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1. Juni 1891
Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft
München
* Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft. In ihm ist festgelegt,
dass Arbeitsstreitigkeiten vor einem Gewerbegericht ausgehandelt werden können.
Zudem verbietet es die Sonntagsarbeit und regelt die Kinderarbeit.
Schlagwörter:
Gewerbegerichtsgesetz
,
Arbeitsstreitigkeiten
,
Gewerbegericht
,
Kinderarbeit
,
Sonntagsarbeit