Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
28. März 1255
Die erste baierische Landesteilung

München - Landshut - Freising * Bei der ersten baierischen Landesteilung werden das Herzogtum Baiern und die Pfalzgrafschaft bei Rhein aufgeteilt. 

  • Herzog Ludwig II., genannt der Strenge, erhält das Teilherzogtum Oberbaiern und die Pfalzgrafschaft, 
  • Heinrich XIII. das Teilherzogtum Niederbaiern. 
  • Damit werden München und Landshut zu Residenzstädten. 

Der Freisinger Bischof ist nun zwischen zwei Residenzen eingeklemmt. Das machte jeden weiteren Ausbau bischöflicher Herrschaft unmöglich. Außerdem kommt besonders von München immer mehr das Ansinnen, in kirchlichen Angelegenheiten mitzusprechen. Der oberbaierische Herzog will sogar selbstständig über solche innerkirchlichen Fragen bestimmen. 

5. Juni 1311
Die Ottonische Handfeste gibt den Ständen neue Privilegien

Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit. 

1312
Ludwig der Baier wird Vormund der Kinder seines Vetters Otto III.

München - Landshut * Herzog Ludwig der Baier wird Vormund der unmündigen Kinder seines verstorbenen Vetters Otto III. und regiert nun auch dessen Teilherzogtum in Niederbaiern. Auch Ottos III. Witwe wehrt sich gegen diese Vormundschaft und hätte ihre Söhne lieber in österreichischer Obhut gesehen.

Außerdem sieht Herzog Rudolph den Machtzuwachs seines Bruders mit argwöhnischen Augen.

9. November 1313
Die Schlacht bei Gammelsdorf

Gammelsdorf * In der Schlacht bei Gammelsdorf, unweit von Moosburg, schlägt Herzog Ludwig IV. der Baier die Truppen der Habsburger und seines Bruders Rudolph.

Sein schneller Sieg wird durch das schlechte Wetter und einen dementsprechend morastigen Kampfplatz begünstigt. Im Aufgebot Herzog Ludwig des Baiern kämpfen oberbaierische Adelige und Bürger niederbaierischer Städte gegen österreichische und niederbaierische Ritter.

Die militärische Auseinandersetzung flammte auf, nachdem Österreich - unterstützt von Herzog Rudolph - Einfluss auf die niederbaierischen Angelegenheiten nehmen wollte. Dabei geht es konkret um die Vormundschaft der drei unmündigen Herzöge von Niederbaiern, den Kindern der verstorbenen Herzöge Stephan I. und Otto III..

18. Februar 1339
Noch eine Kinderhochzeit

München * Die 13-jährige Anna, Tochter Kaiser Ludwigs IV. des Baiern, wird in München mit dem elfjährigen Herzog Johann I. von Niederbaiern verheiratet. 

14. Dezember 1494
Das Herzogliche Georgianum wird gegründet

Ingolstadt * Das Herzogliche Georgianum wird durch Herzog Georg den Reichen von Landshut-Niederbaiern ins Leben gerufen und in die im Jahr 1472 gegründete Universität Ingolstadt eingegliedert. Es ist heute das zweitälteste und einzige staatliche Priesterseminar der Welt.

5. Februar 1504
König Maximilian I. stellt sich als Vermittler zur Verfügung

Augsburg * König Maximilian I. lädt die streitenden Parteien der Teilherzogtümer Oberbaiern-München und Niederbaiern-Landshut ins Augsburger Rathaus ein. Er stellt sich als Vermittler zur Verfügung, erhebt aber an beide Seiten Gebietsansprüche für diese Tätigkeit. 

17. April 1504
Der Regentschaftsrat wird aufgehoben

Landshut - Burghausen * Der nach dem Landtag vom 13. Dezember 1503 gegründete Regentschaftsrat wird von Herzog Elisabeth von Landshut-Niederbaiern und Herzog Ruprecht von der Pfalz aufgelöst. 

Landshut, Burghausen und andere niederbaierische Städte werden von pfälzischen Truppen besetzt. Herzog Ruprecht von der Pfalz wird von seinem Vater, Pfalzgraf Philipp der Aufrechte, von Frankreich, Böhmen und Baden unterstützt, so dass er über ein Heer von 30.000 Mann verfügen kann.

13. Juli 1504
Es kommt zur ersten größeren Schlacht zwischen Ober- und Niederbaiern

Altdorf bei Landshut * Es kommt zur ersten größeren Auseinandersetzungen zwischen den oberbaierischen Truppen von Herzog Albrecht IV. und den Truppen des Rupert von der Pfalz. Die Schlacht endet mit einem Sieg für Albrecht IV.  Der mit Albrecht verbündete Götz von Berlichingen verliert dabei seine Hand.

30. Juli 1505
Der Kölner Schiedsspruch beendet den Landshuter Erbfolgekrieg

Köln * Der Kölner Schiedsspruch des römisch-deutschen Königs Maximilian I. beendet den Landshuter Erbfolgekrieg.  

  • Die wittelsbachischen Teilherzogtümer München-Oberbaiern und Landshut-Niederbaiern werden wieder vereinigt.  
  • Das Landshuter Erbe wird geteilt zwischen dem Pfalzgrafen, den bairischen Herzögen und König Maximilian I..  
  • Das Fürstentum Pfalz-Neuburg wird gebildet. 
24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
1554
Philipp Apian soll das Herzogtum Baiern kartographisch erfassen

Ingolstadt * Herzog Albrecht V. erteilt Philipp Apian den Auftrag, das Herzogtum Baiern kartographisch zu erfassen. Der Herzog gefällt sich als Förderer der Wissenschaft, weshalb er seinen Ingolstädter Studienkollegen mit diesem Mammutprojekt betraut. Die Karten sollen die 1526 bis 1533 entstandene Bairische Chronik des Johannes Aventinus ergänzen.

„Sechs oder schier sieben Summer“, von 1554 bis 1561, reitet Philipp Apian mit seinem Bruder Timotheus und einem Vermessungsgehilfen Ober- und Niederbaiern, die Oberpfalz, das Erzbistum und Hochstift Salzburg und das Bistum Eichstätt und führt Landvermessungen durch. Das zu bearbeitende Gebiet umfasst rund 50.000 Quadratkilometer. 

29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt.  
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
17. Dezember 1705
Die Unterländer greifen die kaiserlichen Truppen an

Niederbaiern * Der Zulauf zu den aufständischen Unterländern ist so groß, dass deren Oberkommandant Johannes Hoffmann den Anzinger Waffenstillstand bricht und die kaiserlichen Truppen des Freiherrn Johann Baptist de Wendt angreift.