1. Juni 1891
Die Sonntagsruhe wird gesetzlich festgelegt
Deutsches Reich * Die Novelle der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich tritt in Kraft. In ihr wird die Sonntagsruhe gesetzlich festgelegt bzw. deutlich ausgeweitet:
- Einführung der verpflichtenden Sonntagsruhe für Arbeiter,
- Klare Regeln zur Einschränkung von Sonntagsarbeit,
- Festlegung von Ausnahmen und Ersatzruhetagen.
Damit wird Zeit für Freizeitvergnügungen geschaffen, wodurch sich ein umfangreiches Vergnügungsleben entwickelt. Varietés, Volkssängerbühnen, Panoptiken, Panoramen, Velodrome, Hippodrome, Vergnügungsparks, Zirkusse, Dioramen oder Wachsfigurenkabinette sowie viele andere Einrichtungen zur Unterhaltung etablierten sich dadurch.