Münchner Zeitensprünge
2000
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um 1560
Die Missernten haben aufgrund der Klimaveränderung zugenommen

Europa * Die Missernten haben aufgrund der Klimaveränderung nach 1560 stark zugenommen. Der Mechanismus einer Agrarkrise lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:  

  • Das Ergebnis einer klima- oder unwetterbedingten Missernte ist die Verknappung der Grundnahrungsmittel, was bis ins 19. Jahrhundert hinein immer das Brotgetreide betrifft.
  • Die unmittelbare Folge davon ist eine Teuerung, die dazu führt, dass große Teile der Bevölkerung hungern oder an Unterernährung leiden.
  • Dieser verschlechterte Allgemeinzustand bewirkt oft das Auftreten von epidemischen Krankheiten oder eine stark erhöhte Krankheitsanfälligkeit.
  • Dieser Zyklus dauert bis zur nächsten Ernte, also bis zum Spätsommer des folgenden Jahres.
  • Folgt aber in der Zwischenzeit eine weitere Missernte, erhöht sich der Schaden um ein Vielfaches.

Die Perioden der Teuerung treten um das Jahr 1560 häufiger auf und dauern länger. Diese Hungerkrisen betreffen große Teile Europas, weshalb neue Hexenverfolgungen beginnen und in den verschiedenen Ländern zu einer Verschärfung der Hexen-Gesetzgebung führen.

Die Verfolgung der Hexen ist nicht von der konfessionellen Überzeugung der Verfolger abhängig. Auch drängen sich nach der Reformation die katholisch gebliebenen Gebiete - wie man gerne unterstellt - nicht in den Vordergrund. Im Gegenteil: In Spanien hat sich die Inquisition seit dem Jahr 1526 auf eine sehr gemäßigte Position zurückgezogen. In Italien führt eine Debatte in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts zu einem deutlichen Widerstand gegen die Hexenverfolgungen in den oberitalienischen Alpentälern.

Anders verhält es sich mit den Hexenverfolgungen in Deutschland. Hier beginnen die Protestanten achtzig Jahre später dort, wo die Katholiken in den 1480er-Jahren aufgehört haben, nämlich im deutschen Südwesten. 

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt.  
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
15. Januar 1849
Eine linke Mehrheit

München-Kreuzviertel * Der neugewählte Landtag, es war der 13., tagt vom 15. Januar bis 7. März sowie vom 15. Mai bis 11. Juni 1849. Es ist der erste und bislang letzte Bayerische Landtag mit einer linken Mehrheit. Diese Mehrheit vertritt eine andere Auffassung als die Königliche Regierung.  

69 Abgeordnete leisten ihren Verfassungseid nur mit dem Vorbehalt, dass sie durch diesen „an der Anerkennung der Gültigkeit der Reichsgesetze insbesondere der die Grundrechte betreffenden hiedurch nicht gehindert“ sein sollen.  

Bei der ersten öffentlichen Sitzung der Abgeordnetenkammer erklärt sich Innenminister Hermann von Beisler bereit, „die Gesetzgebung Bayerns mit der des deutschen Reiches in Einklang zu setzen. In diesem Sinne werden Ihnen bezüglich der Grundrechte die entsprechenden Vorlagen gemacht werden.“ 

23. November 1870
Das Königreich Bayern kann sich mehrere Reservatrechte sichern

München - Berlin * In den sogenannten Novemberverträgen kann sich das Königreich Bayern mehrere Reservatrechte sichern. Sie betreffen vor allem

  • das Militär,
  • die Eisenbahn,
  • das Post- und Telegrafenwesen,
  • die Branntwein- und Biersteuer sowie
  • die allgemeine Staatsverwaltung.  

Die Reservatrechte sind von der Aufsicht und Gesetzgebung des Deutschen Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellen wichtige Einnahmequellen dar.  

Das Bayerische Heer bildet - in Friedenszeiten - einen geschlossenen Bestandteil innerhalb der Streitkräfte des Deutschen Reichs. Es steht mit eigener Verwaltung unter der Hoheit des bayerischen Königs. Doch mit dem Beginn der Mobilmachung - und damit dem Eintritt des Kriegsfalles - untersteht das bayerische Militär direkt dem Kaiser. 

1878
Sozis verbieten - Sozialgesetzgebung ankündigen

Deutsches Reich * Alle sozialistischen oder sozialdemokratischen Organisationen werden verboten. 

Zugleich wird eine Sozialgesetzgebung angekündigt, welche die Arbeiter gegen Unfälle, Krankheiten und Altersarmut absichern soll.

September 1889
Ein Mord wird zum Ausgangspunkt für die „Lex Heinze“

Berlin * Das Berliner Ehepaar Gotthilf und Anna Heinze, er ein Zuhälter, sie eine Prostituierte, halten über mehrere Tage ein Mädchen fest, missbrauchen es sexuell und ermorden es schließlich. Das ist der Ausgangspunkt für die Gesetzgebung für das Kuppelei-Gesetz, die sogenannte „Lex Heinze“

31. März 1917
Bayerische SPD gegen die drohende Parteispaltung

Nürnberg * Auf ihrer Landeskonferenz in Nürnberg votiert die bayerische SPD gegen die Gründung von Sonderorganisationen, um den drohenden Bruch der Partei zu verhindern.

„Wird der Kampf in der bisherigen Weise weitergeführt, so werden sich die Kräfte der Arbeiterschaft aufreiben, die Feinde der Arbeiterklassen werden freie Bahn bekommen und Steuern und Industrieorganisationen, Arbeitergesetzgebungen und politische Einrichtungen ihren Wünschen vollkommen anpassen.“ 

13. Dezember 1918
Der provisorische Nationalrat hält seine zweite Sitzung ab

München-Kreuzviertel * Der sich aus Delegierten der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte zusammensetzende provisorischen Nationalrat hält seine zweite Sitzung im Gebäude des Bayerischen Landtags in der Prannerstraße ab. 

Die Regierung Eisner räumt dem Provisorischen Nationalrat lediglich eine beratende Funktion ein und verweigert ihm jede Mitwirkung an der Gesetzgebung.

31. März 1919
Lenkung der bayerischen Wirtschaft durch ein Zentralwirtschaftsamt

München * Die Mehrheit des Ministerrats beschließt ein Statut, das den wesentlichen Forderungen des Philosophen und Nationalökonomen Otto Neuraths nachkommt. Diese zielen darauf ab, die gesamte Wirtschaft des Landes durch ein Zentralwirtschaftsamt zu lenken, das dem noch zu errichtenden Handelsministerium unterstehen soll.

Ziel ist es, mit Hilfe einer Universalstatistik einen Überblick über die vorhandenen Produktionsmittel, die Produktionsmöglichkeiten und den Produktionsbedarf zu gewinnen, der dann von einer Naturalrechnungszentrale für die Erstellung von Wirtschaftsplänen ausgewertet werden soll.

  • Eine Kompensationszentrale soll den unmittelbaren Warenaustausch mit dem Ausland regeln.
  • Eine Rationalisierungszentrale die modernen Erkenntnisse der wissenschaftlichen Betriebsführung nach Frederick Taylor zur Anwendung bringen, für Normierung und Typisierung sorgen und insbesondere die Arbeits- und Berufsforschung fördern.
  • Eine Kontrollzentrale soll die Auswirkungen der Sozialisierungsgesetzgebung auf die Wirtschaft dauernd überprüfen.
  • Eine Aufklärungszentrale soll die Arbeit des Zentralwirtschaftsamtes dem Volk nahe bringen.

Ebenfalls noch am 31. März genehmigt der Ministerrat den Personaletat für das neue Amt. Zum Sitz des Amtes wird das Prinz-Carl-Palais bestimmt. 

15. September 1919
Die demokratische Bayerische Verfassung tritt in Kraft

Freistaat Bayern * Die Verfassung des Freistaats Bayern tritt mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Bayern in Kraft. Sie bildet die Grundlage des bayerischen Staatslebens bis zum Jahr 1933.

In Artikel 2 heißt es:

  • Die Staatsgewalt geht von der Gesamtheit des Volkes aus.

In Artikel 15 heißt es:

  • Alle Bayern sind gleich.
  • Der bayerische Adel ist aufgehoben.

Die Idee der Räterepublik findet trotz der revolutionären Entstehungsgeschichte nur wenig Berücksichtigung. Lediglich die plebiszitären Elemente Volksbegehren und Volksentscheid werden aufgenommen. Der Landtag besitzt die uneingeschränkte Gesetzeshoheit einschließlich der Verfassungsgesetzgebung. 

27. August 1922
Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet

München - München-Maxvorstadt * Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet. Für die anreisenden Zehntausenden von Gläubigen wird ein großer Festgottesdienst auf dem Königsplatz abgehalten, bei dem sich die katholische Kirche mit eindrucksvollem Gepränge darstellt. Die Straßen der Stadt sind mit Fahnen geschmückt, nur das Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik ist demonstrativ vergessen worden.

Kardinal Michael von Faulhaber enthält sich bei dieser zur politischen Kundgebung umgestalteten Veranstaltung weder politischer noch demokratiefeindlicher Äußerungen und ruft in seiner Ansprache zum Kampf der Kirche gegen den Staat auf:

„Wehe dem Staat,

  • der seine Rechtsordnung und Gesetzgebung nicht auf den Boden der Gebote Gottes stellt,
  • der eine Verfassung schafft ohne den Namen Gottes,
  • der die Rechte der Eltern in seinem Schulgesetz nicht kennt,
  • der die Theaterseuche und die Kinoseuche nicht fernhält von seinem Volk,
  • der Gesetze gibt, die die Ehescheidung erleichtern,
  • die die uneheliche Mutterschaft in Schutz nehmen“.

Diesem Satz folgt ein - von den dicht gedrängten Besuchern stürmisch bejubelter - rhetorischer Tiefschlag gegen die Republik und ihrer Gründer: „Die Revolution war Meineid und Hochverrat und bleibt in der Geschichte erblich belastet und mit dem Kainsmal gezeichnet“. Diese Worte wirken, wie Faulhaber später einmal recht zufrieden feststellt, wie eine Bombe. Der Kardinal versagt sich damit wieder einmal - mit seiner ganzen Autorität und in der Öffentlichkeit - der Weimarer Republik und bereitet damit - ohne das möglicherweise direkt zu beabsichtigen - Adolf Hitler den Weg.

Schon damals stellt die sozialdemokratische Münchener Post unter der Überschrift „Wohin des Wegs, Herr Kardinal?“ fest: „Seine Ansichten sind ein Beweis für den Machthunger der römischen Kirche und ihres Klerus, die nicht mit dem Staat in Frieden und Verträglichkeit zusammenleben, sondern ihn um jeden Preis beherrschen wollen.“  

Die in Anwesenheit der Spitzen von Kirche, Staat und Gesellschaft gemachten Aussagen des Kardinals führen allerdings auch zu einem „weltweit hallenden Eklat“ und veranlasst die - konservative - Reichsregierung, sich bei Papst Pius XI. zu beschweren. Damit, dass sich ein Widerstand derjenigen Katholiken formiert, die im neuen Staat ehrlich mitarbeiten wollen, hat Faulhaber nicht gerechnet. 

10. November 1938
Propagandaminister Joseph Goebbels erlässt einen „Aufruf an Alle!“

Berlin * Propagandaminister Joseph Goebbels erlässt einen „Aufruf an Alle!“. Er lautet:

  • „Die berechtigte und verständliche Empörung des deutschen Volkes über den feigen jüdischen Meuchelmord an einem deutschen Diplomaten in Paris hat sich in der vergangenen Nacht in umfangreichem Maße Luft verschafft.
  • In zahlreichen Städten und Orten wurden Vergeltungsaktionen gegen jüdische Gebäude und Geschäfte vorgenommen.
  • Es ergeht nunmehr an die gesamte Bevölkerung die strenge Aufforderung, von allen weiteren Demonstrationen und Aktionen gegen das Judentum, gleichgültig welcher Art, sofort abzusehen.
  • Die endgültige Antwort auf das jüdische Attentat in Paris wird auf dem Wege der Gesetzgebung beziehungsweise der Verordnung dem Judentum erteilt werden.“
29. September 1971
Die BRD erhält ihr erstes Umweltprogramm

Bonn * Die Bundesrepublik Deutschland erhält ihr erstes Umweltprogramm. Bundeskanzler Willy Brandt spricht von „Existenzfragen der Menschheit“. Damit wird der Grundstein gelegt für nahezu alle großen Umweltgesetze,

  • von der Luftreinhaltung über die Klärung von Abwässern bis hin zum Umgang mit wachsenden Abfallmengen.  
  • Das Verursacherprinzip findet Eingang in die deutsche Gesetzgebung, es lässt diejenigen für Umweltschäden haften, die sie verbockt haben.  
  • Fuß fasst auch das Vorsorgeprinzip, demzufolge der Staat einschreiten muss, ehe Probleme entstehen.