Münchner Zeitensprünge
2000
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21. August 1403
Die künftige Machtverteilung wird neu festgelegt

München * Nach heftigen Bürgerunruhen in München werden im sogenannten Wahlbrief die Grundlagen für die künftige Machtverteilung und des bürgerlichen Mitspracherechts neu festgelegt. 

Einungen bezeihungsweise Zünfte werden verboten, Bestehende aufgelöst. Die Münchner Handwerkerverbände nehmen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keine politischen Funktionen mehr wahr. Durch eine straffe Gewerbeorganisation und -kontrolle stabilisiert der Rat seine Position.

14. Oktober 1485
Herzog Albrecht IV. erlässt eine neue Brauordnung

München * Herzog Albrecht IV. erlässt eine neue Brauordnung. Er übernimmt darin größtenteils die städtischen Gesetze, die um das Jahr 1484 durch den Rat der Stadt München erlassen worden sind. Die herzogliche Brauordnung regelt vornehmlich die Organisation des Münchner Braugewerbes.

um 1600
Fragen nach den Ursachen der Armut

München * Unter Herzog Maximilian I. wird erstmals nach den Ursachen der Armut gefragt. Folgende Erkenntnisse fassen die Untersucher zusammen: Verantwortlich für die Armut ist

  • die Überbevölkerung der Städte,
  • die Überbesetzung der Zünfte und Gewerbe,
  • die allzu großen Freiheiten des Handels,
  • die Vernachlässigung der Polizeigewalt und
  • der Verfall der Religion und der Sitten.

Das Ergebnis ist die Einführung restriktiver Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem Zuzugsbeschränkungen sowie Festnahmen und Einkerkerung von Bettlern und Vagabunden.

um 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

13. Mai 1623
Handwerker-Protest gegen die Seidenwirker

München * Als die Gebrüder Beniamin und Sinj aus Florenz das Unternehmen der Gebrüder Bettega übernehmen wollen, laufen die Münchner Handwerker der Loder, Leinweber, Strumpfwürckher und Gschlachtgwandter dagegen Sturm, da ihnen die besten Spinnerinnen „von den Italiänern abgerungen werden [...] und das clainod vnd fürnembste comercium des landts, das gewerbe mit loden, Tuech, federrith, handschuech und strimpf geht zu grund“.

Der Münchner Bürgermeister unterstützt den Protest der ansässigen Handwerker mit dem Argument, dass der Holzverbrauch der Seidenwirker unvergleichlich hoch sei.

Doch Herzog Maximilian I. erhebt sich über die Proteste und erteilt für die „besonders lieben Beniamin und Sinj“ am 13. Mai 1623 das erbetene Privileg, da sie „weeder mit einer abwerbung der gespunstleüth noch in ander weeg den loders etc. khainen eintrag thuen“. Außerdem dürfen für die Arbeiten nur Leute beschäftigt werden, die aus Orten kommen, die fünf Meilen entfernt sind. 

3. März 1692
Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“

1762
Einzünftung der Auer, Loher und Giesinger Schneider

München - Au - Giesing * Mindestens seit 1571 besteht bei den Schneidern und anderen Gewerben ein Konkurrenzkampf zwischen den Münchnern und den Auern beziehungsweise den Haidhausern. 

Mit der „Einzünftung“ der Auer, Loher und Giesinger Schneider gibt die Münchner Zunft jetzt scheinbar nach. In Wirklichkeit sichert sie sich den Einfluss auf die Vororte.

1781
Bald mehr Kaffee- als Bierschenken ?

München * In einer Münchner Zeitung ist zu lesen, dass es mit dem „verwünschten Kaffeeplempern und mit dem täglich anwachsenden Bohnenröstergewerbe“ noch so weit kommen wird, dass die „großen Städte bald mehr Kaffee- als Bierschenken“ zählen werden. 

28. Juni 1799
Der Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann wird nach München gerufen

München * Kurfürst Max IV. Joseph erteilt dem Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann „und dessen sämtliche Kinder sowohl Söhne als Tochtermännern das vollkommene Bürgerrecht nebst der Befugnis, dass sie in Churpfalz allenthalben sich niederzulassen, liegende Güter an sich zu bringen und überhaupt alle Gewerbe, die sonst ein Christlicher Unterthan nur zu unternehmen befähiget, nach ihrem gutfinden ebenfalls zu treiben befugt und ermächtigt seyn sollen“.

  • Damit besitzt der Hoffaktor auch die Voraussetzungen für das Münchner Bürgerrecht und kann schließlich von Leimen an die Isar umsiedeln.
  • Aron Elias Seligmann rettet den bayerischen Staat vor dem Ruin, besorgt weitere Darlehensgeber und kann damit Bayerns Finanznöte mildern und die Regierung stabilisieren. 
24. September 1799
Das Militärische Arbeitshaus wird aufgelöst

Au * Das Militärische Arbeitshaus in der Au wird bereits nach zehn Jahren wegen Unrentabilität wieder aufgelöst. Als Grund gibt Kurfürst Max IV. Joseph an, dass die „Monturstücke für die kurfürstlichen Regimenter, die aus dem Militärarbeitshaus geliefert werden, teurer als bei den bürgerlichen Gewerbeleuten“. Die Arbeiter überlässt man weitgehend ihrem Schicksal. 

24. September 1808
Eigentum und Gewerbe zur Ansässigkeit

München - Königreich Baiern * Ein Gemeindeedikt erklärt alle Einwohner einer Gemeinde zu vollberechtigten Gemeindemitglieder, die in der Gemarkung

  • besteuerte Wohnhäuser oder Gründe besitzen oder
  • steuerpflichtige Gewerbe ausüben. 
24. März 1809
Bitte um Gründung einer Landwirtschaftlichen Gesellschaft

München * Sechzig „wirklich hochsinnige Maenner“, Aristokraten und geadelte Mitglieder der Baierischen Akademie der Wissenschaften sowie höhere Beamte, aber kein einziger aktiv praktizierender Landwirt, bitten König Max I. Joseph eine „Landwirthschaftliche Gesellschaft“ gründen zu dürfen. Sie beabsichtigen die „practische Beförderung der Landwirthschaft“ und des in „näherer Verbindung stehenden Gewerbes“.

9. Oktober 1809
Die Statuten des Landwirtschaftlichen Vereins werden bestätigt

München * Die Statuten des Landwirtschaftlichen Vereins, Sitz München, werden vom König bestätigt. Laut seiner Satzung will der Landwirtschaftliche Verein in Baiern seine Zwecke erreichen,

  • „durch mündliche und schriftliche Mittheilungen seiner Mitglieder;
  • durch Ankauf und Vertheilung vorzüglicher Viehzuchtracen,
  • nützlicher Sämereien und Gewächse,
  • dann zweckmäßiger Geräthe; [...],
  • Herausgabe einer Wochenschrift, [...];
  • Vertheilung von Preisen für wichtige mit besonderem Fleiße und entsprechendem Erfolge ausgeführten Versuche und Abfassung wichtiger vom Verein veranlaßter Abhandlungen;
  • endlich durch Unterstützung würdiger, unverschuldet verunglückter Arbeiter, Gewerbe- und Landleute.“
17. Mai 1818
Die Gemeinde entscheidet über Ansässigmachung und Verehelichung

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt überweist die Bürgeraufnahme an die Gemeindebehörden. Die Gemeinden genehmigen damit alleine die Anträge auf Niederlassung und Verehelichung. Natürlich stehen dabei stets die Belange der Armenkasse und der Schutz des ortsansässigen Gewerbes vor möglicher Konkurrenz im Vordergrund. 

1819
Die Auer drängen auf die Eingemeindung

Vorstadt Au - München * Die Handwerker und die häufig arbeitslosen Tagelöhner der Au drängen auf die Eingemeindung. In einem Gutachten des Münchner Magistrats heißt es dazu:

„Der Gewerbemann der Vorstadt Au hat seine Kundschaft und seinen Markt nicht auf seinem Wohnplatz, sondern in München. Was sollen Schuhmacher und Schneider in einer Gemeinde mit 7.000 Köpfen, von denen zwei Drittel im Sommer mit bloßen Füßen gehen und sich in Lumpen kleiden.“

5. März 1819
Ein Antrag gegen den jüdischen Hausiererhandel

München-Kreuzviertel * Joseph von Utzschneider bringt in seiner Funktion als Münchner Bürgermeister in der Ständeversammlung einen Antrag gegen den jüdischen Hausiererhandel ein. Der Handel der Juden soll demnach die „Quelle aller den inländischen Handel und das Gewerbe untergrabenden und vernichtenden Übel“ darstellen. 

1822
Ein aussichtsloser Kampf gegen die Mayer'sche Lederfabrik

Untergiesing * Die bürgerliche Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au entschließt sich, nachdem sie jahrelang dem Geschehen in der Mayer'schen Lederfabrik tatenlos und voller Neid zugesehen hat, zu einem Protest bei „allerhöchster Stelle“ - vermutlich dem Königlichen Ministerium des Inneren - gegen die „gewissenlosen Gewerbebeeinträchtigungen, welche wir von den hiesig- und umliegenden Lederfabrikanten und Israeliten durch die widerrechtliche Anmaßung der Selbstfabrikation ihrer in Accord übernommenen Militärlieferungen viele Jahre hindurch sehr empfindlich zu erdulden hatten“.

In der Folge fordert die Behörde den Lederfabrikanten auf, künftige Militäraufträge bei den ansässigen Schuhmachermeistern fertigen zu lassen. Doch die Freude der Schuster über ihren Sieg gegenüber dem Lederfabrikanten dauert nur kurz. 

Dem geschäftstüchtigen Fabrikbesitzer Ignaz Mayer gelingt es nämlich, den Schwabinger Schumacher Hanrieder davon zu überzeugen, dass er seine Werkstatt mit „Sack und Pack“ sowie mit der Genehmigung der zuständigen Behörden in die Untergiesinger Lederfabrik verlegt.

Der Schuhmacher erhält dafür „eine wöchentliche Entschädigung [...], und [kann] sonach genüßlich sein Leben in Wohltätigkeit durchbringen“. Ignaz Mayer aber kann über den Trick der ausgeliehenen Hanriederischen Konzession - sehr zur Empörung der bürgerlichen Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au - seine Militärlieferungen auch künftig weiter in eigener Regie herstellen lassen.

Der Schuhmacherzunft bleibt nur mehr das Beschreiten des Protestwegs. Ihr Protest gegen die „unerlaubte Transferierung einer Gewerbekonzession von einer Vorstadt in die andere“ findet beim Königlichen Landgericht zunächst positives Gehör. Doch die Regierung des Isarkreises hebt das Verbot umgehend wieder auf.

Eine königliche Anweisung zieht schließlich einen Schlussstrich unter die Affäre - und zwar zugunsten der industriellen Produktion in der Lederfabrik. Es war das Königliche Handelsministerium, das sich in den Vorgang um die umstrittene Konzession einmischte und die Entscheidung zugunsten des Hoflieferanten beeinflusste.

Wenn schon nicht das Einzelmitglied, so hätte doch die Schuhmacherzunft den Einfluss ihres Kontrahenten und damit die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens erkennen müssen. Immerhin ist Ignaz Mayer nicht nur der Schwiegersohn des dem bayerischen Königs als millionenschweren Kreditgebers unentbehrlich gewordenen Leonhard von Eichthal, sondern seit dem Jahr 1809 auch der Schwiegervater von Simon Freiherr von Eichthal, der bei der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank eine zentrale Rolle spielte.

Der Hofbankier organisiert nicht nur die neue Kreditbank, sondern stellte auch dem späteren König Ludwig I. Mittel für seine Kunsteinkäufe zur Verfügung.

1825
Bevölkerungsvermehrung und Gewerbeverfassung angestrebt

Königreich Baiern * Eine seit Jahren anhaltende Diskussion über die zu ergreifenden Maßnahmen

  • zur Verbesserung der öffentlichen Finanzen und damit
  • einer Abwehr eines Staatsbankrotts sowie
  • die Anhebung des allgemeinen Wohlstands

führen zum Wunsch nach einer

  • Vermehrung der Bevölkerungszahl und
  • der Liberalisierung der Gewerbeverfassung. 
1825
Die Themen Ansässigmachung und Verehelichung im Landtag

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung befasst sich mit den Themen Ansässigmachung und Verehelichung. Man verweist auf England und Holland, wo der Wohlstand auf einer zahlreichen und gewerbefleißigen Bevölkerung basiert.

Dagegen hindern im Königreich Baiern die „Erschwerung der Heiraten und Ansässigmachungen […] ein unserem dürftigen Boden und seiner großen Oberfläche angemessenes Wachstum der Bevölkerung und beraubten uns dadurch gerade der Entwicklung jener kostbaren Kräfte, durch deren fruchtbare Produktion der innere Wohlstand am segensreichsten gedeiht und die Gewichtigkeit eines Staates am sichersten emporsteigt“.

Bedenken, dass die wachsende Bevölkerung nicht ernährt werden könne, zerstreut der Abgeordnete Jakobi mit Hunden in der Landeshauptstadt: „In München werden viele Tausend unnütze Hunde gehalten, die besser genährt und gefüttert werden oft als Tausende von Menschen“

11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

11. September 1825
Die Ständeversammlung verabschiedet drei Sozialgesetze

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung verabschiedet drei Gesetze, die als die ersten von einer bayerischen Volksvertretung verabschiedeten Sozialgesetze angesehen werden:

  • Das Gesetz über die Heimat,
  • das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung und
  • das Gesetz über das Gewerbewesen. 
11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

13. September 1831
Überarbeitung des Ansässigkeitsgesetzes gefordert

München-Kreuzviertel * Eine überwältigende Mehrheit der Abgeordnetenkammer fordert, dass bei der Verleihung eines Gewerbes „nicht bloß der Nahrungsstand des Bewerbers, sondern auch jener der bereits Berechtigten berücksichtigt werde“

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

1. Juli 1834
Eine städtische Klassengesellschaft

München * Durch die Novellierung des Gemeindeedikts von 1818 unterteilt man die Angehörigen eines Gemeindebezirks in Gemeindebürger und Nichtbürger ein.

  • Gemeindebürger sind Personen, die im Gemeindegebiet ein Anwesen besitzen und eine Grundsteuer bezahlen oder
  • ein besteuertes Gewerbe ausüben.

Zu diesen gesellen sich die „einem Gemeindebezirk angehörigen, aber mit Gemeindebürgerrecht nicht begabten Personen“, die in verschiedenen Klassen eingeteilt sind: 

  • Die erste Klasse der Nichtbürger bilden die Schutzverwandten oder Passivbürger, in den Städten auch Insassen genannt. Das sind Personen, die sich auf Lohnerwerb oder wegen definitiver Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde ansässig machen konnten. Dieser Personenkreis ist nicht wahlberechtigt.
  • Die zweite Klasse der Nichtbürger besteht aus den ohne Ansässigmachung Heimatberechtigten.
  • Die dritte Klasse der Nichtbürger aus den Heimatberechtigten anderer Gemeinden. Das ist der größte Teil der unverheirateten zugezogenen Arbeiter und Tagelöhner. 
1839
Die Maffei'sche Fabrik beschäftigt bereits 160 Arbeiter und Tagelöhner

München-Englischer Garten - Hirschau * Angeblich beschäftigt die Maffei'sche Fabrik bereits 160 Arbeiter und Tagelöhner. Doch diese Angabe scheint weit überzogen.

Das Münchner Kunst- und Gewerbeblatt vom Juni 1852 beziffert die von Maffei im Jahr 1839 bezahlten Wochenlöhne auf 12.500 Gulden. Davon kann er unmöglich 160 Arbeiter bezahlt haben. Das wären lediglich 1 ½ Gulden in der Woche.

um März 1840
Theres Feldmüller erwirbt weitere Grundstücke in Obergiesing

Obergiesing * Theres Feldmüller erwirbt weitere Grundstücke in Obergiesing. Sie lässt ihre Äcker und Wiesen parzellieren und verkauft - wann immer sie Geld braucht - ein Stück ihres Grundbesitzes als Bauplatz an zugewanderte Kleingewerbetreibende, Tagelöhner und Arbeiter des Baugewerbes zum Bau von Eigenheimen. Auch neu erbaute Häuser kauft und verkauft sie öfter.

Die Feldmüller-Siedlung entsteht. Dieses Arbeiterquartier aus der Zeit König Ludwig I. entwickelt sich gleichzeitig mit der mittelständisch-bürgerlichen Maxvorstadt. 

1. Januar 1842
Die Rheinische Zeitung erscheint erstmals

Köln * Die von liberalen Bürgern in Köln gegründete Rheinische Zeitung für Politik, Handel und Gewerbe erscheint erstmals. Karl Marx wird ab 15. Oktober 1842 die Redaktion übernehmen. 

1852
Lorenz Meiller wird die Ausübung seines Berufs verweigert

Vorstadt Au * Der Magistrat der Vorstadt Au verweigert Lorenz Meiller die Ausübung seines Berufs als Geschmeidemacher, da „die Luxusartikel in der Au keinen genügenden Absatz finden“ können und zudem in München selbst genügend Geschmeidemacher ansässig sind. Die Gerechtsame ist aber die Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks.

Zu dieser Zeit gibt es in Bayern noch keine Gewerbefreiheit. 

September 1854
Wegen der Cholera wird das Oktoberfest abgesagt

München-Theresienwiese - München-Au - München-Maxvorstadt * Wegen der grassierenden Cholera sagt die Regierung das Oktoberfest ab, was zu zahllosen Klagen der Geschäftsleute führt.

Als auch noch die Auer Herbstdult storniert werden soll, bitten die Geschäftsleute, „dem ohnedieß diesem Sommer schwerheimgesuchten Gewerbestand“ nicht auch noch dieses „Bißchen Brot“ zu entziehen. Weder zur Auer Herbstdult noch zu der seit 15. Juli stattfindenden Industrie-Ausstellung im Glaspalast finden sich viele Interessenten ein.

1. Juli 1855
Die Zeichnungs- und Modellierschule nimmt ihre Tätigkeit auf

München * Unter der Leitung des Malers Hermann Dyck nimmt die kunstvereinseigene Zeichnungs- und Modellierschule ihre Tätigkeit auf. Sie wird als Einrichtung des Kunstgewerbevereins gegründet und von der bayerischen Staatsregierung lediglich mit 1.600 Gulden unterstützt. 

um Oktober 1866
Das Haidhauser Komitee ist für einen Bahnhof in Haidhausen

München-Haidhausen - München-Giesing - München-Au * Nachdem Einzelheiten über den Streckenverlauf und den Bahnhofsstandort der Eisenbahnstrecke nach Braunau am Inn durchgesickert sind, gründen sechs Haidhauser Unternehmer und Geschäftsleute ein Komitee. Nach den Planungen der Eisenbahn-Generaldirektion soll der künftige Ostbahnhof an der heutigen Regerstraße, auf damals Giesinger Gebiet, entstehen. Dieser Standort gilt als ideal, da er

  • von den Zentren der drei Stadtviertel Au, Giesing und Haidhausen nahezu gleich weit entfernt ist und
  • einer möglichen Erweiterung des Bahnhofs sowie der Ansiedelung von Industrie- und Gewerbebetrieben nichts im Wege steht.  

Das Haidhauser Komitee spricht sich gegen den Bahnhofsstandort in Giesing und für einen solchen in Haidhausen - nahe dem heutigen Rosenheimer Platz - aus. Der Vorsitzende des Haidhauser Komitees ist der Besitzer der Franziskaner-Leistbrauerei, Joseph Sedlmayr. Nach Auffassung der Haidhauser Unternehmer spricht für den Standort Haidhausen, dass

  • der Hauptpersonen- und Hauptgüterverkehr schon immer über diesen Ort lief und demzufolge
  • alle verkehrstechnischen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind.
  • Die „gefährliche Verkehrsanbindung“ über den steilen und nicht regulierten Giesinger Berg und dem gleich abschüssigen Nockherberg sprechen gegen Giesing.
  • Hinzu kommen die fehlenden Brückenverbindungen für die Pferdefuhrwerke.

Der Münchner Magistrat und das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten schließen sich umgehend den Forderungen der Haidhauser an. Doch das für den Eisenbahnbau in Bayern zuständige Handelsministerium steht den Vorschlägen völlig konträr gegenüber, da nach seiner Auffassung der zweite Bahnhof höchstens ein kleiner Nebenbahnhof werden soll, an dem nur wenige Züge halten. 

Februar 1867
Noch eine Interessengemeinschaft zur Ostbahnhof-Standortfrage

München-Au - München-Giesing - München-Haidhausen * Noch eine Interessengemeinschaft zur Standortfrage des Ostbahnhofs tritt auf. Ihr gehören Handels- und Gewerbetreibende aus der Au, Giesing, Haidhausen und südlicher Stadtteile an.

  • Sie wollen einen Südbahnhof in Untergiesing, südlich des im Jahr 1847 als Männerfreibad eröffneten Schyrenbades installiert sehen.

Der Bahnhof soll die Anlage eines ausgedehnten Industrieviertels in den Isarauen ermöglichen. Ein Vorschlag, der heute möglicherweise Erstaunen hervorruft. Aber am Auer Mühlbach war von Hellabrunn bis hinauf zur Bäckerkunstmühle sogar ein Gebiet für schwerindustrielle Güter im Entstehen.

Mit den genannten Vorschlägen liegen vier Standorte für einen Bahnhof und zwei alternative Streckenführungen zur Auswahl:  

  • eine innere, unmittelbar am Haidhauser Zentrum, und
  • eine äußere, am östlicher gelegenen Kuisl-Anwesen vorbeiführende Linie. 
30. Januar 1868
Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein

München * Das Königreich Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein. In dem Gesetz heißt es:

„Alle Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts und des Glaubensbekenntnisses sind zum Betriebe von Gewerben im ganzen Umfange des Königsreichs berechtigt.
In dieser Berechtigung liegt insbesondere die Befugnis, verschiedenartige Geschäfte gleichzeitig an mehreren Orten und in mehreren Lokalitäten desselben Ortes zu betreiben, von einem Gewerbe zum andern überzugehen, ein Geschäft auf den Bereich anderer Gewerbe auszudehnen und Hilfspersonen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen in beliebiger Anzahl in und außer dem Hause zu beschäftigen.“
 

Das bedeutet, dass jeder, ob Mann oder Frau, ob Christ oder Jude, beliebig viele Gewerbeunternehmungen an beliebig vielen Orten in Bayern betreiben kann. Nur für Apotheken und Gastwirtschaften bleibt auch weiterhin ein Konzessionssystem erhalten.

um 1872
Obergiesinger Kleinhausbesitzer lassen ihre Häuser aufstocken

München-Obergiesing * In den 1870er Jahren, als das Bau­gewerbe in München nach dem gewonnenen Krieg gegen Frankreich einen allgemeinen Aufschwung erlebt, lässt ein Teil der Obergiesinger Kleinhausbesitzer seine Häuser aufstocken, sodass in der „Feldmüller-Siedlung“ das zweigeschossige Vorstadthaus prägend wird.

Die Gebäude sind dennoch äußerst einfach und schlicht.

12. Juni 1872
Die Gewerbeordnung gilt über ein Reichsgesetz auch für Bayern

München * Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund wird mit einem Reichsgesetz auch auf Bayern übertragen.

Diese allgemeine Gewerbefreiheit ermöglicht es Unterhaltungskünstlern, ihre Darbietungen im ganzen Kaiserreich anzubieten, Singspielgesellschaften zu gründen und Bühnen oder Schauspielbetriebe zu eröffnen. Damit blühen viele Theaterbetriebe, besonders aber deren Mischformen wie Varieté, Revue, Tingeltangel und Singspielhalle auf.

Da das Reichsgesetz die Restaurationsbetriebe mit Unterhaltungsdarbietungen zwar wie Theater unter die Gewerbeordnung stellt, schränkt sie deren Tätigkeit jedoch umgehend wieder ein, denn die Betreiber sind weiterhin in erster Linie Gastronomen und keine Theaterdirektoren.

um April 1880
Leonhard Romeis bereist Südtirol

Südtirol * Leonhard Romeis bereist Südtirol, um dort für das Wohnhaus seines ersten Bauherrn und Kollegen an der Kunstgewerbeschule, den Bildhauer Anton Heß, Burgen und Schlösser zu studieren.

1. Juli 1883
Jeder muss sich um eine Konzession bemühen

München * Mit dem Ergänzungsparagraphen 33a der Gewerbeordnung müssen Personen, die „gewerbsmäßig Singspiele, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen“ öffentlich veranstalteten, „ohne Rücksicht auf die etwa bereits erwirkte Erlaubnis zum Betriebe des Gewerbes“, um eine gesonderte Erlaubnis dafür nachzusuchen.

Das bedeutete, dass nicht nur der Besitzer und damit Betreiber der Singspielhalle, sondern auch der Direktor der Singspielhalle und der Direktor der Volkssänger-Gesellschaft eine Konzession benötigt. Außerdem muss jeder Unterhaltungskünstler für jede Stadt, in der er auftritt, eine ortspolizeiliche Erlaubnis vorweisen.

28. März 1884
Carl Peters gründet die Gesellschaft für deutsche Kolonisation

Berlin * Carl Peters gründet die Gesellschaft für deutsche Kolonisation, in der überwiegend kleine Gewerbetreibende, Offiziere und Beamte sowie kleinere und mittlere Kaufleute vertreten sind. Während der Deutsche Kolonialverein das gehobene Besitz- und Bildungsbürgertum repräsentiert, ist die Gesellschaft eher nationalistisch-rassistisch geprägt und steht in harter Konkurrenz zum Deutschen Kolonialverein. 

1888
Das Weinrestaurant und Wiener Café Isarlust auf der Feuerwerkinsel

München-Lehel - Praterinsel * Stadtbaurat Friedrich Loewel erbaut das Weinrestaurant und Wiener Café Isarlust auf der Feuerwerkinsel. Er realisiert hier ein Rokoko-Schlösschen, das mit seinem hohen Mittelbau fast an einen Theaterbau erinnert und deren mächtige Kuppel und reiche Dachlandschaft sich schön zwischen die hohen Bäume einfügt. „Die prunkvolle Rokokoausstattung des Innern lässt noch deutlich den seinerzeitigen Einfluss der Prachtbauten Ludwigs II. erkennen.“

Nach der Kunstgewerbe-Ausstellung wird die Isarlust eine gehobene Restauration für die feine Gesellschaft, in der auch Künstlerfeste stattfinden.

27. Juli 1888
Die I. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München-Lehel * Die erste Kraft- und Ar­beitsmaschinen-Ausstellung wird eröffnet. Parallel dazu wird die Deutsch-Na­tionale Kunstgewerbe-Ausstel­lung am Isarquai abgehalten. Sie markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Industrialisierung Bayerns und dauert bis zum 16. Oktober 1888.

Die Ausstellung steht unter dem Protektorat des Prinzregenten Luitpold von Bayern und wird von der Staatsregierung, der Stadt und dem polytechnischen Verein auch in finanzieller Hinsicht unterstützt. Sie wird aus Anlass des 40-jährigen Bestehens des Allgemeinen Gewerbe­vereins im Rahmen des All­gemeinen Deutschen und Bayerischen Handwerkerta­ges abgehalten und ist eine Ausstellung von Kraft- und Arbeitsmaschinen für den Handwerksbetrieb. 

Der Ausstellungsbau steht am Isartorplatz und erhebt sich dort „mehr ge­mütlich als prunkend“. Er ist „dem schlichten Handwerks­mann gleichend, welcher ein braves und gutes Herz in sich trägt“. Die Pläne zum Ausstellungsgebäude hat der  Architekt Franz Brochier gefertigt. 

Beteiligt sind an der Maschinen-Messe 217 Aussteller, welche eine Bodenfläche von 1.664 Quadratmeter und eine Wandfläche von 113 Quadratmeter belegt haben. Präsentiert werden 67 Motoren mit einer Gesamtkraft von 184 Pferdestärken und zwar

  • 20 Dampfmotoren, 
  • 13 Wassermotoren, 
  • 31 Gasmotoren und 
  • 3 Petroleummotoren. 
  • Die Zahl der ausgestellten Arbeitsmaschinen beträgt 563 und umfasst alle Gewerbebranchen. 

Nach Bundesstaaten verteilten sich die Aussteller folgendermaßen: 

  • Aus Bayern kommen 90, 
  • aus Preußen und Sachsen jeweils 44, 
  • aus Baden elf, 
  • aus Württemberg 16, 
  • aus Reuß sechs, 
  • aus Hamburg zwei und aus Hessen, Braunschweig, Elsass-Lothringen und Bremen jeweils ein Aussteller. 

An Flächenraum nimmt am meisten Sachsen mit 368 Boden- und 68 Quadratmeter Wandfläche ein, während die Freie Stadt Hamburg sich mit lediglich einem qm Bodenfläche begnügt. 

Insgesamt werden 136 Aussteller mit Diplomen und Medaillen ausgezeichnet. 

29. Juli 1888
Die Centenarfeier für König Ludwig I.

München * Aus Anlass des 100. Geburtstags von König Ludwig I. findet vom 29. bis zum 31. Juli 1888 eine Centenarfeier als rauschende Festfolge statt. Eigentlich hätten die Münchner das Fest schon zwei Jahre zuvor feiern wollen, da König Ludwig I. ja bereits 1786 geboren worden war. Doch die Hoftrauer um den im Starnberger See ums Leben gekommenen Enkel des Jubilars und „Märchenkönigs“ machen entsprechende Festlichkeiten im eigentlichen Jubiläumsjahr 1886 unmöglich. Aus diesem Grund verschob man das Fest und führte es parallel zur Deutsch-Nationalen Kunstgewerbe-Ausstellung durch. 

16. Oktober 1888
Die erste Kraft- und Ar­beitsmaschinen-Ausstellung endet

München-Lehel * Die erste Kraft- und Ar­beitsmaschinen-Ausstellung endet. Spätestens jetzt hat die Industrialisierung auch die Zwei-Mann-Handwerksbetriebe in den Hinterhöfen der Stadt erobert. Ziel der Ausstellung war es, dem Kleingewerbe und den Handwerksbetrieben moderne Maschinen und Technologien näherzubringen. Das ist geglückt. 

1. Juni 1891
Die Sonntagsruhe wird gesetzlich festgelegt

Deutsches Reich * Die Novelle der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich tritt in Kraft. In ihr wird die Sonntagsruhe gesetzlich festgelegt bzw. deutlich ausgeweitet: 

  • Einführung der verpflichtenden Sonntagsruhe für Arbeiter,
  • Klare Regeln zur Einschränkung von Sonntagsarbeit,
  • Festlegung von Ausnahmen und Ersatzruhetagen. 

Damit wird Zeit für Freizeitvergnügungen geschaffen, wodurch sich ein umfangreiches Vergnügungsleben entwickelt. Varietés, Volkssängerbühnen, Panoptiken, Panoramen, Velodrome, Hippodrome, Vergnügungsparks, Zirkusse, Dioramen oder Wachsfigurenkabinette sowie viele andere Einrichtungen zur Unterhaltung etablierten sich dadurch. 

1. Juni 1891
Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft

München * Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft. In ihm ist festgelegt,

  • dass Arbeitsstreitigkeiten vor einem Gewerbegericht ausgehandelt werden können. 
  • Zudem verbietet es die Sonntagsarbeit und regelt die Kinderarbeit. 
Dezember 1891
Die erste antisemitische Gesellschaft in München gegründet

München * Mit dem Deutsch-Sozialen-Verein wird in München erstmals eine antisemitische Gesellschaft gegründet. Er fordert unter anderem die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes von 1869,  das die jüdische Bevölkerung erstmals offiziell vor dem Gesetz gleichstellt.

Darüber hinaus die Beschränkung der Gewerbefreiheit, die Einführung von Befähigungsnachweisen sowie ein Verbot der neuen, die Existenz der ortsansässigen Detailhändler und des heimischen Handwerks bedrohende Verkaufsformen, worunter in erster Linie die gerade aufkommenden Warenhäuser gemeint sind.

5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl

München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.

  • Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
  • Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
  • Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.  

Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen. 

9. Januar 1896
Vorbereitung der II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München * Der Zentralausschuss des Allgemeinen Gewerbevereins München befasst sich mit der Idee für die Abhaltung der II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem 50. Jubiläum des Gewerbevereins, der im September 1848 gegründet worden war. Damit nimmt man Bezug auf eine Leistungsschau, die 1888 durchgeführt wurde.

11. März 1896
Standortsuche für die II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München * Der Bau- und Dekorations-Ausschuss des Allgemeinen Gewerbevereins München nennt die Voraussetzungen: „Der Ausstellungsplatz müsse bequem zugänglich sein, demgemäß nicht nur gute Zufahrtsstraßen haben, sondern womöglich auch in Rücksicht auf den Transport schwerer Maschinen einen Eisenbahnanschluss ermöglichen.“

25. April 1896
Die Kohleninsel als Standort für die II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München * Der Allgemeine Gewerbeverein München einigt sich einstimmig auf die Kohleninsel als Standort für die II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung. Nun wird ein Gesuch an den Magistrat der kgl. Haupt- und Residenzstadt München um Überlassung der Isarinsel gerichtet. 

Dabei heben die Antragsteller die Gemeinnützigkeit des Ausstellungsunternehmens und seine hervorragende Bedeutung für die wichtige soziale Aufgabe hervor, welche das Gewerbe heben und es in seiner Leistungsfähigkeit fördern soll.

1898
Hohe Geldstrafen für Verstöße gegen die Betriebsordnung

Berg am Laim * Bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger beträgt das Wochenleistungsmaß 57 Stunden.

  • Die Beschäftigten müssen nach der geltenden Betriebsordnung um 7 Uhr morgens im Betrieb sein und dürfen ihn vor abends 19 Uhr nicht mehr verlassen. 
  • Es gibt zwar eine allgemeingültige Gewerbeordnung für alle Unternehmen, doch wird diese durch innerbetriebliche spezielle Arbeitsordnungen, in der die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer noch eindeutiger festgelegt sind, ergänzt. 
  • Verstöße gegen diese Hausordnung werden durch von der Firmenleitung einseitig festgelegte Geldstrafen geahndet. 
  • Es gibt eine Paragraphen-Liste für die sogenannten „50-Pfennig-Strafen“. Diese können fällig werden, wenn ein Beschäftigter während der Arbeitszeit schlafend angetroffen wird. Das ist zwar ein nicht akzeptierbares Verhalten, doch bei einer 57-Stunden-Arbeitswoche, oftmals verbunden mit schweren körperlichen Arbeit kann das schon vorkommen. 
  • Selbst das Führen von Unterhaltungen am Arbeitsplatz, die von der Geschäftsleitung als „arbeitsstörend“ eingestuft werden, führen zu dieser Strafe. Das gilt gleichfalls für das „Müßiggehen“ in den Geschäftsräumen. 
  • Daneben regelt die Arbeitsordnung das Verhalten der Arbeitnehmer. So darf niemand die Arbeit niederlegen, bevor nicht das Glockenzeichen oder die Dampfpfeifen ertönt sind. 
  • Die Geldstrafen für Verspätungen sind bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger GmbH noch differenzierter geregelt. Da müssen jene Beschäftigte, die zu spät an ihren Arbeitsplatz kommen, außer beim ersten Mal, eine Mindeststrafe von 20 Pfennigen entrichten. Sind die Verspätungen größer als zwanzig Minuten, dann ist pro Minute ein Pfennig fällig.
1902
Kontroverse Diskussionen um die Hellabrunner Nietenfabrik

München-Giesing * Das Protokoll einer Sitzung des Münchner Magistrats macht deutlich, dass die Meinungen über die Nietenfabrikanlage von Johann Feßler in Hellabrunn so kontrovers wie zu Beginn der Planungen geführt wird. 

  • Die industriefreundlichen Befürworter betonen, die Fabrikanlage sei durch die Isarauen „dem Auge des Spaziergängers vollkommen entrückt“. Außerdem habe die Stadtverwaltung absolut keine Veranlassung, der Entwicklung des Gewerbes und der Industrie schädigende Hindernisse in den Weg zu legen, vielmehr habe sie alle Ursache, die Entwicklung der Industrie zu fördern. 
  • Der Gemeindebevollmächtigte Heller betont, er selbst sei Naturfreund „und mir ist auch ein schöner Baum lieber, als ein rauchender Kamin, aber Ausnahmen müssen in diesem Falle unbedingt bei einem so ehrenwerten Bürger Münchens gemacht werden“. 
  • Dagegen wendet der Gemeindebevollmächtigte Dr. Dürck ein: „Bürgerfreundlichkeit ist eine schöne Tugend, aber der Magistrat ist nicht bürgerfreundlich, der einem einzelnen Bürger zuliebe etwas geschehen lässt, was die Gesamtbürgerschaft auf endlose Zeit hinaus schädigt und belästigt.“ 

Es entwickelt sich ein Streit zwischen fundamentalistisch fortschrittsgläubigen und „grün-konservativen“ Stadträten. 

1908
Die Mörtelweiber verschwinden von den Baustellen

München * Mit dem Änderungsgesetz der Gewerbeordnung verschwinden die Mörtelweiber von den Baustellen, da darin die Verwendung von Arbeiterinnen beim Transport von Materialien aller Art untersagt wird. Bis dahin betrug der Frauenanteil im Baugewerbe knapp 10 Prozent.

1. Juli 1908
Karl Valentin tritt erstmals im Frankfurter Hof auf

München-Ludwigsvorstadt * Josef Durmer, der Besitzer des Hotels Frankfurter Hof, Schillerstraße 49, besuchte eine Veranstaltung von Karl Valentin und engagiert ihn umgehend für ein dauerhaftes Engagement an seiner renommierten Volkssängerbühne. Am 1. Juli tritt der 26-jährige Künstler erstmals im Frankfurter Hof für eine Gage von 5.- Mark am Abend auf.

Zum gleichen Zeitpunkt meldet er sein Gewerbe als „Singen im Stadtbezirk“ an. Nun ist er „amtlich gemeldeter Volkssänger“.

3. August 1914
Die Arbeitslosigkeit steigt mit Kriegsbeginn

München * Während in vielen Betrieben Arbeitskräfte-Mangel herrscht, nimmt beispielsweise im Baugewerbe die Arbeitslosigkeit in erschreckendem Ausmaß zu. Die Bautätigkeit ist mit Kriegsbeginn nahezu vollständig zu erliegen gekommen. Reparaturarbeiten werden nicht mehr beauftragt. Circa 5.000 Münchner Bauarbeiter, Schreiner und Zimmerer werden nicht mehr gebraucht.  

  • Viele wohlhabende Münchner beginnen beim Personal zu sparen.
  • Lohnkürzungen oder Kündigungen sind die Auswirkungen. 
  • Auch den Handlungsgehilfen wird der Lohn bis zu 50 Prozent gekürzt.
  • Doch im Unterschied zu den Dienstboten und Köchinnen wissen sie sich zu wehren.  
  • Rechnungen für gelieferte Waren werden oft nicht mehr bezahlt. 
8. September 1914
Die bayerische Staatsregierung verlässt ihren Sparkurs

München * Auf Druck der betroffenen Wirtschaftskreise, insbesondere des Baugewerbes, verlässt die bayerische Staatsregierung ihren Sparkurs und ordnet eine Fortführung der Staatsbaumaßnahmen an. Mit Kriegsbeginn hatte der Staat - zur Schonung des von kriegsbedingten Einnahmeausfällen Betroffenen Haushalts - seine Aufträge weitestgehend storniert. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

1. März 1919
Eine von Martin Segitz (SPD) geführte Regierung wird gebildet

München-Kreuzviertel * Nachdem am Tag zuvor beschlossen worden ist, dass die Einberufung des Landtags auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bestimmt der Rätekongress am Nachmittag des 1. März die neuen Minister.  

  • Der gemäßigte [!] Mehrheitssozialdemokrat Martin Segitz wird Ministerpräsident und leitet zudem noch das Außen- und Innenministerium, 
  • Ernst Niekisch [SPD] ist zuständig für Unterricht und Kultus,  
  • Fritz Endres [SPD] für Justiz,  
  • Richard Scheid [SPD] für militärische Angelegenheiten,
  • Joseph Simon [USPD] für Handel, Gewerbe und Industrie,
  • Edgar Jaffé [USPD] für Finanzen,  
  • Hans Unterleitner [USPD] für soziale Angelegenheiten und
  • Theodor Dirr [BBB] für Land- und Forstwirtschaft.  
  • Der parteilose Heinrich von Frauendorfer übernimmt das Verkehrsministerium.  

Nun müssen nur noch die betroffenen politischen Parteien ihren Mitgliedern die Annahme des Ministeramtes gestatten. 

18. März 1919
Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben

München-Kreuzviertel * Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben:

  • Ministerpräsident Johannes Hoffmann [SPD] übernimmt das Ministerium des Äußeren sowie das Ministerium für Unterricht und Kultus,
  • Fritz Endres [SPD] wird Justizminister,
  • Martin Segitz [SPD] übernimmt das Ministerium des Inneren,
  • Staatsrat von Merkel übernimmt in Vertretung das Finanzministerium,
  • Heinrich Ritter von Frauendorfer [Parteilos] leitet das Verkehrsministerium,
  • Hans Unterleitner [USPD] steht an der Spitze des Ministeriums für Soziale Fürsorge,
  • Josef Simon [USPD] übernimmt das Ministerium für Handel und Gewerbe,
  • Martin Steiner [Bayerischer Bauernbund] führt das Landwirtschaftsministerium und
  • Ernst Schneppenhorst [SPD] wird Minister für militärische Angelegenheiten.

Dem neuen Ministerrat werden besondere Vollmachten übertragen. Nach der Regierungserklärung des neu gewählten Ministerpräsidenten vertagt sich der Landtag wieder. 

Ministerpräsident Johannes Hoffmann stellt in seiner Regierungserklärung fest, dass für ihn nur ein uneingeschränkter Parlamentarismus als Regierungsform in Frage kommt. Die Soldatenräte werden bald verschwinden, die Arbeiterräte zu Arbeiterkammern umgewandelt werden. Den Räten sollen allenfalls wirtschaftliche, keinesfalls aber politische Bedeutung zukommen. Hoffmann erteilt jeglichen bayerischen Partikularismus-Gedanken eine klare Absage: Denn: Bayern steht fest zum Reich.

Die Koalitionsregierung wird schon deshalb von Anfang an von der revolutionären Arbeiterschaft abgelehnt und kann auch im weiteren Verlauf kein Vertrauen gewinnen, weil sie sich gegen Zugeständnisse in der Rätefrage sperrt und von ihr auch keine ernsthafte Sozialsierungspolitik zu erwarten ist. 

21. März 1919
Otto Neurath stellt dem Ministerrat sein Sozialisierungskonzept vor

München * Der Wiener Philosoph, Sozialdemokrat und Nationalökonom Otto Neurath stellt auf Betreiben des USPD-Ministers für Handel und Gewerbe, Josef Simon, dem bayerischen Ministerrat seine Sozialisierungspläne vor. Simon leitet damit den entscheidenden Schritt zur Umgestaltung der bayerischen Ökonomie ein, wie sie Ministerpräsident Johannes Hoffmann in seiner Regierungserklärung angekündigt hat.

  • Otto Neurath ist ein Verfechter der Planwirtschaft.
  • Er will die gesamte gesellschaftliche Produktion in Bereiche einteilen,
  • alles nach sozialistischen Grundsätzen erzeugen und verteilen,
  • und so die Versorgung jedes einzelnen mit Wohnung, Nahrung, Kleidung, Bildung und Vergnügen gewährleisten.
  • Die Bedarfsdeckung der Bevölkerung und nicht der Reingewinn der Unternehmen stehen im Vordergrund seiner Wirtschaftstheorie.
  • „So wie man die Volkswirtschaft durch ein Hindenburg-Programm dem Kriege dienstbar machen konnte, müsste man sie auch dem Glück aller dienstbar machen können.“

Otto Neurath erhält den Auftrag, seine Pläne im Sozialisierungsausschuss und im Landtag zu erklären. 

7. April 1919
Minister Josef Simon von der USPD tritt zurück

München - Nürnberg * Der im 1. Kabinett Hoffmann für Handel und Gewerbe zuständige Minister Josef Simon von der USPD tritt von dieser Funktion zurück. Begründung: „Nachdem in München die Räterepublik ausgerufen ist, das Ministerium Hoffmann den Kampf gegen das Rätesystem proklamierte, ist mein Verbleiben in diesem Ministerium unmöglich.“

13. April 1919
Das Regierungsprogramm der Kommunistischen Räterepublik

München - Freistaat Bayern * Die Proklamation der Zweiten Räterepublik ist ein aussichtsloses Unterfangen, denn Münchens Isolation in Gesamtbayern ist noch weiter gestiegen und von außen ist keine Unterstützung zu erwarten, da die Reichsregierung Herr der militärischen Lage ist. Eine vage Hoffnung verbindet sich allenfalls mit Aufständen in Österreich.

  • Eugen Leviné will ein revolutionäres Exempel statuieren, den „Massen Anschauungsunterricht geben, ihnen zeigen, wie eine Räterepublik aufgebaut wird“, und hofft, auch eine niedergeschlagene Räterepublik würde weitere Emanzipationsversuche herausfordern.
  • Gegenüber ihrer Vorgängerin bemüht sich die kommunistische Räteregierung mit Hochdruck um die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats.
  • Ihr geht es nicht um die bloße Übernahme der Gewalt, sondern um die Zerschlagung des bestehenden Staatsapparates. Vorrang besitzt die Bildung eines eigenen Behördenapparates mit verschiedenen Kommissionen und die Schaffung einer Roten Armee.
  • Zur Abwehr gegenrevolutionärer Putschvorhaben tritt bis zum 23. April ein Generalstreik in Kraft.
  • Das gesamte Bankwesen wird unter der Leitung von Emil Maenner und Towia Axelrod nationalisiert,
  • die Gewerbe- und Industriebetriebe vorerst nicht sozialisiert, aber der Kontrolle der Betriebsräte unterstellt.
  • Mit drakonischen Strafandrohungen wird versucht, gegen Plünderer und „Revolutionsschmarotzer“ vorzugehen.
  • Die bürgerliche Presse wird verboten. Während des Generalstreiks erschienen allein die kostenlos verteilten „Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte“.

Trotz großer Anstrengungen bleiben auch die Herrschaftsorgane der Zweiten Räteregierung weitgehend ineffizient - es fehlt an zuverlässigen Kräften und der Zeitdruck ist groß. 

1928
Die Ein- und Verkaufsgenossenschaft für das Droschkengewerbe Münchens

München * Die am 7. November 1917 von den Münchner „Kraft- und Pferdedroschkenbesitzern“ gegründete „Einkaufsgenossenschaft“ wird in „Ein- und Verkaufsgenossenschaft für das Droschkengewerbe Münchens, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ umbenannt. Der Grund ist der Rückgang der von Pferden gezogenen Kutschen. 

5. März 1928
Nacktarbeit im Bakergewerbe verboten

Wien * Im „Morgen“ ist zu lesen, dass in Erfahrung gebracht wurde, dass „Dr. Jerzabek und Genossen ein Gesetz einzubringen gedenken, wodurch die Nacktarbeit im Bakergewerbe verboten wird.“

um 15. Mai 1933
Den Nationalsozialisten sind die Kaufhäuser ein Dorn im Auge

Berlin * Den Nationalsozialisten sind die Kaufhäuser als „Prototypen wurzellosen kapitalistischen Gewinnstrebens“ ein Dorn im Auge. Adolf Hitler erlässt eine „Errichtungs- und Erweiterungssperre für Warenhäuser“. Die Gewerbekapitalsteuer für solche Unternehmen verdoppelt sich in dieser Zeit.

Vor den Kaufhäusern verteilen Nazis Flugblätter mit Boykottaufrufen. Sprechchöre verkünden: „Wer im Warenhaus kauft, ist ein Lump!“ Selbst die Kaufhaus-Verkäuferinnen sind von den brauen Machthabern nicht gerne gesehen, weil die materielle Abhängigkeit von männlichen Vorgesetzten und der stete Kontakt mit einem anonymen Publikum ihre Tugend überfordern könnte. Außerdem verlockt die Atmosphäre der Kaufhäuser zu „Vergnügungs- und Putzsucht“.  

Vor allem aber fürchtet die NSDAP, dass sich durch diesen neuen Frauenberuf die „selbstbewusste, unabhängige, arbeitende Frau“ emanzipieren und „Mutterschaft und Haushalt“ nicht mehr als das erstrebenswerte Ziel ansehen könnte. 

März 1938
Kein Jude darf im Aufsichtsrat tätig sein

Berlin * In einem „Erlaß des Reichswirtschaftsministeriums“ heißt es:

Zur „Voraussetzung für die Anerkennung als nichtjüdischer Gewerbebetrieb [ist] grundsätzlich zu verlangen, dass auch im Aufsichtsrat kein jüdisches Mitglied mehr vorhanden ist und dass bezüglich des Gesellschafterkapitals eine Dreiviertelmehrheit der nichtjüdischen Gesellschafter besteht“.

9. November 1938
Propagandaminister Goebbels hält eine antisemitische Hassrede

München-Graggenau * Nach Bekanntwerden des Todes von Ernst vom Rath hält Reichspropagandaminister Joseph Goebbels umgehend eine antisemitische Hasstirade in der er zur Rache und zur Vergeltung am Weltjudentum aufruft.

Die Nationalsozialisten sind bestens vorbereitet, denn noch kurz vor Mitternacht ergeht ein Fernschreiben an alle deutschen Polizeistellen. Darin heißt es:

  • „Es werden in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Synagogen stattfinden.
  • Sofern sich in Synagogen wichtiges Archivmaterial befindet, ist dieses durch eine sofortige Maßnahme sicherzustellen.
  • Es ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20.000 bis 30.000 Juden im Reiche. Es sind auszuwählen vor allem vermögende Juden.“

Der SS-Gruppenführer und Chef der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, präzisiert die Befehle in einem weiteren Fernschreiben.

  • Dort ist zu lesen, dass die Polizei und die Dienststellen der NSDAP gemeinsam die Demonstrationen leiten sollen.
  • Und: „Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die eine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums nicht mit sich bringen. Zum Beispiel Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung ist“.

Durch ein im Jahr 1937 angefertigtes Verzeichnis der Münchner jüdischen Gewerbebetriebe wissen die NS-Parteiorgane und Schlägertrupps genau wo sie zuschlagen und so die „verbrecherische Tat des jüdischen Mordbuben“ rächen müssen.

12. November 1938
Hermann Göring erlässt eine Sühneverordnung für Juden

Berlin * Hermann Göring, der Beauftragte für den Vierjahresplan zur Kriegsvorbereitung, erlässt eine Sühneverordnung, die zur Finanzierung der Aufrüstung gedacht ist.

  • Die Juden deutscher Staatsangehörigkeit müssen zusammen eine Milliarde Reichsmark wegen „ihrer feindlichen Haltung gegenüber dem deutschen Volk und Reich“ zahlen.
  • Weiterhin werden alle Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ausgeschaltet.
  • Und schließlich gibt es die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes.
  • Sie besagt: „Alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalsozialistische Deutschland an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstanden sind, sind von dem jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbetreibenden sofort zu beseitigen.
  • Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Inhaber der betroffenen jüdischen Gewerbebetriebe und Wohnungen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit werden zugunsten des Reiches beschlagnahmt.“

In München wird eine eigene Arisierungsstelle in der Widenmayerstraße 27 eingerichtet, die die Enteignung und Gettoisierung der jüdischen Bevölkerung durchführen soll.

15. August 1974
Die Bäcker-Kunstmühle wird stillgelegt

München-Untergiesing * „Der Wettbewerb unter den Mühlenbetrieben wurde in den folgenden Jahren so hart, dass die von der Einkaufs- und Liefergenossenschaft als Pächterin betriebene Mühle immer stärker in die roten Zahlen geriet“, erklärt der Obermeister der Bäckerinnung, der damalige Stadtrat Heinrich Traublinger. Jetzt flattert die schwarze Fahne auf dem Dach des traditionsreichen Mühlenbetriebs.

Die Bäcker-Kunstmühle wird in diesem Jahr aufgrund eines Gesetzes „Zum Abbau von Überkapazitäten im Mühlengewerbe“ - für die Entschädigungssumme von 1,7 Millionen DMark - eingestellt. Das Grundstück wird an das Ingenieurbüro Obermayer vergeben, dass das heute an dieser Stelle stehende Bürohochhaus erbaut. 

1976
Ein Haidhauser Muster-Sanierungsblock wird ausgewählt

München-Haidhausen * Der kleine dreieckige Block zwischen Wolfgang-, Leonhard- und Preysingstraße wird als Muster-Sanierungsblock ausgewählt. Unter der Bezeichnung „Block 15“ soll hier - erstmals in einer mit den Bewohnern abgestimmten Aktion - Einigung über das weitere Vorgehen erzielt werden. Gewerbe soll verpflanzt und Mieter vorübergehend in andere Wohnungen umgesetzt werden, um sie anschließend in verbesserte Wohnräume zurückkehren zu lassen.  

Das Baureferat der Landeshauptstadt richtet dazu extra eine Bürgerberatungsstelle in der Milchstraße ein und führte für dieses Vorhaben genaue strukturelle und soziale Untersuchung durch. In dem Block wohnen über 150 Bewohner in siebzig Haushalten. Durch die Neubauten kann die Umsetzung der Mieter innerhalb desselben Blocks geschehen.  

Ein Gewerbebetrieb - eine kleine Kohlenhandlung - muss umziehen, womit Schmutz und Lärm aus dem Viertel verlagert werden kann, doch nun ist es andererseits den Haidhausern nicht mehr möglich, einen geringen Brennstoff-Bedarf durch Selbstabholung zu decken. Umweltfreundlichkeit wird groß geschrieben.  

  • Eine Kastanie wird mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von 15.000 DMark gerettet,  
  • eine kleine Tiefgarage gebaut,  
  • die Höfe begrünt und  
  • die Leonhardstraße in eine kleine Fußgängerzone umgewandelt. 
12. Juli 1984
Ein Unwetter hinterlässt eine Schneise der Verwüstung

München * Ein Unwetter zieht über den Münchner Osten und hinterlässt eine Schneise der Verwüstung. Gegen 20:05 Uhr fallen Hagelkörner, zum Teil so groß wie Tennisbälle, auf die Erde. Sie durchschlagen Dachplatten und Fassadenverkleidungen. Aus Pflanzen und Gemüse wird in wenigen Minuten Matsch.  

  • 400 Menschen werden so stark verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen,  
  • Drei Menschen sterben vor Aufregung.  
  • Rund 70.000 Wohngebäude werden zum Teil erheblich beschädigt,  
  • ebenso 1.000 Gewerbebetriebe, darunter viele Gärtnereibetriebe, deren Gewächshäuser zu Bruch gehen.  
  • 20.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen werden durch den Hagel umgepflügt,  
  • 150 Flugzeuge werden von den Hagelkörnern demoliert,  
  • über 200.000 Autos werden zerbeult.  

Nach 20 Minuten ist alles vorbei. Doch das hat gereicht. Das Unwetter richtet den bisher größten Schaden in Deutschland an. Die Versicherungen müssen insgesamt 1,5 Milliarden DMark an Entschädigungen zahlen. 

28. April 2014
Siegfried Able übernimmt das ehemalige Hippodrom als Marstall

München-Theresienwiese * Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft befasst sich mit der Frage, wer die Nachfolge für Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz im Hippodrom antreten soll. Sepp Krätz war am 28. März von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt. Seine Schanklizenz für den Andechser am Dom hat er bereits verloren, das selbe Verfahren für die Waldwirtschaft in Großhesselohe wird im Mai angeschlossen.

Das Wirtezelt wird Siegfried Able, der bisherige Wirt der Kalbskuchl auf der Wiesn, übernehmen. Er ist Betreiber des See-Biergartens Lerchenau mit 1.200 Plätzen, des Eiszaubers am Stachus und seit 2008 auch der Kalbskuchl. Zudem gehören ihm Pizza-Stände im Stachus-Untergeschoss und im Hauptbahnhof, in Letzterem auch der Süßigkeitenstand Münchner Zuckerl. Im Tierpark Hellabrunn hat er einen Biergarten, ein Café und einen Fish-and-Chips-Stand.

Siegfried Able wird das Hippdrom in Marstall umbenennen. Auch das Festzelt wird vollkommen neu gestaltet. Seine Kalbskuchl mit 300 Plätzen übernimmt Erich Hochreiter, der Wirt des Biergartens am Viktualienmarkt.

Der Besetzung des Wirtezeltes auf der Wiesn gehen hinter den Kulissen heftige Auseinandersetzungen. Deutlich und laut fällt die Kritik an dem seit 1980 praktizierten Vergabesystem der Stadt aus, das zwar korrekt abgewendet worden sei, aber aus einer Zeit stammt, als Volksfeste noch ein reines Reisegewerbe waren.  

Unangenehm heftig fällt die Kritik des Sprechers der Wiesnwirte, Toni Roiderer, aus. Für ihn ist der „Emporkömmling“ Siegfried Able nur ein „Kioskbetreiber“, der nie „Wunschkandidat“ war. Die etablierten Wiesnwirte wollen sogar ernstlich prüfen, ob sie ihn überhaupt in ihrem Kreis aufnehmen wollen.