Münchner Zeitensprünge
2000
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Die älteste nachweisbare Aufzeichnung über die Bierzubereitung

An den Ufern des Euphrat und Tigris * Die älteste nachweisbare Aufzeichnung über die Bierzubereitung stammt von den Ufern des Euphrat und Tigris. Es ist eine kleine Tontafel mit in Keilschrift eingedrückten Darstellungen, die das Enthüllen des „Emmers“ für die Bierzubereitung und ein Tier- und Bieropfer zeigen.

Ohne freilich die Zusammenhänge zu verstehen, entdeckten die „Sumerer“ nicht nur den Gärprozess am zum Ruhen gestellten Brotteig, sondern verstanden es darüber hinaus auch noch, diesen Vorgang beliebig oft zu wiederholen.

Juli 1179
Das volksrechtliche Verfahren wird mit einem lehnsrechtlichen überlagert

Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.

Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.  

Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.

17. August 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird drei Mal vorgeladen

Kayna * Nach der strengen „lehnrechtlichen Prozessordnung“ wird Herzog Heinrich der Löwe im Abstand von jeweils sechs Wochen dreimal geladen. Erstmals am 17. August 1179 auf den Hoftag in Kayna, letztmals zum 13. Januar 1180 auf den Hoftag in Würzburg. Herzog Heinrich der Löwe erscheint auf keinem Hoftag. 

14. Oktober 1307
Eine Liste beinhaltet die Verbrechen der Templer

Paris * Ein Manifest wird veröffentlicht, das die Verbrechen der Templer beinhaltet:

  • Häresie [Abkehr vom wahren Glauben],
  • Blasphemie [Gotteslästerung],
  • obszöne Riten,
  • Homosexualität und die
  • Anbetung eines Götzen namens Baphomet. 

Nach bis heute durchaus geläufigen Methoden konstruiert König Philipp IV. ein Anklagegebäude, dessen Vorwürfe er durch unter der Folter erpresste Geständnisse erhärtet.

Im Templerprozess lässt Philipp IV. durch den französischen Generalinquisitor Anklage auf Häresie und Blasphemie gegen den Orden erheben, wobei in der Regel die Geständnisse der zahlreich angeklagten Ordensmitglieder unter der Folter erpresst werden.

22. März 1312
Papst Clemens V. hebt den Templerorden auf

Avignon * Ungeachtet der Konzilsmeinung hebt Papst Clemens V. den Templerorden durch die Bulle „Vox in excelso“ auf.

  • In der Begründung heißt es, dass allein schon durch den nunmehr schlechten Ruf des Ordens eine derartige Maßnahme notwendig sei, um weiteren Schaden von der Gesamtkirche abzuwenden.
  • Anschließend übereignet der Papst durch die Bulle „Ad providam“ die Güter des Ordens den Johannitern.
  • In Deutschland übernimmt der Deutschherrenorden den Templer-Reichtum für sich.

Doch der Vollzug dieser Anordnung geht nur langsam vonstatten, und in Frankreich eignet sich König Philipp den größten Teil des verfügbaren Besitzes an, da er für die Abwicklung des Prozesses entsprechende Rechnungen stellt.

18. März 1314
Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden verbrannt

Avignon - Paris * Die Verfügungsgewalt über die höchsten Würdenträger des Templer-Ordens hat sich der Papst vorbehalten. Sie werden von einem Kardinalskollegium zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei von ihnen, der Großmeister Jacques de Molay und der Praeceptor der Normandie, Geoffroy de Charnay, pochen auf ihre Unschuld und lehnen das Urteil ab.

Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden - ohne Rücksicht auf den Papst - noch am gleichen Tag auf der Ile de la Cité in Paris verbrannt. Der letzte Templer-Großmeister soll den Papst und den König noch auf dem Scheiterhaufen verflucht haben, weshalb Clemens V. später „der verfluchte Papst“ genannt wird. Der Templer-Prozess ist bis heute einer der ganz großen Justizskandale geblieben. Dem Templer-Orden wurde bis zum heutigen Tage keine Genugtuung erteilt.

Das Hauptziel der Verfolgung der Tempelherren durch König Philipp „dem Schönen“, sich das bewegliche Vermögen des Ritterordens anzueignen, war allerdings gescheitert. Der sagenhafte Schatz der Templer wird nie gefunden, sein Verbleib nie geklärt. Das bildet wiederum die Grundlage für eine Vielzahl von Spekulationen. Und kein Orden bot so viel Anlass zu Spekulationen wie der der Templer.

Durch ihr Engagement im Heiligen Land kamen die Tempelritter mit Traditionen der jüdischen Welt, des Islam und nicht zuletzt der Antike in Berührung, die ihren mittelalterlichen Horizont enorm erweiterten. Ihre beachtlichen Erfolge auf technischem und finanziellem Gebiet lassen sich darauf zurückführen. Sie entwickelten ein eigenes Weltbild, das höchstwahrscheinlich als Fernziel die Vereinigung der monotheistischen Religionen anstrebte. 

Gleichzeitig musste der Ritter-Orden erkennen, dass sein neu erworbenes Wissen für das abergläubische mittelalterliche Europa noch nicht nachvollziehbar war und deshalb Schwierigkeiten heraufbeschwören musste. So wurde vieles geheim gehalten, und aus diesen Geheimnissen entstanden sowohl die „Arroganz der Wissenden“ als auch viele Legenden.

Oktober 1322
Papst Johannes XXII. eröffnet einen Prozess gegen Ludwig den Baiern

Avignon * Papst Johannes XXII. erkennt Ludwig den Baiern nicht als römischen König an, weil ihm König Friedrich der Schöne Unterstützung im Kampf gegen die großen oberitalienischen Stadtkommunen in Aussicht gestellt hat. Daraufhin unterstützt König Ludwig der Baier die Visconti in Mailand, die sich dadurch erfolgreich gegen einen päpstlichen Kreuzzug erwehren können.

Papst Johannes XXII. eröffnet deshalb einen Prozess gegen König Ludwig des Baiern. Er ihn bezichtigt ihn 

  • der Anmaßung königlicher Rechte und
  • seiner Regierung ohne päpstliche Approbation [Anerkennung, Genehmigung] sowie
  • der Unterstützung der als Ketzer verurteilten italienischen Signori.
1329
Streit zwischen den Franziskanern und der Pfarrgeistlichkeit

München-Graggenau * Da bei den Beerdigungen sogenannte Stol-Gebühren fällig werden, kommt es zum Streit zwischen den Franziskanern und der Pfarrgeistlichkeit von St.-Peter und Unserer Lieben Frau. Man einigt sich auf einen Modus: Die für den Franziskaner-Friedhof bestimmten Leichen müssen zuvor in den zuständigen Pfarrkirchen ausgesegnet werden. Anschließend werden sie in einer Prozession zur Franziskaner-Begräbnisstelle überführt.

25. März 1409
Das Konzil von Pisa beginnt

Pisa * Das Konzil von Pisa beginnt. Noch nie zuvor hat ein Kardinalskollegium - ohne Rücksprache mit Papst oder Kaiser - ein allgemeines Konzil der Gesamtkirche einberufen. Die Initiative der Kardinäle stößt auf breite Zustimmung: Über 600 Kleriker nehmen am Konzil von Pisa teil.

Die parallel einberufenen Konzilien der beiden Päpste Gregor XII. in Cividale und Benedikt XIII. in Perpignan haben nicht annähernd so viele Teilnehmer. Die überwiegende Zustimmung des Klerus zum Konzil in Pisa isoliert die beiden Päpste auf Dauer.

Das Konzil von Pisa zitiert die Päpste Gregor XII. und Benedikt XIII. nach Pisa und macht ihnen nach deren Weigerung einen förmlichen Ketzerprozess als hartnäckige Schismatiker. Damit ist die entscheidende Grundlage für das weitere Vorgehen geschaffen.

um 5. November 1414
Auf dem Konzil von Konstanz soll das Schisma überwunden werden

Konstanz * Das Konzil von Konstanz beginnt. Es dauert bis zum 22. April 1418. Der wichtigste Tagesordnungspunkt des Konzils ist die Beendung des Abendländischen Schisma und damit die Wiederherstellung der Einheit der Kirche. Die Lösung besteht darin, alle drei Päpste abzusetzen und einen neuen, von allen anerkannten Papst zu wählen. 

Doch auf dem Konzil wird nach kurzer Zeit eine ungewöhnliche Reform des Stimmrechts unternommen: Fortan gilt nicht mehr das Prinzip ein Teilnehmer, eine Stimme, sondern es wird nach Nationen abgestimmt, wobei jede Nation nur eine Stimme haben soll. Damit haben die Italiener nur noch eine Stimme, die gegen die drei anderen Nationen England, Deutschland und Frankreich sowie die des Kardinalskollegiums steht.

Dem Kirchenkritiker Jan Hus, dem König Sigismund freies Geleit zugesichert hatte, wird auf dem Konzil von Konstanz der Prozess gemacht und am Scheiterhaufen verbrannt. 

20. März 1415
Papst Johannes XXIII. flieht nach Schaffhausen

Konstanz - Schaffhausen * Papst Johannes XXIII., als dessen Gefangener Jan Hus gilt, flüchtet - heimlich und als Knappe verkleidet - von Konstanz nach Schaffhausen. Er befürchtet, dass man ihm wegen früherer Fehltritte den Prozess machen könnte. 

29. Mai 1415
Das Konzil von Konstanz erklärt Papst Johannes XXIII. für abgesetzt

Konstanz * Das Konzil von Konstanz erklärt Papst Johannes XXIII. für abgesetzt. Nun muss sich das Konzil mit den beiden anderen Päpsten beschäftigen.

  • Papst Gregor XII., bereits über 80 Jahre alt, lenkt bald ein. Er erkennt das Konzil von Konstanz als legitimes Konzil der Kirche an und erklärt seine Resignation. 
  • Papst Benedikt XIII., der inzwischen in Perpignan residiert, erklärt sich zwar zu einer Abdankung bereit, knüpft daran jedoch Bedingungen, die ihm allerdings nicht bewilligt werden. Daraufhin hält er seinen Anspruch aufrecht und flieht nach Peñiscola in Spanien.

König Sigismund erreicht aber, dass ihm die spanischen Königreiche die Unterstützung entziehen und als fünfte Konzilsnation nach Konstanz kommen. Damit ist Papst Benedikt XIII. endgültig isoliert. Wegen „Verweigerung der Resignation“ wird ihm der Prozess gemacht.

um 1420
Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie

Paris * Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie kristallisiert sich zwischen 1400 und 1430 heraus und ist eine Folge der politisch motivierten Magie- und Schadenszauberprozesse am französischen Königshof.

Eine neue Tätergruppe wird gefunden in den gotteslästerlichen, die göttliche wie obrigkeitliche Ordnung verleugnende Ketzersekte der schadenstiftenden Hexen, die sich zu ihren nächtlichen Verschwörungsorgien an heimlichen Orten auf allerlei Fluggeräten auf den Weg machen. Daraus leitet sich ab: der Pakt, die Buhlschaft, der Flug, der Sabbat und der Schadenszauber. 

Das ist der Beginn einer breiten Hexenverfolgung in den Tälern der Westalpen. 

1461
Eine Konzession für gewerbsmäßige Bettler

München * Die Stadtkammer lässt 91 Schiltlein anfertigen und an die offiziell zugelassenen Stadtarmen verteilen. Diese müssen künftig diese Schilder beim Betteln offen auf der Brust tragen. Wer ohne diese Erlaubnis bettelt, wird in die Schergenstube gebracht und auf den Pranger gestellt.  

Die Stellung dieser gewerbsmäßigen Bettler lässt sich auch an ihrer offiziellen Teilnahme an der Fronleichnamsprozession ablesen, in der sie in der Gruppe der Handwerker den Abschluss bilden. 

1485
Die Hexenverfolgung in der Diözese Brixen scheitert

Brixen * Die Hexenverfolgung des Heinrich Institoris, des Inquisitors der oberdeutschen Ordensprovinz, in der Diözese Brixen scheitert, nachdem der dortige Bischof für den Abbruch des Verfahrens sorgt und Institoris hinaus wirft. Seine Prozessführung ist offensichtlich so wirr, rechtsbrüchig und skandalös, dass der Bischof keinen anderen Weg als diesen sieht. 

1486
Der berüchtigte Hexenhammer wird veröffentlicht

Speyer * Der berüchtigte Hexenhammer - Malleus maleficarum, ein Lehrbuch des Hexenglaubens und der Hexeninquisition, wird veröffentlicht. Der Dominikanermönch Heinrich Institoris, der zudem Inquisitor der oberdeutschen Ordensprovinz ist, schreibt das Buch, nachdem er mit einer Inquisition in Innsbruck in der Diözese Brixen gescheitert ist.

Nach dieser Niederlage will er seine Position stärken und die Hexenverfolgung vor deren Gegnern zu rechtfertigen. Das Buch wird als Vorbild für die künftig in Deutschland geführten Hexenprozesse dienen und wird bis ins 17. Jahrhundert hinein in 29 Auflagen erscheinen. 

31. Oktober 1517
Martin Luthers Kampf gegen die Prostituierten

Wittenberg - München * Martin Luther schlägt seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg. Umgehend setzt eine Diskussion über den künftigen Umgang mit den Prostituierten und ihren Einrichtungen ein.  

Das erste städtische Frauenhaus wird noch in diesem Jahr geschlossen. Der Prozess zieht sich aber bis zum Jahr 1595 hin, dauert also weit über siebzig Jahre. Er beginnt in den evangelisch beeinflussten Ortschaften und in den Reichsstädten.  

In den katholischen Gebieten setzt der Prozess später ein und dauert entsprechend länger. Das Münchner Frauenhaus ist eines der letzten, wenn nicht sogar das Letzte, das geschlossen wird. 

1563
Der Jesuiten Petrus Canisius predigt die Hexenverfolgungen

München * Petrus Canisius, der wortgewaltige jesuitische Ordensprovinzial für Oberdeutschland, schreibt: „Überall bestraft man die Hexen, welche merkwürdig sich mehren.  Ihre Freveltaten sind entsetzlich. [...]  Man sah früher in Deutschland niemals die Leute so sehr dem Teufel ergeben und verschrieben. [...]  Sie schaffen viele durch ihre Teufelskünste aus der Welt und erregen Stürme und bringen furchtbares Unheil über Landleute und andere Christen. Nichts scheint gesichert zu sein gegen ihre entsetzlichen Künste und Kräfte“.

Ohne jeden Zweifel an der Existenz der Hexenverbrechen oder Kritik an den angewandten ungesetzlichen Inquistitionsverfahren, das gegen alle strafprozessrechtlichen Bestimmungen der „Carolina“ verstößt, predigt er im Augsburger Dom über die in Wiesensteig und im schwäbischen Raum stattfindenden Hexenverfolgungen.

Die juristischen und medizinischen Einwände interessieren den Jesuiten nicht. Für ihn steht die Theologie weit über der Jurisprudenz. 

Juli 1589
Hexen-Verfolgung nach Hagelschäden und Ernteausfälle in Schongau

Schongau - München * Das Zentrum des ersten altbaierischen Hexenprozesses ist Schongau bei Weilheim, das vom Bruder Wilhelms V., Herzog Ferdinand, verwaltet wird. Herzog Ferdinand reagiert empfindlich, als ihm sein Landrichter von Schongau von Hagelschäden, Ernteausfällen und den damit verbundenen Einnahmeverlusten berichtet. Zum Glück kann Richter Hans Friedrich Herwarth von Hohenburg gleich die für die Katastrophe Verantwortlichen benennen: die Hexen. 

um August 1589
Der Schongauer Hexenprozess beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem

  • das Wettermachen, 
  • das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
  • das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
  • sexuellen Umgang mit dem Teufel und
  • nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt. 

30. Oktober 1589
Anwendung der Folter bei den Werdenfelder Hexen

Freising - Werdenfelser Land * Aus Freising geht der Befehl in die Grafschaft Werdenfels, gegen die der Hexerei Angeklagten Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia die Folter anzuwenden.

Damit ist der Ausweitung des Hexenprozesses Tür und Tor geöffnet. Durch die über die Folter herausgepressten Geständnisse werden etwa 180 Personen in den Prozess einbezogen. Am Ende werden 50 Frauen und ein Mann der Hexerei schuldig befunden und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. 

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

14. Mai 1590
Der Student Maximilian I. berichtet völlig unberührt von den Folterungen

Ingolstadt - München * In mehreren Briefen, unter anderem in dem vom 14. Mai 1590, berichtet der Student Maximilian I. - völlig unberührt - an seinen Vater von den entsetzlichsten Folterungen, die er in den Ingolstädter Hexenprozessen erlebt hat. Auch nach seinem Regierungsantritt huldigt der Herzog und Kurfürst Maximilian I. dem Hexenwahn. 

um Juni 1590
In München findet ein erster Hexenprozess statt

München * In München findet ein Hexenprozess statt, in dessen Zusammenhang vier Frauen verbrannt werden. Der Münchner Falkenturm fungiert als Hexenturm.

Leider haben sich die Akten nur lückenhaft überliefert, sodass weder ein Zusammenhang des Hexenprozesses mit dem Einsturz des Turms der Michaelskirche, noch mit der Nennung von vier Brauerinnen hergestellt und bewiesen werden kann. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass es auch wesentlich mehr als die vier bekannten Opfer gewesen sein können. 

2. Juli 1590
Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende

München * Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende. Die Anklage gegen vier „Weibspersonen“ unterschiedlichen Alters lautet auf

  • Buhlschaft mit dem Teufel,
  • Leichenraub und Leichenschändung,
  • Hostienentweihung sowie
  • Hexerei.

Die vier Frauen, Anna Anbacherin, Brigitte Anbacherin, Regina Bollingerin und Regina Lutzin, machen die üblichen Geständnisse: Ausfahrt mit dem Teufel über Felder und in verschiedene Weinkeller. Eine andere gestand, sie habe ein totes Kindlein auf dem Gottesacker vor dem Sendlinger Thor ausgegraben und daraus eine wässrige, zähe und wasserfarbige Salbe bereitet.

Aufgrund des erdrückenden Beweismaterials werden alle vier Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. Wegen ihres hohen Alters werden sie - auf Fürbitte hoher fürstlicher Personen - vorher erdrosselt und danach ihre geschundenen Körper verbrannt. 

1591
Herzog Wilhelm V. beklagt sich über die Unmoral in der Stadt

München * Herzog Wilhelm V. beklagt sich über die stark überhand nehmende Unmoral in der Stadt. Dabei haben selbst die Repräsentanten der Amtskirche Probleme mit der eigenen Lust. Nur in einem sehr schwierigen Prozess gelingt es, die geistlichen Herren auf Dauer von ihren - „Schlafweiber“ genannten - Konkubinen zu trennen. 

1591
Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“

5. November 1591
Die beiden letzten Werdenfelser Hexen werden hingerichtet

Werdenfelser Land * Mit Brigitta Krätzler und Barbara Feurer werden die beiden letzten Beschuldigten des Werdenfelser Hexenprozesses hingerichtet. Dann endet zunächst die Hexenverfolgung im Werdenfelser Land. Das liegt einerseits am verstärkt auftretenden Widerstand aus der Bevölkerung, andererseits an den hohen Kosten.

Alleine der Nachrichter erhält für jede Besichtigung zwei Gulden, dazu täglich ein Wartegeld von zwei Gulden und für jede Hinrichtung nochmal acht Gulden. Auch Verpflegung und Unterkunft trägt die Staatskasse. Insgesamt kostet der Werdenfelser Hexenprozess rund 4.000 Gulden.

Am Ende dieser Verfolgungs-Periode zählt man 49 auf dem Scheiterhaufen zum Teil lebendig verbrannter Angeschuldigter, zum Teil werden sie vorher erwürgt oder geköpft. Zwei Frauen sterben während ihres Gefängnisaufenthalts, eine davon verübt Selbstmord. 

16. April 1600
Die Familie Pämb wird im Falkenturm eingekerkert

Altmannstein - München * Die Familie Pämb nach München überführt und im Falkenturm eingekerkert. Die Männer kommen in einzelne, „Keuchen“ genannte Zellen. Nur Hansel durfte bei seiner Mutter bleiben. Nun beginnt der sogenannte Pappenheimer-Prozess. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

26. April 1606
Die protestantische Mehrheit verprügelt spontan die Katholiken

Donauwörth * In Donauwörth zieht die katholische Minderheit - unter Verletzung des Augsburger Religionsfriedens - aus Anlass einer jährlich stattfindenden Bittprozession mit fliegenden Fahnen vom Kloster Heiligenkreuz aus.  Es kommt zum Konflikt mit der protestantischen Mehrheit, die die Katholiken spontan verprügelt.

Donauwörth ist eine der acht Freien Reichsstädte, in denen nach den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens Katholiken und Protestanten das Recht freier Religionsausübung genießen.

26. Februar 1607
Prozess ums Weißbiermonopol

Degenberg * Die Erben der Degenberger führen einen langjährigen Prozess gegen den baierischen Herzog. Maximilian I. erhält zwar den gesamten Degenbergischen Herrschaftsbesitz, muss dafür aber 62.000 Gulden bezahlen. So viel ist ihm aber das Weißbiermonopol wert.

26. April 1607
Die Protestanten belagern das Kloster Heiligkreuz in Donauwörth

Donauwörth * Zur nächsten Markusprozession schickt der Kaiser Kommissare nach Donauwörth, die einen geregelten Ablauf sicherstellen sollen. Doch die Protestanten belagern das Kloster Heiligkreuz und lassen weder die Kommissare noch die Katholiken zur Prozession aus dem Kloster. Der ausschließlich aus Protestanten bestehende Stadtrat toleriert dieses Verhalten.

Mai 1608
Der „Beyerin von Winden“ wird der Hexen-Prozess gemacht

Markt Schwaben * Der „Beyerin von Winden“, einer Bäuerin aus der Gegend um Markt Schwaben, wird der Prozess gemacht. Ankläger ist erneut der Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh.

Es kommt wiederholt zur Auseinandersetzung mit dem Hofoberrichter Dr. Bernhard Barth von Hermatingen, sodass sich der Prozess monatelang hinzieht und die Frau im Mai 1608 einen Selbstmord verübt. 

26. Mai 1608
Schadenszauber und Hexerei auch in Donauwörth

Donauwörth * Während der Fronleichnams-Prozession geht ein schweres Gewitter über der Stadt Donauwörth nieder, das man sich nur mit Schadenszauber und Hexerei erklären kann. Birgit Schuster und Paul Ritter werden als Verursacher des Unwetters verhaftet.

Birgit Schuster gesteht unter der Tortur, nennt über hundert weitere Hexen und wird verbrannt. Paul Ritter wird ebenfalls den Flammen übergeben. Durch die Denunziation werden weitere 17 „Unholdinnen“ angeklagt. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält. 

23. Mai 1613
Dr. Gottfried Sattler wird in Markt Schwaben hingerichtet

München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern

  • die „Unterschlagung und Veruntreuung“ und damit
  • die „Schmälerung der landesherrlichen Einnahmen“

Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen. 

12. September 1615
Das Münchner Stadtgericht kommt unverhofft zu einem Hexenprozess

München-Graggenau * Ohne eigenes Zutun kommt das Münchner Stadtgericht zu einem Hexenprozess. Eine Bettlerin wird nach einem Selbstmordversuch festgenommen und diese erklärt dazu völlig unerwartet, dass sie, Barbara „Bärbl“ Schwerzin, „vom Teufel besessen“ und sie, ihre Schwester Elisabeth „Elsl“ und besonders ihre Mutter Katharina Hexen seien. An diesem 12. September beginnt der Hexenprozess. 

4. Dezember 1615
Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung von drei Hexen

München-Graggenau * Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung der drei Hexen: Barbara Bärbl, Elisabeth Elsl und Katharina Schwerzin. Auch der Hofrat schließt sich dem Vorschlag an. Doch nun stellt sich Herzog Maximilian I. gegen die Auffassung des Stadtrats und seiner eigenen Justizbehörde.  

Auf Drängen Herzog Maximilians I. nimmt dieser städtische Hexenprozess beinahe wieder ausufernde Formen an. Getreu der Doktrin: „Wo eine Hexe ist, da sind noch mehr zu finden.“ 

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt.  
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
1618
Hexenprozesse gegen Kinder in Augsburg

Augsburg * Besonders unverständlich erscheint uns die nicht zu unterschätzende Anzahl von Hexenprozessen gegen Kinder. In der Reichsstadt Augsburg finden in den Jahren zwischen 1618 und 1730 acht derartige Verfahren statt, in denen 45 Kinder und Jugendliche betroffen sind. Ein Drittel davon sind Mädchen, der Rest sind Knaben, die alle dem Unterschichtenmilieu entstammten. 

1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

1631
Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse im Herzogtum Westfalen

Westfalen * Ein breites Aufflammen der Hexenprozesse kostet während der Zeit von 1626 bis 1631 nachweislich etwa 574 Angeklagten im Herzogtum Westfalen das Leben. Durch die von Kurfürst Ferdinand von Köln erlassene Hexenprozessordnung enden nahezu alle Anklagen mit einem Todesurteil. 

Mai 1631
Friedrich Spees Schrift gegen Folter und Hexen-Verfolgungen

München * Die Schrift „Cautio Criminalis“ des Jesuitenpaters Friedrich Spee erscheint, in der er sich - erstmals im katholischen Bereich - kritisch mit der Anwendung der Folter und den Hexen-Verfolgungen auseinander setzt. Die Schrift muss anonym erscheinen.

Auch ein aussagekräftigerer Titel - wie etwa „Wider den Hexenwahn“ - wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die allgemein herrschende Überzeugungen gewesen und geeignet, neben dem Verfasser auch noch den Drucker und den Verleger in Verdacht zu bringen, dass sie Hexen in Schutz zu nehmen und somit die Partei des Satans stärken würden.

Der Jesuitenpater Friedrich Spee hatte während seiner Aufenthalte in den Zentren der Hexenverfolgung in Köln, Trier, Würzburg, Mainz, Speyer und Paderborn Hexenprozesse verfolgt und kam dabei zur Überzeugung, dass die Folter nicht zur Wahrheitsfindung geeignet sei.

Das verstößt freilich gegen die damalige Rechtsauffassung, denn daraus lässt sich ableiten, dass die verdächtigten Frauen - trotz ihrer Geständnisse unter der Tortur - unschuldig sind.

Innerhalb der Gesellschaft Jesu bleibt die Autorenschaft des Paters Friedrich Spee nicht verborgen. Zeitweise droht ihm sogar die Entlassung aus dem Jesuitenorden. 

September 1635
Kurfürst Maximilian I. entscheidet sich für ein Madonnen-Monument

München * Kurfürst Maximilian I. entscheidet sich auf Anregung des Hofkammerpräsidenten Johannes Mandl von Deutenhofen, „zu Ehren Gottes und Mariens“  

  • ein Madonnen-Monument zu errichten,  
  • alljährlich eine Prozession und  
  • wöchentlich eine Messe abzuhalten.  
  • Dazu kommen noch Almosen und andere religiöse Verpflichtungen. 
7. November 1638
Die Mariensäule wird feierlich eingeweiht

München-Graggenau * Am ersten Sonntag nach Allerheiligen weiht der Freisinger Fürstbischof Veit Adam von Gepeckh das Marien-Monument auf dem Schrannenplatz feierlich ein. Das ist jener Tag, an dem alljährlich in einer großen Gedächtnis-Prozession der Sieg Maximilians I. in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag, im Jahr 1620, gegen die aufständischen Böhmen, gefeiert wurde. Auf den Tag genau ist das jetzt 18 Jahre her.  

Die Münchner Mariensäule ist die erste Madonnen-Säule nördlich der Alpen. Der baierische Kurfürst hat die Madonnen-Säule als Symbol des durch den Dreißigjährigen Krieg wieder erstarkten katholischen Glaubens und als Ausdruck seiner eigenen tiefen Marienverehrung errichten lassen. Er legt damit ein öffentliches Bekenntnis für seine Religion und seine politische Überzeugung ab. Die Münchner Mariensäule wird zum Vorbild vieler ähnlicher Monumente in Baiern und Österreich.  

10. Mai 1641
Die Bronzeputti auf dem Säulensockel der Mariensäule werden aufgestellt

München-Graggenau * Durch einen Erlass will Kurfürst Maximilian I. sicherstellen, dass die Mariensäule „in gebierender veneration, und respect erhalten, Insonderheit alle unsauberkheiten und verunehrungen verhietet und abgestelt werden“. Die Mariensäule wird deshalb mit einem Marmorgeländer mit den vier Bronze-Laternen umgeben.  

Auf dem Sockel der Mariensäule kommen im gleichen Jahr vier bronzene Heldenputti zur Aufstellung, die für Maria als „ecclesia militans“ [= „die in der Welt kämpfenden Kirche“] oder als Apokalyptisches Weib für die im Kampf der Konfessionen siegreiche katholische Kirche instrumentalisiert werden. Sie stellen eine Umsetzung des Psalm 91, Vers 13 dar: „Über die Schlange und den Basilisken wirst du schreiten, und den Löwen und den Drachen wirst du zertreten.“  

In nahezu allen Veröffentlichungen über die Mariensäule verkörpert der Drache den Hunger, der Löwe den Krieg, der Basilisk die Pest und die Schlange den Unglauben oder falschen Glauben. Sie sollen, so die populäre Auffassung, die großen Plagen der Zeit veranschaulichen. Nach einer anderen Definition, die dem Programm des - im Jahr 1674 ausgebrannten - Zimmers der Religion in der Residenz entspricht, steht der Drache  für die Häretiker [= Ketzer], der Löwe für die Heiden, die Schlange für die Juden und der Basilisk für die Schismatiker [= Protestanten, Kirchenspalter].  

Aus einem Monument der persönlichen Frömmigkeit des Kurfürsten ist durch die Hinzufügung der Heldenputti zugleich ein „Denkmal des Triumphes des katholischen Glaubens über die Übel der damaligen Zeit“ geworden. Da Maximilian I. sowohl den Tag der Denkmalsweihe als auch das Datum für die alljährliche Dankprozession auf den Jahrestag der „Schlacht am Weißen Berg“ orientiert, macht er die Mariensäule auch zu einem unübersehbaren Symbol für den bisher größten Triumph baierischer Waffen über die protestantischen Feinde. Und damit macht er aus der Mariensäule eine Siegessäule. 

um 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

um 1675
Der „Zauberer-Jackl-Prozess“ im Fürstbistum Salzburg

Salzburg * Im Fürstbistum Salzburg wird in den Jahren von 1675 bis 1690 der „Zauberer-Jackl-Prozess“ durchgeführt. Er betrifft vor allem umherziehende Bettler- und Vagantenkinder aus der Bande des nie gefassten Zauberer-Jackls.

90 Prozent der hingerichteten Kinder und Jugendlichen, die überwiegend unter 21 Jahre alt sind - das jüngste ist 11Jahre - sind männlich und stammen fast durchweg aus den unteren sozialen Schichten.

Auf Unterstützung aus der bäuerlichen Bevölkerung können sie nicht hoffen, im Gegenteil: Die vagierenden Bettlergruppen sind verhasst, weil man ihnen unterstellt, sie würden„schlechtes Wetter, Missernten und Hungersnöte herbeizaubern können. 

5. März 1681
Der kaiserliche Tross trifft in Altötting ein

Burghausen - Altötting * Der kaiserliche Tross überschreitet die österreichisch-baierische Grenze. Über Burghausen geht es nach Altötting, wo das Kaiserpaar von einer Prozession des gesamten örtlichen Klerus empfangen und unter Glockengeläut zur Heiligen Kapelle geführt wird. 

19. Juni 1690
Bischof Joseph Clemens übernimmt Kirche und Residenz

Freising * Fürstbischof und Kurfürst Joseph Clemens ergreift in einer fünfteiligen Zeremonie Besitz von seiner Bischofskirche und der bischöflichen Residenz. 

Ist der am Tag zuvor vollzogene Einzug nach Freising eine Darstellung des Freisinger Hofstaates und des Militärs, so gestaltet sich die Übernahme des Freisinger Dombezirks als eine Prozession des Hofstaates und der Geistlichkeit. 

Fürstbischof Joseph Clemens bleibt in Freising „eigentlich nur wegen seines prächtigen Einzugs in die Bischofsstadt in Erinnerung“. So zumindest lautet die kurze Beschreibung des hohen Kirchenmannes im Katalog zur Ausstellung „1250 Jahre Freising - Geistliche Stadt“. 

19. Juni 1690
Bischof Joseph Clemens ergreift Besitz von Freising

Freising * In einer fünfteiligen Zeremonie ergreift Bischof Joseph Clemens Besitz von seiner Bischofskirche und der Bischöflichen Residenz. War der am Tag zuvor vollzogene Einzug nach Freising eine Darstellung des Freisinger Hofstaates und des Militärs, so gestaltet sich die Übernahme des Freisinger Dombezirks als eine Prozession des Hofstaates und der Geistlichkeit.

Den Abschluss der Feierlichkeiten bildet ein großes Freyschiessen, an dem sich zweihundertsechzig Schützen und Schützenkompanien in vier Durchgängen beteiligen. Acht Tage dauert das SchützenfestBei den Umzügen stehen römische Gottheiten und die vier Elemente im Mittelpunkt. Fürstbischof Joseph Clemens tritt darin in der Rolle des „Capo der Sonnenquadrille“ auf.

um 1700
Jeder 8. Münchner ist Sodale einer Marianischen Kongregation

München * Jeder achte Münchner ist Sodale [Mitglied] einer der sechs Münchner Marianischen Kongregationen.  Sie nehmen großen Einfluss auf die Stärkung und Förderung des katholischen Lebens in der Stadt.

  • Jeder der Kongregation neu beitretende Sodale hat nach Ablegung seiner Lebensbeichte sich in einem feierlichen Weiheakt seiner Patronin zu lebenslangem Dienst zu verpflichten. 
  • Er hat häufig beim jesuitischen Beichtvater seine Sünden darzulegen, muss täglich Gewissensforschung betreiben, hat ein geregeltes Gebetsleben einzuhalten und strenge Bußübungen - vor allem an Kartagen - zu vollziehen.
  • Zum regelmäßigen Besuch der Konvente und der Lektion frommer Schriften gehört auch der gemeinsame Empfang der Kommunion. 
  • Das demonstrative öffentliche Auftreten bei Prozessionen und Wallfahrten, sowie bei prunkvollen Festgottesdiensten und Theateraufführungen „zur höheren Ehre Gottes und der allerseligsten Jungfrau“ gehören ebenso zur selbstverständlichen Pflicht des Sodalen wie die, seinen Mitbrüdern im Leben und Sterben beizustehen und sie auf ihrem letzten Gang zu begleiten. 
1710
Die Konvente der Marianischen Männerkongregation im Bürgersaal

München-Kreuzviertel * Die zunächst im Jesuitenkolleg durchgeführten Konvente der Marianischen Männerkongregation werden nach dem Erwerb und Umbau eines vergrößerten Anwesens am Ort der heutigen Bürgersaalkirche dorthin verlegt. 

Für die Zusammenkünfte muss aber das Allerheiligste jeweils von der Michaelskirche in feierlicher Prozession in den Konventssaal, den Bürgersaal, übertragen werden. 

1715
Der große baierischen Kinderhexenprozess in Freising

Freising * Der große baierischen Kinderhexenprozess geht in Freising, in zwei Teilen vonstatten. Die Bettelkinder Andre, genannt der Drudenfanger, und Lorenz werden unter der Beschuldigung, Ferkel und Mäuse hergezaubert zu haben, verhaftet. Die Verhöre ergeben weitere Beschuldigungen. 

um 1723
Weitere Hinrichtungen im Freisinger Prozess

Freising * Zwischen 1721 und 1723 werden acht Burschen und junge Männer im Alter zwischen 14 und 23 Jahren und drei Bettlerinnen mittleren Alters in Freising hingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt ist der Zenit der Hexen-Verfolgungen“allerdings längst überschritten. Der Freisinger Prozess ist ein Auslaufmodell, was aber den Hingerichteten allerdings nicht hilft. 

1750
Der Maria Pauer wird der Prozess wegen Schadenszauber gemacht

Mühldorf * In Mühldorf am Inn, das zu diesem Zeitpunk zum Fürstbistum Salzburg gehört, wird der 16-jährigen Maria Pauer der Prozess wegen Schadenszauber gemacht.

  • Im Mühldorfer Hexenkammerl hält man sie monatelang wie ein Tier gefangen.
  • Am Ende des Hexen-Prozesses wird sie zum Tode durch Verbrennen verurteilt, dann aber gnadenhalber zuvor geköpft.  

Maria Pauer müsste die letzte Hexenverbrennung auf bayerischem Boden gewesen sein. 

1790
Kurfürst Carl Theodor führt den Illuminateneid ein

München * Kurfürst Carl Theodor führt den sogenannten Illuminateneid ein. Jeder Beamte und Geistliche muss versichern, dass er keiner geheimen Gesellschaft angehört. Zusätzlich gibt es Inquisitorische Untersuchungsverfahren gegen verdächtige Personen und Gruppen.  

Es herrscht „eine gewisse finstere Stimmung in Baiern, jener ähnlich, welche zu den Zeiten der Hexenprozesse durch ganz Deutschland geherrscht hatte. Der geringste Verdacht, die unbedeutendste Veranlassung reichte hin, um für einen Illuminaten gehalten zu werden“

8. Juni 1802
Ausschreitungen nach der Andechs-Wallfahrt

München-Kreuzviertel * Nachmittags um 17 Uhr kehren die Wallfahrer vom heiligen Berg in Andechs zurück. Sie ziehen feierlich durch das Sendlinger Tor in die Stadt ein. Nachdem der Pfingstdienstag als Feiertag und damit auch das Abhalten von Prozessionen bereits im Jahr 1771 abgeschafft worden war, schreitet das Militär ein. 

Es kommt zu Ausschreitungen. Eine rund 300 Personen umfassende Gruppe stürmt zur Hauptwache am Schannenplatz und weiter in Richtung Bürgersaal. Das Militär kann sich durchsetzen und die Protestierer zurückdrängen.

27. Juli 1830
In Frankreich kommt es zur Juli-Revolution

Paris * Zwischen dem 27. und dem 29. Juli 1830 kommt es in Frankreich zur sogenannten „Julirevolution“, bei der der restaurative Bourbonenkönig Karl X. gestürzt und durch den liberalen Bürgerkönig Louis-Philippe ersetzt wird.  

Da diese liberale Bewegung in ganz Europa Auftrieb erhält und es in mehreren Staaten des Deutschen Bundes wie dem Königreich Sachsen, dem Königreich Hannover, dem Großfürstentum Hessen-Kassel und dem Herzogtum Braunschweig zu Unruhen und neuen Verfassungen kommt, erhöht sich beim bayerischen König - völlig berechtigt - auch die Angst vor einem Umsturz, weshalb seine Politik - spätestens jetzt - extrem konservative Züge annimmt. In König Ludwigs I. Regierungszeit gibt es fast 1.000 politische Prozesse. 

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

29. Juli 1833
Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes endet mit Freispruch

Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten. 

König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt. 

1851
Prozess um die Verführung minderjähriger Mädchen

München - Anif * Irene Gräfin von Arco-Stepperg, die Gattin von Aloys (Louis), wird von ihren Brüdern aus dem Hause Pallavicini gezwungen, sich zur Wahrung der Familienehre von ihrem Ehemann zu trennen. 

Die Ursache für diesen ungewöhnlichen Schritt liegt in einem Prozess begründet, den man Aloys (Louis) Graf von Arco-Stepperg in Anif macht. Es geht dabei um die Verführung minderjähriger Mädchen. 

Oktober 1891
Der Mordprozess gegen das Berliner Ehepaar Heinze beginnt

Berlin * Der Mordprozess gegen das Berliner Ehepaar Heinze beginnt. In der Verhandlung wird der Zusammenhang mit Kuppelei und Prostitution hergestellt. Daraus schließt man, dass Obszönität eine der Hauptursache für kriminelles und von der Norm abweichendes Verhalten sei.

um Februar 1893
Zeitungsbericht löst aufsehenerregenden Prozess um Ritter von Klug aus

München * Sofort, nachdem der Bericht in den Münchner Neuesten Nachrichten über die geschäftlichen Machenschaften von Ludwig Peter Ritter von Klug erschienen ist, verklagt dieser den verantwortlichen Journalisten, Wilhelm Bogler, wegen verleumderischer Beleidigung.

Der Prozess erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit - auch weil einige für Klug äußerst unangenehme Dinge zur Sprache kommen. Und obwohl Wilhelm Bogler vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark verurteilt wird, hat Ritter von Klug mit dieser Anzeige einen entscheidenden Fehler begangen. Denn der Journalist geht in die Berufung, weshalb das Landgericht München I den Sachverhalt nun neu verhandeln muss. 

um September 1893
Berufungsprozess enthüllt Machtmissbrauch

München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen. 

Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften. 

Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft. 

Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.

14. November 1901
Der Prozess gegen den Räuber Mathias Kneißl beginnt

Augsburg * Der Prozess gegen den Räuber Mathias Kneißl beginnt vor dem Oberlandesgericht Augsburg. Nach vier Verhandlungstagen fällen die zwölf Geschworenen das Urteil: Mathias Kneißl wird zum Tode verurteilt. Ein eingereichtes Gnadengesuch lehnt Prinzregent Luitpold ab. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens und das Urteil selbst sind heftig umstritten. 

28. Juni 1916
Karl Leibknecht erstinstanzlich verurteilt

Berlin * Karl Liebknecht wird unter Verlust seines Reichstagsmandats wegen Hochverrats zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Am ersten Prozesstag organisierten revolutionäre Obleute in den Betrieben in Berlin einen spontanen Solidaritätsstreik mit über 50.000 Beteiligten.

24. Juli 1917
Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess gegen Mata Hari

Paris * Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess vor dem Militärgericht gegen Mata Hari.

In der Presse kursiert das Gerücht, Mata Hari habe den Deutschen geheime  Informationen über den Bau der neuartigen Panzer zugespielt, mit denen die Alliierten dem Krieg eine entscheidende Wende geben wollen. Eine absurde Behauptung, die sogar die seriöse New York Times aufgreift.

Mata Hari, wird deshalb beschuldigt, als Doppelagentin wichtige Informationen an die Deutschen verraten und damit das Leben von 50.000 französischen Soldaten im Ersten Weltkrieg aufs Spiel gesetzt zu haben. 

21. November 1918
Eisner fordert die sofortige Veröffentlichung der Kriegsakten

München - Berlin * In einem Telegramm fordert Kurt Eisner den bayerischen Gesandten in Berlin, Dr. Friedrich Muckle, auf, von der Reichsregierung die sofortige Veröffentlichung der Urkunden über den Ursprung des Krieges zu verlangen. Außerdem erhebt der bayerische Ministerpräsident Anspruch auf Beteiligung Bayerns in der Waffenstillstands-Kommission.

Kurt Eisner ist bestrebt, den Alliierten den Beweis zu erbringen, dass mit der deutschen Revolution nicht nur die alten Herrschaftsträger beseitigt wurden, sondern dass auch ein politischer Umdenkungsprozess eingesetzt hat. 

10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
30. April 1919
Ernst Toller befürchtet Vergeltungsmaßnahmen der Weißen Truppen

München * Als die Nachricht von den Hinrichtungen bei den - inzwischen gemäßigten - Betriebsräten im Hofbräuhaus-Parlament eintrifft, verlässt Ernst Toller umgehend die Versammlung und begibt sich in das Luitpold-Gymnasium.

In der nahezu menschenleeren Schule entdeckt Toller noch sechs Inhaftierte, die die Rotarmisten in einem verschlossenen Raum zurückgelassen haben. Die Befreiung der unter Todesangst stehenden Gefangenen wird in dem späteren Prozess gegen den Dramaturgen eine große Bedeutung erlangen.

Ernst Toller befürchtet Vergeltungsmaßnahmen der Weißen Truppen und bittet deshalb Professor Ferdinand Sauerbruch, die Getöteten abholen zu lassen. Doch der Mediziner verweigert diese Bitte. 

2. Juni 1919
Der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné beginnt

München-Au * Vor dem Standgericht in der Au beginnt der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné. In seiner Verteidigungsrede sagt er: „Wir Kommunisten sind Tote auf Urlaub, dessen bin ich mir bewusst. Ich weiß nicht, ob Sie mir meinen Urlaubsschein noch verlängern werden, oder ob ich einrücken muss zu Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Ich sehe auf jeden Fall Ihrem Spruch mit Gefasstheit und mit einer inneren Heiterkeit entgegen. Die Ereignisse sind nicht aufzuhalten. 

Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Führer hätten die Massen aufgepeitscht. Wie die Führer die Fehler der Massen nicht hintertreiben konnten unter der Scheinräterepublik, so wird auch das Verschwinden des einen oder des anderen Führers unter keinen Umständen die Bewegung hindern. Und über kurz oder lang werden in diesem Raume andere Richter tagen, und dann wird der wegen Hochverrats bestraft werden, der sich gegen die Diktatur des Proletariats vergangen hat.“ 

1. September 1919
Der erste Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt

München-Au * Der erste Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt. Er wird bis zum 18. September andauern. Es geht um den Mord an zehn Geiseln am 30. April im Hof des Luitpold-Gymnasiums. Von den 16 Angeklagten werden sechs zum Tode verurteilt. Sieben Angeklagte werden zu 15 Jahre Zuchthaus verurteilt. 

1920
Der Deutsche und österreichische Alpenverein triftet nach rechts ab

Wien * Eduard Pichl, studierter Chemiker“ und Hofrat in Wien, der „Vater der Bergwarte“ und Schwärmer für ein germanisches Christentum, gibt seinen Beruf auf, um sich fortan als hauptamtlicher Funktionär des Deutschen und österreichischen Alpenvereins der völkischen Propaganda zu widmen.

Innerhalb kürzester Zeit gewinnen seine Sympathisanten die Oberhand in 45 Sektionen, die sich als Deutsch-Völkischer Bund im DuOeAV zusammenschließen und mit ihrer Mehrheit Abstimmungsprozesse an den Vollversammlungen vorbei in ihnen genehme Ausschüsse umleiten.

15. Januar 1920
Der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley beginnt

München * Aufgrund seiner Schussverletzungen beginnt der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley erst jetzt im Münchner Justizpalast. Der Gerichtspsychiater Professor Rüdin beschreibt Arco als „eine intellektuell mäßige, gerade noch durchschnittliche Begabung, eine unreife, ungefestigte Persönlichkeit, die zu impulsivem Handeln neigt“

um Februar 1920
5.233 Strafprozesse gegen Räterepublikaner

München * 5.233 Strafprozesse gegen Räterepublikaner werden eröffnet. 

  • Zehn Todesurteile werden ausgesprochen und vollzogen.
  • Viele werden zu langen Haftstrafen verurteilt.
  • Auf Milde dürfen sie nicht hoffen. 
14. November 1923
Adolf Hitler wird in Untersuchungshaft genommen

Landsberg am Lech • Adolf Hitler, der sich seit dem 11. November 1923 in Landsberg am Lech in Schutzhaft befindet, wird nun in Untersuchungshaft genommen. Für die Dauer des Prozesses [ab 1. April 1924] wird er nach München verlegt. 

 

26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen • Bis zum 1. April 1924 findet die Hauptverhandlung an 25 Verhandlungstagen gegen die Angeklagten Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Otto Kurt Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Friedrich Karl Brückner und Robert Wagner statt. 

Ursprünglich sollte die Verhandlung im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz in der Au durchgeführt werden, dann erwog man aus Sicherheitsgründen die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech als Verhandlungsort. Schließlich entschied man sich aber für die Räume der ehemaligen Kriegsschule in der Blutenburgstraße in München.

1. April 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet. 

  • Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner. 
  • Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt. 
  • Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen. 
  • Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt. 
  • Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt. 

  • Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab. 
  • Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen. 
  • Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.
um 15. Mai 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Drei weitere Prozesse gegen die am Hitler-Ludendorff-Putsch Beteiligten finden noch bis Mitte Mai 1924 statt wegen der Angriffe auf die „Münchener Post“, der Beschlagnahme von Banknoten in Druckereien und Waffendiebstahls.

18. April 1928
Das Reichsgericht in Leipzig beendet den Plagiats-Rechtsstreit

Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.

Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.

Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.

Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“

16. Dezember 1932
Karl Sommer beendet seine Vorstands-Tätigkeit

München-Haidhausen * Die Tätigkeit des Ministerialrats Karl Sommer, der einer der Hauptbelastungszeugen im Hitlerprozess war, als Vorstand der Stiftung Maximilianeum endet. Ihm folgt zum gleichen Zeitpunkt Professor Hans Rheinfelder.

um Januar 1937
Pater Rupert Mayer predigt gegen die Nationalsozialisten

München * Pater Rupert Mayer predigt

  • gegen den „Schulkampf“ der Nazis,
  • gegen die „Ausschlachtung“ der Sittlichkeits- und Devisenprozesse gegen Ordensleute,
  • gegen die nationalsozialistischen Presseerzeugnisse und vor allem
  • gegen die „Entkonfessionalisierung“.
1938
Existenzvernichtung durch Sondersteuern

Berlin - München-Bogenhausen * Die wirtschaftliche Entrechtung der Juden beginnt mit dem Entzug von Vergünstigungen und führt über diskriminierende Sondersteuern - wie die „Judenvermögensabgabe“ von 1938 - zur völligen Existenzvernichtung. 

Die Finanzverwaltung spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Mit bürokratischer Präzision vollzieht sie den als „Finanztod“ bezeichneten Prozess. Allein in Bayern werden schätzungsweise 474,4 Millionen Reichsmark eingezogen. 

22. Februar 1943
Todesurteile gegen Sophie und Hans Scholl sowie Christoph Probst

München - München-Obergiesing * Nach dem dreitägigen Verhör bei der Gestapo folgt der Prozess gegen die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz des eigens aus Berlin angereisten Dr. Roland Freisler.

Hans und Sophie Scholl werden gemeinsam mit Christoph Probst zum Tod verurteilt. Das Urteil wird noch am selben Tag im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter Johann Reichhart vollstreckt.

um Mai 1945
Scharfrichter Johann Reichhart muss für die US-Militärregierung arbeiten

Bayern - Amerikanische Besatzungszone * Nach dem Einmarsch der Amerikaner in München holt man den Scharfrichter Johann Reichhart aus seinem Haus im Gleißental. Er muss jetzt für die Besatzungsmacht arbeiten und auf Befehl der amerikanischen Militärregierung bis 1947 weitere 156 Hinrichtungen vollziehen.

Den Mastersergant Hazel Woods hat er in der Kunst des schnellen Tötens am Galgen einzuweisen. Woods erhängt die im Nürnberger Prozess verurteilten Hauptkriegsverbrecher.

20. Oktober 1947
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. beginnt

Nürnberg * Der Lebensborn e.V. gilt nach dem Zweiten Weltkrieg für lange Zeit als eine der mysteriösesten Institutionen der NS-Herrschaft. Dass sein Geheimnis während des Dritten Reichs mit Erfolg gehütet werden konnte, erregt nach dem Jahr 1945 die besondere Neugier der Öffentlichkeit. Von seiner Existenz erfährt sie zum ersten Mal während des Nürnberger Prozesses gegen den SS-Gruppenführer Ulrich Greifelt, dem Chef des Stabshauptamtes beim Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, und seinen Mitangeklagten.

Der als Fall VIII aufgerufene Prozess begann am 20. Oktober 1947 und endete am 10. März 1948 mit der Verkündung des Urteils.

10. März 1948
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet

Nürnberg * Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet mit der Verkündigung des Urteils. In den Prozessen konnte die Anklage den Beweis nicht erhärten, dass im Lebensborn e.V. die „gelenkte Fortpflanzung“ betrieben worden sei.

Die Richter sprechen den Verein sogar von der Beteiligung an Verbrechen frei und bestätigten ihm seinen gemeinnützigen Zweck, wonach es Heinrich Himmler und der Lebensborn-Führung darum ging, die „ledige Mutter und ihr Kind“ vor der Diffamierung durch die Gesellschaft zu schützen.
„Angestrebt wurde vielmehr, die soziale Stellung der Mutter und ihres Kindes zu erleichtern“.

19. August 1965
Die Auschwitz-Prozess-Urteile werden verkündet

Frankfurt am Main * Die Urteile im Auschwitz-Prozess werden verkündet. Der Prozess stellt einen wichtigen Schritt bei der Vergangenheitsbewältigung dar und löst in der Bevölkerung, der Justiz und im Parlament eine Verjährungsdebatte über Mord aus. 

um 1967
Die Anna-Klosterkirche erhält ihren ursprünglichen Formenreichtum

München-Lehel * In einem zehn Jahre andauernden Prozess erhielt die Anna-Klosterkirche nun langsam ihren ursprünglichen Formen- und Farbenreichtum wieder. Während der Wiederaufbauarbeiten gibt es aber nicht nur wohlmeinende Unterstützung, sondern auch herbe und ablehnende Kritik, da statt eines Neubeginns wieder mit den alten, überkommenen Formen gespielt wird.  

Die Handwerker beginnen mit der Stuckierung der Kirche und der Ausmalung mit Fresken. 

14. Juli 1990
Walter Sedlmayr wird ermordet in seiner Wohnung gefunden

München * Walter Sedlmayr wird blutüberströmt in seiner Wohnung gefunden. Er ist mit einem Hammer erschlagen und mit einem Küchenmesser erstochen worden.

Schnell stehen seine homosexuellen Neigungen im Vordergrund des Interesses. Nach aufwändigen Ermittlungen werden Sedlmayrs Freund und Geschäftspartner Wolfgang W. und dessen Bruder Manfred L. verhaftet und in einem Indizienprozess verurteilt. 

10. März 2014
Der Steuerhinterziehungs-Prozess gegen Uli Hoeneß beginnt

München * Prozessbeginn gegen den Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden des FC Bayern München, Uli Hoeneß. Die Anklage lautet auf Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Zu Prozessbeginn gesteht Uli Hoeneß, dass nicht nur 3,5 Millionen, sondern 18,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen habe. Er begründet dieses Geständnis damit, dass er einen reinen Tisch machen möchte, „ohne Wenn und Aber“.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

14. März 2014
Hoeneß verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht

München * Uli Hoeneß weist nach seiner Verurteilung im Prozess wegen 28,46 Millionen Euro hinterzogenen Steuern seine Anwälte an, auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Gleichzeitig legt er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern nieder.

Er muss damit seine dreieinhalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten.

1. April 2014
Schanklizenz-Entzug für die Waldwirtschaft wird geprüft

München-Au * Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung prüft das Landratsamt München, ob dem Wiesnwirt Sepp Krätz auch die Schanklizenz für die Waldwirtschaft in Großhesselohe entzogen werden soll. Damit wäre Krätz‘ kleines Gastronomie-Imperium endgültig zerschlagen. 

Nach seiner Verurteilung im Steuerhinterziehungsprozess muss er bereits damit rechnen, dass ihm die Schanklizenz für den Andechser am Dom entzogen wird. Und damit braucht er sich gar nicht mehr um eine Wiesn-Lizenz fürs Hippodrom bewerben.