Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
768
Bogenhausen wird erstmals urkundlich benannt

Bogenhausen * Der Ort Bogenhausen wird erstmals im Jahr 768 unter der Bezeichnung „Pupinhusir“ urkundlich erwähnt. Der Name bedeutet Haus/Häuser des Poapo/Poppo/Pubo.

Die Nennung erfolgt in einer Schenkungsurkunde im Zusammenhang mit dem Hochstift Freising, in der Besitzungen im Gebiet des heutigen Münchner Ostens aufgeführt werden. Damit zählt Bogenhausen zu den ältesten nachweisbaren Siedlungen im Raum München.

23. April 812
Die erste Nennung Berg am Laims

Berg am Laim * Der Priester Cundhart und sein Neffe Liuthram übergeben ihren erworbenen beziehungsweise ererbten Besitz „ad Perke“ an die Freisinger Bischofskirche. Die Urkunde beinhaltet damit die erste Nennung Berg am Laims.

2. Oktober 815
Erste Nennung der Johanneskirche

Johanneskirchen * Die Johanneskirche in Johanneskirchen wird zum ersten Mal in einer Urkunde des Hochstifts Freising erwähnt. Sie verkörpert als Denkmal den Mittelpunkt des Dorfensembles und ist die erste Pfarrkirche der Urpfarrei Föhring.

1. November 996
Der Name Ostarrichi für Österreich taucht erstmals auf

Bruchsal * Kaiser Otto III. überträgt dem Bischof von Freising, Gottschalk von Hagenau, Grundbesitz im Raum von Neuhofen an der Ybbs im heutigen Niederösterreich. In dieser Urkunde taucht erstmals der Name „Ostarrichi“ für Österreich auf.

Ostarrichi gehört zu dieser Zeit zum Herzogtum Baiern, bis es 1156 als Herzogtum Österreich unabhängig wird. 

1040
Das Benediktinerkloster Weihenstephan erhält die Braugerechtsame

Weihenstephan * Das Benediktinerkloster Weihenstephan erhält laut einer Urkunde die Braugerechtsame. Die dem bayerischen Staat gehörende Brauerei bezeichnet sich daher als die „älteste Brauerei der Welt“.

Dabei handelt es sich bei dieser Urkunde um eine Fälschung aus dem frühen 17. Jahrhundert. Die Urkundenfälschung der frommen Kleriker wird erst im Jahr 1973 aufgedeckt.

3. Mai 1140
König Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof Markt- und Münzrechte

Freising - Föhring * Der Stauferkönig Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof in einer Urkunde das Privileg, dass 

  • im gesamten Freisinger Bistumsbereich die Münzstätten bischöflich sein müssen. 
  • Dazu der Stadt Freising einen vollberechtigten Markt, worunter man einen zollpflichtigen Kaufmannshandel oder Fernhandelsmarkt versteht. Zu diesem gehören der Handel von Salz und anderen Großgütern, beispielsweise Wein. 
  • Der König verbietet aber zugleich „jeden weiteren Markt in diesem Bistum, der nicht von alters her durch die Autorität unserer Vorgänger bestätigt ist“.
    Das Recht, einen Markt für Fernhandelsgüter zu betreiben, ist ein königliches Regal, das nur von diesem erteilt werden kann. Dagegen ist ein lokaler Markt, wie er auch für Föhring besteht, nicht von einer derartigen Genehmigung abhängig. 

Bischof Otto I. von Freising, aus dem Geschlecht der Babenberger, will den Raum seines Bistums aber alleine seinen Interessen unterordnen. In der Folge verlegt der Kirchenfürst das Freisinger Marktrecht kurzerhand an das wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Föhring. Damit maßt er sich ein ihm nicht zustehendes königliches Privileg an.  

Dieser Flussübergang stellt für den geschäftstüchtigen Freisinger Bischof eine sichere, lukrative, aber auch kostengünstige Einnahmequelle dar, da die zum Salz- und Warentransport benutzten Saumpferde zuvor lange Zeit auf den herzoglichen Straßen unterwegs sind, um nur kurz vor der Isarbrücke auf Freisinger Gebiet zu wechseln und es danach ebenso schnell wieder zu verlassen. Dazwischen kassieren die bischöflichen Zöllner.  

Außerdem lässt Bischof Otto I. hier eine Salzniederlage und Zollstätte errichten, mit der er sich den ganzen Handel mit Salz zinsbar macht, und das, obwohl es für Föhring gar keine Marktverleihungsurkunde gibt. 

6. April 1156
Kaiser Friedrich Barbarossa erklärt alle Zölle am Main für aufgehoben

Worms * In Worms erklärt Kaiser Friedrich Barbarossa in einer Urkunde alle Zölle am Main - bis auf wenige Ausnahmen - für aufgehoben. Fernhändler hatten sich bei ihm beschwert, dass sie zwischen Bamberg und Mainz allzu oft von regionalen Herrschern zur Kasse gebeten würden. Die Anmaßung königlicher Befugnisse durch die Fürsten widerspricht aber den politischen Zielen Kaiser Friedrich Barbarossas, weshalb er diesen Missbrauch eindämmen will.

Der Kaiser setzt den Grundherren daraufhin eine Frist, binnen der sie die Berechtigung dieser Zollerhebungen anhand königlicher Privilegien nachzuweisen haben. Nur die wenigsten Betroffenen können den geforderten Nachweis erbringen.  

Gut vorstellbar, dass sich vor diesem Hintergrund auch ein heftiger Streit über die bischöflichen Einnahmen aus dem Zoll, dem Markt, der Münze und der Isarbrücke in Föhring entzündet hat.  
Man muss davon ausgehen, dass Herzog Heinrich XII. „der Löwe“ die unsicheren Rechtsgrundlagen des Freisinger Bischofs Otto I. über seine selbstherrlich geschaffenen Einrichtungen bewusst sind.

Außer den Ansprüchen der beiden Kontrahenten spielt dabei natürlich auch das machtpolitische Interesse des Kaisers mit. Dieser tritt zwar vordergründig als unparteiischer Richter oder Schlichter auf, kann aber im Hintergrund agierend so seine Interessen und Ziele dennoch verwirklichen. Der Herzog und der Kaiser ziehen also am gleichen Ende des Seiles.

14. Juni 1158
Der Augsburger Schied - Münchens Geburtsurkunde

Augsburg - München * Ein vergilbtes Pergament im Format 34 × 44 Zentimeter gilt als die Geburtsurkunde der bayerischen Landeshauptstadt. Die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag in Augsburg unterzeichnete Urkunde ging als „Augsburger Schied“ in die Geschichte ein. In dem Kaiserdiplom, das als „conventio“ – also als Übereinkunft – bezeichnet wird, werden die Streitpunkte verbindlich geregelt. 

„Mit Zustimmung und Willen der beiden streitenden Parteien“ wird festgelegt:

  • Der Markt, der bislang in Föhring abgehalten wurde, ebenso die Zollbrücke und die Münzstätte, werden dort künftig nicht mehr bestehen.
  • Als Ersatz hat Herzog Heinrich der Kirche von Freising ein Drittel des Gesamteinkommens aus seinem Marktzoll zu München übertragen, sei es aus Abgaben für Salz, sei es für andere dort ein- und ausgehende Groß- und Kleinstückwaren.  
  • Bezüglich des Zöllners wird vereinbart, dass jede Partei einen eigenen einsetzen kann oder – falls gewünscht – beide gemeinsam einen bestimmen, der beiden verantwortlich ist.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Münze: Ein Drittel der Einkünfte erhält der Bischof, zwei Drittel stehen dem Herzog zu. Eine Münzstätte soll nach Ermessen des Herzogs errichtet werden. Zudem darf auch der Bischof von Freising eine eigene Münzstätte gründen, wenn er es wünscht. Von deren Erträgen erhält der Herzog lediglich ein Drittel, das er – unabhängig von dessen Höhe – nach dem Willen des Bischofs als Lehen weitergeben soll, wie es offenbar bereits geschehen ist.

Von einem Unrecht oder gar einer Freveltat des Welfenherzogs findet sich in dieser kaiserlichen Urkunde kein Wort. Als Zeugen für die Richtigkeit des Rechtsspruchs werden vier hohe geistliche Würdenträger und vier weltliche Herrscher benannt. 

Doch auch wenn die Kaiserurkunde den Charakter einer gütlichen Einigung in sich trägt, so ist sie in ihrem Kern doch ein regalienrechtlicher Spruch des Kaisers. Mit diesem Kompromiss kann Kaiser Friedrich I. Barbarossa einen Interessenausgleich zwischen dem Bischof von Freising und dem baierischen Herzog erzielen und damit beide zufrieden stellen.  

um 11. November 1158
Unrechtmäßige Verlegung des Marktrechts von Freising nach Föhring

Roncaglia * Zwischen dem 11. und 26. November 1158 findet in Roncaglia ein Reichstag statt. Dabei erlässt Kaiser Friedrich Barbarossa ein Gesetz, das jede nicht genehmigte Erhebung von Abgaben untersagt.  

Darunter fällt freilich auch die unrechtmäßige Verlegung des Marktrechts von Freising nach Föhring durch - den inzwischen verstorbenen - Bischof Otto I.. Auffällig ist dabei die Nähe dieses Gesetzes und der Wormser Urkunde vom 6. April 1156 zum Föhringer Konflikt. 

13. Juli 1180
Kaiser Barbarossa widerruft die Belehnung des Herzogtums Baiern

Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.  

Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es:  „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.  

Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.  

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.  

Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.

Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern. 

28. Mai 1239
Münchens ältestes Stadtsiegel

München * Das älteste erhaltene Stadtsiegel findet sich auf einer Urkunde, in der die Bürgerschaft erstmals neben dem stadtherrlichem Richter auftritt. Das Siegel zeigt einen Mönchskopf mit überzogener Kapuze in einem von zwei Türmen flankierten offenen Tor, über dem ein Adler erscheint. Den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation führen die Wittelsbacher Herzöge in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren seit 1179 in ihrem Wappen. -

Der Stadtherr ist zu diesem Zeitpunkt noch der Bischof von Freising, Konrad I. von Tölz, den die Wittelsbacher Herzöge aber aus „ihrer” Stadt verdrängen wollen und werden. 

4. April 1294
Die ersten Augustiner-Ordensbrüder kommen nach München

München-Kreuzviertel * Herzog Rudolf I. dokumentiert den Gründungsakt des Augustiner-Eremiten-Klosters und der Kirche in einer Urkunde. Von Regensburg aus kommen eine Handvoll Ordensbrüder nach München und erhalten einen Platz unmittelbar vor der ersten Stadtbefestigung, nahe am Oberen Tor, das später den Namen „Schöner Turm“ erhalten wird. Das Haus Wittelsbach übernimmt auch die Vogtei über das Kloster.

6. November 1332
München erhält das Recht der Salzniederlage und des Salzhandels

München * Kaiser Ludwig IV. der Baier bestätigt der Stadt München das Recht der Salzniederlage und des Salzhandels. Er gibt ihr damit ein regelrechtes Salzhandelsmonopol. Von Wasserburg her darf das Salz zwischen Landshut und dem Gebirge nur bei München über die Isar gebracht werden. Die Urkunde wird - wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung - mit einer Goldbulle besiegelt. Sie gilt als Magna Charta der Stadt.  

Der Salzhandel ist - neben dem Handel mit Wein - die wichtigste Quelle des wirtschaftlichen Aufstiegs der Stadt und war schon 1158 ein Auslöser der Marktverlegung von Föhring nach Munichen. 

12. Dezember 1340
Erstmalige Nennung der Au

München - Au * Erstmals wird die spätere Vorstadt Au in einem amtlichen Schreiben genannt. In dieser Urkunde übereignet Kaiser Ludwig IV. der Baier dem Heiliggeistspital drei Mühlen in der Au zu Giesing. 

1533
Johann Turmair, genannt Aventinus, beschreibt die Gründung Münchens

München * Der baierische Historiker Johann Turmair, genannt Aventinus, schreibt folgende Zeilen über die Gründung Münchens:

„Herzog Hainrich, der zwelft herzog in Bairn, hat die stat München gepaut auf des closters von Scheftlarn grunde, darumb man die stat München hat genent und füret ein münich für ir wappen.  
Damals war der salzhandl niderlag zu Vering underhalb München, gieng die straß von Reichenhal und Wasserburg durch, gehört dem stift Freising zue.
Herzog Hainrich verprent Vering die stat, prach die pruck über die Iser ab, legt maut und zol, die straß und allen handl in sein stat München“
.  

Diese Raubrittergeschichte hat sich seitdem unauslöschlich in die Gehirne bayerischer Schulkinder und Erwachsener eingebrannt. Mit dieser Schilderung geht Aventinus jedoch mit viel Phantasie weit über die knappen Angaben des Regensburger Urteils vom 13. Juli 1180 hinaus.  

Denn darin finden sich zu diesem Sachverhalt nur die folgenden Zeilen: „[...], dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, [...] den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort Munichen verlegt habe“.  

Von der Brandschatzung des gesamten Ortes Föhring steht im Regensburger Urteil ebenso wenig, wie sie Auskunft gibt, wie stark der Markt und die Brücke zerstört wurden.  

Außerdem ist Johann Turmair der Augsburger Schied vom 14. Juni 1158 nicht bekannt, da diese für die Münchner Stadtgründung so elementar wichtige Urkunde erstmals im Jahr 1582 veröffentlicht werden wird. Also nimmt der Historiker die ihm zugänglichen Informationen und zieht daraus seine Schlüsse. Und tatsächlich deutet im Regensburger Urteil von 1180 nichts auf die Existenz einer früheren - einvernehmlichen - Abmachung hin. Allerdings wird der Welfenherzog als Rechts- und Friedensbrecher dargestellt. 

6. August 1567
Am Haßlang-Schlösschen wird ein Triebwerk eingehängt

Au * Am Haßlang-Schlösschen in der heutigen Lilienstraße wird ein Triebwerk in den Auer Mühlbach eingehängt. Damals übergeben die Herzöge Sigmund und Albert dem Hanns Platner von der Rosen einen Platz zum Lehen, damit er eine Mühle und einen Hammer erbauen kann.

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: „Von gottes gnaden Wir Sigmund vnd Wir Albrecht gebrüdere Phallenz grauen bey Reine Hertzogen in Obern vnd Nidern Bairn [...] tun kunnt [...], Das wir vnnserm getrewen Hannsen Platner mit der Rosen von sunndern gnaden ainen Mulslag gelegen enthalb der Yser an dem Rain auf dem pach zwischen der Mul Neydegk und der Yserbrugken, Darauf er machen vnd slagen mag ain Sleifmul vnd obe er ainen platthamer auch darauf richten mocht [...]“.

14. Juni 1586
Reichsfreiherr Ottheinrich von Schwarzenberg darf Weißbier brauen

Winzer * Reichsfreiherr Ottheinrich von Schwarzenberg erhält von Herzog Wilhelm V. das Recht, in seinem Brauhaus in Winzer Weißbier zu brauen und es im Herzogtum zu verkaufen.

In der Verleihungsurkunde lässt der Herzog einen Passus aufnehmen, der ihm und seinen Wittelsbacher Nachkommen im Falle des Aussterbens der Familie von Degenberg berechtigt, neben denen von Schwarzenberg selbst Weißbier zu brauen.

1634
Die Paulaner-Mönchen dürfen in der Lärchlbrauerei ihren Haustrunk brauen

München-Angerviertel * Die Paulaner-Mönche aus der Au dürfen mit kurfürstlicher Genehmigung in der Lärchlbrauerei in der Neuhauser Gasse ihren Haustrunk brauen. Daraus resultieren Auseinandersetzungen mit den Münchner Brauern.

Es wundert nicht, dass ausgerechnet ein mehrseitiger Beschwerdebrief der Münchner Brauer - mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens - als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei gilt. 

1634
Ein Protestbrief gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei

München - Au * Weil sich die Paulanermönche nicht an die Abmachungen halten und ihr Bier auch außerhalb des Klosters verkaufen, beschweren sich die Münchner Brauer beim Magistrat der Stadt und bitten um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens.

Dieser Protestbrief gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. Die Paulaner verstoßen allerdings auch in den kommenden 165 Jahren immer wieder ganz bewusst gegen Vorschriften und Gesetze.

1634
Die Paulaner erhalten die Brauerlaubnis und Protest

München-Hackenviertel * Mit kurfürstlicher Genehmigung dürfen die Paulaner-Mönche ihren Haustrunk brauen und - nach jährlich neu einzuholender Erlaubnis - am Namenstag ihres Ordensgründers den Klosterbesuchern ihr Bier anbieten.

„Allein es wurde dies nicht so genau genommen: Die Paulaner schenkten das ganze Jahr hindurch aus purer Charitative und gratis Bier aus. Selbstverständlich auch an die die Religiosen besuchenden Verwandten und vielen Freunde aus Pflicht der Höflichkeit!“

So viel [un]christliche Konkurrenz der Paulanerpatres bringt die Münchner Brauer in Rage. Sie wenden sich an den Bürgermeister und die Räte der kurfürstlichen Hauptstadt, mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens. Also keine Gründungsurkunde, sondern dieser Protestbrief gegen die „pfäffische Konkurrenz“ gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. 

6. April 1691
Bischof Joseph Clemens bestätigt das Augenwunder

Freising - München-Hackenviertel * Bischof Joseph Clemens stellt zur „Augenwende“ in der Herzogspitalkirche eine Approbationsurkunde aus. In dieser bestätigt er, dass dieses und andere Wunder „als der Wahrheit gemäße und von der wunderthätigen Hand Gottes und seiner werthen Mutter Fürbitte herrührende Gnadenzeichen den Christgläubigen billig vorgetragen und von Jedermann sicherlich können geglaubt werden“

11. Februar 1803
Bischof Colloredo unterzeichnet die Abdankungserklärung für Salzburg

Wien - Salzburg * Der im Wiener Exil lebende Salzburger Erzbischof Hieronymus Franz de Paula Graf von Colloredo unterzeichnet die Abdankungserklärung und ruft seine Salzburger Untertanen auf, „dem neuen Herrn [..] die Treue und Anhänglichkeit künftig fort zu bewahren“.  

Vom selben Tag stammt die Besitzergreifungsurkunde für Salzburg des Großherzogs Ferdinand III. von Toskana. 

4. Januar 1812
Die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens

München * König Max I. Joseph genehmigt, „daß den hiesigen Bierbrauern gestattet sein soll,

  • auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September ihr selbstgebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen und
  • ihre Gäste daselbst mit Bier und Brot zu bedienen.
  • Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“ 

Die Verordnung wird als die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens bezeichnet.

2. Februar 1817
Graf Maximilian Joseph von Montgelas erhält seine Entlassungsurkunde

München-Kreuzviertel * Mit den Worten: „Sonntag um elf Uhr werde ich mich bei Ihnen einfinden; adieu mon cher Montgelas. Ich hoffe, Sie in besserer Gesundheit anzutreffen, als ich Sie verlassen habe“, hat der baierische Herrscher sein Kommen für den 2. Februar 1817 angekündigt. Doch statt dem König fährt ein Bote mit der Entlassungsurkunde in der Tasche in das Palais am Promenadeplatz. 

Der abgesetzte Minister erhält nicht einmal die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Kündigungsschreiben ist so formuliert, als hätte der Graf selbst aus gesundheitlichen Gründen gebeten, „ihn der ganzen Last der ihm bisher anvertrauten Staatsämter zu entheben“. Graf Maximilan Joseph von Montgelas schweigt nach der Überreichung des Schreibens erst einmal eine Viertelstunde und äußert sich dann nur über die - aus seiner Sicht - viel zu niedrige Höhe der Pension. 30.000 Gulden erhält der Neurentner, statt der 36.000 Gulden, die er als aktiver Minister erhalten hat.

Das ist also der Dank des Hauses Wittelsbach für den Mann, der ihnen in jahrzehntelanger Arbeit das Land vergrößerte, einen modernen Staat geschaffen und die Königskrone errungen hatte. Doch für Kronprinz Ludwig ist der Minister, der Baiern geformt, reformiert und modernisiert hat, einfach zu „unteutsch“.

In dieser Zeit kursieren zudem Schmähschriften, in denen Montgelas unterstellt wird, er sei nur ein „halber Baier“ und gehöre der alles unterjochenden französischen Nation an. Als Ernestine von Montgelas nach der Entlassung ihres Mannes als Minister die Gruppierung der Verschwörer an der Hoftafel beschimpft, erhält sie lebenslanges Hofverbot.

Kein Wunder, dass der ansonsten denkmalgeile König Ludwig I. dem Architekten des modernen Baiern kein Bronzestandbild setzen lässt, wohl aber seinem Mitverschwörer Fürst Carl Philipp von Wrede. Danach bewirkt eine deutsch-national gestimmte bayerische Geschichtsschreibung, dass Montgelas bei den Bayern in keinem guten Andenken bleibt.

Nach der Entlassung des Grafen Maximilian Joseph von Montgelas werden die Ministerien neu aufgeteilt. Das Portefeuille des Äußeren erhält Alois Graf von Rechberg, das des Inneren Friedrich Graf von Thürheim und das der Finanzen Maximilian Freiherr von Lerchenfeld.

18. April 1832
Einladung zur Verfassungsfeier

Hambach * In verschiedenen rheinbayerischen Zeitungen wird ein Aufruf veröffentlicht, der zu einer „Feier des Jahresgedächtnisses der Verkündigung der Verfassungsurkunde am 26. Mai 1818“ für den 26. Mai 1832 auf die als Ausflugsort genutzte Hambacher Schlossruine einlädt.

18. September 1837
König Ludwig I. legt sich mit der Stände-Versammlung an

München-Kreuzviertel * König Ludwig I. argumentiert vor der Stände-Versammlung so:

„Die Verfassungsurkunde räumt den Ständen keineswegs das Recht ein, die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben unabänderlich mit verbindender Kraft für die Regierung festzustellen, nur zum Zwecke der Steuerbewilligung wird denselben das Budget vorgelegt; ein Finanzgesetz ist in der Verfassung nicht vorgeschrieben, sondern nur durch eine gezwungene Interpretation ist die bisherige Übung eingeführt worden. Zwingen lasse ich mich nicht, dafür meyne ich, sollte ich zu gut bekannt seyn. [...].“ 

Die Kammer der Abgeordneten wollte einen derartigen Angriff des Königs freilich nicht akzeptieren und selbst die Kammer der Reichsräte ist von den Argumenten des Innenministers Oettingen-Wallerstein überzeugt. Es kommt, was kommen musste: wer dem König nicht nach dem Mund spricht, hat mit Sanktionen zu rechnen, weshalb Ludwig I. seinen liberal geltenden Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein am 4. November 1837 entlässt. 

1. Dezember 1846
Lola Montez kauft ein Palais an der Barer Straße

München-Maxvorstadt * „Maria de los Dolores Miontes, genannt Lola Montes“, kauft um 16.000 Gulden vom Steinbruchbesitzer Friedrich Adam Schwarz aus Solnhofen das Palais an der Barer Straße. Die Kaufurkunde weist aus, dass Lola Montez von Anfang an als Eigentümerin des Anwesens samt Hofraum, Hintergebäuden und Garten eingetragen ist.  

Damit scheinen die Voraussetzungen für ihre Einbürgerung der „Spanischen Tänzerin“ gegeben. 

25. August 1847
Aus Lola Montez wird die Gräfin Maria von Landsfeld

München-Graggenau * Lola Montez erhält an König Ludwigs I. 61. Geburtstag in der Hofkirche ihr Adelsdiplom, das sie zur Gräfin Maria von Landsfeld macht. Das Adelsdiplom hat den folgenden Wortlaut: „Wir Ludwig von Gottes Gnaden König von Bayern, Franken und in Schwaben urkunden und bekennen hiermit, dass Wir beschlossen haben, die aus Spanischem Adel geborene Maria von Porrys und Montez, Lola Montez, in den gräflichen Stand unter der Benennung einer Gräfin von Landsfeld allergnädigst zu erheben“.  

Das gräfliche Wappen hat der König höchstpersönlich entworfen. Es ist, wie der Name selbst, ein Phantasiegebilde, denn eine Grafschaft Landsfeld gibt und gab es nie. 

10. Februar 1848
Ludwigs I. Liebesbeziehung wird zur Staatsangelegenheit

München * Der autokratische König Ludwig I. hält unbeirrt an seinem Vorhaben fest, der Tänzerin Lola Montez das bayerische Indigenat [= Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Heimatrecht] zu übertragen. Er ist der rechtlichen Auffassung, dass er mit der Anhörung des Staatsrats der Verfassung Genüge getan habe.  

Daraufhin fertigt er das Indigenat höchstpersönlich aus, indem er dem Protokoll des Staatsrats vom Vortag hinzufügt: „Den Staatsrat vernommend habend, erteile ich der Senora Lola Montez (Maria de los Dolores Porrys y Montez) das bayerische Indigenat hiemit und das tax- und siegelfrei und mit Beibehaltung ihres dermaligen Indigenats.“  

Um aber dem ganzen Vorgang Gesetzeskraft zu verleihen, muss der Minister des Königlichen Hauses und des Äußeren die Urkunde gegenzeichnen. Dieses Ansinnen lehnt Otto Graf von Bray-Steinburg ab und bittet gleichzeitig um seine Entlassung. Damit ist die ursprünglich rein private Beziehung des bayerischen Monarchen zu seiner Favoritin zu einer Staatsangelegenheit geworden. 

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

19. Juli 1849
Lola Montez heiratet den 21-jährigen George Trafford Heald

London * Lola Montez heiratet den 21-jährigen George Trafford Heald. Der reiche Erbe war eine der besten Partien in London. Die Braut Lola Montez unterschreibt die Heiratsurkunde mit Maria de los Dolores de Landsfeld. Die Ehe hält nicht lange und wird annulliert. Während der Ehezeit tauschen Lola und Ludwig I. weiterhin Briefe aus. Außerdem erhält sie finanzielle Unterstützungen aus Bayern. 

um Mai 1855
Theres Feldmüller verkauft ihr Anwesen in Neuötting

Neuötting * Theres Feldmüller verkauft ihr Anwesen in Neuötting, erwirbt ein Haus in Schwabing und beantragt dort zusammen mit Franz-Xaver Huber die Ansässigmachung und Eheschließung. Beides wird wegen schlechten Leumunds (Überschuldung und Urkundenfälschung) abgelehnt.

7. Oktober 1858
Wilhelm I. wird preußischer Prinzregent

Berlin * Nachdem die Stellvertretung des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm IV. durch seinen Bruder Prinz Wilhelm von Preußen dreimal verlängert worden ist, unterzeichnete der kranke König die Regentschaftsurkunde für Wilhelm I., der damit die Funktion des Prinzregenten übernimmt. 

um 1859
König Max II. gibt resigniert auf

München * König Max II. beendet seine sämtlichen Versuche, die Verfassung zu verschlechtern. Sie scheitern an der hohen Hürde der Dreiviertelmehrheit, die in Titel X Artikel 7 der Verfassungsurkunde des Jahres 1818 festgelegt worden war.  

Der angebliche Leitspruch Königs Max II.: „Ich will Frieden haben mit meinem Volk!“ trat damit tatsächlich ein. Der König erkennt die Unmöglichkeit der Verfassungsänderung gegen den Willen der bayerischen Bevölkerung. 

20. Juni 1886
Kritik an König Ottos I. Inthronisation

München * Der Journalist Anton Memminger schreibt in der Bayerischen Landeszeitung:  „Um sich auf seinen Sesseln weiter halten und in gewohnter Weise fortwursteln zu können, hat das Ministerium Lutz den Prinzen Otto zum König eingesetzt. [...]  

Allein der klare Wortlaut der Verfassung widerspricht der Ernennung Ottos zum König. In der Urkunde heißt es, dass der König den Eid auf die Verfassung leisten muss. Ein Prinz, der aber nichtfähig ist einen Eid zu leisten, weil er den selben weder verstehen noch halten kann, soll der nun fähig sein, König zu werden? [...]  

Das ganze Volk war auch völlig verblüfft, als ihm das Ministerium einen irrsinnigen Prinzen als König vorstellte. [...]  Wo soll das hinaus? Man kann doch dem Volke nicht zumuten, dass es die Ehrfurcht, Liebe und Achtung, die es dem genialen König Ludwig II. auch im Unglück nicht versagte, auf einen unheilbaren blödsinnigen Prinzen überträgt.“  

Der Verfasser der Zeilen wird wenig später deswegen verurteilt. 

16. September 1887
Die Münchner Haupt-Synagoge wird eingeweiht

München-Angerviertel - München-Kreuzviertel * In den Morgenstunden begehen die jüdischen Gläubigen Münchens in der alten Münchner Synagoge an der Westenriederstraße den letzten Gottesdienst und überführen anschließend die Thora-Rollen in das neue israelitische Gebetshaus. Dort angekommen legen sie den Schlussstein der Kirche, der eine Kapsel mit einer Urkunde über den feierlichen Akt sowie sämtliche Tageszeitungen und die in Umlauf befindlichen Münzen enthält.

Um 17 Uhr erfolgt dann - unter interessierter Beteiligung der Münchner Öffentlichkeit und der offiziellen Repräsentanten von Stadt und Staat - die feierliche Einweihung der neuen, nach dreijähriger Bauzeit fertiggestellten Münchner Haupt-Synagoge an der Herzog-Max-Straße 7. Ausgestattet mit 1.000 Männer- und 800 Frauen-Betstühlen ist sie - nach der Berliner und der Breslauer Synagoge - das drittgrößte deutsche jüdische Gotteshaus und Zentrum der liberal ausgerichteten Mehrheitsgemeinde.

Die zeitgenössischen Kritiker würdigen den Bau als „ein völlig selbständiges Werk von ausgeprägter Eigenart, ein Denkmal, nicht nur des Meisters, der es geschaffen hat, sondern auch der Zeit, in der es entstand“. Und das Münchner Tagblatt vermerkt überschwänglich, dass das „architektonische Schmuckkästchen“ München nun wieder „um eine köstliche Perle reicher geworden“ ist.

8. November 1918
Thronverzicht des Herzogs Ernst-August von Braunschweig

Braunschweig * Am Nachmittag fordert eine Abordnung Herzog Ernst-August zur Abdankung auf. Nach kurzer Bedenkzeit und nach Beratung mit seinen Ministern unterzeichnet dieser die Urkunde. Anschließend veranlasst Ex-Herzog Ernst-August seine Minister zum Rücktritt und zur Übergabe der Amtsgeschäfte an den Arbeiter- und Soldatenrat. 

15. November 1918
Die Stiftung Maximilianeum wird dem Kultusministerium unterstellt

München-Haidhausen * Ein Erlass des Gesamtministeriums vom 15. November 1918 und der § 2 des Übergangsgesetzes vom 28. März 1919 betrachtet die königliche Gewalt auf die jeweils beteiligten Ministerien übergegangen - und damit auch die Stiftung Maximilianeum. 

Dabei hatte König Max II. im § 28 der Stiftungsurkunde bestimmt, dass das Protektorat und die Schutzherrlichkeit an die Universität München übergehen sollte. Entgegen dem Stifterwillen des Bayernkönigs Max II. tritt in den nachrevolutionären Aufräumarbeiten das Kultusministerium in die vollen Rechte des Königs ein, ohne dass dies von einem der Stiftungsorgane [= Vorstand und Kuratorium] oder von der Universität bemängelt wird. 

21. November 1918
Eisner fordert die sofortige Veröffentlichung der Kriegsakten

München - Berlin * In einem Telegramm fordert Kurt Eisner den bayerischen Gesandten in Berlin, Dr. Friedrich Muckle, auf, von der Reichsregierung die sofortige Veröffentlichung der Urkunden über den Ursprung des Krieges zu verlangen. Außerdem erhebt der bayerische Ministerpräsident Anspruch auf Beteiligung Bayerns in der Waffenstillstands-Kommission.

Kurt Eisner ist bestrebt, den Alliierten den Beweis zu erbringen, dass mit der deutschen Revolution nicht nur die alten Herrschaftsträger beseitigt wurden, sondern dass auch ein politischer Umdenkungsprozess eingesetzt hat. 

28. November 1918
Kaiser Wilhelm II. dankt ab

Amirong * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet seine Abdankungsurkunde.

„Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preußens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preußens, sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften  der Marine, des preußischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueeides, den sie mir als ihrem Kaiser, König und obersten Befehlshaber geleistet haben.

Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reiches den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen.
Urkundlich unter unser höchst eigenhändigen Unterschrift und beigedrücktem kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Amirong, den 28. November 1918. gez. Wilhelm“
 

1. September 1939
Adolf Hitler erlässt den Euthanasiebefehl

Berlin * Der Euthanasiebefehl Hitlers, wird zwar erst Ende Oktober 1939 geschrieben, aber auf den 1. September 1939 rückdatiert. „Träger minderwertigen Erbgutes“ (siehe 14. Juli 1933) gelten den Nazis als „lebensunwertes Leben“. Das geheime Ermächtigungsschreiben Adolf Hitlers hat die planmäßige Tötung von 100.000 Erwachsenen und 20.000 Kindern zur Folge. 

Die Verwirklichung des Euthanasieprogramms soll vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden, weshalb die unmittelbar Hitler unterstellte Kanzlei des Führers der NSDAP mit der Vorbereitung und Durchführung der Tötungsmaßnahmen beauftragt wird. Die Euthanasie-Aktion wird inoffiziell als Aktion T 4 bezeichnet, nach dem Sitz der zuständigen Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4.

Um keinen Verdacht zu erregen, werden in den Tötungsanstalten eigene Standesämter zur Ausstellung der Todesurkunden eingerichtet. Die Angehörigen erhalten eine Mitteilung, dass der Kranke „unerwartet an einer Krankheit“ gestorben und bereits eingeäschert worden ist.

25. Januar 1949
Die Gründung des Bayerischen Rundfunks

München * Die Gründung des Bayerischen Rundfunks - BR erfolgt durch die Übergabe einer Lizenzurkunde durch den Direktor der US-Militärregierung, Murray Van Wagoner, an den bayerischen Schriftsteller Johannes Lippl und an Rudolf von Scholtz, dem Nachkriegsbürgermeister von Passau und zugleich ersten Intendanten des Bayerischen Rundfunks.

Mit diesem offiziellem Akt wird das Ende von Radio München als einem Sender der US-Besatzungsmacht formaljuristisch besiegelt. Der Bayerische Rundfunk besitzt damit eine eigenständige Sendelizenz und kann dadurch relativ frei über Sendungsinhalte und Personalpolitik bestimmen. 

1952
Gründung des Vereins Brauerei-Museum

München * Der Verein Brauerei-Museum wird gegründet. Bis ihm das Münchner Stadtmuseum im Jahr 1963 den Platz zur Verfügung stellen kann, sammelt der Verein Anschauungsmaterial, Geräte, Modelle, Pläne, Fachliteratur, Urkunden und eine Vielzahl bildlicher Darstellungen. 

1980
Auch Frauen können Maximilianeer werden

München-Haidhausen * Auch Frauen können nun Maximilianeer werden. Als König Max II. die Stiftung anno 1852 ins Leben rief, waren nur Männer zum Studium zugelassen. Daher war - laut der Gründungsurkunde - die Förderung nur „talentvollen Jünglingen“ vorbehalten. 

Trotz der Öffnung der Hochschulen für Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts lässt die Förderung von Studentinnen noch bis zum Jahr 1980 auf sich warten. 

Da die Bestimmungen über den Zweck einer Stiftung grundsätzlich nicht geändert werden dürfen, besteht die einzige Möglichkeit zur Aufnahme weiblicher Stipendiaten nur darin, eine eigens für Frauen gedachte zweite Stiftung ins Leben zu rufen. Dazu brauchte man jedoch Geld. Und dieses steht erst im Jahr 1980 - im Rahmen der Feierlichkeiten zu „800 Jahre Wittelsbach und Bayern“ - als Wittelsbacher Jubiläumsstiftung zur Verfügung. 

24. Februar 1998
Den Grundstein des Maximilianeums wiederentdeckt

München-Haidhausen * Die Lage des Grundsteins des Maximilianeums geriet im Laufe der Zeit in Vergessenheit und wurde erst bei Umbauarbeiten zufällig wiederentdeckt. In einer Bleikassette fanden sich mehrere Objekte, darunter Deutschlands älteste Modelllokomotive. 

Die 1838 in Dresden gefertigte und ursprünglich funktionsfähige Kleinlokomotive ist ein Modell der „Adler“-Lokomotive mit Schlepptender im Maßstab 1:10. Sie besteht aus Eisen, Messing, Kupfer und Holz und konnte mit Spiritus betrieben werden. Vermutlich handelte es sich um ein Werbegeschenk der englischen Firma Robert Stephenson & Co., die auch Deutschlands erste Lokomotive baute. Die „Adler“ verkehrte ab 1835 auf der Strecke zwischen Nürnberg und Fürth. 

Der Grundstein enthält außerdem Baupläne, die Urkunde über die Bestimmung des Gebäudes, Porträts des Königs und seiner Frau Marie von Preußen auf Nymphenburger Porzellan sowie seltene Münzen. 

10. November 1999
Eine Auszeichnung für die Valentin-Stadthäuser

München-Au * Der Stadtrat beschließt, dem Dipl.-Ing. Klaus Schmidt und seinem Architekten Gert Bayer für die fünf Stadthäuser im Hof der Zeppelinstraße 41 als vorbildliche Baumaßnahme eine „Lobende Erwähnung“ zuzuerkennen.

Die entsprechende Urkunde wird ihnen am 7. Februar 2000 ausgehändigt.