Münchner Zeitensprünge
2000
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19. Juni 1294
Das Rudolfinum ist das Grundgesetz der Stadt München

München * Im Rudolfinum, dem aus 22 Artikeln bestehenden Grundgesetz der Stadt München, bestätigt Herzog Rudolph I. der Stadt alle Rechte seiner Vorgänger. Die Stadt München bekommt die Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der drei Fälle, die zum Tode führen.

Im Rudolfinum wird bereits der Begriff Burgfrieden als ein Bereich außerhalb der Stadtmauern formuliert, der zum Rechtskreis der Stadt gehört. Wörtlich heißt es dort: „in der stat oder darumbe, daz doch zu der stat gehöret.“ 

26. Mai 1818
Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

22. Januar 1849
Den Landtag beherrscht das Thema Reichsverfassung

München-Kreuzviertel * König Max II. eröffnet den Landtag im Landtagsgebäude an der Prannerstraße und kündigt eine ganze Serie von Gesetzesvorlagen an. Doch diese Zusammenkunft der Abgeordneten steht unter einem einzigen Thema: der Reichsverfassung, die die Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeitet hat.  

Es entsteht ein heftiger Meinungsstreit, weil das Frankfurter Staatsgrundgesetz von den konservativen Kräften als Eingriff in die Souveränität der Bundesstaaten betrachtet wird. 

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

7. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für Bayern veröffentlicht

München - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz für den Freistaat Bayern vom 4. Januar wird veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine oktroyierte [= aufgezwungene] Verfassung, die die elementaren Grundsätze der künftigen bayerischen Verfassung verbindlich festlegt. 

27. Januar 1919
Anton Graf Arco will gegen Kurt Eisner plakatieren

München * Anton Graf Arco auf Valley, der spätere Eisner-Mörder, will mit einem Aufruf die Bevölkerung aufrütteln: „Wer ist Bayerns Vertreter im Reich? Wer greift dem Willen des Bayernvolkes, der durch den Landtag vertreten wird, durch Staatsgrundgesetz? [sic!] Wer macht unser so geachtetes Volk durch kinderhafte politische Manöver im Deutschen Reich und im Ausland lächerlich? Kurt Eisner Ministerpräsident.“

Die Plakatierung des etwas verworrenen Pamphlets wird vom Polizeipräsidenten Josef Staimer verboten. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

28. Februar 1919
Ein umfangreicher Kompromissantrag wird beraten

München-Kreuzviertel * Am Nachmittag beraten die Delegierten der bayerischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte im Münchner Landtagsgebäude an der Prannerstraße einen Kompromissantrag. Darin wird festgelegt, dass der Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte den Provisorischen Nationalrat darstellt.  

  • In den nächsten Tagen sollen 250 Delegierte gewählt werden, die diesem Provisorischen Nationalrat künftig angehören.  
     
  • Im Anschluss daran soll ein Aktionsausschuss gewählt werden, der sich aus je sieben Mitgliedern der Vollzugsausschüsse der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte, je drei Vertretern von SPD, USPD, Revolutionärem Arbeiterrat und Bayerischem Bauernbund - BBB zusammensetzt.  
  • Die Mitglieder des Aktionsausschusses können jederzeit vom Provisorischen Nationalrat abgesetzt werden.  
  • Der Aktionsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Zentralrat, dessen Mitglieder dem Aktionsausschuss verantwortlich sind.  
     
  • Außerdem soll in absehbarer Zeit das Staatsgrundgesetz vom 4. Januar 1919 zur Volksabstimmung vorgelegt werden.
  • Das Staatsgrundgesetz soll zuvor aber noch in einigen Punkten abgeändert werden, in dem die Räte das Recht zur Gesetzesinitiative und ein Vetorecht gegen Parlamentsbeschlüsse festgeschrieben erhalten.  
  • Bei Streitigkeiten hat das Volk das letzte Wort und entscheidet per Volksentscheid.  

Hans Unterleitner wirbt mit großem Engagement für den Kompromiss: „Die zweite Revolution ist eine Tatsache. Nun handelt es sich darum, sich klar zu sein, was die zweite Revolution will. [...] Wir haben die politische Macht erobert und lassen sie uns nicht mehr nehmen“.  

  • In seinen Ausführungen stellt er fest, dass die Beratungen mit den Bauernvertretern gezeigt haben, dass die Bauern einer Räterepublik jegliche Unterstützung verweigern.  
  • Ohne die Bauern kann jedoch so ein Experiment unmöglich funktionieren: „Wir dürfen die Augen vor der Tatsache nicht verschließen, in Deutschland und in Bayern liegen eben die Verhältnisse anders wie in Russland“
17. März 1919
Johannes Hoffmann (SPD) einstimmig zum Ministerpräsidenten gewählt

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu seiner ersten Sitzung seit dem 21. Februar zusammen. Die Abgeordneten müssen nacheinander vier Leibesvisitationen und Ausweiskontrollen über sich ergehen lassen. 

Eine neue Regierung unter dem Vorsitz des Mehrheitssozialdemokraten Johannes Hoffmann wird eingesetzt und mit einem Ermächtigungsgesetz mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. 

Johannes Hoffmann wird auf der Basis des noch von Kurt Eisner vorbereiteten Vorläufigen Staatsgrundgesetzes vom 17. März 1919 zum Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern gewählt. Er wird deshalb auch als erster parlamentarischer, also vom Vertrauen des gewählten Landtags getragener Ministerpräsident bezeichnet. Aus diesem Grund ist - bis zum heutigen Tag -  in der Bayerischen Staatskanzlei in der Galerie der Ministerpräsidenten kein Bild von Kurt Eisner aufgenommen worden. 

Der Landtag nimmt das vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern an. Darunter das Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels. 

18. März 1919
Niekisch: Die demokratisch-parlamentarische Republik ist hergestellt

München * Durch die Regierungsbildung ist - nach einer späteren Aussage des Zentralratsvorsitzenden Ernst Niekisch - seine „Mission als Träger der obersten Gewalt zu Ende“. Mit der Verabschiedung des vorläufigen Staatsgrundgesetzes ist „formal die demokratisch-parlamentarische Republik verfassungsmäßig hergestellt“

29. März 1948
Die Bayernpartei - BP erhält ihre Lizenz

München * Mit der Lizenzierung der Bayernpartei - BP am 29. März 1948 erwächst der CSU in Bayern eine nicht ganz ungefährliche Konkurrenz. Unter der Führung von Joseph Baumgartner, der von 1945 bis 1947 der CSU angehört hatte, kämpft die Bayernpartei

  • für einen selbstständigen bayerischen Staat,
  • bekämpft den Bonner Zentralismus und
  • lehnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab.
1. September 1948
Der Parlamentarische Rat nimmt seine Arbeit auf

Bonn * Der Parlamentarische Rat beginnt im Museum Alexander Koenig in Bonn mit der Formulierung des Grundgesetzes. Den elf westdeutschen Ministerpräsidenten war am 1. Juli 1948 von den drei Militärgouverneuren der westlichen Siegermächte der Auftrag für eine Verfassungsgebende Versammlung für die künftige Bundesrepublik Deutschland erteilt worden. 

20. Mai 1949
Der bayerische Landtag und die CSU lehnen das Grundgesetz ab

München - Freistaat Bayern * Nach mehr als vierzehn Stunden heftiger und leidenschaftlicher Diskussion beschließen die Abgeordneten des Bayerischen Landtags die Ablehnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Von den 174 Abgeordneten stimmen 

  • 64 mit „Ja“,
  • 101 mit „Nein“,
  • 9 „enthalten“ sich.

Die Ablehnung erfolgt aufgrund einer Empfehlung der bayerischen Staatsregierung. Große Teile der regierenden CSU empfinden das Grundgesetz in seiner vorliegenden Fassung als Angriff auf die Eigenständigkeit Bayerns. 

23. Mai 1949
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird verkündet

Bonn - Bundesrepublik Deutschland * Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung fest, dass das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Das Grundgesetz wird - nach der Ratifizierung durch alle anderen Bundesländer - in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates verkündet. Es tritt mit Ablauf des Tages in Kraft. 

24. Mai 1949
Das Grundgesetz schafft in der BRD die Todesstrafe ab

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Die Todesstrafe wird durch das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 102 abgeschafft. Zwischen 1946 bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes werden 125 Todesurteile gefällt und davon 24 vollstreckt.

16. Januar 1986
Aufnahme des Umweltschutzes im Grundgesetz scheitert

Bonn * Nach der Katastrophe von Tschernobyl beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE GRÜNEN, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Vorstoß scheitert an der Haltung von CDU/CSU. Dadurch wird die notwendige verfassungsändernde Mehrheit nicht erreicht. 

Die verfassungsrechtliche Verankerung erfolgte schließlich 1994 durch die Einführung des Art. 20a Grundgesetz.

20. Februar 1998
Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft

München * Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung: „Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung  der Staatsregierung.“  Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt.