Münchner Zeitensprünge
15. November 1918

Die Stiftung Maximilianeum wird dem Kultusministerium unterstellt

München-Haidhausen * Ein Erlass des Gesamtministeriums vom 15. November 1918 und der § 2 des Übergangsgesetzes vom 28. März 1919 betrachtet die königliche Gewalt auf die jeweils beteiligten Ministerien übergegangen - und damit auch die Stiftung Maximilianeum. 

Dabei hatte König Max II. im § 28 der Stiftungsurkunde bestimmt, dass das Protektorat und die Schutzherrlichkeit an die Universität München übergehen sollte. Entgegen dem Stifterwillen des Bayernkönigs Max II. tritt in den nachrevolutionären Aufräumarbeiten das Kultusministerium in die vollen Rechte des Königs ein, ohne dass dies von einem der Stiftungsorgane [= Vorstand und Kuratorium] oder von der Universität bemängelt wird. 

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