auch wenn der König betont, dass ihm die Religion das Wichtigste sei. Das Einbringen von 39 Gesetzentwürfen in beide Kammern durch König Ludwig I. schürt die hohen Erwartungen zusätzlich.  

Doch die Ernüchterung tritt auf beiden Seiten sehr schnell ein. Die Mandatsträger der beiden Kammer wollen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen königlicher Politik verstanden wissen. Und der autokratische und ungeduldige Monarch zeigt sich enttäuscht von dem vielfältigen parlamentarischen Widerstand, den er nicht nach seinem Willen brechen kann. Deshalb vergeht ihm schlagartig die Lust am Liberalismus und an den Reformen.  

Kaum hatte er die politische Verantwortung übernommen, soll sich bei ihm eine lebenslang anhaltende Entfremdung gegenüber der Verfassung einstellen. 

27. Juli 1830
In Frankreich kommt es zur Juli-Revolution

Paris * Zwischen dem 27. und dem 29. Juli 1830 kommt es in Frankreich zur sogenannten „Julirevolution“, bei der der restaurative Bourbonenkönig Karl X. gestürzt und durch den liberalen Bürgerkönig Louis-Philippe ersetzt wird.  

Da diese liberale Bewegung in ganz Europa Auftrieb erhält und es in mehreren Staaten des Deutschen Bundes wie dem Königreich Sachsen, dem Königreich Hannover, dem Großfürstentum Hessen-Kassel und dem Herzogtum Braunschweig zu Unruhen und neuen Verfassungen kommt, erhöht sich beim bayerischen König - völlig berechtigt - auch die Angst vor einem Umsturz, weshalb seine Politik - spätestens jetzt - extrem konservative Züge annimmt. In König Ludwigs I. Regierungszeit gibt es fast 1.000 politische Prozesse. 

20. Februar 1831
Teilnahme an der Ständeversammlung verweigert

München-Kreuzviertel * Die zweite Ständeversammlung in Ludwigs I. Regierungszeit beginnt. Die Sitzungsperiode dauert bis zum 29. Dezember 1831.  

Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer sind im Dezember des Vorjahres neu gewählt worden. Das Ergebnis brachte 62 Abgeordnete auf die christlich-konservative Regierungsseite und 66 Abgeordnete auf der fortschrittlich-liberale Bank der Opposition.  

Weil der Monarch mit dem Wahlergebnis nicht einverstanden ist, macht er von seinem ihm verfassungsgemäß zustehenden „Ausschließungsrecht“ bei fünf zur Opposition zählenden Abgeordneten Gebrauch und verweigert ihnen die Teilnahme an der Ständeversammlung. 

18. April 1832
Einladung zur Verfassungsfeier

Hambach * In verschiedenen rheinbayerischen Zeitungen wird ein Aufruf veröffentlicht, der zu einer „Feier des Jahresgedächtnisses der Verkündigung der Verfassungsurkunde am 26. Mai 1818“ für den 26. Mai 1832 auf die als Ausflugsort genutzte Hambacher Schlossruine einlädt.

20. April 1832
Einladung für ein Volksfest auf dem Hambacher Schloss

Neustadt * 32 Neustadter Bürger laden zu einem Volksfest ein, das der „politischen Diskussion über die Gestaltung eines demokratischen Nationalstaats und über die Mittel zu seiner Durchsetzung“ gewidmet ist. Der Kreis der Einladenden für das „Volksfest auf dem Hambacher Schloss“ setzt sich überwiegend aus wohlhabenden Geschäftsleuten und Gutsbesitzern zusammen. 

Als äußeres Zeichen dafür, dass das Fest einem künftigen und nicht bereits erreichten politischen Ziel gilt, wird es vom bayerischen Verfassungstag am 26. auf den 27. Mai verschoben. Das ist zudem ein Sonntag und damit für die arbeitende Bevölkerung ein wesentlich günstigerer Termin. Ausdrücklich werden auch die Frauen zu dieser politischen Versammlung aufgerufen. 

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

27. Mai 1832
Kritische Töne statt der Vivat-Rufe in Gaibach

Gaibach * Im fränkischen Gaibach wird auf dem Platz der Konstitutionssäule - ähnlich wie am gleichen Tag in Hambach - eine Verfassungsfeier abgehalten. Auch hier werden statt der Vivat-Rufe kritische Töne gegenüber der Regierung angeschlagen. 

Juni 1834
Auseinandersetzungen um die Umbaufinanzierung

München-Graggenau * Monatelang ziehen sich die Auseinandersetzungen um die Umbaufinanzierung des Palais Toerring-Jettenbach hin. Die Ministerien haben wegen der Unzweckmäßigkeit und Unglaubwürdigkeit des Projekts erheblich Vorbehalte. Der teuere Vorbau bringt kaum einen Zugewinn an Raum und ist außerdem durch mangelnde Belichtung nur sehr schlecht nutzbar. Was also soll die entstehenden Kosten rechtfertigen?

Schon deshalb holen die befassten Ministerien einen Gegenentwurf des Maurermeisters Höchl ein, der anstelle der Bogenhalle eine einfache Fassade vorsieht. Doch das steht den Interessen des Königs diametral entgegen. Ludwig I. geht es einzig und alleine um die Gestaltung der Fassade, die er von den Wohnräumen seines Schlosses aus zu sehen bekommt. 

Einen letzten Vermittlungsversuch unternehmen die Minister Maximilian Emanuel Freiherr von Lerchenfeld und Friedrich August Freiherr von Gise im Juni 1834. Wenn der König schon nicht auf den kostspieligen Arkadenvorbau verzichten will, soll er dessen Errichtung doch durch einen Zuschuss aus seinen Mitteln unterstützen, „damit, wenn in künftiger Ständeversammlung dieser Bau zur Sprache kommt und dem Ministerium zum Vorwurf gemacht wird, es habe denselben mit Vernachlässigung des Raums nur im Sinne architektonischer Schönheit geführt, alle Klagen einzelner Mitglieder der Ständeversammlung dadurch beseitigt werden können“.

Der König reagiert rigoros, selbstherrlich und schroff: „Die Stände über Fassaden von Gebäuden zu hören ist der Verfassung nicht gemäß. Einmischung derselben in die Administration leide ich nicht. Dieses ist Mein letztes Wort in Betreff dieses Gegenstandes.“ Da der Generalpostadministrator Lippe nichts weiter als ein opportunistischer Erfüllungsgehilfe des Königs ist, genügt ein Machtwort und die Postdirektion bezahlt den gesamten Umbau des Palais - einschließlich der nicht nur unbrauchbaren, sondern für ihre Belange geradezu unfunktionalen Säulenhalle - aus dem eigenen Haushalt.

1. Juni 1835
König Otto von Griechenland ist volljährig geworden

Nauplia * König Otto von Griechenland ist volljährig geworden und übernimmt damit vom dreiköpfigen Regentschaftsrat die Regierung. Obwohl die griechischen Schutzmächte England, Frankreich und Russland den Griechen bereits vor König Ottos Einsetzung eine Verfassung versprochen haben, regiert Otto zunächst als nahezu uneingeschränkter Herrscher. 

Bestärkt wird der darin von seinem Vater, dem Bayernkönig Ludwig I., der ihm schreibt: „Nicht zu reiflich überdacht kann die Einführung einer Verfassung werden; es ist die Höhle des Löwen, aus der keine Fußstapfen gehen; sie hat Folgen, die man gar nicht voraussieht.“ 

18. September 1837
König Ludwig I. legt sich mit der Stände-Versammlung an

München-Kreuzviertel * König Ludwig I. argumentiert vor der Stände-Versammlung so:

„Die Verfassungsurkunde räumt den Ständen keineswegs das Recht ein, die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben unabänderlich mit verbindender Kraft für die Regierung festzustellen, nur zum Zwecke der Steuerbewilligung wird denselben das Budget vorgelegt; ein Finanzgesetz ist in der Verfassung nicht vorgeschrieben, sondern nur durch eine gezwungene Interpretation ist die bisherige Übung eingeführt worden. Zwingen lasse ich mich nicht, dafür meyne ich, sollte ich zu gut bekannt seyn. [...].“ 

Die Kammer der Abgeordneten wollte einen derartigen Angriff des Königs freilich nicht akzeptieren und selbst die Kammer der Reichsräte ist von den Argumenten des Innenministers Oettingen-Wallerstein überzeugt. Es kommt, was kommen musste: wer dem König nicht nach dem Mund spricht, hat mit Sanktionen zu rechnen, weshalb Ludwig I. seinen liberal geltenden Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein am 4. November 1837 entlässt. 

14. November 1842
Die Stände-Versammlung erhält ein Mitspracherecht

München-Kreuzviertel * Die nächste Stände-Versammlung dauert vom 14. November 1842 bis zum 30. August 1843. Sie ist zu Beginn überschattet vom Ausschluss mehrerer Abgeordneter, hauptsächlich aus der Pfalz.  

Den Schwerpunkt der Verhandlungen bildet wiederholt die Frage der „Erübrigungen“, deren Summe seit dem Jahr 1837 auf fast 30 Millionen Gulden angewachsen ist, und die der König ohne Beteiligung der Volksvertretung für sich beanspruchen will.

Eingespart wurden diese Gelder zum größten Teil bei Infrastrukturmaßnahmen. Dabei war der Zustand der Straßen so katastrophal, dass man amüsiert feststellte, man könne bald nicht mehr zu den Prachtbauten Ludwigs gelangen. Doch der öffentliche Straßenbau interessierte den König nicht, da ihm sonst nicht genügend Geld für „seine Sachen“ bleibt. 

Zudem wird bei der Verwaltung und den Bildungseinrichtungen gespart. Der Bildungsetat bleibt dreißig Jahre lang gleich und beträgt für ganz Bayern nur ein Viertel der Zivilliste für das Königshaus.  

Das Ergebnis der Stände-Versammlung ist das sogenannte „Verfassungsverständnis“, in dem der König seinen Anspruch auf die alleinige Verfügungsmacht über die „Erübrigungen“ aufgeben muss. Das Parlament erhält bei der Verwendung der Gelder ein Mitspracherecht und geht aus dieser Auseinandersetzung gestärkt hervor. 

3. September 1843
Auf dem Athener Schlossplatz kommt es zur Revolte

Athen * Auf dem Athener Schlossplatz kommt es zu einer unblutigen Revolte. König Otto von Griechenland muss seine absolutistische Herrschaft aufgeben und eine parlamentarische Verfassung mit königlicher Oberhoheit anerkennen. Außerdem werden alle bayerischen und fremdländischen Offiziere und Beamten entlassen. 

4. August 1847
Das Adelsdiplom für Lola Montez

München * König Ludwig I. erteilt seinem führenden Minister Georg Ludwig Freiherr von Maurer den Auftrag, das Adelsdiplom für Lola Montez entsprechend dem üblichen Reglement gegenzuzeichnen.  

Vorsorglich teilte ihm Ludwig mit: „Es ist keine Verfassungsverletzung das Grafendiplom zu unterzeichnen, für Adelsverleihungen braucht der König niemand zu vernehmen“. Sollte er sich jedoch sträuben, droht der Bayernmonarch „einen anderen Ministerverweser zu benennen“.  

Gleichzeitig schreibt Ludwig I. seiner Geliebten: „An meinem Geburtstag mache ich mir selbst das Geschenk, Dir die Gräfinnen-Würde zu verleihen.“

1848
Das Bauerntum als staatstragende Schicht

München * Nach der Revolution von 1848 betrachten die politischen Führungskräfte das Bauerntum als staatstragende Schicht und unterstützen und fördern dieses, während sie den Auswirkungen des Fabrikwesens - Proletarisierung der Arbeiter und Niedergang alter Handwerksbetriebe - sehr widersprüchlich gegenüberstehen.

Und tatsächlich bildet das traditionell wirtschaftende Bauerntum und die dörfliche Sozialverfassung eine starke Abwehrfront gegen alle Einflüsse der Industrialisierung.

10. Februar 1848
Ludwigs I. Liebesbeziehung wird zur Staatsangelegenheit

München * Der autokratische König Ludwig I. hält unbeirrt an seinem Vorhaben fest, der Tänzerin Lola Montez das bayerische Indigenat [= Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Heimatrecht] zu übertragen. Er ist der rechtlichen Auffassung, dass er mit der Anhörung des Staatsrats der Verfassung Genüge getan habe.  

Daraufhin fertigt er das Indigenat höchstpersönlich aus, indem er dem Protokoll des Staatsrats vom Vortag hinzufügt: „Den Staatsrat vernommend habend, erteile ich der Senora Lola Montez (Maria de los Dolores Porrys y Montez) das bayerische Indigenat hiemit und das tax- und siegelfrei und mit Beibehaltung ihres dermaligen Indigenats.“  

Um aber dem ganzen Vorgang Gesetzeskraft zu verleihen, muss der Minister des Königlichen Hauses und des Äußeren die Urkunde gegenzeichnen. Dieses Ansinnen lehnt Otto Graf von Bray-Steinburg ab und bittet gleichzeitig um seine Entlassung. Damit ist die ursprünglich rein private Beziehung des bayerischen Monarchen zu seiner Favoritin zu einer Staatsangelegenheit geworden. 

3. März 1848
Staatskanzler Metternich flieht nach England

Budapest - Wien * Der Landtagsabgeordnete Lajos Kossuth hält im ungarischen Reichstag eine Rede, in der er mehr Souveränität für Ungarn fordert. Er greift in seinem Vortrag das Metternich-Regime scharf an und verlangt eine umfassende Reform der Habsburger Monarchie. Die Rede löst begeisterte Zustimmung in den Oppositionskreisen des österreichischen Kaiserreichs aus und gibt den Anstoß zur Wiener Märzrevolution.

Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich verliert daraufhin seinen Rückhalt am kaiserlichen Hof, sieht sich zum Rücktritt gezwungen und flieht nach England. Die Pressefreiheit wird eingeführt und eine Verfassung versprochen. Bis zum 15. März 1848 sind in Wien die zentralen Forderungen der Revolution durchgesetzt. 

3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

6. März 1848
Die Minister wollen eine Weiterentwicklung der Verfassung

München * König Ludwig I. kündigt in einer vom Leitenden Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein verfassten Proklamation Verbesserungen in all den von den Bürgern geforderten Punkten an. Auch die Minister halten die Forderungen für berechtigt und plädieren für eine Weiterentwicklung der Verfassung - und damit für mehr Rechte des Parlaments.

Keiner tritt für die Beibehaltung der ludovizianischen Politik ein. Die weitreichenden Zugeständnisse des Königs kommen einer politischen Bankrotterklärung gleich. 

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

20. März 1848
Die Hoffnungen und Ängste des neu ernannten Königs Max II.

München * Nach 23-jähriger Regierungszeit dankt Ludwig I. ab und überträgt das Herrscheramt an seinen Sohn Max II..Sein Enkel Ludwig (II.) wird dadurch Kronprinz.

Auch wenn sich Max II. nach Außen hin als Musterbild eines bürgernahen, konstitutionellen Staatsoberhauptes darstellt so plagt ihn zeitlebens die Furcht, dass ihm von seinem Volk ein ähnliches oder gar schlimmeres Schicksal bereitet werden könnte, wie seinem abgedankten Vater Ludwig I..

Die revolutionären Begleitumstände, die König Max II. auf den Thron verhalfen und seinen Vater vom selben stießen, haben den neuernannten Bayernherrscher geradezu traumatisch geprägt. Er fühlt sich, nachdem auch das Militär auf die Verfassung vereidigt worden ist, „schutzlos der Demokratie preisgegeben“. Doch nachdem sich die revolutionäre Situation wieder beruhigt hat, kann König Max II. seine politischen Visionen endlich in die Tat umsetzen. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Förderung einer bayerisch-monarchischen Gesinnung. Greifbare Formen nehmen das „Athenäum-Projekt” und der Bau des Prachtboulevards an.

20. März 1848
„Nicht Sklave zu werden, wurde Ich Freyherr“

München * König Ludwig I. stellt in einer Proklamation an das bayerische Volk die zentralen Momente seiner Herrschaft - aus seiner Sicht - dar:  

  • „Treu der Verfassung regierte Ich; dem Wohle des Volkes war Mein Leben geweiht; - als wenn ich eines Freistaats Beamter gewesen, so gewissenhaft ging Ich mit dem Staatsgute, mit dem Staatsgeldern um. [...]
  • Auch vom Throne herabgestiegen, schlägt glühend Mein Herz für Bayern, für Teutschland.“  

Den liberalen Forderungen der Märzrevolution kann und will der Autokrat Ludwig I. nicht entsprechen. „Regieren konnte ich nicht mehr und einen Unterschreiber abgeben wollte Ich nicht. Nicht Sklave zu werden, wurde Ich Freyherr“

22. März 1848
Der sogenannte „Reform-Landtag“ beginnt

München-Kreuzviertel * Der sogenannte Reform-Landtag beginnt. Er wird bis zum bis 30. Mai 1848 dauern. Diese Stände-Versammlung leistet wichtige Arbeit, verabschiedet in nur zwei Monaten 14 Gesetze, die der bayerischen Verfassung liberalere Züge verleihen. 

18. Mai 1848
Das Frankfurter Paulskirchenparlament tritt erstmals zusammen

Frankfurt am Main * Die 585 gewählten Abgeordneten treten erstmals in der Frankfurter Paulskirche zusammen und nehmen - nach einem triumphalen Einzug - auf den Kirchenbänken Platz. Es ist ein Akademiker-Parlament, dem alleine fünfzig Professoren angehören. Drei Viertel aller Abgeordneten haben eine akademische Ausbildung. Nach einem eher chaotischen Start entwickelt die Nationalversammlung in der Folge kontinuierlich alle Elemente eines funktionierenden parlamentarischen Verfahrens.  

Die erste deutsche Nationalversammlung tagt vom 18. Mai 1848 bis zum 30. Mai 1849 an insgesamt 230 Sitzungstagen. An jedem Sitzungstag versammeln sich um 9 Uhr zwischen 400 und 450 Abgeordnete, die für einen nationalen Staat und für eine freiheitliche Verfassung streiten. 

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

4. Juni 1848
Die Ministerverantwortlichkeit wird Gesetz

München-Kreuzviertel * Ein weiteres Reformgesetz von König Max II. ist das Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Kernpunkt dieses Verfassungsgesetzes ist, dass Regierungsanordnungen des Königs nur durch die Gegenzeichnung des verantwortlichen Ressortministers Geltung erhalten. Damit ist der Spätabsolutismus eines König Ludwigs I. mit einem Gesetz beseitigt.  

Freilich verliert damit der König letztlich seine Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, aber das Parlament hat immer jemanden, den es zur Verantwortung ziehen kann. 

5. Oktober 1848
Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst

Berg am Laim * Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst. Als Ergebnis der Märzunruhen des Jahres 1848 wird eine neue bayerische Verfassung verabschiedet, die unter anderem die Leibeigenschaft und die letzten ständischen Privilegien des Adels aufhebt. Damit sterben auch die Hofmarksgerichte. Die Bauern können nun den Grund und die von ihnen bewirtschafteten Bauernhöfe günstigst dem Staat abkaufen.

2. November 1848
Die Reaktion holt zum entscheidenden Schlag aus

Berlin * Mit Blick auf die Vorgänge in Wien holt jetzt auch die preußische Reaktion zum entscheidenden Schlag aus. König Friedrich Wilhelm IV. den reaktionären Grafen Friedrich Wilhelm von Brandenburg mit der Regierungsbildung. Außerdem sollt er die Verfassungsfrage unter Ausschaltung der Nationalversammlung lösen und „die Märzrevolution entschieden und siegreich stürzen“

4. November 1848
Charles Louis Napoleon Bonaparte wird französischer Staatspräsident

Paris * Von der Nationalversammlung in Paris wird eine Verfassung verabschiedet, in der auch die Wahl eines Staatspräsidenten vorgesehen ist. Charles Louis Napoleon Bonaparte, der Neffe des großen Napoleon Bonaparte, kandidiert als Staatspräsident. Er, der anno 1836 und 1840 gegen den Bürgerkönig Louis-Philippe vergeblich geputscht hatte, holt 75 Prozent der Stimmen und damit das Amt des französischen Staatspräsidenten. 

5. Dezember 1848
Preußen erhält - 40 Jahre nach Bayern - eine Verfassung oktroyiert

Berlin * Die Preußische Nationalversammlung wird aufgelöst und eine neue Verfassung oktroyiert. Damit erhält das Königreich Preußen - vierzig Jahre nach Bayern - eine Verfassung.  

Im Gegensatz zu Wien ist der Sieg der Gegenrevolution zwar unblutig errungen, aber dennoch unumkehrbar. 

27. Dezember 1848
Grundrechte des deutschen Volkes verabschiedet

Frankfurt am Main * Die Nationalversammlung in Frankfurt am Main verabschiedet die Grundrechte des deutschen Volkes, die am 28. März 1849 in die Paulskirchen-Verfassung münden wird.  

  • Erbkaiser soll der König von Preußen werden.
  • Anstatt eines Großdeutschland sollte es nur ein Kleindeutschland geben, da Österreich nicht bereit ist, seine nichtdeutschen Gebiete aufzugeben.
15. Januar 1849
Eine linke Mehrheit

München-Kreuzviertel * Der neugewählte Landtag, es war der 13., tagt vom 15. Januar bis 7. März sowie vom 15. Mai bis 11. Juni 1849. Es ist der erste und bislang letzte Bayerische Landtag mit einer linken Mehrheit. Diese Mehrheit vertritt eine andere Auffassung als die Königliche Regierung.  

69 Abgeordnete leisten ihren Verfassungseid nur mit dem Vorbehalt, dass sie durch diesen „an der Anerkennung der Gültigkeit der Reichsgesetze insbesondere der die Grundrechte betreffenden hiedurch nicht gehindert“ sein sollen.  

Bei der ersten öffentlichen Sitzung der Abgeordnetenkammer erklärt sich Innenminister Hermann von Beisler bereit, „die Gesetzgebung Bayerns mit der des deutschen Reiches in Einklang zu setzen. In diesem Sinne werden Ihnen bezüglich der Grundrechte die entsprechenden Vorlagen gemacht werden.“ 

22. Januar 1849
Den Landtag beherrscht das Thema Reichsverfassung

München-Kreuzviertel * König Max II. eröffnet den Landtag im Landtagsgebäude an der Prannerstraße und kündigt eine ganze Serie von Gesetzesvorlagen an. Doch diese Zusammenkunft der Abgeordneten steht unter einem einzigen Thema: der Reichsverfassung, die die Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeitet hat.  

Es entsteht ein heftiger Meinungsstreit, weil das Frankfurter Staatsgrundgesetz von den konservativen Kräften als Eingriff in die Souveränität der Bundesstaaten betrachtet wird. 

3. April 1849
Friedrich Wilhelm IV. will nicht Kaiser von Volkes Gnaden sein

Berlin - Frankfurt am Main * Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die ihm von der Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone ab. Die von Volksvertretern angebotene Krone besteht für Friedrich Wilhelm IV., der in seinem monarchischen Selbstbild vom traditionellen Gedanken des Gottesgnadentums ausgeht und die Idee der Volkssouveränität ablehnt, nur aus „Dreck und Letten“. Ein „Kaiser von Volkes Gnaden“ will er keinesfalls sein. Damit sind auch die Deutsche Einheit und die Reichsverfassung gescheitert.

Die Zurückweisung der Kaiserkrone durch den preußischen König liegt an dessen innerlichen Ablehnung der Frankfurter Reichsverfassung, weil diese von Demokraten und Liberalen beschlossen worden ist. Denn während der Revolutionszeit hat der Preußenkönig immer wieder seine Bereitschaft signalisiert, an die Spitze eines deutschen Bundesstaates zu treten. Er wünscht sich allerdings eine konservativere Verfassung und scheut sich vor dem Titel eines Kaisers.

Viel wichtiger ist ihm, die Zustimmung seiner Standesgenossen, der anderen deutschen Fürsten, zu erhalten. Bereits am 3. April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone des Frankfurter Parlaments ablehnt, lässt er die übrigen deutschen Staaten wissen, dass er an die Spitze eines deutschen Bundesstaates treten wolle, an dem diejenigen Staaten teilnehmen sollen, die dies wünschen. 

23. April 1849
Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab

München * Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab. Der Landtag tagt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.  

In der Folge kommt es zu einer breiten Protestbewegung, die sich in der Pfalz sogar zum Aufstand auswächst. „Es verstand sich bei den Pfälzern von selbst, wenn der König von Bayern nicht deutsch sein wollte, die Pfalz aufhören müsse, bayerisch zu sein“

2. Mai 1849
Wahl eines provisorischen Landesverteidigungs-Ausschusses

Kaiserslautern * Die Vertreter der demokratischen Vereine in der Pfalz wählen in Kaiserslautern einen provisorischen Landesverteidigungsausschuss, der von der bayerischen Regierung die Anerkennung der Reichsverfassung fordert und zur Volksbewaffnung aufruft. 

14. Juli 1849
Die Landtagswahlen sollen andere Mehrheiten ermöglichen

Königreich Bayern * Die für diesen Tag angesetzten Landtagswahlen werden von der Staatsregierung sorgfältig vorbereitet. Sie setzt dabei vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der(höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert; nach den Wahlen jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.  

Die Wahlkreise werden erstmals von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet. Eine Praxis, die die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten wird. Mit den so gewonnenen neuen Mehrheitsverhältnissen kann König Max II. eine Politik der Reaktion verfolgen und versuchen, die Änderungen der Bayerischen Verfassung wieder rückgängig zu machen. 

um 1859
König Max II. gibt resigniert auf

München * König Max II. beendet seine sämtlichen Versuche, die Verfassung zu verschlechtern. Sie scheitern an der hohen Hürde der Dreiviertelmehrheit, die in Titel X Artikel 7 der Verfassungsurkunde des Jahres 1818 festgelegt worden war.  

Der angebliche Leitspruch Königs Max II.: „Ich will Frieden haben mit meinem Volk!“ trat damit tatsächlich ein. Der König erkennt die Unmöglichkeit der Verfassungsänderung gegen den Willen der bayerischen Bevölkerung. 

23. August 1866
Mit dem Frieden von Prag ist Österreich aus Deutschland hinausgedrängt

Prag - Wien - Berlin - München * Mit dem Frieden von Prag drängt Preußen Österreich aus Deutschland. Außerdem annektiert Preußen die umstrittenen Elbherzogtümer Holstein und Lauenburg, das Königreich Hannover, das Herzogtum Nassau und das Kurfürstentum Hessen-Kassel sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main.

Geblieben ist ein Bundesstaat mit 15 Klein- und Mittelstaaten nördlich der Mainlinie, der politisch, wirtschaftlich und militärisch im Norddeutschen Bund von Preußen dominiert wird. Eine sonderbare staatsrechtliche Konstruktion, die keinen langen Bestand haben wird.

Der Norddeutsche Bund erhält ein eigenes Parlament. Seine Verfassung nimmt bereits die des 1870/71 begründeten Deutschen Reiches vorweg.

31. August 1866
König Ludwig II. legt dem Landtag den Friedensvertrag vor

München-Kreuzviertel * Obwohl ihn die Verfassung dazu nicht zwingt, legt König Ludwig II. den Friedensvertrag dem Landtag vor. Nach einer teilweise hitzigen Debatte wird der bayerisch-preußische Friedensvertrag schließlich von beiden Kammern gebilligt. 

An diesem Tag werden sowohl der Friedensvertrag als auch das geheime Schutz- und Trutzbündnis unterzeichnet, das Bayern verpflichtet, Preußen im Fall des Angriffs einer auswärtigen Macht durch die Unterstellung der bayerischen Armee unter preußischem Oberbefehl zu unterstützen. 

12. September 1870
Bayern will Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund

München - Berlin * Der Ministerrat erbittet von König Ludwig II. die Ermächtigung, mit dem Norddeutschen Bund über eine verfassungsrechtliche Verbindung zu verhandeln. Dabei lehnt das Königreich Bayern einen Beitritt zum Norddeutschen Bund ab, stellt aber einen offiziellen Antrag auf Verhandlungen, um im Falle einer Reichsgründung möglichst viele Sonderrechte [= Reservatsrechte] zu erringen. Zudem fordert Bayern von Preußen

  • die Rückzahlung der Kriegsentschädigung von 1866,
  • den vollständigen Ersatz aller im gegenwärtigen Krieg anfallenden Kosten,
  • den Verzicht auf die Düsseldorfer Galerie, auf die Preußen im Jahr 1866 Anspruch erhoben hatte, und
  • einen Gebietszuwachs im Anschluss an die Pfalz. 
13. September 1870
Ein Programm zum raschen Beitritt Bayerns

Berlin - München * Rudolph von Delbrück, der Präsident des Bundeskanzleramtes und Bismarcks Beauftragter für die Verhandlungen mit Württemberg und Bayern, legt ein Programm zum raschen Beitritt Bayerns vor. Das Deutsche Reich soll ein föderaler Staatenbund auf Grundlage des Norddeutschen Bundes werden, dem die Süddeutschen beitreten, ohne ihre Eigenständigkeit zu verlieren.

Daraufhin gibt König Ludwig II. dem Kanzler des Norddeutschen Bundes und preußischen Ministerpräsidenten, Otto von Bismarck, seine Bereitschaft zu einem Verfassungsbündnis bekannt. 

26. September 1870
Eine Einigung mit Preußen liegt in der Luft

München * Die Münchner Konferenz, bestehend aus Vertretern Württembergs und Bayerns, erkennen die Bedingungen der Norddeutschen Bundesverfassung über Bundesoberhaupt, Bundesrat und Reichsrat als annehmbar an. Eine Einigung mit Preußen liegt in der Luft. 

19. Dezember 1870
Kanzler Otto von Bismarck leitet eine Verfassungsänderung in die Wege

Berlin * Nach König Ludwigs II. Kaiserbrief vom 30. November 1870 reagiert Kanzler Otto von Bismarck und leitet eine Verfassungsänderung in die Wege, durch welche die Bezeichnung „Deutscher Bund“ in „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“ eingeführt wird. 

Dies geschieht auch im Einvernehmen mit der bayerischen Regierung. Spätestens jetzt ist es mit der Souveränität Bayerns vorbei. 

30. Dezember 1870
Die Kammer der Reichsräte beschließt den Beitritt zum Reich

München-Kreuzviertel * Zur Annahme der Versailler Verträge vom 23. November 1870 und dem damit verbundenen Reichsbeitritt ist im Bayerischen Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig.  

Diese Verträge regeln die Modalitäten, unter denen die süddeutschen Staaten dem Deutschen Kaiserreich beitreten sollen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Königreich Bayern selbstständig bleiben oder ein Teil des Deutschen Reiches werden soll.  

Die Kammer der Reichsräte, der Vertretung des Hochadels, der Hochfinanz und der hohen Geistlichkeit, hat den Verträgen, die am 1. Januar 1871 in Kraft treten sollen, bereits an diesem 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit zugestimmt. Um die Souveränität des bayerischen Volkes preiszugeben, haben die erklärten „Sachwalter bayerischer Interessen“ genau einen Vormittag gebraucht. 

18. Januar 1871
Die Frage der richtigen Anrede geht weiter

Versailles • Da sich auch am frühen Tag der Proklamation noch nicht abzeichnete, wie die unwillige Hauptperson, König Wilhelm I. reagieren würde, nimmt Bismarck mit dem ranghöchsten anwesenden Fürsten, der den Kaiser proklamieren soll, Kontakt auf. Es ist dies Friedrich I., der Großherzog von Baden. Auf die Frage, wie er gedenke, Wilhelm auszurufen, schockiert dieser Bismarck mit den Worten: „Kaiser von Deutschland, auf Befehl Seiner Majestät.“

Bismarck bittet den Großherzog inständig, Wilhelm I. von der Unmöglichkeit dieser Titulatur zu überzeugen, da dies die süddeutschen Monarchen kaum akzeptieren würden. Außerdem lautet der verfassungsmäßige Titel seit dem 1. Januar bereits „Deutscher Kaiser“

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

8. Juni 1886
Professor Bernhard von Gudden attestiert eine unheilbare Paranoia

München * Professor Dr. Bernhard von Gudden und drei weitere Ärzte attestieren König Ludwig II. - rund zehn Wochen nach Auftragserteilung - eine sehr weit fortgeschrittene und unheilbare Paranoia. Sie stützen sich dabei im Wesentlichen auf Aussagen der Hofbediensteten und ohne mit dem Patienten auch nur ein einziges Wort gesprochen zu haben. 

Mit dem psychiatrischen Gutachten sind aber die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beendigung der Regentschaft von König Ludwig II. gegeben.

Ludwigs Onkel, Prinz Luitpold, erklärt sich nach längerem Zögern und Zaudern zur definitiven Übernahme der Regentschaft - nach der Entmündigung des Königs - bereit und verständigt noch am selben Tag die größeren deutschen Souveräne und Kaiser Franz Joseph von Österreich.

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

20. Juni 1886
Kritik an König Ottos I. Inthronisation

München * Der Journalist Anton Memminger schreibt in der Bayerischen Landeszeitung:  „Um sich auf seinen Sesseln weiter halten und in gewohnter Weise fortwursteln zu können, hat das Ministerium Lutz den Prinzen Otto zum König eingesetzt. [...]  

Allein der klare Wortlaut der Verfassung widerspricht der Ernennung Ottos zum König. In der Urkunde heißt es, dass der König den Eid auf die Verfassung leisten muss. Ein Prinz, der aber nichtfähig ist einen Eid zu leisten, weil er den selben weder verstehen noch halten kann, soll der nun fähig sein, König zu werden? [...]  

Das ganze Volk war auch völlig verblüfft, als ihm das Ministerium einen irrsinnigen Prinzen als König vorstellte. [...]  Wo soll das hinaus? Man kann doch dem Volke nicht zumuten, dass es die Ehrfurcht, Liebe und Achtung, die es dem genialen König Ludwig II. auch im Unglück nicht versagte, auf einen unheilbaren blödsinnigen Prinzen überträgt.“  

Der Verfasser der Zeilen wird wenig später deswegen verurteilt. 

14. November 1911
Prinzregent Luitpold löst den Landtag vorzeitig auf

München-Kreuzviertel * Das Zentrum verweigert die Beratung des Verkehrsetats, weil ihr der linksliberale Verkehrsminister Heinrich von Frauendorfer zu sozialistenfreundlich ist und dem der SPD nahestehenden Süddeutschen Eisenbahnerverband ein Streikrecht einräumt.  

Das Zentrum will sich dem Prinzregenten als regierungsfähig darstellen und versucht sich mit einem scharfen antisozialdemokratischen Kurs zu profilieren. Daraufhin macht Prinzregent Luitpold von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch, löst den Landtag vorzeitig auf und setzt Neuwahlen an. Die letzte derartige Landtags-Auflösung fand im Jahr 1869 statt.  

Bei der Verkündung dieses Beschlusses in der Abgeordnetenkammer vermerkt das Protokoll „lebhaften Beifall links und bei den Sozialdemokraten“

30. Oktober 1913
Verfassungsänderung zur Beendigung der Regentschaft

München-Kreuzviertel * Die Abgeordnetenkammer beschließt ein verfassungsänderndes Gesetz mit 122 gegen 27 Stimmen der Sozialdemokraten. Mit diesem Gesetz kann der „Regent die Regentschaft für beendet und den Thron für erledigt erklären“, wenn „wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens des Königs“ auch „nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht auf Regierungsfähigkeit“ besteht. Damit hat der Prinzregent die Möglichkeit, seinen noch lebenden geisteskranken Cousin, den legitimen König Otto I., zu entthronen. 

Prinzregent Ludwig III. wollte politisch eine Veränderung herbeiführen und konnte mit dem Zentrum und den Liberalen auf eine breite parlamentarische Mehrheit bauen. Doch eine schlichte Proklamation Ludwigs III. zum König wurde von den Abgeordneten als nicht ratsam erachtet, da auch der Prinzregent eine Übertragung der Krone durch den Landtag ablehnte. Schließlich wollte Ludwig III. kein „König von Volkes Gnaden“, sondern ein „König von Gottes Gnaden“ sein.

5. November 1913
Prinzregent Ludwig III. proklamiert sich selbst zum König

München * Prinzregent Ludwig III. proklamiert sich selbst zum König. König Otto I. wird damit durch seinen Vetter Prinzregent Ludwig III. entthront. Eine 27-jährige Regentschaft geht dadurch zu Ende.

Nachdem diese unumstößlichen Fakten geschaffen sind, erkennt der Landtag an, „daß am 4. November 1913 die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Beendigung der Regentschaft bestanden haben“. Die Abgeordneten stimmen dem Antrag brav zu. Daraufhin erklärt König Ludwig III., dass durch seine Thronbesteigung der Titel und die Ehrenrechte König Ottos I. nicht berührt werden. Bayern hat damit - bis zum Tod König Ottos I. am 11. Oktober 1916 - zwei Könige und damit eine Doppelmonarchie.

Doch die Vorgänge um die Inthronisation schadet dem Ansehen König Ludwigs III. und der Monarchie schwer. Deshalb rührt sich auch keine Hand, als exakt fünf Jahre später die Monarchie in Bayern als erster deutscher Einzelstaat sang- und klanglos zusammenbricht.

8. November 1913
König Ludwig III. leistet den Treueeid auf die Verfassung

München * Der neu ernannte König Ludwig III. leistet seinen Treueeid auf die Verfassung. Der Sozialist Kurt Eisner bemerkt dazu nur kurz: „Soeben hat Prinzregent Ludwig der Monarchie das Grab geschaufelt.“

Auf den Tag genau, fünf Jahre später, fällt Ludwig in die Grube, die er sich selbst und der Monarchie geschaufelt hat.

31. Juli 1914
Kaiser Wilhelm II. verhängt den Zustand drohender Kriegsgefahr

Berlin * Kaiser Wilhelm II. bereitet sein Volk auf den kommenden gerechten Verteidigungskrieg gegen angreifende Feinde vor. „Infolge der andauernden und bedrohlichen Rüstungen Russlands“ verhängt er gemäß des Artikels 68 der deutschen Reichsverfassung den „Zustand drohender Kriegsgefahr“.

Nachfolgend die Kernsätze seiner Rede, die mit der Überschrift „An mein Volk!“ in schriftlicher Form verbreitet wird: „Eine schwere Stunde ist heute über Deutschland hereingebrochen. Neider überall zwingen uns zu gerechter Verteidigung. Man drückt uns das Schwert in die Hand. Ich hoffe, dass, wenn es nicht in letzter Stunde meinen Bemühungen gelingt, die Gegner zum Einsehen zu bringen und den Frieden zu erhalten, wir das Schwert mit Gottes Hilfe so führen werden, dass wir es mit Ehren wieder in die Scheide stecken können.

Enorme Opfer an Gut und Blut würde ein Krieg vom deutschen Volk erfordern. Den Gegnern aber würden wir zeigen, was es heißt, Deutschland anzugreifen. Und nun empfehle ich Euch Gott!  Jetzt geht in die Kirche, kniet nieder vor Gott und bittet ihn um Hilfe für unser braves Heer! 

Kaiser Wilhelm II.“

26. Mai 1918
100 Jahre Bayerische Verfassung

München - Königreich Bayern * Der einhundertste Geburtstag der Bayerischen Verfassung werden unter Einbeziehung der Bevölkerung in „schlichter Einfachheit“ begangen. Diese ist nach der Konstitution vom 1. Mai 1808 die zweite Verfassung, die seinerzeit König Max I. Joseph einseitig aus seiner Machtvollkommenheit für Bayern erlassen hat. Die mehrfach geänderte Verfassung gilt im Kern bis zum Ende der Monarchie, also kein halbes Jahr mehr. 

2. September 1918
König Ludwig III. fordert eine Revolution von oben

München * König Ludwig III. fordert gesetzliche Maßnahmen

  • zur Sicherung der Monarchie und
  • zur Stabilisierung des Systems.

Ein neues Kabinett soll gebildet werden, dem sowohl das Zentrum wie die Sozialdemokratie angehören soll.

Da diese Revolution von oben hauptsächlich dem Machterhalt des bestehenden Systems dient, wird sie nur vom konservativen Teil der Bevölkerung unterstützt.

Es wird aber noch bis zum 16. Oktober dauern, bis in Bayern die Frage der Verfassungsreform grundsätzlich erörtert wird. 

5. Oktober 1918
Das vorläufige Mindestprogramm der USPD-Parteiführung

Berlin * Die USPD-Parteiführung hat konkrete Vorstellungen, welche Maßnahmen in der gegebenen, reichlich verfahrenen Lage ergriffen werden sollen.

Außenpolitisch fordert sie

  • die Räumung der von deutschen Truppen besetzten Gebiete und
  • die Abänderung der Diktatfriedensschlüsse im Osten.

Innenpolitisch will sie die

  • Amnestierung der politischen Gefangenen,
  • Aufhebung des Belagerungszustandes,
  • bürgerliche Freiheitsrechte,
  • Aufhebung des Hilfsdienstgesetzes, 
  • demokratisches Wahlrecht in allen Bundesstaaten und
  • die durchgreifende Parlamentarisierung der Verfassung.

Diese Punkte werden dabei als vorläufiges Mindestprogramm verstanden. 

15. Oktober 1918
Die Liberale Fraktion stellt ihre Forderungen vor

München * Die Liberale Fraktion der Bayerischen Abgeordnetenkammer fordert

  • die Abschaffung des bisherigen Beamtenministeriums,
  • die Bildung einer Volksregierung auf parlamentarischer Grundlage unter Beschränkung der königlichen Gewalt und Beiziehung der Sozialdemokraten.
  • Die sofortige Beschlussfassung über die nötigen verfassungsrechtlichen Umgestaltungen und Verwaltungsreformen, insbesondere auch
  • die Einführung des Verhältniswahlrechts.
16. Oktober 1918
Keine Hindernisse für eine fortschrittliche bayerische Verfassung

München-Kreuzviertel * Ministerpräsident Otto von Dandl legt in der Abgeordnetenkammer in seiner Programmrede dar, dass die Regierung und der König einer fortschrittlichen Entwicklung der bayerischen Verfassung keine Hindernisse in den Weg legen wollen. Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Heinrich Held, unterstützt die Reformen, wenn sie die Monarchie erhalten und stärken. Auf die Anliegen der Beamtenschaft vom 5. Oktober geht der Ministerpräsident mit keinem Wort ein. 

21. Oktober 1918
Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fordert

München * Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fasst in seiner außerordentlichen Generalversammlung den einstimmigen Beschluss 

  • zur sofortigen Parlamentarisierung und Demokratisierung der bayerischen Staatsverfassung unter Aufhebung der Reichskammer,
  • für ein Wahlrecht für beide Geschlechter, dem die Verhältniswahl zugrunde liegt,
  • sowie für die Umgestaltung der Verwaltung.
28. Oktober 1918
Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung unterzeichnet

Berlin - Deutsches Reich * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet den Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung, der am 4. November veröffentlicht wird. Damit tritt die Änderung der Verfassung von 1871 in Kraft. Die wesentlichste Bestimmung lautet: „Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags“. Damit ist das Deutsche Reich eine Parlamentarische Monarchie.

Außerdem sagt der Kaiser seine loyale Zusammenarbeit mit der Volksvertretung und der von dieser gestellten Regierung an. Auf Rücktrittsforderungen geht er mit keinem Wort ein. 

2. November 1918
Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber. 

4. November 1918
Der Königliche Staatsrat kommt zu seiner letzten Sitzung zusammen

München-Graggenau * Der Königliche Staatsrat kommt zusammen, um über den Fortgang der Verfassungsreform zu beraten. König Ludwig III. ist - wie seine Berater - der Auffassung, dass den demokratischen Parteien Zugeständnisse gemacht werden müssen, weil alleine damit in dieser Situation dem Staatswohl und der Monarchie gedient werden könne. 

  • Innenminister Dr. Friedrich von Brettreich will etwaige Bedenken gegen die Notwendigkeit einer Parlamentarisierung „unter der Wucht der Ereignisse“ zurückgestellt wissen, da die Wellen einer revolutionären Bewegung jetzt auch auf Bayern übergegriffen hätten. 
  • Ministerpräsident Otto von Dandl will den demokratischen Parteien so weitgehende Zugeständnisse machen, weil in dieser Situation nur so dem Staatswohl und der Monarchie geholfen werden kann. 

Vordringlich sei es jetzt, 

  • dass unter dem Volk kein Zwiespalt herrsche und 
  • die öffentliche Ruhe aufrecht erhalten werde. 

In der letzten von König Ludwig III. geleiteten Staatsratssitzung zieht der Monarch ein denkwürdiges politisches Resümee: 
„Wenn der Krieg ein so schlechtes Ende genommen hat, so können wir in Bayern unseren Schild hochhalten; er ist fleckenlos. Bayerns Heer hat sich ruhmreich geschlagen, Bayern trägt keine Schuld.  Schuld trägt die unglückselige Politik, die schon vor dem Krieg seitens der Reichsleitung geführt worden ist, und noch mehr die Oberste Heeresleitung, die keinen Maßstab hatte für die Grenzen der eigenen Kräfte. […] 

Nach mehr als vierjährigen unerhörten Leistungen und Opfern stehen wir vor einer Niederlage Deutschlands, die es seit Napoleon nicht mehr erlebt hat. Wir müssen Frieden schließen und zwar unter schlechten Bedingungen.“ 

7. November 1918
Gemeinsame Forderungen von SPD und USPD formuliert

München * Am Vormittag treffen sich die Veranstalter der Kundgebung, USPD und SPD, im Gewerkschaftshaus zur Abstimmung des Ablaufs der Massendemonstration. Sie einigen sich auf einen gemeinsamen, acht Punkte umfassenden Forderungskatalog. Er beinhaltet:

  • Den sofortigen Abgang des Kaisers und den Verzicht seines Thronfolgers.
  • Die Vereidigung des deutschen Heeres auf die Verfassung.
  • Die Beseitigung aller Verfassungsbestimmungen, die der Freiheit des gesamten deutschen Volkes entgegenstehen und den Ausbau Deutschlands zu einem demokratischen Staatswesen hemmen.
  • Ausschaltung aller reaktionären Elemente aus der politischen Verwaltung und völlige Demokratisierung der Verwaltungsorganisation.
  • Annahme der Waffenstillstandsbedingungen; grundsätzliche Ablehnung des von den Alldeutschen propagierten Gedankens der nationalen Verteidigung.
  • Sofortige Ergreifung aller Maßregeln, welche die Ordnung, Sicherheit und Ruhe bei Abrüstung und Heimbeförderung der Truppen verbürgen.
  • Schaffung wirksamster Garantien für das Beschwerderecht der Soldaten.
  • Umfassende soziale Fürsorgemaßnahmen für die Notleidenden; Arbeitslosenversicherung; achtstündiger Arbeitstag. 

Bei der Besprechung hat Kurt Eisner „darauf aufmerksam gemacht, dass die Massen doch vielleicht etwas anderes wollen als eine Art feierlichen Spaziergangs“

10. November 1918
Kronprinz Rupprecht kämpft mit allen Mitteln um seine Krone

Lille - München-Kreuzviertel * Ex-Kronprinz Rupprecht legt in einem forschem Telegramm bei der bayerischen Regierung 

  • „Verwahrung ein gegen die politische Umwälzung, die ohne Mitwirkung der gesetzgebenden Gewalten und der Gesamtheit der bayerischen Staatsbürger in Heer und Heimat von einer Minderheit ins Werk gesetzt wurde. 
  • Das bayerische Volk und das seit Hunderten von Jahren mit ihm verbundene Fürstenhaus haben das Recht zu verlangen, dass über die Staatsform durch eine verfassungsgebende Nationalversammlung entschieden wird, die aus freien und allgemeinen Wahlen hervor geht.
  • Dass den heimkehrenden Soldaten die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Stimme abzugeben, ist eine selbstverständliche Forderung.
  • Die bayerischen Soldaten werden dann im Einvernehmen mit den bayerischen Staatsbürgern in der Heimat zu entscheiden haben, wie sie sich zur Frage weiterer Zusammenarbeit mit ihrem Fürstenhause stellen wollen.“

Der Ministerrat des Volksstaates Bayern ignoriert diese papierene Ermahnung übrigens vollkommen zu Recht. Hier spielt der Monarch von Gottes Gnaden plötzlich den Vorbild-Demokraten.

Denn dass sich Rupprecht auf eine noch ausstehende Entscheidung der frei gewählten Vertretung des souveränen Volkes beruft, ist frech. Bis dahin hätte schließlich die Dynastie Wittelsbach nicht im Traum daran gedacht, die Staatsform zum Gegenstand der Entscheidung einer Volksvertretung zu machen. 

15. November 1918
Die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte

München - Freistaat Bayern * Die provisorische Regierung schafft die Rechtsgrundlage für die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte. Sie erlässt eine Verordnung, nach der die „bisher durch Verfassung, Gesetze und Verordnungen dem König persönlich vorbehaltenen Entscheidungen und Verfügungen […] von den Ministern innerhalb ihrer Geschäftsbereiche erlassen“ werden. 

15. November 1918
Hugo Preuß soll die Verfassung der Republik erarbeiten

Berlin * Das Kabinett beruft den liberalen Staatsrechtler Hugo Reuß zum Staatssekretär des Reichsamtes des Inneren. Reuß soll die neue Verfassung der Republik ausarbeiten. Ein Liberaler und kein Sozialdemokrat wird diese wichtige zentrale Aufgabe anvertraut. 

18. November 1918
Ebert wird über die geplante Gegenrevolution informiert

Berlin * Ministerialdirektor Walter Simons informiert Reichskanzler Friedrich Ebert über die Planungen der Obersten Heeresleitung - OHL zur Gegenrevolution. Sie will

  • fünfzehn gut disziplinierte Divisionen in Berlin einmarschieren lassen,
  • die Arbeiter- und Soldatenräte auflösen,
  • Friedrich Ebert zum vorläufigen Reichspräsidenten mit diktatorischer Gewalt proklamieren,
  • den Reichstag sofort einberufen und
  • eine provisorische Reichsverfassung schaffen.

Ebert reagiert zurückhaltend, was von der OHL gedeutet wird, dass er bei einem Erfolg der Aktion mitmachen, aber nicht die Initiative ergreifen würde. 

4. Dezember 1918
Landtagswahlen ohne Beteiligung der Frauen vorgeschlagen

München * Innenminister Erhard Auer schlägt auf der Ministerratssitzung vor, die Wahlen zum Landtag und zur verfassungsgebenden Nationalversammlung möglichst bald und deshalb ohne Frauen durchzuführen, da die Erstellung der Wählerlisten bei einer Einbeziehung der Frauen doppelt so lange dauern würde.

Zum Glück für die Frauen kann sich der bayerische SPD-Landesvorsitzende mit seinen Vorstellungen nicht durchsetzen. 

19. Dezember 1918
Abschaffung des Rätesystems und ein Termin für die Wahl

Berlin * Auf dem Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands wird über die Frage Nationalversammlung oder Rätesystem beraten. Die Mehrheitssozialdemokraten wollen den Vollzugsrat, das Kontrollorgan des Rats der Volksbeauftragten auflösen. Max Cohen von der MSPD stellt deshalb den Antrag, künftig auf die Räte zu verzichten. Die USPD setzt sich für den Weiterbestand ein.

Schlussendlich stimmen die Delegierten mit mit 344 gegen 98 Stimmen 

  • für die Abschaffung des Rätesystems und
  • legen den Termin für die Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung auf den 19. Januar 1919 fest. 
27. Dezember 1918
Neuanfang auf föderaler Grundlage

Stuttgart * In Stuttgart beginnt eine gemeinsame Sitzung der süddeutschen Staaten. An dem Stuttgarter Ländertreffen nehmen teil:

  • Kurt Eisner, der Ministerpräsident von Bayern,
  • Anton Geiß, der Ministerpräsident von Baden,
  • Wilhelm Blos, der Ministerpräsident von Württemberg und
  • Carl Ulrich, der Ministerpräsident von Hessen.

Die Initiative zu diesem Treffen ging vom badischen Ministerpräsidenten Anton Geiß aus, der als Ziel der Konferenz die Abstimmung über das weitere Vorgehen auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung sieht. Kurt Eisner lässt die aktuellen Verfassungsfragen und den künftigen Friedensschluss in die Tagesordnung aufnehmen, um auch hier eine gemeinsame Strategie und gemeinsame süddeutsche Interessen zu entwickeln. 

Der bayerische Ministerpräsident legt dazu ein Papier zur Beschlussfassung vor: „Die […] Vertreter der revolutionären Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen erklären es für ihre Überzeugung, dass die künftige Gestaltung der Einheit des Deutschen Reichs durch Vertrag der Einzelstaaten zustande kommen muss. 
Um diese Neubildung zu erleichtern und zu fördern, beschließen die Vertreter der genannten süddeutschen Staaten, zunächst sich zur Wahrung ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu verbinden.“ 

Eisner schwebt ein Süddeutscher Bund unter Aufnahme von Deutsch-Österreich vor, der das Übergewicht Norddeutschlands aufheben würde, möglicherweise sogar die Führung bei der Neubildung des Deutschen Reiches beanspruchen könnte. Aus seiner Sicht ist das Deutsche Reich durch die Revolution untergegangen und muss daher völlig neu gegründet werden. Dazu muss ein neuer Staatsvertrag geschlossen werden.

  • Bayerns Ministerpräsident will den preußischen Zentralismus vom Süden her - gegen Preußen und Berlin - reformieren.
  • Er will einen Separatfrieden schließen zwischen dem Süddeutschen Bund - unter Einschluss Deutsch-Österreichs - und den Entente-Mächten, dem dann alle deutschen Einzelstaaten beitreten könnten.

Der Vorschlag Eisner, insbesondere die Infragestellung des Reichs, wird allgemein abgelehnt. Zu unterschiedlich sind die Interessen und Standpunkte. Das bayerische Positionspapier kommt nicht einmal zur Abstimmung.

Kurt Eisner, der den kompromisslosen Neuanfang wollte, ist damit gescheitert. Nicht einmal seine Begleiter, Innenminister Erhard Auer und Ministerialrat Josef von Graßmann, haben ihn unterstützt. 

29. Dezember 1918
Gustav Noske und Rudolf Wissell zu Volksbeauftragte gewählt

Berlin * Um 9 Uhr treten die MSPD-Volksbeauftragten mit dem Zentralrat erneut zusammen, um endgültig über die Nachfolge der ausgeschiedenen Regierungsmitglieder zu beraten und noch am Nachmittag die neue Zusammensetzung auf Flugblättern zu veröffentlichen.

Der Zentralrat wählt einstimmig zwei Vertreter der Mehrheitssozialdemokraten - MSPD  in den Rat der Volksbeauftragten. Es sind dies: Gustav Noske und Rudolf Wissell.

Alleiniger Vorsitzender ist nun Friedrich Ebert, der sich für eine Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung einsetzt. Das Deutsche Reich soll möglichst bald eine demokratisch legitimierte Regierung bekommen. 

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

7. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für Bayern veröffentlicht

München - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für den Freistaat Bayern vom 4. Januar wird veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine oktroyierte [= aufgezwungene] Verfassung, die die elementaren Grundsätze der künftigen bayerischen Verfassung verbindlich festlegt. 

19. Januar 1919
Erstmals können Frauen reichsweit wählen und gewählt werden

Deutsches Reich * Erstmals können Frauen in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. 82,3 Prozent der Frauen beteiligen sich an der Wahl.

  • 300 Frauen kandidieren zur Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung. Unter den 423 Abgeordneten befinden sich 37 Frauen. Die meisten weiblichen Abgeordneten gehören der Sozialdemokratischen Partei - SPD an.
  • Rechnet man die Nachrückerinnen dazu, erreicht die Frauenquote 9,6 Prozent. Ein Wert, der erst 1983 wieder erreicht werden wird. 
19. Januar 1919
Wahl zum neuen gesamtdeutschen Reichstag

Deutsches Reich * Die Wahlen zur Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung [= Reichstag] finden statt. Das deutschlandweite Ergebnis lautet:  

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD: 37,9 Prozent = 163 Abgeordnete
  • Christliche Volkspartei - Zentrum: 18,8 Prozent = 91 Abgeordnete
  • Deutsche Demokratische Partei - DDP: 18,1 Prozent = 75 Abgeordnete
  • Deutschnationale Volkspartei - DNVP: 8,6 Prozent = 44 Abgeordnete
  • Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands - USPD: 7,6 Prozent = 22 Abgeordnete
  • Deutsche Volkspartei - DVP: 4,4 Prozent = 19 Abgeordnete
  • Übrige Parteien: 1,6 Prozent = 7 Abgeordnete

Der Wahlkreis Oberbayern und Schwaben erhält 15 Abgeordnetensitze. Davon fallen 6 Sitze auf die BVP, 6 Sitze auf die SPD, 2 Sitze auf den BBB und ein Sitz auf die Deutsche Volkspartei in Bayern - DVP. Von den 15 Abgeordneten gehört keiner der USPD an. 

20. Januar 1919
Entwurf der Weimarer Verfassung wird der Öffentlichkeit vorgestellt

Weimar * Hugo Preuß stellt seinen Entwurf der Weimarer Verfassung der Öffentlichkeit vor.

  • Darin sollen die Rechte der Einzelstaaten stark beschnitten werden.
  • Bayern würde die Militärhoheit, 
  • sein eigenes Post- und Telegraphenwesen sowie 
  • das Recht, direkte Steuern zu erlassen, verlieren. 
  • Das würde auch das Ende der bayerischen Außenpolitik bedeuten.  
  • Aus einem souveränen Einzelstaat soll ein Teilstaat des Deutschen Reichs werden. 
24. Januar 1919
Diskussion um den Entwurf einer Reichsverfassung

München - Berlin * Der bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner reist in Begleitung seines Finanzministers Dr. Edgar Jaffé nach Berlin, um dort über den Entwurf einer Reichsverfassung zu diskutieren und zu beraten. 

25. Januar 1919
Kurt Eisner als Anwalt des Föderalismus

München - Berlin * Ministerpräsident Kurt Eisner nimmt an der Zweiten Konferenz der deutschen Einzelstaaten teil und tritt erneut als Anwalt des Föderalismus auf.

  • Er schlägt vor, die Nationalversammlung in Würzburg zusammentreten zu lassen und
  • versucht, die süddeutschen Staaten zu einem gemeinsamen Widerstand gegen den Verfassungsentwurf von Hugo Preuß zu vereinen. 
25. Januar 1919
Kurt Eisner geht den Staatsrechtler Hugo Preuß an

Berlin * Bei einer Besprechung mit dem Staatsrechtler und Liberalen Hugo Preuß zum Entwurf der Reichsverfassung äußert sich Bayerns Ministerpräsident Kurt Eisner: „Ich warne Sie. Wenn Sie mit diesem Verfassungsentwurf vor die Nationalversammlung kommen, erregen Sie Aufstandsstimmung.“ 

10. Februar 1919
Die vorläufige Reichsverfassung wird verabschiedet

Weimar * Die Deutsche Nationalversammlung verabschiedet das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt in dritter Lesung. Es ist eine vorläufige Verfassung, die so lange gültig ist, bis die endgültige Reichsverfassung erarbeitet und beschlossen wird. 

17. Februar 1919
Auch in Mitteldeutschland wird gestreikt

Mitteldeutschland * Im mitteldeutschen Industriegebiet beginnt ein Generalstreik, nachdem das Wolff‘sche Telegraphenbüro meldete: „Kein Mitglied des Kabinetts denkt daran oder hat je daran gedacht, das Rätesystem in irgendeiner Form, sei es in der Verfassung, sei es in dem Verwaltungsapparat, einzugliedern.“ 

20. Februar 1919
Kurt Eisners Vorstellungen für eine künftige Regierung

München-Kreuzviertel * Das Kabinett-Eisner beschließt, dass die Regierung ihre Ämter zur Verfügung stellt, sich aber bereit erklärt, die Geschäfte fortzuführen bis zur Wahl einer neuen Regierung. Für Kurt Eisner gibt es nur zwei Optionen:

  • Eine sozialistische Regierung unter Zuziehung des Bauernbundes, die auf eine starke Minderheit gestützt ist, oder
  • die gemeinsame Opposition der beiden sozialistischen Parteien gegen ein rein bürgerliches Kabinett.
  • Er ist schon deshalb gegen eine Koalition mit der klerikalen Bayerischen Volkspartei - BVP, weil sozialistische Kulturpolitik nur gegen diese Partei zu machen sei.
  • Den gleichen Standpunkt vertritt er in Bezug auf die Regierungsbildung in der Nationalversammlung des Reiches.  

Er findet für seine politische Auffassung aber nur wenig Zustimmung.

In Bayern will er seine Opposition auf die kraftvolle Mitarbeit der Arbeiterräte stützen, deren weitere Wirksamkeit durch die Verfassung gesichert werden soll. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

22. Februar 1919
Gespräche zur Überwindung der Spaltung der Linken

München * Ernst Niekisch strebt die Wiederannäherung von USPD und SPD an, weshalb drei Mitglieder des Zentralrats - Niekisch, Sauber und Gandorfer - versuchen, durch Gespräche mit Delegierten der Münchner Ortsgruppen von SPD, USPD und Freien Gewerkschaften die Spaltung der Linken zu überwinden und eine sozialistische Einheitsfront zu begründen.

Die sechs Verhandlungsführer bezeichnen sich als „Kommission zur Wiederherstellung der Einheit der sozialdemokratischen Parteien“. Sie erarbeiteten eine Vereinbarung als Grundlage für Verhandlungen unter den von ihnen vertretenen Interessengruppen.

  • In der Präambel wird jeder politische Mord verurteilt, „gleich, von welcher Seite er verübt wird“,
  • und ein Programm sozialistischer Einheit aufgestellt, das die Sicherung der Erfolge der Revolution gewährleisten und einen Bruder- und Bürgerkrieg vermeiden soll.
  • Artikel 1 sieht vor, dass die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte in der Bayerischen Verfassung anerkannt und verankert werden. Rätemitglieder sollen in Ausübung ihres Amtes Immunität genießen. Außerdem sollen sie den Ministerien beratend zur Seite stehen.
  • Nach Artikel 2 sollen die im Amt verbliebenen Minister ihre Stellung behalten und mit anderen Parteigenossen ein sozialistisches Ministerium bilden, dem ein Mitglied es Bayerischen Bauernbundes als Landwirtschaftsminister beitreten soll.
  • Artikel 3 lautet: „Der am 12. Januar rechtmäßig gewählte Landtag wird, sowie es die Verhältnisse gestatten, wieder einberufen werden.“
  • Gemäß Artikel 4 soll das stehende Heer sofort aufgelöst und durch eine republikanische Schutzwehr, die aus Mitgliedern der Freien Gewerkschaften, des Bauernbundes und der organisierten Landarbeiterschaft besteht, ersetzt werden.
  • Nach Artikel 5 wird die Freiheit der Presse grundsätzlich wiederhergestellt, doch werden gleichzeitig - „bis zur Rückkehr geordneter Verhältnisse“ - erhebliche Einschränkungen der Pressefreiheit gefordert.

Wie vorauszusehen war, geben die SPD-Führung und die Freien Gewerkschaften der Vereinbarung unverzüglich ihre Zustimmung.

Anders die Münchner Räte. Sie zeigten sich über die hinter ihrem Rücken stattfindenden Gespräche empört. Eine zur Beratung des Programms einberufene Versammlung löste sich wegen des dritten Artikels in einem Tumult auf. Die Münchner Räte drohen unverhohlen, dass sie einem Zentralrat, der bereit ist, den Landtag anzuerkennen, die Bestätigung verweigern will.

Damit besteht die geforderte und so hoch gelobte Einheitsfront nur noch auf dem Papier. Ernst Niekisch ist jetzt zwar quasi Regierungschef in Bayern. Doch den im Umbruch befindlichen Staat zu lenken, ist alles andere als einfach. Als zentrale Frage bleibt: Welches Regierungssystem - Parlamentarismus oder Räterepublik - soll künftig in Bayern herrschen? 

25. Februar 1919
Die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien

München * Bereits am ersten Tag fordert Max Levien als Delegierter des Revolutionären Arbeiterrats

  • die sofortige Ausrufung der Räterepublik,  
  • die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur UdSSR,  
  • die Versendung wahrheitsgetreuer Flugblätter in fremden Sprachen,  
  • die Entfernung der Republikanischen Schutztruppe,  
  • die Bildung einer Roten Armee sowie  
  • die Annullierung der Staatsschulden und Kriegsanleihen.  

Unterstützt wird Levien von dem Matrosen Rudolf Egelhofer, der von der „permanenten Proletarierversammlung“ im Wagnersaal abgesandt wurde, an der mehr als 5.000 Menschen teilnehmen.  

Auch der Anarchist Erich Mühsam schließt sich dieser Forderung an. Er ist der Überzeugung, dass der Ausgang des Kongresses der bayerischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte von entscheidender Bedeutung für den künftigen Verlauf der Weltrevolution ist.

In den weiteren Beratungen kristallisieren sich die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien heraus.  

  • Die SPD-Delegierten sprechen sich gegen eine Räterepublik aus, setzen sich aber - anders als die Genossen um Erhard Auer - für die Verankerung der Räte in der Verfassung ein.  
  • Die KPD fordert dagegen die Regierung der Volksbeauftragten und eine Räterepublik. 
18. März 1919
Niekisch: Die demokratisch-parlamentarische Republik ist hergestellt

München * Durch die Regierungsbildung ist - nach einer späteren Aussage des Zentralratsvorsitzenden Ernst Niekisch - seine „Mission als Träger der obersten Gewalt zu Ende“. Mit der Verabschiedung des vorläufigen Staatsgrundgesetzes ist „formal die demokratisch-parlamentarische Republik verfassungsmäßig hergestellt“

23. März 1919
Einführung der Betriebsräte auf SPD-Konferenz beschlossen

Weimar * Die SPD-Parteikonferenz beschließt die Einführung der Betriebsräte:

  • „Zur Mitwirkung an Sozialisierungsmaßnahmen, zur Kontrolle sozialistischer Betriebe, zur Überwachung der Gütererzeugung und Verteilung im gesamten Wirtschaftsleben sind gesetzlich geordnete Arbeitervertretungen zu schaffen.
  • In dem zu diesem Zweck schleunigst zu schaffenden Gesetz sind Bestimmungen zu treffen über die Wahl und Aufgaben von Betriebs-, Arbeiter- und Angestelltenräten, die bei der Regelung der allgemeinen Arbeitsverhältnisse gleichberechtigt mitzuwirken haben.
  • Es sind weiter Bezirksarbeiterräte und ein Reichsarbeiterrat vorzusehen, die vor dem Erlass wirtschaftlicher und sozialpolitischer Gesetze ebenso wie die Vertretungen aller übrigen schaffenden Stände gutachtlich zu hören sind und selbst Anträge auf Erlass solcher Gesetze stellen können.
  • Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Verfassung der deutschen Republik festzulegen.“ 
29. März 1919
Protest gegen den Entwurf der Weimarer Verfassung

München * Dipl.-Ing. Otto Ballerstedt vom Bayernbund legt in einer von ihm einberufenen Versammlung Protest gegen die im Entwurf der Weimarer Verfassung beabsichtigte Beseitigung der bayerischen Reservatsrechte ein. Er sagt: „Für Großpreußen haben wir in Süddeutschland kein Verständnis. Wir wollen ein großes deutsches Reich mit wahrhaft gleichberechtigten Bundesstaaten.“ 

5. April 1919
Das Führen bayerischer Adelstitel wird ausdrücklich verboten

München-Kreuzviertel * Bezugnehmend auf das „Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels“ wird in einer Bekanntmachung der Staatsregierung das Führen bayerischer Adelstitel ausdrücklich verboten. Das Gesetz wird durch die Weimarer Verfassung vom 11. August wieder aufgehoben. 

7. April 1919
Gründung eines Revolutionären Hochschulrats

München * Angehörige der Gruppe sozialistischer Akademiker gründen einen Revolutionären Hochschulrat. Er beseitigt den am 5. April gegründeten und aus drei Sudenten bestehenden Provisorischen Studentenrat der Universität München“. Der Revolutionäre Hochschulrat

  • will die Universität sofort schließen,
  • die bisherige Universitätsverfassung aufheben und
  • einen Revolutionären Senat bilden. 
  • Sämtliche Lehrkräfte der Universität sollen entlassen und
  • eine völlig neue Hochschule durch Neuberufungen geschaffen werden.

Für den nächsten Tag wird eine allgemeine Studentenversammlung ins Auditorium Maximum der Universität München einberufen. 

8. April 1919
Ein reines Rätesystem wird vom Reichsrätekongress abgelehnt

Berlin * Robert Leinert (SPD), der Vorsitzende des Zentralrats der Deutschen sozialistischen Republik, eröffnet in Berlin den Zweiten Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte Deutschlands. Der Kongress dauert bis zum 14. April.

  • Der Kongress lehnt die Einführung eines reinen Rätesystems als Alternative zur parlamentarischen Demokratie mit großer Mehrheit ab. 
  • Ein Antrag, der eine gleichberechtigte Kammer der Arbeit neben den Reichstag stellen möchte, wird dagegen angenommen. Vom Grundgedanken einer Demokratisierung der Betriebs- und Wirtschaftsverfassung werden nur die Personal- und Betriebsräte übrig bleiben. 
13. April 1919
Die Wirtschaftsblockade zwingt die Augsburger Räte in die Knie

Augsburg * Sechs Tage nach der Ausrufung der Räterepublik in Augsburg zwingt die von der Bamberger Regierung verhängte Wirtschaftsblockade die Augsburger Räte in die Knie. „Unter dem Zwang der Verhältnisse“ beenden sie den Versuch einer Räteregierung, verwerfen die Räteverfassung als „verfrüht“ und setzen sich von der Münchner Räterepublik ab. 

14. Mai 1919
Forderungen der bürgerlichen Parteien an die Regierung

München * Die bürgerlichen Parteien in München fordern von der Regierung:

  • Die sofortige Wiederherstellung der gesetzmäßigen Zustände; 
  • die Wiederaufnahme eines geregelten Polizeibetriebes;  
  • die Entwaffnung der Roten Armee;  
  • die Aufstellung einer Volkswehr;  
  • durchgreifende Maßnahmen zur Sicherung der demokratischen Verfassung;
  • die Festnahme und Bestrafung der für die ungesetzlichen Zustände verantwortlichen Führer und
  • die Ausweisung aller politisch nicht einwandfreien landfremden Elemente.

Da die Abgabe der Waffen und Munition nur zögerlich vonstatten geht, werden Belohnungen ausgesetzt.

28. Mai 1919
Dem Landtag wird ein Verfassungsentwurf vorgelegt

Bamberg * Dem in Bamberg tagenden Landtag wird der Entwurf einer Verfassung vorgelegt. Er basiert auf einem noch unter Kurt Eisner in Auftrag gegebenen Entwurf, der vom Staatsrechtler Robert Piloty, Ministerialrat Josef von Graßmann und drei weiteren hochrangigen Ministerialbeamten des Außen- und Finanzressorts erarbeitet worden ist. 

11. August 1919
Die Verfassung der Weimarer Republik tritt in Kraft

Weimar * Die Verfassung der Weimarer Republik tritt in Kraft. Diese enthält stärkere zentralistische Elemente und schränkt die Eigenständigkeit der alten Staaten ein.

Die Preußische Gesandtschaft in der Prinzregentenstraße besteht weiter. Sie hat nun die Aufgabe den Kontakt zwischen den beiden Länderregierungen zu vermitteln und Probleme, die im Reichsrat zu verhandeln sind, vorher zu koordinieren und abzustimmen.

11. August 1919
Verfassungsberatungen beendet

Bamberg * Der Verfassungsausschuss hat in 21 Sitzungen die neue bayerische Verfassung beraten.

Es werden noch redaktionelle Angleichungen an die Weimarer Verfassung vorgenommen, die am gleichen Tag in Kraft getreten ist. Zum Beispiel die in Paragraph 13 festgelegte Homogenitätsklausel „Reichsrecht bricht Landesrecht“

12. August 1919
Der Landtag beschließt in Bamberg die Bayerische Verfassung

Bamberg * Mit 165 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen von der USPD und einer Enthaltung beschließen die Mitglieder des Landtags in Bamberg die in elf Abschnitte und 95 Paragraphen gegliederte neue Bayerische Verfassung.

In ihr wird Bayern als Freistaat und Mitglied des Deutschen Reiches bezeichnet. Sie enthält einen Grundrechtekatalog und sieht für alle Personen, die ihren Wohnsitz mindestens ein halbes Jahr in Bayern haben, die bayerische Staatsbürgerschaft vor. 

um 5. September 1919
Bayerns Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung ab

München * Alle acht bayerischen Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung mit der Begründung ab: „Halte sich wenigsten der Priesterstand das Gewissen rein und frei gegenüber einer Republik und ihrer Verfassung, die aus der Sünde der Revolution und damit aus dem Fluche geboren sind und diesen Fluch bis in das dritte und vierte Geschlecht vererben werden“

15. September 1919
Die demokratische Bayerische Verfassung tritt in Kraft

Freistaat Bayern * Die Verfassung des Freistaats Bayern tritt mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Bayern in Kraft. Sie bildet die Grundlage des bayerischen Staatslebens bis zum Jahr 1933.

In Artikel 2 heißt es:

  • Die Staatsgewalt geht von der Gesamtheit des Volkes aus.

In Artikel 15 heißt es:

  • Alle Bayern sind gleich.
  • Der bayerische Adel ist aufgehoben.

Die Idee der Räterepublik findet trotz der revolutionären Entstehungsgeschichte nur wenig Berücksichtigung. Lediglich die plebiszitären Elemente Volksbegehren und Volksentscheid werden aufgenommen. Der Landtag besitzt die uneingeschränkte Gesetzeshoheit einschließlich der Verfassungsgesetzgebung. 

1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind. 

1922
Eine Beschreibung des „sprichwörtlichen Giesingers“

München-Giesing * Der München-Führer „Rund um die Frauentürme“ beschreibt den „sprichwörtlichen Giesinger“ so:

„Hochgelegen, gesunde Luft, gesunde oder auch runde Bevölkerung. Im allgemeinen wie jeder Münchner gutmütig, ist der Giesinger in gereiztem Zustand in einer ziemlich gefährlichen Körper- und Geistestesverfassung. Die Giesinger sind in der Regel nicht in politisch konservativen Parteien zu suchen, sondern von Natur aus revolutionär“.

In Giesing wohnen viele Arbeiter mit entsprechend ausgeprägtem Klassenbewusstein. Weit über sechzig Prozent wählen „rote Parteien“. Demzufolge sind die Nazis lange Jahre hier völlig chancenlos.

27. August 1922
Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet

München - München-Maxvorstadt * Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet. Für die anreisenden Zehntausenden von Gläubigen wird ein großer Festgottesdienst auf dem Königsplatz abgehalten, bei dem sich die katholische Kirche mit eindrucksvollem Gepränge darstellt. Die Straßen der Stadt sind mit Fahnen geschmückt, nur das Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik ist demonstrativ vergessen worden.

Kardinal Michael von Faulhaber enthält sich bei dieser zur politischen Kundgebung umgestalteten Veranstaltung weder politischer noch demokratiefeindlicher Äußerungen und ruft in seiner Ansprache zum Kampf der Kirche gegen den Staat auf:

„Wehe dem Staat,

  • der seine Rechtsordnung und Gesetzgebung nicht auf den Boden der Gebote Gottes stellt,
  • der eine Verfassung schafft ohne den Namen Gottes,
  • der die Rechte der Eltern in seinem Schulgesetz nicht kennt,
  • der die Theaterseuche und die Kinoseuche nicht fernhält von seinem Volk,
  • der Gesetze gibt, die die Ehescheidung erleichtern,
  • die die uneheliche Mutterschaft in Schutz nehmen“.

Diesem Satz folgt ein - von den dicht gedrängten Besuchern stürmisch bejubelter - rhetorischer Tiefschlag gegen die Republik und ihrer Gründer: „Die Revolution war Meineid und Hochverrat und bleibt in der Geschichte erblich belastet und mit dem Kainsmal gezeichnet“. Diese Worte wirken, wie Faulhaber später einmal recht zufrieden feststellt, wie eine Bombe. Der Kardinal versagt sich damit wieder einmal - mit seiner ganzen Autorität und in der Öffentlichkeit - der Weimarer Republik und bereitet damit - ohne das möglicherweise direkt zu beabsichtigen - Adolf Hitler den Weg.

Schon damals stellt die sozialdemokratische Münchener Post unter der Überschrift „Wohin des Wegs, Herr Kardinal?“ fest: „Seine Ansichten sind ein Beweis für den Machthunger der römischen Kirche und ihres Klerus, die nicht mit dem Staat in Frieden und Verträglichkeit zusammenleben, sondern ihn um jeden Preis beherrschen wollen.“  

Die in Anwesenheit der Spitzen von Kirche, Staat und Gesellschaft gemachten Aussagen des Kardinals führen allerdings auch zu einem „weltweit hallenden Eklat“ und veranlasst die - konservative - Reichsregierung, sich bei Papst Pius XI. zu beschweren. Damit, dass sich ein Widerstand derjenigen Katholiken formiert, die im neuen Staat ehrlich mitarbeiten wollen, hat Faulhaber nicht gerechnet. 

30. August 1922
Konrad Adenauer widerspricht Kardinal Michael von Faulhaber

München * Der Präsident des Katholikentages, der damalige Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer, widerspricht Kardinal Michael von Faulhaber zwar erst drei Tage später, verwahrt sich aber immerhin öffentlich gegen diese Aussagen: „Es sind hie und da Äußerungen gefallen, die man sich aus Verhältnissen örtlicher Natur erklären kann, hinter denen aber die Gesamtheit der deutschen Katholiken nicht steht. [...] Es verrät Mangel an historischem Blick, die heutige Verfassung verantwortlich zu machen für die heutigen Zustände“

Denn, so Adenauer weiter: „Wenn im Herbste der Wind die Blätter von den Bäumen fegt, so ist der Wind nur der Anstoß, denn die Blätter waren alt und müde, und wenn der Sturm Äste und Bäume bricht, so war der Sturm bloß der Anstoß, denn die Bäume und Äste waren alt, denn wären sie nicht morsch und lebensschwach gewesen, so hätten sie den Sturm überdauert.“  Und der Rheinländer setzte noch einen drauf, als er sagte: „Wie ich an das Walten einer Gerechtigkeit glaube, so glaube ich auch daran, daß etwas, was gut und stark ist, nicht untergehen kann“.  

Jetzt wird Kardinal Faulhaber richtig zornig. „Herr Oberbürgermeister“, herrscht der Münchner Erzbischof den späteren Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wie einen Schuljungen an: „Sie haben unserem König nicht die schuldige Achtung erwiesen“.  

In einer Denkschrift hält Konrad Adenauer die Gefährlichkeit der Haltung und Auffassung des Kardinals in aller Deutlichkeit fest: „Die Haltung des Kardinals Faulhaber ist unverträglich mit den Interessen des deutschen Katholizismus. Er muß entweder eine grundsätzliche Schwenkung einnehmen oder dazu angehalten werden, sich jeder politischen Betätigung auf das Strikteste zu enthalten“

19. September 1922
Faulhaber verhindert Ordensverleihung an Adenauer

München-Kreuzviertel - Rom-Vatikan * Kardinal Michael von Faulhaber schreibt an den Unterstaatssekretär im Vatikan, Giuseppe Pizzardo, über die öffentliche Auseinandersetzung mit Konrad Adenauer: 

„Er behauptete, die Revolution sei organisch geworden, die gestürzten Herrscherhäuser seinen morsche Bäume gewesen, der deutsche Katholizismus sei auf das deutsche Vaterland angewiesen. [...] Ich bitte darum Eure Exzellenz, es möge keine päpstliche Kundgebung erfolgen, die von den Katholiken als Zustimmung zur Politik des Zentrums und zu einer Koalition mit der Sozialdemokratie ausgelegt werden könnte. Präsident Adenauer wird die päpstliche Auszeichnung, die früher für den Präsidenten üblich war, nicht erhalten können“.  

Damit verhindert Kardinal Faulhaber, dass Konrad Adenauer den sonst üblichen päpstlichen Orden bekommt.  

In einer eigenwilligen Rechtfertigung gegenüber dem bayerischen Gesandten beim Vatikan schreibt Faulhaber am selben Tag: „[...] Damit habe ich nicht die Verfassung von Weimar und die republikanische Staatsform an sich verurteilt; denn eine Verfassung kann rechtmäßig zustandegekommen sein, ohne daß dadurch die vorausgehende Revolution legitimiert wird. Ein unehelich Geborener kann ein ordentlicher Mensch werden, ohne daß damit die uneheliche Mutterschaft als solche Rechtsdasein erhält.“ 

1925
Faulhabers Buch: „Deutsches Ehrgefühl und katholisches Gewissen“

München * Erzbischof Michael von Faulhaber veröffentlicht ein Buch mit dem Titel: „Deutsches Ehrgefühl und katholisches Gewissen“.  Zunächst stellt er fest, dass „darüber zu urteilen, was katholisch ist oder was an das Wesen des Katholizismus greift, [...] Sache des kirchlichen Lehramtes“ ist. Im nächsten Satz gibt er sich als Träger dieses Lehramtes aus. Und dann beginnt er zu politisieren. 

Benito Mussolini, der im Oktober 1922 mit seinem „Marsch auf Rom“ die Macht in Italien an sich gerissen hatte und die Verfassung nach seinen Vorstellungen abänderte, wurde vom Kardinal hoch gelobt, da „das Oberhaupt des italienischen Faschismus [...] die Geister des Kulturkampfes [...] bis heute mit fester Hand [...] im Zaun gehalten“ habe. 

Gleich darauf lässt Faulhaber seine Bewunderung für den deutschen Faschistenführer folgen, wenn er schreibt: „Adolf Hitler wußte besser als die Diadochen seiner Bewegung, daß die deutsche Geschichte nicht erst 1870 und nicht erst 1517 begann, daß für die Wiederaufrichtung des deutschen Volkes die Kraftquellen der christlichen Kultur unentbehrlich sind, daß mit Wotanskult und Romhaß das Werk der Wiederaufrichtung nicht geleistet werden kann. 
Als Mann des Volkes kannte er auch die Seele des süddeutschen Volkes besser als andere und wußte, daß mit seiner Bewegung, die in ihrer Kehrseite Kampf gegen Rom ist, die Seele des Volkes nicht erobert wird“
.

Das Buch erscheint wohlgemerkt in dem Jahr,

  • in dem die NSDAP neu gegründet worden ist,
  • in dem Adolf Hitler für mehrere Jahre ein Auftrittsverbot erhalten hat,
  • in dem der erste Band von Hitlers „Mein Kampf“ erscheint und
  • in dem die berüchtigte Schutzstaffel - SS gegründet wird. 
16. Februar 1925
Das Verbot der NSDAP wird in Bayern aufgehoben

München * Der Ausnahmezustand und das Verbot der NSDAP werden in Bayern aufgehoben. Damit ist der Weg für eine Parteineugründung frei. Das auch, nachdem Hitler dem bayerischen Ministerpräsidenten Heinrich Held [BVP] die Erklärung gegeben hatte, nur mehr im Rahmen der Verfassung agieren zu wollen. 

März 1925
Faulhaber verweigert dem Reichspräsidenten Ebert das Trauergeläut

München-Kreuzviertel * Unversöhnlich zeigt sich Erzbischof Michael von Faulhaber gegenüber dem am 28. Februar 1925 verstorbenen, der SPD angehörenden Reichspräsidenten Friedrich Ebert.

Der Kardinal verweigert ihm ein Trauergeläut in seiner Diözese, weil der Verstorbene ja auf dem Boden einer Verfassung stand, die „auf eine Trennung von Staat und Kirche abzielte“. Außerdem war Friedrich Ebert als „Mitglied und Führer einer politisch grundsätzlich religions- und kirchenfeindlichen Partei, nicht durch die Wahl des deutschen Volkes ‚Reichspräsident‘ geworden“

5. März 1933
NSDAP erreicht bei der Reichstagswahl nur 43,9 Prozent

Deutsches Reich - Berlin * Trotz NS-Terror und verfassungswidriger Behinderung von KPD, SPD und Zentrum erreicht die NSDAP nur 43,9 Prozent. Es reicht aber für eine knappe absolute Mehrheit für die Regierungskoalition aus NSDAP, DNVP und „Stahlhelm“.

28. April 1933
Der Bayerische Landtag tritt letztmals zusammen

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt an diesem und dem darauffolgenden Tag letztmalig für die nächsten 13 Jahre zusammen. Der Landtag wird nach dem Ergebnis der Reichstagswahlen,vom 5. März 1933 gebildet. Von den 103 Abgeordneten gehören 51 Abgeordnete der NSDAP an, 30 der Bayerischen Volkspartei - BVP, 17 der SPD und 5 der Kampffront. Von einer freien Volksvertretung kann allerdings keine Rede mehr sein.

Der Landtag hat nur mehr das Ermächtigungsgesetzes zur endgültigen Selbstausschaltung als Verfassungsorgan zu erlassen. Ansonsten dienen die beiden Sitzungen vornehmlich der Demonstration der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Bayern. 

20. Juli 1933
Das Konkordat wird ratifiziert

Rom-Vatikan - Berlin * Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich wird vom - katholischen - Vizekanzler Franz von Papen und vom Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli im Vatikan unterzeichnet.

  • Das Vertragswerk bestätigt die bestehenden Länderkonkordate mit Bayern, Preußen und Baden und
  • den Fortbestand der katholischen theologischen Fakultäten an den Universitäten,
  • sichert den katholischen Religionsunterricht an allen Schularten und
  • die Beibehaltung und Neueinrichtung von Bekenntnisschulen,
  • die Freiheit des Bekenntnisses und
  • der öffentlichen Ausübung der Religion,
  • den staatlichen Schutz für Geistliche, 
  • den Schutz des Beichtgeheimnisses und
  • den Schutz der katholischen Organisationen. 
  • Außerdem wird die Militärseelsorge und
  • das eigene kirchliche Steuerrecht garantiert.


Die Kirche gesteht hingegen den neuen Machthabern nur wenig zu:

  • Entpolitisierung des Klerus,
  • Treueeid der Bischöfe gegenüber dem Deutschen Reich und seinen verfassungsmäßig gebildeten Regierungen.

Die Reichsregierung macht der Kirche sehr große Zugeständnisse mit dem Ziel, internationale Anerkennung zu erhalten und die deutschen Katholiken für die Bewegung zu gewinnen, solange deren Macht noch nicht gefestigt ist.   

Keine der anderen neunzehn Weimarer Regierungen, auch nicht die Koalitionen mit Zentrumsbeteiligung, war der katholischen Kirche so weit entgegengekommen. 

8. Februar 1946
Wilhelm Hoegner erhält den Auftrag für eine neue Bayerische Verfassung

München * Ministerpräsident Wilhelm Hoegner, SPD, erhält den Auftrag, einen Entwurf für einen neue Bayerische Verfassung zu erarbeiten. 

Im Sitzungssaal der ehemaligen Preußischen Gesandtschaft in der Prinzregentenstraße 9 trifft sich der 21-köpfige „Verfassungsausschuss der Verfassungsgebenden Landesversammlung“ zu insgesamt 32 Sitzungen.

1. Dezember 1946
Das Volk stimmt der Bayerischen Verfassung zu

München - Freistaat Bayern * In einer Volksabstimmung wird die unter der Führung des SPD-Politikers Wilhelm Hoegner ausgearbeitete Bayerische Verfassung mit einer Mehrheit von 70,6 Prozent angenommen. Die Verfassung des Freistaates Bayern regelt die Selbstständigkeit des Freistaates als Land der Bundesrepublik Deutschland. 

1. Juli 1948
Der Auftrag für eine Verfassungsgebende Versammlung

Frankfurt am Main * Im Verwaltungsgebäude der I.G. Farbenindustrie in Frankfurt am Main, dem Sitz des US-amerikanischen Hauptquartiers, treffen sich auf Anweisung der drei Militärgouverneure der westlichen Siegermächte die elf westdeutschen Ministerpräsidenten.

Ihnen wird - wie Befehlsempfänger - der Auftrag erteilt, bis zum 1. September 1948 eine „Verfassungsgebende Versammlung“ für die künftige Bundesrepublik Deutschland einzuberufen. Diese muss eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten schafft. 

1. September 1948
Der Parlamentarische Rat nimmt seine Arbeit auf

Bonn * Der Parlamentarische Rat beginnt im Museum Alexander Koenig in Bonn mit der Formulierung des Grundgesetzes. Den elf westdeutschen Ministerpräsidenten war am 1. Juli 1948 von den drei Militärgouverneuren der westlichen Siegermächte der Auftrag für eine Verfassungsgebende Versammlung für die künftige Bundesrepublik Deutschland erteilt worden. 

16. Januar 1986
Aufnahme des Umweltschutzes im Grundgesetz scheitert

Bonn * Nach der Katastrophe von Tschernobyl beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE GRÜNEN, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Vorstoß scheitert an der Haltung von CDU/CSU. Dadurch wird die notwendige verfassungsändernde Mehrheit nicht erreicht. 

Die verfassungsrechtliche Verankerung erfolgte schließlich 1994 durch die Einführung des Art. 20a Grundgesetz.

20. Februar 1998
Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft

München * Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung: „Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung  der Staatsregierung.“  Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt.