Münchner Zeitensprünge
23. Mai 1949

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird verkündet

Bonn - Bundesrepublik Deutschland * Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung fest, dass das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Das Grundgesetz wird - nach der Ratifizierung durch alle anderen Bundesländer - in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates verkündet. Es tritt mit Ablauf des Tages in Kraft.