Das Bayerische Wahlgesetz wird im Landtag verabschiedet
München-Kreuzviertel * Zwischen dem 12. und 15. April wird das Bayerische Wahlgesetz für das Frankfurter Paulskirchenparlament im Landtag verabschiedet und nach der Zustimmung der Kammer der Reichsräte und des Staatsrats verkündet.