Augsburg - München * Ein vergilbtes Pergament im Format 34 × 44 Zentimeter gilt als die Geburtsurkunde der bayerischen Landeshauptstadt. Die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag in Augsburg unterzeichnete Urkunde ging als „Augsburger Schied“ in die Geschichte ein. In dem Kaiserdiplom, das als „conventio“ – also als Übereinkunft – bezeichnet wird, werden die Streitpunkte verbindlich geregelt.
„Mit Zustimmung und Willen der beiden streitenden Parteien“ wird festgelegt:
Von einem Unrecht oder gar einer Freveltat des Welfenherzogs findet sich in dieser kaiserlichen Urkunde kein Wort. Als Zeugen für die Richtigkeit des Rechtsspruchs werden vier hohe geistliche Würdenträger und vier weltliche Herrscher benannt.
Doch auch wenn die Kaiserurkunde den Charakter einer gütlichen Einigung in sich trägt, so ist sie in ihrem Kern doch ein regalienrechtlicher Spruch des Kaisers. Mit diesem Kompromiss kann Kaiser Friedrich I. Barbarossa einen Interessenausgleich zwischen dem Bischof von Freising und dem baierischen Herzog erzielen und damit beide zufrieden stellen.