München - Landshut - Freising * Bei der ersten baierischen Landesteilung werden das Herzogtum Baiern und die Pfalzgrafschaft bei Rhein aufgeteilt.
Der Freisinger Bischof ist nun zwischen zwei Residenzen eingeklemmt. Das machte jeden weiteren Ausbau bischöflicher Herrschaft unmöglich. Außerdem kommt besonders von München immer mehr das Ansinnen, in kirchlichen Angelegenheiten mitzusprechen. Der oberbaierische Herzog will sogar selbstständig über solche innerkirchlichen Fragen bestimmen.