München-Haidhausen * Die Universität teilt dem Kultusministerium mit, dass sie von jetzt an Protektorat und Schutzherrlichkeit über die Stiftung Maximilianeum ausüben werde. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juli 1928.
Doch das Ministerium reagiert auch auf drei weitere Schreiben der Universität innerhalb von zwei Jahren und vier Monaten nicht.