Münchner Zeitensprünge
2000
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17. April 1917
Michael von Faulhaber soll Münchner Erzbischof werden

Speyer - München * Michael von Faulhaber, der Bischof von Speyer, wird einen Tag nach den Beisetzungsfeierlichkeiten des verstorbenen Erzbischofs von München und Freising, Franziskus von Bettinger, in das Kultusministerium gebeten. 

Dort eröffnet ihm Kultusminister Eugen von Knilling, dass er ihn dem König als Nachfolger vorschlagen wird. 

15. November 1918
Die Stiftung Maximilianeum wird dem Kultusministerium unterstellt

München-Haidhausen * Ein Erlass des Gesamtministeriums vom 15. November 1918 und der § 2 des Übergangsgesetzes vom 28. März 1919 betrachtet die königliche Gewalt auf die jeweils beteiligten Ministerien übergegangen - und damit auch die Stiftung Maximilianeum. 

Dabei hatte König Max II. im § 28 der Stiftungsurkunde bestimmt, dass das Protektorat und die Schutzherrlichkeit an die Universität München übergehen sollte. Entgegen dem Stifterwillen des Bayernkönigs Max II. tritt in den nachrevolutionären Aufräumarbeiten das Kultusministerium in die vollen Rechte des Königs ein, ohne dass dies von einem der Stiftungsorgane [= Vorstand und Kuratorium] oder von der Universität bemängelt wird. 

29. November 1918
In Preußen wird das Schulgebet abgeschafft

Berlin * Das Preußische Kultusministerium

  • schafft das Schulgebet vor und nach dem Unterricht ab und
  • verbietet alle religiös geprägten Feiern.
  • Schüler dürfen nicht mehr zur Teilnahme an Gottesdiensten oder am Religionsunterricht verpflichtet werden.
  • Religionslehre ist kein Prüfungsfach mehr.

Dieser Erlass löst vor allem in den katholischen Reihen einen Sturm der Empörung aus. 

20. Dezember 1918
Mit Hirtenbriefen gegen Regierungserlasse

Berlin * Die Erzbischöfe und Bischöfe Preußens bezeichnen in einem Hirtenbrief den Erlass des preußischen Kultusministeriums zur Religionsausübung in den Schulen vom 29. November 1918 als „frevelhaftes Unrecht“ und fordern zum Widerstand auf. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

14. Dezember 1929
Die Universität will das Protektorat über das Maximilianeum

München-Haidhausen * Die Universität teilt dem Kultusministerium mit, dass sie von jetzt an Protektorat und Schutzherrlichkeit über die Stiftung Maximilianeum ausüben werde. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juli 1928. 

Doch das Ministerium reagiert auch auf drei weitere Schreiben der Universität innerhalb von zwei Jahren und vier Monaten nicht. 

1932
Maximilianeums-Vorstand muss sein Amt niederlegen

München-Haidhausen * Der seit 1920 amtierende Vorstand der Stiftung Maximilianeum, Ministerialrat Jakob Weber, ein ehemaliger Maximilianeer, muss wegen Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung aus dem Amt scheiden. Er hatte viele Jahre die Verpflegung seines Sohnes und seines Dienstmädchens aus der Küche der Stiftung in Anspruch genommen. 

Das Kultusministerium setzt daraufhin kurz entschlossen den Ministerialrat Karl Sommer „für die Dauer der Erledigung der Vorstandsstelle im Maximilianeum als Verweser“ ein. 

27. April 1932
Die Universität erhebt erneut Anspruch auf das Maximilianeum

München-Haidhausen * Der Rektor der Universität erklärt gegenüber dem Kultusministerium, dass er die Ernennung des neuen Vorstands der Maximilianeum-Stiftung in Anspruch nehmen werde. Falls sich das Kultusministerium weigern würde, droht er mit Klage vor dem Verwaltungsgericht.

10. Oktober 1934
Angst um den Weiterbetrieb der Stiftung Maximilianeum

Berlin - München-Haidhausen * Das Kuratorium beim Kultusministerium stellt den Antrag auf Anerkennung der Stiftung Maximilianeum als studentisches Kameradschaftshaus. Man befürchtet, dass sonst der Weiterbetrieb der Stiftung gefährdet sei, nachdem die Universitäten und Fakultäten bereits Ende 1933 nach dem Führerprinzip reorganisiert worden waren und dadurch ernannte Rektoren und Dekane erhielten, womit zugleich die Selbstverwaltung durch den Senat ausgeschaltet wurde. 

Im Zuge dieser Maßnahmen kam es zu umfangreichen politisch motivierten Säuberungen des Personalstamms. Für die Entlassenen wurden junge Nationalsozialisten strategisch platziert. 

Februar 1935
Eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums

Berlin - München-Haidhausen * Das Kultusministerium teilt dem Kuratoriumsvorsitzenden mit, dass „eine Umbildung, insbesondere Verjüngung des Kuratoriums“ bevorsteht. Seine Neubesetzung mit parteinahen Nationalsozialisten ist die Grundvoraussetzung für die anschließende Verdrängung des Stiftungsvorstands des Maximilianeums, Professor Hans Rheinfelder. Es folgt eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums. Man will mindestens drei Mitglieder dieses Gremiums vorzeitig ihres Amtes entheben. Das geht aber nur, wenn die Betroffenen von sich aus ihren Rücktritt erklären. 

  • Anton Dyroff und Walter Lotz sind bereits über 68 Jahre alt und sollen deshalb aus Altersgründen pensioniert werden. 
  • Wilhelm Freiherr von Pechstein vertritt eine konservative, strikt gegen den Nationalsozialismus und besonders seine Kirchenpolitik gerichtete Einstellung. 
  • Hinzu kommt später noch Aloys Fischer, der mit einer nichtarischen Frau verheiratet ist.
24. Dezember 1935
Schon wieder ein neuer Stiftungsvorstand

München-Haidhausen * Die Tätigkeit von Professor Walther Wüst als Vorstand der Stiftung Maximilianeum dauert wie bei Dr. Fritz Reu ebenfalls nur acht Tage. Sie endet bereits am 24. Dezember. Gründe für die Beendigung der Tätigkeit sind nicht bekannt. 

Das Kultusministerium beauftragt den 29-jährigen Regierungsrat Wilhelm Müller, ein Maximilianeer und NSDAP-Mitglied, mit der vorläufigen Führung der Vorstandsgeschäfte des Maximilianeums.

17. April 1941
Den Stipendiaten soll gekündigt werden

München-Haidhausen * Vom Kultusministerium ergeht die Weisung, die bestehenden Mietverhältnisse im Maximilianeum zu kündigen. Nun schaltet sich der bayerische Ministerpräsident Ludwig Siebert in den Vorgang ein und verlangt vom Gauleiter sowie Innen- und Kultusminister Adolf Wagner, an den weiteren Entscheidungen beteiligt zu werden.

10. Juli 1978
Das Bayerische Kultusministerium schließt die Schack-Galerie

München-Lehel * Das Bayerische Kultusministerium schließt die Schack-Galerie. Die besten Stücke der Sammlung sollen in die Neue Pinakothek wandern, der Rest im Depot Aufnahme finden. „Angesichts der jüngsten Terroranschläge“, so die Begründung, sei „die Sicherheit der benachbarten Staatskanzlei“ nicht mehr garantiert.

Erst der Protest von Museumsfachleuten, Fachverbänden und der Presse beendete das, wie sich die Süddeutsche Zeitung ausdrückt, das „Münchner Trauerspiel“.