Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1139
Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

um Juni 1291
Akkon fällt. - Der Sitz der Zentralregierung wird nach Zypern verlegt

Akkon - Zypern * Nachdem auch Akkon,  dieser letzte befestigte Platz des Königreichs fällt, wird der Sitz der Zentralregierung nach Zypern verlegt. Der Ordenssitz der Templer bleibt aber immer im Orient, oder wie die Tempel-Ordensherren sagten: „Diesseits des Meeres.“

Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis ihre Gegner laut vernehmbar an die Öffentlichkeit treten und den Tempelherren die vielen wirtschaftlichen Aktivitäten, ihren Reichtum und ihre Privilegien, ihre Macht und ihren Einfluss neiden.

  • So sind die Bischöfe über die direkte Unterstellung der Tempelherren unter den Heiligen Stuhl verärgert,
  • Geschäftsleute beschweren sich über die angeblichen Beeinträchtigungen ihrer Handelsrechte durch die Ordensmänner und
  • der Weltklerus muss ohnmächtig zusehen, wie die Tempelherren in ihren Pfarreien umfassende Kollekten organisieren und dadurch örtliche Projekte leiden müssen.
  • Die anderen Ritterorden, ganz besonders die Johanniter, neiden den Tempelrittern ihre nahezu uneingeschränkten Finanzmittel.
  • Und selbst weil der Großmeister der Templer Vortritt gegenüber dem Johanniter-Großmeister hat, kommt es zu weitreichenden Rivalitäten.

Aus den Neidern werden Feinde, die Material für kommende Auseinandersetzungen sammeln.
Und das wird den Tempel-Rittern dann gefährlich, als sich ein machtvoller politischer Wille gegen sie wendet.

Wie in den heutigen politischen Auseinandersetzungen, so werden auch damals Einzelfälle aufgebauscht, ausgeschlachtet und zu wahren Horrorgeschichten ausgebaut. Freilich findet man unter den. Tempel-Rittern einen Trunksüchtigen, einen Sodomistischen, einen Homosexuellen, einen Jähzornigen oder einen glaubensmäßig Unsicheren.

13. Oktober 1307
Im Morgengrauen werden die Templer verhaftet

Paris * Zur Überraschung von Papst Clemens V. werden im Morgengrauen - gleichzeitig in ganz Frankreich - die Templer verhaftet, ihre Güter beschlagnahmt und die Ordenshäuser unter königliche Aufsicht gestellt. Der Überraschungscoup gelingt und es gibt keinen militärischen Widerstand der Tempelritter. Trotzdem kann der Großmeister der Tempelherren, Jacques de Molay, noch kurz vor der Massenverhaftung Bücher und Dokumente des Ordens verbrennen. Die Zahl der Verhaftungen lässt sich nur schwer abschätzen. In Paris gibt es 138 Festnahmen. Lediglich zwölf bis zwanzig Ordensritter können vor der Razzia fliehen, darunter nur ein hoher Würdenträger.

Der Brief von König Philipp IV., datiert vom 14. September [Tag der Kreuzerhebung], hat den folgenden Inhalt:

  • „Eine bittere, beklagenswerte, entsetzlich sich vorzustellende Sache [...].
  • Ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, eine scheußliche Missetat [...].
  • Eine ganz und gar unmenschliche, ja jeder Menschlichkeit fremde Sache ist uns dank mehrerer glaubwürdiger Menschen zu Ohren gekommen“.

Und weiter heißt es:

  • „Die Brüder des Ordens der Miliz vom Tempel, die die Wolfsnatur unter dem Schafspelz verbargen und unter dem Habit des Ordens in erbärmlicher Weise die Religion unseres Glaubens beleidigten, werden beschuldigt, Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken, sich bei der Aufnahme in den Orden obszönen Gesten hinzugeben“, und
  • „sie verpflichten sich durch Gelübde und ohne Furcht, das menschliche Gesetz zu beleidigen, sich einander hinzugeben, ohne Widerrede, sobald es von ihnen verlangt wird.“

Zur Aufdeckung der Wahrheit werden „ausnahmslos alle Mitglieder des selbigen Ordens unseres Königreichs festgenommen, gefangengehalten und dem Urteil der Kirche vorbehalten“. Alle ihre Güter, „bewegliche und unbewegliche“, werden „beschlagnahmt, von uns eingezogen und getreu verwahrt werden“.

1310
Vier Templer sagen vor der Päpstlichen Kommission aus

Paris * Vier Vertreter des Templer-Ordens sagen vor der Päpstlichen Kommission aus: Man habe „außerhalb des französischen Königreichs, auf der ganzen Welt keinen einzigen Templerbruder gefunden, der diese Lügen sagt oder gesagt hat, woraus man recht deutlich den Grund ersieht, weshalb diese Lügen im französischen Königreich ausgesprochen werden: weil diejenigen, die sie gesagt haben, durch Furcht, Gebete oder Geld korrumpiert waren“.

29. Mai 1415
Das Konzil von Konstanz erklärt Papst Johannes XXIII. für abgesetzt

Konstanz * Das Konzil von Konstanz erklärt Papst Johannes XXIII. für abgesetzt. Nun muss sich das Konzil mit den beiden anderen Päpsten beschäftigen.

  • Papst Gregor XII., bereits über 80 Jahre alt, lenkt bald ein. Er erkennt das Konzil von Konstanz als legitimes Konzil der Kirche an und erklärt seine Resignation. 
  • Papst Benedikt XIII., der inzwischen in Perpignan residiert, erklärt sich zwar zu einer Abdankung bereit, knüpft daran jedoch Bedingungen, die ihm allerdings nicht bewilligt werden. Daraufhin hält er seinen Anspruch aufrecht und flieht nach Peñiscola in Spanien.

König Sigismund erreicht aber, dass ihm die spanischen Königreiche die Unterstützung entziehen und als fünfte Konzilsnation nach Konstanz kommen. Damit ist Papst Benedikt XIII. endgültig isoliert. Wegen „Verweigerung der Resignation“ wird ihm der Prozess gemacht.

9. Juli 1609
Kaiser Rudolf II. stellt den Majestätsbrief aus

Prag * Kaiser Rudolf II. und zugleich König von Böhmen stellt den sogenannten Majestätsbrief aus. Er gewährt den evangelischen Landständen des Königreichs Böhmen besondere Privilegien zu. Der Majestätsbrief beinhaltet

  • das Recht der Stände den König zu wählen,
  • er erlaubt den Protestanten den Bau von Kirchen und Schulen in den Städten und auf dem Land,
  • er beendet die gegenreformatorischen Bestrebungen der katholischen Adeligen, indem er die gewaltsame Bekehrung der Untertanen verbietet, und
  • er überträgt den Protestanten die bis dahin angeeigneten Kirchengüter.
11. April 1713
Friedensverhandlungen von Utrecht ohne den Kaiser

Utrecht * Großbritannien nimmt mit Frankreich Friedensverhandlungen auf. Während Frankreich, England, Holland, Savoyen, Portugal und Preußen den Vertrag von Utrecht unterzeichnen, verweigert der kaiserliche Gesandte die Unterschrift.  

  • Das spanisch-habsburgische Riesenreich wird nicht wiederhergestellt.
  • Spanien bleibt in den Händen der französischen Bourbonen, darf aber keinesfalls mit Frankreich vereinigt werden.
  • Die Spanischen Niederlande fallen an den Kaiser, Holland erhält einige Sperrfestungen gegenüber Frankreich und besetzt die Gegenküste zum Inselreich.
  • Die italienischen Besitzungen Spaniens fallen an Österreich, Sizilien aber an das Haus Savoyen.
  • Der baierische Kurfürst wird wieder - mit dem Rang eines neunten Kurfürsten - in seine Herrschaft und Länder - außer der Oberpfalz - eingesetzt.
  • Die Erhebung Preußens zum Königreich wird anerkannt.
1784
King George III. entlässt Sir Benjamin Thompsons in baierische Dienste

London - München * Der englische König George III. erteilt Sir Benjamin Thompsons Bitte zum Eintritt in baierische Dienste, eine Zusage. Damit kann er Leibadjutant von Kurfürst Carl Theodor und Mentor dessen außerehelichen Sohnes Graf Bretzenheim werden. 

England verfolgt die Tauschpläne des baierischen Herrschers mit Argwohn. Dieser will mit Baiern einen Teil seines Kurfürstentums gegen die Österreichischen Niederlande eintauschen, um Herrscher des neuen Königreichs Burgund zu werden.

Das Vorhaben hätte aus der zerstückelten Pfalz einen ansehnlichen Staat gemacht. Während die Pläne in Österreich befürwortet werden, formiert sich in Baiern massiver Widerstand.

1786
Calvinistischen Seide-Fachkräfte in Baiern unerwünscht

Königreich Preußen * Im Königreich Preußen werden 14.000 Pfund Seide gewonnen. Kurfürst Carl Theodor will da nicht Abseits stehen, doch ist für Baiern die Aufnahme von nicht-katholischen Personen, noch dazu Calvinisten, einfach unvorstellbar und kommt nicht in Frage. Auch dann nicht, wenn die Fachleute im eigenen Land fehlen. 

5. April 1795
Preußen schließt mit Frankreich einen Separatfrieden

Basel - Berlin - Paris * Das Königreich Preußen schließt im Frieden von Basel mit Frankreich einen Separatfrieden und einen Neutralitätsvertrag - und lässt damit die anderen Reichsfürsten alleine. Außerdem wird in dem Vertrag das revolutionäre Frankreich als gleichberechtigte Großmacht anerkannt. 

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

10. Dezember 1805
Baierns Territorium soll erweitert und Königreich werden

Brünn * Im französisch-baierischen Vertrag von Brünn belohnt der Franzosenkaiser Baiern für seine Waffenhilfe und sichert ihm erneut zu, dass er im bevorstehenden Friedensvertrag mit Österreich Kaiser Franz II.

  • die Abtretung Vorarlbergs, der Gebiete in Schwaben und der Reste von Eichstätt und Passau zugunsten Baierns auferlegen will.
  • Außerdem soll der Kaiser in Wien auf jegliche Oberhoheit über den Kurfürsten von Baiern, der den Königstitel annehmen wird, verzichten.
  • Zudem sichert der französische Kaiser im Vertrag von Brünn Baiern die erbliche Königswürde zu.

Bereits im Vertrag von Bogenhausen hatte sich Napoleon Bonaparte verpflichtet, im Falle eine siegreichen Kriegsausgangs für eine weitere Vergrößerung Baierns einzutreten. 

1806
Johann Peter Langer soll die Maler- und Bildhaueracademie leiten

Düsseldorf - München * Der Historienmaler und bisherige Direktor der Düsseldorfer Akademie und Gemäldegalerie, Johann Peter Langer, siedelt mit seinem Sohn Robert nach München über. Johann Peter Langer soll im neu erhobenen Königreich Baiern die Leitung der seit dem Jahr 1770 bestehenden Maler- und Bildhaueracademie übernehmen und auf europäisches Niveau anheben.

Untergebracht ist die Akademie der Bildenden Künste in dem Teil des ehemaligen Jesuitenkollegs neben der Michaelskirche in der Neuhauser Straße, der zuvor vom Wilhelmsgymnasium genutzt worden war und seit dem Jahr 1781 die Münchner Zeichnungsschule [= Maler- und Bildhauerakademie] beherbergte.

1. Januar 1806
Baiern wird extrem emotionslos zum Königreich erhoben

Königreich Baiern - München-Graggenau * Das Kurfürstentum Baiern wird von Napoleon Bonaparte zum Königreich erhoben. Aus Kurfürst Max IV. Joseph wird König Max I. Joseph. Die Rangerhöhung Baierns wird extrem emotionslos vollzogen. Der nur wenige Minuten dauernde Akt der Königserhebung findet um 10 Uhr, in den Appartements der Kurfürstin Karoline in der Münchner Residenz statt.

Obwohl Napoleon Bonaparte am Abend des Vortages in München eingetroffen ist, nimmt er nicht an der Zeremonie teil. Auch der leitende Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas ist aus uns nicht bekannten Gründen abwesend.

  • Anwesend sind neben dem König und dem Kronprinzen Ludwig
  • der Minister für geistliche Angelegenheiten, Heinrich Theodor Graf Topor Morawitzky,
  • der Justizminister Johann Friedrich Freiherr von Hertling und
  • Abbé Pierre de Salabert.

Dazu kommen die Chefs der Königlichen Hofämter,

  • der Obersthofmeister Clemens Anton Graf von Toerring-Seefeld,
  • der Oberstkämmerer Maximilian Emanuel Freiherr von Rechberg und Rothenlöwen,
  • der Oberstmarschall Ludwig Joseph Freiherr von Gohren und schließlich
  • der Oberststallmeister Carl Ludwig Freiherr von Kesling.

Dieser Männerrunde erklärt Max Joseph, er habe sich „durch die vielen Beweise von Treue und Anhänglichkeit der Baiern an ihren Fürsten und Vaterland bewogen befunden, Baierns Unabhängigkeit zu begründen, indem Allerhöchst Sie in dem gegenwärtigen Zeitpunkt, wo es durch die Vorsehung Gottes dahin gediehen, dass das Ansehen und die Würde des Herrschers in Baiern seinen alten Glanz und vorige Höhe zur Wohlfahrt des Volkes und zum Flore des Landes wieder erreicht, den dem Regenten Baierns angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen und öffentlich proklamieren zu lassen“.

Er fügt noch hinzu, dass künftig alle direkten Abkömmlinge den Titel Königliche Hoheit führen werden. Daraufhin bringen die Anwesenden ihre Glückwünsche und Huldigungen zum Ausdruck. 

1. Januar 1806
Fehlende Kroninsignien und Salbung des Königspaares

München-Graggenau * Was fehlt, sind die Kroninsignien und natürlich die feierliche Krönung mit kirchlicher Salbung des Königpaares. Napoleon hätte gerne eine Krönung gesehen, die aber in München nicht gewollt ist. Begründet wird dies damit, dass im immer noch bestehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation derartige Königskrönungen unbekannt sind.

Da aber Baiern, Württemberg, Baden und Frankreich bestrebt sind, die Bestimmungen des Friedens von Preßburg vom 26. Dezember 1805 schnellstmöglich umzusetzen und damit unumkehrbar zu machen, fehlt für eine Krönung sowohl in München als auch in Stuttgart die dazu notwendige Vorbereitungszeit. So findet lediglich die Proklamation der neu entstandenen Königreiche Baiern und Württemberg zeitgleich statt.

Freilich gibt es noch andere Gründe, die gegen eine Krönung sprechen, aber nicht laut ausgesprochen werden:

  • Die Wittelsbacher wollen den Anschein vermeiden, die Königswürde sei dem militärischen Erfolg und dem Willen Napoleon Bonapartes zu verdanken.
  • Dieser hat eine Rangerhöhung der süddeutschen Staaten nur deshalb angestrebt, um zuverlässige Bündnispartner gegen Österreich zu gewinnen und dessen Machteinfluss zu beschränken.
  • Damit ist Napoleon auch dem Ziel, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu zerschlagen und zu beerben, ein Stück näher gekommen.
  • Und wenn man schon die baierische Unabhängigkeit und Souveränität als eine von Frankreich und Napoleon unabhängige legitimiert gewusst haben will, scheint eine Krönungszeremonie - noch dazu in Anwesenheit des französischen Kaisers - für absolut unakzeptabel.

Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 1. Januar 1806 wird deshalb angemerkt: „Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden.“ Geplant ist die Krönungszeremonie für Oktober 1806. 

1. Januar 1806
Eine Hochzeit als Preis für die Rangerhöhung zum Königreich

München - Paris * Der Preis für das Bündnis zwischen Baiern und Frankreich sowie die Erhebung in die Königswürde ist die Verehelichung der baierischen Prinzessin Auguste Amalie mit dem Stiefsohn Napoleons, Eugène Beauharnais. Mit der Münchner Hochzeit will sich Napoleon den Eintritt in eines der ältesten europäischen Adelshäuser ermöglichen.

Die mündliche Zusage für die Eheschließung hat Kurfürst Max IV. Joseph - im Beisein des Kurprinzen Ludwig - Napoleon Bonaparte bereits am 8. November 1805 in Linz gegeben.

Er hat dies dann aber mehrfach vor seiner Ehefrau vertuscht und abgestritten, da man den baierischen Kurfürsten eindringlich darüber aufgeklärt hat, dass eine Weigerung zum Verlust Baierns zugunsten eines „Napoleoniden“ führen würde. Die Auffassung vertrat sowohl Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas, als auch der Gesandte im Hauptquartier Napoleons, Karl Ernst Freiherr von Gravenreuth.

Die Situation scheint aussichtslos. Kurfürstin Karoline, mit ihrer antifranzösischen Haltung, Prinzessin Auguste Amalie und Kurprinz Ludwig hoffen noch immer, dass sich die Heirat abwenden lassen würde. Das auch schon deshalb, weil sich Auguste Amalie mit dem Erbprinz Karl von Baden verlobt glaubt. 

1. Januar 1806
Straßenbenennungen nach der Rangerhöhung

München * Die Erhebung Baierns zum Königreich ist alleine schon Grund genug, weshalb München nun einen Königsplatz, eine Königsstraße, eine Königinstraße und sogar einen Platz und eine Straße für den Kronprinzen Ludwig I. braucht. 

1. Januar 1806
Die Proklamation des Königreichs Baiern

München * Der Landesherold Joseph von Stürzer verliest an verschiedenen Orten der Stadt die Proklamation des Königreichs Baiern und bringt ein Hoch auf König Max I. Joseph aus. Eskortiert wird er von dreißig berittenen Angehörigen der Bürgerwehr. 

1. Januar 1806
Das Königreich Baiern erhält sein erstes Wappen

Königreich Baiern * Das Königreich Baiern erhält sein erstes Wappen, das radikal mit der heraldischen Tradition bricht. Vor 42 baierischen Rauten steht das Herzschild als Zeichen der Kurwürde, die ja bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation am 6. August 1806 weiterbesteht. 

1. Januar 1806
Ein Königreich von Napoléons Gnaden ?

Wien - Berlin * Baiern ist ein Königreich. Österreicher und Preußen sprechen, ebenso wie die deutsch-nationalen Patrioten, von einem Königtum von Napoléons Gnaden. Dabei nimmt der baierische Kurfürst lediglich die gleichen Rechte in Anspruch, wie zuvor der Hohenzoller für Preußen und der Habsburger für Böhmen und Ungarn. 

22. Januar 1806
Baiern übernimmt die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol

Tirol * Das Königreich Baiern übernimmt die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol. 

  • Im Besitzergreifungspatent findet sich kein Hinweis mehr auf die gegebenen Zusagen zur Beibehaltung der Tiroler Landesverfassung und andere Sonderrechte.
  • Dagegen wird die Gleichbehandlung aller Untertanen im Königreich hervorgehoben.
22. Januar 1806
Weitere Gebietserweiterungen für das Königreich Baiern

Schönbrunn * Im Vertrag von Schönbrunn erhält das Königreich Baiern weitere Gebietserweiterungen:

  • Als Ersatz für das Herzogtum Berg erhält Baiern das Markgrafentum Ansbach,
  • dazu sieben Herrschaften in Vorarlberg,
  • die Grafschaften Hohenems und Königsegg-Rothenfels,
  • die Herrschaften Tettnang und Argen am Bodensee sowie
  • die ehemals gefürstete Grafschaft Tirol, die Baiern samt Trient und Brixen bekommt.
  • Dafür müssen sie allerdings auf Würzburg verzichteten. 
12. Juli 1806
Der Rheinbund wird als Militärbündnis gegründet

München * Der Rheinbund als Konföderation von zunächst 16 Staaten wird als Militärbündnis gegründet. Die Unterzeichner verpflichten sich zum gegenseitigen Beistand im Kriegsfall. Baiern muss mit 30.000 Mann das stärkste Kontingent stellen.

Mit dem Beitritt zum pro-französischen Rheinbund verlässt das Königreich Baiern endgültig und offiziell das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Im Gegenzug erhalten die Bundesgenossen enorme territoriale Zuwächse. Das junge Königreich Baiern erhält die Reichsstadt Nürnberg und deren Territorien, darüber hinaus die bislang reichsunmittelbaren Herrschaften der Fürsten Hohenlohe, Öttingen, Fugger, Thurn und Taxis, der Grafen von Vastell, Pappenheim, Stadion und Schönborn sowie fränkische und schwäbische Reichsrittergüter.

3. April 1807
Mandat zur Neuorganisation des Bürgermilitärs

München * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ wird erlassen. Es bildet eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage für den Wach- und Sicherheitsdienst des Bürgermilitärs, denn bisher hatten die Bürger diese Aufgabe ja freiwillig erfüllt. 

Wichtigster Punkt für den Staat ist die neue allgemeine Musterungspflicht aller Bürger zum Bürgermilitär. Untaugliche müssen eine Wehrersatzgebühr bezahlen. Als Gegenleistung gesteht der Staat den Offiziers- und Unteroffizierskorps der einzelnen Waffengattungen des Bürgermilitärs ihre Ergänzung und Beförderung zu höheren Chargen zu.

  • Über die Aufgabe des Bürgermilitärs sagt das Mandat folgendes: „[...] Nie kehrt der Bürger seine Waffen gegen den äusseren Feind. 
  • Seine Bestimmung bleibt ausschliessend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen. 
  • Er übernimmt demnach bei dem Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst, besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt, für beständig, um durch auszusendende Sicherheits-Patrouillen die Umgebungen vor allem, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.“

Das unmittelbare Kommando über das lokale Bürgermilitär hat der jeweils ranghöchste beziehungsweise rangälteste Bürgeroffizier. Dieser untersteht wiederum in einer Garnisonsstadt der militärischen Stadtkommandantschaft, ansonsten dem zivilen Landrichter oder Polizeidirektor.

Der Vorschlag für ein Pferderennen aus Anlass der Kronprinzenhochzeit (1810) kommt aus den Reihen der Königlich-Baierischen Nationalgarde III. Klasse. Diese entwickelte sich aus dem Städtischen Wehrwesen. 

Dieses Münchner Bürgermilitär gehört nicht im eigentlichen Sinne zur Münchner Garnison. Die traditionelle Abgrenzung von Armee und Bürgertum beziehungsweise von Garnison und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen.

20. Januar 1808
Ausarbeitung einer eigenen Verfassung für Baiern beschlossen

München * Der baierische Staatsrat beschließt die Ausarbeitung einer Konstitution für das Königreich Baiern.  

  • Man will die bereits vorgenommenen und noch geplanten Reformmaßnahmen absichern und den Zusammenhalt von Altbaiern und den neu hinzugekommenen Territorien Schwaben und Franken durch einen einheitlichen staatsrechtlichen Rahmen festigen.  
  • Außerdem soll verhindert werden, dass durch die geplante Verfassung des Rheinbundes die gerade erst errungene Souveränität des neuen Königreichs infrage gestellt wird.

Erleichtert wird dieser separatistische Schritt dadurch, dass die von Napoleon Bonaparte geforderten Reformen nicht im Widerspruch zu den Reformvorschlägen stehen, die Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas im Jahr 1796 im Ansbacher Mémoire formuliert hatte. 

Februar 1808
Der Familie Thurn und Taxis das Erbpostgeneralat für Baiern entzogen

München - Regensburg * Gemeinsam mit seinem Minister Maximilian Joseph von Montgelas verfasst König Max I. Joseph einen Brief, in dem er der fürstlichen Familie Thurn und Taxis das Erbpostgeneralat für Baiern entzieht und ihr weiter mitteilt, dass künftig das Königreich Baiern die Post in eigener Regie übernehmen wird.

13. Februar 1808
Montgelas legt den Entwurf einer Verfassung vor

München * Minister Maximilian Joseph von Montgelas legt dem Staatsrat den zum Teil skizzenhaften Entwurf einer Verfassung vor. Noch ist man sich in München nicht sicher, wie schnell Napoleon Bonaparte eine eigene zentralistische „Verfassung für den Rheinbund“ durchsetzen wird.   
Eile war demzufolge angebracht.  

Und so kann die „Konstitution des Königreichs Baiern“ bereits am 1. Mai 1808 verkündet werden. 

17. Februar 1808
Die Regierung genehmigt die Ausfallstraße übers Isartor

München-Lehel - München-Isarvorstadt * Die Regierung genehmigt die Ausführung der Ausfallstraße übers Isartor. Denn seit der Erhebung Bayerns zum Königreich, am 1. Januar 1806, stellt man andere Anforderungen an die Stadteinfahrt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt München. Bislang stand die Verbesserung der Verkehrsführung durch Erweiterung und Begradigung der alten Torstraße im Vordergrund. Jetzt aber ist eine breit ausgebaute Via Triumphalis das Ziel.  

Vom Isartor selbst ist noch wenig die Rede. Doch zu einer würdigen Stadtzufahrt gehört auch ein entsprechendes Stadtportal, das wie ein Triumphtor die Straße überspannen und von Ferne sichtbar sein soll. Dazu muss das Isartor umgestaltet werden. Der hohe Mittelturm soll abgetragen werden, seine mittelalterliche Gestalt aber noch erhalten bleiben.  

Die Entscheidung über die dringend erforderliche Erweiterung des Isartores unterbleibt aber noch. Das liegt auch daran, dass die Stadt nicht über die erforderlichen Geldmittel verfügt und auch die vom Staat zur Verfügung gestellten Gelder nicht abruft. Damit ist die gesamte Neugestaltung des Gebiets um das Isartor erneut gescheitert.  

Dennoch steht das Schicksal des Isartores auch weiterhin im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen. Für viele Zeitgenossen ist jedoch das inzwischen zur Ruine verkommene Stadttor ein ärgerliches Verkehrshindernis, das den Eingang in die Hauptstadt des Königreichs Bayern verschandelt. Auch wenn das Bauwerk als romantische Staffage und Motiv vieler Gemälde und Zeichnungen einen gewissen Reiz ausübt. 

22. Februar 1808
Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe

Königreich Baiern * Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe, zur „Staatsanstalt der Wohltätigkeit“. Man unterscheidet in „volle Armut“ und „partielle Armut“, womit zugleich der Umfang der Unterstützung festgelegt wird.

Verwaltet wird das Armenwesen von der unteren Polizeibehörde. Finanziert wird das Armenwesen im Bedarfsfall durch eine Armensteuer, die im Kommunalbezirk erhoben wird. Die Gemeindeangehörigen müssen die notwendigen Mittel aufbringen, haben aber bei der Verwendung der Gelder kein Mitspracherecht und damit keine Mitwirkungsrechte. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

12. Juli 1808
Staatliche Vorschriften zur Verehelichung

München - Königreich Baiern * In einer erlassenen Verordnung zur Beförderung der Heiraten auf dem Lande wird die Verehelichung von der Bewilligung der ordentlichen Polizeiobrigkeit des Ortes abhängig gemacht, wo die Heiratenden mit hinreichender Aussicht auf ihre Nahrung den Wohnsitz nehmen.  Damit wird den Gemeinden auch in Fragen der Verehelichung die Mitwirkung entzogen. 

Zusätzliche Haftungsbestimmungen gegenüber den entscheidenden Beamten schränken die Wirksamkeit der Verordnung stark ein. Sollte sich die Familie doch nicht selbst ernähren können, fällt der Unterhalt der genehmigenden Behörde zur Last.

Wenn Geistliche eine Eheschließung ohne die vorherige staatliche Heiratsbewilligung vornehmen, haften sie für Schäden und Kosten, welche hieraus irgendeiner Gemeinde zuwachsen.

Eheschließungen außerhalb Baierns werden für ungültig erachtet und sind strafbar. 

24. September 1808
Eigentum und Gewerbe zur Ansässigkeit

München - Königreich Baiern * Ein Gemeindeedikt erklärt alle Einwohner einer Gemeinde zu vollberechtigten Gemeindemitglieder, die in der Gemarkung

  • besteuerte Wohnhäuser oder Gründe besitzen oder
  • steuerpflichtige Gewerbe ausüben. 
20. Dezember 1808
Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen

München * Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen. Die 42 baierischen Rauten bleiben. Die Symbole im Herzschild beziehen sich jetzt aber auf die Souveränität des Königreichs und zeigen Zepter, Schwert und Krone auf rotem Grund, der Farbe der Hochgerichtsbarkeit. Dieses Wappen bleibt bis 1835 gültig. 

1809
Die freiwillige Bürgerwehr wird in die Nationalgarde eingegliedert

München * Durch eine Neuorganisation des Militärs wird die bisher freiwillige Bürgerwehr nach französischem Vorbild in die dreigliedrige Nationalgarde eingegliedert.

  • Die Nationalgarde I. Klasse bildet das Stehende Heer,
  • die II. Klasse wird zur Landesverteidigung innerhalb des Königreichs verpflichtet.
  • Die Nationalgarde III. Klasse ist die ehemalige Bürgerwehr. Sie untersteht jetzt den staatlichen Behörden für polizeiliche Aufgaben.

Seit dem Spätmittelalter hatte die Bürgerwehr in zunehmenden Maße repräsentative Funktionen bei festlichen Anlässen der Städte und des Fürstenhauses wahrgenommen. Die vornehmsten Aufgaben - Ehrengeleit und Ehrenwache für höchste Herrschaften blieb der Bürger-Kavallerie vorbehalten. Eine Kavallerie-Division gibt es - neben dem Invanterie-Regiment und der Artillerie-Kompanie - auch in München.

Sie wird unter ihrem Major Andreas von Dall‘Armi das Pferderennen aus Anlass der Hochzeit von Kronprinz Ludwig I. und Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen austragen.

Eine „Schicki-Micki-Armee“.

um Mai 1809
Die Tiroler unternehmen Beutezüge nach Baiern

Tirol - Königreich Baiern * Auf Befehl von General Chasteler und unter der Führung eines Freiherrn von Taxis unternehmen rund 800 Tiroler Beutezüge. nach Baiern, um dort nach Belieben zu Brennen und zu plündern. Schongau, Oberndorf, Kaufbeuren und Kempten werden überfallen. 

Die Stimmung gegen Baiern wird durch das österreichische Militär mit einigen Propagandalügen noch aufgeheizt. Der in Diensten Österreichs stehende Martin Teimer reist durch Tirol und erklärt, dass die Baiern beabsichtigen, in allen Orten die Kirchen zu schließen bis auf eine, alle Beichtstühle zu verbrennen bis auf einen, alle Altäre abzutragen bis auf einen und alle Kelche zu konfiszieren bis auf einen. 

um 2. Juni 1809
Major Martin Teimer nimmt seine Ausfälle nach Baiern wieder auf

Tirol - Königreich Baiern * Major Martin Teimer nimmt seine Ausfälle nach Baiern wieder auf. Obwohl viele Tiroler Schützenhauptleute eine Beteiligung an solchen Aktionen ablehnen, findet Teimer genügend Freiwillige. Zu ihnen gesellen sich noch österreichische Soldaten von General Ignaz von Boul. Die Freischärler überfallen Partenkirchen, Murnau, Weilheim, Kochel und Tegernsee.

28. Februar 1810
Im Pariser Abkommen wird Tirol aufgeteilt

Tirol * Im Pariser Abkommen wird Tirol aufgeteilt. Der südliche Teil Tirols wird Italien zugeschlagen.

Napoléon Bonaparte wirft Baierns Verwaltung in Tirol Versagen vor. Salzburg, Regensburg und die Markgrafschaft Bayreuth sollen an das Königreich Baiern fallen. 

August 1810
Die neue Grenzziehung in Tirol ist abgeschlossen

Tirol * Der Aufstand der Tiroler und die zunächst vergeblichen Versuche Baierns, Tirol zurück zu erobern waren in den Augen Napoleon Bonapartes eine militärische Schande, die seinen Ruf als unbesiegbaren Feldherrn beschädigt hat. Das führt zu einer neuen Grenzziehung in Tirol. 

  • Baiern behält Nordtirol, den Vinschgau sowie das obere Eisack- und das Pustertal.
  • Der südliche Teil geht an das Königreich Italien,
  • Osttirol und Innichen werden zum Bestandteil der illyrischen Provinzen.

Baierischen Berechnungen zufolge hatte Gesamt-Tirol im Jahr 1807 exakt 618.857 Einwohner. Etwa 289.000 davon lebten in „Welschtirol“, dem italienisch sprechenden Süden. Das Königreich Baiern muss also einen Bevölkerungsverlust von 300.000 Einwohnern verkraften.

Doch nahezu gleichzeitig kann das Baiernland einen Zugewinn von rund 700.000 Einwohnern verzeichnen, nachdem sie die Herrschaft über Berchtesgaden, das Innviertel und Teile des Hausruckviertels, aber auch über Bayreuth und Regensburg erlangt.

12. September 1810
Das ausgebeutete Salzburg kommt zum Königreich Baiern

Salzburg * Napoleon Bonapartes Frankreich tritt im Frankfurter Vertrag das ausgebeutete Salzburg an den baierischen König Max I. Joseph ab. Mit der Eingliederung in das baierische Königreich verliert Salzburg endgültig seine territoriale Selbstständigkeit. Das eh schon verarmte Land wird zunächst von den Franzosen ausgepresst und dann den Baiern wegen ihrer Bündnistreue überlassen. 

3. November 1810
Eine Verordnung über die neuen Posttarife

München * Eine Verordnung über die neuen Posttarife bringt keine wesentlichen Fortschritte gegenüber dem alten System. Die Berechnung der Brieftaxe erfolgt nach dem Gewicht des Briefes und der Entfernung des Bestimmungsortes. Der billigste Brief kostet drei Kreuzer. Er darf nicht mehr wiegen als ein halbes baierisches Lot [8,75 Gramm] und der Bestimmungsort darf nicht weiter als sechs Meilen entfernt sein.

Für den Briefe schreibenden „Untertanen“ bedeutet die Übernahme der Posthoheit durch die souverän gewordenen Einzelstaaten einen Rückschritt gegenüber dem unter dem Schutz des Reiches entwickelten europäischen System der Thurn und Taxis, da es auf der Grundfläche des aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nun nicht weniger als 43 verschiedene Postanstalten gibt.

Da auch auf dem Wiener Kongress nichts für die Wiederherstellung der Posteinheit und die Verbesserung der Postbedingungen unternommen worden war, muss jedes Land seine Postangelegenheiten in eigener Zuständigkeit ordnen. Den Vorschlag Bayerns, zumindest das Portosystem für das Gebiet des Deutschen Bundes zu vereinheitlichen und das Porto - nach baierischem Muster - zu verbilligen, lehnen die anderen Länder aber kategorisch ab.

Im Königreich Baiern, in dem zahlreiche fränkische und schwäbische ehemalige reichsunmittelbare Gebiete aufgegangen sind, kommt der Post eine wichtige Rolle bei der Aufgabe zu, die neubayerische Bevölkerung zu integrieren. Ein funktionierendes Post- und Verkehrswesen ist dabei ein wichtiges Mittel der bayerischen Regierungspolitik. Es sollen damit die Vorteile des neuen und größeren Wirtschaftsraumes demonstriert werden und den vom neuen Staatsverband eher weniger begeisterten Neubürgern das Königreich attraktiver machen.

10. Juni 1813
Im Königreich Baiern tritt das Judenedikt in Kraft

München * Im Königreich Baiern tritt das Judenedikt in Kraft. Es legt detaillierte Rechte wie zahlreiche Beschränkungen für die Juden und die genaue Zahl der jüdischen Bevölkerung fest. Die letzte Auflage gilt bis 1861. 

8. Oktober 1813
Der Vertrag von Ried vollzieht den Bündniswechsel

Ried * Mit dem Vertrag von Ried vollzieht das Königreich Baiern den Bündniswechsel zur antinapoleonischen Koalition. Nach achtjährigem Bündnis mit Frankreich wechselt Baiern auf die Seite der Alliierten.

  • Umgehend garantiert Österreich Baiern seine Souveränität und seinen Besitzstand im Umfang von 1812. 
  • Gleichzeitig erklärt Baiern den Austritt aus dem Rheinbund. 
  • Das zu stellende Truppenkontingent erhöht sich allerdings auf 36.000 Mann. 

Das Oktoberfest fällt zum ersten Mal aus.

3. Juni 1814
Die Grenzen des Königreichs Baiern werden neu festgelegt

Paris - München * Im baierisch-österreichischen Vertrag von Paris werden die Grenzen des Königreichs Baiern neu festgelegt. Für die Abtretung Tirols, Vorarlbergs sowie Salzburgs und einiger anderer österreichischer Gebiete erhält Baiern das Großherzogtum Würzburg, Aschaffenburg, die Pfalz und Berchtesgaden. Bayerns Staatsgebiet erreicht damit fast seine heutige Form.

18. September 1814
Der Wiener Kongress regelt die Neuordnung Europas

Wien * Der Wiener Kongress beginnt. Er tagt bis zum 9. Juni 1815. Im Mittelpunkt der vom österreichischen Staatskanzler Fürst Clemens Menzel von Metternich geleiteten und unter starkem Einfluss des Zaren Alexander I. und England stehenden Verhandlungen steht die Neuordnung Europas nach den Befreiungskriegen und dem Zusammenbruch des napoleonischen Herrschaftssystems.

Ein wesentlicher Punkt auf der Tagesordnung der europäischen Politik ist die Schaffung einer neuen Friedensordnung, die der Wiener Kongress vornehmlich dadurch umzusetzen versucht, indem er die Macht zwischen den Großmächten ins Gleichgewicht bringen will. Für die Königreiche, darunter Baiern, sowie die Großherzogtümer, Herzogtümer und Grafschaften des Rheinbundes ist vordringlich, dass nach ihrem Wechsel zur antinapoleonischen Allianz die Eigenstaatlichkeit und Souveränität ihrer bestehenden Staaten vertraglich festgeschrieben wird. 

um Juni 1815
Die Zeit des Biedermeier

Deutscher Bund * Die Zeitspanne vom Ende des Wiener Kongresses [1815] bis zum Beginn der bürgerlichen Revolution [1848] in den Ländern des Deutschen Bundes wird als Biedermeier bezeichnet.

In dieser Zeit wird ein großer Teil der Bevölkerung daran gehindert, einen eigenen Hausstand zu gründen und zu heiraten. Als besonders streng gelten die Vorschriften im rechtsrheinischen Königreich Baiern. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ist die Eheschließung in Bayern an eine obrigkeitliche Genehmigung gebunden. 

8. Juni 1815
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet

Wien * Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet. Der Zusammenschluss aller souveränen deutschen Fürsten und Freien Städte tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.  

In der Bundesakte wird der Deutsche Bund als Staatenbund organisiert. Ohne Zentralgewalt, unter der Präsidialmacht Österreichs, ohne Gerichtshof und ohne gewähltes Parlament. Die Bundesversammlung, inoffiziell auch Bundestag genannt, ist eine Gesandtenversammlung. Darin ist sie dem alten Reichstag ähnlich, wie auch das alte Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein Staatenbund war.  

Der Artikel 13 der Deutschen Bundesakte bestimmt für alle Mitgliedsstaaten eine landständische Verfassung. Doch diesem Auftrag kommt das Königreich Baiern nur unvollständig nach, da die Verwirklichung eindeutig ein Rückschritt gegenüber der Konstitution gewesen wäre. Denn in einer landständischen Verfassung hätte sich die Landschaft wieder aus

  • dem landständischen Adel,
  • den landsässigen Prälaten und
  • den Vertretern der Städte und Märkte

zusammengesetzt. Wieder hätte lediglich die Geburt, der Besitz und das Amt die Grundlage zur Beteiligung an der politischen Willensbildung gebildet. 

Weder eine Wahl, noch eine Legislaturperiode ist vorgesehen. Dieses ist schlicht systemfremd. 

1816
Zehn Jahre Aufenthalt zum Erwerb des Heimatrechts

München - Königreich Baiern * Die Regierung legt fest, dass der zehnjährige Aufenthalt in einem Ort zur Erwerbung des Heimatrechts ausreichend ist. Die Verjährung als Erwerbstitel wird ab dem Jahr 1818 dazu führen, dass viele Anwärter nach neun Jahren abgeschoben werden. 

1816
Die Konkordats-Verhandlungen werden wieder aufgenommen

München - Rom-Vatikan * Die Konkordats-Verhandlungen zwischen dem Königreich Baiern und dem Heiligen Stuhl werden wieder aufgenommen. Bischof Johann Casimir Häffelin führt als baierischer Gesandter die Gespräche in Rom. Und obwohl er als ein „Mann der katholischen Aufklärung“ gilt, kommt er der römischen Kurie so weit entgegen, sodass die Regierung in München mehrere Konkordats-Entwürfe ablehnen muss. 

um März 1816
Eine Hungersnot bricht aus

Königreich Baiern * Nach dem gewaltigen Ausbruch des Vulkans Tambora zieht eine gigantische Aschewolke zieht über die nördliche Erdhalbkugel und bringt im Frühjahr 1816 mit Hunger und Tod das Elend über Baiern. Die Vorräte waren durch die Truppendurchzüge und Einquartierungen der letzten Jahre erschöpft worden. Das Land war schon von den Napoleonischen Kriegen ausgezehrt. Jetzt prägen Mangel und Not den Alltag.

Die Aschewolke lässt kaum noch einen Sonnenstrahl durch. Mitten im August schneit es. Kälte und Frost vernichteten die Ernte. Es war ein europaweites Phänomen, aber Baiern traf es am härtesten. 

um September 1816
Es kommt zu einer fünffachen Brotverteuerung

Königreich Baiern * Es kommt aufgrund des Vulkanausbruchs in Indonesien und der damit verbundenen Klimaverschlechterung zu einer fünffachen Brotverteuerung. Und da siebzig Prozent der Ernährung aus Getreideproduktion besteht, kann der Bedarf an Grundnahrungsmittel für rund achtzig Prozent der Bevölkerung nicht mehr gedeckt werden.

17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest. 

28. November 1816
Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser

München - Königreich Baiern * Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser regelt, dass in diese Einrichtungen nicht nur lästige Bettler und Landstreicher, sondern auch

  • „Menschen von fortgesetztem schlechten Lebenswandel, die sich dem Müßiggange, der Unsittlichkeit und öffentlichen Ausschweifungen ergeben und dadurch,
  • sowie durch Widerspenstigkeit und Ungehorsam gegen Eltern und Vorgesetzte Unordnung, Gefahr und Verderben in die Familie und Gemeinde bringen“ untergebracht werden können. 
20. Februar 1817
Baiern wird in acht Kreise eingeteilt

Königreich Baiern * Baiern wird in acht Kreise eingeteilt, die in etwa den heutigen Regierungsbezirken entsprechen. Es sind dies 

  • der Isarkreis,
  • der Unterdonaukreis,
  • der Oberdonaukreis,
  • der Regenkreis, der Rezartkreis,
  • der Obermainkreis,
  • der Untermainkreis und
  • der Rheinkreis. 
um März 1817
Hungerkrawalle, Magazinplünderungen und Bauernaufstände

Königreich Baiern * Eine Teuerungshysterie beginnt. Man vermutet hinter den horrenden Getreidepreisen das Werk und die Machenschaften von Spekulanten und Wucherern. Die Folge sind Hungerkrawalle, Magazinplünderungen und Bauernaufstände im Ausland und in Baiern. 

um März 1817
Flechten, Moos und Baumrinde statt Brot

Königreich Baiern * Die Hungersnot erreicht ihren Höhepunkt. „Statt des mangelnden Brotes aß man Flechten, Moose und Baumrinden, man stach die ersten Graswurzeln im Frühjahr 1817 aus der Erde, um sich Gemüse daraus zu machen oder sammelte Brennesseln zum gleichen Zweck, man kaufte sich Kleie, […] um sie zu kochen und Kuchen aus ihr zu backen.“

„Achtzehnhundertunderfroren“ nennen die Menschen die Zeit dieses unerklärbaren Klimaschocks. Woher sollen sie auch wissen, dass ein Vulkanausbruch auf einer fernen unbekannten Insel ihr Elend ausgelöst hat. Sie vermuten vielmehr eine Strafe Gottes für die Säkularisation und das Verbot kirchlicher Traditionen. Klöster konnten geschleift werden - der Glaube nicht.

um März 1817
Die Hungersnot setzt sich fort

Königreich Baiern * Die Hungersnot setzt sich fort. Ein Bericht informiert: „[…] man stach die ersten Graswurzeln im Frühjahr 1817 aus der Erde, um sich Gemüse daraus zu machen oder sammelte Brennnesseln zum gleichen Zweck, man kaufte sich Kleie […], um sie zu kochen und Kuchen aus ihr zu backen“

um August 1817
Die Hungersnot setzt sich fort

Königreich Baiern * Als Nachwirkung auf den Vulkanausbruch auf der Insel Sumbawa im heutigen Indonesien vom April 1815 kommt es auch in diesem Jahr zu einer nur gering ausfallenden Getreideernte. Die Hungersnot setzt sich fort. 

um 10. September 1817
Die Getreidepreise steigen erneut

Königreich Baiern * Trotz der Erhöhung des Ausfuhrzolls für Getreide und Ankäufe im Ausland steigen die Getreidepreise erneut. Kapitalkräftige Bauern, Bäcker und Getreidehändler machen in kürzester Zeit ein Vermögen. 

17. Mai 1818
Die Gemeinde entscheidet über Ansässigmachung und Verehelichung

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt überweist die Bürgeraufnahme an die Gemeindebehörden. Die Gemeinden genehmigen damit alleine die Anträge auf Niederlassung und Verehelichung. Natürlich stehen dabei stets die Belange der Armenkasse und der Schutz des ortsansässigen Gewerbes vor möglicher Konkurrenz im Vordergrund. 

um 18. Mai 1818
Gemeinden kaufen Land um Ansässigmachung zu verhindern

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt vom 17. Mai bewirkt, dass sich die Gemeinden nach Außen hin abschließen und sich insbesondere gegen kinderreiche Familien und Nachwuchs erwartende junge Paare wehren. Das selbst dann, wenn diese Bewerber über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zur Vermeidung von Ansässigmachungen kaufen Gemeinden sogar Land auf.

Bereits ansässigen Gemeindemitgliedern wird häufig die Wiederverheiratung versagt, wenn in der künftigen Ehe mit Kindern zu rechnen ist. 

26. Mai 1818
Die Ständeversammlung hat über die Post mitzubestimmen

München * Seit der Verfassung vom 26. Mai 1818 sind im Königreich Baiern Fragen der Post nicht mehr alleine Angelegenheit des Landesherrn und seiner Regierung. Die Ständeversammlung hat das Recht über die Staatsausgaben und damit auch über die Post mitzubestimmen.

Zu den bevorzugt diskutierten Themen in der Ständeversammlung gehört unter anderem die Frage, ob die Post, als Öffentliche Anstalt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen hat oder ob sie vorwiegend Geld in die immer leeren Staatskassen bringen soll. Immer wieder prangern die Abgeordneten

  • die katastrophalen Dienstleistungen der Post,
  • die Grobheit der Postillione und
  • den miserablen Zustand der baierischen Straßen an.
26. Mai 1818
Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

31. August 1819
Der österreichische Staatskanzler gegen die bayerische Verfassung

Karlsbad * Der österreichische Staatskanzler Clemens Menzel Fürst von Metternich will in den Karlsbader Verhandlungen vom 6. bis 31. August 1819 nicht nur

  • die Souveränität des Königreichs Baiern, sondern auch
  • die liberalen Errungenschaften der Baierischen Verfassung ernsthaft bedrohen.  

Es ist hauptsächlich Kronprinz Ludwig, der mit vehementem Einsatz die Errungenschaften verteidigen und bewahren kann - auch gegenüber seinem Vater. 

25. September 1819
Der Magistrat übernimmt die organisatorische Verantwortung für die Wiesn

München-Theresienwiese * Nachdem die Stadt München ein Jahr zuvor durch das Gemeinde-Edikt und die Verfassung des Königreichs Baiern erste kommunale Selbstverwaltungsrechte zurückerhalten und sich neu konstituiert hat, übernimmt der Magistrat der Stadt die alleinige organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Unterhaltungsteil des Oktoberfestes, worunter das Pferderennen und das Vogelschießen gemeint ist. Für diesen Teil wird künftig der Name Oktoberfest gebraucht.

Die Ausrichtung des landwirtschaftlichen Teils (Vieh-Prämierung, Ausstellung und Viehmarkt) bleibt in der Verantwortung des Landwirtschaftlichen Vereins. Dieser Teil wird künftig als Landwirtschaftliches Centralfest bezeichnet werden.

Bis heute ist die Landeshauptstadt München der alleinige Veranstalter der Wiesn.

31. Dezember 1820
In Bayern leben 3.700.000 Menschen

Königreich Baiern * In Bayern leben 3.700.000 Menschen, wovon 3 Millionen oder 81 Prozent auf die landwirtschaftliche Bevölkerung entfallen, die auf 680.000 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aufgeteilt sind.

1825
Bevölkerungsvermehrung und Gewerbeverfassung angestrebt

Königreich Baiern * Eine seit Jahren anhaltende Diskussion über die zu ergreifenden Maßnahmen

  • zur Verbesserung der öffentlichen Finanzen und damit
  • einer Abwehr eines Staatsbankrotts sowie
  • die Anhebung des allgemeinen Wohlstands

führen zum Wunsch nach einer

  • Vermehrung der Bevölkerungszahl und
  • der Liberalisierung der Gewerbeverfassung. 
1825
Gründe für den Mangel an Bevölkerung

Königreich Baiern * Als Gründe für den Mangel an Bevölkerung sieht man in

  • den Kriegsverlusten,
  • der mangelnden Freizügigkeit,
  • in dem zur Ehelosigkeit zwingenden Militärstand,
  • in der großen Anzahl der Geistlichen,
  • in den Eheverboten für untergeordnete öffentliche Bedienstete, 
  • in dem Luxusbedürfnis, das einer Eheschließung entgegen steht,
  • in der Unteilbarkeit der Bauerngüter und
  • in der Erschwerung der Ansässigmachung und Verehelichung. 
1825
Die Themen Ansässigmachung und Verehelichung im Landtag

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung befasst sich mit den Themen Ansässigmachung und Verehelichung. Man verweist auf England und Holland, wo der Wohlstand auf einer zahlreichen und gewerbefleißigen Bevölkerung basiert.

Dagegen hindern im Königreich Baiern die „Erschwerung der Heiraten und Ansässigmachungen […] ein unserem dürftigen Boden und seiner großen Oberfläche angemessenes Wachstum der Bevölkerung und beraubten uns dadurch gerade der Entwicklung jener kostbaren Kräfte, durch deren fruchtbare Produktion der innere Wohlstand am segensreichsten gedeiht und die Gewichtigkeit eines Staates am sichersten emporsteigt“.

Bedenken, dass die wachsende Bevölkerung nicht ernährt werden könne, zerstreut der Abgeordnete Jakobi mit Hunden in der Landeshauptstadt: „In München werden viele Tausend unnütze Hunde gehalten, die besser genährt und gefüttert werden oft als Tausende von Menschen“

11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

11. September 1825
Die Ständeversammlung verabschiedet drei Sozialgesetze

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung verabschiedet drei Gesetze, die als die ersten von einer bayerischen Volksvertretung verabschiedeten Sozialgesetze angesehen werden:

  • Das Gesetz über die Heimat,
  • das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung und
  • das Gesetz über das Gewerbewesen. 
11. September 1825
Jeder Staatsangehörige hat eine Heimat

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Bedeutete bis dahin der Begriff „Heimat“ im wesentlichen Haus- und Grundbesitz, so wird jetzt das Recht auf Heimat, also Angehöriger einer Gemeinde zu sein, einklagbar.

Der Heimatberechtigte hat Anspruch auf Unterstützung durch seine Heimatgemeinde, wenn er sich selbst nicht mehr unterhalten kann. Das Gesetz besagt: „Jeder Staatsangehörige soll eine bestimmte Heimat haben.“ Jedermann besitzt entweder eine erworbene, eine ursprüngliche oder eine angewiesene Heimat. Durch das Heimatgesetz soll die „Heimatlosigkeit“ und damit die Zahl der Nichtsesshaften, der Vaganten und der „Gauner“ beseitigt werden.

Gleichzeitig entfällt der Erwerb des Heimatrechts nach einem Aufenthalt von zehn Jahren an einem Ort. Diese Vorgabe hat oftmals dazu geführt, dass Anwärter nach neun Jahren abgeschoben wurden. Ebenso wird die Geburt als Rechtstitel des Heimatrechts abgeschafft. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Schwangere abgeschoben wurden oder sogar kurz vor der Niederkunft aus dem Ort getrieben wurde. 

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

12. Oktober 1825
König Max I. Joseph stirbt in Schloss Nymphenburg

Schloss Nymphenburg * König Max I. Joseph stirbt. Den Abend verbringt der baierische König auf einem Ball des russischen Gesandten Woronzeff in der Herzogspitalstraße 18. Um 22 Uhr lässt er sich nach Schloss Nymphenburg bringen. Am nächsten Tag findet ihn sein Diener tot im Bett. Max Josephs Sohn Ludwig I. übernimmt nun die Regentschaft über das Königreich Baiern. 

20. Oktober 1825
Bayern wird ab sofort mit einem „y“ geschrieben

München - Königreich Bayern * Nur zwei Tage nach seinem Regierungsantritt ordnet König Ludwig I. in einer Rechtschreibreform an, dass „Baiern“ in Zukunft „mit einem ‚y‘ statt mit einem ‚i‘ zu schreiben“ ist. Mit dem griechischen „y“ im Landesnamen will er seine Verehrung für den griechischen Befreiungskampf ausdrücken.

1826
Maulbeerbäume zur Züchtung der Seidenraupen werden angezogen

München * Auf Veranlassung von König Ludwig I. werden in den königlichen Hofgärten Maulbeerbäume zur Züchtung der Seidenraupen angezogen und später im ganzen Land verteilt. Bis zum Jahr 1836 sollen „im Königreiche wenigstens vier Millionen Stück stehen“.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt München beschließt daraufhin die Gründung der ersten städtischen Baumschulen im Garten der Landwirtschaftsschule an der Luisenstraße und auf der Kalkofeninsel, in denen rund zehntausend Maulbeerbäume aus Samen herangezogen werden, die drei bis vier Jahre später eine für die Raupenzucht geeignete Größe erreicht haben.

31. Dezember 1828
Seidenbau als Nebenverdienst

Königreich Bayern * Die Seiden-Deputation zählt bereits 82.844 Maulbeerbäume und 1,5 Millionen Sämlinge. In diesem Jahr bemühen sich „6 Lokalschulkommissionen, 4 Kultus-Kongresse, 4 Bezirks-Comites, 30 Landgerichte und 5.000 einzelne Individuen, die Seidenzucht einzuführen“.

Wie in anderen Ländern soll der Seidenbau ein einträglicher Nebenverdienst für das Gesinde, für Kinder sowie für „arme und alte Leute“ werden. Die Damen sollen sich die Seide für ihre Kleider und Möbel selbst herstellen können. 

27. Juli 1830
In Frankreich kommt es zur Juli-Revolution

Paris * Zwischen dem 27. und dem 29. Juli 1830 kommt es in Frankreich zur sogenannten „Julirevolution“, bei der der restaurative Bourbonenkönig Karl X. gestürzt und durch den liberalen Bürgerkönig Louis-Philippe ersetzt wird.  

Da diese liberale Bewegung in ganz Europa Auftrieb erhält und es in mehreren Staaten des Deutschen Bundes wie dem Königreich Sachsen, dem Königreich Hannover, dem Großfürstentum Hessen-Kassel und dem Herzogtum Braunschweig zu Unruhen und neuen Verfassungen kommt, erhöht sich beim bayerischen König - völlig berechtigt - auch die Angst vor einem Umsturz, weshalb seine Politik - spätestens jetzt - extrem konservative Züge annimmt. In König Ludwigs I. Regierungszeit gibt es fast 1.000 politische Prozesse. 

6. Dezember 1832
Prinz Otto macht sich auf den Weg nach Griechenland

Ottobrunn - Aibling * Der 17-jährige Bayernprinz Otto macht sich von der Münchner Residenz auf nach Griechenland, in sein neues Königreich. In Ottobrunn nimmt König Ludwig I. Abschied von seinem Sohn.

Königin Therese wird ihn noch bis nach Aibling begleiten. An der Brücke über die Mangfall wird sie sich - unter Tränen - von ihrem Sohn trennen.

13. Februar 1834
Die Ottosäule in Ottobrunn wird eingeweiht

Ottobrunn * Die Ottosäule in Ottobrunn wird eingeweiht. Sie trägt die antik gestaltete Büste des damals siebzehnjährigen griechischen Königs aus dem bayerisch-wittelsbachischen Herrscherhaus. Der Sockel ist mit Blattvoluten und Eckpalmetten verziert, die von Trophäen, Insignien und den Wappen der Königreiche Bayern und Griechenland umringt werden. Ein Löwe liegt zu Füßen des Sockels. Die künstliche Anhöhe, auf der sich die Ottosäule in Ottobrunn erhebt, wird erst in späterer Zeit mit Felsensteinen verkleidet werden. 

24. September 1835
Stimmen gegen Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit

München - Königreich Bayern * Da sich nach 1830 die wirtschaftliche Lage im Königreich Bayern verschlechtert hat, werden jetzt Stimmen laut, die die Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit der unteren Bevölkerungsgruppen anprangern. Für die Behörden sind viele Arme und die meisten Bettler nur „Scheinarme“, die sich auf Kosten anderer ein schönes Leben machen wollen. 

9. September 1839
Vorschriften für Kinderarbeit in Fabriken in Preußen

Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ tritt in Kraft. 

  • Danach dürfen Kinder unter 17 Jahren erst dann arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass sie eine dreijährige Schulbildung genossen haben. Unternehmer können diesen Punkt jedoch leicht umgehen, wenn sie eine Fabrikschule führen. Diese sind dann aber mehr Alibischulen. 
  • Kinder unter 17 dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten. Die Ortspolizei kann jedoch die Arbeitszeit für maximal einen Monat erhöhen. 
  • Zwei Pausen von mindestens 15 Minuten und eine einstündige Mittagspause müssen eingeräumt werden. 
  • Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie die Nachtschicht ist für Kinder völlig verboten. 
  • Fabrikbesitzer müssen Buch über die Kinder in ihren Unternehmen zu führen. Nichteinhaltung der Vorschriften wurden mit Geldstrafen geahndet. 

Die Vorgaben gelten nicht für Arbeiterkinder in der Landwirtschaft. 

15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

 

12. Juni 1841
Die Deutsche Werktagsschule der Englischen Fräulein in Berg am Laim

Berg am Laim * Die Klosterfrauen der Englischen Fräulein eröffnen im ehemaligen Jagdschlösschen der Wittelsbacher - weit vor den Toren Münchens - mit dreizehn Zöglingen zwischen sechs und sechzehn Jahren die Deutsche Werktagsschule der Englischen Fräulein in Berg am Laim.

Im Gegensatz zum Nymphenburger Institut werden in Berg am Laim keine Töchter der höheren Stände erzogen. „Hier wird das Institut für bürgerliche Stände bestimmt, die Gränzen einer guten Elementarschule, nach dem Schulplan des Königreichs Bayern, nicht überschritten. 

Nur ausnahmsweise wird theoretischer Musikunterricht, sowie Unterricht in der französischen Sprache [...] ertheilt. Dagegen werden die Zöglinge in allen Zweigen der weiblichen Hand-Arbeiten, und der Haushaltung, der Küche, der Wäsche, des Gartens usw. vorzugsweise eingeübt.“

Das angesprochene Bildungsziel für Mädchen unter König Ludwig I. lautet: „Es [das Weib] soll das von Männern gefundene bloß lernen, um es zu benützen, und nur lernen, was sich in seinem Wirkungskreis als künftige Magd oder Frau, Gattin, Mutter, Gesellschafterin anwenden lässt.“

Der Elementarunterricht findet täglich je zwei Stunden vormittags und nachmittags statt. Es bleibt also genügend Zeit für Hausfrauenarbeiten.

16. Oktober 1842
Ein Festzug mit Brautpaaren bewegt sich auf die Theresienwiese

München - München-Theresienwiese * An diesem Sonntag versammeln sich 35 Brautpaare, die aus den acht Regierungsbezirken des Königreichs Bayern stammen, samt ihren Eltern oder deren Stellvertreter, mit den Trauzeugen und der sonst an jedem Ort üblichen Begleitung eines Brautzuges. Sie werden in der katholischen Michaelskirche beziehungsweise der evangelischen Matthäus-Kirche verehelicht. 

Nach einem gemeinsamen Mittagsmahl im Saal des Alten Rathauses bewegt sich der etwa 400 Personen umfassende und in den unterschiedlichen Trachten gekleidete „Hochzeiter“-Zug zur Theresienwiese, in die die 24 katholischen und elf protestantischen Brautpaaren in bayerischer Tracht einbezogen werden. 

Das Kronprinzenpaar eröffnet das Oktoberfest. Danach wohnen die Brautpaare gemeinsam mit der Herrscherfamilie dem Hauptpferderennen und der Preisverleihung des Landwirtschaftsfestes bei. 

3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

7. April 1848
Das direkte Wahlverfahren wird lediglich empfohlen

Frankfurt am Main * Da sich das Vorparlament in Frankfurt am Main nicht auf einen gemeinsamen Wahlmodus einigen konnte, wird das direkte Wahlverfahren lediglich empfohlen.  

Bei der direkten Wahl werden die Kandidaten direkt vom Wähler gewählt, bei der indirekten Wahl werden die Kandidaten erst im zweiten Wahlgang durch die zuvor gewählten Wahlmänner gewählt.  
Im Königreich Bayern wird das indirekte Wahlverfahren angewandt werden. 

12. Mai 1848
Die Schwurgerichte werden im Königreich Bayern eingeführt

München-Kreuzviertel * Das „Gesetz, einige Abänderungen des Strafgesetzbuches vom Jahre 1813 [...] betreffend“, wird veröffentlicht. Darin führt Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern die Schwurgerichte zur Aburteilung von Verbrechen und Pressedelikten ein. 

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg. 

5. Dezember 1848
Preußen erhält - 40 Jahre nach Bayern - eine Verfassung oktroyiert

Berlin * Die Preußische Nationalversammlung wird aufgelöst und eine neue Verfassung oktroyiert. Damit erhält das Königreich Preußen - vierzig Jahre nach Bayern - eine Verfassung.  

Im Gegensatz zu Wien ist der Sieg der Gegenrevolution zwar unblutig errungen, aber dennoch unumkehrbar. 

23. April 1849
Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab

München * Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab. Der Landtag tagt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.  

In der Folge kommt es zu einer breiten Protestbewegung, die sich in der Pfalz sogar zum Aufstand auswächst. „Es verstand sich bei den Pfälzern von selbst, wenn der König von Bayern nicht deutsch sein wollte, die Pfalz aufhören müsse, bayerisch zu sein“

14. Juli 1849
Die Landtagswahlen sollen andere Mehrheiten ermöglichen

Königreich Bayern * Die für diesen Tag angesetzten Landtagswahlen werden von der Staatsregierung sorgfältig vorbereitet. Sie setzt dabei vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der(höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert; nach den Wahlen jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.  

Die Wahlkreise werden erstmals von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet. Eine Praxis, die die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten wird. Mit den so gewonnenen neuen Mehrheitsverhältnissen kann König Max II. eine Politik der Reaktion verfolgen und versuchen, die Änderungen der Bayerischen Verfassung wieder rückgängig zu machen. 

16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

1. Oktober 1854
Au, Giesing und Haidhausen werden nach München eingemeindet

München-Au - München-Haidhausen - München-Giesing * Eingemeindung nach München 

  • der Vorstadt Au mit den Gemeindeteilen Niedergiesing und Nord-Falkenau,
  • die selbstständige Gemeinde Haidhausen und
  • die Gemeinde Giesing mit den Gemeindeteilen Obergiesing, Lohe, südliche Falkenau, Pilgersheim, Birkenleiten, Siebenbrunn, Hellabrunn, Harlaching, Soyerhof, Stadelheim und Menterschweige. 

Dadurch erhöht sich die Bevölkerungszahl Münchens um 20.662 Einwohner. Davon kommen aus der Au 10.840, aus Haidhausen 6.273 und aus Giesing 3.549 Menschen. Damit wächst zusammen, was zusammen gehört, den die Bewohner der drei Vorstädte gehörten schon immer „funktional“ nach München.

Die Au ist zu diesem Zeitpunkt die zehntgrößte Stadt des Königreichs Bayern. Der Burgfrieden von München, der sich durch Korrekturen seit dem Jahr 1724 von 1.593 Hektar auf rund 1.700 Hektar erweitert hat, verdoppelt sich nahezu. Mit der Au [87 ha], Haidhausen [296 ha] und Giesing [1.287 ha] vergrößert sich das Stadtgebiet um weitere 1.670 Hektar. Wegen der noch grassierenden Cholera-Epidemie erfolgt der Eingemeindungsakt ohne großes Aufsehen.

10. Mai 1866
König Ludwig II. befiehlt die Mobilmachung

München - Königreich Bayern * Die Mobilmachung der bayerischen Armee wird ausgerufen. Da das bayerische Heer nicht für den Krieg vorbereitet ist, dauert es bis zum 22. Juni, bis die Truppen in die vorgesehenen Standorte eingerückt sind. Inzwischen sind die Preußen bereits in Böhmen eimarschiert. 

23. Juni 1866
Mit dem Einmarsch der Preußen in Böhmen beginnt der Deutsche Krieg

Berlin - Prag * Mit dem Einmarsch der Preußen in das habsburgische Königreich Böhmen beginnt der Deutsche Krieg. Preußen hat bereits vor Kriegsbeginn den Bundesvertrag des Deutschen Bundes für nichtig erklärt und schert aus der anno 1815 in Wien beschlossenen Friedensordnung aus.  

Preußen führt also keinen Krieg gegen Österreich, sondern gegen ganz Deutschland. Die auf österreichischer Seite stehenden süddeutschen Bundestruppen tragen deshalb auch schwarz-rot-goldene Armbinden, als sie gegen die in Schwarz-Weiß antretenden Preußen kämpfen. 

18. August 1866
Der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund wird gegründet

Berlin * Der Deutsche Krieg führt zur Auflösung des Deutschen Bundes. Gleichzeitig wird der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund gegründet, um Preußens Hegemonie [= Vorherrschaft] zu festigen und zu legitimieren.

Unabhängig bleiben vorerst die süddeutschen Staaten:

  • das Königreich Bayern,
  • das Königreich Württemberg,
  • das Großherzogtum Baden und
  • das Großherzogtum Hessen, das dank russischer Fürsprache mit einigen kleinen Gebietsabtretungen davonkommt.
22. August 1866
Bayern macht seinen Frieden mit Preußen

??? * Bayern macht seinen Frieden mit Preußen. Das Königreich Bayern muss 30 Millionen Gulden zahlen, verliert Land und verpflichtet sich in einem Geheimvertrag, in einem künftigen Kriegsfall mit seinen Truppen an Preußens Seite zu kämpfen. 

23. August 1866
Mit dem Frieden von Prag ist Österreich aus Deutschland hinausgedrängt

Prag - Wien - Berlin - München * Mit dem Frieden von Prag drängt Preußen Österreich aus Deutschland. Außerdem annektiert Preußen die umstrittenen Elbherzogtümer Holstein und Lauenburg, das Königreich Hannover, das Herzogtum Nassau und das Kurfürstentum Hessen-Kassel sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main.

Geblieben ist ein Bundesstaat mit 15 Klein- und Mittelstaaten nördlich der Mainlinie, der politisch, wirtschaftlich und militärisch im Norddeutschen Bund von Preußen dominiert wird. Eine sonderbare staatsrechtliche Konstruktion, die keinen langen Bestand haben wird.

Der Norddeutsche Bund erhält ein eigenes Parlament. Seine Verfassung nimmt bereits die des 1870/71 begründeten Deutschen Reiches vorweg.

30. Januar 1868
Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein

München * Das Königreich Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein. In dem Gesetz heißt es:

„Alle Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts und des Glaubensbekenntnisses sind zum Betriebe von Gewerben im ganzen Umfange des Königsreichs berechtigt.
In dieser Berechtigung liegt insbesondere die Befugnis, verschiedenartige Geschäfte gleichzeitig an mehreren Orten und in mehreren Lokalitäten desselben Ortes zu betreiben, von einem Gewerbe zum andern überzugehen, ein Geschäft auf den Bereich anderer Gewerbe auszudehnen und Hilfspersonen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen in beliebiger Anzahl in und außer dem Hause zu beschäftigen.“
 

Das bedeutet, dass jeder, ob Mann oder Frau, ob Christ oder Jude, beliebig viele Gewerbeunternehmungen an beliebig vielen Orten in Bayern betreiben kann. Nur für Apotheken und Gastwirtschaften bleibt auch weiterhin ein Konzessionssystem erhalten.

um 1870
Jährlich kommen etwa 15.000 Saisonarbeiter aus der Gegend von Udine

Königreich Bayern * Die bayerischen Ziegeleibarone holen jährlich etwa 15.000 Saisonarbeiter aus der Gegend von Udine und dem Friaul ins Land, da sie - so die offizielle Begründung - als „streng katholisch“ sowie „genügsam und anspruchsvoll“ gelten. Auch würden sie „am Montag früh stets vollständig zur Arbeit erscheinen, eine Eigenschaft, auf die man bei den einheimischen Arbeitern nicht bestimmt rechnen kann“.

Wesentlich interessanter war für die „Loambarone“ allerdings, dass die italienischen Arbeitskräfte gegenüber ihren deutschen Kollegen erheblich billiger waren und dass sie das in Italien traditionelle Akkordanten-System von jeglicher sozialer Verantwortung gegenüber den Ziegeleiarbeitern entband. Die Anwerbung der Ziegelarbeiter, den Fornaciai, übernahmen die Akkordanten oder Capuzats. Das waren Friulaner, die mit den hiesigen Verhältnissen bestens vertraut und sprachkundig waren und so als Bindeglied zwischen den Ziegeleibesitzern und den Arbeitern fungierten.

12. September 1870
Bayern will Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund

München - Berlin * Der Ministerrat erbittet von König Ludwig II. die Ermächtigung, mit dem Norddeutschen Bund über eine verfassungsrechtliche Verbindung zu verhandeln. Dabei lehnt das Königreich Bayern einen Beitritt zum Norddeutschen Bund ab, stellt aber einen offiziellen Antrag auf Verhandlungen, um im Falle einer Reichsgründung möglichst viele Sonderrechte [= Reservatsrechte] zu erringen. Zudem fordert Bayern von Preußen

  • die Rückzahlung der Kriegsentschädigung von 1866,
  • den vollständigen Ersatz aller im gegenwärtigen Krieg anfallenden Kosten,
  • den Verzicht auf die Düsseldorfer Galerie, auf die Preußen im Jahr 1866 Anspruch erhoben hatte, und
  • einen Gebietszuwachs im Anschluss an die Pfalz. 
23. November 1870
Das Bündnis mit dem Norddeutschen Bund verbessert die Regelungen für Kinderarbeit

Berlin - München * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun 

  • ein Mindestalter von zwölf Jahren, 
  • für unter 14-jährige Beschäftigte eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag. 
  • die Arbeit an Sonn- und Feiertagen war verboten.
  • Der Schulunterricht, der den Kindern zu erteilen war, die in Fabriken arbeiteten, sollte mindestens drei Stunden am Tag betragen. 

Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung. 

23. November 1870
Das Königreich Bayern kann sich mehrere Reservatrechte sichern

München - Berlin * In den sogenannten Novemberverträgen kann sich das Königreich Bayern mehrere Reservatrechte sichern. Sie betreffen vor allem

  • das Militär,
  • die Eisenbahn,
  • das Post- und Telegrafenwesen,
  • die Branntwein- und Biersteuer sowie
  • die allgemeine Staatsverwaltung.  

Die Reservatrechte sind von der Aufsicht und Gesetzgebung des Deutschen Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellen wichtige Einnahmequellen dar.  

Das Bayerische Heer bildet - in Friedenszeiten - einen geschlossenen Bestandteil innerhalb der Streitkräfte des Deutschen Reichs. Es steht mit eigener Verwaltung unter der Hoheit des bayerischen Königs. Doch mit dem Beginn der Mobilmachung - und damit dem Eintritt des Kriegsfalles - untersteht das bayerische Militär direkt dem Kaiser. 

28. November 1870
Prinz Otto warnt seinen Bruder eindringlich

München * Als König Ludwig II. als Regent des zweitgrößten Königreichs dem preußischen König Wilhelm I. die Kaiserkrone antragen soll, fleht ihn Prinz Otto an:  

„Höre noch einmal meine Stimme; ich beschwöre Dich, das Schreckliche nicht zu tun!  
Wie kann es denn für einen Herrn und König eine zwingende Gewalt geben, seine Selbstständigkeit dahinzugeben und außer Gott noch einen Höheren über sich anerkennen zu müssen! [...]  
Mögen wir auch für den jetzigen Augenblick Vorteile und Zugeständnisse erlangen, die vielleicht von großem Umfang sind, so wiegen Sie doch gewiss nicht den hundertsten Teil von jenem Nachteil auf, den wir durch Dahingebung der Selbstständigkeit erleiden.“
  

Ganz schön weitblickend! 

30. Dezember 1870
Die Kammer der Reichsräte beschließt den Beitritt zum Reich

München-Kreuzviertel * Zur Annahme der Versailler Verträge vom 23. November 1870 und dem damit verbundenen Reichsbeitritt ist im Bayerischen Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig.  

Diese Verträge regeln die Modalitäten, unter denen die süddeutschen Staaten dem Deutschen Kaiserreich beitreten sollen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Königreich Bayern selbstständig bleiben oder ein Teil des Deutschen Reiches werden soll.  

Die Kammer der Reichsräte, der Vertretung des Hochadels, der Hochfinanz und der hohen Geistlichkeit, hat den Verträgen, die am 1. Januar 1871 in Kraft treten sollen, bereits an diesem 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit zugestimmt. Um die Souveränität des bayerischen Volkes preiszugeben, haben die erklärten „Sachwalter bayerischer Interessen“ genau einen Vormittag gebraucht. 

18. Januar 1871
Der Tag der Kaiserproklamation

Versailles • Als Tag der Kaiserproklamation hat man den 18. Januar 1871 auserkoren. Es ist der Tag, als Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg im Jahr 1701 zum ersten preußischen König Friedrich I. gekrönt und damit zugleich das Königreich Preußen gegründet worden ist. Mit der Terminwahl will das Haus Hohenzollern an seinen Aufstieg innerhalb von 170 Jahren von Kurfürsten zu mächtigen Monarchen Europas erinnern. 

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

1874
Gründung von „Krieger- und Veteranenvereinen“

München * Nach dem erfolgreichen Verlauf des Siebzigerkrieges und der Reichsgründung kommt es zur Hinwendung des Bürgertums und der Arbeiterschaft zur Armee; und selbst sozialdemokratisch geprägte Arbeiter sind stolz auf ihre aktive Dienstzeit. In der Folge kommt es zur Gründung von militärischen Vereinen, wie der Münchner Gesellschaft der Offiziere des Beurlaubtenstandes von 1879, aber auch einer Reihe von Krieger- und Veteranenvereinen.

Den Dachverband für den überwiegenden Teil dieser Vereine bildet der im Jahr 1874 gegründete Bayerische Veteranen-, Krieger- und Kampfgenossenbund, der bis zum Jahr 1899 im gesamten Königreich Bayern 2.573 Einzelvereine mit knapp 190.000 Mitgliedern umfasst.

Die Kriegervereine werden bei ihrer Gründung auch als ein „Bollwerk gegen die sozialdemokratischen Umtriebe“ verstanden. Vollkommen unnötig. Denn so mancher „Fürstenfeind“, der beizeiten durchaus lautstark und öffentlich den Umsturz verkündete, schmettert zur rechten Zeit „ein bayerisches Soldatenlied voller martialischer Treue zum angestammten Herrscherhaus“

10. Juni 1886
Prinzregent Luitpold unterzeichnet die Regentschaftsproklamation

München * Die Regentschaftsproklamation des Prinzen Luitpolds wird vom Gesamtministerium gegengezeichnet. Der 65-jährige Luitpold von Bayern wird damit zum Verweser des Königreichs Bayern, oder kurz gesagt zum Prinzregenten.

In der Zwischenzeit hat sich eine elfköpfige „Fang-Kommission“ - unter Beteiligung des Ministers Krafft Freiherr von Crailsheim, der Vormünder, Dr. Bernhard von Gudden und anderen - auf den Weg nach Schloss Neuschwanstein gemacht. Sie sollen den König von seiner Regierungsunfähigkeit und der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold unterrichten und ihn in irrenärztliche Pflege übernehmen. Der rechtzeitig informierte König Ludwig II. lässt die Kommission von Gendarmen aus Füssen festnehmen. 

Erst am Nachmittag, nachdem sich die Regentschaftsproklamation Luitpolds auch in Füssen herumgesprochen hat, werden die Gefangenen wieder freigelassen.

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

12. Juli 1893
In Bayern finden Landtagswahlen statt

Königreich Bayern * Bei der Neuwahl zum Bayerischen Landtag können zwei neue Parteien in die Abgeordnetenkammer einziehen.  

  • Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD erhält fünf Mandate,
  • der Bayerische Bauernbund - BBB stellt sogar neun Abgeordnete.  
  • Das Zentrum, das aus der Patriotischen Partei hervorgegangen ist, verfügt nur noch über 74 Mandate.  

Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen in Reich, Land und Stadt sind

  • bei der Landtagswahl 56.100, hingegen
  • bei der Reichstagswahl 106.800, und
  • bei der Kommunalwahl aber nur 19.292 Münchner wahlberechtigt. 
17. Juli 1905
Erneutes Wahlbündnis zwischen der SPD und dem Zentrum

Königreich Bayern * Die Landtagswahlen sind von einem erneuten und ausgeweiteten Wahlbündnis“zwischen der SPD und dem Zentrum geprägt. Bei den Bayerischen Landtagswahlen erhält

  • das Zentrum 102 (bisher 83),
  • die Fortschrittspartei 22 (44),
  • die SPD 12 (11) Mandate.

Die Liberalen setzten ihren Abstieg fort und können nur noch 22 [- 22] Mandate erringen. Doch damit ist der Weg für eine Zweidrittelmehrheit geebnet, welche zu einer Wahlrechtsreform benötigt wird. 

31. Mai 1907
Landtagswahlen mit dem neuen Mehrheitswahlrecht

Königreich Bayern * Die Wahlen werden erstmals nach dem neuen Wahlgesetz durchgeführt. Durch das Mehrheitswahlrecht erreicht  

  • das Zentrum mit 44 Prozent der Stimmen 60 Prozent der Mandate,  
  • die Liberalen erhalten 16 Prozent der Mandate bei 24 Prozent der Stimmen,  
  • die SPD benötigt für zwölf Prozent der Mandate 17,7 Prozent der Stimmen. 
28. Juni 1914
Das Attentat von Sarajevo auf den Erzherzog Franz Ferdinand

Sarajevo * Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich-Este und seine Ehefrau, die Herzogin Sophie von Hohenberg, besuchen die bosnische Hauptstadt Sarajevo. Am Bahnhof besteigen sie ein offenes Auto und lassen sich damit Richtung Rathaus kutschieren. Schon bald nach der Abfahrt misslingt ein erster Attentatsversuch mit einer serbischen Handgranate. Franz Ferdinand kann den Sprengkörper abwehren, sodass er erst hinter dem Auto explodiert. Der Erzherzog kommt mit dem Schrecken davon, absolviert anschließend seinen Empfang im Rathaus und fährt danach im offenen Automobil weiter.  

Der Wagen des Erzherzogs kommt unmittelbar vor einem besonders entschlossenen Mitglied des Terrorkommandos zum stehen. Der 19-jährige Gavrilo Princip schießt mit seiner 9-mm-Pistole zwei Mal. Der erste Schuss trifft die Herzogin Sophie von Hohenberg in den Unterleib, die zweite Kugel den Erzherzog. Beide Schüsse sind tödlich.

  • Gavrilo Princip ist Mitglied der Organisation „Mlada Bosna“ [„Junges Bosnien“], eines national-revolutionären Netzwerks von Schülern und Studenten.  
  • Der Bund strebt die Vereinigung von Bosnien-Herzegowina mit dem Königreich Serbien an.  
  • Die selben Ziele verfolgt auch die Terror-Organisation „Vereinigung oder Tod“, auch bekannt als „Schwarze Hand“, ein im Jahr 1911 in Belgrad gegründeter serbischer Geheimbund. 
23. Juli 1914
Österreich-Ungarn setzt Serbien ein 48-stündiges Ultimatum

Berlin * Da man in Berlin befürchtet, dass Österreich-Ungarn an Geltung verlieren könnte, wenn es sich nicht gegen diesen Affront wehren würde, stellte die k.u.k.-Regierung dem Königreich Serbien ein auf 48 Stunden befristetes Ultimatum, in dem sie die Belgrader Regierung auffordert, einer österreichischen Kommission zu gestatten, auf serbischem Gebiet die Umstände des Attentats von Sarajevo zu untersuchen.  

Außerdem soll sich Serbien verpflichten, alle an der Mitwirkung an dem Attentat verdächtigten serbischen Beamten und Offiziere zu entlassen. 

25. Juli 1914
Österreich-Ungarn reagiert mit einer Teilmobilmachung

Wien - Belgrad - Petersburg * Österreich-Ungarn reagiert mit einer Teilmobilmachung und bricht die diplomatischen Beziehungen zu Serbien ab. Der russische Kronrat führt daraufhin einen Beschluss zur Unterstützung des Königreichs Serbien herbei. 

28. Juli 1914
Österreich-Ungarn erklärt dem Königreich Serbien den Krieg

Wien - Belgrad * Österreich-Ungarn erklärt dem Königreich Serbien den Krieg und lässt noch am gleichen Tag seine Truppen aufmarschieren. Damit verschärft sich die internationale Lage in rasanter Geschwindigkeit und mache aus der österreichisch-serbischen Krise einen europäischen Flächenbrand. 

30. Juli 1914
Das Bayerische Wochenblatt verurteilt die Kriegshetze

Königreich Bayern * Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges findet sich im Bayerischen Wochenblatt der folgende Artikel: „Dass sich an der gewissenlosen Kriegshetze vor allem die Zentrumspresse beteiligt, passt durchaus zu der Sorte ‚Christentum‘, die diese verkommene Partei vertritt.

  • Die Sozialdemokratie wird von ihr als ‚vaterlandsfeindlich‘ verlästert, weil sie nicht gewissenlos genug ist, das Vaterland in einen Krieg von unabsehbaren Folgen hinein hetzen zu helfen.
  • Und ‚religionsfeindlich‘ ist die Sozialdemokratie wahrscheinlich deshalb, weil sie im Gegensatz zu den schwarzen Maulchristen bemüht ist, die Lehre Christi in die Tat umzusetzen.“ 
31. Juli 1914
König Ludwig III. verhängt den Kriegszustand

München-Maxvorstadt * Am Nachmittag wendet sich der 69-jährige König Ludwig III. am Nachmittag an die Kundgebungsteilnehmer vor dem Wittelsbacher Palais. Er bedankt sich zunächst für die Huldigungen, die er als „Ausdruck der Treue und der Vaterlandsliebe“ betrachtet.  

Im Wissen, auf welche Katastrophe das Deutsche Reich zusteuert, weist der Bayernherrscher auf die ernste und schwere Zukunft hin und erklärt: „Es sind [...] sehr schwere und ernste Zeiten, denen wir entgegen gehen. Aber ich vertraue darauf, dass das bayerische Volk wie seit vielen Jahrhunderten auch jetzt in Treue zu seinem Herrscherhaus stehen wird.“  Dann verhängt auch König Ludwig III. den Kriegszustand, verbunden mit der Anordnung des Standrechtes und den Übergang der vollziehenden Gewalt auf die Militärbehörden. 

Der Text seiner Verordnung lautete kurz und bündig: „Wir finden uns bewogen, auf Grund des Artikels I des Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 zu verordnen: Über das Gesamtgebiet des Königreichs wird der Kriegszustand verhängt.
Gegeben zu München, den 31. Juli 1914. Ludwig.“ 

2. August 1914
Ausländische Studenten verlassen die Universitätsstadt München

München * An den Münchner Hochschulen, wozu die Ludwig-Maximilians-Universität, die Technische Hochschule, die Königliche Akademie der Künste und die Königliche Akademie der Tonkünste gehören, sind

  • 412 Studierende aus Österreich-Ungarn,
  • 376 aus Russland und
  • 50 Studenten aus dem Königreich Serbien eingeschrieben.  

Diese verlassen die Stadt - aus unterschiedlichen Gründen - umgehend. 

um 12. Juli 1917
Zwei-Mark-Scheine mit Revolutionsparolen

München - Königreich Bayern * Die ersten Zwei-Mark-Scheine tauchen auf, auf denen mit Tintenstift - und damit unentfernbar - Nachrichten geschrieben sind: „Keinen Frieden ohne Revolution, Hoch die Revolution! Nieder mit dem Krieg! oder Macht es wie in Russland, dann haben wir Frieden!

Da eine Anzeige bei der Polizei zum Einzug des Zahlungsmittels führt, wird er möglichst schnell weitergegeben. 

um 17. Dezember 1917
Einschränkungen bei der Versorgung

Königreich Bayern * Die anhaltende Kälte führt vor allem in den bayerischen Großstädten zu Einschränkungen in der Brennstoff- und Lebensmittelversorgung. 

4. Februar 1918
Standrecht gegen Generalstreik

München * König Ludwig III. ermächtigt den Kriegsminister Philipp von Hellingrath für den Fall des Generalstreiks „das Standrecht je nach Lage der Verhältnisse für Bayern rechts des Rheines oder für Teile des Königreiches öffentlich zu verkünden“

26. Mai 1918
100 Jahre Bayerische Verfassung

München - Königreich Bayern * Der einhundertste Geburtstag der Bayerischen Verfassung werden unter Einbeziehung der Bevölkerung in „schlichter Einfachheit“ begangen. Diese ist nach der Konstitution vom 1. Mai 1808 die zweite Verfassung, die seinerzeit König Max I. Joseph einseitig aus seiner Machtvollkommenheit für Bayern erlassen hat. Die mehrfach geänderte Verfassung gilt im Kern bis zum Ende der Monarchie, also kein halbes Jahr mehr. 

28. Juli 1918
König Ludwig III. und die Weihe der Pasinger Maria-Schutz-Pfarrkirche

Pasing * König Ludwig III. nimmt mitten im Krieg als Schirmherr an der Weihe der Pasinger Pfarrkirche Maria Schutz teil. Geweiht wird der Pasinger Dom, eine neuromanische Basilika, durch den Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber.

Der Patrona Bavariae konnte die Kirche aber erst gewidmet werden, nachdem Papst Benedikt XV. am 26. April 1916 die besondere Beziehung zwischen dem Königreich Bayern und der Muttergottes auf König Ludwigs III. Bitten hin offiziell anerkannte und Maria zur „Patronin des Königreichs Bayern“ erhob. Bekanntlich half dies dem wenig beliebten Bayernkönig nur sehr wenig. 

22. August 1918
Schlechte Stimmung im Mittelstand

München - Königreich Bayern * Innenminister Dr. Friedrich Ritter von Brettreich stellt fest: „Der Mittelstand zeigt zurzeit eine schlechtere Stimmung wie alle übrigen Kreise“

20. September 1918
Skeptisch beim Kauf von Kriegsanleihen

Königreich Bayern * Von der Landbevölkerung wird „allenthalben die Sicherheit der Kriegsanleihen wie allen Geldes überhaupt stark in Zweifel gezogen“. Deshalb rät man sich gegenseitig von der Zeichnung ab. Schon länger glaubt man, „im Misslingen der Kriegsanleihe das beste Mittel zur baldigen Beendigung des Krieges zu sehen“

um 1. Oktober 1918
Die Münchnener Post steigert ihre Auflage um 15.000 Exemplare

München - Königreich Bayern * Die SPD-Zeitung Münchener Post wird auf der ersten Seite Artikel unter der Überschrift „Fort mit dem Militarismus!“, „Ein Systemwechsel notwendig!“, „Eine neue Politik“ oder „Für ein neues freies Vaterland“ abdrucken. Alleine zwischen dem 1. und 15. Oktober 1918 kann die Zeitschrift damit ihre Auflage um 15.000 Exemplare steigern. 

5. Oktober 1918
Beamte fordern eine gründliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation

München - Königreich Bayern * Von den Bayerischen Verkehrsblättern, dem Organ des Bayerischen Beamten- und Lehrerbundes, wird eine gründliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Beamten als Voraussetzung zum „Durchhalten- und Aushalten-Können“ gefordert.

Das Blatt warnt: „Kommt diese innere Front, durch Mangel an Erhaltungsmöglichkeiten, zum Wanken, dann wird aus der wirtschaftlichen Krisis der Beamten auch eine Krisis - des Staates.“ 

6. Oktober 1918
Der Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben konstituiert sich

Zagreb * In Zagreb konstituiert sich der Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben und erklärt sich zur Vertretung aller Südslawen der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Er baut eigene Strukturen auf, um für den sich abzeichnenden Zusammenbruch Österreich-Ungarns gerüstet zu sein und nimmt keine Weisungen aus Budapest mehr entgegen.

Der Staates der Slowenen, Kroaten und Serben ist ein nur kurzlebiges Gebilde und verwaltete die Gebiete bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Königreich Serbien, die am 1. Dezember 1918 erfolgt. 

7. Oktober 1918
Den unabhängigen polnischen Staat proklamiert

Warschau * Der Regentschaftsrat in Warschau ruft den „unabhängigen polnischen Staat“ aus und reklamiert das Territorium des historischen polnischen Königreiches vor den Teilungen von 1772 bis 1795 als Staatsgebiet. 

21. Oktober 1918
Lieber ein Kapitulationsfriede als den Zusammenbruch

München - Königreich Bayern * Das Kriegsministerium erhält anonyme „Stimmen aus dem Mittelstande Bayerns“ zugeschickt. Darin wird unter der Berufung auf die allgemeine Volksmeinung gefordert: „Der Friede muss sobald als möglich herbei geführt werden, gleich ob günstig oder ungünstig.“ Ein Kapitulationsfriede sei immer noch besser als der unausweichliche Zusammenbruch. 

29. Oktober 1918
Soll das Kaisertum überhaupt gerettet werden ?

München * Im Falle einer Thronentsagung des Kaisers wollen die Wittelsbacher den neuen Regenten im Königreich Preußen nicht automatisch als Verweser des Reiches anerkennen.

Ministerpräsident Otto von Dandl informiert den bayerischen Gesandten am Kaiserhof, Hugo Graf von Lerchenfeld, von Überlegungen, „ob das Kaisertum überhaupt gerettet werden soll”, da ein „preußischer Prinz, der eine geeignete Persönlichkeit zur Führung der Regentschaft im Reiche wäre, nicht vorhanden ist”. Wenn, dann müsste „ein Regent präsentiert werden, der dem ganzen deutschen Volk, auch außerhalb Preußens sympathisch“ ist. 

1. November 1918
Kronprinz Rupprecht warnt vor der Gefahr einer Revolution

Lille * Kronprinz Rupprecht warnt aus seinem Standort Lille an der Westfront

  • vor dem außerordentlichen Ernst der Lage und
  • sieht ein Übergreifen der revolutionären Bewegungen, die in Norddeutschland sich vorbereiten, auch auf das Königreich Bayern.

Er bittet seinen Vater König Ludwig III. inständig: „Könntest Du nicht den Kaiser aufsuchen und ihn zu einem Beschlusse bewegen oder ihm doch wenigstens Deine Auffassung der Lange brieflich mitteilen“. Obwohl der greise König gegen die Abdankung des ungeliebten Kaisers keine Einwände erhebt, bleibt er dennoch passiv und untätig. 

4. November 1918
Die Hoffnung auf einen baldigen Frieden

München - Königreich Bayern * Selbst von militärischer Seite wird festgestellt: „Die Stimmung der Bevölkerung ist kriegsmüder, niedergeschlagener und verdrossener denn je. Nur die Hoffnung auf baldigen Friedensschluss hebt die Gemüter.“ 

6. November 1918
Einen gefährlichen Brand in seinem Beginne löschen

München - Königreich Bayern * Der Bayerische Kurier, eine führende Zeitung des Zentrums, ruft nach der Kieler Matrosenrevolte unter der Überschrift „Bedenkliche Vorkommen in Kiel“ alle „staatstreuen Kräfte des Volkes“ auf, Hand anzulegen, „um einen gefährlichen Brand in seinem Beginne zu löschen“

Verwundert stellt die Zeitung fest, dass die Anhänger einer staatlichen Ordnung wie von Winde verweht scheinen und fragt, „ob denn die Männer, welche ihre Stimme zu erheben berufen sind, in die Ecken verkrochen sind“

7. November 1918
Die Beamten haben dem Volkswohl zu dienen

München - Königreich Bayern * Der Bayerische Verkehrsbeamtenverein schreibt in Hinblick auf die Kieler Matrosenaufstände und der Anspielung des Bayerischen Kuriers auf die Beamten vom Vortag: „Die Beamten haben unbekümmert um die politischen Vorgänge dem Volkswohl zu dienen; sie haben durch rastlose, ununterbrochene Arbeit Handel und Wandel aufrechtzuerhalten und insbesondere alles zu vermeiden, was einer regelmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel, Brennmaterial usw. hinderlich wäre.

Die Wandlung, die sich im Staate vollzieht, muss der Beamte über sich ergehen lassen. Nur dann dient er seinem Volke. Der werdende Volksstaat braucht unbeeinflusste Diener und die wird er in der derzeitigen Beamtenschaft finden“

24. November 1918
Der Ex-König lässt seinem Ärger freien Lauf

Schloss Wildenwart * Ex-König Ludwig III. schreibt an seine Schwester Therese: Wir sind „der Übermacht unterlegen in Folge von Fehlern der Obersten Heeresleitung und der mangelnden Führung der äußeren Politik der Reichsleitung. Wir in Bayern müssen die Folgen mittragen, obwohl wir wahrlich nicht das Geringste dafür können. Die Revolution vom 7. November war zum mindesten sehr überflüssig, da es ein freieres Volk als das bayerische nicht gegeben hat.“ 

Sein eigenes Versagen als höchster Repräsentant des Königreichs Bayern schiebt er auf die Regierung, die nach seiner Auffassung „keinen Schuss Pulver wert“ gewesen sei. Die Regierung hat ihn „schmählich im Stich gelassen“. Und weil er schon mal ein Feindbild hat, schimpft er weiter über „die Hunde, mit der Gesellschaft habe ich gebrochen, von den Kerlen kommt mir keiner mehr, wenn ich zurück komme“

1. Dezember 1918
Das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen

Belgrad * Der Staates der Slowenen, Kroaten und Serben - SHS-Staat wird zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen vereinigt. Der neue Staat wird 1920 im Frieden von Trianon als Königreich Jugoslawien staatsrechtlich bestätigt. 

11. April 1919
Entwaffnung der Bourgeoisie angeordnet

München * Um 19 Uhr ordnet der Revolutionäre Zentralrat (Ernst Toller) die Entwaffnung der Bourgeoisie an. Die bürgerliche Bevölkerung muss innerhalb von 24 Stunden die in ihrem Besitz befindlichen Waffen abliefern.

Toller veranlasst auch die Entwaffnung der Polizei. Er befürchtet, dass die Beamten, die bereits im Königreich ihren Dienst verrichtet haben, sich bei einer Gegenrevolution auf die Seite der Putschisten stellen werden.